Sparkasse Leverkusen

Leverkusen

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRA 20665
Eingetragen
18.6.2003
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Bankgeschäfte im Sinne von § 1 KWG

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Alessandro Tetté
seit 5.7.2024
Vorstandsmitglied
Oliver Klenner
seit 5.7.2024
Vorstandsmitglied
Markus Grawe
seit 25.1.2010
Vorstandsmitglied

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert0.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Stadt Leverkusen
0.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Anteil
Stadt Leverkusen
Germany

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Leverkusen

Leverkusen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

der Sparkasse Leverkusen

Sitz Friedrich-Ebert-Str. 39, 51373 Leverkusen
eingetragen beim Amtsgericht Köln
Register Nr. A 20665
Land Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk Köln

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

Euro Euro Euro 31.12.2022
Tsd. EUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 17.150.425,74 18.090
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 34.140.785,62 36.905
51.291.211,36 54.996
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen -,-- -
b) Wechsel -,-- -
-,-- -
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) Hypothekendarlehen -,-- -
b) Kommunalkredite 91.251.680,03 151.472
c) andere Forderungen 249.723,24 10.299
darunter:
täglich fällig -,-- Euro (-)
91.501.403,27 161.771
4. Forderungen an Kunden
a) Hypothekendarlehen 1.716.515.601,94 1.656.737
b) Kommunalkredite 169.492.745,19 154.376
c) andere Forderungen 1.772.814.643,46 1.806.646
3.658.822.990,59 3.617.759
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten -,-- -
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank -,-- Euro (-)
ab) von anderen Emittenten -,-- -
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank -,-- Euro (-)
-,-- -
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 157.030.673,99 145.289
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 157.030.673,99 Euro (145.289)
bb) von anderen Emittenten 205.866.470,54 202.061
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 362.897.144,53 347.350
193.912.384,90 Euro (190.090)
c) eigene Schuldverschreibungen - -- -
Nennbetrag -,-- Euro (-)
362.897.144,53 347.350
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere --- -
6a. Handelsbestand --- -
7. Beteiligungen 50.443.431,61 50.372
darunter:
an Kreditinstituten -,-- Euro (-)
an Finanzdienstleistungsinstituten -,-- Euro (-)
an Wertpapierinstituten -,-- Euro (-)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 330.564,59 331
darunter:
an Kreditinstituten -,-- Euro (-)
an Finanzdienstleistungsinstituten 25.000,00 Euro (25)
an Wertpapierinstituten -,-- Euro (-)
9. Treuhandvermögen 8.317.080,90 10.000
darunter:
Treuhandkredite 8.317.080,90 Euro (10.000)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch -,-- -
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte -,-- -
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 75.726,00 28
c) Geschäfts- oder Firmenwert -,-- -
d) geleistete Anzahlungen -,-- -
75.726,00 28
12. Sachanlagen 6.805.112,24 6.744
13. Sonstige Vermögensgegenstände 10.950.537,87 12.030
14. Rechnungsabgrenzungsposten
a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft 3.806,28 5
b) andere 475.958,09 203
479.764,37 208
Summe der Aktiva 4.241.914.967,33 4.261.588

Passivseite

Euro Euro Euro 31.12.2022
Tsd. EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 322.272.576,18 316.240
b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe -,-- -
c) andere Verbindlichkeiten 151.387.158,63 195.567
darunter:
täglich fällig 37.402,54 Euro (2.331)
473.659.734,81 511.807
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 229.892.793,84 169.480
b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe -,-- -
c) Spareinlagen
ca) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 498.606.485,09 674.909
cb) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten -,-- 714
498.606.485,09 675.623
d) andere Verbindlichkeiten 2.570.104.102,33 2.479.899
darunter:
täglich fällig 2.053.784.432,06 Euro (2.255.887)
3.298.603.381,26 3.325.002
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen
aa) Hypothekenpfandbriefe -,-- -
ab) öffentliche Pfandbriefe -,-- -
ac) sonstige Schuldverschreibungen 12.070.163,17 12.036
12.070.163,17 12.036
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten -,-- -
darunter:
Geldmarktpapiere -,-- Euro (-)
12.070.163,17 12.036
3a. Handelsbestand -,-- -
4. Treuhandverbindlichkeiten 8.317.080,90 10.000
darunter:
Treuhandkredite 8.317.080,90 Euro (10.000)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 4.695.396,55 1.755
6. Rechnungsabgrenzungsposten
a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft 3.678.749,53 1.639
b) andere 29.555,50 -
3.708.305,03 1.639
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 28.981.240,00 29.375
b) Steuerrückstellungen 9.311.953,55 -
c) andere Rückstellungen 15.038.928,46 12.457
53.332.122,01 41.832
8. (weggefallen) -,-- -
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 11.967.992,36 10.688
10. Genussrechtskapital -,-- -
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig -,-- Euro (-)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 188.000.000,00 160.800
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital -,-- -
b) Kapitalrücklage -,-- -
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 184.530.495,53 183.704
cb) andere Rücklagen -,-- -
184.530.495,53 183.704
d) Bilanzgewinn 3.030.295,71 2.327
187.560.791,24 186.030
Summe der Passiva 4.241.914.967,33 4.261.588
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln -,-- -
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 55.541.280,54 63.702
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten -,-- -
2. Andere Verpflichtungen 55.541.280,54 63.702
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften -,-- -
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen -,-- -
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 161.431.581,78 179.458
161.431.581,78 179.458

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Euro Euro Euro 1.1.-31.12.20222
Tsd. EUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 122.632.411,93 72.742
darunter: aus der Abzinsung von Rückstellungen 248.615,01 Euro (7)
abgesetzte negative Zinsen aus Geldanlagen -,-- Euro (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 3.186.870,44 1.275
125.819.282,37 74.017
2. Zinsaufwendungen 34.864.893,62 17.812
darunter: aus der Aufzinsung von Rückstellungen 536.249,94 Euro (924)
abgesetzte positive Zinsen aus Geldaufnahmen 14.321,35 Euro 90.954.388,75 (1.007)
56.204
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren -,-- 301
b) Beteiligungen 1.495.376,11 1.208
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen -,-- -
1.495.376,11 1.510
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 1.353.460,99 2.381
5. Provisionserträge 28.659.781,03 26.597
6. Provisionsaufwendungen 3.504.179,84 3.285
25.155.601,19 23.312
7. Nettoertrag des Handelsbestands -,-- -
8. Sonstige betriebliche Erträge 5.975.105,14 5.420
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 138.928,92 Euro (133)
9. (weggefallen) -,-- -
124.933.932,18 88.828
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 28.769.982,72 26.961
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 9.151.119,01 9.347
darunter: für Altersversorgung 37.921.101,73 36.308
3.894.781,21 Euro (4.193)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 27.169.587,15 19.127
65.090.688,88 55.436
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 1.163.857,72 956
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.766.707,77 1.307
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 23,42 Euro (2)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 12.341.874,67 12.741
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft -,-- -
12.341.874,67 12.741
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere -.-- 425
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren -.-- -
-.-- 425
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 141.000,00 160
18. Zuführungen zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 27.200.000,00 9.500
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 17.229.803,14 8.303
20. Außerordentliche Erträge -.-- -
21. Außerordentliche Aufwendungen -.-- -
22. Außerordentliches Ergebnis -.-- -
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 14.090.922,43 5.916
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 108.585,00 60
14.199.507,43 5.977
25. Jahresüberschuss 3.030.295,71 2.327
26. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr -.-- -
3.030.295,71 2.327
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage -.-- -
b) aus anderen Rücklagen -,-- -
-.-- -
3.030.295,71 2.327
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage -.-- -
b) in andere Rücklagen -.-- -
-.-- -
29. Bilanzgewinn 3.030.295,71 2.327

Lagebericht 2023

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse

Die Sparkasse ist gemäß § 1 des Sparkassengesetzes NRW eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands, Düsseldorf, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Köln unter der Nummer A 20665 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse ist die Stadt Leverkusen. Satzungsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet des Trägers und des Rheinisch Bergischen Kreises, des Kreises Mettmann, der Städte Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth, Lindlar, der Gemeinde Engelskirchen, der Städte Köln, Düsseldorf, Solingen, Remscheid und Wuppertal.

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist Mitglied im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat am 27.08.2021 einen gemeinsamen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung ist die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nachgekommen. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds (Zusatzfonds), der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein.

Aufgabe der Sparkasse ist es gemäß § 2 des Sparkassengesetzes NRW, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers, zu dienen. Sie stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie versorgt im Kreditgeschäft vorwiegend den Mittelstand sowie die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise. Sie führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags. Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. Sie betreibt im Rahmen des Sparkassengesetzes NRW und den nach diesem Gesetz erlassenen Begleitvorschriften alle banküblichen Geschäfte.

Die Sparkasse Leverkusen unterhält sechs personenbesetzte Filialen und zwölf SB-Stellen im Stadtgebiet Leverkusen. Wir bieten unseren Kunden*innen seit Oktober 2022 unser "Digitales BeratungsCenter" an. Im gesamten Geschäftsjahr haben wir unser vollständiges Leistungsangebot unter verstärkter Nutzung der Möglichkeiten digitaler Kommunikationswege aufrechterhalten.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 2023

Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter.

Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9%), wurde mit 3,1% leicht übertroffen, u.a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4% zu, statt wie prognostiziert um 2,4% zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete.

Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3% (arbeitstäglich bereinigt: -0,1%), die Prognosen hatten zwischen -0,7% bis +0,3% gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3% war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5% verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6% zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7% zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte.

Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4% jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2%), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.

Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkt. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0%). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.

Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.

Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1% zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1% auf 11,4%. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9%).

Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8%) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3% im Jahr 2022 auf 5,7% im vergangenen Jahr.

Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7% nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.

Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8%).

Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5% auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z.B. 2013: 26.120).

Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2%) und im Handel (+26%). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8%), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9% gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9% betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14% verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4%) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30% über dem Basisjahr 2020.

Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel.

Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6%) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4% (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.

Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8% rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7%).

Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2%. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60% über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum.

Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5% geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25% bis 4,5% zu Jahresbeginn bis auf 5,25% bis 5,50% zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5% zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5% (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2% auf 4% angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.

Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 Prozent im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19%; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14% zu.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5% (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3%. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06%.

2.2. Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen 2023

Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.

Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0% von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5% im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1% über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7%.

Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60% im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.

Auch die Sparkassen im Rheinland verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+0,6%). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+1,9%), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandsrückgängen (-1,3%) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (41,4%), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-22,7%).

Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 Prozent. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften.

In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0% zu (2022: +4,1%). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6% zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4% gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9%) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten.

Auch die Entwicklung bei den rheinischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten.

Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der rheinischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 23 Mrd. Euro und lag damit fast ein Viertel über dem Vorjahreswert.

Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben.

Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die rheinischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die rheinischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau.

Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.

Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75% der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0% der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15.02.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.

Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

Regionale Einflussfaktoren

Ein wesentlicher regionaler Einflussfaktor ist die Lage auf dem Leverkusener Arbeitsmarkt, die sich -bezogen auf die Arbeitslosenquote - weiterhin schlechter darstellt als auf Bundesebene. Leverkusen weist im Dezember 2023 eine Arbeitslosenquote von 7,2% aus (Vorjahr ebenfalls 7,2%).

Einer der größten Arbeitgeber Leverkusens, der Bayer Konzern, hatte bereits im Jahr 2019 für die kommenden Jahre einen Stellenabbau an seinen deutschen Standorten beschlossen. U. a. bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Krise wurden in 2020 weitere Sparmaßnahmen angekündigt, in deren Zusammenhang ein weiterer Arbeitsplatzabbau nicht ausgeschlossen wurde. Aktuell wurde kommuniziert, dass mehrere Führungsebenen gestrichen und Prozesse vereinfacht werden sollen.

Die in Leverkusen stark vertretene energieintensive Chemiebranche steht durch die aktuellen Rahmenbedingungen besonders unter Druck. Auf der anderen Seite profitiert Leverkusen nach wie vor von der Nähe zu den Großstädten Köln und Düsseldorf und der damit verbundenen Standort-Attraktivität für Privatpersonen und Unternehmen.

2.3. Bedeutsamste finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die Kennziffern Cost-Income-Ratio, die den Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich des Saldos der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) setzt, das Betriebsergebnis vor Bewertung, das sich zusammensetzt aus dem Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich des Saldos der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung Betriebsvergleich (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen), sowie die im Rahmen der Kapitalplanung der Sparkasse Leverkusen erwartete Gesamtkapitalquote nach CRR, die das Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken) darstellt, hat die Sparkasse Leverkusen als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert und fortgeschrieben.

Erläuterungen zu der Entwicklung der vorgenannten Indikatoren enthält der Abschnitt 2.5.3 Ertragslage.

Für Zwecke der internen Steuerung haben wir die folgenden nichtfinanziellen Leistungsindikatoren festgelegt:

Personal- und Sozialbereich

Die Sparkasse Leverkusen hat zum 31.Dezember 2023 502 Beschäftigte. Darunter befinden sich 27 Beschäftigte, die derzeit keine Bezüge erhalten bzw. sich in der Freizeitphase ihrer Altersteilzeit befinden. Von den Beschäftigten mit Bezügen (475) sind 273 vollzeitbeschäftigt, 160 teilzeitbeschäftigt und 42 sind in der Ausbildung. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Gesamtzahl der Beschäftigten um 6 erhöht (mit Bezügen +3 / ohne Bezüge bzw. in ATZ-Freizeitphase +3). Altersbedingte Abgänge durch Renteneintritt oder Eintritte in die Altersteilzeit-Freizeitphase wurden teilweise durch Neueinstellungen ausgeglichen. Zwei Beschäftigte haben Altersteilzeitverträge abgeschlossen und befinden sich in der Freizeitphase. Neue Altersteilzeitverträge sind nicht vorgesehen.

Soziales Engagement

Die Sparkasse Leverkusen engagiert sich innerhalb der Stadt Leverkusen für soziale, sportliche, ökologische und kulturelle Projekte. Neben der finanziellen Unterstützung von Vereinen und Organisationen haben Beschäftigte ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen und Institutionen übernommen. Ein besonderes Anliegen ist der Sparkasse die im Jahre 2003 gegründete Bürgerstiftung. Die Erträge der Stiftung kommen dank eines breitgefächerten Stiftungszwecks vielfältigen gemeinnützigen und mildtätigen Projekten und Initiativen zugute.

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Geschäftsentwicklung

Bestand Veränderung Veränderung Anteil in % der Bilanzsumme
2023
Mio. EUR
2022
Mio. EUR
Mio. EUR % %
Bilanzsumme 4.241,9 4.261,6 -19,7 -0,5
Geschäftsvolumen 1 4.297,6 4.325,3 -27,7 -0,6
Barreserve 51,3 55,0 -3,7 -6,7 1,2
Forderungen an Kreditinstitute 91,5 161,8 -70,3 -43,4 2,2
Forderungen an Kunden 2 3.667,1 3.627,8 39,3 1,1 86,4
Wertpapieranlagen 362,9 347,4 15,5 4,5 8,6
Beteiligungen und Anteile an verb. Unternehmen 50,8 50,7 0,1 0,2 1,2
Sachanlagen 6,8 6,7 0,1 1,5 0,2
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 473,7 511,8 -38,1 -7,4 11,2
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 3 3.310,7 3.337,0 -26,3 -0,8 78,0
Nachrangige Verbindlichkeiten 12,0 10,7 1,3 12,1 0,3
Rückstellungen 53,3 41,8 11,5 27,5 1,3
Eigenkapital 187,6 186,0 1,6 0,9 4,4

1 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten

2 Bilanzpositionen Aktiva 4 und Aktiva 9

3 einschließlich verbriefte Verbindlichkeiten

2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Die Bilanzsumme ist von 4.261,6 Mio. EUR auf 4.241,9 Mio. EUR gesunken. Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) hat sich von 4.325,3 Mio. EUR auf 4.297,6 Mio. EUR vermindert.

Gründe für den Rückgang der Bilanzsumme sind u. a. der Rückgang von Spareinlagen und täglich fälligen Einlagen.

2.4.2. Aktivgeschäft

2.4.2.1. Barreserve

Die Barreserve reduzierte sich von 55 Mio. EUR auf 51,3 Mio. EUR.

2.4.2.2. Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute verringern sich von 161,8 Mio. EUR auf 91,5 Mio. EUR. Der Bestand besteht hauptsächlich aus verzinsten Tagesgeldern/ Übernachtguthaben bei der Bundesbank.

2.4.2.3. Kundenkreditvolumen

Die Forderungen an Kunden (Aktiva 4 und 9) belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 3.667,1 Mio. EUR und haben sich im Berichtsjahr damit um 39,3 Mio. EUR oder 1,1 % erhöht.

In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch erhöhte sich das Kundenkreditvolumen.

Das Wachstum der Forderungen an Kunden vollzog sich überwiegend im langfristigen Bereich. Hier wurden vermehrt Darlehen von Unternehmen und Selbstständigen nachgefragt.

Das gesamte Kundenkreditvolumen (Forderungen an Kunden einschl. Bürgschaften und Gewährleistungen sowie unwiderrufliche Kreditzusagen) erhöhte sich im Berichtsjahr von 3.871,0 Mio. EUR um 13,6 Mio. EUR oder 0,4 % auf 3.884,6 Mio. EUR.

2.4.2.4. Wertpapieranlagen

Zum Bilanzstichtag erhöhte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 15,5 Mio. EUR auf 362,9 Mio. EUR.

Aufgrund der starken Marktverwerfungen als Folge des Ukraine-Krieges hat die Sparkasse im Jahr 2022 ihre geringen Fondsbestände verkauft. Der Bestand an festverzinslichen Wertpapieren ist dagegen angestiegen.

2.4.2.5. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich eine geringfügige Erhöhung von 0,1 Mio. EUR.

2.4.2.6. Sachanlagen

Die Sachanlagen erhöhten sich um 0,1 Mio. EUR auf 6,8 Mio. EUR.

2.4.3. Passivgeschäft

2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten reduzierten sich von 511,8 Mio. EUR auf 473,7Mio. EUR.

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden inkl. verbriefter Verbindlichkeiten reduzierten sich von 3.337,0 Mio. EUR auf 3.310,7 Mio. EUR.

Die Spartätigkeit der Anleger gestaltete sich in 2023 verhalten. Der in den Vorjahren vorherrschende Trend eines starken Anstiegs der Kundeneinlagen hat sich im Jahr 2023 angesichts des geänderten Zinsniveaus nicht fortgesetzt. Unsere Kunden haben mit Blick auf das gestiegene Zinsniveau die Möglichkeit genutzt, Umschichtungen der kurzfristig angelegten Gelder sowohl in längerfristige Anlagen der Sparkasse als auch in nicht bilanzwirksame Wertpapieranlagen vorzunehmen.

Für 2023 hatten wir das Ziel, den Bestand der Kundeneinlagen zu halten. Die eingetretene leichte Bestandsreduzierung von 26,3 Mio. EUR bzw. 0,8 % entsprach unseren Erwartungen. So wurde im Rahmen der Liquiditätssteuerung der Bestand an befristeten Einlagen um 134,6 Mio. EUR erhöht. Die Bestände der täglich fälligen Einlagen reduzierten sich mit 202,1 Mio. EUR - ihr Anteil an der Bilanzsumme ist von 52,7 % auf 48,4 % gesunken. Weitere Bestandsrückgänge verzeichneten wir bei den Spareinlagen (-177,0 Mio. EUR), die verbrieften Verbindlichkeiten sind leicht angestiegen (+0,1 Mio. EUR). Der Bestand der emittierten Hypotheken-Namenspfandbriefe stieg um 60,4 Mio. EUR auf 229,9 Mio. EUR an.

In Form von Sparkassenkapitalbriefen bestehen nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von 12,0 Mio. EUR.

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft

Zahlungsverkehr

Der Bestand an Girokonten (inklusive Tagesgeldkonten) hat sich im Berichtsjahr um 4.485 Stück auf 110.495 Girokonten erhöht. An dieser Entwicklung hatte die Steigerung der Tagesgeldkonten den Hauptanteil. Zur Nutzung der Selbstbedienungsangebote, zu denen derzeit 37 Geldautomaten gehören, wurden den Kunden 101.700 S-Cards ausgegeben (Vorjahr 101.917).

Vermittlung von Wertpapieren

Die Wertpapierumsätze erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 53,7 % und erreichten einen Wert von 567,8 Mio. EUR. Enthalten sind die Umsätze im Mandatsgeschäft mit der Frankfurter Bankgesellschaft mit einem Volumen von 36,5 Mio. EUR. Insgesamt erhöhten sich die Verkäufe um 57,9 % auf ein Volumen von 250,6 Mio. EUR. Die Käufe erhöhten sich um 50,6 % auf 317,2 Mio. EUR. Aus dieser Entwicklung ergibt sich ein positiver Nettoabsatz von 66,6 Mio. EUR.

Der Schwerpunkt der Umsatztätigkeit lag bei den Käufen und Verkäufen von festverzinslichen Wertpapieren (227,9 Mio. EUR), gefolgt von Investmentfonds (204,9 Mio. EUR) und von Aktien (99,4 Mio. EUR).

Damit kann das Wertpapiergeschäft mit rund 8,5 Mio. EUR wiederum einen starken Beitrag zu unserem Provisionsüberschuss leisten.

Vermittlung von Immobilien, Bausparverträgen und Lebensversicherungen

Die Nachfrage nach Immobilien ist im Laufe des Jahres gestiegen. Es konnten in 2023 insgesamt 59 Immobilien vermittelt werden (Vorjahr 45 Immobilien).

Im Geschäftsjahr wurden Bausparverträge mit einem Volumen von insgesamt 83,0 Mio. EUR abgeschlossen, was einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 17,6 Mio. EUR entspricht.

Die Vermittlung von Lebensversicherungen macht ein Volumen von 33,6 Mio. EUR aus - gegenüber dem Vorjahr ergibt sich ein Rückgang um 20,8 Mio. EUR.

2.4.5. Derivate

Die derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

2.5 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1. Vermögenslage

Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein bilanzielles Eigenkapital von 187,6 Mio. EUR (Vorjahr 186,0 Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge von 27,2 Mio. EUR auf 188,0 Mio. EUR erhöht. Hierin enthalten ist eine zusätzliche Vorsorge zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt; im Einzelnen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss 2023.

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel bezogen auf die mit Eigenmittel zu unterlegenden Positionen ("Gesamtrisikobetrag") aus Adressenausfall-, operationellen, Marktpreis- und CVA-Risiken) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 2,90 %-Punkten (im Vorjahr: 4,7 %-Punkte) die Mindestanforderungen von 8 % gemäß CRR (zzgl. kombinierte Kapitalpuffer (Kapitalerhaltungs- sowie antizyklischer Kapitalpuffer), individuelle Kapitalanforderungen (SREP) und Systemrisikopuffer). Der Rückgang ist insbesondere auf die seit dem 1. Februar 2023 geltenden Mindestanforderungen für den antizyklischen Kapitalpuffer in Höhe von 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte und den Systemrisikopuffer in Höhe von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor zurückzuführen. Der für Ende 2023 prognostizierte Wert für die Gesamtkapitalquote (15,46 %) wurde mit 14,65 % aufgrund des Wachstums des Gesamtrisikobetrages und einer geringeren als geplanten Emission von Nachrangkapital unterschritten.

Der Gesamtrisikobetrag zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf 2.355,0 Mio. EUR und die Eigenmittel auf 345,1 Mio. EUR. Die Kernkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2023 14,27 % des Gesamtrisikobetrages.

Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 ist weiterhin eine Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten.

Die Verschuldungsquote gemäß Artikel 429 CRR (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 7,7 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,00 % 1 .

2.5.2. Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 119,79 % bis 179,03 % oberhalb des zu erfüllenden Mindestwerts von 100%. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 162,66 %.

Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) 2 lag in einer Bandbreite von 114,25 % bis 119,57 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten.

Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank und der Landesbank Hessen-Thüringen.

Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2023 nicht genutzt. Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren "MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims)" der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil.

Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gewährleistet. Weitere Erläuterungen zur Liquiditätssteuerung enthält der Abschnitt Risikoberichterstattung.

1 Die Sparkasse hat die Erleichterung in Anspruch genommen, Risikopositionen ggü. Zentralbanken aus den Risikopositionen auszuschließen, so dass statt der regulären Mindestanforderung von 3,00 % die o.g. individuelle Verschuldungsquote zu erfüllen ist. Diese beträgt in 2023 auch 3 %.

2 Die NSFR ist eine Liquiditätskennzahl, die als Ergänzung zur kurzfristig ausgelegten LCR beurteilen soll, inwiefern die Sparkasse ihre Zahlungsfähigkeit innerhalb der nächsten 12 Monate aufrecht erhalten kann.

2.5.3. Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023
Mio. EUR
2022
Mio. EUR
Veränderung
Mio. EUR
Veränderung
%
Zinsüberschuss 93,8 60,1 33,7 56,1
Provisionsüberschuss 25,1 23,3 1,8 7,7
Sonstige betriebliche Erträge 6,0 5,4 0,6 11,1
Personalaufwand -37,9 -36,3 -1,6 4,4
Anderer Verwaltungsaufwand -27,2 -19,1 -8,1 42,4
Sonstige betriebliche Aufwendungen -3,1 -2,4 -0,7 29,2
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 56,7 31,0 25,7 82,9
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge -12,3 -13,2 0,9 -6,8
Zuführungen/Auflösung/ Fonds für allgemeine Bankrisiken -27,2 -9,5 -17,7 186,3
Ergebnis vor Steuern 17,2 8,3 8,9 107,2
Steueraufwand -14,2 -6,0 -8,2 136,7
Jahresüberschuss 3,0 2,3 0,7 30,4
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Im normalen Geschäftsverlauf hat sich der Zinsüberschuss (einschließlich der laufenden Erträge aus Eigenanlagen, Anteilsbesitz und Gewinnabführungsverträgen) deutlich besser entwickelt als erwartet. Ursächlich für die positivere Entwicklung ist im Wesentlichen die Steigerung des Zinsniveaus.

Die sonstigen betrieblichen Erträge werden gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Mio. EUR höher ausgewiesen.

Im Provisionsüberschuss konnte die per Saldo erwartete Erhöhung gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 deutlich übertroffen werden. Das Ergebnis 2023 liegt um 1,8 Mio. EUR oder 7,7 % über dem Vorjahresergebnis. Hierzu haben im Wesentlichen die Erträge aus dem Giroverkehr und dem Wertpapiergeschäft beigetragen.

Die Personalaufwendungen belaufen sich auf 37,9 Mio. EUR und erhöhen sich damit, als Folge aus der Tariferhöhung, zum Vorjahr um 1,6 Mio. EUR oder 4,4 %.

Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhen sich um 8,1 Mio. EUR oder 42,4 % auf 27,2 Mio. EUR. Für unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Dotierung des Zusatzfonds im Rahmen des Sicherungssystems der S-Finanzgruppe haben wir 2023 zulasten des Verwaltungsaufwandes eine Rückstellung in Höhe von 5,7 Mio. EUR gebildet.

Ohne die vorgenannte Rückstellung erhöhte sich der Verwaltungsaufwand um 2,4 Mio. Euro.

Die Steigerung bei den Personal- und anderen Verwaltungsaufwendungen entspricht der prognostizierten Entwicklung.

Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge) ergaben im Berichtsjahr einen negativen Saldo von 12,3 Mio. EUR. Dieser ergibt sich hauptsächlich aus Wertberichtigungen im Kreditbereich.

Der Sonderposten nach § 340 g HGB wurde deutlich um 27,2 Mio. EUR aufgestockt.

Für das Geschäftsjahr 2023 war mit 14,2 Mio. EUR ein um 8,2 Mio. EUR erhöhter Steueraufwand auszuweisen.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offenzulegende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,07 %.

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, d.h. die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung definierten Werte haben sich in 2023 wie folgt entwickelt:

Kennzahlen 2023 2022
Betriebsergebnis vor Bewertung % der DBS 1,40 % 0,67 %
Cost-Income-Ratio % 51,0 % 66,9 %
Gesamtkapitalquote nach CRR % 14,7 % 15,2 %

Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 1,40 % (Vorjahr 0,67 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es lag damit über dem Durchschnitt der Sparkassen der Vergleichsgruppe und des Verbandes. Der in der Prognose für 2023 erwartete Rückgang gegenüber 2022 ist damit nicht eingetreten.

Die Cost-Income-Ratio verbesserte sich aufgrund der deutlich gestiegenen Erträge und nur leicht erhöhter Aufwendungen von 66,9 % auf 51,0 %. Damit liegen wir weiterhin unterhalb des Durchschnitts der Vergleichssparkassen und des Verbandes. Auch der für 2023 erwartete Wert in Höhe von 59,6 % wurde deutlich unterschritten.

Die Gesamtkapitalquote verringerte sich von 15,2% auf 14,7%.

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewerten wir den Geschäftsverlauf des Jahres 2023 insgesamt als sehr gut. Mit der Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Jahr sind wir zufrieden. Mit der Ertragsentwicklung des Jahres 2023 konnten wir das Betriebsergebnis vor Bewertung des Vorjahres deutlich übertreffen, da gestiegene Zinsüberschüsse den Anstieg der Verwaltungsaufwendungen deutlich überkompensiert haben. In Verbindung mit der weiterhin moderaten Kreditrisikovorsorge konnten wir unser wirtschaftliches Eigenkapital wiederum stärken.

3. Nachtragsbericht

Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.

4. Risiko- und Chancenbericht

4.1 . Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele des Instituts für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenausfallrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko

In der normativen Perspektive ergeben sich keine weiteren wesentlichen Risiken.

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 488,9 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 300,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Zum 31.12.2023 wurde das Limit für Adressenrisiken mit mehr als 90 % ausgelastet und liegt damit in der gelben Ampelphase der Sparkasse. Als Reaktion hierauf wurden Limitumwidmungen vorgenommen, die ab dem 1. Quartal 2024 gelten. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Limit Ermitteltes Risiko
TEUR TEUR %
Adressenausfallrisiko 50.000 47.776 95,55
Marktpreisrisiko 140.000 104.896 74,93
Beteiligungsrisiko 16.000 12.693 79,33
Liquiditätsrisiko 75.000 60.550 80,73
Operationelle Risiko 19.000 14.803 77,91
Risikotragfähigkeitslimit/ Gesamtrisiko 300.000 240.718 80,24

Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses und inverses Szenario getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Im inversen Szenario liegt der Fokus auf der Unterschreitung der Mindestkapitalanforderung "TSCR".

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Daneben ist die Sparkasse an drei Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt (2019, 2021 und 2022). Die hieraus resultierenden Kreditderivate werden sowohl in der Position des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber gehalten. Dabei handelt es sich um in emittierte Credit Linked Notes eingebettete Credit Default Swaps.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei Eintritt des Stressereignisses die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Dies ist auch im Stresstest "schwerer konjunktureller Abschwung" der Fall. Maßnahmen sind nicht erforderlich.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Risikoausschuss und der Verwaltungsrat werden vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Internes Kontrollverfahren) dienen die Einrichtung von Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen sowie insbesondere die Tätigkeit der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Hauptabteilung Gesamtbanksteuerung bzw. der Abteilung Controlling wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt der Leitung der Hauptabteilung Gesamtbanksteuerung. Unterstellt ist sie dem Vorstand.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. Auch die mit der erstmaligen Emission von Hypotheken-Namenspfandbriefen nach § 27 PfandBG gestellten Anforderungen werden durch unser bestehendes Risikomanagementsystem erfüllt.

4.2 . Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1. Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z.B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

4.2.1.1. Adressenausfallrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der Kapitaldiensttragfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren bzw. externe Ratings) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

Bewertung der Nachhaltigkeit der Geschäftstätigkeit und damit verbundener Faktoren in Bezug auf Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Faktoren) sowie damit einhergehender Risiken bei der Kreditvergabe in Abhängigkeit von der Unternehmens- und Engagementgröße bzw. regelmäßig auf der Portfolioebene

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung der Adressenausfallrisiken für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View". Es erfolgt eine integrierte Messung des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft mittels einer Monte-Carlo-Simulation auf Basis der jährlich von der S-Rating- und Risikosysteme zur Verfügung gestellten Steuerdaten. Der für die Risikotragfähigkeit verwendete Risikowert ist der Value at Risk für einen Risikohorizont von 1 Jahr bei einem Konfidenzniveau von 99,9 %.

Einsatz von Sicherungsinstrumenten zur Reduzierung vorhandener Risikokonzentrationen mittels Kreditbasket und Konsortialkrediten

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Unternehmenskunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.

Kreditgeschäft der Sparkasse Gesamtobligo *
31.12.2023
Mio. EUR
31.12.2022
Mio. EUR
Unternehmen 2.427 2.384
Privatkunden 1.688 1.737
Öffentliche Haushalte 76 59
Sonstige Kreditnehmer 1 2
Gesamt 4.192 4.182

Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse

* inklusive offene Kreditlinien, Darlehenszusagen, Kreditkartenlimite und Avale

Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 57,9 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 40,3 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich bilden mit 50,3 % die Ausleihungen an die immobiliensensitiven Branchen Baugewerbe, Grundstücks- und Wohnungswesen und Bauträger.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts, 32,7 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 0,5 Mio. EUR. 22,1 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 12,0 Mio. EUR.

Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten bis mittleren Bonitäten bzw. geringeren bis mittleren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Bonitätsklasse Volumen
in %
1 bis 10 93,4
11 bis 15 4,9
16 bis 18 0,8
ohne Bonitätsklasse 0,9

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 0,5 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Größenkonzentration bei Großengagements ab 12 Mio. EUR Gesamtobligo, Branchenkonzentration bei den immobiliensensitiven Branchen und der Branche Grundstücks- und Wohnungswesen, Konzentration im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten.

Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Bonitätsgruppen gut diversifiziert ist.

Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die Sparkasse zwei Einzelkreditnehmer mit einem Kreditvolumen von insgesamt 12,0 Mio. EUR in die Sparkassen-Kreditbaskets (über die Emission von Originatoren-Credit Linked Notes) eingebracht.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir angemessene Pauschalwertberichtigungen gebildet. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Der Vorstand wird grundsätzlich vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge :

Art der Risikovorsorge
in TEUR
Anfangsbestand per 01.01.2023 Zuführung Auflösung Verbrauch Endbestand per 31.12.2023
Einzelwertberichtigungen 5.205 6.482 1.247 1.120 9.320
Rückstellungen * 22 74 0 0 96
Pauschalwertberichtigungen 4.857 3.553 0 0 8.410
Pauschale Rückstellungen * 633 374 0 0 1.007
Gesamt 10.717 10.483 1.247 1.120 18.833

*) Für nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte.

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine wesentliche Steigerung aufgrund einiger weniger großer Einzelfälle im Rahmen der EWB-Neubildung. Zudem ist die Zuführung zur PWB zum Einen auf eine Anpassung der Parameter des Ermittlungsverfahrens und zum Anderen auf Portfolioeffekte zurückzuführen.

4.2.I.2. Adressenausfallrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Bonitätsabhängige Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand externer Ratingeinstufungen sowie eigener Analysen

Regelmäßige Analyse der Deckungsstöcke der gehaltenen Pfandbriefe bzw. gedeckten Anlagen

Berechnung des Adressenausfallrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Die bilanziellen Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag einen Marktwert von 351,5 Mio. EUR. Es handelt sich dabei um Schuldverschreibungen und Anleihen. Aktien und Fonds befinden sich derzeit nicht im Bestand der Sparkasse. Zudem bestehen Derivate in Form von Zinsswaps mit einem Kreditäquivalenzbetrag von 78,1 Mio. EUR.

Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung der bilanziellen Eigenanlagen:

Externes Rating / Moody's / Standard &Poor's / in % des Buchwertes AAA bis BBB- BB+ bis BB- B+ bis B- schlechter als B- Default ungeratet
Ratingklassen 1 - 5 6 - 10 11 - 13 14 - 15 16 - 18 -
31.12.2023 96,7 3,3 0,0 0,0 0,0 0,0
31.12.2022 96,8 3,2 0,0 0,0 0,0 0,0

Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen zu 96,7 % über ein Rating im Bereich des Investmentgrades (AAA bis BBB-).

Da wir schwerpunktmäßig in gedeckte und öffentliche Anleihen investieren, ergibt sich eine Konzentration an Öffentliche Haushalte, die zum Jahresende rund 43 % betrug. Konzentrationen bestehen darüber hinaus hinsichtlich der Forderungen an Kreditinstitute, vornehmlich Landesbanken, die zum Jahresende rund 53 % ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie unsere Beteiligungen, von denen ein hoher Anteil auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfällt.

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Zum 31. Dezember 2023 hat die Sparkasse weder ausländische Direktanlagen noch mittelbare Anlagen über Investmentfonds im Bestand. In den vom Ukraine-Krieg betroffenen Ländern Russland und Belarus sowie der Ukraine selbst ist die Sparkasse nicht investiert.

4.2.2. Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderungen von marktabhängigen Risikofaktoren wie Zinsen, Aktienkurse, Volatilitäten etc. ergibt.

Die Zins- und Spreadrisiken werden integriert gemessen. Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite. Die Bereiche Eigenhandel und Gesamtbanksteuerung haben die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

4.2.2.1. Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In der periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der Sparkassen Rating und Risikosystem GmbH (SR) entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Der VaR wird mit einer Haltedauer von einem Jahr mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen bzw. Absicherungen (u. a. durch Swapgeschäfte). Der Umfang der eingegangenen Zinsänderungsrisiken richtet sich neben der Risikotragfähigkeit vor allem am sogenannten "Zinsschockrisiko" aus, das eine zentrale Basis für die Eigenmittelunterlegung von Zinsänderungsrisiken bildet.

Aufbereitung der Cashflows für die Berechnung von wertorientierten Kennzahlen zur Benchmarkabweichung sowie des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG und BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019.

Regelmäßige Überprüfung, ob eine Rückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F. zu bilden wäre.

Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wurden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Zur Quantifizierung der impliziten Optionen wird die Sparkassenanwendung "S-ImplO" bzw. mit Umstellung auf die neue Banksteuerung die von der SR entwickelte IT-Anwendung "AnimO" genutzt. Positionen mit unbestimmter Zinsbindungs- bzw. Kapitalfälligkeit (variabel verzinsliche Produkte) werden über Mischungsverhältnisse verschiedener Geld- und Kapitalmarktzinssätze auf der Grundlage der gleitenden Durchschnitte abgebildet.

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Währung Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR -46.771 50.010
in % der Eigenmittel 13,55 -14,49

Konzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken durch den hohen Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse.

Um diese Konzentration zu begrenzen, werden regelmäßig und bei Bedarf Sicherungsgeschäfte in Form von Zinsswaps getätigt sowie regelmäßig Pfandbriefe emittiert.

Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Per Ende 2023 ergibt sich dennoch eine deutlich positive stille Reserve. Weitere Zinsanstiege könnten zu einem Rückgang der Reserve und im Extremfall zu einem Verpflichtungsüberschuss und damit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen führen.

4.2.2.2. Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird allgemein definiert als die Gefahr eines Verlustes einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung / SimCorp Dimension ("SCD") "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip, sofern Rentenpapiere enthalten sind

Anrechnung der ermittelten integrierten ökonomischen Risiken auf das bestehende Risikolimit für Marktpreisrisiken

Überwachung der Spreadentwicklung für öffentliche Anleihen

4.2.3. Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.

Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen (Pflicht- und Verbundbeteiligungen) und Kapitalbeteiligungen.

Die Steuerung der Beteiligungsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes für die Verbundbeteiligungen

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente: zum 31. Dezember 2023:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert
in Mio. EUR
Pflicht- und Verbundbeteiligungen (inkl. Funktionsbeteiligungen) 50,3
Strategische Beteiligungen der regionalen Wirtschaftsförderung 0,5
Kapitalbeteiligungen 0,0

Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus Pflicht-/ Verbund- und strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen in geringem Umfang weitere Beteiligungen, die unter dem Gesichtspunkt der regionalen Wirtschaftsförderung eingegangen wurden.

Für die unverändert bestehende Verlustausgleichsverpflichtung für die Beteiligung Erste Abwicklungsanstalt (EAA) wurde in den Jahren 2009 bis einschließlich 2014 im Rahmen des bestehenden Ansparplans Zuführungen zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340 g HGB vorgenommen. Weitere Zuführungen sind seit dem Jahr 2015 bis auf weiteres ausgesetzt. Da die aktuelle Entwicklung der EAA keine Verlustübernahme erwarten lässt, wird diese Beteiligung bei der Messung der Beteiligungsrisiken nicht berücksichtigt.

Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio aufgrund der Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen innerhalb der Verbandsbeteiligung RSGV. Zudem ergeben sich risikoartenartenübergreifende (Inter-) Konzentrationen in der S-Finanzgruppe und in den immobiliensensitiven Branchen (siehe auch Adressenrisiko Eigenanlagen)

Eine Steuerung der Inter-Risikokonzentration S-Finanzgruppe durch die Sparkasse ist nur bedingt möglich, erfolgt aber durch die Gremien/ die Verbände. Die Entwicklung der ungedeckten Anlagen im Haftungsverbund wird im Rahmen des Adressenrisikoreportings berücksichtigt. Zudem werden die Inter-Risikokonzentrationen auch in einem Stresstest betrachtet. Die mit den Pflicht- und Verbundbeteiligungen verbundenen Konzentrationen werden im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung adäquat berücksichtigt.

4.2.4. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/ oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie auf der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der Liquiditätsdeckungsquote (LCR)

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) 3

Monatliche Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Refinanzierung hauptsächlich über Kundeneinlagen und die Emission von Pfandbriefen

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Regelmäßige Überwachung der Refinanzierungskonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung

Sicherstellung einer Liquiditätsmindestreichweite in Form einer dauerhaft einzuhaltenden freien Linie im Offenmarktdepot

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien sowie der Kursverfall der Eigenanlagen simuliert wird. An liquiditätsmäßig engen Märkten ist die Sparkasse nicht investiert.

Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2023 über 3,0 Monate.

Konzentrationen bestehen bei dem Liquiditätsrisiko in folgendem Bereich: Hoher Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen. Diese Einlagen sind breit auf viele Kunden diversifiziert und nicht mit einem erhöhten Risiko für die Sparkasse verbunden. Zudem emittiert die Sparkasse regelmäßig Pfandbriefe.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

4.2.5. Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko (OpRisk) bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse z. B. auch der Rechtsprechung, eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen, die aus dem SR-OpRisk-Szenario-Pool, aus selbst erarbeiteten hypothetischen Szenarien, aus den Auslagerungsrisikoanalysen und aus gleichartigen wesentlichen Schadensfällen aus der Historie abgeleitet werden

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" auf der Grundlage von bei der Sparkasse sowie überregional eingetretener Schadensfälle, wobei auch etwaige höhere Risikowerte aus der zukunftsorientierten Betrachtung im Risikowert berücksichtigt werden

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Vermeidung oder zumindest Transfer (Versicherung) von Schäden, die durch das Schlagendwerden der operationellen Risiken auftreten, sofern die hierfür nötigen (Gegen-) Maßnahmen unter Kosten- / Nutzenaspekten sachgerecht sind

3 Siehe auch Kapitel 2.5.2 Finanzlage

Aufgrund der weit überwiegenden Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der SR bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. Hierzu bestehen vielfältige Sicherheitsvorkehrungen seitens des Rechenzentrums, der SR und der Sparkasse.

Im Zusammenhang mit dem BGH-Urteil zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen vom 06.10.2021 (XI ZR 234/20) hat die Sparkasse bereits in 2022 im Sinne einer einvernehmlichen Lösung allen unseren Kunden mit betroffenen Verträgen angeboten, eventuelle Ansprüche im Wege eines Vergleichs zu regulieren. Im weiteren Verlauf des Jahres 2022 haben wir die verbliebenen betroffenen Verträge mit Verweis auf das BGH-Urteil vom 14. Mai 2019 (XI ZR 345/18) gekündigt und in diesem Rahmen Ausgleichszahlungen geleistet.

Da die finale gerichtliche Festlegung auf eine Zinskurve zur Rückberechnung noch aussteht, werden mögliche Szenarien im operationellen Risiko betrachtet, deren Aufwand über den nur noch geringen Restbestand der hierfür gebildete Rückstellung hinausgehen.

4.3 Chancenbericht

Unser "Chancenmanagement" ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert.

Die Chancen für unsere geschäftliche Entwicklung sind eng mit der Entwicklung des politischen und wirtschaftlichen Umfelds verknüpft. Sofern sich dieses positiv entwickelt, erwarten wir auch eine Stabilisierung der Nachfrage nach Krediten für den Wohnungsbau. Dies würde sich positiv auf unseren Zinsüberschuss auswirken.

Die Chance auf eine Stabilisierung bzw. Steigerung unserer Ertragskraft ergibt sich zudem aus einer laufenden Optimierung unserer Prozesse und Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien.

Diese Chancen wollen wir auch nutzen, indem wir neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen SB-Technik das Multikanalbanking und die digitalen Vertriebskanäle weiter ausbauen.

Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

4.4 Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

Gemäß unserer internen Risikoberichte bewegten sich die Risiken in 2023 innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Limitanpassungen ergaben sich für das vierte Quartal 2023 im Zuge der deutlich gestiegenen Parameter für das Marktpreisrisiko. Zudem wurde zum Jahresende 2023 das Limit für Adressenrisiken mit mehr als 90 % ausgelastet und liegt damit in der gelben Ampelphase der Sparkasse. Als Reaktion hierauf wurden Limitumwidmungen vorgenommen, die ab dem ersten Quartal 2024 gelten. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 80,2 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden gemäß unseren internen (Risiko-)Berichten sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Auf dieser Basis war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Dies gilt auch für unsere Untersuchungen möglicher Auswirkungen der Folgen des Ukraine-Krieges bzw. einer Stagflation auf die Risikolage der Sparkasse.

Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik sowie in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3) als auch im Fall einer sich weiter eintrübenden Konjunktur und einer nur begrenzt ausbaufähigen Risikotragfähigkeit, die durch ein hohes Adressenrisiko in Verbindung mit einem hohen Zinsänderungsrisiko belastet ist, denen wir durch diverse Steuerungsmaßnahmen begegnen. Diese Faktoren könnten belastend auf die Ertragslage und den Ausbau der Eigenmittel wirken.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet.

Da unser Risikodeckungspotenzial die eingegangenen Risiken übersteigt und sich dies auf Basis unserer mittelfristigen Ergebnis- und Kapitalplanung voraussichtlich nicht wesentlich ändern wird, beurteilen wir unsere Risikolage zum Jahresende 2023 insgesamt auch unter Berücksichtigung der unsicheren weiteren wirtschaftlichen Entwicklung als ausgewogen.

5. Prognosebericht

5.1. Rahmenbedingungen

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Alle Angaben in diesem Prognosebericht basieren auf den Ergebnis-, Kapital- und Liquiditätsplanungen im Rahmen unserer internen Planungs- und Risikomanagementverfahren.

Ausblick 2024

Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1% angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3% (2023: +0,4%). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2% und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6%.

Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um +0,5% bis +0,9% im Jahr 2024 und um 1,0% bis 1,4% im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2% für das laufende und 1,0% für das kommende Jahr.

Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.

Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken.

Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.

Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9% niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).

Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um 0,6% bis -2,5%. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.

Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen.

Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8% bis 5,9% und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1% bis +0,2%).

Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9%) und 2023 (+5,9%) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2% bis +3,0% nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8% bis +2,3% wieder weitgehend der 2%-EZB-Zielmarke entsprechen.

Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40% über dem Wert vor einem Jahr und 20% über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.

Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.

Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.

Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen wieder ein Anstieg der Renditen festzustellen

Die Renditen der 10Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,10% und bis zum 01.03.2024 bei 2,43%.

Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u.a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.

Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.

Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.

5.1.1. Geschäftsentwicklung

Zum Jahresbeginn 2024 ergibt sich vor dem Hintergrund der genannten Rahmenbedingungen eine herausfordernde Situation bezüglich der Planung der Geschäftsentwicklung.

Die Sparkasse geht davon aus, dass die Nachfrage nach Immobilienkrediten weiter verhalten bleibt, wenn auch der Boden erreicht zu sein scheint. Im Konsumentenkreditgeschäft setzt die Sparkasse wieder auf eigene Kreditlösungen, während in den Vorjahren der Großteil der Kreditanfragen vermittelt wurde. Im Geschäftskundenbereich ist kundenseitig bei den klassischen Finanzierungen eher Zurückhaltung zu erwarten; auf der anderen Seite könnten Transformationsfinanzierungen in eine nachhaltigere Wirtschaft Impulse bringen. Vor dem Hintergrund des bereits hohen Kreditbestandes und damit verbundener Tilgungen bzw. Rückzahlungen erwarten wir im Kundenkreditgeschäft bestandsseitig insgesamt eine Seitwärtsbewegung.

Das Einlagengeschäft ist nach dem erfolgten fulminanten Zinsanstieg wieder von zentraler Bedeutung für den Erfolg der Sparkasse. Nach der ersten Phase, in der die Margen zunächst ausgeweitet werden konnten bzw. die Kunden ihre Gelder erst nach und nach in höherverzinsliche Einlagen umgeschichtet haben, hat nun sowohl der Wettbewerb um Kundeneinlagen als auch die Zinssensitivität bei den Kunden deutlich zugenommen. Vor diesem Hintergrund plant die Sparkasse für 2024 mit einem leichten Rückgang der Kundeneinlagen.

Bei der Bilanzsumme erwarten wir - auch durch einen Abbau von kurzfristigen Eigengeschäften - insgesamt einen leichten Rückgang.

Im Dienstleistungsgeschäft wird für 2024 mit einem ähnlichen Gesamtertrag geplant, wie wir auch für 2023 geplant hatten. Dass der Planwert damit etwas unter dem realisierten Wert aus dem Vorjahr liegt, ist unter anderem auf die veränderte Ausrichtung im Konsumentenkreditgeschäft zurückzuführen (nun Eigenlösung statt Vermittlungserlöse). In den wichtigsten Ertragsfeldern, dem Giroverkehr und dem Wertpapiergeschäft, erwarten wir weitgehend stabile Erträge im Vergleich zu 2023.

5.1.2. Finanzlage

Die Finanzlage zeigt sich zu Beginn des Jahres wie auch im gesamten Vorjahr stabil. Durch starkes Kreditgeschäft Ende des Jahres 2023 wurden zusätzliche Termingeldaufnahmen vorgenommen, die im Laufe des Jahres 2024 sukzessive durch Pfandbrief-Emissionen ersetzt werden sollen.

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanz- und Liquiditätsplanung sind wir davon überzeugt, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit jederzeit gewährleistet sein wird und die bankaufsichtlichen Anforderungen durchgehend eingehalten werden können.

Für das Jahr 2024 sind mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit der Sparkasse höhere Investitionen in die Bereiche Digitalisierung und Modernisierung als im Vorjahr eingeplant.

5.1.3. Ertrags- und Vermögenslage

Im Zinsüberschuss rechnen wir für 2024 im Vergleich zum Ergebnis 2023 (auf Basis des Betriebsvergleiches der Sparkassen-Finanzgruppe) mit einem um 12,2 Mio. EUR verringerten Wert. Zu berücksichtigen ist allerdings das in 2023 sehr deutlich über Plan liegende Ergebnis, das maßgeblich auf die beschriebene Marktzinsentwicklung und die verzögerten Umschichtungen der Kundengelder zurückzuführen ist, so dass es sich hierbei um einen Ausnahmeeffekt handeln dürfte. Im Plan für 2024 rechnen wir demnach auf der Einlagenseite mit weiteren Umschichtungen und einen insgesamt steigenden Zinsaufwand. Dennoch liegt der geplante Zinsüberschuss im Vergleich zu den Jahren vor 2023 auf einem guten Niveau.

Beim Provisionsüberschuss rechnen wir aktuell für 2024 mit einem leichten Rückgang (-1,4 Mio. EUR) gegenüber dem realisierten Ergebnis 2023.

Im Vergleich zu 2023 erwarten wir für 2024 einen deutlichen Anstieg des Verwaltungsaufwandes um 3,9 Mio. EUR. Ein Anstieg ist sowohl bei den Personalkosten (Tarifsteigerungen und Kapazitätsausweitungen) als auch bei den Sachkosten (u.a. inflationsbedingt) zu erwarten.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen aktuell in der Hochrechnung für das Jahr 2024 ein Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 1,01 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 4,1 Mrd. EUR.

Im Bewertungsergebnis aus dem Kreditgeschäft gehen wir aufgrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen von etwas höheren Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen aus, als dies die durchschnittlichen Ausfallwahrscheinlichkeiten unseres Kreditportfolios suggerieren würden.

Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren rechnen wir aufgrund der vorübergehenden Wertminderungen durch den Zinsanstieg 2022 in Verbindung mit der Verkürzung der Restlaufzeiten mit einem (wie auch in 2023 bereits) positiven Bewertungsergebnis.

Aus dem Beteiligungsportfolio sind keine Bewertungserfordernisse eingeplant.

Vor dem Hintergrund der dargestellten Annahmen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 folgende Entwicklungen unserer bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren:

Finanzielle Leistungsindikatoren:

Für die CIR gehen wir in 2024 von einem höheren Wert (61,3%) aus als im Vorjahr (hier betrug der Wert letztendlich 51,0%).

Die Gesamtkapitalquote erwarten wir für Ende 2024 bei rd. 16,1 %. Der starke Anstieg im Vergleich zum aktuellen Wert ergibt sich maßgeblich aus der hohen erwarteten Zuführung zum Eigenkapital aus dem Ergebnis 2023. Darüber hinaus ist ein weiterer moderater Zuwachs an Nachrangkapital geplant. Die Gesamtrisikoposition wird schließlich unverändert erwartet. Die Mindest-Gesamtkapitalquote nach der CRR von 8,0 % zuzüglich der kombinierten Kapitalpufferanforderungen (3,25 %) und dem Systemrisikopuffer für Wohnimmobilien (umgerechnet rd. 0,5 %) wird deutlich überschritten.

Im Betriebsergebnis vor Bewertung erwarten wir wie oben dargestellt ein Ergebnis von 1,01% der DBS. Dies liegt zwar unter dem erreichten Ergebnis, aber über dem Planwert aus dem Vorjahr.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren:

Im Personalbereich wird für 2024 mit einem Aufbau (u.a. aus der Übernahme der Auszubildenden) der Mitarbeiterkapazitäten gerechnet.

Die Sparkasse wird sich auch in 2024 innerhalb der Stadt Leverkusen neben der reinen Tätigkeit als Kreditinstitut unverändert für soziale und kulturelle Projekte engagieren und entsprechende Maßnahmen unterstützen.

Bei den Forderungen an Kunden rechnen wir im Jahresdurchschnittsvergleich 2024 zu 2023 mit einem weitgehend gleichbleibenden Bestand (-0,5%).

Das Mittelaufkommen der Kunden erwarten wir im Jahresdurchschnittsvergleich - auch durch geplante Rückführungen bei institutionellen Termingeldaufnahmen - stärker sinkend (-5,2%). Auf der Gegenseite ist geplant, die kurzfristigen Eigenanlagen zurückzunehmen.

In der Folge reduziert sich die erwartete DBS auf rd. 4,08 Mrd. EUR.

Bei einer länger anhaltenden konjunkturellen Abschwächung, Verwerfungen auf dem Immobilienmarkt oder starken negativen Auswirkungen aus dem Russland-Ukraine-Konflikt könnten sich Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalplanung ergeben. Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (z. B. erhöhte Kapitalanforderungen i. R. der sog. Basel IV-Regelungen oder durch eine Anhebung der weiteren Puffer) weitere Belastungen der Kapitalplanung der Sparkasse ergeben.

5.2. Gesamtaussage

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 ist geprägt von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere dem Zinsniveau und die konjunkturelle Entwicklung im Hinblick auf mögliche Kreditausfälle. Es bestehen nennenswerte geopolitische Unsicherheiten, so dass sich die Rahmenbedingungen auch zügig verändern könnten.

Vor diesem Hintergrund sind wir nach unserer Einschätzung, wie bereits in den Vorjahren, von vorsichtigen Planannahmen ausgegangen, sowohl bei der Planung der Zinsaufwendungen für die Kundeneinlagen als auch bei der Planung des Kreditbewertungsergebnisses. Es ergibt sich insgesamt ein im Vergleich zum ertragsstarken Geschäftsjahr 2023 zwar merklicher Rückgang. Dennoch liegt das Ergebnis gemessen an den Jahren davor auf einem guten Niveau.

Entsprechend beurteilen wir unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 in Bezug auf die aufgezeigten erwarteten Rahmenbedingungen und unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren als positiv - auch, wenn wie beschrieben merkliche Unsicherheiten vorhanden sind.

Wir gehen davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

Eine weitere Stärkung der Eigenmittel erfolgt aus dem Jahresergebnis 2023. Durch den in der Planung unveränderten Gesamtkreditbestand und eingeplante Nachrangmittel sollte die Eigenkapitalquote damit im kommenden Jahr ansteigen.

 

Leverkusen, den 31. März 2024

Der Vorstand

Markus Grawe

Saskia Lagemann

Anhang zum Jahresabschluss 2023

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Allgemeines

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Forderungen

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert. Bei Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden bei Festzinsdarlehen kapitalanteilig nach der Zinsstaffelmethode auf die Dauer der Festzinsvereinbarung verteilt. Für Darlehen mit variablem Zinssatz werden Disagien und laufzeitunabhängige Einmalkosten (Bearbeitungsprovisionen) auf die Gesamtlaufzeit verteilt. Abzinsungen haben wir vorgenommen, soweit Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Begründung un- oder unterverzinslich waren.

Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld und die Situation einzelner Branchen ebenso berücksichtigt wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Zusätzlich haben wir Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute getroffen.

Von Kunden im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Anpassung von Festzinsvereinbarungen an das aktuelle Marktzinsniveau erhaltene Ausgleichsbeträge wurden wie Vorfälligkeitsentgelte unmittelbar in voller Höhe erfolgswirksam vereinnahmt.

Wertpapiere

Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert.

Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert.

Wertpapiere, die dafür bestimmt wurden, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden nur dann auf den niedrigeren, beizulegenden Wert abgeschrieben, wenn von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung auszugehen ist (gemildertes Niederstwertprinzip).

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gehen wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen. Unabhängig davon sind Wertminderungen von Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der Restlaufzeit zurückzuführen sind.

Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in § 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere ausschließlich nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System Simcorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten vermindert um Abschreibungen, sowohl bei dauerhafter als auch bei einer nur vorübergehenden Wertminderung, bilanziert.

Ausstehende Verpflichtungen zur Leistung gesellschaftsvertraglich begründeter Einlageverpflichtungen wurden dann aktiviert, wenn sie am Bilanzstichtag bereits eingefordert wurden.

Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden sofort als Sachaufwand erfasst. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 1.000 EUR wird ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt unwesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtbetrachtung über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird.

Die Gebäude werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Soweit die Gründe für die in Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen nicht mehr bestanden, wurden Zuschreibungen vorgenommen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.

Verbindlichkeiten aus über mehreren Jahrzehnten umsatzlosen Sparkonten werden bilanziell aufgelöst. Die Sparkasse geht davon aus, dass diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt werden müssen. Zugrundeliegende bestehende Rechtsansprüche der Kunden auf Auszahlung der Guthaben sind hiervon unberührt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In Einzelfällen haben wir dabei auch auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).

Bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung. Die Abzinsung erfolgt mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre. Bei der Bestimmung des Diskontierungszinssatzes sind wir grundsätzlich davon ausgegangen, dass Änderungen des Zinssatzes jeweils zum Jahresende eingetreten sind. Entsprechend sind wir für die Bestimmung des Zeitpunktes der Änderungen des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs vorgegangen.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Aufzinsungseffekte weisen wir unter den Zinsaufwendungen aus.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,5 % sowie Rentensteigerungen von 2,5 % unterstellt. Bereits bekannte Steigerungen für das Jahr 2024 sind in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Für Rentenanpassungen, die den noch ausstehenden beamtenrechtlichen Regelungen des Landes NRW folgen, wurde für die Jahre 2024 und 2025 eine Steigerung in Anlehnung an den Tarifvertrag im öffentlichen Dienst der Länder (Sockelbetrag 200 EUR und 5,5%) angenommen. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.

Altersteilzeitverträge wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes, des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit und ergänzender betrieblicher Vereinbarungen abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden für 2024 die feststehenden Tarifabschlüsse berücksichtigt und für Folgejahre Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,5 % angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu eineinhalb Jahre. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Verträge beträgt 16,5 Monate. Die Abzinsung erfolgt mit dem Zinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren im Sinne des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt.

Derivate

Die Sparkasse setzt Derivate im Wesentlichen im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuch) einbezogen und somit nicht einzeln bewertet.

Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen.

Kreditderivate halten wir sowohl in der Position des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber. Dabei handelt es sich um in emittierte Credit Linked Notes eingebettete Credit Default Swaps. Als Sicherungsnehmer haben wir die Sicherungswirkung des Credit Default Swaps im Hinblick auf die vertraglichen Vereinbarungen und unsere Halteabsicht bis zur Fälligkeit bei der Bewertung der gesicherten Geschäfte berücksichtigt. In der Position des Sicherungsgebers gehaltene Kreditderivate behandeln wir aufgrund des vereinbarten Sicherungszwecks (Ausfallrisiko) und unserer Dauerhalteabsicht als gestellte Kreditsicherheit. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft geltenden Regeln. Verbindlichkeitsrückstellungen für eine mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwartende Inanspruchnahme haben wir gebildet. Den Nominalbetrag dieser Kreditderivate haben wir - gekürzt um gebildete Rückstellungen - unter der Bilanz als Eventualverbindlichkeit (Bilanzvermerk) angegeben.

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)

Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 unter Berücksichtigung des fachlichen Hinweises des IDW vom 29.11.2022 im Rahmen einer barwertigen Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente. Bei der Beurteilung wird die Summe der Barwerte aller zinsbezogenen Finanzinstrumente deren Buchwerten gegenübergestellt. Der Saldo wird um die voraussichtlich noch für die Verwaltung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungskosten in Höhe des eigenen Credit Spreads, Risikokosten, Verwaltungskosten) gemindert. Bei der Bemessung der Verwaltungskosten wurden sogenannte Overheadkosten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung einbezogen.

Die Ermittlung der Barwerte erfolgt auf Basis der zukünftigen Zahlungsströme des Bankbuchs, abgezinst mit der Zinsstrukturkurve für Zinsswapgeschäfte unter Banken am Abschlussstichtag. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nach unseren Berechnungen nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war.

Währungsumrechnung

Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet.

Unsere Fremdwährungsbestände sind besonders gedeckt. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das Wechselkursänderungsrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um lfd. Konten von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten gedeckt sind.

Ergebnisse aus der Währungsumrechnung wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten beträgt jeweils 1.988,7 Tsd. EUR.

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
Tsd. EUR
31.12.2022
Tsd. EUR
Forderungen an die eigene Girozentrale 19.562,2 1.654,5

Der Unterposten c) - andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) - setzt sich für nicht täglich fällige Forderungen nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

31.12.2023
Tsd. EUR
bis drei Monate 241,6
mehr als drei Monate bis ein Jahr 8,1
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre -
mehr als fünf Jahre -

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Aktiva 4 - Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
Tsd. EUR
31.12.2022
Tsd. EUR
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3.340,1 3.478,3

Der Posten setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

31.12.2023
Tsd. EUR
bis drei Monate 91.134,7
mehr als drei Monate bis ein Jahr 209.531,2
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 684.382,9
mehr als fünf Jahre 2.629.958,0
Forderungen mit unbestimmter Laufzeit 42.678,8

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
Tsd. EUR
31.12.2022
Tsd. EUR
Beträge, die bis zum 31.12. (Folgejahr) fällig werden 30.682,5 44.566,9

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Angabe der im Folgejahr fälligen Beträge einbezogen.

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2023
Tsd. EUR
börsennotiert 350.943,1
nicht börsennotiert 11.954,1

Bei den börsennotierten Wertpapieren handelt es sich um Anleihen und Schuldverschreibungen der Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt sowie um Schuldverschreibungen und Pfandbriefe von inländischen Kreditinstituten.

Wertpapiere des Anlagevermögens, deren Buchwert über ihrem beizulegenden Zeitwert liegt (Angabe gemäß § 285 Nr. 18 HGB):

Art der Anlage: Buchwerte:
Mio. EUR
Zeitwerte:
Mio. EUR
Anleihen öffentlicher Emittenten 49,0 43,9
Anleihen anderer Emittenten 65,9 60,1
Verbriefungstransaktionen 6,0 6,0
Nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet sind insgesamt Wertpapiere des Anlagevermögens mit Buchwerten von zusammen 126.703.032,98 EUR
und beizulegenden Zeitwerten von zusammen 115.804.816,81 EUR.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt.

Im Zusammenhang mit der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben wir dargelegt, unter welchen Voraussetzungen wir von einer dauernden bzw. nur vorübergehenden Wertminderung ausgehen. Bei den Wertpapieren, die nicht mit dem beizulegenden (Zeit-)Wert bewertet wurden, ist nach derzeitiger Erkenntnis damit zu rechnen, dass die vertragsgemäßen Leistungen in vollem Umfang erbracht werden.

Aktiva 7 - Beteiligungen

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB:

Name Sitz Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
Mio. EUR
Jahresergebnis
Mio. EUR
RSGV Rheinischer Sparkassen - und Giroverband Düsseldorf 2,267% 914,3 *1 Nicht veröffentlicht *1
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe GmbH &Co. KG Neuhardenberg 0,318% 3.285,3 *1 Nicht veröffentlicht *1
RSL Rheinische Sparkassen Leasing Beteiligungsgesellschaft mbH &Co. KG Düsseldorf 2,756% 114,5 *2 4,6 *2
Sparkassen Dienstleistung Rheinland GmbH &Co. KG Düsseldorf 2,503% 13,5 *1 0,6 *1
S-International Rhein-Ruhr Beteiligungsgesellschaft mbH Essen 3,89% 0,5 *1 0,1 *1
ProEco Rheinland GmbH &Co. KG Düsseldorf 2,242% Nicht veröffentlicht *3 Nicht veröffentlicht *3
WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH Leverkusen 20,00% 1,3 *1 -1,2 *1

Erläuterungen:

*1 Eigenkapital per 31.12.2022 unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2022

*2 Eigenkapital per 30.09.2022 unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2022

*3 Gesellschaftsneugründung in 2023

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt.

Aktiva 8 - Verbundene Unternehmen

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB:

Name Sitz Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
Tsd. EUR
Jahresergebnis
Tsd. EUR
Kenaf Grundstücksverwaltungsges. mbH &Co. Vermietungs KG Mainz 100% -1.010,2 *1 380,9 *1
Sparkasse Leverkusen Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH Leverkusen 100% 276,7 *1 -5,7 *1
AMBV Atrium-Mall Betriebs- und Vermietungsgesellschaft mbH Leverkusen 54% 543,7 *1 188,6 m *1
S-Versicherungsagentur GmbH Leverkusen 100% 25,6 *1 *2

Erläuterungen:

m mittelbar verbundenes Unternehmen

*1 Eigenkapital per 31.12.2022 unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2022

*2 Die Angabe des Jahresergebnisses entfällt, da der Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag wegen eines Gewinnabführungsvertrages regelmäßig ausgeglichen ist.

Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Tochterunternehmen für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses gem. § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt.

Aktiva 9 - Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Aktiva 12 - Sachanlagen

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
Tsd. EUR
Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 1.920,6

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt.

Aktiva 13 - Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:

31.12.2023
Tsd. EUR
- Mieterdarlehen aus Immobilien-Einbringungsmodellen der Deutsche-Anlagen-Leasing GmbH 7.191,3
- Forderung aus Gewinnabführungsvertrag 1.353,5

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt.

Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten ist enthalten:

31.12.2023
Tsd. EUR
31.12.2022
Tsd. EUR
Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten 3,8 4,6

Entwicklung des Anlagevermögens

Entwicklung der Anschaffungs- / Herstellungskosten
Stand 01.01.2023 Veränderungen des Geschäftsjahres Stand 31.12.2023
Tsd. EUR Zugänge
Tsd. EUR
Abgänge
Tsd. EUR
Umbuchungen
Tsd. EUR
Tsd. EUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 127.178,2 0,0 50,5 0,0 127.127,6
Grundstücke und Bauten 14.128,0 0,0 0,0 0,0 14.128,0
Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.470,4 971,9 4.327,1 0,0 16.115,3
Immaterielle Anlagewerte 672,8 88,1 19,1 0,0 741,8
Veränderungen zusammengefasst
Tsd. EUR
Anteile an verbundenen Unternehmen 330,6 0,0
Beteiligungen 61.114,9 -10.671,5
Sonstige Vermögensgegenstände 6.271,1 926,2
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand 01.01.2023 Abschreibungen des Geschäftsjahres Zuschreibungen des Geschäftsjahres Änderung der Abschreibungen (des Geschäftsjahres) in Zusammenhang mit
Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Zugang
Tsd. EUR
Abgang
Tsd. EUR
Umbuchung
Tsd. EUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 424,6 0 0 0,0 0,0 0,0
Grundstücke und Bauten 10.691,9 376,0 228,8 0,0 0,0 0,0
Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.162,7 747,5 0,0 0,0 4.311,2 0,0
Immaterielle Anlagewerte 644,8 40,3 0,0 0,0 19,1 0,0
Veränderungen zusammengefasst
Tsd. EUR
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Bilanzwert
Stand 31.12.2023
Tsd. EUR
31.12.2023
Tsd. EUR
31.12.2022
Tsd. EUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 424,6 126.703,0 126.753,6
Grundstücke und Bauten 10.839,1 3.288,9 3.436,1
Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.599,0 3.516,2 3.307,7
Immaterielle Anlagewerte 666,1 75,7 27,9
Veränderungen zusammengefasst
Tsd. EUR
Anteile an verbundenen Unternehmen 330,6 330,6
Beteiligungen 50.443,4 50.371,9
Sonstige Vermögensgegenstände 7.197,3 6.271,1

Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
Tsd. EUR
31.12.2022
Tsd. EUR
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 295,0 3.695,0

Die Unterposten a) - c) setzen sich für nicht täglich fällige Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

31.12.2023
Tsd. EUR
bis drei Monate 18.756,7
mehr als drei Monate bis ein Jahr 20.666,0
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 141.081,9
mehr als fünf Jahre 288.987,9

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederungen einbezogen.

Zur Besicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus Weiterleitungsmitteln in Höhe von 132.576,5 Tsd. EUR wurden Forderungen an Kunden in gleicher Höhe abgetreten.

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus Pfandbriefen (Namenspapiere) sind 322.272,6 Tsd. EUR enthalten, die durch eigene Vermögengegenstände (Wertpapiere und Grundpfandrechte) besichert sind.

Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
Tsd. EUR
31.12.2022
Tsd. EUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.517,5 4.383,3
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.472,1 1.033,7

Die Unterposten a) - Begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

31.12.2023
Tsd. EUR
bis drei Monate 10.000,0
mehr als drei Monate bis ein Jahr 10.000,0
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 45.000,0
mehr als fünf Jahre 163.000,0

Der Unterposten d) - andere Verbindlichkeiten - setzt sich für nicht täglich fällige Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

31.12.2023
Tsd. EUR
bis drei Monate 175.781,8
mehr als drei Monate bis ein Jahr 202.048,5
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 125.784,4
mehr als fünf Jahre 10.000,0

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederungen einbezogen.

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus Pfandbriefen (Namenspapiere) sind 229.892,8 Tsd. EUR enthalten, die durch eigene Vermögensgegenstände (Wertpapiere und Grundpfandrechte) besichert sind.

Passiva 3 - Verbriefte Verbindlichkeiten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
Tsd. EUR
Im Unterposten a) sind bis zum 31.12.2024 fällige Beträge enthalten: 6.000,0

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Angabe der im Folgejahr fälligen Beträge einbezogen.

Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023
Tsd. EUR
31.12.2022
Tsd. EUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen 3.669,9 1.624,4

Passiva 7 - Rückstellungen

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 343,8 Tsd. EUR.

Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.

Passiva 9 - Nachrangige Verbindlichkeiten

Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 11.968,0 Tsd. EUR, die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 1,99 % und ursprüngliche Laufzeiten von fünf Jahren.

Für die in dieser Position ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von 209,4 Tsd. EUR angefallen.

Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Sie sind für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere Schuldformen besteht nicht.

Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich

Eventualverbindlichkeiten

In den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten ist folgender nicht unwesentlicher Einzelposten enthalten:

31.12.2023
Tsd. EUR
Credit Default Swap 10.666,9

In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Rückstellungen gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.

Andere Verpflichtungen

Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen.

D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gewinn- und Verlustrechnung 1 - Zinserträge

In diesem Posten sind periodenfremde Erträge in Höhe von 81,6 Tsd. EUR enthalten, die hauptsächlich aus vorzeitigen Darlehensrückzahlungen resultieren.

Gewinn- und Verlustrechnung 8 - Sonstige betriebliche Erträge

In diesem Posten sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 2.360,5 Tsd. EUR enthalten.

Gewinn- und Verlustrechnung 23 - Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In diesem Posten sind periodenfremde Aufwendungen und Erträge enthalten, die aus Nachzahlungen in Höhe von 98,5 Tsd. EUR bzw. aus Erstattungsansprüchen in Höhe von 45,3 Tsd. EUR infolge einer Außenprüfung gemäß § 193 ff. der Abgabenordnung für die Jahre 2019 bis 2021 resultieren.

E. SONSTIGE ANGABEN

Angaben zu Pfandbriefen

Die Sparkasse hat im Berichtsjahr acht weitere Pfandbriefe nach dem Pfandbriefgesetz (PfandBG) emittiert. Es wurden Hypotheken-Namenspfandbriefe mit einem Nominalwert von 110,0 Mio. EUR platziert. Die Sparkasse hat seit 2011 einundsechzig Pfandbriefemissionen durchgeführt. Es wurden Hypotheken-Namenspfandbriefe mit einem Nominalwert von 677,8 Mio. EUR platziert.

Die regelmäßigen Transparenzvorschriften des § 28 PfandBG werden durch die Veröffentlichung über unsere Homepage im Internet (www.sparkasse-lev.de) regelmäßig erfüllt.

Zum 31.12.2023 stellt sich die Deckungsrechnung wie folgt dar:

(Deckungsrechnung im Sinne des § 28 PfandBG zum 31.12.2023)

I) Angaben zu Gesamtbetrag und Laufzeitstruktur (Angaben in Mio. EUR)

§ 28 (1) Nr. 1, 3 und 7 PfandBG Verhältnis Umlauf zur Deckungsmasse Nennwert Barwert Risikobarwert inkl. Währungsstress 1)
29.12.2023 30.12.2022 29.12.2023 30.12.2022 29.12.2023 30.12.2022
Gesamtbetrag des Pfandbriefumlaufs inkl. Derivate 547,80 482,80 532,62 435,70 629,20 379,70
Gesamtbetrag der Deckungsmasse inkl. Derivate 660,08 618,40 630,96 573,00 721,37 503,30
% Fremdwährungsderivate v. Passiva 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%
% Zinsderivate v. Passiva 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%
% Fremdwährungsderivate v. Aktiva 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%
% Zinsderivate v. Aktiva 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%
Überdeckung in % 20,50% 28,08% 18,46% 31,51% 14,65% 32,55%
Überdeckung 112,28 135,57 98,34 137,29 92,17 123,58
Gesetzliche Überdeckung 2) 21,83 18,84 10,65 17,65 n.e. 3) 16,07
Vertragliche Überdeckung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Freiwillige Überdeckung 90,45 116,73 87,69 119,64 n.e. 3) 107,51

1) Sowohl die Ermittlung des Risikobarwerts als auch des Währungsstresses erfolgt statisch

2) Das gesetzliche Überdeckungserfordernis setzt sich aus der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 1 PfandBG und der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 2 PfandBG zusammen.

3) Wert per 31.12.2023 nicht ermittelbar

§ 28 (1) Nr. 4 und 5 PfandBG Pfandbriefumlauf Deckungsmasse Fälligkeitsverschiebung 1)
Laufzeitstruktur, Zinsbindungsfrist und Fälligkeitsverschiebung 29.12.2023
Mio. EUR
30.12.2022
Mio. EUR
29.12.2023
Mio. EUR
30.12.2022
Mio. EUR
29.12.2023
Mio. EUR
30.12.2022
Mio. EUR
bis zu 6 Monate 10,00 20,00 52,24 29,13 0,00 0,00
mehr als 6 Monate bis 12 Monaten 20,00 25,00 21,55 16,84 0,00 0,00
mehr als 12 Monate bis zu 18 Monate 29,80 10,00 19,27 24,36 10,00 20,00
mehr als 18 Monate bis zu 2 Jahren 15,00 20,00 26,57 18,12 20,00 25,00
mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahren 40,00 44,80 75,53 33,56 44,80 30,00
mehr als 3 Jahre bis zu 4 Jahren 0,00 40,00 58,40 66,51 40,00 44,80
mehr als 4 Jahre bis zu 5 Jahren 50,00 0,00 82,31 59,35 0,00 40,00
mehr als 5 Jahre bis zu 10 Jahren 283,00 240,00 204,66 234,80 250,00 190,00
über 10 Jahre 100,00 83,00 119,55 135,73 183,00 133,00

1) Auswirkungen einer Fälligkeitsverschiebung auf die Laufzeitenstruktur der Pfandbriefe / Verschiebungsszenario: 12 Monate.

§ 28 Abs. 1 Nr. 5 PfandBG - Informationen zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe 29.12.2023 30.12.2022
Voraussetzungen für die Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 (2a) PfandBG Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2b PfandBG. Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2b PfandBG.
Befugnisse des Sachwalters bei Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 (2a) PfandBG Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit. Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit.
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen. Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen.
Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2a und 2b PfandBG. Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2a und 2b PfandBG.
§ 28 (1) Nr. 6 PfandBG Liqui-Kennzahlen 29.12.2023 30.12.2022
Absolutbetrag der von Null verschiedenen größten sich ergebenden negativen Summe in den nächsten 180 Tagen i.S.d. § 4 (1a) Satz 3 für die Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) (Mio. EUR) 8,87 10,08
Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt Tag (1-180) 51 119
Gesamtbetrag der Deckungswerte, welche die Anforderungen von § 4 (1a) Satz 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) (Mio. EUR) 48,96 32,81
Liquiditätsüberschuss (Mio. EUR) 40,09 22,72
§ 28 (1) Nr. 13 PfandBG 29.12.2023 30.12.2022
Anteil festverzinslicher Deckungsmasse 97,47% 97,72%
Anteil festverzinslicher Pfandbriefe 100,00% 100,00%
§ 28 (1) Nr. 14 PfandBG (nach § 6 Pfandbrief-Barwertverordnung) Fremdwährung
Zinsstress-Barwert der Deckungsmassen Zinsstress-Barwert des Pfandbriefumlaufs Währungsstress- Wechselkurs
29.12.2023 30.12.2022 29.12.2023 30.12.2022 29.12.2023 30.12.2022
0 0 0 0 0 0
§ 28 (1) Nr. 14 PfandBG (nach § 6 Pfandbrief-Barwertverordnung) Fremdwährung
Nettobarwert in Fremdwährung Währungsstress- Nettobarwert
in EUR
29.12.2023 30.12.2022 29.12.2023 30.12.2022
0 0 0 0

II) Zusammensetzung der ordentlichen Deckungswerte (Angaben in Mio. EUR)

Verteilung der Deckungswerte nach Größenklassen (§ 28 (2) 1a PfandBG) 29.12.2023 30.12.2022
bis zu 300 Tsd. € 326,27 319,92
mehr als 300 Tsd. € bis zu 1 Mio. € 189,68 164,31
mehr als 1 Mio. € bis zu 10 Mio. € 94,13 83,14
mehr als 10 Mio. € 0,00 0,00
nach Nutzungsart (I) (§ 28 (2) Nr. 1b und 1c PfandBG) dBG)
wohnwirtschaftlich 558,38 523,12
gewerblich 51,70 44,25

nach Nutzungsart (II) (§ 28 (2) Nr. 1b und 1c PfandBG)

Staat Stichtag Eigentumswohnungen Ein- und Zweifamilienhäuser Mehrfamilienhäuser
Bundesrepublik 29.12.2023 117,56 247,54 193,28
Deutschland 30.12.2022 104,21 229,81 189,10
Summe 29.12.2023 117,56 247,54 193,28
30.12.2022 104,21 229,81 189,10
Staat Bürogebäude Handelsgebäude
Bundesrepublik 24,78 6,49
Deutschland 16,54 12,81
Summe 24,78 6,49
16,54 12,81

nach Nutzungsart (II) (§ 28 (2) Nr. 1b und 1c PfandBG)

Staat Stichtag Industriegebäude Sonstige gewerblich genutzte Gebäude unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten Bauplätze Summe
Bundesrepublik Deutschland 29.12.2023 5,44 14,99 0,00 0,00 610,08
30.12.2022 0,00 14,90 0,00 0,00 567,37
Summe 29.12.2023 5,44 14,99 0,00 0,00 610,08
30.12.2022 0,00 14,90 0,00 0,00 567,37
Weitere Kennzahlen 29.12.2023 30.12.2022
§ 28 (1) Nr. 11 PfandBG - Gesamtbetrag der Forderungen nach § 12 (1), die die Grenzen nach § 13 (1) Satz 2 2. Halbsatz PfandBG überschreiten in Mio. EUR - -
§ 28 (1) Nr. 11 PfandBG - Gesamtbetrag der Werte nach § 19 (1), die die Grenzen nach § 19 (1) Satz 7 überschreiten in Mio. EUR - -
§ 28 (2) Nr. 4 PfandBG - volumengewichteter Durchschnitt des Alters der Forderungen (seasoning) in Jahren 6,15 5,99
§ 28 (2) Nr. 3 PfandBG - durchschnittlicher gewichteter Beleihungsauslauf in % 55,85% 56,45%
Ordentliche Deckung (nominal) in Mio. EUR 610,08 567,37
Anteil am Gesamtumlauf in % 111,37% 117,52%

III) Zusammensetzung der weiteren Deckungswerte (Angaben in Mio. EUR)

§ 28 (1) Nr. 12 PfandBG
Gesamtbetrag der Forderungen, die die Begrenzungen überschreiten 29.12.2023 30.12.2022 29.12.2023 30.12.2022 29.12.2023 30.12.2022
Summe 0 0 0 0 0 0
§ 28 (1) Nr. 8, 9 und 10 PfandBG Gesamtbetrag der eingetragenen Forderungen Staat Forderungen i.S.d. § 19 (1) Satz 1 Nr. 2 a) und b) PfandBG
Stichtag Summe Gesamt davon gedeckte Schuldverschreibungen i.S.d. Art. 129 Verord. (EU) Nr. 575/2013
Bundesrepublik 29.12.2023 0 0 0
Deutschland 30.12.2022 0 0 0
29.12.2023 0 0 0
Summe 30.12.2022 0 0 0
§ 28 (1) Nr. 8, 9 und 10 PfandBG Gesamtbetrag der eingetragenen Forderungen Staat Forderungen gem. § 19 (1) Satz 1 Nr. 3 a) bis c) PfandBG
Gesamt davon gedeckte Schuldverschreibungen i.S.d. Art. 129 Verord. (EU) Nr. 575/2013 Forderungen i.S.d. § 19 (1) Nr. 4 PfandBG
Bundesrepublik 0 0 0
Deutschland 0 0 0
0 0 0
Summe 0 0 0

IV) Übersicht über rückständige Leistungen (Angaben in Mio. EUR)

§ 28 (1) Nr. 15 PfandBG 29.12.2023 30.12.2022
Anteil der rückständigen Deckungswerte gemäß Art. 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,00% 0,00%
§ 28 (2) Nr. 2 PfandBG Staat Gesamtbetrag der mind. 90 Tage rückständigen Leistungen Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5 % der Forderung beträgt
29.12.2023 30.12.2022 29.12.2023 30.12.2022
keine 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0

V) Aufstellung der Zwangsversteigerungen, Zwangsverwaltungsverfahren, Rettungserwerbe und rückständigen Zinsen

§ 28 (2) Nr. 5 PfandBG wohnwirtschaftlich gewerblich
29.12.2023 30.12.2022 29.12.2023 30.12.2022
Anzahl der am Abschlusstag anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren - - - -
Anzahl der am Abschlusstag anhängigen Zwangsverwaltungsverfahren - - - -
Anzahl der am Abschlusstag anhängigen Zwangsverwaltungsverfahren mit gleichzeitigen Zwangsversteigerungsverfahren - - - -
Anzahl der im Geschäftsjahr durchgeführten Zwangsversteigerungen - - - -
Anzahl der im Geschäftsjahr zur Verhütung von Verlusten übernommenen Grundstücke - - - -
Gesamtbetrag der rückständigen Zinsen (Angaben in Mio. Euro) - - - -

Die im Hypothekendeckungsregister aufgeführten Realdarlehen (610,1 Mio. EUR) werden in der Bilanz unter "Forderungen an Kunden" ausgewiesen. Die Wertpapiere zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe (50,0 Mio. EUR) finden sich in der Bilanz unter "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere".

Latente Steuern

Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 8,75 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.

Die verrechneten passiven und aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen folgender Gruppen von Vermögensgegenständen und Schulden: Forderungen an Kunden, Beteiligungen und Rückstellungen.

Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.

Derivative Finanzinstrumente

Die Sparkasse Leverkusen hat zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken Zinsswapgeschäfte abgeschlossen. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente. Bei den Deckungsgeschäften handelt es sich um die in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogenen schwebenden Geschäfte.

Nominalbeträge
in Mio. EUR
nach Restlaufzeiten Insgesamt
bis 1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre
Zinsbezogene Geschäfte
Termingeschäfte
Zinsswaps 140,0 450,0 670,0 1.260,0
Summe 140,0 450,0 670,0 1.260,0
davon: Deckungsgeschäfte 140,0 450,0 670,0 1.260,0
Beizulegende Zeitwerte 1)
in Mio. EUR
Buchwerte 2)
in Mio. EUR
Marktpreis Preis nach Bewertungsmethode upfrontpayment Rückstellung
Zinsbezogene Geschäfte
Termingeschäfte
Zinsswaps + 123,5 -3,6
Summe
davon: Deckungsgeschäfte

Erläuterungen:

1) Negative Zeitwerte aus Sicht der Sparkasse werden mit Minus angegeben.

2) Up-Front-Payment/Rückstellung

Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet. Für die Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei fand die Euro Swap-Zinskurve per 31. Dezember 2023 Verwendung. Die ausgewiesenen Zeitwerte enthalten keine Abgrenzungen und Kosten (clean price).

Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich ausschließlich um deutsche Kreditinstitute, im Wesentlichen um die eigene Girozentrale.

Darüber hinaus bestehen Credit Default Swaps mit einem Volumen von 10,7 Mio. EUR, bei denen die Sparkasse Sicherungsgeber ist. Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 10,7 Mio. EUR wurden auf der Passivseite unter dem Bilanzstrich im Posten 1b) vermerkt.

Zusätzlich hat die Sparkasse Kreditforderungen in Höhe von 6,0 Mio. EUR durch die Hereinnahme von Credit Default Swaps besichert.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Im Rahmen von Immobilien-Einbringungsmodellen der Deutsche-Anlagen-Leasing GmbH haben wir in der Vergangenheit Immobilien veräußert/eingebracht, um die zuvor gebundene Liquidität und die Veräußerungserlöse für die Sparkasse nutzbar zu machen. Es bestehen aus den in diesem Zusammenhang geschlossenem Sale-and-lease-back-Vertrag jährliche Verpflichtungen in Höhe von 1,8 Mio. EUR.

In den jährlichen Verpflichtungen des bis zum Jahr 2031 laufenden Vertrags sind Beträge enthalten, die zum Ende der Vertragslaufzeiten eine Übernahme der geleasten Immobilien zum Buchwert ermöglichen.

Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse

Die Sparkasse Leverkusen hat ihren Beschäftigten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Für die Durchführung der Zusage bedient sich die Sparkasse der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (im Folgenden: RZVK) und somit eines externen Versorgungsträgers. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die RZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der RZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses (Gruppenversicherungsvertrag) die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Maßgeblich für die Höhe der Rentenleistung ist die Summe der vom Beschäftigten bis zum Rentenbeginn erworbenen Versorgungspunkte, die auf Basis des jeweiligen versorgungspflichtigen Entgelts und des Alters der Beschäftigten ermittelt werden.

Die RZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines 100-jährigen, gleitenden Deckungsabschnitts ein Gesamtfinanzierungssatz bezogen auf die versorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem vor dem 01.01.2002 erworbenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld, das Teil des Gesamtfinanzierungssatzes ist. Der Gesamtfinanzierungssatz (einschl. Sanierungsgeld) beträgt derzeit 7,75 % des versorgungspflichtigen Entgelts; davon entfallen 4,25 % auf die Umlage. Der Finanzierungssatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung betrugen bei versorgungspflichtigen Entgelten von 24.690,4 Tsd. EUR im Geschäftsjahr 2023 1.913,8 Tsd. EUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der RZVK handelsrechtlich eine mittelbare Altersversorgungsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes im Namen und für Rechnung der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 durch die Heubeck AG ermitteln lassen. Unabhängig davon, dass es sich beim Vermögen der RZVK im Abrechnungsverband I um Kollektivvermögen aller Mitglieder handelt (sogenanntes Puffervermögen, das dazu dient, den Finanzierungssatz im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der RZVK stabil zu halten), wird gemäß IDW RS HFA 30 für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB für die Sparkasse anteiliges Vermögen in Abzug gebracht. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag für die Sparkasse auf 80.018,2 Tsd. EUR.

Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte durch die Heubeck AG auf der Grundlage des Anwartschaftsbarwertverfahrens, wobei die Heubeck-Richttafeln 2018G (modifiziert im Hinblick auf die Besonderheiten des Versichertenbestandes), ein Zinssatz von 1,83 % (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der auf Basis der einschlägigen Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank für November 2023 auf den 31.12.2023 fortgeschrieben wurde) bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 HGB) sowie eine Rentendynamik entsprechend der Satzung der RZVK von 1 % zugrunde gelegt wurden. Da es sich nicht um ein endgehaltsbezogenes Versorgungssystem handelt, ist ein Gehaltstrend nicht zu berücksichtigen. Die Daten des Versichertenbestands zum 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand zum 31.12.2022 abgestellt wurde. Anwartschaftszuwächse wurden auf der Grundlage der versorgungspflichtigen Entgelte auf den 31.12.2023 hochgerechnet.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, nach der diese für die Erfüllung der zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die RZVK die Leistungen nicht selbst erbringt. Hierfür liegen gemäß einer aktuellen gutachterlichen Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars keine Anhaltspunkte vor. Der Verantwortliche Aktuar hat darüber hinaus die Gewährleistung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen der RZVK zum 31.12.2022 gemäß § 7 der Satzung der RZVK bestätigt. Er hält somit die Annahmen zur Ermittlung des Gesamtfinanzierungssatzes für angemessen. Das im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung vorhandene Vermögen und die zukünftigen Ansprüche auf Zahlung von Umlagen und Sanierungsgeld reichen danach auf der Grundlage der Annahmen über die weitere Entwicklung des Vermögens und des Versichertenbestandes (einschließlich Neuzugang) aus, um zu jedem Zeitpunkt die bestehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Versicherten zu erfüllen (versicherungsmathematisches Äquivalenzprinzip).

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)

Als ehemaliger Aktionär der WestLB AG ist der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf - RSGV - mit rd. 25,03 % an der "Erste Abwicklungsanstalt" beteiligt. Auf diese Abwicklungsanstalt gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) wurden in den Jahren 2009 und 2012 Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der ehemaligen WestLB AG zum Zwecke der Abwicklung übertragen.

Der RSGV ist entsprechend seinem Anteil (25,03 %) verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. EUR und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Bis zu einer auf den Höchstbetrag anzurechnenden Höhe von 37,5 Mio. EUR besteht die Verpflichtung, bei Bedarf Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen.

Auf die Sparkasse entfällt als Mitglied des RSGV eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV. Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung im Jahresabschluss 2023 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden.

Es besteht jedoch das Risiko, dass die Sparkasse während der Abwicklungsdauer entsprechend ihrem Anteil am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird.

Die Sparkasse ist verpflichtet, über einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres jährlich eine bilanzielle Vorsorge zu treffen. Die Höhe der Vorsorge orientiert sich an unserer Beteiligungsquote am RSGV zum Zeitpunkt der Übernahme der indirekten Verpflichtung im Jahr 2009 (2,0 %). Zum 31.12.2023 beträgt der Anteil 2,3 %. Die Notwendigkeit einer weiteren bilanziellen Vorsorge wird vertragsgemäß von allen Beteiligten regelmäßig überprüft. Neben dem Erreichen eines Mindestvorsorgevolumens muss auf Basis des Abwicklungsplans der "Erste Abwicklungsanstalt" erwartet werden, dass während der gesamten Abwicklungsdauer kein Verlustausgleich zu leisten ist.

Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfung im Jahr 2016 wurde die Dotierung der bilanziellen Vorsorge zum 31.12.2015 b. a. W. ausgesetzt. Die Voraussetzungen für die Aussetzung sind auch zum 31.12.2023 erfüllt.

Die bis zum 31.12.2014 gebildete bilanzielle Vorsorge von 9,0 Mio. EUR in Form der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB bleibt von der Aussetzung unberührt.

Abschlussprüferhonorar

Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

Tsd. EUR
Abschlussprüferleistungen 382,6
Andere Bestätigungsleistungen 40,5
Sonstige Leistungen 0,0
Gesamtbetrag 423,1

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Zum Bilanzstichtag stellen sich die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wie folgt dar:

Art des Geschäfts: Kredite, Darlehen und Avale inkl. offene Zusagen Wert
in Mio. EUR
Einlagen Wert
in Mio. EUR
Erbringen von Dienstleistungen Wert
in Mio. EUR
Art der Beziehung:
Träger der Sparkasse und dem Träger nahestehende Unternehmen 290,8 63,4 1,7
Tochterunternehmen 0,4 3,3 2,0
Personen in Schlüsselposition sowie nahe Familienangehörige 12,8 3,1 0,0

Darüber hinaus bestanden nicht in Anspruch genommene Kreditlinien sowie nicht vollständig in Anspruch genommene Rahmenavale.

Berichterstattung über die Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des Vorstandes

Für die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der vom Verwaltungsrat gebildete Hauptausschuss zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrheinwestfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.

Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge.

2023
Vorstand Grundbetrag und Allgemeine Zulage (erfolgsunabhängig)
Tsd. EUR
Leistungszulage (erfolgsabhängig)
Tsd. EUR
Sonstige Vergütung
Tsd. EUR
Gesamtvergütung
Tsd. EUR
Grawe, Markus Vorsitzender 485,9 63,4 12,7 562,0
Lagemann, Saskia Mitglied 397,6 59,6 88,9 546,1
Summe 883,5 123,0 101,6 1.108,1

Für die erfolgsabhängige Leistungszulage, die im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 123,0 Tsd. EUR ausgezahlt wurde, wurde die im Geschäftsjahr 2022 gebildete Rückstellung in Höhe von 98,4 Tsd. EUR vollständig verbraucht.

Die sonstigen Vergütungen betreffen für Frau Lagemann in Höhe von 79,5 Tsd. EUR die Beiträge für ein zusätzliches Alterseinkommen. Im Übrigen betreffen sie im Wesentlichen die Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine Rückstellung für die erfolgsabhängige Leistungszulage, die in 2024 ausgezahlt wird, gebildet, da die objektiv messbaren Kriterien erfüllt sind. Für Markus Grawe wurde eine Leistungszulage in Höhe von 50,7 Tsd. EUR und für Saskia Lagemann eine Leistungszulage in Höhe von 47,7 Tsd. EUR ermittelt.

Im Falle der Nichtverlängerung des Dienstvertrags hat Herr Grawe Anspruch auf Zahlung eines Ruhegeldes, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihm zu vertreten ist. Derzeit beträgt der Anspruch von Herrn Grawe 50 % der ruhegeldfähigen Bezüge. Der Anspruch steigt im Laufe der Vertragslaufzeit um 5 %-Punkte auf 55 %. Hinsichtlich des Ruhegeldes besteht eine Regelung für Hinterbliebenenbezüge.

Im Falle der regulären Beendigung hat Herr Grawe Anspruch auf Zahlung eines Ruhegehalts. Der Anspruch beträgt dann 55 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand.

Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet.

Frau Lagemann erhält neben ihrem Jahresfestgehalt einen zusätzlichen Betrag zur Finanzierung ihres zusätzlichen Alterseinkommens. Dieser Betrag beläuft sich bei fortlaufendem Dienstverhältnis auf jährlich 20 % des Jahresfestgehalts. Bei Wiederbestellung erhöht sich der Prozentsatz um jeweils 5 % bis auf maximal 35 % jährlich.

Vorstand Im Jahr 2023 der Pensionsrückstellung zugeführt
Tsd. EUR
Barwert der Pensionsansprüche 31.12.2023
Tsd. EUR
Grawe, Markus 699,2 5.321,6
Vorsitzender

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten für ihre Teilnahme an den Sitzungen eine jährliche Pauschale von 2.400 EUR (bis 22.08.2023: 2.200 EUR). Daneben wird ihnen sowie den Mitgliedern von Risikoausschuss, Hauptausschuss und Bilanzprüfungsausschuss eine Entschädigung von 475 EUR (bis 22.08.2023: 421 EUR) je Sitzung gezahlt. Die Vorsitzenden von Verwaltungsrat, Risikoausschuss und Bilanzprüfungsausschuss erhalten eine Entschädigung von 950 EUR (bis 22.08.2023: 842 EUR) je Sitzung, die stellvertretenden Vorsitzenden von 712,50 EUR (bis 22.08.2023: 631,50 EUR) je Sitzung. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht.

In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:

Name Tsd. EUR Name Tsd.
EUR
Richrath, Uwe 16,9 Schweiger, Karl 5,4
Hebbel, Paul 14,6 Adams, Stephan 4,6
Jansen, Michael 9,7 Becker, Ralf 4,5
Zielke, Nicole 8,0 Lim, Hyeong-Seok 1,6
Arnold, Roswitha 6,6 Fraustadt, Jens 1,6
Seven, Michael 6,5 Schüller-Hildebrand, Angela 0,9
Tahiri, Sven 6,4 Scholz, Rüdiger 0,8
Löb, Dirk 6,3 Koepke, Ariane 0,5
Otto, Silke 6,0 Schäfer, Torsten 0,5
Junkes, Torsten 5,9 Baake, Stefan 0,4
Ballin-Meyer-Ahrens, Monika 5,9
Pöschke, Uwe 5,8
Insgesamt 119,4

Gesamtbezüge für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 1.128,3 Tsd. EUR gezahlt. Die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2023 19.431,8 Tsd. EUR.

Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2023 Kredite in Höhe von zusammen 1.878,9 Tsd. EUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats und deren Stellvertretern Kredite in Höhe von 3.028,6 Tsd. EUR gewährt. Zudem bestehen Avale in Höhe von 0,4 Tsd. EUR.

Mitarbeiter/innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2023 2022
Vollzeitkräfte 274 275
Teilzeit- und Ultimokräfte 162 156
436 431
Auszubildende 36 36
Insgesamt 472 467

Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien großer Kapitalgesellschaften

Der Vorstandsvorsitzende Markus Grawe war bis zum 28. September 2023 Mitglied im Aufsichtsrat der ehemaligen SparkassenDirekt Versicherung AG.

