Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 764224
Eingetragen
6.3.2018
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungSonstige Überlassung von ArbeitskräftenIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung und Konstruktion von Maschinen und Komponenten der Fahrzeugtechnik über Werkvertragsrecht sowie die gewerbsmäßige, entgeltliche Arbeitnehmerüberlassung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Bänsch
seit 11.1.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Klaus Leidenberger
45.20%
27.40%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 3 angezeigt

71543 Wüstenrot
9.250 €
37.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

KM Engineering GmbH

Wüstenrot

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 4,00 4,00
I. Sachanlagen 4,00 4,00
B. Umlaufvermögen 386.870,26 410.186,31
I. Vorräte 99.184,00 132.858,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 169.694,57 171.256,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 117.991,69 106.072,26
Aktiva 386.874,26 410.190,31

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 198.825,99 184.145,36
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 59.146,16 50.560,12
III. Jahresüberschuss 114.679,83 108.585,24
B. Rückstellungen 34.580,85 34.159,00
C. Verbindlichkeiten 153.467,42 191.885,95
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 153.467,42 191.885,95
Passiva 386.874,26 410.190,31

Anhang 2023

I. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft

Registergericht: Stuttgart
Registereintrag: Abteilung B
Register-Nummer: 764224
Firmenname: KM Engineering GmbH
Firmensitz: Friedenstraße 54, 71543 Wüstenrot

II.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewer­tungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Bilanz wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter Berück­sichtigung der für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Darstellung nach dem Gesamtkosten­verfahren i.S.d. § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

III.  Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab­grenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes be­stimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schluss­bilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt ge­worden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wur­den. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäfts­betrieb dauernd zu dienen.

Die Zugänge zum Anlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ab­züglich gewährter Skonti und Nachlässe erfasst. Im Zugangsjahr wird der Abschreibungssatz pro rata temporis ermittelt.

Die Abgänge zum Anlagevermögen wurden zu Restwerten nach Berücksichtigung zeitan­teiliger Abschreibungen angesetzt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Her­stellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des je­wei­ligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden im Erwerbs­jahr voll abgeschrieben. Es wurde gleichzeitig die Fiktion unterstellt, dass im Jahr des Zu­gangs direkt wieder der Abgang erfolgte.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlage­vermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorge­nommenen außerplanmäßigen Abschreibungen wurden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

Umlaufvermögen

Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen wurden zu durchschnittlichen Herstellungskosten an­gesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Ab­schreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten. Anteilige Kosten der allge­meinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Be­triebs, für freiwillige soziale Leistungen, für die betriebliche Altersversorgung und anteilige Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen.

Für Bestandsrisiken wurden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorrats­vermögens erfolgt verlustfrei.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen be­rücksichtigt. Dem allgemeinen Delkredererisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leis­tungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Der Ansatz von Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beur­teilung not­wendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berück­sichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert an­gesetzt. Abzinsungen waren nicht vorzunehmen.

IV.  Angaben zur Bilanz

 1.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Es bestehen keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr enthalten.

 2.  Verbindlichkeiten

Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr.

V.  Sonstige Pflichtangaben

Die Geschäftsführung oblag im Geschäftsjahr dem einzelvertretungsberechtigten und von § 181 BGB befreiten Geschäftsführer, Herrn Michael Bänsch.

Die Arbeitnehmeranzahl ermittelt gemäß § 267 Absatz 5 HGB beträgt 16 Arbeitnehmer (Vj.: 17).

VI.  Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG

Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden nicht.


sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zum Unterzeichner:
Michael Bänsch, Geschäftsführer.

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.06.2024 festgestellt.

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