Gasthöfe
Project GmbH Planungsgesellschaft
Ruiter Straße 1, 73734 Esslingen am Neckar, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Vincent Geisel seit 18.1.2023 | Prokura |
Thomas Hirsch seit 18.1.2023 | Prokura |
Veit Schmid seit 23.1.2022 | Geschäftsführer |
Ralf Ritter seit 15.1.2019 | Prokura |
Nicolas Pollich seit 11.1.2017 | Geschäftsführer |
Ulrich Neumann seit 26.2.2014 | Prokura |
Gerhard Vogl seit 11.6.2012 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (16)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 12.50% | |
| 12.50% | |
| 12.50% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
16 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 16 angezeigt
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Project GmbH PlanungsgesellschaftEsslingen am NeckarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
PASSIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN Die Firma hat ihren Sitz in Esslingen am Neckar. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 210361 eingetragen. B. ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nicht in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages in EURO unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2022 aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert angewandt worden. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des HGB aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. C. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Erstellung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 i.V.m. § 255 Abs. 1 HGB). Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB). Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Sie haben eine Nutzungsdauer zwischen 3 und 5 Jahren. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Bei den planmäßigen Abschreibungen wird für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, für andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung im Regelfall von einer Nutzungsdauer von 3 bis 50 Jahren ausgegangen. Für die Zugänge 2023 bei den Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurde ein Sammelposten gebildet, der jährlich mit 20% linear abgeschrieben wird. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen wegen vorübergehender oder dauernder Wertminderung angesetzt (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB). Unfertige und fertige Erzeugnisse/Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen anteilige, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen, soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind. Abwertungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist (§ 255 Abs. 2 HGB). Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen (§ 255 Abs. 3 HGB). Der Ansatz der geleisteten Anzahlungen erfolgte mit dem Nennbetrag (ohne Umsatzsteuer). Die erhaltenen Anzahlungen auf Vorräte wurden mit dem Rückzahlungsbetrag (ohne Umsatzsteuer) offen von dem Posten "Vorräte" abgesetzt, soweit den Anzahlungen Vorräte zugeordnet werden konnten (§ 268 Abs. 5 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich oder niedrig verzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Für das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit danach darstellen (§ 250 Abs.1HGB). Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Künftige Preis- und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1,4 HGB). Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). D. ANGABEN ZUR BILANZ Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr. EUR 35.086,04 haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 41.805,94 (Vj. EUR 163.869,91) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Es bestehen Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von EUR 325.114,13 (Vj. EUR 436.773,92). Es handelt sich dabei um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Forderungen (Darlehen) gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von EUR 36.748,60 (Vj. EUR 158.812,57). Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 262.105,12 (Vj. 473.120,13) enthalten. Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr in Höhe von EUR 112.847,53 (Vj. EUR 178.590,03). Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren. Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 22.504,50 (Vj. EUR 33.744,48) wurden durch Grundschulden gesichert. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00). Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB): Aval-Kredit Nr. 7004149829 EUR 22.092,79 (Vj. EUR 22.092,79) Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
E. SONSTIGE ANGABEN Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 67 Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 67 kaufmännische Arbeitnehmer. Die Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB). Von den Erleichterungen nach §§ 274 a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. An einen Geschäftsführer wurde ein Kredit ohne Sicherheiten in Höhe von TEUR 10 gewährt. Der Zinssatz beträgt 2,5 % p.a. (§ 285 Nr. 9 c HGB). Die Laufzeit beträgt 5 Jahre.
Esslingen, den 24. Mai 2024 Die Geschäftsführung Nicolas Pollich Veit Schmid Offenlegungsangabe § 328 Abs. 1a Satz 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde am 22.Juli 2024 festgestellt. |
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