procilon
IT-Solutions GmbH
Taucha
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.085,00 |
19.567,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.022,00 |
5.738,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.063,00 |
13.829,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
697.932,33 |
851.147,53 |
| I.
Vorräte |
6.999,43 |
792,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
325.826,02 |
461.903,83 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
365.106,88 |
388.451,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.887,95 |
16.582,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
720.905,28 |
887.296,96 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
326.891,66 |
334.467,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
467,43 |
184.467,43 |
| III.
Jahresüberschuss |
176.424,23 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
99.907,53 |
56.516,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
294.106,09 |
496.312,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
720.905,28 |
887.296,96 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die procilon IT-Solutions GmbH hat ihren Sitz in
Taucha und ist unter der Nummer HRB 18003 im Register
des Amtsgerichts Leipzig eingetragen.
2.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB
auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der für das Geschäftsjahr
geltenden Fassung aufgestellt.
Der im Jahr 2017 abgeschlossene
Ergebnisabführungsvertrag wurde im Jahr 2018
gekündigt. Die Vorjahreszahlen sind deshalb nur
eingeschränkt vergleichbar (§ 265 Abs. 2
HGB).
3.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes
(§ 253 Abs. 1 S. 1,
Abs. 3 HGB).
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Als Nutzungsdauer wurden
drei Jahre zugrunde gelegt.
Die Gegenstände des beweglichen
Anlagevermögens werden linear über folgende
Nutzungsdauern abgeschrieben:
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3 bis 23 Jahre
Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu € 800,00 wurden im Jahr
der Anschaffung gemäß § 6 Abs. 2
EStG voll abgeschrieben.
Es wurden keine
außerplanmäßigen Abschreibungen
gemäß § 253 Abs. 3 HGB vorgenommen.
Vorräte werden grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu
Nennwerten angesetzt. Wertminderungen werden durch Bildung
einer Pauschalwertberichtigung zu Forderungen für das
latente Risiko erfasst.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Für die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Abschlussstichtag darstellen, wurde ein
Rechnungsabgrenzungsposten gemäß
§ 250 HGB auf der Aktivseite gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Kosten-
und Preissteigerungen sind im Erfüllungsbetrag
berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).
4.
Erläuterungen zur Bilanz
a)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr betragen € 3.500,00 (Vorjahr:
€ 3.500,00).
b)
Gewinnvortrag:
|
€
|
Stand 01.01.2017
|
184.467,43
|
Jahresüberschuss
2017
|
0,00
|
Gewinnausschüttung
|
./. 184.000,00
|
Stand 01.01.2018
|
467,43
|
c)
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen € 294.106,09 (Vorjahr:
€ 496.312,98).
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr bis zu fünf Jahren betragen € 0,00
(Vorjahr: € 0,00).
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über 5
Jahren betragen € 0,00.
Die Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte
gesichert sind, belaufen sich auf € 0,00.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen von
€ 76.142,55 (Vorjahr: € 78.630,35)
enthalten.
5.
Sonstige Angaben
a. Anzahl der Arbeitnehmer:
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich
14 Arbeitnehmer beschäftigt.
b)
Ergebnisverwendung:
Der Jahresabschluss wird vor Ergebnisverwendung
aufgestellt.
Taucha, 14. Mai 2019
gez. Torsten Rienaß (Geschäftsführer)
gez. Jürgen Vogler (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.07.2019 festgestellt.
|