Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michaela Hahn seit 21.5.2014 | Prokura |
Stefan Eismann seit 19.7.2012 | Prokura |
Harald Dipl.-Volkswirt Förster seit 11.7.2008 | Geschäftsführer |
Joachim Bracke seit 11.7.2008 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Gelsenkirchen | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ggw GmbHGelsenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der ggw GmbH, Gelsenkirchen1 Grundlagen des Unternehmens Die ggw GmbH (kurz: ggw) ist das kommunale Wohnungsunternehmen der Stadt Gelsenkirchen. Sie wurde am 8. Mai 1950 unter dem Namen Gelsenkirchener Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH gegründet. Seit Ende 2023 firmiert sie unter dem Namen ggw GmbH. Zweck der Gesellschaft ist es weiterhin im Rahmen der sozialen Aspekte der Gemeinnützigkeit zu einer sicheren und sozial bestimmten Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung beizutragen. Die Gesellschaft plant, errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, insbesondere Mietwohnungen, Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft und ihr dienenden Bereichen des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann dazu Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen, bewirtschaften und Dienstleistungen erbringen. Im Rahmen ihrer Bautätigkeit achtet die ggw auf eine zukunftsgerechte städtebauliche Gestaltung sowie auf eine die Umwelt schonende, nachhaltige Umsetzung der Projekte. Zusätzlich zum eigenen Wohnungsbestand gehört auch das im Jahre 1985 von der ggw als Wohnheim für Berufsschülerinnen und -schüler des benachbarten Hans-Schwier-Berufskollegs eröffnete Gästehaus Heege bestehend aus drei Bauteilen und insgesamt 348 Bettenplätzen zum Portfolio der Gesellschaft. Neben der Unterbringung des Großteils der Schülerinnen und Schüler des Hans-Schwier-Berufskollegs erfüllt das Haus Heege alle Funktionen, die mit der Unterbringung in Zusammenhang stehen, von der Betreuung und Beaufsichtigung der minderjährigen Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schulzeiten durch eigenes pädagogisches Personal bis zur Vollverpflegung in einer eigenen Mensa, deren Bewirtschaftung an einen externen Kantinenbetreiber vergeben ist. Die ggw ist seit Januar 2011 mit 94,9 % der Geschäftsanteile Hauptgesellschafterin der Nordsternpark Gesellschaft für Immobilienentwicklung und Liegenschaftsverwertung mbH (kurz: Nordsternpark GmbH oder NSP). Durch den zwischen der ggw und der Nordsternpark GmbH geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag (EAV) hat die wirtschaftliche Entwicklung der NSP auch Auswirkungen auf die Gesamtergebnissituation der ggw. Der Ergebnisabführungsvertrag mit der Nordsternpark GmbH sieht vor, dass die ggw die Jahresfehlbeträge auszugleichen hat. Jahresüberschüsse dürfen erst dann an die ggw abgeführt werden, wenn sich der aus Jahresfehlbeträgen der Vorjahre gebildete Verlustvortrag der NSP gänzlich durch gegengerechnete Jahresüberschüsse abgebaut hat. Zwischen der ggw und der NSP besteht ein umfassender Geschäftsbesorgungsvertrag, über den die ggw alle kaufmännischen Managementaufgaben übernimmt und die Geschäftsführung stellt. Darüber hinaus ist die ggw seit Januar 2020 Hauptgesellschafterin der Verkehrsgesellschaft Stadt Gelsenkirchen mbH (kurz: VG) sowie seit Januar 2022 auch Mehrheitsgesellschafterin der GFW Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (kurz: GFW). Die VG bewirtschaftet eigene und städtische Stellplatzanlagen und erbringt solche Bewirtschaftungsleistungen auch für Dritte. Die VG und die ggw sind neben der gesellschaftsrechtlichen Stellung auch über einen Geschäftsbesorgungsvertrag miteinander verbunden. Die GFW ist ein fast ausschließlich lokal in Gelsenkirchen-Rotthausen agierendes, privates Wohnungsunternehmen mit einem gesellschaftseigenen Bestand von rd. 1.300 Wohnungen. Auch zwischen der ggw und der GFW besteht ein umfassender Geschäftsbesorgungsvertrag, über den die ggw sukzessive Managementaufgaben für die GFW übernimmt. Im Rahmen der Geschäftsbesorgungsverträge stellt die ggw auch die Geschäftsführungen der VG und der GFW. 2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 in einem nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Zwar hat im Verlauf des Jahres die Inflation nachgelassen und sich der Anstieg der Lohneinkommen im Vergleich zum Vorjahr beschleunigt, allerdings blieb die Erholung beim privaten Konsum bislang aus. In realer Rechnung sind die Einkommen in Deutschland über längere Zeit zurückgegangen. Die Zinsanhebungen der Europäischen Zentralbank leiteten zudem auf dem deutschen Immobilienmarkt einen deutlichen Einbruch ein. Bis zuletzt gingen deshalb insbesondere die Investitionen in Wohnbauten stark zurück. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,3 % gesunken. Kalenderbereinigt ging das BIP um 0,1 % zurück. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. So lag das BIP im Jahr 2023 preisbereinigt nur um 0,7 % höher als vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung kam damit deutlich ins Stocken. Seit dem Verfassungsgerichtsurteil vom 15. November muss sich die Wirtschaft für das Jahr 2024 auf neue Belastungen einstellen. Denn dem Bund ist es nun verwehrt, einen Teil seiner geplanten Ausgaben den Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds und des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie zuzurechnen und auf diese Weise die auf den Bundeshaushalt bezogene Schuldenbremse in den kommenden Jahren einzuhalten. Die Kürzungen der öffentlichen Subventionen und die Verunsicherung dürften die privaten Investitionen unmittelbar und in den kommenden Quartalen deutlich schmälern. Die Vorausschätzungen der Wirtschaftsforschungsinstitute zur Wachstumsrate des Bruttoinlandsproduktes bewegen sich in einer Spannweite von -0,5 % bis +1,3 %. Die deutsche Wirtschaft dürfte im Jahresmittel um 0,4 % wachsen. Nach einem schwierigen Winterhalbjahr sollte die deutsche Wirtschaft in der zweiten Jahreshälfte wieder mehr Schwung aufnehmen. Die deutsche Volkswirtschaft war bereits vor dem Krieg in der Ukraine und der Pandemie mit vielfältigen langfristigen Veränderungen konfrontiert. Der Strukturwandel - ausgelöst durch den technologischen Fortschritt, den demografischen Wandel und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft - ist eine große Herausforderung, bietet aber zugleich Chancen. Die Wirtschaftspolitik ist gefordert, die strukturellen Herausforderungen zu bewältigen, die ökonomische Resilienz in Deutschland zu erhöhen und das Wachstumspotenzial zu stärken. Trotz schwierigem Umfeld zeigte sich der Arbeitsmarkt bislang obschon der wirtschaftlichen Herausforderungen der Energiekrise und der hohen Inflation robust. Die Erwerbstätigkeit stieg 2023 sogar auf den bislang höchsten Stand seit der Wiedervereinigung. Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahr 2023 von durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätigen erbracht. Das waren 0,7 % oder 333.000 Personen mehr als im Jahr zuvor. Die Beschäftigung nahm im Jahr 2023 vor allem durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zu. Hinzu kam eine steigende Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Trotz des weiteren Beschäftigungsaufbaus ist die schwache Konjunktur nicht spurlos am Arbeitsmarkt vorüber gegangen. Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland stieg trotz der hohen Erwerbstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 191.000 auf 2.609.000 Menschen. Die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt stieg gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Prozentpunkte auf 5,7 %. Im Vergleich hierzu lag die Arbeitslosenquote auf dem Gelsenkirchener Arbeitsmarkt im Dezember 2023 bei 14,3 %. Die Baukonjunktur wurde aufgrund von Preissteigerungen bei Baumaterialien und Baupreisen, die durch den anhaltenden Krieg in der Ukraine noch deutlich verstärkt wurden, sowie durch steigende Zinsen und verschlechterte Finanzierungsbedingungen bei weiter anhaltendem Fachkräftemangel aufgrund des demografischen Wandels auf Abwärtskurs geschickt. Die Bauinvestitionen waren 2023 rückläufig und sanken um 2,1 %. Bereits im Vorjahr waren sie erstmals seit sechs Jahren um 1,8 % zurückgegangen. Insgesamt nahmen die Wohnungsbauinvestitionen 2023 mit 2,8 % sogar spürbar stärker ab als die Bauinvestitionen insgesamt. Jahrelang hatte der Wohnungsbau die treibende Kraft unter den Bausparten gebildet und war deutlich stärker als die übrigen Baubereiche gewachsen. Im Jahr 2023 dürften nach letzten Schätzungen die Genehmigungen für rund 260.000 neue Wohnungen auf den Weg gebracht worden sein. Damit wurden 27 % weniger Wohnungen bewilligt als im Jahr zuvor. Damit setzt sich der bereits im Vorjahr begonnene Abwärtstrends im Wohnungsbau (2022: -7 %) dramatisch verstärkt fort. Im Jahr 2024 dürften die Investitionen in Wohnbauten nochmals deutlich zurückgehen, da die Baupreise nach wie vor hoch sind und die Kreditzinsen nur sehr langsam sinken. Angesichts der deutlich sinkenden Inflationsraten im Euroraum hat die Geldpolitik der EZB aber ihren Zinsgipfel wohl erreicht. Im Jahr 2023 wurden rund 255.000 Wohneinheiten fertiggestellt. Nach dem leichten Fertigstellungsanstieg im Vorjahr, der durch einen Schlussspurt bereits genehmigter Projekte geprägt war, wurde der Einbruch im Wohnungsbau 2023 auch bei den Fertigstellungszahlen greifbar (-14 %). Für das Jahr 2024 ist auf Grundlage der Entwicklungen bei den Genehmigungen ein noch stärkerer Einbruch zu erwarten. Die Fertigstellungen dürften dann um weitere 18 % auf rund 208.000 neu errichtete Wohnungen einbrechen. Auch 2025 wird sich dieser Trend fortsetzen, wenn auch deutlich abgeschwächt. Die Fertigstellungen dürften dann erstmals seit 2011 wieder unterhalb der 200.000-Marke liegen. Wohnungen fehlen derzeit insbesondere in Großstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten. Die ausbildungs- und arbeitsmarktorientierte Binnenwanderung verstärkt zusammen mit der Außenzuwanderung das demographische Auseinanderdriften von wachsenden und schrumpfenden Regionen in Deutschland. Diese ungleiche regionale Entwicklung hat schwerwiegende Folgen. In den boomenden Großstädten und wachsenden Großstadtregionen steigen die Mieten, in den Räumen jenseits der Metropolen stagnieren oder fallen sie. In den Wachstumsregionen müssen Wohnungen, Kitas, Schulen gebaut und die gesamte öffentliche und private Infrastruktur erweitert werden. In den schrumpfenden Regionen verfallen Wohnungen und werden Schulen geschlossen. Das Land spaltet sich demografisch. Regional verstärken sich die Disparitäten. Entscheidende Faktoren für die deutliche Trendwende bei der Zuwanderung nach Deutschland liegen - von den Besonderheiten der Flüchtlingszuwanderung der Jahre 2015 und 2016 abgesehen - vor allem im Wegfall der meisten Freizügigkeitsbeschränkungen für EU Länder aus Ost- und Südosteuropa sowie in der andauernden Wirtschaftskrise in weiten Teilen Europas, die Deutschland als Arbeitsmarkt deutlich attraktiver gemacht hat. Dazu wirkt das umfassende System der sozialen Absicherung und Versorgung insbesondere attraktiv auf solche Zuwanderergruppen, die von ihrer beruflichen Qualifikation her keine unmittelbare Bereicherung des Wirtschaftslebens bilden. Diese Zuwanderung belastet insbesondere Großstädte ohne Wohnraummangel. Das aktuelle Geschehen auf den Wohnungsmärkten wird vor allem durch die Entwicklung