Offenlegung der Angaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen durch Institute

Die offenzulegenden Angaben gemäß der Verordnung (EU) 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen werden auf der Internetseite der Sparkasse (www.sparkasse-lev.de) unter der Rubrik Service-Center / Veröffentlichungen veröffentlicht.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

Verwaltungsrat

Vorsitzendes Mitglied: Uwe Richrath
Oberbürgermeister
1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds Paul Hebbel
2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds Roswitha Arnold
Verwaltungsratsmitglieder: Stellvertreter:
Stephan Adams Stefanie Wiefelspütz
Technischer Einkäufer Steuerberaterin
Roswitha Arnold Stefan Baake
Projektleiterin Sozialarbeiter
Dr. Monika Ballin-Meyer-Ahrens Peter Gollan
Politikberaterin (freiberuflich) Pensionär
Ralf Becker Torsten Schäfer
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellter
Paul Hebbel Jannik Klein
Pensionär Jurist
Michael Jansen Gerhard Wölwer
Bereichsleiter Energieversorgung Pensionär
Leverkusen
Torsten Junkes Peter Brosch
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellter
Dirk Löb Lena-Marie Pütz
Technischer leitender Angestellter Syndikusrechtsanwältin
Silke Otto (bis 06.12.2023; Nachfolge offen Hyeong-Seok Lim
Sparkassenangestellte Sparkassenangestellter
Uwe Pöschke Angela Schüller-Hildebrand
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellte
Erhard T. Schoofs (bis 13.02.2023) Karl Schweiger (bis 13.02.2023)
Pensionär Pensionär
Karl Schweiger (seit 13.02.2023) Peter Viertel (seit 13.02.2023)
Pensionär Städtischer Angestellter
Peter Michael Seven Rüdiger Scholz
Geschäftsführer Peter Seven GmbH Lehrer
Sven Tahiri (bis 23.09.2023)
kaufm. Angestellter Zentraleinkauf
Jens Fraustadt (seit 11.12.2023) Eva Ariane Koepke
Betriebsrat Zahnärztin
Nicole Zielke Marco Hesse
Sparkassenangestellte Sparkassenangestellter

Vorstand

Markus Grawe Saskia Lagemann
Vorsitzender Mitglied

 

Leverkusen, den 27. März 2024

Der Vorstand

Markus Grawe

Saskia Lagemann

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Leverkusen hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Leverkusen besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Leverkusen definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 124.933,9 Tsd. EUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 382.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 17.229,8 Tsd. EUR.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 14.090,9 Tsd. EUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Leverkusen hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Leverkusen (im Folgenden "Sparkasse"), Leverkusen

A. Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (1DW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

B. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Ein aus unserer Sicht besonders wichtiger Prüfungssachverhalt stellt die Ermittlung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft dar.

a) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2023 unter der Bilanzposition Aktiva 4 Forderungen an Kunden in Höhe von 3.658,8 Mio. EUR ausgewiesen, die rund 86 % der Bilanzsumme ausmachen; darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 217,0 Mio. EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse.

Die Sparkasse untersucht regelmäßig und ggf. anlassbezogen, ob die Werthaltigkeit der Forderungen im Kreditgeschäft weiterhin gegeben ist. Ist zweifelhaft, ob der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen kann (Ausfallrisiko), ist für die Forderung eine Wertberichtigung zu bilden. Ein möglicher Wertberichtigungsbedarf, d.h. die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert, wird grundsätzlich aus der Differenz des aktuellen Buchwertes der Forderung und den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zukünftig erwarteten Zahlungseingängen (einschl. erwarteter Erlöse aus der Verwertung von Kreditsicherheiten) ermittelt. Bei außerbilanziellen Geschäften (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderruflichen Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein darauf folgender Kreditausfall droht, werden entsprechende Rückstellungen gebildet. Darüber hinaus bildet sie für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressenausfallrisiken Pauschalwertberichtigungen. Als fachliche Grundlage wird der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebene Rechnungslegungsstandard IDW RS BFA 7 verwendet.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen an Kunden (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen und der Eventualverbindlichkeiten) und die Bildung von Pauschalwertberichtigungen sind von hoher Relevanz für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses der Sparkasse und waren damit auch im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes führen wir auf der Grundlage unserer Risikoeinschätzung mit jährlich wechselnden Schwerpunkten Aufbau- und Funktionsprüfungen des relevanten internen Kontrollsystems (i. W. zur Kreditgewährung, zur Risikofrüherkennung, zur Risikoklassifizierung von Kreditnehmern sowie zur Sicherheitenbewertung und Risikovorsorge) sowie stets auch aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Darüber hinaus untersuchen wir strukturelle Merkmale des Kreditbestandes der Sparkasse (z. B. Größenklassen-, Branchen-, Ratingstruktur) und leiten daraus ggf. weitergehende Prüfungshandlungen ab.

Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden nach einem berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. die zugewiesene Risikoklassifizierungsnote, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite), die Branchenzugehörigkeit oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich der Beachtung der internen Kreditprozesse und daraufhin untersucht, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers eine vertragsgemäße Erfüllung erwarten lassen oder eine Rückführung der Forderung durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrundeliegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch erwarteten Zahlungseingänge gewürdigt. Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe des IDW RS BFA 7 ermittelt wurden.

Die vom Vorstand zur Bewertung einzelner Forderungen sowie zur Bemessung der Pauschalwertberichtigungen eingerichteten Kredit- und Rechnungslegungsprozesse ermöglichen nach dem Ergebnis unserer Prüfung eine ordnungsgemäße Bewertung und werden beachtet. Bei den in unsere Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements waren die von der Sparkasse der Bewertungsentscheidung zugrundeliegenden Annahmen nachvollziehbar und im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sachgerecht abgeleitet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgte nachvollziehbar nach Maßgabe des IDW RS BFA 7.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C. "Angaben und Erläuterungen zur Bilanz") sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitt 2. Wirtschaftsbericht, Unterabschnitt 2.4.2.3. "Kundenkreditvolumen", Abschnitt 4. Risiko- und Chancenbericht, Unterabschnitt 4.2.1.1. "Adressenausfallrisiko im Kundengeschäft" sowie Abschnitt 5. Prognosebericht, Unterabschnitt 5.1.1. "Geschäftsentwicklung").

C. Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Verwaltungsrat hinsichtlich des "Bericht des Verwaltungsrates" sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, die uns vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wurden, umfassen:

den freiwillig in Anlehnung an § 289b HGB erstellten und zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023,

den Bericht des Verwaltungsrates.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

D. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

E. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse;

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

F. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO:

Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Von der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes beschäftigte Personen, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäftes gemäß § 89 Abs. 1 Satz 1,2 und 5 WpHG i. V. m. §24 Abs. 6 SpkG NRW,

Bestätigungen im Zusammenhang mit der Abtretung von Kreditforderungen im Zuge geldpolitischer Geschäfte der Bundesbank (sog. "MACCs Verfahren" der Bundesbank),

Bestätigungen gemäß § 16j Abs. 2 Satz 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) hinsichtlich der Bemessungsgrundlage der Umlage im Aufgabenbereich Wertpapierhandel

G. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Tiemann.

 

Düsseldorf, 15. Mai 2024

Prüfungsstelle des
Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes

Tiemann

Reinartz

Wirtschaftsprüfer

Nichtfinanzieller Bericht der Sparkasse Leverkusen Berichtsjahr 2023

1 Berichtsparameter

1.1 Allgemeine Informationen

Unternehmensdaten

Sparkasse Leverkusen

Friedrich-Ebert-Straße 39

51373 Leverkusen

0214/355-0

info@sparkasse-lev.de

www.sparkasse-lev.de

Nutzung von Rahmenwerken

Wir orientieren uns bei der nichtfinanziellen Berichterstattung am Berichtsstandard der SparkassenFinanzgruppe, der vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) unter Einbindung von Regionalverbänden, Sparkassen und Verbundpartnern als eigenständiges Berichtssystem für die Sparkassen-Finanzgruppe entwickelt wurde. Die Sparkassen-Indikatoren sind anschlussfähig an die international anerkannten Standards (Sustainability Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative, an die "GRI-G4 Financial Services Sector Disclosures (GRI-G4 FS)" und an den "Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)". Sie wurden 2013 vom "Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE)" anerkannt.

Der Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe umfasst ein mit Blick auf die gesetzlichen Berichtspflichten vor allem nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) juristisch geprüftes Set von 22 Berichtsindikatoren der Gruppe G. Jede Sparkasse kann freiwillig darüber hinaus mithilfe von 18 weiteren Sparkassen-Indikatoren ein qualifiziertes Stakeholder-Reporting zur Gemeinwohlorientierung und zu den Markenkernwerten erstellen.

Referenzen zu Rahmenwerken

Haltung Referenzen
Sparkassen-Indikator
H1 Allgemeine Informationen GRI SRS 2021: 2-1, 2-2, 2-3, 2-5, 2-6, 2-7, 2-9, 2-11, 2-14, 2-28
H2 Geschäftsmodell GRI SRS 2021: 2-6, 2-22
H3 Soziale Nachhaltigkeit und Beitrag zum GRI SRS 2016: 201-1, 201-4, 203-2, 413-1, 413-2
Gemeinwesen GRI SRS 2021: 2-25, 3-3
GRI SRS 2016: 405-1
GRI SRS 2021: 2-9, 2-10, 2-15, 2-17, 2-19
GRI SRS 2016: 413-1
H5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement GRI SRS 2021: 2-16, 2-23, 2-29
GRI SRS 2016: 201-2
H6 Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele GRI SRS 2021: 2-9, 2-12, 2-13, 2-22, 2-23, 2-25, 3-1, 3-2,3-3
H7 Implementierung in Prozesse und Controlling GRI SRS 2021: 2-13
H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft GRI SRS 2016: 201-2, 412-3, 416-1
H9 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft GRI SRS 2016: 201-2, 416-1
H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B) GRI SRS 2016: 201-2, 412-3, 416-1
H11 Menschenrechte und Sorgfaltspflichten GRI SRS 2016: 403-1, 407-1, 408-1, 409-1, 412-1, 412-2
GRI SRS 2021: 2-25, 3-3
GRI SRS 2016: 308-1, 408-1, 409-1, 414-1
H12 Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung GRI SRS 2021: 2-6
GRI SRS 2016: 201-2, 301-1, 302-1, 302-2, 302-4, 305-1, 305-2, 305-3, 305-5, 307-1
H13 Umweltbelange GRI SRS 2018: 303-5
GRI SRS 2020: 306-3
GRI SRS 2021: 2-12, 2-25, 2-27, 3-3
H15 Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit GRI SRS 2016: 202-2, 401-1, 401-2, 405-1, 405-2, 406-1, 413-1
GRI SRS 2021: 2-7, 2-25, 2-30, 3-3
GRI SRS 2016: 401-3
H16 Gesundheit und Wohlbefinden GRI SRS 2018: 403-1, 403-5, 403-6
H17 Weiterbildung/lebenslanges Lernen GRI SRS 2016: 404-1, 404-2, 404-3
GRI SRS 2016: 205-2
H18 Verhaltensstandards für Mitarbeitende GRI SRS 2021: 2-23, 2-26
GRI SRS 2016: 205-1, 205-2, 415-1, 417-2, 417-3, 419-1
H19 Compliance und Korruptionsbekämpfung GRI SRS 2019: 207-1
GRI SRS 2021: 2-25, 2-27, 3-3
GRI SRS 2016: 413-1
H20 Dialog mit Anspruchsgruppen GRI SRS 2021: 2-29
Produkte Referenzen
Sparkassen-Indikator
P5 Zugänge zu Finanzdienstleistungen GRI SRS 2016: 203-2, 413-1
P6 Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen GRI SRS 2016: 203-2, 413-1

Berichtsperiode

Die Berichterstattung erfolgt jährlich für das Geschäftsjahr. Berichtszeitraum des vorliegenden Berichts: 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Berichtsinhalte

Mit dem vorliegenden nichtfinanziellen Bericht kommen wir freiwillig den Anforderungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b Abs. 1 und 3 HGB nach. Die Berichtsinhalte orientieren sich an den oben genannten Sparkassen-Indikatoren. Der Vorstand wurde in die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts im Rahmen von regelmäßigen Rücksprachen und durch finale Vorlage des Berichtes zur Genehmigung eingebunden.

Der Sparkassen-Standard wird kontinuierlich gemäß den regulatorischen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen aktualisiert und an neue Anforderungen angepasst.

Angaben zu externen Prüfungen

Verfahren der internen Prüfung des nichtfinanziellen Berichts erfolgte durch Einbindung der internen Revision

Billigung durch den Verwaltungsrat gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen.

Kontakt

Michelle Karbaum

Referentin für Nachhaltigkeit

0214/3552496

Michelle.Karbaum@sparkasse-lev.de

Geschäftsergebnisse und wirtschaftliche Lage

www.bundesanzeiger.de - Suchbegriff: "Sparkasse Leverkusen"

2 Geschäftspolitik

2.1 Öffentlicher Auftrag

Die Sparkasse Leverkusen ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Sie wurde von der Stadt Leverkusen im Jahr 1844 errichtet, um im Gebiet ihres kommunalen Trägers die kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft und der öffentlichen Hand zu sichern sowie die finanzielle Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Entwicklung der Region zu fördern. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) niedergelegt und umfasst unter anderem:

die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben,

allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen,

die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten,

die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie

den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen.

Der öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für unser Handeln.

Aufgrund unseres öffentlichen Auftrags und der damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist unser Geschäftsmodell nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den uns obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Zudem kommen die von uns erzielten Gewinne - soweit sie nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt werden - der Allgemeinheit zugute.

Wir arbeiten rentabel, um unsere Kapitalbasis für die Zukunft zu stärken. Erträge, die wir nicht zur Stärkung unseres Eigenkapitals verwenden, fließen in die Region zurück zur Finanzierung gesellschaftlich wichtiger Projekte und Strukturen. Als Sparkasse fördern wir mit unserer Geschäftstätigkeit verlässlich die Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Lebensqualität in der Region und dienen so dem Gemeinwohl.

Wir verfolgen eine verantwortungs- und risikobewusste Geschäftspolitik. Wir refinanzieren uns hauptsächlich über unsere Einlagen. Wir kennen unsere Kundinnen und Kunden persönlich und betreuen sie langfristig. Deshalb finanzieren wir Investitionen mit Maß und Weitblick. Unsere geschäftspolitischen Ziele machen wir transparent. Wir verhalten uns fair und respektieren die Gesetze.

2.2 Wertschöpfung und Lieferkette

Wir verwenden die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden vorrangig zur Refinanzierung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen, private Personen und Kommunen in der Region. Wir ermöglichen auch wirtschaftlich schwächeren Personen die Teilnahme am Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger bereit und geben Kleinkredite zu fairen und verlässlichen Konditionen.

Als regional tätige Sparkasse sind wir Mitglied im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) und auch Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe wirken in einem starken Verbund zusammen und sind arbeitsteilig spezialisiert. Sie agieren als selbstständige Institute, vernetzen aber gleichzeitig ihre Leistungs- und Produktangebote. Neben den Sparkassen gehören zum Verbund Landesbanken und die DekaBank, die Landesbausparkassen, die BerlinHyp, die öffentlichen Versicherer, Leasing-, Factoring-, Kapitalbeteiligungs- und Beratungsgesellschaften sowie Service- und Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel in den Bereichen IT, Wertpapierabwicklung, Zahlungsverkehr und Verlagswesen.

Als regional tätige Sparkasse bieten wir unseren Kundinnen und Kunden in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern eine umfassende Palette an Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen an. Dabei unterstützen wir mit unserem Finanzierungs-Know-how auch gezielt die Transformation und Dekarbonisierung in den Unternehmen und im Privatsektor. Unsere wesentlichen Ertragsquellen sind Zinserlöse sowie Erlöse aus dem Provisionsgeschäft mit Kundinnen und Kunden sowie mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe. Nähere Angaben dazu finden sich im Jahresabschluss.

2.3 Organisationsprofil

Wesentliche Daten per 31.12.2023

Wert Vorjahr
Anzahl Beschäftigte in Personeneinheiten gesamt 477 466
Anzahl Beschäftigte in Mitarbeiterkapazitäten (im Jahresdurchschnitt) 421 408
Anzahl Auszubildende und Trainees 45 42
Anzahl Filialen (personenbesetzt) 6 6
Anzahl SB-Filialen 11 14
Anzahl fahrbare Filialen 0 0
Anzahl Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) 17 21
Anzahl SB-Geräte (Bankautomaten) 57 67
Davon Anzahl Geldausgabeautomaten 23 27
Davon Anzahl Ein- und Auszahlautomaten 14 16
Davon Anzahl Selbstbedienungsterminal (SBT) 20 24
Anzahl Privatgirokonten 81.707 81.355
Anzahl Geschäftsgirokonten 6.910 6.974
Bilanzsumme in T€ 4.241.915 4.269.720
Gesamteinlagen in T€ 3.796.301 3.852.449
Kreditvolumen in T€ 3.750.324 3.779.258
Eigenkapital in T€ 184.530 183.704

Vorstand

Markus Grawe, Vorstandsvorsitzender

Saskia Lagemann, Vorstandsmitglied

Verwaltungsrat

Vorsitzender:
Oberbürgermeister (SPD) Uwe Richrath
Verwaltungsratsmitglieder: Vertretung:
Paul Hebbel (CDU) Jannik Klein (CDU)
Peter Michael Seven (CDU) Rüdiger Scholz (CDU)
Dirk Löb (SPD) Lena-Marie Pütz (SPD)
Sven Tahiri (SPD) bis 25.09. Eva Ariane Koepke (SPD)
Jens Fraustadt (SPD) ab 13.12.
Michael Jansen (BÜ90 / DIE GRÜNEN) Gerhard Wölwer (BÜ90 / DIE GRÜNEN)
Roswitha Arnold (BÜ90 / DIE GRÜNEN) Stefan Baake (BÜ90 / DIE GRÜNEN)
Erhard Schoofs (BÜRGERLISTE) bis 13.02. Karl Schweiger (BÜRGERLISTE) bis 13.02.
Karl Schweiger (BÜRGERLISTE) ab 13.02. Peter Viertel (BÜRGERLISTE) ab 13.02.
Stephan Adams (OpladenPlus) Stefanie Wiefelspütz (OpladenPlus)
Dr. Monika Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) Peter Gollan (FDP)
Mitarbeitervertreter im Verwaltungsrat: Vertretung:
Nicole Zielke Marco Hesse
Uwe Pöschke Angela Schüller-Hildebrand
Silke Otto bis 07.12. Hyeong-Seok Lim
Ralf Becker Torsten Schäfer
Torsten Junkes Peter Brosch

Träger

Stadt Leverkusen

Rechtsform

Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts

Beteiligungen

Verbundene Unternehmen Anteil
in %
Direkte Beteiligung Indirekte Beteiligung über
SLK Sparkasse Leverkusen Kapitalbeteiligungs GmbH 100% X
Kenaf Grundstücksverwaltungs GmbH &Co. Vermietungs KG 100% X
AMBV Atrium Mall - Betriebs- und Vermietungs GmbH 54% SLK Sparkasse Leverkusen Kapitalbeteiligungs GmbH
S-Versicherungsagentur GmbH 100% X
Beteiligungen S-Finanzgruppe Anteil
in %
Direkte Beteiligung Indirekte Beteiligung über
RSGV, Rheinischer Sparkassen und Giroverband 2,267% X
RSL, Rhein. Sparkassen Leasingbet. Gmbh &Co.KG 2,756% X
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbh &Co.KG 0,318% X
ProEco Rheinland GmbH &Co. KG 2,242% X
SDR Sparkassen Dienstleistung Rheinland GmbH &Co.KG 2,503% X
S - International Rhein-Ruhr Beteilig. GmbH (SIRR Bet. GmbH) 3,89% X
Beteiligungen in der Region Anteil
in %
Direkte Beteiligung Indirekte Beteiligung über
WFL Wirtschaftsförderung 20% X
Leverkusen GmbH

Mitgliedschaften in Verbänden und Institutionen

Mitglied im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband

Geschäftsgebiet und wichtige Märkte

Die Sparkasse Leverkusen ist im Geschäftsgebiet des Trägers und des Rheinisch Bergischen Kreises, des Kreises Mettmann, der Städte Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth, Lindlar, der Gemeinde Engelskirchen, der Städte Köln, Düsseldorf, Solingen, Remscheid und Wuppertal tätig.

Geschäftsbereiche

Vorstandstab, Personal, Unternehmensentwicklung, Private Banking und Vermögensanlagecenter, Filialvertrieb und Kundenservicecenter, Firmen-/Gewerbe- und Geschäftskunden, Revision, Gesamtbanksteuerung, Marktfolge und IT-Management, Kreditreferat

Wichtige Produkte und Dienstleistungen

Kredit-, Einlagen- und Provisionsgeschäft (Wertpapiergeschäft, Zahlungsverkehr, Versicherungsgeschäft, Bauspargeschäft)

Wichtige Kundengruppen

Privatkunden und Unternehmenskunden

2.4 Grundsätze der Unternehmensführung

Bericht zur Unternehmensführung

1. Grundlagen der Unternehmensführung

Die Unternehmensführung in der Sparkasse hat folgende Grundlagen:

Die Sparkasse ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts, die von ihrem kommunalen Träger zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben errichtet wurde.

Die Sparkasse hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (Gesetz über das Kreditwesen (KWG), Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG), Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG), etc.), gelten für uns als öffentlichrechtliches Institut zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen wie das Sparkassengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Sparkassensatzung vom 14.07.2016. Darin sind unter anderem unsere Rechtsform, unsere Aufgaben und die Verfassung der Sparkasse einschließlich zentraler Aspekte der Unternehmensführung (Corporate Governance) festgeschrieben.

Die Sparkasse unterliegt wie jedes andere Kreditinstitut der Aufsicht der BaFin und der Bundesbank. Darüber hinaus unterliegt die Sparkasse nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das Land NRW.

2. "Verantwortungsvolle Unternehmensführung" in der Sparkasse

Die Unternehmensführung in der Sparkasse orientiert sich an den folgenden Grundsätzen:

a) Öffentlich-rechtliche Sparkassen haben den öffentlichen Auftrag, im Gebiet ihres kommunalen Trägers eine angemessene Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Unternehmen und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Hierzu zählt unter anderem:

die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben,

allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen,

die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten,

die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie

den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen.

b) Dieser im Landes-Sparkassengesetz niedergelegte öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für ihr Handeln.

c) Aufgrund ihres öffentlichen Auftrags und der damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist das Geschäftsmodell öffentlich-rechtlicher Sparkassen nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den ihnen obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Zudem kommen die von öffentlich-rechtlichen Sparkassen erzielten Gewinne -soweit sie nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt werden - der Allgemeinheit zugute.

d) Auch wenn die Sparkasse eine kommunale Einrichtung darstellt, so haftet ihr Träger grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkasse.

e) Die Sparkasse ist aufgrund der sparkassenrechtlichen Regelungen, die eine Reihe besonders risikobehafteter Geschäfte ausschließt oder Restriktionen unterwirft, zu einer umsichtigen und soliden Geschäftspolitik verpflichtet.

3. Führungsstruktur in der Sparkasse

Die Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.

Der Verwaltungsrat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand. Ferner beschließt der Verwaltungsrat unter anderem über die Bestellung der Mitglieder des Vorstands.

Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Bestimmte Geschäfte bedürfen aber der Zustimmung des Aufsichtsrats siehe hierzu § 15 Sparkassengesetz NRW.

Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und das Landes-Sparkassengesetz, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf.

Vergütung

Das Vergütungssystem der Sparkasse steht in Einklang mit dem Management der Nachhaltigkeitsrisiken sowie der Nachhaltigkeitsstrategie der Sparkasse. Die Sparkasse stellt im Rahmen ihrer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die Vergütung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ein nachhaltiges, verantwortungs- und risikobewusstes Wirtschaften zur langfristigen Sicherung des gemeinwohlfördernden Sparkassengeschäfts ausgerichtet ist. Zudem stellt die Sparkasse sicher, dass die Leistung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Die Vergütungsstruktur richtet sich nach dem Tarifvertrag, ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.

Die Sparkasse Leverkusen ist als kleines und nicht komplexes Institut im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR einzustufen. Sie ist nicht börsennotiert und fällt somit nicht in den Anwendungsbereich des Art. 433b Abs. 1 CRR. Daher besteht keine Offenlegungspflicht gemäß Art. 450 CRR. Da der Anwendungsbereich des Art. 433b Abs. 2 CRR eröffnet ist, besteht ebenfalls keine Offenlegungspflicht gemäß § 16 Abs. 2 der Institutsvergütungsverordnung.

Diversitätsrichtlinie für den Vorstand

Die Sparkasse hat am 22. Oktober 2021 eine Diversitätsrichtlinie für den Vorstand und die Mitarbeitenden der Sparkasse Leverkusen verabschiedet und darin die nachfolgenden Zielsetzungen definiert. Die Sparkasse strebt Diversität im Hinblick auf Ausbildungshintergrund, Geschlecht, Herkunft und Alter auch in den verschiedenen Managementebenen an. Die Sparkasse sieht insbesondere in leistungsbereiten und -starken Frauen einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die Zukunft. Durch entsprechende Personalgewinnung, Ausbildung und Fortbildung wirkt sie darauf hin, Frauen in allen Führungsebenen aktiv zu fördern.

Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit und angemessene Einbindung der Geschäftsleitung

Nachhaltigkeitsmanagement wird in der Sparkasse Leverkusen als Querschnittsaufgabe verstanden, die alle Vorstandsmitglieder, Führungskräfte und Beschäftigten betrifft.

Der Gesamtvorstand entscheidet über die Ziele und Maßnahmen des Nachhaltigkeitsprogramms, das grundsätzlich jährlich, im Rahmen der Jahresplanung, überarbeitet wird.

Die Steuerung liegt bei der Referentin für Nachhaltigkeit, die an den Vorstandsvorsitzenden berichtet und zudem den Gesamtvorstand bei der Weiterentwicklung und Erstellung des Nachhaltigkeitsprogramms berät. Dabei steuert und koordiniert die Nachhaltigkeitsbeauftragte die operativen Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit, sofern die Maßnahmen nicht bereits durch eine Fachabteilung koordiniert bzw. umgesetzt werden. Sie fungiert als zentrale Impulsgeberin und Ansprechpartnerin für alle nachhaltigkeitsrelevanten Fragen in der Sparkasse Leverkusen.

Nachhaltigkeit ist fest in unserem Zielsystem verankert. Die Führungskräfte tragen die Verantwortung zur Umsetzung der beschlossenen Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Alle Beschäftigten der Sparkasse Leverkusen sind dazu angehalten die Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu beachten, Verbesserungspotentiale zu identifizieren und der Referentin für Nachhaltigkeit mitzuteilen.

Der Verwaltungsrat wird im Rahmen der turnusgemäßen Sitzungen in die Planungen zur Nachhaltigkeit anlassbezogen einbezogen. Zudem billigt der Verwaltungsrat den nichtfinanziellen Bericht.

Corporate-Governance-Kodex und Compliance

Der Verhaltenskodex zur Risikoorientierung, die Dienstanweisung sowie der Corporate-Governance-Kodex der Sparkasse Leverkusen bündelt die einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen, freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen, unternehmensinternen Richtlinien, ethischen Grundsätze und Wertmaßstäbe sowie Verhaltensregeln für alle Organe sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse. Er ist Leitfaden für die tägliche berufliche Praxis sowie konkrete Orientierungshilfe für gute Unternehmensführung und in Konfliktsituationen. Der Verhaltenskodex/Corporate-Governance-Kodex trägt zugleich zur Entwicklung eines entsprechenden Risikobewusstseins in Hinblick auf die Bedeutung von Rechtstreue und Nachhaltigkeit für den Geschäftserfolg bei und ist ein wichtiger Teil der Risiko- und Compliancekultur in der Sparkasse Leverkusen.

2.5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement

Qualitätsstandards für Kunden und Verbraucher

In sechs personenbesetzten Geschäftsstellen in unserem Geschäftsgebiet sowie über verschiedene Online-Kanäle bieten wir unseren Kundinnen und Kunden qualifizierte Beratung in allen Finanzfragen an. Qualität ist unser oberstes Unternehmensziel in der Kundenberatung. Wir wollen unsere Kundinnen und Kunden durch unsere Beratung in die Lage versetzen, selbstbestimmte Finanzentscheidungen zu treffen.

Grundlage für unser Qualitätsversprechen ist eine hochwertige, an den Kundeninteressen ausgerichtete Beratung durch gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir betreuen unsere Kundinnen und Kunden kontinuierlich und aktiv durch unsere qualifizierten Beraterinnen und Berater. Unser ganzheitlicher Beratungsansatz nach dem Sparkassen-Finanzkonzept ermöglicht es uns, individuell auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden einzugehen und sie bei der Auswahl der richtigen Produkte, die zu ihrer persönlichen Lebensplanung passen, zu unterstützen. Dabei erfasst die Beraterin bzw. der Berater die Lebens- und Finanzsituation, die persönlichen Ziele (bei Relevanz inkl. Nachhaltigkeitspräferenzen), bei Bedarf die Risikoneigung sowie die Erfahrungen und Kenntnisse der Kundin bzw. des Kunden. Im vergangenen Jahr führten wir 3.471 Beratungen mit dem Sparkassen-Finanzkonzept durch.

Unser Qualitätsversprechen

1. Wir betreuen unsere Kundinnen und Kunden kontinuierlich und aktiv durch qualifizierte Beraterinnen und Berater.

2. Wir stellen die Ziele und Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden in den Mittelpunkt unserer Beratung.

3. Wir beraten unsere Kundinnen und Kunden kompetent und bieten hochwertige Produkte zu fairen Konditionen.

4. Wir sind überall und immer für unsere Kundinnen und Kunden erreichbar.

5. Wir sind freundlich, professionell und sprechen so mit unseren Kundinnen und Kunden, dass sie uns verstehen.

6. Wir bearbeiten die Wünsche unserer Kundinnen und Kunden zügig und sorgfältig.

7. Die Meinung unserer Kundinnen und Kunden ist uns wichtig.

Kundenzufriedenheit als Orientierungsmaßstab

Aufgrund unseres öffentlichen/gesellschaftlichen Auftrags sind die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region sowie die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden zentrale Anliegen der Sparkasse. Zufriedene Kundinnen und Kunden empfehlen uns als Finanzpartner weiter und sind ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Sparkasse. Die Umsetzung der Qualitätsvorgaben überprüfen wir regelmäßig im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems sowie durch Kundenzufriedenheitsbefragungen bei Privatkundinnen und -kunden sowie Firmenkunden. Diese werden durch After-Sales-Standardbefragungen der Sparkassen-Finanzgruppe zum Finanzkonzept erhoben. Im Anschluss an die Befragungen stellen wir Transparenz über die Umfrageergebnisse her und setzen als Reaktion auf die Kundenwünsche kurzfristig entsprechende Maßnahmen um.

Das neue Zielsystem (ab 2024) der Sparkasse orientiert sich an der Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden. Wir legen großen Wert auf eine ganzheitliche und qualitative Beratung, die auch in unserem Zielsystem berücksichtigt ist. Bei der Umsetzung unserer Qualitätsvorgaben setzen wir auf die Eigenverantwortung der Beschäftigten und die Unterstützung durch die Führungskräfte. Variable Vergütungsbestandteile in Ergänzung zur festen Grundvergütung nach dem Tarifvertrag zielen darauf ab, unsere Beschäftigten zu einer qualitativ hochwertigen Beratung und zu einem für die Kundin bzw. den Kunden passenden Produktabschluss zu motivieren. Bei der Leistungsbemessung werden qualitative Erfolgsziele wie Kundenzufriedenheit und Kundenbindung mit einbezogen.

Kennzahlen

Beratungen nach Sparkassen-Finanzkonzept Anzahl Vorjahr
Beratungen nach Sparkassen-Finanzkonzept gesamt 1.326 1.246

Zur Messung der Kundenzufriedenheit bedient sich die Sparkasse Leverkusen eines standardisierten Verfahrens. Hierzu wird seit 2022 in einer digitalen Kundenzufriedenheitsbefragung der sog. Net-Promoter-Score (NPS) gemessen. Mithilfe dieser branchenübergreifenden Methodik lässt sich anhand der Frage, ob Kund:innen die Sparkasse Leverkusen weiterempfehlen würden, eine aggregierte Kennzahl zur Messung der Kundenzufriedenheit ermitteln. Die Kennzahl wird zwei Mal pro Jahr auf Segmentebene erhoben. Lag der NPS in 2022 noch bei 4,8, lag er in 2023 bei -4,5. Der verschlechterte Wert ist unter anderem auf die Preiserhöhung der Privat- und Geschäftsgirokonten zurückzuführen sowie Anpassungen im Filial- und SB-Netz. Wir streben eine Verbesserung der Kundenzufriedenheit für das Jahr 2024 an.

Impuls- und Beschwerdemanagement

Auch Kundenimpulse und -beschwerden sehen wir als Chance, uns zu verbessern. Wir haben eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen. Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit wollen wir dauerhaft eine hohe Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen. Auf unserer Website sind die "Beschwerdemanagement-Grundsätze der Sparkasse Leverkusen Preise und Hinweise | Sparkasse Leverkusen (sparkasse-lev.de) veröffentlicht. Darin geben wir auch einen Überblick zu dem Prozess der Bearbeitung von Beschwerden.

Im Jahr 2022 gab es insgesamt 354 Beschwerden. Davon bezogen sich 287 Beschwerden auf ein Thema (AGB-Änderungsmechanismus). Diese Anzahl wurde im letztjährigen Bericht als Sammelposition erfasst. Im darauffolgenden Jahr wurden 398 Beschwerden/Impulse im Beschwerdemanagement registriert. Im Jahr 2023 sind wir zu einer ITSC-Sparkasse geworden, weshalb das gesamte Bargeldmanagement über die FI gesteuert wird. Seit dem 01.07. werden daher auch alle Störungen/Beschwerden zur Bargeldversorgung an den Geldautomaten über das Beschwerdemanagement erfasst. Das führte zu einem deutlichen Anstieg der Impulse, die zuvor im System nicht erfasst worden sind. Eingaben zu Nachhaltigkeitsaspekten werden im Rahmen des Beschwerdemanagements systematisch ausgewertet.

Durch gezielte Maßnahmen wie verbesserte Kommunikation, Prozessverschlankung und Nachhaltung sowie Auswertung der Beschwerden wurden eine Reihe von Kundenimpulsen in unsere Prozesse aufgenommen und Vorkehrungen getroffen, um vergleichbare Anlässe für Beschwerden in Zukunft zu vermeiden.

