XPERTyme
GmbH
Wessling
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.144,00 |
26.456,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
18.144,00 |
19.456,00 |
| II.
Finanzanlagen |
7.000,00 |
7.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
188.234,29 |
238.443,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
177.697,42 |
156.787,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3,01 |
444,12 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.536,87 |
81.656,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.262,29 |
627,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.064.284,28 |
645.196,23 |
| Aktiva |
1.278.924,86 |
910.723,10 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
42.152,00 |
42.152,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.283.200,50 |
1.283.200,50 |
| III.
Verlustvortrag |
1.970.548,73 |
1.275.551,35 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
419.088,05 |
694.997,38 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.064.284,28 |
645.196,23 |
| B.
Rückstellungen |
6.200,00 |
5.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.272.724,86 |
905.723,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
228.063,86 |
124.918,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.044.661,00 |
780.804,37 |
| Passiva |
1.278.924,86 |
910.723,10 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden
Der Firmenwert wurde auf 15 Jahre abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein Wechsel von Bilanzierung- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Das gezeichnete Kapital von 42.152 € wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Die Beträge der Forderungen gegenüber
verbundene Unternehmen haben dabei folgende Restlaufzeiten:
· Betrag Restlaufzeit größer 1
Jahr: 3,01 Euro (Vorjahr 444,12 Euro)
Die Beträge der Verbindlichkeiten gegenüber
verbundene Unternehmen haben dabei folgende Restlaufzeiten:
· Betrag Restlaufzeit größer 1
Jahr: 105,75 Euro (Vorjahr 0,00 Euro)
E. Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Dr. Matthias Kuss und Herr Jürgen Wier
Anteilsbesitz
Die Gesellschaft war am Bilanzstichtag an der
MEDITyme UG (haftungsbeschränkt), Starnberg mit 100%
beteiligt. Das Eigenkapital beträgt am 31.12.2022
21,95 €. Das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres
(2022) beträgt 788,87 €.
Die Gesellschaft war am Bilanzstichtag an der
Footballtyme UG (haftungsbeschränkt), Starnberg mit
100% beteiligt. Das Eigenkapital beträgt am 31.12.2022
54,15 €. Das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres
(2022) beträgt 794,13 €.
Die Gesellschaft war am Bilanzstichtag an der
MySportsand Health GmbH mit 10,50% beteiligt.
Starnberg, 30. Juni 2023
gez.
Dr. Matthias Kuss, (Geschäftsführer)
Jürgen
Wier, (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2024
festgestellt.
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