der Neubau- und Wiedervermietungsmieten widergespiegelt, da die Bestandsmieten in der Regel erst mit zeitlichen Verzögerungen auf Marktveränderungen reagieren. Im Jahr 2022 erreichten die Neubau- und Wiedervermietungsmieten im Bundesdurchschnitt 9,66 €/m 2 , was einem Anstieg von 4,0 % entspricht. Die Nettokaltmieten in bestehenden Mietverhältnissen hingegen sind 2022 lediglich moderat um 1,8 % gestiegen. Die Situation des Gelsenkirchener Wohnungsmarktes ist weiterhin durch einen generellen Angebotsüberhang an Mietwohnungen gekennzeichnet. Leerstände sind insbesondere bei unmodernisierten Wohnungen in schwierigen Lagen deutlich erkennbar. Im Gegensatz hierzu ist durch die demographische Entwicklung eine starke Nachfrage nach barrierearmen und seniorengerechten Wohnungen für Ein- und Zwei-Personenhaushalte zu konstatieren. Ein Segment, welches in Gelsenkirchen noch nennenswerten Bedarf für Wohnungsneubau bietet. Zudem ist Gelsenkirchen durch den seit mehreren Jahren anhaltenden Zuzug aus Südosteuropa vor enorme zusätzliche Herausforderungen am Wohnungsmarkt aber auch hinsichtlich der sozialen Infrastruktur gestellt. Den aktuellen Anforderungen des Gelsenkirchener Wohnungsmarktes stellt sich die ggw auf verschiedenen Ebenen. Im Vergleich zum gesamtstädtischen Wohnungsbestand realisiert die ggw vor allem im Bereich der Mehrfamilienhäuser trotz der anspruchsvollen Rahmenbedingungen noch immer ein hohes Neubauvolumen. Darüber hinaus zählen auch die Unterstützung wichtiger gesamtgesellschaftlicher Anliegen durch das Schaffen von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur genauso wie die Bereitschaft zur Beteiligung an Maßnahmen des Stadtumbaus und der Stadtentwicklung zu den Aufgaben der ggw. 3. Der Verlauf des Geschäftsjahres 2023 3.1 Beteiligung an der Nordsternpark GmbH Die Nordsternpark GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss von 217,7 T€ erwirtschaftet, der vollständig mit dem Verlustvortrag der Nordsternpark GmbH aus vorhergehenden Jahresabschlüssen zu verrechnen war. Somit hatte der EAV im Berichtsjahr keinen wirtschaftlichen Einfluss auf die ggw. Die Geschäftsentwicklung der Nordsternpark GmbH ist insgesamt sehr zufriedenstellend. 3.2 Analyse des Jahresergebnisses 2023 Die ggw konnte das abgelaufene Geschäftsjahr mit einem positiven Ergebnis von 1.674,1 T€ abschließen. Gegenüber dem Wirtschaftsplanansatz (919 T€) wurde somit ein um 755,1 T€ verbessertes Jahresergebnis erzielt. Operativ hat ein weiteres Mal die anhaltend gute Leistung im Vermietungsgeschäft das Jahresergebnis positiv beeinflusst. Hier konnten sowohl Erlösschmälerungen und Leerstandsbetriebskosten vermieden, als auch zusätzliche Sollmieten erwirtschaftet werden. Die Erlössituation im Haus Heege hatte sich nach den coronabedingt erlittenen massiven Ausfällen in den Jahren 2020/21 bereits im Jahr 2022 wieder weitgehend normalisiert. Auch im gesamten Geschäftsjahr 2023 war ein regulierungsfreier Betrieb im Haus Heege möglich. Durch die zufriedenstellende Auslastung mit einem Jahresdurchschnittswert von fast 90 % sowie einer zum Schuljahresbeginn 2023/24 vollzogenen Anpassung der Tagessätze um ca. 8,5 % sind die Umsatzerlöse im Haus Heege um rd. 465 T€ höher ausgefallen, als im Wirtschaftsplan angenommen. Die Zinsannahmen für das im Dezember 2022 valutierte städtische Darlehenskontingent des Geschäftsjahres 2022 (37,5 Mio. €) konnten mit einem Planwert von 3,0 % bei einer letztendlich fixierten Kondition von 4,18 % nicht vollumfänglich eingehalten werden. Vor allem hierdurch sowie durch einen teilweise geänderten Ausweis von aktivierten Bauzeitzinsen - und zwar als Bestandserhöhung aus aktivierten Fremdkapitalzinsen - sind zusätzliche Zinsaufwendungen von rd. 830 T€ entstanden. Durch den phasenweisen hohen Bestand an liquiden Mitteln konnten gegenläufig zusätzliche Guthabenzinsen erwirtschaftet werden, die in dieser Form noch nicht in die Wirtschaftsplanung 2023 eingeflossen waren. Vor allem die zuvor beschriebenen operativen Ergebnisverbesserungen erlaubten eine Aufstockung des Instandhaltungsbudgets um 1,0 Mio. € sowie die Bildung einer Rückstellung für eine Versorgungszusage in Höhe von 1,1 Mio. €, ohne die Ergebnisziele der Gesellschaft zu gefährden. Bereinigt um die wesentlichen periodenfremden und außergewöhnlichen Geschäftsvorfälle erzielt die ggw aus dem operativen Geschäft ein Überschuss von rd. 2,1 Mio. €. 3.3 Entwicklungen in der Hausbewirtschaftung Ausgehend von eigenen Marktbeobachtungen sowie auf Basis vorhandener statistischer Prognosen ist erkennbar, dass im Gelsenkirchener Wohnungsmarkt in vielen Segmenten ein Wohnungsüberhang im Geschosswohnungsbau besteht, der sich in Zukunft tendenziell noch verstärken wird. Allerdings hat die ggw im Segment des seniorengerechten und barrierearmen Wohnens in vielen Stadtbezirken einen erhöhten Bedarf festgestellt. Zudem zeigen die während des gesamten Geschäftsjahres 2023 nahezu erzielten Vollvermietungen von neu errichteten und modernisierten Gebäuden, dass weiterhin eine große Nachfrage nach bedarfsorientiert neu geschaffenen, zeitgemäßen und modernisierten Wohnungen besteht. Zur Unternehmenssteuerung hat die ggw ihren Wohnungsbestand in aktuell 24 Strategieeinheiten eingeteilt. Alle wesentlichen Bewirtschaftungskennzahlen wie Leerstand, Mietausfall, Instandhaltung und Fluktuation werden regelmäßig auf Ebene der Strategieeinheit ausgewertet. Die ggw verfügte am Bilanzstichtag über einen gesellschaftseigenen Bestand von 4.993 (Vorjahr: 5.000) Mietwohnungen, 83 (Vorjahr: 88) gewerblichen Einheiten und 2.163 (Vorjahr: 2.038) Garagen und Einstellplätzen. Zum Jahresultimo hat die ggw 375.383 m 2 Wohn-/Nutzfläche auf dem Gelsenkirchener Wohnungsmarkt bereitgestellt. Die durchschnittliche Wohnungssollmiete wurde im Laufe des Geschäftsjahres 2023 von 5,37 €/m 2 (Stand: 01.01.23) auf 5,51 €/m 2 (Stand 01.01.24) erhöht. Dies entspricht einer dem Ausstattungsstandard der Wohnungen und den Marktverhältnissen entsprechenden Mietsteigerungsrate von 2,6 %. Im frei finanzierten Bereich liegen die Wohnungsmieten zum Jahresende bei rd. 5,69 €/m 2 und im öffentlich geförderten Bereich bei rd. 5,19 €/m 2. Bei den Mieterhöhungsverlangen im frei finanzierten Bestand orientiert sich die ggw an der erreichbaren Marktmiete gemäß Mietenspiegel, berücksichtigt aber auch individuelle soziale Aspekte. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung in Höhe von 44.001,2 T€ erwirtschaftet (Vorjahr: 40.147,7 T€). Wesentliche Erlösposition sind hierbei die Umsatzerlöse aus Sollmieten in Höhe von 28.234,5 T€ (Vorjahr: 26.768,1 T€) gewesen. Die Erhöhung der Sollmieten gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus zusätzlichen Sollmieten durch die Fertigstellung von Neubau- und Modernisierungsvorhaben sowie durch verschiedene Mietanpassungen im Bestand. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 351 Mieterwechsel (Vorjahr: 386) vollzogen. Bezogen auf den zum Jahresultimo vorhandenen Wohnungsbestand entspricht dies einer moderaten Fluktuationsrate von 7,0 % (Vorjahr: 7,7 %). Mit einer Quote von 1,5 % im Jahresdurchschnitt konnte der marktbedingte Leerstand das Jahresergebnis im Berichtsjahr sogar noch einmal etwas positiver als im Vorjahr (2,4 %) beeinflussen. Zum Abschlussstichtag lag die Leerstandsquote bei lediglich 1,3 % (Vorjahr: 1,5 %). Im maßnahmenbedingten Leerstand befanden sich Ende Dezember insgesamt 51 Wohneinheiten, die vornehmlich zum Abriss, für größere Umbaumaßnahmen oder zum Verkauf vorgesehen sind. Die Gesamtleerstandsquote zum Jahresultimo betrug somit 2,3% (Vorjahr: 2,4 %). Eine gute Vermietungssituation ist hierbei für die ggw über die Vermeidung von Erlösschmälerungen hinaus von sehr großer wirtschaftlicher Bedeutung. Die Beurteilung der Zukunftsfähigkeit und Kreditwürdigkeit der Gesellschaft sowie der einzelnen Objekte ist bankenseitig überproportional stark an die Leerstandssituation gekoppelt. Die von der Gesellschaft regelmäßig durchgeführten umfassenden Leerstandsanalysen zeigen, dass sich der Leerstand nicht gleichmäßig über den gesamten Bestand verteilt, sondern sich auf einzelne Schwerpunkte konzentriert. In diesen betroffenen Quartieren erschweren spezifische Rahmenbedingungen (Lage, Infrastruktur, Image, Grundrissgestaltung, fehlende Balkone etc.) die Reduzierung des Leerstandes. Hier versucht die ggw vor allem durch die Umsetzung von kleinteiligen Maßnahmen die Belegungssituation zu stabilisieren und zu verbessern. Vor allem durch eine frühzeitige Anpassung von Heizkostenvorauszahlungen sowie durch erreichte Kompensationszahlungen des Erdgaslieferanten der ggw für die überhöhten Gasbeschaffungskosten der Monate Januar und Februar 2022 konnten die Risiken der Energiepreisinflation des Jahres 2022 in Form hoher Nachzahlungen aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2022 im Geschäftsjahr 2023, spürbar abgemildert werden. 3.4 Bestandsinvestitionen in Neubau Die Innenfinanzierungsituation der Gesellschaft lässt die Bereitstellung von Eigenkapitalanteilen für weitere Bestandsinvestitionen zu. Durch die in 2020 erfolgte Harmonisierung der Förderkonditionen in den Mietenstufen 1 - 3 ist die ggw wieder in der Lage, Projekte im öffentlich geförderten Bereich zu realisieren, was sich unter der alten Förderkulisse schlichtweg nicht mehr auskömmlich darstellen ließ. Darüber hinaus ist die ggw bestrebt, auch weiterhin in frei finanzierte Wohnbauprojekte zu investieren, solange vor dem Hintergrund der aktuellen Baupreisentwicklungen sowie der seit Anfang 2022 erkennbaren Trendumkehr bei den Darlehenszinsen noch eine zumindest geringe Verzinsung des eingesetzten Kapitals erreicht werden kann. Aktuell führen die hohen Baukosten und Fremdkapitalzinsen dazu, dass die geplanten Wohnungsbauvorhaben an den Standorten Gildenstraße, Florastraße und Cranger Straße weiterhin angehalten bleiben. Mit der Prüfung der Wiederaufnahme der Baumaßnahmen ist in der 2. Jahreshälfte 2024 zu rechnen. Eine wesentliche Zielsetzung der in der Planungs- bzw. Realisierungsphase befindlichen Wohnungsbauinvestitionen ist es, in möglichst vielen Stadtteilen von Gelsenkirchen moderne, seniorengerechte und barrierearme Wohnungen anbieten zu können. Zum Jahresultimo verfügt die Gesellschaft über einen Bestand von rd. 680 Wohnungen in diesem Segment. Zwei weitere Wohnanlagen mit insgesamt 51 barrierearmen Wohnungen befinden sich zum Abschlussstichtag darüber hinaus im Bau und werden zu Anfang Februar 2024 bzw. voraussichtlich Anfang 2025 bezogen werden können. Last but not least werden zum Jahresultimo bereits mehr als 700 Wohnungen und damit annährend 15 % des gesamten Wohnungsbestandes der ggw vollständig oder im Hybridverfahren mit Wärme aus regenerativen Energiequellen (insbesondere Holzpellets) versorgt. 