Kennzahlen

Beschwerdemanagement Anzahl Vorjahr
Erfasste Kundenbeschwerden gesamt 398 354

Schlichtungsverfahren

Kundinnen und Kunden, die in einem Konflikt mit der Sparkasse keine für sie zufriedenstellende Lösung erreichen konnten, haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für unsere Sparkasse ist die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV). Ihr Ziel ist die außergerichtliche und somit kostengünstige und schnelle Streitbeilegung zwischen Kundin bzw. Kunde und Sparkasse. Das Schlichtungsverfahren wird von einer Schlichterin bzw. einem Schlichter, der sogenannten Ombudspersonen, durchgeführt. Die Ombudspersonen müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Sie sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Ombudsfrauen bzw. Ombudsmänner werden - nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes für Justiz und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. - durch die Verbandsleitung des DSGV für die Dauer von drei Jahren bestellt. Sie dürfen in den letzten drei Jahren vor ihrer Bestellung nicht beim DSGV, einem Regionalverband der Sparkassen-Finanzgruppe oder einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe tätig gewesen sein.

Kennzahlen

Schlichtungsverfahren Anzahl Vorjahr
Kundeneingaben bei der zuständigen Schlichtungsstelle gesamt 8 6
Davon zu:
Zahlungsverkehr und Kontoführung 1 2
Kreditgeschäft 0 0
Wertpapiergeschäft 0 0
Spargeschäft 3 3
Sonstiges 4 1
Verfahrensausgänge (der abgeschlossenen Verfahren) *
Zurückgenommene Schlichtungsanträge 0 Noch nicht abgeschlossen
Abgelehnte Anträge (z. B. wegen Gerichtsanhängigkeit, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung oder Beweiserheblichkeit) 1 Noch nicht abgeschlossen
Ergebnis zugunsten der Kundinnen/Kunden 2 Noch nicht abgeschlossen
Entscheidungen zugunsten der Sparkasse 1 1
Einigungen und von der/dem Schlichter/-in angeregte Vergleiche 15 3

* ohne periodische Abgrenzung, die genannten Zahlen enthalten Verfahren verschiedener Vorjahre.

2.6 Verhaltensstandards für Mitarbeitende

Rechtlicher Rahmen

Die gesellschaftlichen und politischen Anforderungen an Finanzinstitute in Bezug auf Transparenz und Mitwirkung bei der Verhinderung von Geldwäsche und Korruption haben sich in den letzten Jahren weiter erhöht. Sie führen auch zu strikteren regulatorischen Vorgaben, in deren Mittelpunkt neben der effizienten Überwachung aller Finanztransaktionen und Intensivierung des internen Risikomanagements auch der kontinuierliche Dialog mit und zwischen den verschiedenen Interessengruppen (Aufsichtsorgane, Eigentümer, Vorstand, Beschäftigte, Kundinnen und Kunden und Dienstleister, breite Öffentlichkeit) einem systematischen Verbesserungsprozess unterliegt.

Die entsprechenden Anforderungen an Finanzdienstleister sind unter anderem in folgenden Gesetzen und Richtlinien formuliert:

Capital Requirements Regulation (CRR)

Gesetz über das Kreditwesen (KWG)

Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG)

Gesetz über Geldwäsche (GwG)

Handelsgesetzbuch (HGB)

Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

Der Verhaltenskodex zur Risikoorientierung, die Dienstanweisung sowie der Corporate-Governance-Kodex der Sparkasse Leverkusen enthalten auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Sparkassengesetzes für das Land NRW, eine Vielzahl konkreter Vorgaben für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung sowie für das verbindliche, verlässliche und gesetzeskonforme Verhalten der Beschäftigten nach innen und außen.

Der Kodex beschreibt die Verpflichtung von Vorstand und Verwaltungsrat im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und dem Unternehmensinteresse, die Geschäftstätigkeit und die nachhaltige Erfüllung des öffentlichen Auftrags langfristig zu gewährleisten und alle unternehmerischen Entscheidungen an dieser Aufgabe auszurichten.

Zu diesem Zweck arbeiten beide Organe vertrauensvoll und eng zusammen. Der Verwaltungsrat legt die geschäftspolitischen Richtlinien fest. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung und bestimmt in Rücksprache mit dem Verwaltungsrat die geschäfts- und risikostrategische Ausrichtung. Er trägt ebenfalls Sorge für die Beachtung und Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und internen Richtlinien (Compliance), während der Verwaltungsrat zuständig für die Überwachung der Geschäftsführung ist. Dazu ist der Vorstand verpflichtet, regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Unternehmensführung relevanten Informationen insbesondere der Geschäftsentwicklung, der Strategie, der Risikolage und der Compliance zu berichten.

Werte und Handlungsrichtlinien

Verantwortungsvolle Unternehmensführung verlangt nicht nur rechtskonformes, sondern auch ethisch fundiertes Handeln. Die Führungsorgane sollen sich der Bedeutung der gesellschaftlichen Rolle der Sparkasse und der Berücksichtigung der Belange ihrer Anspruchsgruppen sowie der Wechselwirkung von der Geschäftstätigkeit mit sozialen und ökologischen Aspekten bewusst sein und diese Faktoren bei der Führung und Überwachung im Rahmen des Unternehmensinteresses berücksichtigen. Zu diesem Zweck wurden 2023 in der Unternehmensstrategie, im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem neben wirtschaftlichen Zielen auch nachhaltigkeitsbezogene Aspekte integriert werden. Als zentrales Steuerungselement hierfür dient die Balanced Scorecard Nachhaltigkeit die im Rahmen der Geschäftsstrategie verankert wurde.

Alle Mitglieder der Organe sind den Interessen der Sparkasse Leverkusen verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Absichten verfolgen. Der Vorstand nimmt eine wichtige Vorbildfunktion ein und hält die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gesetzeskonformem und fairem Verhalten an. Es gehört zu den Aufgaben der Unternehmensführung adäquate Verhaltensregeln für die Beschäftigten zu kodifizieren. Dies wurde in der Dienstanweisung sowie dem Verhaltenskodex zur Risikoorientierung festgehalten.

Im Sinne der Gemeinwohlorientierung und des Selbstverständnisses der Sparkasse Leverkusen liegen auch den Verhaltensstandards für die Mitarbeitenden zentrale Werte zugrunde. Verantwortung, Verlässlichkeit, Vertrauenswürdigkeit sowie Transparenz und Integrität sind fest in unserer Haltung verankert. Zudem sind die Achtung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit sowie Kooperationsbereitschaft, Respekt und Toleranz in das Werteverständnis der Sparkasse Leverkusen eingebunden.

Die Sparkasse Leverkusen duldet kein belästigendes oder diskriminierendes Verhalten und keine Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter, Beeinträchtigung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder jeglichen anderen persönlichen Eigenschaften. Damit verbunden sind die Achtung und der Schutz von Menschenrechten. Diese Haltung prägt sowohl das interne Miteinander als auch den Umgang mit Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit und weiteren Anspruchsgruppen. Damit verbunden ist ein klares Bekenntnis zur europäischen Wertegemeinschaft und zur demokratischen Grundordnung.

In diesem Sinne sind auch alle Mitarbeitenden dazu verpflichtet, persönliche und unternehmensbezogene Daten streng hochsensibel zu behandeln und vor Missbrauch zu schützen. Geschäftsgeheimnisse werden in der Sparkasse Leverkusen gewahrt und streng vertraulich behandelt. Es wird sichergestellt, dass entsprechende Informationen nur den damit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht werden.

Zudem sind alle Mitarbeitenden zur Beachtung der einschlägigen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften insbesondere des Insiderhandelsverbots verpflichtet. Auch unlautere Wettbewerbsmethoden wie Boykottaufrufe oder Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten und sonstigen Unternehmen mit Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation sind ausdrücklich untersagt. Unlautere Vorteilsgewährung, Bestechung und Marktmanipulation sind verboten und entsprechende Prozesse und Richtlinien zu deren Verhinderung sind implementiert. Dazu gehört auch der sachgerechte und transparente Umgang mit Geschenken und Zuwendungen. Interessenkonflikte sind in diesem Sinne dringend zu vermeiden, zumindest aber, wenn sie im Geschäftsalltag dennoch auftreten, transparent offenzulegen. Verfahren zur Handlungsorientierung in entsprechenden Situationen sind in den Richtlinien der Sparkasse Leverkusen festgelegt und werden regelmäßig geschult.

Der Verhaltenskodex zur Risikoorientierung, die Dienstanweisung sowie der Corporate-Governance-Kodex der Sparkasse Leverkusen bündeln die einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen, freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen, unternehmensinternen Richtlinien, ethischen Grundsätze und Wertmaßstäbe sowie Verhaltensregeln für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er ist Leitfaden für die tägliche berufliche Praxis und konkrete Orientierungshilfe in Konfliktsituationen. Er trägt zugleich zur Entwicklung eines entsprechenden Risikobewusstseins in Hinblick auf die Bedeutung der Rechtstreue für den Geschäftserfolg bei und ist ein wichtiger Teil der Risiko- und Compliancekultur in der Sparkasse Leverkusen.

3 Sozialbelange

3.1 Bewertung von Risiken und Chancen für das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie im Bereich Sozialbelange

Als Sparkasse sind wir unserem Geschäftsmodell entsprechend Teil des regionalen Wirtschaftskreislaufs. Unsere Beschäftigten sowie Kundinnen und Kunden leben hier in der Region. Durch unseren Beitrag zum wirtschaftlichen Wohlstand und zu gesellschaftlicher Entwicklung tragen wir zu wettbewerbsfähigen und gleichwertigen Lebensverhältnissen in unserer Region bei. Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, des nachhaltigen Wohlstands und der sozialen Nachhaltigkeit in der Region ist Teil unseres öffentlichen Auftrags.

Die Bedarfe unserer Anspruchsgruppen berücksichtigen wir bei der Erbringung unserer Leistungen. Die Megatrends der Urbanisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit betreffen unser gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell und unsere regional ausgerichtete Geschäftsstrategie ganz konkret.

3.2 Gute Arbeitsbedingungen für die eigenen Beschäftigten

Als Sparkasse respektieren wir die international anerkannten Menschen- und Arbeitsrechte. Wir halten uns an alle entsprechend in nationales Recht überführten Vorgaben aus diesem Bereich und berücksichtigen diese in unseren Geschäftsprozessen. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zu Arbeitssicherheit, Tarif- und Versammlungsfreiheit, Gleichbehandlung und Mitbestimmungsrechte, die Vereinbarkeit von beruflichem und privatem Alltag, die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten. Wir schaffen gute Arbeitsbedingungen und treiben die Förderung von Diversität und Chancengerechtigkeit im Sinne einer nachhaltigen und inklusiven Gemeinschaft an. Als attraktiver Arbeitgeber sichern wir gute Arbeitsplätze.

Angesichts der sich dynamisch wandelnden Arbeitsprozesse wollen wir als Sparkasse unsere Beschäftigten dabei unterstützen, mit neuen Anforderungen konstruktiv, produktiv und für sie persönlich gewinnbringend umzugehen. Die grüne und digitale Transformation der Wirtschaft erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung für unsere Beschäftigten: Im Bereich der Digitalisierung stehen uns als Sparkasse dabei umfassende Unterstützungsinstrumente zur Verfügung, mit denen wir die Kompetenzen unserer Beschäftigten schrittweise und passgenau erweitern. Nachhaltigkeit ist als fester Bestandteil in das Aus- und Weiterbildungscurriculum integriert.

Für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber möchten wir ein exzellenter Arbeitgeber sein, der seine Beschäftigten auch langfristig bei einer erfolgreichen beruflichen Entwicklung unterstützt.

Differenzierte fachliche Qualifizierungsangebote für alle Gruppen der Belegschaft sind daher ebenso entscheidend wie Maßnahmen, die eine gute Zusammenarbeit fördern und den Zusammenhalt im Team stärken. Nähere Angaben zu den oben genannten Themen finden sich im Kapitel "Personal".

3.3 Finanzielle Grundversorgung und verantwortungsvolles Produktangebot

Unsere Produkte und Dienstleistungen decken die Grundbedürfnisse der finanziellen Daseinsvorsorge ab und stellen eine Basisinfrastruktur für die breite Bevölkerung in der Region sicher. Wir bieten Zugang zu Finanzdienstleistungen und sicheren Anlageformen, ohne uns dabei nur auf hochprofitable Kundengruppen zu konzentrieren.

Die Nutzung von Filialen und digitalen Zugangswegen hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch verändert. Gleichzeitig bieten wir unseren Kundinnen und Kunden mit der Sparkassen-Internetfiliale sowie weiteren Software-Anwendungen einen sicheren, bedarfsgerechten digitalen und mobilen Zugang zu allen Finanzdienstleistungen und modernen Bezahlverfahren.

Wir stärken die Finanzbildung in allen Generationen. Wir unterstützen über den unabhängigen Beratungsdienst Geld und Haushalt private Haushalte mit werbe- und kostenfreien Angeboten zur Budget- und Finanzplanung und befähigen sie damit zur selbstverantwortlichen Zukunftsvorsorge. Sparkassen sind außerdem diejenige kreditwirtschaftliche Gruppe in Deutschland, welche die Schuldnerberatungsstellen finanziell unterstützt, obwohl ihre Kundinnen und Kunden diese Leistungen nur unterdurchschnittlich in Anspruch nehmen müssen.

3.4 Gewinnverwendung und gesellschaftliche Initiativen für nachhaltige Infrastrukturen und regionale Gemeinschaften

Unsere gesellschaftlichen Initiativen und Förderengagements stehen in Einklang mit den geschäftsstrategischen Zielsetzungen und den Nachhaltigkeitszielen der Sparkasse.

Unsere Geschäftstätigkeit sowie auch die daraus erwirtschafteten Erträge kommen der Gesellschaft in der Region zugute. Als Arbeitgeber, Steuerzahler und Auftraggeber für die heimische Wirtschaft haben wir im Jahr eine Wertschöpfung von 79.291 Tsd. Euro zu einem großen Teil in unserem Geschäftsgebiet realisiert. Direkte Ausschüttungen an unseren Träger stärken den Haushalt der Kommunen in unserem Geschäftsgebiet. Insgesamt haben wir im Berichtsjahr einen wirtschaftlichen Beitrag in Höhe von [BETRAG] * Euro zum Gemeinwesen geleistet.

* die Feststellung über die tatsächliche Höhe der Ausschüttung erfolgt voraussichtlich im August 2024 und kann hier noch nicht benannt werden.

Beitrag zum Gemeinwesen

Für gesellschaftliche Aufgaben und Anliegen haben wir 815.900 Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfielen auf Soziales 299.000 Euro, auf die Kultur 144.700 Euro, auf die Umwelt 12.300 Euro, auf den Sport 87.700 Euro, sowie auf Sonstiges 239.600 Euro.

Damit erwirtschaftetes Kapital der örtlichen Gemeinschaft dauerhaft erhalten bleibt, hat die Sparkasse mit der Altenstiftung im Jahr 1969 und der Bürgerstiftung im Jahr 2019 zwei Stiftungen gegründet. Das Stiftungskapital beider Stiftungen beläuft sich zusammen auf 6,2 Mio. Euro. Die Altenstiftung der Sparkasse Leverkusen hat ihren Förderschwerpunkt auf Soziales mit Schwerpunkt Altenhilfe in Leverkusen gelegt, wohingegen die Bürgerstiftung alle Bereiche mit breit gestreuten Förderzwecken unterstützt. Die Bürgerstiftung Leverkusen richtet ihren Fokus bzgl. der Förderungen auf die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. Zudem ist es ihr wichtig, langfristige Strukturen aufzubauen bzw. diese substantiell zu fördern. Zudem wird keine "Eliteförderung" betrieben. Der Fokus liegt auf der Förderung von strukturschwachen Gebieten, zur Verbesserung der Lebenssituation sowie der Ermöglichung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Kennzahlen

Volumen
in T€
Vorjahr
Ertragsabhängige Steuerzahlungen 14.200 5.977
Personalaufwand 37.921 36.308
Sachaufwand 27.170 19.127
Spenden, Sponsoring, Zweckerträge gesamt 815,9 462,7
Davon: Soziales 299,0 164,6
Davon: Kultur 144,7 74,0
Davon: Umwelt 12,3 24,9
Davon: Sport 87,7 117,7
Davon: Sonstiges 272,2 81,5
Auftragsvergaben an regionale Unternehmen Keine Erhebung der Daten Keine Erhebung der Daten
Ausschüttungen an Träger - noch zu benennen * - 1.500
Beitrag zum Gemeinwesen gesamt 63.374,7

* Die Feststellung über die tatsächliche Höhe der Ausschüttung erfolgt voraussichtlich im August 2024 und kann hier noch nicht benannt werden.

3.5 Dialog mit Anspruchsgruppen

Anspruchsgruppen der Sparkasse

Sparkassen sind aus der bürgerschaftlichen Motivation heraus gegründet worden, möglichst vielen Menschen wirtschaftliche und damit soziale Teilhabe zu ermöglichen. Damit gehört die Gemeinwohlorientierung seit ihrer Gründung vor mehr als 200 Jahren zum Selbstverständnis dieser Institute. Aus ihrem gesellschaftlichen Auftrag ergeben sich die Anspruchsgruppen der Sparkasse. Menschen, Unternehmen und Kommunen in unserem Geschäftsgebiet sollen von der Geschäftstätigkeit der Sparkasse profitieren. Als nicht kapitalmarktorientierte Finanzinstitute sind die Sparkassen denjenigen verpflichtet, die in der Region tätig sind. Die für Sparkassen relevanten Anspruchsgruppen wurden 2012 in einer wissenschaftlichen Studie vom Institut für Kreditwesen der Universität Münster erarbeitet. Auf dieser Grundlage definieren wir die Anspruchsgruppen für unser Institut wie folgt:

Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Träger (Verwaltungsrat, kommunalpolitische Entscheiderinnen und Entscheider)

Lokale Institutionen (Wirtschaft, Behörden, Presse und Wissenschaft)

Zivilgesellschaftliche Akteure, Nichtregierungsorganisationen

Breite Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger)

Kommunikation mit Anspruchsgruppen

Die Sparkasse ebenso wie die Mehrzahl ihrer Beschäftigten sind in der Region verwurzelt. Als kommunal verankertes Kreditinstitut stehen wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und unseres gesellschaftlichen Engagements in einem kontinuierlichen Austausch mit unseren Kundinnen und Kunden, den Trägern, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen Institutionen sowie den Bürgerinnen und Bürgern in der Region.

Diese Dialoge stellen die regelmäßige Interaktion und den Austausch mit unseren Anspruchsgruppen in den lokalen Gemeinschaften sicher. Sie waren bislang häufig nicht im Sinne der Nachhaltigkeit formalisiert, umfassen aber ein breites Spektrum an Themen, die für die zukunftsfähige wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung der Region wesentlich sind.

Wesentlichkeitsprüfung

Im Rahmen dieser Dialoge möchte die Sparkasse Leverkusen tatsächliche und potenzielle, positive und negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf ihre Anspruchsgruppen erfassen. Die Ergebnisse der Dialoge werden in regelmäßigen Prozessen analysiert und in wesentliche Entscheidungen mit einbezogen, um die Auswirkungen auf die Anspruchsgruppen zu steuern. Wir wollen den Austausch auch nutzen, um unsere Geschäftspolitik, unser Produktangebot und unsere gesellschaftlichen Initiativen weiterzuentwickeln. Eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse planen wir Ende 2024 bis Anfang 2025 durchführen.

3.6 Zugänge zu Finanzdienstleistungen

Als öffentlichrechtliches Kreditinstitut ist es unsere gesetzliche und gesellschaftliche Aufgabe, allen Bevölkerungskreisen den Zugang zu modernen Bankdienstleistungen zu eröffnen. Diesen Auftrag erfüllen wir umfassend und verlässlich. Wir beleben so auch den kreditwirtschaftlichen Wettbewerb in der Region.

Unser Filialnetz und die persönliche Beratung sind verknüpft mit der Sparkassen-Internetfiliale, mit mobilen Anwendungen und kontaktlosen Bezahlverfahren. Unsere Beschäftigten bleiben ein wichtiger Erfolgsfaktor und bringen neben ihrer digitalen auch ihre soziale Kompetenz im Kontakt mit den Kundinnen und Kunden ein.

Finanzwirtschaftliche Grundversorgung für wirtschaftlich schwächere Privatpersonen

Mit der Führung von Basiskonten ermöglichen wir es jeder Verbraucherin und jedem Verbraucher (mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU), unabhängig von der persönlichen Situation, dem Einkommen, dem Alter oder der Nationalität ein Girokonto zu führen und damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen.

Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt, sodass keine Verschuldung möglich ist. Der Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags kann nur unter bestimmten Bedingungen verweigert werden: zum einen, wenn bereits ein Zahlungskonto vorhanden ist, bei strafbarem Verhalten bzw. beim Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder bei einer früheren Kündigung wegen Zahlungsverzuges. Dann bei Vereinbarung eines Kündigungsrechtes: hier ist die Kündigung des Basiskontovertrags beispielsweise möglich, wenn 24 Monate lang keine Zahlungsvorgänge stattgefunden haben oder die Verbraucherin bzw. der Verbraucher keinen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU mehr hat. Schließlich kann ohne die Vereinbarung eines solchen Kündigungsrechtes ein Basiskontovertrag nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden, etwa weil Dienstleistungen missbraucht oder vereinbarte Kontoführungsentgelte nicht bezahlt wurden, weil die Verbraucherin bzw. der Verbraucher bei der Nutzung des Basiskontos gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder weil bei Abschluss des Basiskontovertrags unzutreffende Angaben gemacht wurden. Im Berichtsjahr haben wir 81.707 Privatgirokonten (Vorjahr: 81.355) geführt, 40 davon waren Basiskonten (Vorjahr: 40).

Filialnetz und digitale Zugangswege

Wir bieten hochwertige Leistungen zu marktgerechten Preisen und sind mit sechs personenbesetzten Filialen (Vorjahr: 6) überall im Geschäftsgebiet persönlich erreichbar. Wer in die Geschäftsstelle kommt, sucht dort vor allem qualifizierte Beratung. Wir passen deshalb unser Geschäftsstellennetz diesen veränderten Kundenbedürfnissen an und schaffen in Hinblick auf Beratungsmöglichkeiten und -qualität deutlich aufgewertete Standorte.

An insgesamt 17 Standorten (Vorjahr: 21) stehen modernste Geräte wie Geldausgabeautomaten, Einzahlungs- und Auszahlungsautomaten sowie weitere SB-Geräte zur Verfügung.

Als Sparkasse sind wir in der analogen wie auch in der digitalen Welt die Lebens- und Geschäftsbegleiterin unserer Kundinnen und Kunden. Mit der Sparkassen-Internetfiliale sowie mit weiteren Software-Anwendungen bieten wir unseren Kundinnen und Kunden eine digitale Basis für alle Finanzgeschäfte.

Aufgrund veränderter Kundenbedürfnisse und verstärkt durch den seit der Coronapandemie stärker digitalisierten Alltag verzeichneten wir auch 2023 eine deutliche Zunahme der digitalen Kontakte. So erledigten 67.012 Kundinnen und Kunden (Vorjahr: 34.962) ihre Bankgeschäfte auch per Online- bzw. Mobile Banking. Die Nutzung der digitalen und mobilen Bezahlangebote der Sparkasse wächst kontinuierlich: 70.000 Kundinnen und Kunden nutzten im vergangenen Jahr ihre Girocard für Zahlungen im Handel - das sind 1,1 Mio. Zahlungen mehr als im Vorjahr. Vor allem die kontaktlosen Zahlungen haben dabei überdurchschnittlich zugelegt: Im Dezember 2023 waren 85 Prozent der Girocard-Zahlungen kontaktlos. Dazu zählen kontaktlose Zahlungen mit physischer Karte und mit der digitalen Girocard im Smartphone. Die Anzahl der Zahlungen mit der App "Mobiles Bezahlen" ist im Berichtsjahr weiter im Trend. Apple Pay nutzen sehr viele Kundinnen und -kunden.

Mit den Sparkassen-Apps bieten wir unseren Kundinnen und Kunden leistungsfähige und vor allem sichere Lösungen an, die wir durch die persönliche Beratung über digitale Kanäle ergänzen. Die App "Sparkasse" hat sich für viele Kundinnen und Kunden zum wichtigsten Zugang zu ihrer Sparkasse entwickelt.

Darüber hinaus stehen mobile Beraterinnen und Berater zur Verfügung, die unsere Kundinnen und Kunden flexibel vor Ort beraten.

Uns ist wichtig, die menschliche Nähe, die uns von unseren Wettbewerbern unterscheidet, trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen Wegen zu erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation der Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung.

Als Sparkasse sind wir eine Daten nutzende Organisation. Die IT-Sicherheit unserer Systeme hat höchste Priorität. Nähere Informationen dazu stellen wir in der Sparkassen-Internetfiliale bereit https://www.sparkasse-lev.de/de/home/toolbar/datenschutz.html

Kennzahlen

Anzahl Vorjahr
Privatgirokonten gesamt 81.707 81.355
Davon: Basiskonten 40 40
Filialen (personenbesetzt) 6 6
Fahrbare Filialen 0 0
SB-Filialen 11 14
SB-Geräte (Bankautomaten) 20 24
Geldausgabeautomaten 23 27
Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) 17 21
Ein- und Auszahlungsautomaten 14 16
Nutzer/-innen Online-/Mobile Banking 67.012 34.962
Installationen der Sparkassen-Apps 36.430 25.339

3.7 Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen

Die Sparkasse bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die Menschen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen.

Sprachservices

Wir stellen besondere Angebote für benachteiligte Zielgruppen bereit.

Wir bieten auch Beratung in englischer Sprache an, um die erfolgreiche Einbindung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in unsere Gesellschaft und in das Wirtschaftsleben zu unterstützen. Darüber hinaus steht die App "Sparkasse" auf Deutsch, Englisch, Tschechisch und Polnisch zur Verfügung sowie seit 2022 auch auf Ukrainisch.

Zusätzlich bieten wir in der Internet-Filiale Handbücher und Videos zu verschiedenen Themen wie Online-Banking, pushTan App usw. in den Sprachen Englisch, Russisch, Arabisch, Ukrainisch und Türkisch an.

Barrierefreiheit

Schritt für Schritt bauen wir auch den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu den Selbstbedienungsgeräten, zu unserem Internetauftritt und zu unserem gesamten Beratungsangebot aus. Alle unserer Filialen sind weitgehend rollstuhlgerecht. An allen Standorten befinden sich vollkommen oder teilweise barrierefreie Geldautomaten bzw. SB-Terminals. Den nächstgelegenen Standort - inklusive Angaben zur barrierefreien Ausstattung und eventuelle Öffnungszeiten - zeigen die Filialsuche auf sparkasse.de bzw. die Sparkassen-Apps an.

Wir bieten ein weitgehend barrierefreies Onlinebanking für Smartphone und PC an, das sich durch einfache Bedienbarkeit auszeichnet und zum Beispiel auch Vorleseprogramme ("Screen Reader") unterstützt. Darüber hinaus stellen wir Informationsmaterialien zu den angebotenen Finanzdienstleistungen als barrierefreie Dokumente in leichter Sprache sowie als Videos in Gebärdensprache bereit. Barrierefreie Angebote der Sparkasse | Sparkasse.de Auch Menschen, die nicht in der Lage sind, in eine Filiale zu kommen, werden von der Sparkasse Leverkusen betreut. Für ältere Menschen oder für langfristig erkrankte Kundinnen und Kunden bieten wir bei Bedarf auch Hausbesuche an. Auch die Bargeldversorgung für diese Kundengruppe ist durch einen Bargeldlieferservice innerhalb des Geschäftsgebietes sichergestellt.

Die Nähe unserer Beschäftigten zu unseren Kundinnen und Kunden hilft dabei, Barrieren zu überwinden. Deshalb schulen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen.

Kennzahlen

Anzahl Vorjahr
Ganz oder teilweise barrierefreie Standorte mit Geldausgabeautomaten 17 20
Davon: rollstuhlgerecht - -
Davon: sehbehindertenunterstützend ^B
Davon: rollstuhlgerecht und sehbehindertenunterstützend 17 20

3.8 Handlungsprogramm im Bereich Sozialbelange

Gemeinsam mit den Akteuren aus dem kommunalen, wirtschaftlichen sowie zivilgesellschaftlichen Bereich engagieren wir uns für das Gelingen des Transformationsprozesses und die Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele in der Region. Besonderen Wert legen wir auf die Förderung von Projekten, die den sozialen Zusammenhalt stärken, das Auseinanderdriften der Gesellschaft verhindern und ökologische Aspekte fördern. Zudem engagieren wir uns für eine moderne Wirtschafts- und Finanzbildung für alle Schichten der Bevölkerung.

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Gesellschaftliches Engagement Einführung eines Spendenkonzeptes Erstellung eines Spendenkonzeptes unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien 2024
Kommunikation Internes und externes Kommunikationskonzept Weiterentwicklung und Professionalisierung des Intranetauftrittes. Im zweiten Schritt Maßnahmen für die externe Kommunikation festlegen. 2024

4 Nachhaltigkeitsmanagement und Due Diligence

4.1 Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit

Der Erfolg unserer Geschäftstätigkeit als Sparkasse bemisst sich an der umfassenden Gestaltungskraft, die wir als kommunal verankertes Kreditinstitut in unserem Geschäftsgebiet entwickeln. Betriebswirtschaftliche Solidität, gesellschaftliche bzw. soziale Teilhabe und eine gesunde, funktionsfähige Umwelt sind die Fundamente für unseren wirtschaftlichen Erfolg - hier in der Region und überall in Deutschland.

Der fortschreitende Klimawandel und der abnehmende soziale Zusammenhalt gefährden dieses Gleichgewicht. Die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit spielt eine herausragende Rolle bei der Sicherung wirtschaftlicher Stabilität und Leistungsfähigkeit. Die Anpassung an den globalen Temperaturanstieg entscheidet vielfach über die Zukunftsfähigkeit einzelner Geschäftsmodelle mit. Folgerichtig stehen die Abschwächung des Klimawandels und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft im Blickpunkt der deutschen und europäischen Wirtschaftspolitik.

Als gemeinwohlorientierte und kommunal verankerte Kreditinstitute haben die Sparkassen in dem sich gegenwärtig vollziehenden, tiefgreifenden Transformationsprozess eine herausgestellte Bedeutung: Nur sie können die nachhaltige Transformation in die Breite der Realwirtschaft tragen und zugleich die gesellschaftliche Akzeptanz in den Regionen fördern. Gemeinsam mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe wollen die Sparkassen gezielt zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland und Europa beitragen.

Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte als Risikotreiber für das Geschäftsmodell der Sparkasse Nachhaltigkeitsrisiken wirken als Risikotreiber auf die bekannten Risikoarten: Adressenrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken. Sie stellen somit keine eigenständige Risikoart dar.

Als Kreditinstitut sind wir gefordert, die Auswirkungen, die der Klimawandel und die Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaftsweise auf unsere Geschäftstätigkeit haben können, zu bewerten und zu steuern. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definiert Nachhaltigkeitsrisiken im "Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken" als "Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben kann."

Nachhaltigkeitsaspekte aus dem Bereich Umwelt wirken bei Finanzierungen durch den Eintritt physischer und/oder transitorischer Risiken auf den Wert der Vermögensgegenstände oder auf die Kreditwürdigkeit (Outside-in-Perspektive). Physische Risiken betreffen die Auswirkungen des Klimawandels, zum Beispiel infolge extremer Wetterereignisse, die direkt und indirekt über die Kundinnen und Kunden auf die Sparkasse wirken und sich beispielsweise in Form von Sachschäden und Kreditausfällen materialisieren. Transitionsrisiken bzw. Übergangsrisiken ergeben sich aus den Auswirkungen von (politischen) Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Gestaltung des Übergangs in eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Transitionsrisiken können die Sparkasse indirekt betreffen, wenn etwa Geschäftsmodelle unserer Kundinnen und Kunden aufgrund stark steigender CO 2 -Preise in ihrer Existenz bedroht sind.

Die Sparkasse wirkt über ihre finanzierten Wirtschaftsaktivitäten ihrerseits auf den Klimawandel und auf andere Nachhaltigkeitsaspekte, wenn zum Beispiel bestimmte Branchen von Finanzierungen ausgeschlossen werden oder die Sparkasse im Dialog mit den Kundinnen und Kunden die nachhaltige Weiterentwicklung auf Ebene einzelner Engagements thematisiert (Inside-out-Perspektive).

Potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken werden jährlich im Rahmen der Nachhaltigkeitsinventur identifiziert. Zukünftig werden im Rahmen der jährlichen Risikoinventur Nachhaltigkeitsrisiken analysiert und bewertet. Um den besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen, werden Nachhaltigkeitsrisiken sowohl für kurz- und mittelfristige Zeiträume im Rahmen der bestehenden (operativen) Risikoinventur und zusätzlich für längerfristige Zeiträume im Rahmen der strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur bewertet.

Nachfolgend geben wir einen Überblick über Nachhaltigkeitsrisiken, die als Risikotreiber die Geschäftstätigkeit der Sparkasse beeinflussen können. Diese werden teilweise im Rahmen der operativen Risikoinventur und/oder im Rahmen der strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur bewertet 1 .

