Michaelis Verwaltungs- GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Otto Michaelis jun. seit 22.2.2007 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Möbelhaus Michaelis GmbHSalzhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht zum 31.12.2022Die Geschäftsführung der Möbelhaus Michaelis GmbH erläutert hiermit nachstehend die wirtschaftlichen Aktivitäten des Jahres 2022: Auch im Jahr 2022 hat die deutsche Möbelindustrie unter anderem infolge der anhaltenden Corona-Pandemie einen sehr wechselvollen Geschäftsverlauf erlebt. Laut Statistischem Bundesamt ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) preisbereinigt im Vergleich zum Vorjahr um 1,9 Prozent gewachsen. Nach der Corona-Krise erhoffte sich die deutsche Wirtschaft eine Regeneration in den Folgejahren. Durch den Krieg in der Ukraine, den steigenden Energiepreisen und der Rekordinflation fiel die wirtschaftliche Erholung im Jahr 2022 jedoch geringer aus. Aufgrund des Ukraine-Krieges ist sowohl die Entwicklung der Branche als auch der Gesamtwirtschaft mit erheblicher Unsicherheit verbunden. Aussagen zur zeitlichen Erstreckung der Krise, die sich durch weitere Aktionen Russlands auch verschärfen kann, sind gegenwärtig kaum möglich. Die Einzelhandelsunternehmen in Deutschland haben im Jahr 2022 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) real (preisbereinigt) 0,6 % weniger und nominal (nicht preisbereinigt) 7,8 % mehr umgesetzt als im Vorjahr. Während die realen Umsätze im ersten Halbjahr 2022 gegenüber dem 1. Halbjahr 2021 noch um 3,1 % stiegen, waren sie in der zweiten Jahreshälfte mit einem Minus von 4,1 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich rückläufig. Auch die Entwicklung im E-Commerce-Geschäft war im Dezember 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum real rd. 12,0 Prozent niedriger. Der Umsatzrückgang im November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum belief sich auf real 9,1 Prozent. Aufgrund des auch für unser Unternehmen weiterhin bestehenden Wettbewerbsdrucks ist die Kundenbindung von besonderer Bedeutung, welche in unserem Hause in hohem Maße gepflegt wird. Wir haben im Geschäftsjahr 2022 bei den fakturierten Umsätzen leichte Zugänge zu verzeichnen. Diese sind vor allem mit den Umstrukturierungen am Standort zu begründen, da das Küchenhaus Ende Januar 2019 neu eröffnet wurde und das Möbelhaus nach den Erweiterungsmaßnahmen mit der Eröffnung im September 2019 durch die Flächenzuwächse zu weiteren Umsatzsteigerungen geführt hat. Mit der erzielten Kalkulation im Geschäftsjahr 2022 waren wir sehr zufrieden. Aufgrund der Kostensteigerungen in allen Bereichen, von den Personalkosten über die Raumkosten bis zu den Werbekosten konnte das Betriebsergebnis des Vorjahres nicht ganz erreicht werden. Der Jahresüberschuss beträgt TEUR 874 (Vorjahr: TEUR 944), der Cash-Flow beträgt TEUR 1.191 (Vorjahr: TEUR 1.242). Insgesamt war das Ergebnis des Jahres 2022 nach wie vor zufriedenstellend. Aus den gesamtwirtschaftlichen Aussichten ergeben sich für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 aufgrund der nicht absehbaren Auswirkungen aus der Ukraine-Krise, der inflationären Entwicklung aufgrund der Rohstoffknappheit und der Energiewende, einhergehend mit wesentlichen Preissteigerungen im Lebensmittelsektor sowie den Auswirkungen des BREXIT auch für unsere Branche nicht genau quantifizierbare Risiken. Nach den neuesten Prognosen ist ein Rückgang in 2023 und in 2024 zu erwarten. Für unsere Branche gehen wir aufgrund der weiter vorhandenen Kaufzurückhaltung der Verbraucher von einem schwächeren Umsatzniveau wie im Vorjahr und von einem anhaltenden Margendruck aus. Die Prognose für die Geschäftsentwicklung der nächsten zwei Geschäftsjahre stellt sich wie folgt dar: Aufgrund der oben beschriebenen weltweiten Unsicherheiten geht die Gesellschaft von einem Umsatzrückgang aus. Im Hinblick auf das zukünftige Ergebnis 2023 wird erwartet, dass ein Jahresüberschuss unter dem Niveau des Jahres 2022 erreicht wird. Dies hängt unter anderem mit gestiegenen Energiekosten und Personalkosten und nicht quantifizierbaren Kostensteigerungen bei den Beschaffungskosten zusammen, die nicht in voller Höhe auf die Verkaufspreise umgelegt werden können. Auch im Jahr 2024 sollte keine Ergebnisverbesserung erreicht werden. Unsere