3.5 Soziale Infrastrukturmaßnahmen Die ggw beteiligt sich auch weiterhin umfassend am Ausbau des Angebotes an Kleinkinderbetreuungsplätzen in Gelsenkirchen. An der Johannes-Rau-Allee in Gelsenkirchen-Bismarck konnte die ggw im Oktober einen 3-gruppigen Kita-Erweiterungsbau mit Platz für weitere 60 Kinder fertig stellen und an die neue Mieterin übergeben. Seit August 2012 hat die Gesellschaft somit bereits an elf Standorten Kindertagesstätten neu geschaffen, die zusammen über rd. 10.900 m 2 Nutzfläche und Platz für über 930 Kinder verfügen. Drei weitere Kitaprojekte an den Standorten Im Waldquartier, Florastraße und Kurt-Schumacher-Straße sind darüber hinaus bereits projektiert bzw. im Bau und werden das Angebotsportfolio der ggw in den nächsten Jahren auf über 1.000 Kita-Plätze im Stadtgebiet von Gelsenkirchen erhöhen. Nach Jahren rückläufiger Schülerzahlen hat sich die demografische Situation auch im Schulbereich seit dem Jahr 2015 / 2016 erheblich gewandelt. Sowohl durch Zuwanderung aus der EU als auch durch internationale Wanderungsbewegungen hat sich der Trend umgekehrt, sodass auch für die nächsten Jahre weiterhin mit steigenden Schülerzahlen zu rechnen ist. Daher ist auch im Bereich der Primarstufe eine bauliche Entwicklung zusätzlicher Kapazitäten unumgänglich. Die ggw hat hier frühzeitig angeboten, sich aktiv am anstehenden Aufbauprogramm zu beteiligen. Seit Anfang 2021 hat die ggw bereits an zwei Standorten Unterrichtsmöglichkeiten im Primarschulbereich neu geschaffen. Weitere Schulbauprojekte in Form eines Grundschulneubaus im Stadtteil Gelsenkirchen-Erle, eines Grundschulerweiterungsbau an der Kurt-Schumacher-Straße in Gelsenkirchen-Schalke, sowie von drei Modulschulbauten - ebenfalls zur Erweiterung bestehender Grundschulstandorte im Süden von Gelsenkirchen - befinden sich zum Jahresultimo zudem bereits im Bau und sollen in den Jahren 2024 / 2025 entweder innerhalb des städtischen Verbunds veräußert oder aber in die laufende Bewirtschaftung übernommen werden. 3.6 Energetische Bestandssanierung / Klimaschutz Das Projekt der energetischen Quartiersentwicklung der Schievenfeldsiedlung ist zu Ende 2023 ganz überwiegend abgeschlossen. Bis Mitte 2024 sind noch die Verwendungsnachweise für die fördertechnisch noch nicht schlussgerechneten Bauabschnitte zur Erlangung der Schlussraten und Tilgungsnachlässe der Förderkredite der NRW.Bank bei der Bewilligungsbehörde der Stadt Gelsenkirchen einzureichen. Nach vollständigem Maßnahmenabschluss der im August 2015 bewilligten Sanierungsmaßnahme werden inklusive des neuen Nahwärmenetzes rd. 27 Mio. € in die Modernisierung der insgesamt 317 Wohnungen geflossen sein. Bei einer Gesamtwohnfläche von rund 21.000 m 2 entspricht dies einem nachhaltigen Wert von rd. 1.300 €/m 2. Den Investitionskosten stehen Tilgungsnachlässe der NRW.Bank in Höhe von voraussichtlich rd. 6,5 Mio. € gegenüber. Daneben hat die ggw bereits im Geschäftsjahr 2021 ein neues Bestandssanierungsprogramm aufgelegt, in dessen Zuge weitere rd. 26 Mio. € in die energetische Sanierung von drei Liegenschaften mit in Summe ca. 200 Wohnungen fließen sollen. Gegenwärtig wird das Modernisierungsprogramm jedoch vor allem durch die aktuellen Baupreisentwicklungen weiterhin vor zusätzliche Herausforderungen gestellt. Die Finanzierung soll schwerpunktmäßig über Förderkredite der NRW.Bank, für die Tilgungsnachlässe von bis zu 30 % des Investitionsvolumens gewährt werden, erfolgen. Künftige Sanierungsmaßnahmen werden mit Blick auf die Klimaschutzziele der Bundesregierung vor allem auf die Begrenzung des Transmissionswärmeverlustes, den Einbau moderner Heizungssysteme unter Beibehaltung des Energieträgers sowie den Ausbau von Wärmenetzen samt Wechsel des Energieträgers ausgerichtet sein. Zudem wurden im Geschäftsjahr 2023 Aufstockungen im Gebäudebestand zum Teil erfolgreich geprüft. Bereits Anfang 2020 hat die ggw eine umfangreiche eigene Datenerhebung zum Thema Energieverbrauch und CO 2 -Ausstoß begonnen, um ein objektives Bild über die Ergebnisse im Hinblick auf die energetische Effizienz in den letzten Jahren zu erhalten. Aktuell stellt sich die Situation so dar, dass die ggw ihren CO 2 -Ausstoß unter Zugrundelegung der tatsächlichen Energieverbräuche des Jahres 2022 in den letzten knapp 30 Jahren bereits um mehr als 50 % reduzieren konnte. Auch in Relation zur Nutzfläche betragen die Einsparungen bei den Treibhausgasemissionen im ggw-Bestand bereits annährend 50 %. Um die durch das Klimaschutzgesetz gesetzten Zielvorgaben zur Klimaneutralität bis 2030 (à 65 % weniger CO 2 als 1990) einhalten zu können, wird die ggw-Geschäftsführung neben weiteren Investitionen in Bestandssanierungen zudem bis voraussichtlich 2025 gemeinsam mit dem Aufsichtsrat eine Nachhaltigkeitsstrategie für das Handeln der ggw entwickeln. Im Geschäftsjahr 2022 lag der CO 2 -Ausstoß des Immobilienbestandes der ggw für Heizwärme und Warmwasser ohne die Berücksichtigung von Klimafaktoren bei etwa 24 kg/m 2 (Vorjahr: 30 kg/m 2 ) und der jährliche Energieverbrauch bei etwa 114 kwh/m 2 (Vorjahr: 141 kwh/m 2 ). 3.7 Entwicklungen im Bauträgergeschäft und der sonstigen Verkaufstätigkeit Bauträgermaßnahmen befinden sich derzeit nicht in der Planungs- oder Realisierungsphase. Das Bauträgergeschäft wird durch die ggw opportunistisch betrieben. Die Errichtung von Grundschulbauten wird allerdings zum Teil im Umlaufvermögen abgebildet, da hier eine spätere Veräußerung der Baulichkeiten an eine Tochtergesellschaft der Stadt Gelsenkirchen angedacht ist. Im Rahmen der laufenden Privatisierungstätigkeit konnten zwei Privatisierungseinheiten zu vertraglichen fixierten Kaufpreisen zwischen rd. 1.000 €/m 2 und 2.800 €/m 2 -Wohnfläche erfolgreich vermarktet werden. Hierdurch konnte die Gesellschaft einen Ergebnisbeitrag von rd. 368 T€ realisieren. 3.8 Personalwirtschaft Aufgrund der Mitgliedschaft in der kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen erhält jeder Mitarbeiter / jede Mitarbeiterin über die tarifvertraglich vereinbarten attraktiven Leistungen hinaus zusätzliche Anwartschaften in der westfälischen kommunalen Zusatzversorgungskasse, was - auch bedingt durch die zusätzliche Zahlung von Sanierungsgeldern an die Versorgungskasse - strukturell zu überdurchschnittlich hohen Personalkosten beiträgt. Der Personalbestand der ggw hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Die ggw übernimmt als zentrale Gesellschaft der städtischen Immobiliensparte weiterhin umfangreiche Aufgaben für die mit ihr verbundenen Unternehmen. Auch auf die spürbare strukturelle Unterversorgung des Gelsenkirchener Arbeitsmarktes mit attraktiven Ausbildungsplätzen hat die Gesellschaft reagiert. Zum Abschlussstichtag werden bei der ggw 13 Immobilienkaufleute, ein Fachinformatiker für Systemintegration und zwei Mitarbeiterinnen zur Kauffrau für Büromanagement ausgebildet. Damit weist die Gesellschaft eine beachtliche Ausbildungsquote von 17 % auf. Trotz des bestehenden Fachkräftemangels konnte die ggw diesem unter anderem hierdurch bislang wirksam entgegentreten und hat einen Stellenbesetzungsgrad von nahezu 100 %. Jedoch werden für diese Aufrechterhaltung - auch durch die externe Rekrutierung - zudem weitere personelle sowie finanzielle Ressourcen durch die Inanspruchnahme von Personalvermittlungsagenturen gebunden. Gleiches gilt für die weitere Umsetzung der erforderlichen digitalen Transformation, sowie von neuen gesetzlichen Anforderungen, weswegen die ggw weitere Bedarfe identifiziert hat und den Personalbestand erhöhen wird. Der Geschäftsführer und einige außertariflich beschäftigte Mitarbeiter führen regelmäßig Gehaltsbestandteile einem persönlichen Wertguthabenkonto zu. Diese dienen vorrangig der Finanzierung einem vorgezogenen Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben. Im Berichtsjahr gelangten 189,6 T€ nicht zur Auszahlung. Die Nominalwerte der in dem Rückstellungsspiegel ausgewiesenen Wertguthaben betragen zum Ende des Berichtsjahrs 568,6 T€. Im Berichtsjahr wurde die gemäß Anstellungsvertrag nach 15 Jahren in Aussicht gestellte Versorgungszusage für den Geschäftsführer vereinbart. Der Initialbetrag der wertpapierbasierten Zusage beträgt im Berichtsjahr 953,5 T€. Für jedes weitere ggf. anteilige Beschäftigungsjahr entstehen der Gesellschaft weitere 80 T€ pro Jahr. Für die zusätzlich vereinbarte Übernahme der Beiträge der privaten Krankenversicherung wurde im Berichtsjahr zudem ein Betrag von 160,8 T€ zurückgestellt. 3.9 Weitere Geschäftstätigkeit Im Rahmen bestehender Geschäftsbesorgungsverträge führt die ggw aktuell Managementaufgaben in verschiedenen Leistungstiefen für die Nordsternpark GmbH, die Wissenschaftspark Gelsenkirchen GmbH (kurz: WPG), die Verkehrsgesellschaft Stadt Gelsenkirchen mbH, die GFW Gesellschaft für Wohnungsbau mbH, die Akademie im Revier Projektgesellschaft Gelsenkirchen mbH - neu Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH (kurz: GE GmbH) sowie für die SEG GmbH & Co KG (kurz: SEG) aus. Mit Ausnahme der SEG stellt die ggw im Rahmen der Geschäftsbesorgungsverträge auch die Geschäftsführung der Unternehmen. Alle Geschäftsbesorgungsverträge, mit Ausnahme des Vertrages mit der SEG und der GE GmbH, sind auf Dauer angelegt. Darüber hinaus verwaltet die ggw aktuell noch eine kleinere Anzahl von Wohn- und Gewerbeeinheiten aus dem Eigentum der Stadt Gelsenkirchen und führt die Bewirtschaftungsaufgaben und das Rechnungswesen für die in Gelsenkirchen gelegenen Liegenschaften der Bogestra-Pensionskasse sowie über die NSP der Müller BBM AG aus Planegg aus. Zusätzlich zum eigenen Wohnungsbestand gehört auch das im Jahre 1985 von der ggw als Schülerwohnheim für die Berufsschüler des benachbarten Hans-Schwier-Berufskollegs eröffnete Gästehaus Heege bestehend aus drei Bauteilen und insgesamt 348 Bettenplätzen zum Portfolio der Gesellschaft. Im Berichtsjahr konnte Haus Heege Bewirtschaftungserlöse in Höhe von 2.897,3 T€ erzielen (Vorjahr: 2.535,8 T€) und damit nach dem Wegfall der meisten Corona-Beschränkungen zu Anfang 2022 sogar noch einmal merklich über dem Vorjahresniveau zum Erfolg des Gesamtunternehmens beitragen. 3.10 Kreditportfolio- und Finanzierungsmanagement Die Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens wird durch erhebliche Zinsaufwendungen bzw. Annuitätenleistungen aus Bestands- und Unternehmensfinanzierungsmitteln belastet. Das diesen Aufwendungen und Zahlungen zugrunde liegende Darlehensvolumen ist Gegenstand einer umfangreichen regelmäßigen Kreditportfolioanalyse mit anschließendem Kreditportfoliomanagement. Das Referat Stadtkämmerei und Finanzen der Stadt Gelsenkirchen hat in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster bereits seit 2012 ein Finanzierungskonzept realisiert, das den städtischen Beteiligungsgesellschaften den Zugang zu attraktiven, marktgerechten Finanzierungskonditionen ermöglicht. Im Rahmen dieses Konzeptes konnte die Gesellschaft bis Ende 2022 bereits Projekt-, Ankauf- und Anschlussfinanzierungen in Höhe von nominal 248,4 Mio. € vornehmen. Der Vorteil für die ggw besteht in der erheblichen Verbesserung der Bonität gegenüber dem Kapitalmarkt durch diese nachrangigen Gesellschafterdarlehen sowie in einer wesentlichen Vereinfachung der Kreditabwicklung. Im Geschäftsjahr 2023 ist aufgrund des geänderten Kapitalmarktumfeldes bewusst keine langfristige Finanzierungsvereinbarung mit der Stadt Gelsenkirchen abgeschlossen worden. Vielmehr erhöht die in 2023 vollzogene Ausweitung des Cash-Pool Rahmens von 6,0 Mio. € auf 20,0 Mio. € die Handlungsmöglichkeiten der ggw und erlaubt das Abfedern temporärer liquider Unterdeckungen ohne Neukreditaufnahme. Die ggw macht seit dem Geschäftsjahr 2022 zudem Gebrauch von dem Wahlrecht nach § 255 HGB, Zinsen während der Bauzeit zu aktivieren. Hierdurch wurde das Jahresergebnis 2023 um 269,8 T€ entlastet. Die langfristigen Darlehen der ggw weisen zum 31. Dezember 2023 einen Betrag von 311,6 Mio. € aus (Vorjahr: 332,9 Mio. €), dies entspricht einer Verschuldungsquote von 74,0 % der Bilanzsumme (Vorjahr 77,5 %). Bezogen auf die zum Jahresultimo vorhandene Wohn-/Nutzfläche von rd. 375.383 m 2 und bereinigt um die Langfristverbindlichkeiten für das Finanzanlagevermögen und für Haus Heege bedeutet dies einen Schuldenstand von 760,6 €/m 2 (Vorjahr: 822,5 €/m 2 ). Demgegenüber stehen zum Bilanzstichtag Grundstücks- und Gebäudebuchwerte von 841,2 €/m 2 (Vorjahr 848,4 €/m 2 ). Diese Entwicklung ist weiterhin der intensiven Neubautätigkeit der ggw sowie der in 2023 geänderten Finanzierungsstrategie geschuldet. Die bereinigte langfristige Fremdkapitalquote der ggw liegt im Wesentlichen im Branchendurchschnitt kommunaler Wohnungsunternehmen (71,3 %), die Belastung je m 2 -Wohn-/Nutzfläche hingegen stellt sich als vergleichsweise sehr hoch dar (Branchendurchschnitt kommunale Unternehmen: 473,50 €/m 2 ). 3.11 Fazit Aus Sicht der Geschäftsführung kann insgesamt von einem anspruchsvollen, aber dennoch sehr zufriedenstellenden Verlauf des Geschäftsjahres gesprochen werden. 4 Finanzielle Leistungsindikatoren Die Gesellschaft arbeitet mit den nachfolgend aufgeführten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt darstellen:
