Steffens Heizoel GmbHLiquidiert
52156 Monschau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Sobik seit 1.10.2019 | Geschäftsführer |
Jürgen Springenberg seit 1.10.2019 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Steffens Heizoel GmbHMonschauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
BILANZ zum 31.12.2018Heizöl Steffens GmbHAKTIVA
ANHANGAngaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Grundlagen und Methoden Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr wurde nach den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter Berücksichtigung des BilRUG erstellt. Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls berücksichtigt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet. Die Bilanzierungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erfordert bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben. Die Posten des Jahresabschlusses sind insoweit mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Die Bewertung der Neuzugänge des Anlagevermögens erfolgte gem. § 252 HBG n.F. Der Altbestand wurde gem. Art. 66 Abs. 3 EGHGB in der Bewertung nach § 252 HGB a.F. fortgeführt. Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert. Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear bzw. degressiv vorgenommen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert in Höhe von 800,00 € netto wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben, da nach herrschender Meinung § 254 HGB a.F. weiter angewendet werden kann analog § 6 Abs. 2 EStG, wenn der Wert dieses Bilanzpostens von untergeordneter Bedeutung ist. Umlaufvermögen Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden mit den Herstellungskosten angesetzt. War der Tageswert zum Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt. Forderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen und Wertpapiere wurden erkennbare Risiken berücksichtigt. Rückstellungen Die übrigen Rückstellungen betreffen ausschließlich sonstige Rückstellungen. Diese werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert. Falls die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Wechseln, Wechsel- und Scheckbürgschaften bestanden nicht. Ebenso wurden Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten nicht bestellt. Latente Steuern Nach § 274 HGB sind latente Steuern in der Handelsbilanz auszuweisen. Latente Steuern lagen nicht vor, da die Handelsbilanz mit der Steuerbilanz übereinstimmt (Einheitsbilanz). Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Das Bilanzergebnis wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von € 45.088,21 ausgewiesen. Der Bilanzgewinn zum beträgt € 68.077,25. Dieser Bilanzgewinn wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen. Sonstige Pflichtangaben Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder. Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen lagen nicht vor. Der Gesamtbetrag, der nach § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00 €. Im Wirtschaftsjahr 2011 waren durchschnittlich 11 Personen beschäftigt. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Liste der Gesellschafter nach dem Stand vom 31.12.2018 1. Frau Brunhilde Steffens
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Monschau Heizöl Steffens GmbH Brunhilde Steffens, Geschäftsführerin |
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