Milkereit
Transporte GmbH
Stedesdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
8.640,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
8.640,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.894,65 |
14.895,90 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.769,31 |
14.880,95 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
125,34 |
14,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
13.894,65 |
23.535,90 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.152,49 |
16.069,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
91,00 |
91,00 |
| III.
Verlustvortrag |
12.938,51 |
9.021,99 |
| B.
Rückstellungen |
600,00 |
600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.142,16 |
6.866,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
13.894,65 |
23.535,90 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2012
1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die dem Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2012 zugrunde gelegten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des HGB
und des BilMoG.
Dieser Jahresaschluss umfasst den Zeitraum vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2012.
Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze sind
berücksichtigt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Bilanzstichtag einzeln bewertet. Alle bis zur
Bilanzaufstellung bekannt gewordenen aufhellenden Tatsachen
sind in der Bilanz des Geschäftsjahres, soweit
möglich, berücksichtigt. Die Aufwendungen und
erträge des Geschäftsjahres sind abgegrenzt und
in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Noch nicht
realisierte Gewinne sind nicht ausgewiesen worden.
Die Bilanz ist grundsätzlich nach den
Vorschriften des § 266 HGB gegliedert worden.
2. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung
2.1. Angaben zu Posten der Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem
der Bilanz beigefügten Entwicklung des
Anlagevermögens zu ersehen. Die Abschreibungen
enthalten degressiv und lineare Abschreibungsbeträge.
Erworbene immaterielle Anlagewerte sind mit den
Anschaffungskosten angesetzt worden und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden für das unbewegliche
und das bewegliche Anlagevermögen entsprechend der
gesetzlichen Vorschriften pro rata temporis
vorgenommen.
Die Anpassung im Anlagevermögen sind
entsprechend mit dem Finanzamt Wittmund abgestimmt und
korrigiert worden.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahr des Zugangs
aktiviert und entsprechend der Vereinfachungsregelung nach
§ 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgesetzt. Für Bewegliche
Wirtschaftsgüter, deren Wert zwischen EUR 410 und EUR
1.000 liegt wurde ein Sammelposten gem § 6 Abs. 2a
EstG gebildet, der im Wirtschaftsjahr und in den folgenden
vier Jahren abgeschrieben wird (Poolabschreibung).
Die Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten
angesetzt. Es sind keine besonderen wertbeeinflussenden
Sachverhalte erkennbar. Die Dividenden wurden in voller
Höhe bilanziert und im Rahmen der Ermittlung des
Einkommens nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei behandelt.
Die Betriebsausgaben wurden nach § 8b Abs. 3 KStG
pauschal um 5% gekürzt. § 3c EstG ist nicht
anzuwenden.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigungen aller erkennbaren Risiken bewertet.
Forderungen mit einer Laufzeit über 5 Jahren sind
nicht voranden.
Die unter Position "sonstige
Vermögensgegenstände" und "sonstige
Verbindlichkeiten" sind antizipativ.
Das Stammkapital beläuft sich auf 25 TEUR. Die
Einzahlung ist gem. Gesellschaftsvertrag in bar geleistet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden gem. § 253 Abs. 2 HGB entsprechend
den Vorgaben der Bundesbank abgezinst. Der hierbei
entstehende Ertrag wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung
unter dem Posten "sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge" ausgewiesen. Rückstellungsbeträge
unter EUR 500,00 wurden aus wirtschaftlichen
Erwägungen nicht abgezinst.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
steuern.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt worden. Die
Verbindlichkeiten gliedern sich nach folgenden
Restlaufzeiten:
Verbindlichkeiten mit einer Restlauszeit von bei zu
einem Jahr: 1.142,16Euro
2.2. Angaben zu Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gliederung erfolgte
gem. § 275 Abs. 2 HGB.
3. Sonstige Pflichtabgaben
Die Geschäftsführung erfolgt durch Birgit
Maria Iland. Die Geschäftsführerin ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Vorschüsse und Ausleihungen gegenüber dem
Geschäftsführer bestehen in Höhe von €
13.586,95.
Die Erleichterung nach § 288 Abs. 1 HGB. wurde
in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss 2012 für das
Geschäftsjahr wird von den Geschäftsführern
wie nachstehend gezeichnet:
Stedesdorf, den 13. September 2013
gez. Birgit Maria Iland - Geschäftsfüher
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.09.2013 festgestellt.
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