* ohne Gästehaus Heege ** ohne Finanzanlagevermögen Die für die Steuerung wesentlichen Faktoren sind die Eigenkapitalquote, die Sollmieten, die Erlösschmälerungsquote, das Instandhaltungsaufkommen sowie die Zins- und Kapitaldienstdeckung. Positive Planabweichungen haben sich vor allem im Bereich der Erlösschmälerungen ergeben, die zugunsten zusätzlicher Instandhaltungsmaßnahmen verwendet wurden. Zur Mittelfristplanung werden die Umsatzerlöse und der Jahresüberschuss herangezogen. Planabweichungen werden unter anderem in Position 3.2 erläutert. Die Beteiligung der ggw am Ausbauprogramm im Primarstufenbereich erfolgt mit Finanzierungsanteilen von bis zu 100 %. Unter anderem hierauf ist der phasenweise erkennbare Rückgang der Eigenkapitalquote zurückzuführen. Der Anstieg der Zins- und Kapitaldienstdeckung ist vor allen Dingen durch das geänderte Kapitalmarktumfeld begründet. Die übrigen relevanten Kennzahlen entwickelten sich im Wesentlichen planmäßig. 5 Ertragslage Grundlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 sind die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB in seiner zum Abschlussstichtag gültigen Fassung. Die ggw hat von dem Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 HGB, aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, keinen Gebrauch gemacht. Als Ergebnisrechnung stellt sich die Ertragslage bei der ggw wie folgt dar:
In den Gemeinkosten sind die Sach- und Personalaufwendungen sowie die sonstigen nicht einzeln auf die Leistungsbereiche zu verrechnenden Erfolgspositionen enthalten. Nach erfolgter Verrechnung über den Betriebsabrechnungsbogen stellt sich das Jahresergebnis auf Basis einer Deckungsbeitragsrechnung wie folgt dar:
Im Spartenergebnis der Hausbewirtschaftung sorgten vor allen Dingen um rd. 450 T€ höhere Instandhaltungsaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr für einen Rückgang des Deckungsbeitrages. Die hohen Guthabenzinsen des Berichtsjahres aufgrund des phasenweise sehr hohen Bestandes an liquiden Mitteln (659 T€) wurden im Rahmen des Betriebsabrechnungsbogens der Hausbewirtschaftung zugeordnet, da auch die entsprechenden Sollzinsen aus den Finanzierungsanteilen, welche den phasenweise hohen Liquiditätsbestand begünstigt haben, vollständig der Hausbewirtschaftung zugeordnet worden sind. Im Bereich der Bau- und Verkaufstätigkeit waren die Umsatzerlöse aus der Übergabe zweier Einheiten im Rahmen der laufenden Privatisierungstätigkeit deutlich ausreichend, um hieraus sowohl die direkten Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke als auch die anteiligen Sach- und Personalkosten des Berichtsjahres bedienen zu können. Die Ergebnissituation im Bereich der Verwaltungsbetreuung ist weiterhin durch den Aufbau bzw. die Bereitstellung personeller Kapazitäten charakterisiert, denen zum Teil erst in Folgejahren erstmalig Geschäftsbesorgungsentgelte gegenüberstehen. Im Finanzergebnis stehen den nicht der Hausbewirtschaftung zugeordneten Beteiligungs- und Zinserträgen (253,0 T€) sowie den aktivierten Bauzinsen (93,0 T€) der Gesellschaft die Zinsaufwendungen aus der nach HGB-BilMoG erforderlichen Aufzinsung von Rückstellungen (12,7 T€) gegenüber. Die Aufwendungen des neutralen Ergebnisses beinhalten im Wesentlichen einen Zuführungsbetrag zur Wertberichtigung auf Forderungen (241,5 T€), die Bildung einer Versorgungszusage für das Geschäftsführungsorgan (1.114,3 T€), eine Zuführung zur Rückstellung für drohende Verzugszinsen und Prozesskosten (28,0 T€) sowie die Ausbuchung von Planungskosten für nicht mehr zur Umsetzung gelangende Projekte in Höhe von 64,1 T€. Aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen resultierten neutrale Erträge von rd. 313,4 T€. Zudem haben sich neutrale Erträge aus früheren Jahren in Höhe von 658,2 T€ ergeben. 6 Vermögens- und Finanzlage 6.1 Vermögenslage Die in der Bilanz enthaltenen Vermögenswerte, insbesondere Sachanlagen, sind durch Eigenkapital, Sonderposten für Investitionszuschüsse und langfristiges Fremdkapital gedeckt.
Der Anstieg der Aktiva resultiert im Wesentlichen aus der Investitionstätigkeit der Gesellschaft. Der Rückgang der langfristigen Verbindlichkeiten ist vor allen Dingen durch die geänderte Finanzierungsstrategie der ggw begründet, in dessen Zuge mit Ausnahme der Valutierung von Förderkrediten im Berichtsjahr keine neuen langfristigen Finanzierungsvereinbarungen geschlossen worden sind. Der Rückgang des Umlaufvermögens resultiert u. a. aus der Abarbeitung des hohen Bestandes an liquiden Mitteln zum vorherigen Abschlussstichtag durch entsprechende Auszahlungen für laufende sowie in der Planungsphase befindliche Investitionsprojekte. Zuschüsse, die der ggw im Rahmen ihrer Beteiligung am Ausbau des U3 Betreuungsangebotes zufließen, werden als Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Sachanlagevermögen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und in den Folgejahren analog zur Abschreibung der geförderten Anlagegüter ergebniswirksam aufgelöst. Gleiches gilt für Tilgungsnachlässe auf Förderkredite für Neubaumaßnahmen. 6.2 Finanzlage Die Gesellschaft ist seit 2004 in das Cash-Pooling System der Stadt Gelsenkirchen eingebunden. Über dieses System wurde der ggw von der Stadt Gelsenkirchen bis dato ein Kreditrahmen von 6,0 Mio. € bereitgestellt, der vor allen Dingen aufgrund des geänderten Kapitalmarktumfeldes im Juni 2023 auf 20,0 Mio. € erhöht wurde. Die Ausweitung des Cash-Pool Rahmens erhöht die Handlungsmöglichkeiten der Gesellschaft und erlaubt das Abfedern temporärer liquider Unterdeckungen ohne Neukreditaufnahme. Mit Ausnahme von Förderkrediten wurden im Geschäftsjahr 2023 insofern auch keine neuen langfristigen Finanzierungsvereinbarungen geschlossen. Zudem wurden Darlehen mit einem Restvalutenstand von 15,8 Mio. €, deren Zinsbindung im Berichtsjahr geendet ist, zunächst zurückgeführt. Diese Darlehen sollen möglichst erst zum Zeitpunkt eines wieder freundlicheren Kapitalmarktes in Höhe der zurückgezahlten Restschuld wieder neu aufgenommen werden. Zum Abschlussstichtag ist der Cash-Pool-Rahmen insofern erwartungsgemäß in Höhe von rd. 3.428,0 T€ in Anspruch genommen (Vorjahr: 38.477,1 T€ Guthaben). Von dem Zwischenfinanzierungsrahmen der Volksbank Ruhr Mitte zur Vor- und Zwischenfinanzierung von Bauinvestitionen (1,0 Mio. €) sind zum Jahresultimo 148,2 T€ in Anspruch genommen. Unter Berücksichtigung der Bank- und Kassenguthaben der Gesellschaft weist die ggw zum Abschlussstichtag einen negativen Finanzmittelfond von -1.585,4 T€ aus (Vorjahr: 39.864,6 T€ Guthaben). Die Finanzlage der Gesellschaft wird durch die folgenden Cash Flows dargestellt:
Der Rückgang des Cash Flows aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist vor allen Dingen durch Auszahlungen in Höhe von rd. 11,9 Mio. € für die zum Verkauf vorgesehenen Grundschulerweiterungsbauten begründet. Durch die mit Ausnahme der Valutierung von Förderkrediten unterbliebene Neukreditaufnahme aufgrund einer geänderten Finanzierungsstrategie im Berichtsjahr ist auch der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2023 deutlich negativ.
6.3 Fazit Die Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft hat sich trotz der Nachwirkungen der Energiepreisinflation sowie des anhaltend anspruchsvollen Kapitalmarktumfeldes insgesamt erwartungsgemäß entwickelt. Durch eine geänderte Finanzierungsstrategie hat die ggw auf die aktuellen Herausforderungen des Kapitalmarktes reagiert und ihre Handlungsfähigkeit durch die Ausweitung des Cash-Pool-Rahmens erhöht. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 sowie bis zum Berichtszeitpunkt jederzeit ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllt. Auch unter Berücksichtigung der mittelfristigen Projekt- und Finanzplanung ist die Liquidität jederzeit sichergestellt. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts der ggw sind keine weiteren Ereignisse eingetreten, welche die dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft für das Berichtsjahr nachträglich beeinflussen. 7 Ergänzende Angaben nach § 108 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 ihrem Gesellschaftszweck entsprechend die Versorgung von breiten Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen und sozialverantwortbaren Bedingungen wahrgenommen und damit eine wichtige öffentliche Aufgabe für die Gesellschafterin, die Stadt Gelsenkirchen, erfüllt. Darüber hinaus wurden weitere wichtige Aufgaben im Bereich der Stadt- und Standortentwicklung im Gelsenkirchener Stadtgebiet übernommen und für die Stadt Gelsenkirchen, die Nordsternpark GmbH, die Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen GmbH & Co. KG, die Wissenschaftspark Gelsenkirchen GmbH, die Verkehrsgesellschaft Stadt Gelsenkirchen mbH, die Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschft mbH, die GFW Gesellschaft für Wohnungsbau mbH sowie für die Bogestra Pensionskasse und die Müller BBM AG technische und wirtschaftliche Betreuungsleistungen erbracht. 8 Risikobericht 8.1 Risikomanagement Die Gesellschaft hat ein auf ihre Betriebsgröße und Risikostruktur abgestimmtes Risikomanagementsystem (IKS, Planung und Controlling sowie Risikofrüherkennungssystem) eingerichtet. Die installierten Planungs- und Controllingsysteme sowie das hierauf aufbauende Berichtswesen sind für ein Unternehmen dieser Größe ausgesprochen umfangreich und bieten ausreichende Sicherheit, die Unternehmensentwicklung zu überwachen und zu steuern. Quartalsberichte sowie regelmäßige unterjährige Ergebnisprognoserechnungen wurden mit entsprechenden Soll-/Ist-Vergleichen den Aufsichtsgremien der Gesellschaft regelmäßig zur Kenntnis gebracht. Die Gesellschaft unterliegt dem Beteiligungscontrolling und -reporting des Referates Verwaltungskoordination und Beteiligungssteuerung der Stadt Gelsenkirchen. In diesem Rahmen erfolgt zum Abschluss eines Quartals eine umfangreiche Berichterstattung zur Geschäftsentwicklung unter Einbeziehung der Prognosedaten. Zudem werden im Rahmen der Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements zum Abschluss eines jeden Quartals Saldenabstimmungen zwischen der Stadt Gelsenkirchen und den Tochtergesellschaften durchgeführt. Zur Vorbereitung auf wöchentliche Geschäftsleitungssitzungen werden durch die leitenden Angestellten regelmäßig Monatsberichte sowie Risikopotenziale und Chancen analysiert und bewertet. Über ein zentrales Onlineunternehmenshandbuch sind die wesentlichen allgemeinen und abteilungsspezifischen Arbeits- und Organisationsrichtlinien der ggw für die Belegschaft einsehbar. Darin sind unter anderem die allgemeinen Unterschriftsrichtlinien detailliert geregelt und festgelegt. Die Gesellschaft verfügt über eine Antikorruptionsrichtlinie. 