Stärke als Mittelständler sehen wir darin, durch eine gute Vertrauensbasis eine enge Kundenbeziehung und eine größere Kundenzufriedenheit zu erreichen. Die Betriebsvergleiche des Einkaufsverbandes sowie mit Kollegen bestätigen uns, dass wir auf dem richtigen Wege sind. Die Risikoentwicklung in unserem Hause wird im Wesentlichen über unsere ständig aktualisierten Kontrollprogramme überwacht, in die sowohl gesamtwirtschaftliche als auch branchenspezifische Daten einfließen. Sonstige wesentliche Chancen und Risiken, die in Zukunft Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nehmen, liegen begründet in der nicht abschätzbaren Auswirkung der Corona-Pandemie. Besondere Vorgänge von Bedeutung liegen nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht vor.
Salzhausen, den 15. September 2023 Otto Michaelis, jun. Bilanz zum 31.12.2022AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2022
Anhang zum 31.12.2022
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) i. d. F. des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt und nach der für mittelgroße Kapitalgesellschaften gemäß §§ 266 und 275 HGB vorgeschriebenen Form gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt; es ist der Struktur des Unternehmens angemessen. Abweichungen in der Darstellung gegenüber dem Vorjahr ergeben sich nicht. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Aufgrund der Anwendung der Bewertungsvorschrift des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB werden die Rückstellungen für Pensionen im Geschäftsjahr auf Basis eines 10-jährigen durchschnittlichen Marktzinssatzes bilanziert. In Höhe der Differenz zu der Rückstellung auf der bisherigen Basis eines 7-jährigen durchschnittlichen Marktzinssatzes von TEUR 13 hat sich der Jahresüberschuss in 2022 erhöht. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden planmäßig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 250,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Anlagegüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von größer EUR 250,00 bis EUR 800,00 wurde ebenfalls als geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Alle weiteren Zugänge im Jahr 2022 werden pro rata temporis abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Angemessene Bewertungsabschläge wurden berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen werden im erforderlichen Umfang vorgenommen. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Flüssige Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen für die Handelsbilanz erfolgte nach der sogenannten PUC-Methode = Projected Unit Credit Method. Als Rechnungszins wurde gem. Rückstellungsabzinsungsverordnung zum Bilanzstichtag ein Zinssatz von 1,78 % angesetzt. Zur Bestimmung dieses Zinsen wurde die Vereinfachungsvorschrift zur Bestimmung der Restlaufzeit genutzt (RückAbzins, Stand Dezember 2022, 10-Jahres-Durchschnitt). Zur Ermittlung der Ausschüttungssperre wurde der entsprechende Zinssatz von 1,44 % verwendet, der sich bei einer 7-Jahres-Durchschnittsberechnung ergibt. Als weitere grundlegende Annahmen der Berechnung wurden angesetzt: - Fluktuation: Keine - Rententrend: 1,00 % jährlich Anwartschaftstrend: 0,00 % - zugrunde gelegte Sterbetafeln: Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Als Pensionsalter wurde das vertragliche Alter zu Grunde gelegt. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Pensionsrückstellung in Höhe von EUR 6.608,00 enthalten. In den Personalkosten sind EUR 18.385,00 aus der Zuführung der Pensionsrückstellung enthalten. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind nach unseren Feststellungen ausreichend bemessen und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen, Abschreibungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres sowie die kumulierten Abschreibungen je einzelnem Posten des Anlagevermögens ergeben sich aus nachstehendem Anlagengitter. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist auf gesondertem Blatt beigefügt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr in Höhe von EUR 1.322.824,00 (Vorjahr: EUR 1.169.554,98) und von einem bis fünf Jahren in Höhe von EUR 4.534.180,00 (Vorjahr: EUR 4.208.588,00). 3. