KM Engineering GmbH
Friedenstraße 54, 71543 Wüstenrot, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Bänsch seit 11.1.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
Klaus Leidenberger | 45.20% |
| 27.40% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KM Engineering GmbHWüstenrotJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang 2023I. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Bilanz wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter Berücksichtigung der für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Darstellung nach dem Gesamtkostenverfahren i.S.d. § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. III. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Anlagevermögen Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Zugänge zum Anlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich gewährter Skonti und Nachlässe erfasst. Im Zugangsjahr wird der Abschreibungssatz pro rata temporis ermittelt. Die Abgänge zum Anlagevermögen wurden zu Restwerten nach Berücksichtigung zeitanteiliger Abschreibungen angesetzt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Es wurde gleichzeitig die Fiktion unterstellt, dass im Jahr des Zugangs direkt wieder der Abgang erfolgte. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen wurden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. Umlaufvermögen Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen wurden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten. Anteilige Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen, für die betriebliche Altersversorgung und anteilige Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen. Für Bestandsrisiken wurden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Delkredererisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Der Ansatz von Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Abzinsungen waren nicht vorzunehmen. IV. Angaben zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Es bestehen keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr enthalten. 2. Verbindlichkeiten Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr. V. Sonstige Pflichtangaben Die Geschäftsführung oblag im Geschäftsjahr dem einzelvertretungsberechtigten und von § 181 BGB befreiten Geschäftsführer, Herrn Michael Bänsch. Die Arbeitnehmeranzahl ermittelt gemäß § 267 Absatz 5 HGB beträgt 16 Arbeitnehmer (Vj.: 17). VI. Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden nicht. sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zum Unterzeichner:
Angaben zur Feststellung:
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