8.2 Finanzierungsinstrumente Die zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit aufgenommenen langfristigen Darlehen sind im Wesentlichen dinglich oder in geringem Umfang über Bürgschaften der Gesellschafterin gesichert. Die zum Abschlussstichtag in Anspruch genommenen kurzfristigen Zwischenfinanzierungsmittel bei der Volksbank (rd. 148,2 T€) sowie auch der zum Jahresultimo in Anspruch genommene Kreditrahmen des Cash-Pool Managements (rd. 3.428,0 T€) sind ungesichert und dienen ganz überwiegend der Finanzierung laufender Investitionsvorhaben im Anlagevermögen. Die Rückführung erfolgt aus der Valutierung von langfristigen Investitionskrediten. Ein Kreditportfoliomanagement ist bei der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2005 installiert worden und wird seitdem aktiv weiterentwickelt. Durch die aktive Ausgestaltung des Kreditportfoliomanagements wird auf verändertes Kreditvergabeverhalten bei Prolongationen oder bei Kreditneugeschäften frühzeitig reagiert. Die ggw folgt hierbei konservativen Refinanzierungsgrundsätzen, insbesondere verzichtet die Gesellschaft auch bei niedrigem Zinsniveau weitgehend auf die Finanzierung langfristiger Verbindlichkeiten durch kurzfristige Kredite. Angesichts des geänderten Kapitalmarktumfeldes hat die ggw ihre Finanzierungsstrategie im Berichtsjahr allerdings dahingehend geändert, dass im Geschäftsjahr 2023 bewusst keine neuen langfristigen Finanzierungsvereinbarungen mit Finanzierungspartnern abgeschlossen worden sind. Einige langfristige Investitionsvorhaben werden insofern zum Abschlussstichtag durch die Inanspruchnahme des Cash-Pool Rahmens finanziert. Die Inanspruchnahme des Cash-Pool Rahmens soll idealerweise zum Zeitpunkt eines wieder freundlicheren Kapitalmarktes durch die dann erfolgende Aufnahme neuer langfristiger Finanzierungsvereinbarungen zurückgeführt werden. Mit Hilfe des Kreditportfoliomanagements wird darüber hinaus auch in Zukunft weiter überprüft werden, in welchem Umfang weitere städtische Darlehen in der langfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden können. Das Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiko wird im Zuge dieses Kreditportfoliomanagements sowie der regelmäßigen Finanzplanung laufend überwacht. Risiken nach § 289 Absatz 2 Nr. 1a/b HGB sind nicht gegeben. Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist gesichert. Zukünftige Entwicklungen werden durch den Finanzplan der Wirtschaftsplanung für die Jahre 2024 - 2028 dargestellt. Dieser wurde der Gesellschafterversammlung im Dezember 2023 vom Aufsichtsrat zur Beschlussfassung empfohlen. Die Beschlussfassung ist für das II. Quartal 2024 avisiert. 8.3 Risiken und Chancen der zukünftigen Entwicklung Die konsequente Steuerung durch Controlling- und Risikomanagementinstrumente unterstützt die Realisierung der Unternehmensziele entscheidend. Wesentlich für die Einhaltung der Unternehmensziele ist darüber hinaus auch die regelmäßige und umfassende Information der Gesellschafterin und des Aufsichtsrates über die wirtschaftlichen Entwicklungen bei der ggw. Aus Sicht der Geschäftsführung birgt die zukünftige Entwicklung im Wesentlichen folgende Risiken für die Gesellschaft:
Für die Gesellschaft bestehen allerdings auch Chancen in der zukünftigen Entwicklung, die sich wie folgt zusammengefasst darstellen lassen:
9 Prognosebericht Es ist weiterhin eine der wesentlichen Zielsetzungen der ggw, in möglichst vielen Stadtteilen von Gelsenkirchen moderne, seniorengerechte und barrierearme Wohnungen anbieten zu können. Die Gesellschaft ist daher bestrebt, auch in den kommenden Jahren weitere Investitionen in den Neubau von Seniorenwohnungen zu tätigen, sofern die Baupreisentwicklungen und das langfristige Zinsniveau dies zulassen. Im Bereich der Bestandsmodernisierung gilt es nach dem erfolgten Abschluss der energetischen Quartiersentwicklung der Schievenfeldsiedlung das in 2021 initiierte neue Bestandssanierungsprogramm, in dessen Zuge in den nächsten Jahren weitere rd. 200 Wohneinheiten umfassend energetisch saniert werden sollen, sauber abzuarbeiten. Hierbei ist allerdings weiterhin nicht auszuschließen, dass es durch die Baupreisentwicklung und das aktuelle Zinsniveau zu Planabweichungen oder Projektverschiebungen kommen könnte. Zudem hat die ggw im Berichtsjahr verschiedene Aufstockungen im Gebäudebestand zum Teil erfolgreich geprüft. Auch hierdurch wird der ggw-Wohnungsbestand in den nächsten Jahren qualitativ und energetisch sinnvoll ergänzt. Durch zielgerichtete Bestandspflegemaßnahmen werden darüber hinaus unzureichende technische Ausstattungsstandards und Wohnungszuschnitte zur Verbesserung der Leerstandssituation schrittweise beseitigt. In den identifizierten Leerstandsschwerpunkten werden diese Maßnahmen mit quartiersbezogenen Aktivitäten verknüpft. Das Bauträgergeschäft soll auch in Zukunft nur noch opportunistisch betrieben werden. Ausnahmen könnten sich - wie im Berichtsjahr - im Rahmen der Errichtung von Infrastrukturbauten für die Stadt Gelsenkirchen ergeben. Durch die Ausübung der Geschäftsbesorgungen für die Wissenschaftspark GmbH, die Verkehrsgesellschaft Stadt Gelsenkirchen mbH, die GFW Gesellschaft für Wohnungsbau mbH und die Nordsternpark GmbH wird die immobilienwirtschaftliche Kompetenz der Gesellschaft im Rahmen des Konzerns Stadt genutzt und eine wirtschaftlich sinnvolle zusätzliche Auslastung der Kapazitäten erreicht. In Zukunft soll von dieser Kernkompetenz im Konzern Stadt auch weiterhin umfänglich gebraucht gemacht werden. Die GE GmbH wird ab 2024 von der Schwestergesellschaft Stadtwerke Gelsenkirchen geschäftsbesorgt. Aufgrund des noch immer hohen Bedarfs an Kleinkinderbetreuungsplätzen wird die ggw auch weiterhin den Ausbau des Kita- und U3-Betreuungsangebotes in Gelsenkirchen unterstützen. Auch die Beteiligung der ggw am Neubau von Grundschulen hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr verstetigt. Nach Abschluss der laufenden Investitionsmaßnahmen im Primarschulbereich bis voraussichtlich Ende 2025 bleiben Art und Umfang einer weiteren Beteiligung der ggw am Schulaus- und -neubau abzuwarten, da die Stadt Gelsenkirchen mit Wirkung zu Anfang 2024 eigens für diese Zwecke die Strukturen für eine neue Infrastrukturbaugesellschaft aufbaut (GE GmbH). Die Geschäftsführung wird den aufgeführten Risiken aktiv entgegentreten und die sich bietenden Chancen konsequent nutzen. Sie erwartet, dass - unterstützt von einer laufenden Identifizierung und Nutzung weiterer Potenziale zur Optimierung von Geschäftsprozessen - die strategische Ausrichtung der Gesellschaft ohne nennenswerte Sondereffekte zu positiven Jahresergebnissen innerhalb des derzeitigen Wirtschaftsplanungszeitraums 2024 - 2028 führen wird. Aus Sicht der Geschäftsführung besteht ein ausgeglichenes Chancen-Risiko-Verhältnis. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Geschäftsführung bei einer angenommenen Erlösschmälerungsquote von 3,8 % Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung in Höhe von 44,3 Mio. € sowie einen Jahresüberschuss von rd. 1.128 T€ vor und nach Anwendung des EAV mit der Nordsternpark GmbH. Das Planungsjahr 2024 ist zudem durch den Verkauf des Grundschulerweiterungsbaus an der Kurt-Schumacher-Straße an die Stadt Gelsenkirchen beeinflusst. Die Ergebnisbeiträge aus der Veräußerung sollen unter anderem in zusätzliche bestandspflegerische Maßnahmen fließen, weshalb für 2024 ein Instandhaltungsbudget von rd. 19,50 €/m 2 definiert worden ist. Im weiteren Planungszeitraum ab 2025 ist dann ein weitgehend stabiles Instandhaltungsbudget zwischen 17,00 und 17,40 €/m 2 vorgesehen. Sehr moderate Mietsteigerungen von im Durchschnitt nur 1,0 % p.a. führen bis zum Ende des Planungszeitraumes zu einem Anstieg der Wohnungssollmieten auf Ø 5,7 €/m 2. Sofern die getroffenen Mietsteigerungsraten, die geplanten Neukreditabschlüsse sowie die getroffenen Prolongationsannahmen eintreten, wird die ggw zum Ende des Planungszeitraumes etwa 19,0 % ihrer Sollmieten für Fremdkapitalzinsen und etwa 46,6 % ihrer Sollmieten für den Kapitaldienst aufwenden. Eingesparte Zinsen werden planmäßig für erhöhte Tilgungen eingesetzt. Im Planungszeitraum anstehende Darlehensprolongationen erfolgen mit einem Tilgungssatz von in der Regel 2,0 %. Trotz der mittlerweile erreichten sehr guten Bonität der ggw muss dennoch erwartet werden, dass durch Eigenkapitalverluste der Kreditinstitute aufgrund erhöhter Abschreibungen auf Risikopapiere und Unternehmenskredite die Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe zukünftig weiter restriktiv gehandhabt werden. Die konsequente Fortführung eines frühzeitigen Prolongations- und Umfinanzierungsmanagements ist daher ein weiterer wesentlicher Bestandteil für eine dauerhaft erfolgreiche Performance im operativen Geschäft. Aus der weiterhin intensiven Neubau- und Modernisierungstätigkeit der Gesellschaft könnte ein weiterer leichter Anstieg der Verschuldungsquote resultieren, sofern die Investitionen mit Eigenkapitalanteilen erfolgen sollten, die unter der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen EK-Quote von 16,1 % liegen. Die Geschäftsführung hatte hierzu in den letzten Jahren bereits ausgeführt, dass sich ein zugunsten der Bestandserweiterung erfolgender Rückgang der EK-Quote auf rd. 16,0 % ohne Nachteile auf die Vermögensstruktur der Gesellschaft darstellen ließe, da die seit 2012 bezogenen, nachrangigen Gesellschafterdarlehen die Bonität der ggw deutlich verbessert haben. Wenn eine stabile wirtschaftliche Entwicklung mit einer Verbesserung der unmittelbaren Rahmenbedingungen einhergeht, wird die nachhaltig positive Entwicklung des Unternehmens fortgeführt werden können. Neue wirtschaftliche Belastungen der ggw z. B. durch unrentierliche Ankaufs-, Bau- und Modernisierungsmaßnahmen würden diese positive Entwicklung und damit die in den letzten Jahren erreichte wirtschaftliche Stabilisierung der Gesellschaft jedoch relativ schnell wieder gefährden. Angesichts der demographischen Entwicklung, der erkennbaren stagnierenden Mietenentwicklung in der Stadt, der noch nicht überwundenen Finanzkrise im Euro-Raum und der steigenden gesetzlichen Anforderungen an Energieeffizienz und Gebäudezustand sowie der inflationsbedingt steigenden Vorleistungskosten, ist es wichtig, dass sich die ggw weiterhin erfolgreich und kundenfreundlich im Wettbewerb positioniert. Diese erfolgreiche Positionierung wird durch die positive Begleitung der Gesellschafterin unterstützt. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die ggw durch die Umsetzung der abgestimmten städtebaulichen Projekte, durch das Einbringen und Anwenden ihres immobilienwirtschaftlichen know-how, durch das Engagement für die Mieterinnen und Mieter der ggw, durch vielfältige Maßnahmen und Aktivitäten in den Wohnquartieren sowie nicht zuletzt auch durch die direkte und indirekte Schaffung sicherer und tariflich abgesicherter Arbeits- und Ausbildungsplätze einen nicht unerheblichen Beitrag zur positiven Zukunft der Stadt Gelsenkirchen leistet. Ergebnisausschüttungen an die Gesellschafterin sind in begrenzter Höhe auch in Zukunft realistisch zu leisten.