Bereich Risiken aus Outside-in-Perspektive Risiken aus Inside-out-Perspektive
Nachhaltiges Bauen (operativ/ strategisch) Physisch: Renovierung der eigenen Immobilien Physisch: Erhöhter Kreditbedarf für ADR Kundengeschäft
Treibhausgasbepreisung Erhöhte Energiekosten eigene Immobilien Weniger freies Kapital (z.B. für Anschlussfinanzierung durch erhöhte Energiekosten)
Einführung weiterer politischer Maßnahmen mit dem Ziel der Treibhausgasreduktion (z. B. Einführung strengerer Normen für Verbrennungsmotoren) Sanierung eigener Immobilien (z.B. aufgrund von alter Heizung) • Hohe Kosten durch energetischen Sanierungsbedarf
• Wertverluste im Kundengeschäft durch Ausfälle oder geringerer Wert an Sicherheiten
Erhöhung der sozialen Sicherheit Fachkräftemangel (/)

Neue Geschäftschancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit

Die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung und Transformation verändern nicht nur die Wirtschaft, sie eröffnen ihr auch bedeutende Marktchancen durch neue Technologien, innovative Ideen und neue Arbeitsweisen.

Mit Produkten und Dienstleistungen, die einen positiven Nachhaltigkeitsbeitrag leisten, können sich Unternehmen aller Branchen und Größenklassen neue Geschäftschancen erschließen. In dem damit einhergehenden Bedarf an Finanzdienstleistungen liegen für uns als Sparkasse wichtige Entwicklungspotenziale, die wir auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags nutzen wollen. Dabei verstehen wir uns als Transformationsbegleiter, der konkrete und passgenaue Lösungen für die Kundinnen und Kunden entwickelt.

Auf der Grundlage einer individuellen Bewertung der ESG-Risiken eines Firmenkunden können wir die Kundinnen und Kunden beispielsweise durch die Vergabe entsprechender Kredite als Finanzierungspartner beim Transformationsprozess hin zum emissionsarmen Wirtschaften begleiten. Vor diesem Hintergrund ergeben sich im Firmenkundenbereich anhand von identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken auch Vertriebspotenziale, etwa wenn ein gewerblicher Vermieter Bedarf bei der energetischen Gebäudesanierung erkennt oder ein Logistikunternehmen die Fahrzeugflotte umstellen will.

Die Sparkasse Leverkusen versteht nachhaltiges Denken und Handeln als Chance, für ihre Anspruchsgruppen Mehrwerte zu schaffen. Zu den wichtigsten Anspruchsgruppen zählen Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeitende sowie alle am nachhaltigen Handeln der Sparkasse Leverkusen interessierten in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Handlungsfeld Wesentliche Ziele und Maßnahmen in der Region Unterstützungsaktivitäten/ Maßnahmen der Sparkasse
Klimaschutz und Klimaanpassung S-ESG-Score: Die Ermittlung, welchen Nachhaltigkeitsrisiken ein Unternehmen unterliegt, hilft bei der Erstellung einer Strategie, wie sich Unternehmen im Umfeld von Klimawandel und gesellschaftlichen sowie rechtlichen Veränderungen zukunftsfest aufstellen können. Abschätzung potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken eines Kunden in seiner spezifischen Branche

1 Die Bewertung im Rahmen der operativen Risikoinventur findet in Summe auf Ebene der Risikokategorien statt.

4.2 Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele

Nachhaltigkeitsmanagement

Die Sparkasse ist gefordert, ökologische, soziale und Governance-bezogene Aspekte (ESG-Aspekte) in die Management- und Steuerungssysteme sowie in die Prozesse und Produkte des Bankgeschäfts zu integrieren. Die Grundlagen unseres Nachhaltigkeitsmanagements stellen wir nachfolgend dar.

Nachhaltigkeitsverständnis

Der Vorstand der Sparkasse Leverkusen hat sich klar zum Leitbild der Nachhaltigkeit bekannt und das nachfolgende Nachhaltigkeitsverständnis verabschiedet:

Als Sparkasse Leverkusen bekennen wir uns zum Prinzip der Nachhaltigkeit. Es verbindet wirtschaftlichen Fortschritt mit sozialer Gerechtigkeit und mit dem Schutz der natürlichen Umwelt. Zukünftige Generationen sollen überall dieselben Chancen auf ein gutes Leben haben. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, Unternehmen und Selbstständige, Kommunen, private Personen und die Menschen in unserem Geschäftsgebiet bei der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit, bei der Erreichung der Klimaziele und bei der Verbesserung der Lebensqualität durch unsere Geschäftspolitik und unternehmerische Haltung, durch nachhaltige Produkte und Finanzdienstleistungen sowie durch zielgerichtete gesellschaftliche Initiativen zu unterstützen.

Nachhaltigkeitsstrategie

Unser Geschäftsmodell zielt auf eine Bereitstellung von Angeboten, die den Menschen Möglichkeiten zur persönlichen finanziellen Absicherung eröffnen, Teilhabe an sozialer und gesellschaftlicher Entwicklung ermöglichen und zum Erhalt tragfähiger wirtschaftlicher Strukturen in unserem Geschäftsgebiet beitragen. Wesentliche Aspekte der sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit sind daher integraler Bestandteil unserer Geschäftsstrategie. Eine gesunde, funktionsfähige Umwelt ist darüber hinaus das Fundament unseres Wirtschaftssystems.

Mit der Unterzeichnung der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" hat der Vorstand die strategische Ausrichtung der Sparkasse Leverkusen im Jahr 2020 nochmals bekräftigt. Die Kundinnen und Kunden stehen im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit. Die Einlagen der Kundschaft fließen wieder zurück in die örtliche Wirtschaft und stehen für die wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung vor Ort zur Verfügung. Wir werden die Nachhaltigkeit in der Sparkasse entlang der regulatorischen Anforderungen und der Erwartungen unserer Kundschaft sowie Anspruchsgruppen weiterentwickeln.

Link: Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften

Nachhaltigkeitsziele

Bei der Entwicklung von strategischen Nachhaltigkeitszielen orientieren wir uns am "Zielbild 2025 -Leitfaden zur Nachhaltigkeit in Sparkassen" des DSGV.

Auf Basis der Geschäftsstrategie und des Nachhaltigkeitsverständnisses sowie der Risikoinventur haben wir folgende Nachhaltigkeitsziele definiert.

Strategische Nachhaltigkeitsziele

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Kundinnen und Kunden Transformationsberatung Schulung unser Gewerbe- und Firmenkundenberater als Sustainable Finance Berater 2024
Finanzierungsstandards und Eigenanlage/Refinanzierung Management von Nachhaltigkeitsrisiken, Förderung von ökologisch nachhaltigen Investitionsentscheidungen Implementierung des ESG-Scores im Kreditgeschäft, Zuschuss für private ökologische Investitionsentscheidungen 2023/ 2024 und laufend
Personal Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit Weiterentwicklung des Gesundheitsmanagements, Einführung und Etablierung eines neuen Führungsmodells 2024 und laufend
Geschäftsbetrieb Einsparung von Ressourcen Maßnahmenplan zur Reduzierung der Verbräuche, Energetische Optimierungsmaßnahmen 2024 und laufend
Engagement vor Ort/Gemeinwohlorientierung Begleitung der Stakeholdergruppen vor Ort, um mehr Nachhaltigkeit in der Region zu verankern bei Kundinnen und Kunden und Geschäftspartnern sowie den hier lebenden Menschen Erstellung eines Spendenkonzeptes unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien 2024 und laufend
Kommunikation Interne und externe Kommunikation zum Thema Nachhaltigkeit Erstellung eines internen und externen Kommunikationskonzeptes 2024 und laufend

4.3 Implementierung in Prozesse und Controlling

Implementierung von Nachhaltigkeit in Prozesse

Die Implementierung von Nachhaltigkeit in den Geschäftsbetrieb und in das Kerngeschäft erfolgt über die etablierten Unternehmenssteuerungsinstrumente bzw. den Management-Regelkreis in der Sparkasse.

Die Prüfung der Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt regelmäßig und gegebenenfalls anlassbezogen im Rahmen der strategischen und operativen Risikoinventur und ist in der zugehörigen Organisationsrichtlinie fixiert. Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden internen Organisationsrichtlinien zu den Prozessen Kreditvergabe, Zeichnung, Anlageentscheidung, Risikosteuerung und -controlling ist fortlaufend in Arbeit und auch wesentlich abhängig von den über unser Rechenzentrum (FI) bereitgestellten Beratungsprozessen.

Darüber hinaus werden Nachhaltigkeitsfaktoren im Neue-Produkte-Prozess (NPP-Prozess) sowie in der Lieferkette berücksichtigt, um unerwünschte Nachhaltigkeitsrisiken auszuschließen. Zudem ist in dem Bereich Gesamtbanksteuerung ein Referent für ESG-Risiken angesiedelt.

Instrumente zur Steuerung von Nachhaltigkeit

In Finanzierungs- und Anlagestandards hat die Sparkasse Leitlinien zur Nachhaltigkeit definiert, die in alle relevanten Prozesse integriert werden.

Nachhaltigkeit ist ein Themenbereich, der in den Planungs-, Steuerungs- und Controllingprozessen in der Sparkasse verankert ist. Alle nachfolgenden Handlungsanforderungen werden im Rahmen der Regelprozesse in der Sparkasse umgesetzt. Überall dort, wo einzelne Aspekte der Nachhaltigkeit zusätzlichen Planungs-, Steuerungs- und Controllingbedarf erforderlich machen, werden die notwendigen Prozesse und Verfahren aufgesetzt.

Durch die Verwendung einer Balanced-Scorecard, werden die wichtigsten Ziele und Maßnahmen der Geschäftsstrategie betrachtet. Sie verbindet die Strategiefindung, Zielsetzung und Umsetzung. Durch die Integration des Handlungsfeldes Nachhaltigkeit werden die in der Strategie festgelegten Ziele und Kennzahlen sichtbar gemacht. Im Vordergrund steht hier die Begleitung der Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft, sowie die Reduktion des eigenen Ressourcenverbrauchs. Die Umsetzung der 7ten MaRisk Novelle hat diese Entwicklung noch weiter vorangetrieben. Darüber hinaus werden in dem Handlungsfeld Mitarbeitende soziale Aspekte berücksichtigt, da hier die Zufriedenheit der Mitarbeitenden als Ziel gesetzt ist.

Kontrolle

Unsere Nachhaltigkeitsleistung machen wir jährlich im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung anhand des Sparkassen-Standards in den Bereichen Haltung, Produkte und Initiativen transparent.

Die Erhebung der Berichtsdaten anhand des Sparkassen-Standards stellt eine konsistente Datenqualität sicher und macht unsere Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar. Die Zuverlässigkeit der Berichtsdaten wird durch die Einbindung der Fachabteilungen in die Berichterstellung sichergestellt. Die Überprüfung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt intern durch die interne Revision.

4.4 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft

Nachhaltigkeitsaspekte im Kundenkreditgeschäft

Die Sparkasse ist als Finanzdienstleisterin ein zentrales Element des regionalen Wirtschaftskreislaufs und arbeitet zum Wohle der Region. Unsere Wertschöpfung erbringen wir im Wesentlichen in unserem Geschäftsgebiet und wir richten unser Produktangebot an regionalen Bedürfnissen aus. Auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags ist es unsere Kernaufgabe, die Bevölkerung, die Unternehmen und die kommunalen Institutionen in unserem Geschäftsgebiet mit Krediten zu versorgen.

Kundenkreditportfolio der Sparkasse

Das Kundenkreditportfolio der Sparkasse stellte sich zum 31.12.2023 wie folgt dar: Auf den Bereich "Unternehmen" fielen 52,9 Prozent des Gesamtobligos; auf den Bereich "Privatkunden" 35,87 Prozent.

Direkte Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte ergeben sich durch die Finanzierung von Wirtschaftstätigkeiten. Im Bereich der Kredite an Unternehmen und Selbstständige liegt der Schwerpunkt im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen, auf den 38,9 Prozent des Obligos entfallen.

Die nachfolgende tabellarische Übersicht zeigt die Aufteilung des Kundenkreditportfolios der Sparkasse sowie die Firmenkundenkredite auf KUSY-Branchenebene.

Kundenkreditportfolio (KUSY/WZ-Code) Volumen
in T€
Anteil am Obligo
in %
Kredite an Unternehmen und Selbständige nach Branchen (KUSY/WZ-Code)
A Land- und Forstwirtschaft 3.000,0 0,12
B Energie, Wasser, Bergbau 60.800,0 2,43
C Verarbeitendes Gewerbe 45.600,0 1,82
D Baugewerbe 209.100,0 8,35
E Kraftfahrzeughandel 22.400,0 0,89
F Großhandel 58.400,0 2,33
G Einzelhandel 66.600,0 2,66
H Verkehr und Nachrichten 32.900,0 1,32
I Kredit- u. Versicherungswesen 61.200,0 2,45
J Gastgewerbe 55.000,0 2,2
K Grundstücks- und Wohnungswesen 973.800,0 38,90
L Dienstleistungen für Unternehmen 387.700,0 15,49
M Beratung, Planung, Sicherheit 187.800,0 7,5
N Öffentliche und private Dienstleistungen 49.300,0 1,97
O Gesundheits- und Sozialwesen 106.400,0 4,25
p Organisation ohne Erwerbszweck 30.400,0 1,21
Q Bauträger 76.600,0 3,06
Kredite an Unternehmen und Selbstständige gesamt 2.427.000,0 /
Kredite an Privatpersonen gesamt 1.688.000,0 /
Kredite an öffentliche Haushalte gesamt 75.900,0 /
Kundenkreditportfolio gesamt 4.705.900,0 /

Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im Kundenkreditgeschäft

Im Laufe des Berichtsjahres - konkret im Mai 2023 - wurde der Sparkassen-ESG-Score der S-Rating und Risikosysteme GmbH für die Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken für das Kundenkreditgeschäft eingeführt. Das Instrument wird nachfolgend näher erläutert.

Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score)

Der Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) wurde 2021 vom Branchendienst des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e. V. (DSGV) und der S-Rating und Risikosysteme, dem zentralen Sparkassen-Dienstleister für Risikomanagement-Verfahren, entwickelt. Er bietet ein Modell, mit dem sich mögliche Risiken in den Bereichen Umwelt und Klima (E: Environment), Soziales (S: Social) und Governance (G: Governance) identifizieren und analysieren lassen. Der S-ESG-Score ist der Standard für die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im gewerblichen Kundengeschäft der Sparkassen.

Der S-ESG-Score ermittelt anhand von verschiedenen Indikatoren in den Bereichen Environment (E: Umwelt und Klima), Soziales (S) und Governance (G) die Nachhaltigkeitsrisiken eines gewerblichen Kunden. Während für Kleinst- und Kleinunternehmen gem. KMU-Definition eine Portfoliobewertung auf Basis der Branchendaten in Abhängigkeit des Wirtschaftszweiges des Statistischen Bundesamtes (WZ 2008) erfolgt, wird für alle risikorelevanten, mittelgroßen und großen Unternehmen zusätzlich eine individuelle ESG-Bewertung zum Zeitpunkt der Kreditvergabe (und ab 2024 zusätzlich jährlich) durchgeführt. Diese individuelle ESG-Bewertung erfolgt durch eine qualitative Einschätzung (viel schlechter/ schlechter/ gleich/ besser /viel besser) des Kunden gegenüber den Branchenwerten. Für gewerbliche Immobilienkunden erfolgt zusätzlich eine ESG-Bewertung des Immobilienportfolios. Die Portfoliobewertung fließt mit in den Kundenscore ein.

Die Branchenscores werden regelmäßig aktualisiert. Der S-ESG-Score arbeitet mit einer Skala von null (sehr geringe Risiken) bis 100 (hohe Risiken). Diesem Punktespektrum werden entsprechend fünf Noten von A bis E zugewiesen.

Gerade im Mengengeschäft, bei dem eine individuelle kundenspezifische Nachhaltigkeitsbewertung nicht umsetzbar wäre, ist der Einsatz des branchenbasierten S-ESG-Score sinnvoll und effizient. Er ermöglicht direkte Branchenvergleiche, da übergreifend signifikante Unterschiede bei den Nachhaltigkeitsrisiken bestehen.

Ergebnisse des S-ESG-Score (Kredite an gewerbliche Kunden im Bestand)

Im Berichtsjahr wurden gewerbliche Bestandskredite in Höhe von 2.373,6 Mio. Euro mit dem S-ESG-Score bewertet. Nicht betrachtet wurden Kredite an Privatkundinnen und -kunden bzw. öffentliche Haushalte, die einen Anteil von 37,29 Prozent der Kundenkredite ausmachen, für die aktuell keine Bewertungen der ESG-Risiken vorliegen.

Der durchschnittliche S-ESG-Score für Kundenkredite an gewerbliche Kunden ergab zum Stichtag 03.10.2023 ein geringes ESG-Risiko.

Bezogen auf die Verteilung nach Kreditvolumen wurden zum Stichtag 84,3 der Kredite an Kundinnen und Kunden in Branchen mit sehr geringen oder geringen ESG-Risiken vergeben.

3,5 Prozent der Kredite an Kundinnen und Kunden wurden in Branchen mit erhöhten oder hohen ESG-Risiken vergeben.

Die Entwicklung der Verteilung von ESG-Risiken wird seit dem Stichtag 30.06.2023 vierteljährlich i.R. des Kreditrisikoberichts überwacht und an den Gesamtvorstand und an den Verwaltungsrat/Aufsichtsrat berichtet. Die Berichterstattung bezieht sich bislang ausschließlich auf die Portfoliobewertung anhand der Branchendaten. Der Ausweis der individuellen Bewertungen i.R. der Kreditvergabe bzw. der jährlichen Bewertung erfolgt ab 2024.

Tabelle: S-ESG-Score - Nachhaltigkeitsrisiken in Branchen

Verteilung des Kreditbestands auf die Noten

S-ESG-Note Prozentanteil des untersuchten Kreditbestands
A = sehr gering 6,5
B = gering 77,8
C = mittel 9,9
D = erhöht 3,5
E = hoch 0,0

ESG-Richtlinien im Kundenkreditgeschäft

Die nachfolgenden Richtlinien zur Steuerung von ESG-Risiken sind im Kundenkreditgeschäft implementiert:

Wir als Sparkasse Leverkusen verstehen es im Kundenkreditgeschäft als unsere übergeordnete Aufgabe, in unserem Geschäftsgebiet die mittelständische Wirtschaft und Privatpersonen bei ihrer Transformation zu mehr Nachhaltigkeit durch geeignete Finanzdienstleistungen zu unterstützen.

Für die Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Kreditvergabe nutzt unsere Sparkasse Leverkusen das Standard-Tool der S-Finanzgruppe "S-ESG-Score" (s.o.). Ab einem ESG-Score von 60 betrachtet unsere Sparkasse das ESG-Risiko als erhöhtes Risiko. Bei solch einem im Rahmen der individuellen ESG-Bewertung bestätigten erhöhten Risiko ist eine eingehende Analyse des Geschäftsmodells erforderlich, um etwaige Risiken zu bewerten und das Kreditgeschäft mit hinreichender Sicherheit tätigen zu können.

Ziele und Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit im Kundenkreditgeschäft

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Baufinanzierung Grüne Baufinanzierung Entwicklung eines Konzeptes für nachhaltige Baufinanzierungen (Neubau, Sanierung) 2024
Beratung ESG-Beratung für unsere Firmen- und Gewerbekunden Schulung unserer Firmen- und Gewerbekundenberater als Sustainable Finance Berater 2024
Existenzgründungen Berücksichtigung der Nachhaltigkeitskomponente bei Existenzgründungen Die Rolle der Nachhaltigkeit bei Existenzgründern analysieren und ein entsprechendes Angebot zur Verfügung stellen 2024

4.5 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft

Die Umwandlung von Spareinlagen in Kredite für die Region ist der Kern unserer Geschäftstätigkeit als Sparkasse. Wir refinanzieren die Investitionen von Unternehmen, Selbstständigen, Privatpersonen und Kommunen über die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden.

Für den Klimaschutz sowie die Ausrichtung der regionalen Infrastruktur auf eine kohlenstoffneutrale Wirtschafts- und Lebensweise sind enorme Investitionsanstrengungen erforderlich. Ohne die Mobilisierung privaten Kapitals ist diese Transformation nicht zu finanzieren. Als Vermittlerin zwischen Anlegerinnen und Anlegern sowie Kapitalsuchenden kann die Sparkasse hier in der Region finanzielle Ressourcen für den Klimaschutz sowie auch für soziale Aufgaben erschließen. Spezielle eigene Sparprodukte - wie z. B. einen Energie-/Klimaschutzbrief - hatten wir bisher noch nicht im Angebot. Dieses war der lange andauernden Nullzins- bzw. Niedrigzinssituation geschuldet, die Sparanlagen für unsere Kundinnen und Kunden unter Renditeaspekten unattraktiv machte. Insbesondere über nachhaltige Fonds im Wertpapiergeschäft und über angebotene Energiesparkredite haben wir unserem Nachhaltigkeitsgedanken und dem unserer Kundinnen und Kunden Rechnung getragen. Aufgrund der sich im Laufe des Jahres veränderten Zinssituation (steigende Inflation) haben Kundinnen und Kunden mit einem hohen Sicherheitsbedürfnis ihre überschüssigen Gelder auf ihrem "bewährten" Sparkassenbuch, auf Tages- bzw. Festgeldern oder in Sparbriefen angelegt.

Angebote zum regelmäßigen Ansparen (wie das Prämiensparen) wurden im Neugeschäft nicht angeboten.

Die Finanzierung von Investitionen mit einem ökologischen und/oder sozialen Nutzen werden wir in unseren Finanzierungsstandards dokumentieren.

Unsere Kundschaft hat hohes Interesse, das eigene Geld ethisch, nachhaltig und für nachvollziehbare Zwecke anzulegen.

Unser Ziel ist es, unser Angebot an Sparprodukten, mit denen Investitionen und Innovationen für die nachhaltige Weiterentwicklung der Region finanziert werden, auszubauen.

4.6 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B)

Das Volumen der Finanzanlagen umfasste zum 31. Dezember 2023 insgesamt 1.451 Mio. Euro, von denen 343,8 Mio. Euro auf die Eigenanlage der Sparkasse (Depot A) entfallen und 1.107 Mio. Euro auf die Finanzanlagen unserer Kundinnen und Kunden (Depot B).

Nachhaltigkeitsaspekte in der Eigenanlage (Depot A)

Als Sparkasse erfolgt unsere Refinanzierung vorrangig über Kundeneinlagen oder Förderbanken. Für die Eigenanlage werden Vermögenstitel ausgewählt, die unseren Liquiditäts-, Risiko- und Ertragsanforderungen am besten entsprechen.

ESG-Risikoscreening der Eigenanlage

In der operativen Risikoinventur wurde das Depot A berücksichtigt. Derzeit ergeben sich keine indirekten Umweltauswirkungen.

ESG-Richtlinien für die Eigenanlage

Die Sparkasse Leverkusen orientiert sich bei diesem Kapitel an den eigenen Nachhaltigkeitsrichtlinien für das Depot A. - siehe nachfolgenden Auszug:

"Investitionen in nationale und supranationale Entwicklungs- und Förderbanken sowie in nationale und europäische öffentliche Stellen (Kommunen, Bundesländer, Staatsanleihen) sind für uns nachhaltige Investitionen, da wir damit den satzungsmäßigen Entwicklungs- und Förderauftrag dieser Institutionen unterstützen.

Bei der Beurteilung von darüberhinausgehenden Investitionen nutzen wir insbesondere die Expertise von ESG Ratingverfahren und -anbietern, die eine intensive Prüfung und Analyse dieser Emittenten vornehmen. Bei der Auswahl der Emittenten werden wir aktuell unterstützt von der DEKA über das Tool DekaEasyAccess (DEA) sowie den jährlichen Deka Treasury Kompass. Darüber hinaus beschaffen wir uns Informationen über die Websites der Kontrahenten und Emittenten.

Bei Refinanzierungsgeschäften mit Sparkassen, Landesbanken und öffentlichen Stellen erwarten wir, dass eine Selbstverpflichtung für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften abgegeben wird.

Ausschlusskriterien für Unternehmen

Um bestimmte Branchen sowie Geschäftspraktiken bei der Investition auszuschließen, die nicht mit unseren Werten übereinstimmen, haben wir zusätzlich folgende Ausschlusskriterien für Einzelinvestitionen definiert, die regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden.

Bei diversifizierten Anlagen in ETF's und Investmentfonds ist eine Überprüfung dieser Kriterien nicht ohne weiteres möglich. Hier bevorzugen wir - soweit vorhanden - die jeweilige Nachhaltigkeits-Variante des Sondervermögens.

Bei Betätigung in den folgenden kontroversen Geschäftsfeldern schließen wir eine Investition aus:

Atomenergie:

Unternehmen, welche Energieerzeugung mit nuklearer Kernenergie vornehmen, werden ausgeschlossen. Ebenso werden Unternehmen ausgeschlossen, welche Uran abbauen, Kernkraftwerke betreiben oder Hersteller wesentlicher Komponenten sind.

Fossile Energie:

Ausgeschlossen sind Unternehmen, welche in der Förderung oder dem Vertrieb von Kohle tätig sind und welche Energieerzeugung mittels Kohle vornehmen. Ebenso ausgeschlossen sind Unternehmen, die Verfahren zum Abbau oder Aufbereitung von Ölsanden einsetzen oder Frackingtechnologien herstellen oder einsetzen.

Suchtmittel:

Produzenten, Zulieferer und Händler von Tabak, hochprozentigem Alkohol, Glückspiel und Erwachsenenunterhaltung sind ausgeschlossen. Durch Suchterkrankungen kann es bei den Betroffenen zu schweren Schicksalen kommen sowie zu hohen Kosten für die Gesellschaft. Daher unterstützen wir die Produktion von Produkten, die hierzu führen können, nicht.

Kontroverse Rüstungsgüter:

Unter kontroversen Rüstungsgütern verstehen wir die im Römischen Statut des Internationalen Gerichtshof genannten geächteten Waffen wie ABC-Waffen, Landminen und Streumunition. Zusätzlich schließen wir Unternehmen aus, die Uranmunition herstellen oder an deren Herstellung beteiligt sind.

Genetisch modifizierte Organismen (GMO):

Unternehmen, die an der Produktion und Entwicklung von bzw. an gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren beteiligt sind, sind ausgeschlossen. Hierzu zählen insbesondere Produzenten von gentechnisch veränderten Organismen (GMOs), die das Erbgut von Saatgut oder Tieren verändern und diese produzieren, verarbeiten oder verkaufen.

Neben den obenstehenden Geschäftsfeldern schließen wir außerdem Unternehmen aus, die schwerwiegende Verstöße in den folgenden Bereichen aufweisen:

Menschenrechtsverletzungen:

Wir investieren nicht in Unternehmen, die schwerwiegende Kontroversen mit Bezug zu Menschenrechten aufweisen. Diese beinhalten auch Kritik durch nichtstaatliche Organisationen (NGOs). Wir investieren daher nicht in Unternehmen, die gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen.

Verletzung von Arbeitsrechten:

Wir investieren nicht in Unternehmen, die gegen die Prinzipien der International Labour Organisation (ILO)verstoßen. Zu diesen Prinzipien zählen insbesondere:

Gewerkschaftsrechte (Vertragsfreiheit und Vereinigungsrecht)

Abschaffung der Zwangsarbeit

Gleichbehandlung und Diversität

Verbot von Kinderarbeit

Wir investieren daher zudem nicht in solche Unternehmen, die gegen die Arbeitsnormen des UN Global Compact verstoßen.

Korruption:

Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung. Wir investieren daher nicht in Unternehmen, die gegen dieses Prinzip nach dem UN Global Compact verstoßen.

Tierversuche:

Wir investieren nicht in Unternehmen, die weder eine Politik in Bezug auf Tierversuche formuliert haben noch aktiv nach Alternativen zu Tierversuchen suchen. Tierversuche im Rahmen notwendiger biomedizinischer Forschung (z.B. zur Entwicklung von Pharmazeutika) sowie gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche stellen keinen direkten Verstoß dar.

Ausschlusskriterien für Staaten

Bei Investitionen in Staatsanleihen, Förderbanken, Gebietskörperschaften oder Kommunen legen wir folgende Kriterien an:

Religionsfreiheit:

Wir schließen Staaten aus, die nach allgemeiner Auffassung als besonders besorgniserregende Länder gelten oder Minderheiten unterdrücken.

Militärausgaben:

Wir schließen Staaten aus, die mehr als 4% des Bruttoinlandsproduktes für Militär ausgeben. Todesstrafe:

Staaten, die die Todesstrafe anwenden, werden ausgeschlossen.

Korruption:

Um Länder ausfindig zu machen, in denen es zu keiner bzw. nur zu geringer Korruption kommt, bedienen wir uns des von Transparency International erstellten "Corruption Perception Index", der Daten auf einer breiten Datengrundlage in Bezug auf die wahrgenommene Korruption hin untersucht und bewertet. Die Bewertungsskala reicht dabei von 0 (am schlechtesten) bis 100 (am besten). Wir schließen Staaten aus, die nach diesem Index einen Wert kleiner als 50 haben.

Totalitäre Regime:

Wir schließen Staaten aus, die nach dem Rating von Freedom House Index als nicht frei gelten.

Klimaschutz:

Wir schließen Staaten aus, die nach dem Germanwatch Climate Performance Index als sehr schlecht gelten oder das Pariser Klimaabkommen nicht ratifiziert haben.

Menschenrechte:

Wir schließen Staaten aus, welche die wesentlichen Menschenrechtsabkommen nicht ratifiziert haben."

Nachhaltigkeitsaspekte in der Kundenanlage (Depot B)

Als ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe haben wir Nachhaltigkeitsaspekte in die Anlageberatung eingebunden. Über die der Anlageberatung vorgelagerte Produktauswahl entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Finanzinstrumente in unser Beratungsuniversum aufgenommen werden. Durch die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir unseren Kundinnen und Kunden in der Anlageberatung als für Sie geeignet empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken und die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der Anlageberatung ein.

Im Rahmen der Produktauswahl orientieren wir uns zum einen an den Vorgaben unserer Produktanbieter. Diese sind aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu berücksichtigen. Zum anderen berücksichtigen bestimmte Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen Nachhaltigkeitsfaktoren, wie z. B. Mindestausschlüsse auf Basis eines anerkannten Branchenstandards.

Von den Mindestausschlüssen erfasst sind Aktien oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als 10 Prozent aus Herstellung und/oder Vertrieb von Rüstungsgütern (geächtete Waffen >0 Prozent), zu mehr als 5 Prozent aus der Tabakproduktion oder zu mehr als 30 Prozent aus Herstellung und/oder Vertrieb von Kohle besteht oder Unternehmen, die schwere Verstöße gegen den UN Global Compact begehen. Dies bedeutet zugleich, dass bei Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde gelegt. Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen für die Anlageberatung aus, die in (ökologisch) nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten investieren. Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess dazu bei, dass Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt und verstärkt Finanzinstrumente in das Beratungsuniversum aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen bzw. die möglichst geringe wesentliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen haben.

Die Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für die Anlageberatung, für die Versicherungsvermittlung veröffentlichen wir auf unserer Website unter folgendem Link: https://www.sparkasse-lev.de/de/home/ihre-sparkasse/nachhaltigkeit-ueberblick.html

ESG-Richtlinien für die Vermögensverwaltung

Für die Vermögensverwaltung der Sparkasse Leverkusen gelten folgende Richtlinien zur Nachhaltigkeit:

Die Vermögensverwaltung ist als "ESG-Strategieprodukt mit Berücksichtigung von Umwelt und Sozialthemen (PAI)" klassifiziert. Die Sparkasse bezieht Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess der Vermögensverwaltung ein und holt hierfür bei dem Kunden bei Abschluss einer Vermögensverwaltung u. a. Informationen über seine Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Finanzinstrumente bzw. die Dienstleistung, die gewünschte Anlagedauer, die finanziellen Verhältnisse, die persönlichen Anlageziele und die Präferenzen hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Anlagen (ESG - Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) ein, damit die Sparkasse die Prüfung im Hinblick auf die Geeignetheit der Dienstleistung Vermögensverwaltung vornehmen kann.

Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko versteht die Sparkasse ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition innerhalb der Portfolios der Kunden haben könnte.

Dabei verfolgt die Sparkasse zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisken die folgenden Strategien:

Ausschluss von Direktanlagen in Firmen, die nach Beurteilung Dritter aufgrund umstrittener Geschäftspraktiken gegen die Prinzipien des UN Global Compact derart verstoßen, so dass sie als "non-compliant" kategorisiert werden. Der United Nations Global Compact ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Sie fasst 10 Prinzipien in den vier Kategorien "Menschenrechte", "Arbeitsnormen", "Umweltschutz" und "Korruptionsprävention" zusammen.

Außerdem beachtet die Sparkasse bei Einzeltiteln Ausschlüsse, die die Mindestausschlüsse auf Basis eines anerkannten Branchenstandards umfassen.

Von den Ausschlüssen erfasst sind Aktien oder Anleihen von Unternehmen,

o deren Umsatz * zu mehr als 10 % aus Rüstungsgütern,

o zu mehr als 0 % aus geächteten Waffen oder

o zu mehr als 5 % ** aus der Tabakproduktion oder

o zu mehr als 30 % aus Kohle oder

o zu mehr als 10 % aus der unkonventionellen Förderung von Öl und Gas besteht.

* Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb, außer ** (nur Herstellung)

Wenn mindestens eines der fünf Kriterien zutrifft, kann in das betreffende Unternehmen nicht investiert werden bzw. es scheidet als Basiswert aus.