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind entsprechend der versicherungsmathematischen Gutachten vom 15.02.2023 gebildet worden. Die Rückstellungen wurden auf Basis eines 10-jährigen durchschnittlichen Marktzinssatzes bilanziert. Die Differenz zur Höhe auf Basis eines 7-jährigen durchschnittlichen Marktzinssatzes von EUR 25.153,00 ist ausschüttungsgesperrt. 4. sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen für nicht genommenen Urlaub, für Gewährleistungen, für Verkaufsprovisionen, für Kosten für Aufbewahrungsverpflichtungen, für Abgaben und für Jahresabschluss- und Prüfungskosten sowie für Tantiemen. 5. Verbindlichkeiten Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten sind im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt. Ein Verbindlichkeitenspiegel ist auf gesondertem Blatt beigefügt. D. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführer war im Berichtsjahr Herr Otto Michaelis jun. Bezüglich der gewährten Gesamtbezüge der Geschäftsleitung wurde von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 2. Das gezeichnete Kapital von EUR 204.516,75 ist voll erbracht und wird wie folgt gehalten:
3. Im Geschäftsjahr 2022 sind durchschnittlich 77 Arbeitnehmer beschäftigt worden. Davon entfielen auf:
4. Aus laufenden Miet- und Leasingverträgen bestehen derzeit monatliche Verpflichtungen in Höhe von EUR 95.177,00. Die Verträge sind langfristig abgeschlossen. 5. Auf Vorschlag der Geschäftsführung wird die Gesellschafterversammlung beschließen, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 874.489,69 auf neue Rechnung vorzutragen.
Salzhausen, 15. September 2023 Herr Otto Michaelis jun. Anlagespiegel
Fortsetzung Anlagespiegel
Fortsetzung Anlagespiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Fortsetzung Verbindlichkeitenspiegel
BestätigungsvermerkAn die Möbelhaus Michaelis GmbH, Salzhausen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Möbelhaus Michaelis GmbH, Salzhausen - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Möbelhaus Michaelis GmbH, Salzhausen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ● entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 und ● vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ● identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ● gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. ● beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ● ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ● beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. ● beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. ● führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Baden-Baden, 21. September 2023 JU-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Huber, Wirtschaftsprüfer Blust, vereidigter Buchprüfer Hinweis: Bei der Veröffentlichung des Jahresabschlusses wurden Offenlegungserleichterungen in Anspruch genommen. Der oben genannte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss und nicht auf dieses Exemplar für Offenlegungszwecke. GesellschafterbeschlussDie Gesellschafter der Möbelhaus Michaelis GmbH, mit dem Sitz in Salzhausen, treten hiermit unter Verzicht auf die Frist- und Formvorschriften für die Einberufung zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Die Gesellschafterversammlung hat folgende Tagesordnungspunkte: 1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 2. Ergebnisverwendung 3. Entlastung der Geschäftsführer 4. Erteilung Prüfungsauftrag Das gesamte Stammkapital der Gesellschaft ist vertreten. Die Versammlung ist beschlussfähig. Hierauf beschloss die Gesellschafterversammlung im Wege der mündlichen Abstimmung wie folgt: Zu Punkt 1 der Tagesordnung: Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird festgestellt. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Zu Punkt 2 der Tagesordnung: Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 874.489,69 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Zu Punkt 3 der Tagesordnung: Dem Geschäftsführer wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt. Zu Punkt 4 der Tagesordnung: Zur Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 wird die JU-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Baden-Baden gewählt. Die Geschäftsführer werden beauftragt, unverzüglich den Prüfungsauftrag gemäß § 318 Abs. 1 HGB zu erteilen.
Salzhausen, 27. September 2023 Otto Michaelis jun. |
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