Gelsenkirchen, den 30. April 2024 Harald Förster, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der ggw GmbH, GelsenkirchenA. Allgemeine Angaben Die ggw GmbH (kurz ggw) wurde am 8. Mai 1950 unter dem Namen Gelsenkirchener Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH gegründet. Seit Ende 2023 firmiert sie unter dem Namen ggw GmbH. Sie hat ihren Sitz in Gelsenkirchen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen, Abteilung B Nr. 3644 eingetragen. Zweck der Gesellschaft ist es, zu einer sicheren und sozial bestimmten Wohnungsversorgung breiter Schichten der Gelsenkirchener Bevölkerung beizutragen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der zum Abschlussstichtag gültigen Fassung aufgestellt und nach den Vorschriften für die Aufstellung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen gegliedert. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 (2) HGB. Die Vergleichszahlen für das Vorjahr sind entsprechend angegeben. Die handels- und steuerrechtlichen Wertansätze der Aktiva und Passiva weisen Differenzen auf. Diese Bewertungsunterschiede resultieren im Wesentlichen aus den Teilwertaufstockungen, die sich durch das StRefG 1990 ergeben haben. Mit dem Entstehen der Steuerpflicht sind die Vermögensgegenstände und Schulden in der steuerlichen Eröffnungsbilanz ehemals gemeinnütziger Wohnungsunternehmen mit den steuerlichen Teilwerten angesetzt worden. Durch die Bewertung der vor dem Eintritt der Steuerpflicht im Vermögen der Gesellschaft befindlichen Grundstücke mit den steuerlichen Teilwerten und der vor Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) handelsrechtlich erfolgten, jedoch steuerlich unzulässigen Passivierung von Aufwandsrückstellungen (i. W. Rückstellungen für Bauinstandhaltung) ergeben sich bei der ggw deutliche Überhänge von aktiven Steuerlatenzen. Des Weiteren sieht § 274 (1) HGB vor, dass steuerliche Verlustvorträge in die Berechnung der aktiven latenten Steuern einzubeziehen sind, sofern diese in den nächsten fünf Jahren für Verlustverrechnungen genutzt werden können. Die auf Basis des Handelsrechts aufgestellte Wirtschaftsplanung der Gesellschaft für die Jahre 2024 - 2028 weist innerhalb dieses Fünfjahreszeitraumes nach Anwendung des Ergebnisabführungsvertrages mit der Nordsternpark Gesellschaft für Immobilienentwicklung und Liegenschaftsverwaltung mbH, Gelsenkirchen (kurz Nordsternpark GmbH) Jahresüberschüsse zwischen rd. 0,7 Mio. € und 1,1 Mio. € aus. Steuerlich ergeben sich hieraus jedoch keine Möglichkeiten zur Verlustverrechnung, da allein die steuerlichen Abschreibungswerte aufgrund der beschriebenen Teilwertaufstockungen regelmäßig mehr als 2,1 Mio. € über den handelsrechtlichen Wertansätzen liegen, weshalb auch in den folgenden Geschäftsjahren weiterhin mit steuerlichen Verlusten zu rechnen ist. Insoweit resultieren aus den bei der ggw bestehenden körperschafts- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen keine weiteren aktiven latenten Steuern. Gemäß dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 HGB wurde auf den Ansatz des Überhangs an aktiven latenten Steuern verzichtet. Die Gesellschaft saldiert die einzelnen Kontostände ihrer bei der Volksbank Ruhr-Mitte zur Vor- und Zwischenfinanzierung von Bauvorhaben geführten Projektkonten und weist in der Bilanz nur einen Gesamtsaldo aus. Die Summe aller Projektkonten verfügte zum Bilanzstichtag über einen Guthabensaldo von 458,9 T€, welcher unter den liquiden Mitteln ausgewiesen worden ist. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände Die entgeltlich erworbenen, immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger, linearer Abschreibung ausgewiesen. Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Einheitliche Kaufpreise werden im Verhältnis der überschlägigen Ertragswerte bzw. nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung auf die einzelnen Vermögensgegenstände aufgeteilt. Bei Liegenschaften, deren Gebäude und sonstige Aufbauten im Erwerbszeitpunkt objektiv keinen Wert mehr besessen haben, werden sämtliche Anschaffungskosten dem Grundstück zugeordnet. Umfasst ein Erwerbsvorgang mehrere Liegenschaften, so erfolgt die Aufteilung des Kaufpreises auf die einzelnen Liegenschaften nach einem sachgerechten Schlüssel, z. B. nach einem Flächenschlüssel. Aufwendungen, die im Zuge der Herstellung der Vermietbarkeit / Betriebsbereitschaft von neu erworbenen Vermögensgegenständen entstehen, werden als Anschaffungskosten aktiviert. Das Wahlrecht nach § 255 (3) HGB zur Aktivierung von Zinsen für Fremdkapital, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, wurde im Berichtsjahr ausgeübt. Für vor dem Geschäftsjahr 2016 errichtete oder angeschaffte Grundstücke und grundtücksgleiche Rechte mit Mietwohnbauten wurde im Wesentlichen eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren unterstellt. Ab dem Geschäftsjahr 2016 werden neu errichtete Mietwohngebäude grundsätzlich über eine Nutzungsdauer von 60 Jahren abgeschrieben. Diese Nutzungsdauer ist branchenüblicher und orientiert sich an den Empfehlungen der Wertermittlungsrichtlinien für die übliche Gesamtnutzungsdauer von Mietwohngebäuden. Eine Ausnahme stellt das im Oktober 2016 fertig gestellte Aufnahmezentrum für Flüchtlinge an der Katernberger Straße dar. Hier wurde aufgrund der zu erwartenden erhöhten Abnutzung eine einheitliche Nutzungsdauer von 33 1/3 Jahren festgelegt. Die von der Stadt Gelsenkirchen zum 1. Januar 1992 bzw. zum 31. Dezember 1996 erworbenen Gebäude wurden mit einer Restnutzungsdauer von 50 und 33 1/3 sowie 20 Jahren angesetzt. Für die seit 2011 neu erworbenen Liegenschaften wurden unter Berücksichtigung der Baualtersklasse, des Gebäudezustandes und der beabsichtigten Verwertung Restnutzungsdauern zwischen 5 und 50 Jahren festgelegt. Kosten der Modernisierung, die durch wesentliche Verbesserung zentraler Gebäudegewerke zu einer Anhebung der Gebäudestandards geführt haben, oder die infolge von Gebäudeerweiterungen bzw. Änderungen von Grundrissen entstanden sind, wurden aktiviert. Hierbei wurden die aktuellen von der Finanzverwaltung verwendeten Abgrenzungskriterien zum Begriff der Herstellungskosten und zum Begriff der wesentlichen Verbesserung i. S. d. § 255 Abs. 2 HGB berücksichtigt. Die Abschreibung der nachträglichen Herstellungskosten erfolgt grundsätzlich über die Restnutzungsdauer der Gebäude. Bei sehr umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen erfolgt eine Neufestsetzung der Restnutzungsdauer. Für neu errichtete Garagen und Stellplätze beträgt die Gesamtnutzungsdauer 20 Jahre. Neu erworbenen Garagen und Stellplätzen wird grundsätzlich eine Nutzungsdauer von 10 Jahren zugrunde gelegt. Den Grundstücken mit Geschäfts- und anderen Bauten liegen im Wesentlichen Gesamtnutzungsdauern von 50, 40 und 33 1/3 Jahren zugrunde. Die Abschreibung von Außenanlagen und sonstigen Aufbauten erfolgt auf der Grundlage einer Gesamtnutzungsdauer von 10 und 15 Jahren. Die Nutzungsdauer der Bauten auf fremden Grundstücken orientiert sich an der Laufzeit des jeweils zugrunde liegenden Nutzungsvertrages. Die Abschreibung der bilanzierten technischen Anlagen erfolgt über Gesamtnutzungsdauern zwischen 6 und 20 Jahren. Die Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden innerhalb einer Gesamtnutzungsdauer von 3 bis 14 Jahren linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer für Hardware sowie Anwendungs- und Betriebssoftware erfolgt auf der Grundlage einer Nutzungsdauer von drei Jahren. Softwarelizenzen werden über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. Bei den geringwertigen Anlagegütern macht die Gesellschaft seit 2020 von ihrem Wahlrecht Gebrauch, Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 250 € und 800 € netto liegen, sofort abzuschreiben. Bis einschließlich 2019 wurden Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 1.000 € netto regelmäßig in einem Sammelposten erfasst, der im Jahr der Bildung und in den vier Folgejahren abgeschrieben wird. Finanzanlagen Mit Ausnahme eines zinslosen Darlehens, das mit Vertrag vom 17. November 2005 an die Gesellschafterin Stadt Gelsenkirchen gewährt wurde, sowie der Beteiligung an der SEG KG sind die übrigen Finanzanlagen zu Anschaffungskosten bzw. zum Nominalwert bewertet und wurden ggf. um planmäßige Tilgungen gekürzt. Die Beteiligung an der SEG KG wurde auf Grundlage des im Jahr 2015 vollzogenen Beteiligungserwerbs von der Sparkasse Gelsenkirchen zum beizulegenden Wert bewertet. Die Anteile an der Beteiligung an der AiR-GE wurde im Berichtsjahr vollständig veräußert. Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihren Nominalwerten bilanziert. Ausfallrisiken wurde durch Abschreibungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die ausgewiesenen Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Investitionszuschüsse / Tilgungsnachlässe In Anlehnung an den HFA1 1/1984 und die herrschende Literaturmeinung werden finanzielle Zuwendungen wie folgt behandelt: Investitionszuschüsse für Bestandsneubauten werden nicht von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der bezuschussten Sachanlagen abgesetzt, sondern als Sonderposten passiviert. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt jährlich parallel zur Abschreibung der geförderten Vermögensgegenstände. Soweit es sich um Grundstücke handelt, wird der entsprechende Sonderposten erst bei einem späteren Verkauf der Grundstücke aufgelöst. Tilgungsnachlässe der NRW.Bank für Bestandsneubauten werden ebenfalls in einen Sonderposten für Investitionszuschüsse eingestellt und anschließend über die Nutzungsdauer des finanzierten Vermögensgegenstandes aufgelöst. Nach neuester Rechtsauffassung stellt der Tilgungsnachlass der NRW.Bank vom Charakter her zwar einen Ertragszuschuss dar, da er für 20 - 25 Jahre den Ausgleich eines Ertragsverzichtes verkörpert (gegenüber dem Markt geminderte Miete). Allerdings ist das Delta zwischen der Bewilligungsmiete und der erzielbaren Marktmiete in Gelsenkirchen deutlich nicht so groß, wie in anderen NRW Städten, so dass hier die Ertragskomponente gegenüber der Investitionskomponente dann doch wieder in den Hintergrund tritt. Darüber hinaus ließen z.B. die Förderbestimmungen RL FLü die Vereinbarung weiterer Mietzuschläge zu (Möblierung, erhöhte Fluktuation, sonstige Nebenabreden), wodurch die vereinbarte Miete dem Marktgeschehen noch weiter angenähert werden konnte. Durch die Passivierung der Investitionszuschüsse und der Tilgungsnachlässe der NRW.Bank für Bestandsneubauten bleibt gewährleistet, dass die erstmaligen Herstellungskosten in der tatsächlich angefallenen Höhe auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen sind und dass die für die Investition gewährten Finanzierungsmittel auch tatsächlich voll zu deren Finanzierung eingesetzt und nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Zuschüsse für Bauten auf fremden Grundstücken werden direkt von den Herstellungskosten in Abzug gebracht, ebenso wie Tilgungsnachlässe der NRW.Bank für Modernisierungsmaßnahmen und Investitionszuschüsse im Kontext der Beseitigung von Problemimmobilien. Seit 2017 besteht die herrschende Meinung, dass der Tilgungsnachlass im Rahmen des KfW Programms "Energieeffizient Bauen und Sanieren" bei aktivierungspflichtigen energetischen Modernisierungen oder Neubauten zur Deckung der erhöhten Herstellungskosten dient und somit ebenfalls Investitionscharakter hat. Tilgungsnachlässe der KfW für Neubauten werden daher in einen Sonderposten für Investitionszuschüsse eingestellt und anschließend über die Nutzungsdauer des finanzierten Vermögensgegenstandes aufgelöst. Tilgungsnachlässe der KfW für Modernisierungsmaßnahmen werden direkt von den Herstellungskosten in Abzug gebracht. Pensionsrückstellungen Gem. § 249 HGB sind für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen Rückstellungen zu bilden. Ihre Bewertung hat gem. § 253 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages zu erfolgen. Künftige Preis- und Kostensteigerungen sind hierbei zu berücksichtigen. Pensionsrückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind seit 2016 mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abzuzinsen. Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen können stattdessen auch pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Pensionsrückstellung wurden auf Basis der Heubeck-Richttafeln 2018 G nach dem HGB modifizierten Teilwertverfahren unter Berücksichtigung einer 2 %-igen Rentenanpassung errechnet. Ihnen wurde eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren sowie der von der Deutschen Bundesbank für diese Restlaufzeit bekannt gegebene durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre von 1,82 % zugrunde gelegt (Vorjahr: 1,78 % / 10-Jahres-Zinssatz). Die Differenz der Rückstellungswerte der beiden unterschiedlichen Zinssätze für eine 7-Jahres-Betrachtung (1,74 %) bzw. eine 10-Jahres-Betrachtung (1,82 %) ergibt einen Betrag in Höhe von 8.719 €. Dieser Betrag unterliegt unter den Voraussetzungen des § 253 (6) S. 2 HGB der Ausschüttungssperre. Für eine wertpapierbasierte Versorgungszusage wurde im Berichtsjahr eine Rückstellung zum Nominalbetrag neu gebildet. Im Folgejahr wird die ggw ein Wertpapierdepot in analoger Höhe anlegen. Eine Abzinsung erfolgte demzufolge nicht. Rückstellung für Bauinstandhaltung Im Zuge der Einführung des HGB-BilMoG hat die ggw für alle ihre nach § 249 Abs. 2 HGB a. F. gebildeten Sanierungs- und Instandhaltungsrückstellungen das Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB ausgeübt. Die Bewertung dieser Rückstellungen erfolgt somit weiterhin unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften vor Inkrafttreten des HGB-BilMoG. Sonstige Rückstellungen Die ggw hat im Jahr 2022 eine umfangreiche Neuausrichtung und Neubewertung der bestehenden Betriebszugehörigkeitsprämien für Zwecke der Mitarbeiterbindung initiiert. Da Verpflichtungen aus Betriebszugehörigkeitsprämien den Altersversorgungsverpflichtungen ähnlich und daher als vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen anzusehen sind, wurden den Berechnungen sowohl die Heubeck Richttafeln 2018 G für Pensionsverpflichtungen mit einem Gehaltstrend von 2,38 % p.a. als auch der durchschnittliche Marktzinssatz zugrunde gelegt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (1,74 %). Darüber hinaus wurden die sonstigen Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und im Falle einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem von der Deutschen Bundesbank für die jeweils angenommene Restlaufzeit bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (Spanne: 1,03 % - 1,51 %) abgezinst. Von dem Wahlrecht zur Abzinsung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde kein Gebrauch gemacht. Alle ausgewiesenen Rückstellungen beinhalten die bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Verbindlichkeiten Die langfristigen Darlehensverbindlichkeiten sowie die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Gelsenkirchen werden unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin" ausgewiesen. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I. BilanzAnlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) dargestellt. Die im Berichtsjahr als Zugang aktivierten Herstellungskosten beinhalten auch Kosten für eigene Architekten-, Ingenieur- und Verwaltungsleistungen in Höhe von 343,9 T€ (Vorjahr: 479,7 T€) sowie Kosten für aktivierte Bauzeitzinsen in Höhe von 93,0 T€ (Vorjahr: 179,7 T€) Die im Berichtsjahr für den Erwerb und die Beseitigung von Problemimmobilien insgesamt entstandenen Anschaffungs- und Abrisskosten in Höhe von 562,7 T€ wurden vollständig als Anschaffungskosten des Grund- und Bodens aktiviert. Mit Ausnahme der nicht förderfähigen Kosten werden der ggw sämtliche Anschaffungs- und Abrisskosten aus dem Förderprogramm Problemimmobilien im Kontext der Zuwanderung aus Südost-Europa oder dem integrierten Entwicklungskonzept Rotthausen erstattet. Zum Abschlussstichtag besteht somit keine Erfordernis zur Abwertung der Grundstücksbuchwerte aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Im Berichtsjahr wurden Zuschüsse für Problemimmobilien in Höhe von 995,6 T€ anschaffungskostenmindernd erfasst. Zusätzlich zu den Wohnungen in der Schievenfeldsiedlung aktiviert die ggw auch in weiteren Liegenschaften die Kosten von Wohnungseinzelsanierungen, die im Kontext von geplanten umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen erfolgen. Die aktivierten Kosten für diese Wohnungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 91,9 T€. Unter den Anlagen im Bau sind die bis zum Abschlussstichtag angefallenen Baukosten für ein weiteres Wohnbauprojekt mit 31 Wohnungen an der Heistraße (6.611 T€) in Gelsenkirchen-Erle, für den Neubau Am Buerschen Waldbogen auf dem Baufeld A1 (5.342 T€) sowie den Neubau der Grundschule An der Gräfte in Höhe von 3.303,6 T€ ausgewiesen. Weiterhin sind für die Modernisierung der Verwaltung am Standort Darler Heide 100 (2.094,3 T€) in Gelsenkirchen-Erle bilanziert. Die Bauvorbereitungskosten beinhalten Planungsleistungen für insgesamt 13 weitere Neubau- und Modernisierungsvorhaben der Gesellschaft. Im Berichtsjahr wurden weitere 0,6 % der Geschäftsanteile an der GFW Gesellschaft für Wohnungsbau mbH in Gelsenkirchen-Rotthausen erworben, welche als Zugänge unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesen wurden. Zum 31. Dezember 2023 besitzt die Gesellschaft 94,9 % der Geschäftsanteile an der Nordsternpark GmbH, Gelsenkirchen. Das Eigenkapital und das Jahresergebnis der Nordsternpark GmbH stellen sich im Geschäftsjahr 2023 folgendermaßen dar:
Der Beteiligungsbuchwert beträgt 10,5 Mio. €. Zum 31. Dezember 2023 besitzt die Gesellschaft 94,0 % der Geschäftsanteile an der Verkehrsgesellschaft Stadt Gelsenkirchen mbH, Gelsenkirchen. Das Eigenkapital und das Jahresergebnis der Verkehrsgesellschaft Gelsenkirchen mbH stellen sich im Geschäftsjahr 2023 folgendermaßen dar:
Der Beteiligungsbuchwert beträgt 37,0 T€. Zum 31. Dezember 2023 besitzt die Gesellschaft 67,62 % der Geschäftsanteile an der GFW Gesellschaft für Wohnungsbau mbH, Gelsenkirchen. Das Eigenkapital und das Jahresergebnis der GFW Gesellschaft für Wohnungsbau mbH stellen sich im Geschäftsjahr 2023 folgendermaßen dar:
Der Beteiligungsbuchwert beträgt 17,4 Mio. €. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen beinhalten drei an die Nordsternpark GmbH ausgegebene Investitionskredite für immobilienwirtschaftliche Zwecke. Die vereinbarten Zinssätze liegen zwischen 0,93 % und 4,18 %. Die Ausleihungen an die Gesellschafterin umfassen ein zinslos an die Stadt Gelsenkirchen gewährtes Darlehen, das mit einem diskontierten Wert in Höhe von 16,8 T€ (i. Vj. 19,1 T€) ausgewiesen wird. Im Berichtsjahr erfolgten keine Tilgung und keine Zuschreibung. Unter den Beteiligungen sind im Wesentlichen der Beteiligungsbuchwert an der Stadterneuerungsgesellschaft GmbH & Co.KG (270,0 T€), der in Vorjahren auf den beizulegenden Wert abgeschrieben wurde und die Anteile an der Wissenschaftspark Gelsenkirchen GmbH (404,3 T€), die zu Anschaffungskosten bilanziert wurden ausgewiesen. Die Anteile an der Akademie im Revier Projektgesellschaft Gelsenkirchen mbH (GE GmbH) wurden im Geschäftsjahr veräußert. Die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, basieren auf zwei an die Wissenschaftspark GmbH ausgegebenen Darlehen für immobilienwirtschaftliche Zwecke (Zinssätze zwischen 0,93 % und 2,14 %). Die sonstigen Ausleihungen beinhalten vor allem Arbeitgeberdarlehen für immobilienwirtschaftliche Investitionen. Umlaufvermögen Unter der Position Grundstücke mit unfertigen Bauten ist im Geschäftsjahr die Immobilie GGS Kurt-Schumacher-Str. 146/148 mit 11.186,1 T€ ausgewiesen. Unter der Position Grundstücke mit fertigen Bauten ist im Geschäftsjahr zum einen ein Grundstück in der Hülsmannstr. 13 in Höhe von 346,0 T€ ausgewiesen, welches zur Erweiterung der Immobilie GGS Kurt-Schumacher-Str. 146/148 vorgesehen ist. Zum anderen wird in der Position ein Grundstück in der Schweidnitzer Straße in Höhe von 59 T€ ausgewiesen, bei dem Veräußerungsabsicht besteht. Unter der Position unfertige Leistungen wurden noch nicht abgerechnete umlagefähige Betriebs-, Heiz- und sonstige Kosten - vermindert um einen Bewertungsabschlag für Leerstand - in Höhe von 18.650,7 T€ ausgewiesen. Daneben werden drei unfertige Modulschulbauten mit einem Gesamtbetrag von 5.373,5 T€ ausgewiesen, die auf fremden Grund und Boden errichtet werden Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 472,0 T€ bestehen in Höhe von 333,2 T€ gegen die Nordsternpark GmbH und resultieren aus Forderungen aus der Betreuungstätigkeit in Höhe von 90,1 T€ (Vorjahr: 7,2 T€), aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 51,2 T€ (Vorjahr: 5,8 T€) sowie aus sonstigen Vermögensgegenständen aufgrund der bestehenden umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von 191,8 T€ (Vorjahr: 16,5 T€). Darüber hinaus bestehen Forderungen in Höhe von 120,0 T€ gegen die Verkehrsgesellschaft Stadt Gelsenkirchen mbH, die sich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2,2 T€ (Vorjahr: 2,1 T€) sowie aus sonstigen Vermögensgegenständen aufgrund der bestehenden umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von 117,7 T€ (Vorjahr: 20,7 T€) zusammensetzen. Im Vorjahr bestanden noch Forderungen aus der Betreuungstätigkeit in Höhe von 81,4 T€. Des weiteren bestehen Forderungen in Höhe von 318,8 T€ gegen die GFW Gesellschaft für Wohnungsbau mbH, die sich aus Forderungen aus der Betreuungstätigkeit in Höhe von 16,5 T€ (Vorjahr: 0,0 T€), sonstigen Vermögensgegenständen aufgrund der bestehenden umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von 2,3 T€ (Vorjahr: 4,3 T€) sowie Forderungen aus dem Cash-Pooling in Höhe von 300,0 T€ (Vorjahr: 0,0 T€) zusammensetzen. Die Forderungen gegen "Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnisverhältnis besteht" ergeben sich aus Forderungen aus der Betreuungstätigkeit in Höhe von 68,0 T€ (Vorjahr: 57,9 T€) gegen die Wissenschaftspark GmbH. Im Vorjahr bestanden gegen die Wissenschaftspark GmbH außerdem Darlehensforderungen in Höhe von 24,0 T€. Zudem bestehen noch Forderungen aus der Betreuungstätigkeit gegen die Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen GmbH und Co. KG (SEG KG) in Höhe von 32,6 T€ (Vorjahr 6,1 T€). Die Forderungen gegen die Gesellschafterin resultieren aus sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 1.753,6 T€, aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.457,8 T€ (Vorjahr: 0,0 T€), die im Wesentlichen aus dem Verkauf aus Gesellschaftsanteilen in Höhe von 1.250,0 T€ stammen, aus Mietforderungen in Höhe von 269,5 T€ (Vorjahr: 31,3 T€) sowie aus Forderungen aus der Betreuungstätigkeit in Höhe von 26,3 T€ (Vorjahr: 47,6 T€). Im Vorjahr bestanden zudem Forderungen aus Cash-Pool Guthaben in Hohe von 38.477,1 T€. Die in der Bilanz dargestellten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von einem Jahr. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten In der aktiven Rechnungsabgrenzung sind Geldbeschaffungskosten aus der Finanzierung in Höhe von 107,6 T€ enthalten. Die Geldbeschaffungskosten werden planmäßig über die Zinsbindungsfristen aufgelöst. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein gewährter Zuschuss der Gekita in Höhe von 1.460,3 T€ für ein im Berichtsjahr fertig gestelltes Neubauvorhaben sowie ein Teilschulderlass der NRW-Bank für die im Vorjahr abgeschlossene Neubaumaßnahme an der Bochumer Str. 167 in Höhe von 616,1 T€ passiviert. Die ergebniswirksame Auflösung erfolgt analog zur Abschreibung der geförderten bzw. finanzierten Anlagegüter. Der Auflösungsbetrag für die zum Abschlussstichtag passivierten Investitionszuschüsse und Tilgungsnachlässe belief sich im Berichtsjahr auf insgesamt rd. 201,4 T€. Rückstellungen Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen handelt es sich um die Verpflichtung gegenüber den Hinterbliebenen eines früheren Mitglieds des Geschäftsführungsorgans in Höhe von 908,1 T€ sowie der aktuellen Geschäftsführung in Höhe von 953,5 T€. Zum 01. Januar 1995 wurde die Zusatzversorgungskasse der Stadt Gelsenkirchen in die Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (KVW) überführt. Im Zuge dieser Überführung hat sich die ggw dazu verpflichtet, sich an der Zahlungsverpflichtung der Stadt Gelsenkirchen gegenüber der neuen Versorgungskasse zu beteiligen. Der Refinanzierungsbetrag der ggw belief sich in den Jahren 2020, 2021 und 2022 auf 45,7 T€, auf 39,5 T€, bzw. auf 34,0 T€ und reduzierte sich im Jahr 2023 auf 28,4 T€. Für das Geschäftsjahr 2024 wurden monatliche Abschläge von 2,4 T€ festgelegt. Die Mehrheit der Bezugsempfänger hat ein Alter von 75 bis über 100 Jahren. Die Verpflichtung der ggw nimmt jedes Jahr überproportional stark ab und hat inzwischen den Anteil der ggw am bestehenden Sondervermögen der ehemaligen ZVK zur Jahresmitte 2021 unterschritten. Die Zahlungen seit diesem Zeitpunkt bis zum vollständigen Entfall der Verpflichtung erfolgen jedoch weiterhin durch die ggw und nicht unmittelbar aus dem Sondervermögen. Diese Zahlungen werden als Forderung gegen die Stadt gelsenkirchen ausgewiesen und nach Entfall der Zahlungsverpflichtung mit dem anteiligen Sondervermögen der ggw verrechnet. Zum Jahresultimo bestehen aus diesem Sachverhalt Forderungen gegen die Stadt