Cox Elz
GmbH
Elz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2014
EUR |
30.6.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.986,05 |
6.693,55 |
| I.
Sachanlagen |
4.986,05 |
6.693,55 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.148,45 |
25.002,89 |
| I.
Vorräte |
3.448,40 |
3.767,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.497,65 |
15.382,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.202,40 |
5.852,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
26.134,50 |
31.696,44 |
Passiva
|
|
30.6.2014
EUR |
30.6.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.136,78 |
25.975,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| II.
Gewinnvortrag |
13.193,63 |
13.232,32 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.839,14 |
38,69 |
| B.
Rückstellungen |
1.700,00 |
1.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.297,72 |
3.920,52 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.297,72 |
3.920,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
26.134,50 |
31.696,44 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vor- schriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Gliederungspunkte
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres zur
Vergleichbarkeit mit denen des Geschäftsjahres war
nicht erforderlich.
eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinrei- chend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht
entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungs- posten nach
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse im Sinne von §
251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben.
3. Bewertungmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Auf- wendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig von der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein
entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren
Börsen-
oder
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit
ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar
war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden
Wert
abgeschrieben.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden
mit
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern
die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten
zum höheren Tageswert angesetzt.
II. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der
Bilanz
- Die Entwicklung und Gliederung der
einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem
Anlagespiegel ersichtlich, ebenso wie die Abschreibungen
des Geschäftsjahres.
- Die sonstigen Verbindlichkeiten
betragen
insgesamt 6.297,72 EUR
davon entfallen auf
a)
Steuern 208,50 EUR
b) im Rahmen der
sozialen Sicherheit 0,00 EUR
- Haftungsverhältnisse i. S. von
§ 251 HGB bestanden am Abschlusstichtag nicht.
- Sonstige finanzielle Verpflichtungen,
die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlus- stichtag nicht.
III. Zusatzangaben zur Bilanz
- Zusatzangaben zur Bilanz nach §
327 Nr. HGB sind nicht erforderlich, da es sich
um eine sogenannte kleine
Kapitalgesellschaft handelt.
IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn-
und Verlustrechnung
- Außerordentliche Erträge
und außerordentliche Aufwendungen sind in nicht
erläute- rungsbedürftiger
Höhe angefallen.
- Die Steuern vom Einkommen und
Ertrag belasten in Höhe von
a) das Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0,00 EUR
b) das
außerordentliche Ergebnis 0,00 EUR
V. Sonstige Angaben
1. Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
- Geschäftsführer
Familienname Vorname Umfang der Vetretungsbefugnis
Candogan Uta
Einzelvertretung
2. Arbeitnehmer
Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres waren keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
3. Pflichtangaben gemäß § 42
GmbHG
Am Abschlusstichtag bestanden
Forderungen gegenüber dem Gesellschafter
in Höhe von 11.447,94 EUR. Die
Forderungen wurden angemessen verzinst.
VI. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das
Ergebnis
Gewinn- / Verlustvortrag 13.193,63 EUR
Ausgleichsposten 0,00 EUR
Jahresüberschuss / -fehlbetrag -7.839,14
EUR
Bilanzgewinn / -verlust (Ergebnis) 5.354,49 EUR
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung an die Gesellschaft 0,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung 5.354,49 EUR
Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,00
EUR
VII. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
1. Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB
Am Abschlusstichtag bestanden keine in
der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse im
Sinne von § 251 HGB.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen sind und auch keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind,
die für die Lage des Unternehmens von Bedeutung sind,
bestanden am Abschlusstichtag nicht.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2014
65604 Elz, den 18.03.2015 gez. Uta Cox
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2015 festgestellt.
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