Darüber hinaus schließt die Sparkasse Unternehmen aus, bei denen schwerwiegende Vorwürfe ("Red Flags") bezüglich Verstößen gegen MSCI ESG Kriterien geäußert werden, gemäß "MSCI ESG Controversy Framework". Die o. g. Ausschlüsse von Direktinvestments in Einzelwerte gelten gleichlautend für die Auswahl von Basiswerten für Zertifikate. Im Rahmen des Investmentprozesses und im Hinblick auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken verwendet die Sparkasse Daten der Nachhaltigkeitsagentur MSCI. Die Sparkasse integriert die Analyse von ESG-Faktoren in die professionelle Finanzanalyse. Die Faktoren Umwelt, Soziales und Unternehmensführung sind somit ergänzende Elemente im umfassenden Mix anlagerelevanter Kriterien. Bei den Investitionsentscheidungen der Vermögensverwaltung im Sinne von Artikel 8 Verordnung (EU) 2019/2088 erfolgt eine Filterung der zu Investitionszwecken zur Verfügung stehenden Anlagen unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen.

Nachhaltigkeitsrisiken, die sich negativ auf die Rendite auswirken können, können so zwar nicht vermieden, aber reduziert werden. Gleichzeitig können Nachhaltigkeitschancen aber auch aktiv zur Steigerung der Renditechancen beitragen.

Bei den Anlageentscheidungen dieser Vermögensverwaltung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts oder PAIs) auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung berücksichtigt. Dies erfolgt z. B. überbestimmte Mindestausschlüsse wie die Einhaltung der UN Global Compact Prinzipien und den Ausschluss von geächteten Waffen, Rüstungsgütern, Tabak, Kohle und nicht-konventioneller Öl- und Gasförderung (jeweils mit spezifischen Umsatzschwellen).

Im Zusammenhang mit unserem Anspruch in der Vermögensverwaltung nachhaltige Instrumente einzusetzen, verweisen wir auf die ausführlichen Darstellungen in den vorvertraglichen Informationen und auf die Internetseite der Sparkasse. Im periodischen regulatorischen Reporting wird der Kunde jährlich Informationen über die Umsetzung der ESG-Anforderungen erhalten.

Nachhaltige Anlageberatung

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat bei der Einführung der nachhaltigen Anlageberatung eine Führungsrolle übernommen. Kommende gesetzliche Anforderungen haben wir gemeinsam mit unseren Verbundpartnern umgesetzt. Seit 12.04.2021 wird die nachhaltige Anlageberatung in unserer Sparkasse umgesetzt. Jede Kundin und jeder Kunde wird verpflichtend in jeder Anlageberatung gefragt, ob sie oder er Interesse an Finanzinstrumenten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen hat. Bei einer positiven Antwort und entsprechender Geeignetheit werden in der Beratung ein oder mehrere Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen empfohlen. Mit der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen werden seit Juni 2022 - entsprechend der regulatorischen Vorgaben -drei Produkttypen als Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen ausgewiesen.

ESG-Strategieprodukt mit Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialthemen (PAI): Bei diesem Produkttyp sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft reduziert oder sogar vermieden werden. Gemessen und berücksichtigt werden die nachteiligen Auswirkungen mit Hilfe von "Principle Adverse Impacts" (PAI). Beispielsweise können damit je nach Produkt der CO 2 -Fußabdruck eines Unternehmens oder Verstöße gegen anerkannte Normen wie die des UN Global Compact berücksichtigt werden. Relevant ist das bei Unternehmen, in die investiert wird (bei Fonds) bzw. bei der Kreditvergabe (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Dabei werden gewisse Mindestausschlüsse berücksichtigt. Die Mindestausschlüsse beziehen sich bei Fonds auf die Auswahl der Investments und bei Zertifikaten auf die Auswahl des Basiswerts: Ein Unternehmen, das den Mindestausschlüssen nicht entspricht, kommt nicht als Investment bei Fonds bzw. als Basiswert bei Zertifikaten in Betracht. Bei Fonds wird die Fondsgesellschaft parallel Einfluss auf die investierten Unternehmen ausüben, größere Anstrengungen in Sachen Nachhaltigkeit zu unternehmen (z. B. über die Stimmrechtsausübung als Aktionärin).

Produkt mit Auswirkungsbezug Nachhaltigkeit (ESG): Hier handelt es sich um Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten (bei Fonds) bzw. die Finanzierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten (bei Anleihen bzw. Zertifikaten), die zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele oder sozialer Ziele im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung beitragen. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Investitionen keinem anderen der ökologischen oder sozialen Ziele erheblich schaden und die Prinzipien einer guten Unternehmensführung beachtet werden. Die gute Unternehmensführung bezieht sich insbesondere auf solide Managementstrukturen, die Beziehung zu und die Vergütung von Arbeitnehmern sowie die Einhaltung von Steuervorschriften der Unternehmen.

Produkt mit Auswirkungsbezug Ökologie (E): Hier wird in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie investiert (bei Fonds) bzw. werden diese durch Kredite finanziert (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, Investitionen zugunsten klimafreundlicher Projekte und Unternehmen spezifisch zu fördern. Zu diesem Zweck wird mit Hilfe eines Kriterienkatalogs für Unternehmen definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten bzw. Umsätze zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen und kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigen. Anhand dieser Kriterien kann bestimmt werden, ob Wirtschaftsaktivitäten ökologisch nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie sind oder nicht. Die Taxonomie befindet sich noch in der Entwicklung. Unter anderem aus diesem Grund gibt es derzeit kaum Produkte, die Taxonomie-konform investieren.

Bei den beiden Produkten mit Auswirkungsbezug kann zudem die Kundin und der Kunde bestimmen, wie hoch der Mindestanteil in ökologisch nachhaltige bzw. in nachhaltige Investitionen sein soll.

Auch die Schulungen der Wertpapierberaterinnen und -berater haben wir als Sparkasse intensiviert. Ziel ist es, dass alle Wertpapierberaterinnen und -berater die jeweils von ihnen empfohlenen Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen umfassend kennen und beurteilen können.

Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot kontinuierlich vermittelt.

4.7 Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung

Als Sparkasse sind wir gemäß unserer Satzung dem Regionalprinzip verpflichtet - unser Geschäftsgebiet ist unter Kapitel 2.3 aufgeführt. Wo immer es möglich ist, arbeiten wir mit Produzenten und Dienstleistungsunternehmen aus unserer Region zusammen. Vor Ort oder in der Region verfügbare Produkte und Dienstleistungen beziehen wir möglichst unter Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen bzw. Anbietern aus der Region. Darüber hinaus beschränken wir unseren Einkauf im Wesentlichen auf Produkte und Dienstleistungen von Anbietern aus Deutschland oder kaufen bei Partnerunternehmen in der Sparkassen-Finanzgruppe.

Die Sparkasse Leverkusen hat sich zu dem Prinzip der Nachhaltigkeit bekannt und engagiert sich für eine nachhaltige Entwicklung in der Region. Bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen kommen daher immer häufiger nicht nur wirtschaftliche und geografische, sondern auch soziale, ethische und ökologische Aspekte zur Geltung. In diesem Zusammenhang erwarten wir auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern, dass sie ökonomische, ökologische, ethische und soziale Mindestanforderungen erfüllen.

In unseren Verträgen wollen wir künftig Vereinbarungen aufnehmen, welche die Einhaltung von Standards zur Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte durch unsere Lieferanten und Dienstleister sowie Regelungen zu Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit beinhalten, die vergleichbar mit unseren eigenen Grundsätzen in diesen Themenbereichen sein werden.

Als Sparkasse werden wir präferiert mit Lieferanten und Dienstleistern zusammenarbeiten, die selbst umfassende Richtlinien zur verantwortlichen Produktion und Beschaffung eingeführt haben und in der Lage sind, verbindliche Zusagen in ihrer eigenen Lieferkette zu machen.

Mit größeren oder für die Sparkasse Leverkusen besonders wichtigen Lieferanten und Dienstleistern finden Jahresgespräche statt. Dabei werden mit ihnen künftig zu allen relevanten Belangen unsere internen Einschätzungen und Bewertungen sowie neue Anforderungen diskutiert und mögliche und/oder notwendige Veränderungen erörtert.

Alle unsere Mitarbeitenden in Einkauf und Beschaffung werden künftig regelmäßig, durch Informationen und Schulungen speziell auf die Anforderungen in ihrem Bereich geschult und sensibilisiert.

Die Sparkasse Leverkusen behält sich vor, durch Stichproben bzw. bei begründeten Verdachtsfällen, die Einhaltung getroffener Vereinbarungen durch ihre Lieferanten und Dienstleister zu überprüfen. Liegt ein besonders schwerwiegender oder anhaltender Verstoß gegen menschenrechtliche und/oder umweltbezogene Pflichten oder ein vergleichbar schwerwiegender Sachverhalt in diesem Zusammenhang vor, können wir die Geschäftsbeziehung außerordentlich kündigen. Die Sparkasse Leverkusen hat keine wesentlichen Vorgaben für Einkauf und Beschaffung.

5 Umweltbelange

5.1 Bewertung von Risiken im Bereich Umweltbelange

Risiken aufgrund von Klima- und Umweltveränderungen sind ein möglicher Treiber bekannter Risikoarten, die im Rahmen der regelmäßigen Risikoinventur in Bezug auf die Geschäftsstrategie analysiert werden. Dabei werden zwei Instrumente zur Ermittlung der potenziellen negativen Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Sparkasse betrachtet. In der "Operativen Risikoinventur" findet dabei eine Relevanzbeurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene der Risikokategorie für einen Zeitraum von ein bis drei Jahren statt; dem besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken wird daneben in der "Strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur" Rechnung getragen. Beide Instrumente ergänzen die Analyse potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken der Nachhaltigkeitsinventur um eine Bewertung für unterschiedliche Zeiträume und dienen der Erfüllung der Erwartungen des BaFin-Merkblatts zu Nachhaltigkeitsrisiken bzw. den Anforderungen der 7. MaRisk-Novelle (im Konsultationsentwurf).

Inside-out-Risiken

Bei der Betrachtung der "Inside-out-Perspektive" analysieren wir, welche Auswirkungen unsere Geschäftstätigkeit auf das Klima hat und wie der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden kann.

Direkte Auswirkungen auf Klima und Umwelt ergeben sich in folgenden Bereichen unserer Wertschöpfung:

Operativer Geschäftsbetrieb in den stationären Filialen und Verwaltungsgebäuden: Diese Auswirkungen machen wir nachfolgend in der VfU-Klimabilanz transparent. Im Geschäftsbetrieb halten wir alle gesetzlichen Umweltvorgaben ein, z. B. in den Bereichen Trinkwasser, Energie und Entsorgung (Gewerbeabfallverordnung). Wir führen die vorgeschriebenen Energieaudits gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) durch und halten bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen die Vorgaben gemäß EEWärmeG und EnEV ein.

Outside-in-Risiken

Bei der Betrachtung der "Outside-in-Perspektive" analysieren wir, welche potenziellen physischen und/oder transitorischen Risiken auf unsere Finanzierungen und Anlagen und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation unseres Instituts hinwirken können.

Operativer Geschäftsbetrieb: Mögliche physische Risiken für den Geschäftsbetrieb durch Naturgewalten/Unfälle werden im Rahmen unseres Risikomanagements unter den "operationellen Risiken" analysiert. Dabei bewerten wir die Auswirkungen derartiger externer Ereignisse auf die Ertrags- und Risikosituation der Sparkasse. Hierbei wurden weder in der Rückschaubetrachtung noch in der ex-ante-Analyse wesentliche Auswirkungen ermittelt.

Finanzierte Wirtschaftstätigkeiten: Im Kerngeschäft führen wir allgemeine Screenings zu ESG-Risiken anhand des Sparkassen-ESG-Scores durch. Dabei wird untersucht, ob und wie sich physische oder transitorische Klimarisiken auf die Risikopositionen der Sparkasse auswirken. Physische Klimarisiken sind beispielsweise Schäden an Gebäuden oder Infrastruktur insbesondere unserer Kreditnehmerinnen und -nehmer, die durch Folgen des veränderten Klimas wie Überschwemmungen, Stürme oder Trockenperioden entstehen.

Transitorische Klimarisiken ergeben sich dagegen aus dem Übergang von den heute vorherrschenden Wirtschaftsformen, die noch zu einem großen Teil auf fossilen Energien (Erdöl, Kohle, Erdgas) basieren, hin zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft. Auch transitorische Risiken können Auswirkungen auf unsere Kreditnehmerinnen und -nehmer und damit auf unsere Kreditrisiken haben (wenn im vorliegenden Bericht von Kreditrisiken die Rede ist, schließt das immer auch Beteiligungsrisiken ein). Beide Risikoformen betrachten daher primär nicht die Schäden durch die Umwelt- und Klimaveränderung, sondern deren finanzielle Auswirkungen für die Sparkasse. Nähere Informationen dazu finden sich in der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit im Kerngeschäft. Künftig streben wir auch die Messung der finanzierten Emission aus dem Kreditgeschäft an. Allerdings bestehen hier aktuell noch keine abschließenden Methoden.

Dezidierte Instrumente zur Steuerung von Umwelt- und Klimarisiken im Kerngeschäft wurden im Berichtsjahr nicht eingesetzt. Diese Aspekte wurden im Kapitel vier betrachtet und daher verzichten wir an dieser Stelle auf eine erneute Darstellung.

5.2 Umweltleistung und Ressourcenverbrauch

VfU-Klimabilanz der Sparkasse

Die Klimabilanz der Sparkasse Leverkusen wird mithilfe des Kennzahlen-Tools des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (nachfolgend "VfU-Tool") jährlich erstellt. Die "VfU Kennzahlen" und das zugehörige Berechnungstool sind ein weltweit anerkannter Standard für die Bilanzierung der betrieblichen Umweltkennzahlen bei Finanzinstituten und damit ein wichtiger Baustein im Umweltmanagement der Sparkasse.

Die Klimabilanz 2023 wurde mit dem VfU-Tool Version 1.1 des Updates 2022 erstellt. Die im VfU-Tool integrierten Emissionsfaktoren entstammen Ecoinvent 3.7.1.

Datenqualität

Der überwiegende Teil der verwendeten Daten basiert auf einer exakten Messung. Wenn nur Teildaten vorlagen, wurden fehlende Daten hochgerechnet.

Strom: Datenerhebung auf Basis der einzelnen Stromabrechnungen für das Jahr 2022. Fehlende Daten wurden auf Basis der letzten Stromabrechnung hochgerechnet.

Wärme: Der Wärmeverbrauch wurde auf Basis der Nebenkostenabrechnungen/des Durchschnittsverbrauchs sowie der Fläche berechnet. Fehlende Daten wurden auf Basis der letzten Wärmeabrechnung hochgerechnet.

Geschäftsverkehr: Berechnung auf Basis der Tankabrechnungen.

Papier: Berechnung auf Basis der bestellten Mengen.

Wasser: Berechnung auf Basis der Wasser- und Nebenkostenabrechnungen. Fehlende Daten wurden auf Basis der letzten Abrechnung hochgerechnet.

Abfall: Berechnung auf Basis der vorliegenden Rechnungen für die Entsorgung.

Kühl- und Löschmittel: Berechnung auf Basis der vorliegenden Rechnungen für die Entsorgung.

VfU-Kennzahlen 2023

Verbrauche Absolute Verbrauche Verbräuche pro Mitarbeiter/-in
Strom 1.579.097 kWh 3.938 kWh
Wärme 1.687.691 kWh 4.209 kWh
Geschäftsverkehr 4.444 km 11 km
Papier 15 t 37 kg
Wasser 2.958 m 3 7.377 l
Abfall 74 t 186 kg
Kühl- und Löschmittel 5 kg 11 g
Treibhausgasemissionen in CO 2 e Scope 1 Scope 2 (Marketbased Method) Scope 3 Total Emissionen pro Mitarbeiter/-in
Strom 23,0 23,0 t 57
Wärme 75,6 8,8 67,7 152,2 t 379
Geschäftsverkehr 0,6 0,4 1,1 t 3
Papier 12,6 12,6 t 31
Wasser - - 1,8 1,8 t 5
Abfall - - 4,3 4,3 t 11
Kühl- und Löschmittel 9,5 - - 9,5 t 24
Total 85,7 8,8 109,8 204,4 t 510
Klima Kompensation - t -
Verbleibende Emissionen 204,4 t 510
Klimaneutralität 0 % 0
Treibhausgasemissionen in CO 2 e Emissionen pro Mitarbeiter/-in
Strom kg
Wärme kg
Geschäftsverkehr kg
Papier kg
Wasser kg
Abfall kg
Kühl- und Löschmittel kg
Total kg
Klima Kompensation kg
Verbleibende Emissionen kg
Klimaneutralität %

5.3 Umweltauswirkung des Geschäftsbetriebs

Die Umweltauswirkung unseres direkten Geschäftsbetriebs ergibt sich im Wesentlichen aus Verbräuchen bei Gebäudeenergie, Geschäftsverkehr, Papier und Wasser sowie darüber hinaus durch Abfälle.

Mitarbeitermobilität

Für unsere Beschäftigten entwickeln wir nachhaltige Mobilitätskonzepte. Ziel ist es, die Belastung der Umwelt durch verkehrsbedingte Emissionen zu reduzieren, natürliche Ressourcen zu schonen und die Gesundheit zu fördern. Um diese Ziele zu erreichen fördern wir die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für dienstliche und private (An-)Fahrten und auch für Geschäftstermine unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dafür stellt die Sparkasse den Mitarbeitenden ein subventioniertes Jobticket "Deutschland" zur Verfügung, welches mittlerweile von 137 Mitarbeitenden genutzt wird. Gleichzeitig haben wir die Zuschüsse für die Anmietung von Tiefgaragenstellenplätzen reduziert und geben Mietpreiserhöhungen 1:1 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter. Da wir auf ein freiwilliges Bekennen der Mitarbeitenden zum ÖPNV setzen, haben wir uns keine Ziele gesetzt, aber durch die Preiserhöhung für die Anmietung von Tiefgaragenstellplätzen (Individualverkehr) haben wir die Anzahl an Jobtickets um 33% steigern können. Darüber hinaus bieten wir unseren Beschäftigten ein Fahrradleasing an, welches von 96 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt wird.

5.4 Klima- und Umweltziele

Wir wollen dazu beitragen, die Wirtschaft mit dem Ziel eines besseren Klimaschutzes zu verändern. Ziel ist es, unsere CO 2 -Emissionen zu vermindern und unseren Geschäftsbetrieb bis spätestens 2035 CO 2 -neutral zu gestalten. Dieses Ziel haben wir mit der Unterzeichnung der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" im Jahr 2020 öffentlich dokumentiert.

5.5 Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Umweltleistung

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin Status
Gebäudeenergieverbrauch Reduzierung des Ressourcen-Verbrauchs Untersuchung und Bewertung aller technischen Anlagen und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen durch einen externen Fachplaner erledigt
Priorisierung und Umsetzungsplanung durchgeführt. Aktuell Angebotseinholung und Beauftragung. 2024 In Arbeit
Gebäudeenergieverbrauch Reduzierung Stromverbrauch Umstellung auf LED-Technik in der Hauptverwaltung 2024 In Arbeit
Gebäudeenergieverbrauch Reduzierung des Untersuchung möglicher Sanierungsmaßnahmen in der Zentrale 2024 In Arbeit
Ressourcen-Verbrauchs Bewertung der Ergebnisse, Entscheidung und Priorisierung von Maßnahmen 2024 In Arbeit
Erneuerbare Gebäudeenergie Nutzung von Erneuerbaren Energien Untersuchung und Bewertung der vorhandenen Dach- und Fassadenflächen zur Installation von Photovoltaik-Anlagen in Kooperation mit dem örtlichen Energieversorger erledigt
Angebotseinholung und Beauftragung 2024 In Arbeit

6 Arbeitnehmerbelange

6.1 Bewertung von Risiken im Hinblick auf eigene Beschäftigte

Motivierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Fundament, auf dem die kontinuierliche und qualitativ hochwertige Betreuung unserer Kundinnen und Kunden ruht.

Die Arbeitgeberattraktivität ist für uns von höchster personalstrategischer Relevanz. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt, denn unsere Beschäftigten prägen die Wahrnehmung unserer Werte und Kompetenzen als Sparkasse. Angesichts des demografischen Wandels ist die Gewinnung und Bindung motivierter und qualifizierter Nachwuchskräfte eine zentrale Aufgabe. Vor diesem Hintergrund und angesichts des damit verbundenen zunehmenden Fachkräftemangels sowie des Trends zur Akademisierung und der sinkenden Attraktivität der dualen Ausbildung beschreiten wir zur Rekrutierung von Mitarbeitenden neue Wege im Personalmarketing, entwickeln Employer Branding-Maßnahmen, überprüfen laufend sämtliche Faktoren, die auf die Arbeitgeberattraktivität einzahlen und passen sie bei Bedarf an. Unter anderem haben wir Ende 2023 das Programm "Mitarbeitende werben Mitarbeitende" ins Leben gerufen, bei dem wir für die erfolgreiche Vermittlung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Prämie zahlen.

Bislang war die Ausbildung zur Bankkauffrau / zum Bankkaufmann der wichtigste Rekrutierungskanal für neue Mitarbeitende. Nun erschließen wir zusätzliche Zielgruppen; vor allem Hochschulabsolvent:innen und Quereinsteiger:innen aus anderen kaufmännischen Berufen werden aktuell schon für verschiedene Positionen in unserer Sparkasse Leverkusen gewonnen. Zukünftig werden diese Zielgruppen verstärkt in den Fokus gerückt. Dies bedarf sowohl der Etablierung eines effizienten und effektiven Onboardingprozesses als auch entsprechender Qualifikations- und Weiterbildungsprogramme, die die bisher etablierten Lehrgänge, Seminare und Schulungen ergänzen werden. Gleichzeitig werden die bestehenden Qualifikationsanforderungen laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Damit wird sichergestellt, dass sowohl die neuen als auch die bestehenden Mitarbeitenden im Hinblick auf die sich verändernden Kundenbedürfnisse und die zunehmenden regulatorischen Anforderungen angemessen qualifiziert und weitergebildet werden.

Neben der Rekrutierung neuer Mitarbeitender ist vor allem das Halten und Binden eigener Mitarbeitender ein strategisches Ziel unserer Sparkasse Leverkusen. Die Abwanderung von Potenzial- und Leistungsträger:innen soll verhindert werden und die hohe Loyalität und Identifikation der Mitarbeitenden mit "ihrer" Sparkasse soll erhalten bleiben. Dabei gilt es sowohl die Bedürfnisse der jüngeren Generation als auch der älteren, etablierten Mitarbeitenden entsprechend zu berücksichtigen. Neben einer angemessenen, fairen Vergütung werden wir weiterhin ein breites und vielfältiges Angebot an monetären und nicht monetären Maßnahmen und Leistungen vorhalten, das laufend überprüft und angepasst wird.

Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist dabei ebenso wichtig wie die Möglichkeit, persönliche Anliegen der Beschäftigten mit den Interessen der Sparkasse zu vereinbaren. Aus diesem Grund bieten wir unseren Mitarbeitenden neben der gleitenden Arbeitszeit auch das mobile Arbeiten und die zusätzliche Gewährung von Freizeittagen gegen Entgeltumwandlung an.

Ein wichtiger Faktor für die Bindung von Mitarbeitenden ist die wahrgenommene Zufriedenheit mit ihrem Arbeitgeber, ihrem Arbeitsumfeld und ihrer Führungskräfte. Zur Erhebung des Ist-Zustands und als Basis für mögliche weitere Schritte haben wir im Ende 2023 eine Befragung aller Mitarbeitenden der Sparkasse Leverkusen durchgeführt, deren Ergebnisse nun analysiert und in Handlungsableitungen gebracht werden.

Die Transformation der Arbeitswelt erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung. Als ein Handlungsfeld sehen wir unter anderem den Aufbau und die Weiterentwicklung entsprechender Nachhaltigkeitskompetenz in der Anlageberatung, im Kreditgeschäft sowie in den Marktfolgebereichen. Bereits für 2023 haben wir daher unser Weiterbildungsbudget um 50% aufgestockt.

6.2 Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit

Grundlagen der Beschäftigung und Tariftreue

Die Sparkasse Leverkusen beschäftigte zum 31. Dezember 2023 insgesamt 477 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Vorjahr lag die Beschäftigtenzahl bei 466 Personen.

Als öffentlichrechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse dem "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen", in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. Alle Beschäftigten der Sparkasse haben Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag.- Für alle Beschäftigten der Sparkasse Leverkusen werden die Kernnormen der "Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)" befolgt.

Die Sparkasse Leverkusen ist eine attraktive Arbeitgeberin, für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger wie für bereits im Beruf stehende Personen. Die Mehrzahl unserer Beschäftigten sowie Führungskräfte lebt auch im Geschäftsgebiet. Hier vor Ort bilden wir Nachwuchskräfte aus und entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich in der Sparkasse weiter. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in der Sparkasse Leverkusen beträgt 24,4 Jahre. Zum Stichtag sind alle Beschäftigten auf der Grundlage eines unbefristeten Arbeitsvertrags angestellt, Befristungen werden nur ausnahmsweise vorgenommen.

Unsere Ausbildungsquote betrug 9,8% im Jahr 2023 (Vorjahr 9,8%). Alle unserer Auszubildenden haben eine duale Berufsausbildung gewählt, bei der sich praxisnahes Lernen in der Sparkasse und im Berufsschulunterricht ergänzen. Von einer Ausnahme abgesehen streben alle Auszubildenden einen Abschluss als Bankkauffrau oder Bankkaufmann an. Unser Ziel ist es, geeignete Auszubildende nach dem Abschluss ihrer Berufsausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis in der Sparkasse zu übernehmen.

Uns als Sparkasse ist es wichtig, unseren jungen Kolleginnen und Kollegen bereits während der Berufsausbildung Sicherheit und Perspektive, aber auch interessante und flexible Arbeitsfelder zu bieten. Wir sind überzeugt, dass die wirkliche Anerkennung und Wertschätzung eigener Ideen das "Ankommen" im Unternehmen fördert. Im Rahmen der Ausbildung stärken wir daher durch selbst organisierte oder projektbezogene Arbeitsformen die Eigenverantwortlichkeit und die Kreativität unserer Auszubildenden. Zur Sicherstellung einer weiterhin attraktiven und zeitgemäßen Ausbildung, wurde das Ausbildungskonzept der Sparkasse Leverkusen in 2023 geprüft und bedarfsgerecht angepasst.

Die Schwerpunkte der Weiterbildungsförderung der Sparkasse Leverkusen liegen in den Lehrgängen und Fachseminaren an der Sparkassenakademie NRW, dem Lehrinstitut an der Hochschule für Finanzwirtschaft und Management sowie auf Bachelor- und vereinzelt auch Masterstudiengängen an der S-Hochschule.

Darüber hinaus fördert die Sparkasse Leverkusen seit 2022 auch Bachelor- und Masterstudiengänge an weiteren Hochschulen, die von jungen Mitarbeitenden als attraktiv erachtet werden. Die Förderung beinhaltet u.a. die Übernahme der Weiterbildungskosten, die Freistellung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und die Vergabe von (Teil-)Stipendien.

Gleichbehandlung und Entgelttransparenz

Für die Sparkasse als öffentlichrechtliches Kreditinstitut ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter, Beeinträchtigung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder jeglichen anderen persönlichen Eigenschaften in jeder Phase ihrer Beschäftigung eine Selbstverständlichkeit.

Wir halten die Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes ein. Unsere Beschäftigten werden auf der Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen unabhängig vom Geschlecht für gleiche Tätigkeiten gleich vergütet. Die Sparkasse Leverkusen verzichtet, mit Hinblick auf ihre Größe (<500 Mitarbeitende) und die geschlechtsneutrale Vergütung durch die tarifkonforme Bewertung und Vergütung der Mitarbeitenden auf die Erstellung und Veröffentlichung eines Vergütungsberichtes.

Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umfassend und haben die dazu erforderlichen Strukturen und Abläufe in der Sparkasse etabliert.

Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, bei unserer Personal- und Karriereplanung nicht nach Alter, Geschlecht, Herkunft oder religiösem Bekenntnis zu differenzieren und Potenzialförderung sowie Stellenbesetzungen nach dem Prinzip der Bestenauslese vorzunehmen.

In der Sparkasse Leverkusen bieten wir alle ausgeschriebenen Stellen sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit an. Auch die Besetzung im Job-Sharing, gerade auch bei Führungs- und Spezialist:innenpositionen wird von uns positiv unterstützt und auch zukünftig weiter forciert. Durch unsere transparente und konsequente Umsetzung der Stellenbewertungen des TVöD-S besteht kein Unterschied in der Bezahlung unterschiedlicher Geschlechter auf gleichen Positionen.

Es gab im vergangenen Jahr keine Eingaben an die Gleichstellungsbeauftragte.

Beteiligung und Mitarbeitendenzufriedenheit

Entsprechend den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.

Als Sparkasse bekennen wir uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen. Wir unterstützen die Sicherstellung von freier Meinungsäußerung, von Organisationsfreiheit und die Einrichtung von Beschäftigtenvertretungen im Unternehmen. Wir sind der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und ihren Vertreterinnen und Vertretern verpflichtet, insbesondere dann, wenn es um Menschenrechte, Diversität, Inklusion und einen fairen Interessenausgleich im konstruktiven sozialen Dialog geht.

Beschäftigte können Ideen, Impulse sowie Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge jederzeit über ihre Führungskraft oder direkt an die Geschäftsleitung einreichen und sich aktiv an der Weiterentwicklung der Sparkasse beteiligen. In 2022 wurde ein Ideenwettbewerb zum Thema Nachhaltigkeit durchgeführt, dessen Ergebnis in 2023 gesichtet und in Teilen umgesetzt wurde bzw. noch wird (u.a. zeitgemäße und energiesparende Beleuchtung, Mehrweggeschirr in der Kantine für das "to go"-Geschäft, vergünstigtes Kantinenangebot zum Ende der Öffnungszeiten, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden).

In regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen erfassen wir die Zufriedenheit unserer Beschäftigten, ihren Willen, weiter bei der Sparkasse Leverkusen beschäftigt zu sein sowie positive und negative Faktoren, die besonderen Einfluss auf Ihre Zufriedenheit nehmen. Die Ergebnisse verschaffen uns u.a. einen Überblick über die Qualität unserer Beschäftigungspolitik. Durch die Möglichkeit zu offenen Angaben in den Befragungen regen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zudem an, konkrete Verbesserungsimpulse zu geben, die als Orientierung für die Entwicklung gezielter Maßnahmen zur Optimierung unserer Leistungen als Arbeitgeber dienen.

Die Mitarbeitendenzufriedenheit im Berichtsjahr beträgt 2,47 - auf einer Skala von 1 (besonders zufrieden) bis 6 - besonders unzufrieden, während die Bereitschaft, in 2 Jahren noch bei der Sparkasse Leverkusen beschäftigt zu sein bei 2,02 - auf einer Skala von 1 (sehr wahrscheinlich) bis 6 (sehr unwahrscheinlich) liegt.

Kennzahlen

2023 Vorjahr
Beschäftigungsstruktur Anzahl gesamt Männer Frauen Divers Anzahl gesamt Männer
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 477 190 287 0 466 187
Auszubildende und Trainees 45 22 23 0 42 22
Beschäftigte aus der Region 459 179 280 0 447 175
Führungskräfte aus der Region 42 27 15 0 42 26
Vorjahr
Beschäftigungsstruktur Frauen Divers
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 279 0
Auszubildende und Trainees 20 0
Beschäftigte aus der Region 272 0
Führungskräfte aus der Region 16 0
2023 Vorjahr
Gleichbehandlung und Tarifverträge Anzahl gesamt Männer Frauen Divers Anzahl gesamt Männer
Beschäftigte mit Tarifvertrag 420 164 253 0 409 160
Gleichstellungsbeauftragte 1 0 1 0 1 0
Eingaben bei Gleichstellungsbeauftragten 0 0 0 0 0 0
Vorjahr
Gleichbehandlung und Tarifverträge Frauen Divers
Beschäftigte mit Tarifvertrag 249 0
Gleichstellungsbeauftragte 1 0
Eingaben bei Gleichstellungsbeauftragten 0 0
Beschäftigungsverhältnisse Wert Vorjahr
Anteil Beschäftigte mit Tarifvertrag (in %) 100,0 100
Anteil Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag (in %) 100,0 99,3
Anteil Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag (in %) 0,0 0,2
Betriebszugehörigkeit und Nachwuchskräfte Wert Vorjahr
Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit (in Jahren) 22,11 22,92
Ausbildungsquote (in %) 9,8 9,8
Übernahmequote (in %) 93 100
Zufriedenheit der Mitarbeitenden Skala 1-6 Vorjahr
Mitarbeitendenzufriedenheit insgesamt 2,47 Erhebung erst seit 2023
Bereitschaft auch in 2 Jahren noch für die Sparkasse Leverkusen zu arbeiten 2,02 Erhebung erst seit 2023

Diversität und Chancengerechtigkeit

In der Sparkasse arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Generationen, mit unterschiedlichen Qualifikationen, Lebensentwürfen oder kulturellen Hintergründen. Von ihren breit gefächerten Potenzialen können wir als Sparkasse profitieren. Die Anerkennung und Förderung unterschiedlicher Talente und Qualifikationen ist eine wichtige Ressource für innovatives und zukunftsgerichtetes unternehmerisches Handeln.

Vielfalt hilft uns auch, attraktiv zu bleiben für die junge Generation und für digitale Talente. Wir fördern die Möglichkeit zum Austausch zwischen jungen und etablierten Beschäftigten, schaffen gezielte Anlässe, sie miteinander ins Gespräch zu bringen.