Gelsenkirchen in Höhe von 74,0 T€. Der Rückstellungsanteil am Sondervermögen der ehemaligen ZVK beläuft sich bei einem Anteil am Deckungsvermögen in Höhe von 185,6 T€ zum 31. Dezember 2023 somit auf 111,6 T€. Die Bewertung der Altrentenverpflichtung erfolgt weiterhin nach § 246 (2) HGB (Bewertungseinheit). Die Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen ist im Rückstellungsspiegel (Anlage 2 zum Anhang) dargestellt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 123,4 T€ bestehen gegenüber der Nordsternpark GmbH und resultieren in Höhe von 119,0 T€ aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: 62,8 T€). Zudem bestehen noch sonstige Verbindlichkeiten aufgrund der bestehenden umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von 4,4 T€ (Vorjahr: 20,5 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin ergeben sich ganz überwiegend aus Darlehens- und Zinsverbindlichkeiten in Höhe von 200.882,9 T€ (Vorjahr: 222.146,9 T€). Darüber hinaus bestehen zum Abschlussstichtag gegenüber der Stadt Gelsenkirchen Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pool in Höhe von 3.428,0 T€ (Vorjahr: 0 T€), aus der Vermietung in Höhe von 382,5 T€ (Vorjahr: 151,9 T€), Verbindlichkeiten aus der Betreuungstätigkeit in Höhe von 43,2 T€ (Vorjahr: 46,2 T€). Im Vorjahr bestanden noch Verbindlichkeiten aus Lieferungen & Leistungen in Höhe von 3,5 T€, sowie übrige Verbindlichkeiten in Höhe von 2,2 T€. Die Zusammensetzung und Entwicklung der Verbindlichkeiten ist im Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 3 zum Anhang) dargestellt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Das zum Jahresultimo bestehende Bestellobligo für vergebene Bauaufträge ist im Wesentlichen durch bereits zur Auszahlung gelangte bzw. durch zugesagte, aber noch nicht valutierte Kredite sowie durch den zum Abschlussstichtag vorhandenen Bestand an liquiden Mitteln sowie durch den eingeräumten Cash-Pool Rahmen überdeckt. In dem Bestellobligo sind u. a. offene Aufträge aus Einzelvergaben für die energetischen Sanierungsmaßnahmen an den Standorten Tiemannsweg und Boniverstraße sowie für die Neubaumaßnahme Heidehof an der Darler Heide in Höhe von zusammen rd. 5,8 Mio. € enthalten. Bis zur Schlussrechnung der Generalunternehmeraufträge für insgesamt fünf Grundschulneu- und/oder -erweiterungsbauten sowie für die Neubaumaßnahme A1 Am Buerschen Waldbogen werden zusammen noch rd. 35,4 Mio. € anfallen. Ferner existiert für das Geschäftsjahr 2024 ein Vertrag für pauschalierte Kleininstandhaltung über eine Auftragssumme von rd. 1,4 Mio. €. Das künftige Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Neubauaufkommen ist daneben im Wirtschaftsplan 2024 - 2028 abgebildet. Die Finanzierung erfolgt hier teilweise durch die im operativen Geschäft erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse und darüber hinaus durch branchenübliche Fremdfinanzierungen. II. Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse wurden im Inland erzielt. Sonstige betriebliche Erträge wurden erzielt aus
Die Erlöse aus früheren Jahren resultieren in Höhe von 526,2 T€ aus der Vereinnahmung einer Subvention. Sonstige betriebliche Aufwendungen resultieren aus
Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Position beinhaltet Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 12.7 T€, davon 12,5 T€ für Pensionsrückstellungen. Der Zinsaufwand des Berichtsjahres wurde durch die Ausübung des Wahlrechtes zur Aktivierung von Zinsen für Fremdkapital, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, um 93,0 T€ reduziert. Periodenfremde / Neutrale Erträge und Aufwendungen Im Berichtsjahr sind periodenfremde / neutrale Erträge in Höhe von 1.041,1 T€ angefallen. Diese resultieren ganz überwiegend aus früheren Jahren in Höhe von 658,2 T€ sowie aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen in Höhe von zusammen 313,4 T€. Die periodenfremden / neutralen Aufwendungen in Höhe von 1.516,7 T€ setzen sich überwiegend zusammen aus Zuführungsbeträgen zu Rückstellungen aus der Versorgungszusage in Höhe von 1.114,3 T€, sowie Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 241,5 T€. Außerdem ist sowohl in den neutralen Aufwendungen als auch in den neutralen Erträgen eine Verrechnungsposition in Höhe von 66,9 T€ enthalten. Beschlussvorschlag zur ErgebnisverwendungDie Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.674,1 T€ erwirtschaftet. Die Geschäftsführung wird dem Aufsichtsrat vorschlagen, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, den zum 31. Dezember 2023 (nach Abzug der in die gesellschaftsvertraglichen Rücklagen eingestellten 167,4 T€) ausgewiesenen Bilanzgewinn von 1.506,6 T€ in Höhe von 400,0 T€ an die Gesellschafterin auszuschütten und darüber hinaus den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen. D. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2024 sind für die Gesellschaft keine weiteren Risiken erkennbar, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen können. E. Sonstige Angaben Im Rahmen eines zwischen der Bezirksregierung Münster und dem Referat Stadtkämmerei und Finanzen der Stadt Gelsenkirchen abgestimmten Finanzierungskonzeptes hat die Gesellschaft im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr mit der Stadt Gelsenkirchen keine weitere Projekt-, Ankauf- und Anschlussfinanzierungen vorgenommen. Aufgrund der aktuellen Hochzinsphase wird zur Finanzierung der Gesellschaft anstelle der Aufnahme neuer, langfristiger Darlehn der Cash-Pool-Rahmen kurzzeitig ausgeweitet (Cash-Pool-Rahmen 30 Mio. €). Bis zum Abschlussstichtag hat die ggw aus dem neuen städtischen Finanzierungskonzept somit Darlehen in Höhe von nominal 248,4 Mio. € von der Stadt Gelsenkirchen in Anspruch genommen. Der Vorteil für die ggw besteht in der erheblichen Verbesserung der Bonität gegenüber dem Kapitalmarkt durch diese nachrangigen Gesellschafterdarlehen sowie in einer wesentlichen Vereinfachung der Kreditabwicklung. Innerhalb des Konzerns Stadt Gelsenkirchen ist mittlerweile abgestimmt, dass die Beantragung und Abwicklung von Finanzierungsangelegenheiten von städtischen Gesellschaften, an denen die ggw mehrheitlich bzw. nennenswert beteiligt ist, zentral durch die ggw abgewickelt wird. Die Ausleihungen an Beteiligungsgesellschaften belaufen sich zum Abschlussstichtag auf 6.123,8 T€. Am Bilanzstichtag bestanden aus Mietkautionen insgesamt Mietkautionsguthaben von 3.493,4 T€ (Vorjahr: 3.458,9 T€). In gleicher Höhe bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Mietern aus eingezahlten Mietkautionen. Es handelt sich hierbei um Treuhandvermögen, das bei der DKB Deutsche Kreditbank AG, Berlin verwaltet wird, daher wurden die Guthaben zum 31. Dezember 2023 nicht in der Bilanz als flüssige Mittel und Verbindlichkeiten aus Vermietung ausgewiesen. Die ggw ist Mitglied der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung) mit Sitz in Münster. Die kvw-Zusatzversorgung hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage zu gewähren. Die Betriebsrenten werden jeweils zum 1. Juli um 1,0 Prozent ihres Betrages erhöht. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richten sich nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K). Seit dem 1. Januar 2002 ist die Höhe der Betriebsrente insbesondere abhängig von dem jeweiligen Jahresentgelt und dem Alter des Beschäftigten (sog. Punktemodell). Anwartschaften aus dem bis zum 31. Dezember 2001 durchgeführten Gesamtversorgungssystem werden zusätzlich in Form einer Startgutschrift berücksichtigt. Die Versorgungsverpflichtungen werden im Umlageverfahren in Form eines Abschnittsdeckungsverfahrens finanziert. Der Deckungsabschnitt beträgt 10 Jahre. Infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die Kasse zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, neben den Umlagen ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs. Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte für die Beschäftigten der ggw 4.200,1 T€. Aus dieser Summe sind 4,5% Umlagen und 3,25 % Sanierungsgelder gezahlt worden. Der hieraus resultierende Personalaufwand belief sich auf rd. 325,5 T€. Wenn ein Mitglied die kvw-Zusatzversorgung verlassen will, ist eine nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Ausgleichszahlung für die bei der kvw-Zusatzversorgung verbleibenden Zahlungsverpflichtungen erforderlich. Im Falle des Austritts der ggw zum 31.12.2022 hätte die Ausgleichszahlung rd. 11.446,5 T€ betragen. Eine Angabe zu einer möglichen Ausgleichszahlung zum 31.12.2023 kann von der kvw-Zusatzversorgung voraussichtlich erst Mitte 2024 gemacht werden, da die entsprechenden versicherungsmathematischen Berechnungen zur Ermittlung des Ausgleichsbetrages erst durchgeführt werden können, wenn alle Jahresmeldungen der Mitglieder vorliegen und verarbeitet sind. Die durchschnittliche Zahl der während des Berichtsjahres beschäftigten Mitarbeiter ergibt sich wie folgt:
Umgerechnet auf die volle tarifliche Arbeitszeit entspricht die Zahl der in 2023 beschäftigten Mitarbeiter inklusive Geschäftsführer 66,8 (Vorjahr: 68,3) Vollzeitäquivalenten im Jahresdurchschnitt. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr durchschnittlich 13 Auszubildende (Vorjahr:11) beschäftigt. Für die Hinterbliebene eines früheren Mitglieds des Geschäftsführungsorgans wurden Bezüge in Höhe von 43,4 T€ geleistet (Vorjahr: 43,1 T€). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber der Hinterbliebenen wurde zum 31. Dezember 2023 eine Rückstellung in Höhe von 908,1 T€ (Vorjahr: 968,2 T€) gebildet. Für das Honorar des Abschlussprüfers ist ein Betrag von brutto 67,4 T€ berücksichtigt worden. Hierin enthalten ist auch ein Anteil für den Konzernjahresabschluss und Bestätigungsleistungen im Zusammenhang mit der MaBV Prüfung. Die Organe der Gesellschaft waren im Berichtsjahr wie folgt besetzt: Geschäftsführer:
Seit 2018 wird dem Geschäftsführer eine zusätzliche Vergütungskomponente gewährt (long-term incentive), welche jedoch erst in künftigen Jahren und nach Eintritt gewisser Voraussetzungen zur Auszahlung gelangt. Für diese Vergütungskomponente wurde der Rückstellung im Berichtsjahr ein Betrag von nominal 95,0 T€ zugeführt. Hiervon wurden 60 T€ an die Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH weiterberechnet. Der Betrag der Rückstellungsbildung ist in den vorgenannten Bezügen nicht enthalten. Entsprechend den dienstvertraglichen Regelungen nutzt der Geschäftsführer einen von der Gesellschaft gestellten Dienstwagen (Audi Q5). Mit Wirkung zum 01. Juli 2023 wurde für den Geschäftsführer nach 15-jähriger Dienstzeit eine wertpapierbasierte Versorgungszusage vereinbart. Der Initialbetrag beträgt 900,0 T€. In den Folgejahren wird dieser Betrag zum 01.01. und 01.07. um jeweils 40 T€ erhöht - längstens bis zum 01.07.2030. Der Geschäftsführer nimmt ein Arbeitgeberdarlehen der Gesellschaft für wohnungswirtschaftliche Investitionen mit einer zum Jahresultimo valutierenden Restschuld von 17,0 T€ in Anspruch. Der vereinbarte Zinssatz beträgt 1,5 %. Die im Berichtsjahr geleistete Tilgung belief sich auf 0,4 T€. Mitglieder des Aufsichtsrates:
Die Bezüge setzen sich aus einem pauschalen Aufwendungsersatz sowie aus Sitzungsgeldern zusammen. Die Bezüge des Aufsichtsrates betrugen insgesamt 29,1 T€. Die Bezüge der Vertreter des Verwaltungsvorstandes - bestehend aus der Oberbürgermeisterin, dem Stadtbaurat und dem Stadtkämmerer - gehen unmittelbar der Stadt Gelsenkirchen zu.
Gelsenkirchen, den 30. April 2024 Harald Förster, Geschäftsführer ErgebnisverwendungsbeschlussBeratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023 Auf Empfehlung des Aufsichtsrates der ggw in seiner Sitzung am 28. Juni 2024 werden folgende Beschlüsse gefasst:
BestätigungsvermerkWIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Wir haben zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der ggw GmbH (vormals: Gelsenkirchener Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung), Gelsenkirchen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 in den diesem Bericht als Anlage I (Jahresabschluss) und Anlage II (Lagebericht) beigefügten Fassungen den am 14. Juni 2024 in Essen unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ggw GmbH (vormals: Gelsenkirchener Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung), Gelsenkirchen PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der ggw GmbH (vormals: Gelsenkirchener Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung), Gelsenkirchen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ggw GmbH (vormals: Gelsenkirchener Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, 14. Juni 2024 BDO
AG
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