Als ein vordringliches Entwicklungsfeld im Bereich der Diversität sehen wir die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten sind sie in Führungspositionen über alle Ebenen nicht entsprechend vertreten. Die stetige Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen der Sparkasse hat für uns daher hohe Priorität. Dieses Ziel möchten wir durch die weitere Intensivierung von Jobsharing, Führen in Teilzeit und die Teilnahme an besonderen Frauenförderungsprogrammen (u.a. Cross Mentoring-Programm des RSGV) erreichen.

Kennzahlen

2023
Diversität und Chancengerechtigkeit Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Sparkasse
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 477 190 287 0
Vorstandsmitglieder 2 1 1 0
Führungskräfte 47 30 17 0
Kontrollorgane und Eigentümer
Verwaltungsrat 15 11 4 0
Zweckverband - - - -
Aufsichtsrat (freie Sparkassen) - - -
2023
Diversität und Chancengerechtigkeit <30 Jahre 30-50 Jahre >50 Jahre
Sparkasse
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 99 174 204
Vorstandsmitglieder 0 1 1
Führungskräfte 3 31 13
Kontrollorgane und Eigentümer
Verwaltungsrat 0 2 13
Zweckverband - - -
Aufsichtsrat (freie Sparkassen) - - -
Vorjahr
Diversität und Chancengerechtigkeit Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Sparkasse
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 466 187 279 0
Vorstandsmitglieder 2 1 1 0
Führungskräfte 48 30 18 0
Kontrollorgane und Eigentümer
Verwaltungsrat 14 10 4 0
Zweckverband - - - -
Aufsichtsrat (freie Sparkassen) - - - -
Vorjahr
Diversität und Chancengerechtigkeit <30 Jahre 30-50 Jahre > 50 Jahre
Sparkasse
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 84 180 202
Vorstandsmitglieder 0 1 1
Führungskräfte 1 29 18
Kontrollorgane und Eigentümer
Verwaltungsrat 0 5 9
Zweckverband - - -
Aufsichtsrat (freie Sparkassen) - - -
Frauenanteil nach Hierarchieebene In % Vorjahr
Weibliche Beschäftigte 60,17 59,87
Weibliche Führungskräfte 36,30 36,17
Weibliche Vorstandsmitglieder 50 50
Weibliche Verwaltungsratsmitglieder 26,7 28,6
Weibliche Aufsichtsratsmitglieder (freie Sparkassen) - -

6.3 Gesundheit und Wohlergehen

Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Mit einem umfassenden Angebot fördert die Sparkasse Leverkusen die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Dazu gehören neben anderen Maßnahmen eine betriebsärztliche Betreuung, die Unterstützung für Initiativen des Betriebssports, belastungsarme ergonomische Arbeitsplätze, ein unabhängiges psychosoziales Beratungsangebot für Beschäftigte in schwierigen persönlichen oder beruflichen Lebenssituationen mit der Firma mind-to-mind. Eine Ausweitung und Veränderung des Angebotes werden fortlaufend geprüft und umgesetzt.

Wir unterstützen die Gesundheitsprävention für unsere Beschäftigten sowie deren Angehörige durch ein umfassendes Informations- und Aufklärungsangebot, durch Schulungen, Seminare, Sport- und Fitnessangebote und vieles mehr.

Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher.

Zudem haben wir bereits 2013 ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) sowie ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) implementiert.

Neben den Angaben zur krankheitsbedingten Abwesenheitsquote bietet auch die Mitarbeitendenbefragung zur Zufriedenheit insofern einen Einblick in die Leistungsfähigkeit des Gesundheitsmanagements der Sparkasse, da es über die offenen Fragen die Möglichkeit gibt Hinweise auf eine besondere Zufriedenheit oder fehlende Angebot zu geben.

Bereits im ersten Quartal 2024 startet eine Maßnahme zur Reduzierung der Krankenquote und Steigerung der Resilienz und Gesundheit der Mitarbeitenden in Zusammenwirken des Vorstandes der Sparkasse, des Personalrates, des Ausschusses für Arbeitssicherheit und der Personalabteilung.

Kennzahlen

Gesundheitsförderung Wert Vorjahr
Anzahl Arbeitsplätze mit ergonomischer Ausstattung 464 466
Anzahl Kantinen mit biologischem und vegetarischem Angebot 1 1
Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote (in %) 9,1 11,3

In Bezug auf das Gesundheitsmanagement wurde in 2023 keine Befragung durchgeführt. Kennzahlen zur Gesundheit, wie die "Quote der Mitarbeitenden mit wenig Krankheitstagen gegenüber denen mit vielen Krankheitstagen" und die "Anzahl der Krankheitstage je Mitarbeiter:in" werden zeitnah mit dem Management abgestimmt und Ziele für 2024 festgelegt.

Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Die Sparkasse fühlt sich der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben verpflichtet. Für familiengerechte Arbeitsbedingungen engagieren wir uns umfassend und mit großer Überzeugung. Dazu gehört auch, dass wir in der Sparkasse eine Kultur der Kollegialität fördern, in der die Rücksichtnahme auf familiäre Erfordernisse ein Teil einer teamorientierten Arbeitsorganisation ist.

Wir möchten außerdem für Frauen und Männer bessere Voraussetzungen schaffen, um ihren Karriereweg mit den Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu bringen. Ebenso wollen wir sie stärker ermutigen, Zeit für die Familie zu investieren. Auch die Pflege von Angehörigen fördern wir mit spezifischen Maßnahmen.

Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Angeboten hat die Sparkasse Leverkusen die notwendigen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass ihre Beschäftigten die unterschiedlichen Anforderungen von Beruf und Familie gut oder besser in Einklang bringen können.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördert die Sparkasse unter anderem durch flexible Arbeitszeitregelungen, Teilzeitarbeit, mobiles Arbeiten, Job-Sharing, Führung in Teilzeit, Gewährung von Sonderurlaub und die Umwandlung von Sonderzahlungen in zusätzliche Freizeittage.

Die Angaben der Beschäftigten zu ihrer Zufriedenheit mit den familiengerechten Arbeitsbedingungen in der Sparkasse geben einen Anhaltspunkt, ob die oben angeführten Prinzipien, zu denen sich die Sparkasse Leverkusen bekennt, in der Praxis genügend Anwendung und Anerkennung finden. Die Impulse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden über eine Mitarbeitendenbefragung in 2023 aufgenommen. Die sich aufzeigenden Handlungsbedarfe, an denen weitergearbeitet werden kann, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu verbessern, sollen ab 2024 sukzessive angegangen werden.

Kennzahlen

2023
Inanspruchnahme von Elternzeit Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte, die familienfreundliche Teilzeitangebote nutzen 161 10 151 0
(ohne Altersteilzeit)
Beschäftigte in Elternzeit 18 4 14 0
Rückkehr nach Elternzeit 10 4 6 0
Vorjahr
Inanspruchnahme von Elternzeit Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte, die familienfreundliche Teilzeitangebote nutzen 156 10 151 0
(ohne Altersteilzeit)
Beschäftigte in Elternzeit 40 13 ZI 0
Rückkehr nach Elternzeit 31 13 18 0

6.4 Weiterbildung/lebenslanges Lernen

Grundlagen der Aus- und Weiterbildung

Wir legen Wert auf gut ausgebildete Beschäftigte und fördern das lebenslange Lernen sowie die Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten. Die Bewältigung der durch den Werte- und Kulturwandel, die demografische Entwicklung, die Digitalisierung und die Nachhaltigkeit ausgelösten Transformationsprozesse hat für uns als Sparkasse oberste Priorität.

Die Sparkasse Leverkusen bietet in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Hierdurch eröffnen wir unseren Beschäftigten langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen unseres Hauses.

Menschliche Nähe unterscheidet uns von unseren Mitbewerbern - diesen persönlichen Kontakt wollen wir trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen Wegen erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation unserer Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung. Damit dies gelingt, nutzen wir u.a. das Qualifizierungsangebot der regionalen Sparkassenakademie.

Nach der Ausbildung bieten wir vielen Beschäftigten die Weiterbildung an den Sparkassenakademien sowie an der S-Hochschule an. Darüber hinaus fördern wir auch Bachelor- sowie ausgewählte Master-Studiengänge an diversen Hochschulen.

Das Qualifizierungsprogramm zur oberen Führungsebene umschließt neben fachbezogenen Seminaren den Besuch des Lehrinstituts an der Hochschule für Finanzwirtschaft &Management in Bonn mit dem Abschluss zur "diplomierten Sparkassenbetriebswirtin" bzw. zum "diplomierten Sparkassenbetriebswirt". Besonders leistungsstarke Bachelorabsolventinnen oder -absolventen können ein Studium zum "Master of Business Administration (MBA)" anschließen, welches für obere Führungsaufgaben qualifiziert.

Die Hochschule für Finanzwirtschaft &Management der Sparkassen-Finanzgruppe (HFM) bietet in enger Kooperation mit der Hochschule Koblenz seit Ende 2018 ein gemeinsames Studienprogramm an. Das "Lehrinstitut mit MBA" führt die Stärken der bestehenden Angebote - Lehrinstitut und MBA-Studium - zu einem einzigartigen Studienkonzept zusammen. Die Studierenden erhalten einen Doppelabschluss: zum einen die "diplomierte Sparkassen-Betriebswirtin" bzw. den "diplomierten Sparkassen-Betriebswirt" sowie den Abschlussgrad "Master of Business Administration (MBA)". Ziel ist es, talentierte Beschäftigte mit erster Führungserfahrung auf die Übernahme anspruchsvoller Management- und Führungsaufgaben in Finanzdienstleistungsunternehmen vorzubereiten. Auch einen Zertifizierungs-Lehrgang für Nachhaltigkeitsmanager:in bietet die HFM im Rahmen ihrer Weiterbildungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkassen an.

Weiterbildungsmaßnahmen

Der Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird von uns vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen, die sich zum Beispiel aus der Digitalisierung, aus Änderungen des Produkt- und Dienstleistungsangebots sowie aus regulatorischen Anforderungen ergeben, laufend analysiert. Daraus resultiert die kontinuierliche Fortschreibung der Weiterbildungsziele für einzelne Beschäftigte, Teams oder die gesamte Sparkasse, welche durch interne und externe Schulungen verfolgt werden.

In die Weiterbildung von 477 Beschäftigten haben wir im Berichtsjahr mehr als 440.000 Euro investiert. Im Durchschnitt hat jede bzw. jeder Beschäftigte 4,5 Weiterbildungstage im Jahr zur Verfügung, so dass insgesamt 2111 Fortbildungstage anfielen. Ab dem Jahr 2023 wurde das Fortbildungsbudget deutlich angehoben; unter anderem soll mit Angeboten zum Thema Führung eine deutliche Ausweitung der Maßnahmen stattfinden. Das Budget wurde in 2023 noch nicht voll ausgeschöpft, weshalb für das Jahr 2024 das Ziel gesetzt wurde, das Budget von 600.000 Euro voll auszuschöpfen.

Durch die Vergabe von Stipendien für diverse Studiengänge fördern wir unsere Mitarbeitenden zusätzlich.

Unsere Gespräche im Rahmen des Personalentwicklungs- und Förderungssystems (PEFS) werden von der jeweiligen Führungskraft mit ihren Mitarbeitenden einzeln geführt. Zunächst nehmen beide unabhängig voneinander eine Wertung über die Erfüllung arbeitsplatzspezifischer Anforderungen vor, die einander gegenübergestellt werden. Der Abgleich von Eigen- und Fremdbild schafft die Grundlage für das eigentliche Entwicklungsgespräch. Die Mitarbeitenden erhalten hierbei eine Rückmeldung zu ihren Stärken und Schwächen und erarbeiten gemeinsam mit ihrer Führungskraft anhand der Potenzialeinschätzung einen Entwicklungsplan. Fester Bestandteil des Entwicklungsplans sind erforderliche Weiterbildungsschritte und regelmäßige Rückmeldungen zur Entwicklung. Gleichzeitig dienen diese Gespräche als wertvolles Feedback zur individuellen Mitarbeiterstimmung und als permanenter Impulsgeber zur Steigerung der Zufriedenheit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden.

Aktuell wird die Zufriedenheit mit den Weiterbildungsmöglichkeiten sowie die Zufriedenheit mit den Entwicklungsmöglichkeiten in der Sparkasse nicht explizit abgefragt. Rückmeldungen und Optimierungsansätze erhalten wir jedoch über die Personalreferent:innen, die im ständigen Austausch mit den Mitarbeitenden und ihren Führungskräften auch zum Thema Weiterbildung stehen, und aus den Freitextfeldern der regelmäßigen Mitarbeitendenbefragung.

Kennzahlen

2023
Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen Anzahl gesamt <30 Jahre 30-50 Jahre > 50 Jahre
Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen 477 99 174 204
Personentage für Fortbildung 2283 788 936 559
Teilnehmende an Stipendiatenprogrammen (intern) 11 9 2 0
Vorjahr
Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen Anzahl gesamt <30 Jahre 30-50 Jahre > 50 Jahre
Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen 466 84 180 202
Personentage für Fortbildung 1990 712 801 477
Teilnehmende an Stipendiatenprogrammen (intern) 13 12 1 0
Investitionen in Fort- und Weiterbildung Wert Vorjahr
Ausgaben für Fort- und Weiterbildung gesamt (in T€) 440,5 396,7
Durchschnittliche jährliche Anzahl Tage für Aus- und Weiterbildung pro Beschäftigten (in Tagen) 4,8 4,4

6.5 Handlungsprogramm im Bereich Arbeitnehmerbelange

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Kommunikation Verbesserung der internen Kommunikation Weiterentwicklung Intranetauftritt und Professionalisierung 2023
Mitarbeitendenbefragung Handlungsfelder zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeitendenzufriedenheit Durchführung der 2. Befragung im 3. Quartal 2024 und Ableitung von Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit/ Resilienz 2024
Führung Weiterentwicklung der Führungsleitsätze Spezielle Angebote zum Thema Führung: im 1. Quartal startet der Roll-Out von PERMA-Lead - der Implementierung eines neuen Führungsmodells, das auf positiver Führung basiert 2024
Job-Sharing Förderung von Job-Sharing in Führungs- und qualifizierten Fachpositionen Schaffung der Rahmenbedingungen sowie Umsetzung mit geeigneten Kandidatinnen und auf passenden Stellen 2024

7 Achtung der Menschenrechte

7.1 Bewertung von Risiken im Bereich Achtung der Menschenrechte

Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip. Unsere Beschäftigten, Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister kommen überwiegend aus dem Geschäftsgebiet.

Marktdynamiken, veränderte Betriebsbedingungen, neue Geschäftsbeziehungen etc. können jedoch immer wieder potenziell oder tatsächlich Auswirkung auf die Risikosituation im Bereich der Menschenrechte haben.

Daher handeln wir stets im Bewusstsein, dass die Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten eine kontinuierliche Aufmerksamkeit auf den verschiedenen Ebenen des Unternehmens erfordert.

Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte Compliance-Kultur sind die Grundlagen unserer Geschäftstätigkeit. Alle relevanten Geschäftsprozesse werden durch die Compliance-Funktion in unserer Sparkasse überwacht.

Für alle Beschäftigten der Sparkasse werden die Kernarbeitsnormen der "Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)" eingehalten. Wir erfüllen alle gesetzlichen und tariflichen Anforderungen an Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung.

Als Sparkasse beteiligen wir uns nicht an internationalen Projektfinanzierungen in Entwicklungsländern.

Alle Mitarbeitenden in den in diesem Zusammenhang relevanten Geschäftsbereichen werden regelmäßig und/ oder anlassbezogen durch Informationen und Schulungen speziell auf die Anforderungen in ihrem Bereich geschult und sensibilisiert.

7.2 Achtung der Menschenrechte

Die Sparkasse und ihr Vorstand bekennen sich zur Achtung der allgemeinen, international anerkannten Menschenrechte. Dieses Bekenntnis schließt unsere Verpflichtung mit ein, im Geschäftsbetrieb, beim Produkt- und Dienstleistungsangebot im Kerngeschäft sowie in eigenen Liefer- und Wertschöpfungsketten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen mit größtmöglicher Sorgfalt nachzukommen.

Die Achtung der Menschenrechte und die Wahrnehmung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten stehen im Einklang mit unseren Grundwerten als Sparkasse. Unser Gründungsprinzip fußt auf Respekt, Fairness und Rücksichtnahme gegenüber benachteiligten Personen. Diese Werteorientierungen schließen das Bekenntnis zu Demokratie, Toleranz, Vielfalt und Chancengleichheit mit ein und sind unerlässlich für eine verantwortliche und kundenorientierte Unternehmensführung.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Sparkasse sind dazu angehalten, bei allen unternehmensinternen sowie bei allen externen geschäftlichen Aktivitäten aufrichtig, ethisch einwandfrei, fair, verlässlich und nachhaltig zu handeln und die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen. Dies erwarten wir auch von unseren Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und Dienstleistern. Eine Missachtung oder Verletzung der Menschenrechte wird nicht geduldet.

Bei der Beachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten und ihrer Vorkehrungen zu deren Einhaltung befolgen wir deutsches und europäisches Recht. Wir orientieren uns darüber hinaus an.

7.3 Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

In Richtlinien, internen Arbeitsanweisungen sowie in Betriebsvereinbarungen sind alle wesentlichen Regelungen festgehalten, die den Beschäftigten als Orientierung dienen können, um die Prinzipien und Werte der Sparkasse Leverkusen im täglichen Handeln umzusetzen.

Die Sparkasse Leverkusen erkennt das Recht der Mitarbeitenden auf den Schutz ihrer persönlichen

Daten an und geht mit allen mitarbeiterbezogenen Daten gesetzeskonform um. Die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze wird über den externen Datenschutzbeauftragten sichergestellt.

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten. Neben einem betrieblichen Gesundheitsmanagement und einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement wird die Einhaltung der ILO durch die regelmäßige Vornahme der Gefährdungsanalyse sichergestellt.

Zur Gesundheitsprävention sollen bestehende Maßnahmen in einem umfassenden System von Sensibilisierungs-, Motivations- und Umsetzungshilfen zusammengefasst und etabliert werden, welche das Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeitenden fördern und stärken. Für 2024 ist ein Projekt zur Senkung der Krankenstände und Förderung von Gesundheit und Resilienz unter Einbindung des Vorstandes, des Personalrates, des Arbeitssicherheitsausschusses, der Betriebsärztlichen Dienstes, der arbeitspsychologischen Betreuung und der Personalabteilung geplant.

Die Sparkasse Leverkusen bietet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleiche Beschäftigungschancen und Aufstiegsmöglichkeiten entsprechend ihren Zielen und Fähigkeiten. Für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern haben wir eine Beauftragtenstelle eingerichtet und besondere Programme aufgelegt.

Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden beachtet.

Die Sparkasse Leverkusen entlohnt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair, leistungsbezogen und angemessen. Bei uns finden die Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken Anwendung. Einzelheiten zur Ausgestaltung einer leistungs- und erfolgsorientierten Vergütung werden in einer Dienstvereinbarung für alle Mitarbeitenden transparent dargelegt.

Entsprechend den Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes wird in der Sparkasse Leverkusen die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern gewährleistet.

Wir bekennen uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen und zu streiken. Entsprechend den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.

In der Sparkasse Leverkusen bestehen über Befragungen sowie bestehende Beschwerderechte Möglichkeiten zur Kommunikation von Verbesserungs- oder Veränderungswünschen.

Die Sparkasse Leverkusen bekennt sich nachdrücklich uneingeschränkt zum Verbot jeglicher Form von Zwangsarbeit, sexueller Ausbeutung, Menschenhandel und moderner Sklaverei. Die Sparkasse Leverkusen duldet keine Form ausbeuterischer Kinderarbeit.

Die gesetzlichen Vorgaben zum Umweltschutz werden von der Sparkasse Leverkusenstrikt eingehalten.

Wir vermeiden alle Handlungen, die eine negative Auswirkung auf die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Beschäftigten, unserer Kundinnen und Kunden und Geschäftspartner sowie aller anderen Anspruchsgruppen haben könnten.

Kundinnen und Kunden

Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes strategisches Geschäftsziel. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die Menschen und Unternehmen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen.

Wir haben daher den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu unserem Internetauftritt, zu den Selbstbedienungsgeräten und zu unserem gesamten Beratungsangebot ausgebaut. Die Sparkasse Leverkusen verfügt auch über ein umfassendes internes und externes Beschwerdemanagement, in dem wir sämtliche Impulse und Anliegen unserer Kundinnen und Kunden systematisch analysieren. Zudem gibt es eine anlassbezogene Kundenbefragungen sowohl zur Beratungsleistung, als auch zum Angebot, Services und Veranstaltungen.

Unser Ziel ist es, mögliche negative Auswirkungen einer Kreditvergabe oder Finanzierung durch die Sparkasse Leverkusen möglichst gering zu halten.

Kundenkreditgeschäft

Siehe Kapitel 4.4 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft.

Eigenanlage

Siehe Kapitel 4.6 Nachhaltigkeitsaspekte in der Eigenanlage (Depot A).

Lieferanten und Dienstleister

Die Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte findet, ebenso wie umweltbezogene Sorgfaltspflichten, auch im Einkaufs- und Beschaffungs- bzw. Lieferantenmanagement der Sparkasse Leverkusen Berücksichtigung.

Aktuell hat die Sparkasse Leverkusen keine Lieferanten - und Dienstleistungsrichtlinie erlassen. Es werden die geltenden gesetzlichen Anforderungen eingehalten.

7.4 Beschwerde- und Meldemöglichkeiten, Sensibilisierung

In Fällen, in denen Mitarbeitende oder Dritte eine Missachtung ihrer Rechte empfinden, stehen ihnen Beschwerde- und Meldewege sowie Vertretungsstellen in der Sparkasse als Ansprechpersonen und Unterstützung zur Verfügung.

8 Corporate Governance

8.1 Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten. Die Sparkasse Leverkusen bekennt sich ausdrücklich zum Ziel, illegale Tätigkeiten zu bekämpfen.

Die Abteilung Compliance stellt über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird, um Vermögens- und Reputationsschäden für die Sparkasse Leverkusen und ihre Kundinnen und Kunden zu verhindern. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen.

8.2 Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Wir erwarten von unseren Beschäftigten, dass sie stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben ist in unserem Haus die Abteilung Compliance verantwortlich. Er ist unabhängig vom operativen Geschäft, hat umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang.

Die Beauftragten identifiziert zudem mögliche Interessenkonflikte. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln vom Bereich Compliance geprüft. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Geschäftsanweisung.

Weiter unterstützt und berät er den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Die Beauftragten erstatten sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen werden an die interne Revision und an den Verwaltungsrat weitergeleitet.

In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur. Sämtliche Beschäftigte werden im Rahmen regelmäßiger Compliance-Schulungen auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen hingewiesen. Darüber hinaus werden die Beschäftigten bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet.

Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Beschäftigten aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, die Fachbereiche oder den Compliance-Beauftragten, die interne Revision oder den Geldwäschebeauftragten zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Beschäftigten die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem).

Die Sparkasse Leverkusen trägt dafür Sorge, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch externe Dritte die Möglichkeit haben, auf Auffälligkeiten und Verstöße gegen Richtlinien und Gesetze innerhalb der Sparkasse sowie durch Geschäftspartner und Kundinnen bzw. Kunden hinzuweisen. Hierfür bietet die Sparkasse Leverkusen geschützte schriftliche und mündliche Meldekanäle an. Eine strikt vertrauliche Behandlung der Hinweise wird zugesichert. Zur Wahrung von Neutralität und Sicherheit der Person kann die Meldung auch anonym erfolgen.

8.3 Politische Interessenvertretung

Die Sparkasse Leverkusen ist Mitglied im Rheinischen Sparkassen - und Giroverband und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe.

Darüber hinaus legt er die strategische Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Hierzu erarbeiten seine Mitglieder und Verbundunternehmen mit dem DSGV Konzepte für eine erfolgreiche Marktbearbeitung. Der DSGV ist Träger der zentralen Bildungseinrichtung der SparkassenFinanzgruppe, der Hochschule für Finanzwirtschaft &Management. Weitere Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel die Stiftung für die Wissenschaft, die Eberle-Butschkau-Stiftung sowie die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die institutssichernden Einrichtungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Wir spenden nicht an Parteien und Politikerinnen und Politiker. Weiterhin erfolgen keine Spenden an verfassungsfeindliche, demokratiegefährdende oder menschenverachtende Organisationen oder Vereinigungen jeder Art.

8.4 Steuern

Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle eines Staates für die Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben, insbesondere der umfassenden Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Steuern dienen damit auch der Erfüllung der Aufgaben, die mit einer nachhaltigen Entwicklung der Staaten verbunden sind.

Als öffentlichrechtliches Kreditinstitut berücksichtigt die Sparkasse umfassend und bei allen relevanten Geschäftstätigkeiten sowie in allen ihren Gesellschaften die jeweils gültigen steuerrechtlichen Anforderungen. Die Sparkasse hält die jeweils geltenden Steuergesetze und -vorschriften in Bezug auf ihre eigenen Steuerverbindlichkeiten ein. Wir kommunizieren anlassbezogen aktiv, transparent und konstruktiv mit den jeweils zuständigen Steuerbehörden. Steuerhinterziehung ist illegal und steht im Widerspruch zu unserer Unternehmenskultur sowie zu unseren Werten und Überzeugungen.

8.5 Handlungsprogramm im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Geldwäsche- und Betrugsprävention Vermittlung und Aufrecherhaltung von Wissen Regelmäßiges eLearning (für alle Mitarbeitenden verpflichtend) Implementiert

Bericht des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat nahm im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Sparkassengesetz und -Satzung obliegenden Aufgaben wahr und hat die erforderlichen Beschlüsse in insgesamt sechs Sitzungen gefasst. Er wurde in den Sitzungen vom Vorstand umfassend und zeitnah über die geschäftliche Entwicklung, die wirtschaftlichen Verhältnisse und alle wesentlichen sowie strategischen Angelegenheiten der Sparkasse unterrichtet.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates und der Vorsitzende des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen tauschten sich in regelmäßigen Gesprächen aus.

Der Hauptausschuss hat in insgesamt drei Sitzungen die im Sparkassengesetz festgeschriebenen Aufgaben wahrgenommen beziehungsweise die vom Verwaltungsrat zu treffenden Beschlüsse vorbereitet.

Der Risikoausschuss hat in acht Sitzungen die ihm nach Sparkassengesetz obliegenden Kreditentscheidungen getroffen. Die nach den Vorschriften der Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute (MaRisk) regelmäßig an den Verwaltungsrat zu erstattenden Berichte wurden zu den quartalsmäßigen Stichtagen vorgelegt und zunächst ausführlich in den Sitzungen des Risikoausschusses und anschließend im Verwaltungsrat erörtert.

Der Bilanzprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung, vorbereitend zur Schlussbesprechung im Verwaltungsrat, das Prüfungsergebnis des Jahresabschlusses 2022 mit den Prüfern besprochen sowie über Detailfragen zur Geschäfts-, Risiko- und Vermögenslage beraten und dem Verwaltungsrat empfohlen, die nach Sparkassengesetz notwendigen Beschlüsse zu fassen.

Die Vertretung des Trägers der Sparkasse Leverkusen erteilte dem Verwaltungsrat und dem Vorstand im Berichtsjahr für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung. Gemäß Empfehlung des Verwaltungsrates vom 14. Juni 2023 hat der Träger am 21. August 2023 beschlossen, aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 einen Teilbetrag in Höhe von 1.500.000,00 Euro dem Träger für Zwecke nach § 25 Absatz 3 Sparkassengesetz zuzuführen und den anderen Teilbetrag in Höhe von 826.724,62 Euro in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse Leverkusen einzustellen.

Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes nahm die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses 2023 vor. Dem vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und Lagebericht 2023 der Sparkasse Leverkusen wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

Gemäß § 15 Absatz 2 Buchstabe d) Sparkassengesetz hat der Verwaltungsrat auf Empfehlung des Bilanzprüfungsausschusses vom 19. Juni 2024 den Jahresabschluss 2023 festgestellt und den Lagebericht sowie den freiwillig erstellten Nachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2023 gebilligt. Ebenso hat er eine Empfehlung zur Verwendung des Jahresüberschusses an den Träger gegeben und das Verfahren zur Entlastung der Organe eingeleitet.

Die Sparkasse Leverkusen weist zum 31. Dezember 2023 eine Bilanzsumme in Höhe von 4.241.914.967,33 Euro aus. Der Verwaltungsrat empfiehlt, aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 3.030.295,71 Euro einen Teilbetrag in Höhe von 2.000.000,00 Euro unmittelbar dem Träger für Zwecke nach § 25 Absatz 3 Sparkassengesetz zuzuführen und einen Teilbetrag in Höhe von 1.030.295,71 Euro in die Sicherheitsrücklage einzustellen.

Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeitenden für die geleistete engagierte und erfolgreiche Arbeit.

 

Leverkusen, 19. Juni 2024

Uwe Richrath, Oberbürgermeister, Vorsitzender des Verwaltungsrates

Der Vorstand

Sitzung des Verwaltungsrates Nr. 4/2024 am 19. Juni 2024

Vorlage zu Top 2 der Tagesordnung

Jahresabschluss 2023 der Sparkasse Leverkusen

Der Verwaltungsrat ist gemäß § 15 Abs. 2 Buchstaben d) und e) Sparkassengesetz NW u. a. zuständig für

die Feststellung des Jahresabschlusses,

die Billigung des Lageberichtes,

die Billigung des freiwilligen nichtfinanziellen Berichtes (Nachhaltigkeitsbericht),

den Vorschlag über die Verwendung des Jahresüberschusses an die Vertretung des Gewährträgers sowie

den Vorschlag zur Entlastung der Organe.

Der Jahresabschluss 2023 wurde ausführlich im Bilanzprüfungsausschuss vorbesprochen. Es haben sich hierzu keine besonderen Anmerkungen oder Feststellungen ergeben.

Der Bilanzprüfungsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsrat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

2.1 Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Sparkasse Leverkusen wird festgestellt mit

einer Bilanzsumme von 4.241.914.967,33 Euro und

einem ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 3.030.295,71 Euro.

2.2 Der Lagebericht 2023 wird gebilligt.

2.3 Der Nachhaltigkeitsbericht 2023 (freiwillige nichtfinanzielle Berichterstattung gern. § 289b Abs. 3 HGB) wird gebilligt.

2.4 Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Leverkusen aus dem Jahresüberschuss der Sparkasse

einen Teilbetrag in Höhe von 2.000.000,00 Euro unmittelbar dem Träger für Zwecke nach § 25 Absatz 3 Sparkassengesetz zuzuführen und

einen Teilbetrag in Höhe von 1.030.295,71 Euro in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse einzustellen.

2.5 Das Verfahren zur Entlastung der Organe der Sparkasse gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe f) Sparkassengesetz ist einzuleiten.

Den vorstehenden Beschlussvorschlägen des Bilanzprüfungsausschusses wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass der Rat der Stadt Leverkusen zustimmt.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen

BESCHLUSSAUSFERTIGUNG

Beschlussorgan:

Rat der Stadt Leverkusen

Sitzung vom: 26.08.2024

Niederschrift zur Sitzung

RAT/037/2024

Auszug:

Jahresabschluss 2023 der Sparkasse Leverkusen

Verwendung des Jahresüberschusses 2023

Entlastung der Organe

2024/2941

Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) bittet um Mitteilung, ob weitere Filialschließungen vorgesehen sind. Er fragt außerdem um Mitteilung, ob die zur Vermietung vorgesehene Immobilie in Bergisch Neukirchen im Eigentum der Sparkasse Leverkusen ist. Falls dies der Fall ist, bittet er um Mitteilung, ob die Filiale aufgegeben wurde oder ob der Mietvertrag gegen den Willen der Sparkasse gekündigt wurde.

Herr Bürgermeister Marewski sagt eine Beantwortung zu.

Herr Bürgermeister Marewski lässt zunächst über die Ziffer 1 des Beschlussentwurfes abstimmen.

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, von dem durch den Verwaltungsrat festgestellten Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 3.030.295,71 einen Teilbetrag in Höhe von 2.000.000,00 brutto unmittelbar der Stadt Leverkusen für gemeinnützige Zwecke nach § 25 Absatz 3 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) zuzuführen sowie einen Teilbetrag von 1.030.295,71 in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse Leverkusen einzustellen.

dafür: 44 (OB, 14 CDU, 8 SPD, 9 BUNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BURGERLISTE, 3 OP, 1 AfD, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)

dagegen: 1 (Klimaliste Leverkusen)

Anschließend lässt Herr Bürgermeister Marewski über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

Beschluss:

2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, den Organen der Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat, Vorstand) für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

dafür: 38 (13 CDU, 7 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 2 OP, 1 AfD, 3 FDP, 1 DIE LINKE, Aufbruch Leverkusen, 1 parteilos)

dagegen: 1 (Klimaliste Leverkusen)

Herr Oberbürgermeister Richrath, Rh. Adams, Rf. Arnold, Rh. Baake, Rh. Fraustadt, Rf. Koepke, Rh. Löb und Rh. Schweiger haben gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Der Oberbürgermeister

011-klü 07.10.24

1. 02

Die Ausfertigung stimmt mit dem Original der Sitzungsniederschrift überein und wird zur

□ Durchführung des Beschlusses (sofern noch nicht erledigt)

□ weiteren Veranlassung

□ Kenntnisnahme übersandt.

2. Durchschrift 011

□ zum Antragsvorgang

□ zur Fachakte □ für Handbuch "Rat und Verwaltung"

 

Im Auftrag

Scholz, Schriftführer

Nachrichten & Medien

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