Leistritz Turbinentechnik Nürnberg GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Turbinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Metz seit 10.3.2025 | Prokura |
Nicole Sude seit 10.3.2025 | Prokura |
Britta Schöneberg seit 28.2.2023 | Prokura |
Markus Leo Schwarte seit 16.4.2020 | Geschäftsführer |
Dirk Wilbert seit 19.2.2015 | Prokura |
Martin-Michael Tollkühn seit 10.3.2014 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LEISTRITZ AktiengesellschaftNürnbergKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die LEISTRITZ Aktiengesellschaft, Nürnberg Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der LEISTRITZ Aktiengesellschaft, Nürnberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutter-unternehmens zusammengefassten Konzernlagebericht der LEISTRITZ Aktiengesellschaft, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 3. Mai 2022 Deloitte
GmbH
Sebastian Kiesewetter, Wirtschaftsprüfer Christian Fischer, Wirtschaftsprüfer Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 31. Dezember 2021
Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens 2021
Konzernanhang für 20211. Allgemeine Angaben Das Mutterunternehmen ist unter der Firma LEISTRITZ Aktiengesellschaft mit Sitz in Nürnberg im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HRB 7679 eingetragen. Der Konzernabschluss der LEISTRITZ AG wurde nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Die Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren. Das Geschäftsjahr der LEISTRITZ AG und der einbezogenen Tochterunternehmen ist das Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wird in der Berichtswährung EUR aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke in diesem Anhang gemacht. 2. Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis umfasst neben der LEISTRITZ AG als Obergesellschaft acht (Vj. acht) inländische und zehn (Vj. zehn) ausländische Tochterunternehmen. Der Ruth LEISTRITZ Mitarbeiterstiftung e.V., Nürnberg, wird als Zweckgesellschaft nach § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB ebenfalls konsolidiert.
2) Konsolidierung gemäß § 290
Abs. 2 Nr. 4 HGB
C) Nicht konsolidierte verbundene Unternehmen (§ 296 Abs. 2 HGB)
1) Ergebnis vor Verlustübernahme
Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit bzw. mit in Summe geringem Geschäftsumfang wurden gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen. 3. Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung für Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2010 erworben wurden, erfolgte nach der Buchwertmethode entsprechend § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB in der damals gültigen Fassung des HGB zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile (Gründungszeitpunkt) bzw. zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des Tochterunternehmens. Die LEISTRITZ India Pte. Ltd., Chennai, Indien, hat den abweichenden Bilanzstichtag 31. März. In den Konzernabschluss wurde der Zwischenabschluss zum 31. Dezember 2021 einbezogen. Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Unternehmen wurden eliminiert. Die Veränderung der Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen ist ergebniswirksam behandelt. 4. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt nach den Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss der LEISTRITZ AG einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze maßgebend. Die Vermögensgegenstände und Schulden werden im Konzernabschluss einheitlich bewertet. Abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in den Jahresabschlüssen der Konzernunternehmen werden angepasst (Handelsbilanz II). Selbst geschaffene und erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauer beträgt sowohl bei den selbst geschaffenen als auch bei den erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen drei bis fünf Jahre. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden gemäß dem Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB zu Herstellungskosten aktiviert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und, sofern es der Abnutzung unterliegt, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen und immaterieller Vermögensgegenstände sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer für Gebäude beträgt 10 bis 33 Jahre. Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden jeweils mit einer Nutzungsdauer von 2 bis 10 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden deutschen steuerlichen Vorschriften folgend bis zu einem Wert von EUR 250,00 im Zugangsjahr sofort als Aufwand gebucht. Für Anlagegüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 betragen, wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20% p.a. im Zugangsjahr und in den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn der Grund für die Abschreibung entfallen ist. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es erfolgt eine Bewertung zu den voraussichtlichen Verkaufspreisen abzüglich der noch anfallenden Kosten, falls dieser Wert unter den Herstellungskosten liegt. Waren sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren letzten Einstandspreis bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Erhaltene Anzahlungen werden in Ausübung des Wahlrechts nach § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Für Verluste aus Liefer- und Abnahmeverpflichtungen sind in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten abzüglich der Wertabschläge für Einzelrisiken und für das allgemeine Kreditrisiko bilanziert. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Zudem werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen, berücksichtigt, nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. eines negativen Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet, soweit diese beim selben Steuersubjekt anfallen. Der Überhang an aktiven latenten Steuern, der aus Differenzen in den Jahresabschlüssen sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen der konsolidierten Unternehmen resultiert, wird in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts aktiviert. Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung resultiert aus der Saldierung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB von Altersversorgungsverpflichtungen mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden für deutsche Gesellschaften auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzins der vergangenen zehn Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,87% (Vj. 2,30%) gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB angewendet. Erwartete Rentensteigerungen wurden mit 1,5% bzw. 1,0% (Vj. 0,80% bzw. 1,5%), erwartete Gehaltssteigerungen mit 1,0% (Vj. 1,0%) und die Fluktuation mit 3,5% (Vj. 3,5%) berücksichtigt. Effekte aus der Änderung der Bewertungsparameter werden im operativen Ergebnis ausgewiesen. Die Pensionsverpflichtungen der LEISTRITZ Advanced Technologies Corp., Allendale, USA, sind unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 3,50% (Vj. 3,82%) ermittelt. Es wurde hier der 10-Jahres-Durchschnitt eines US-Marktzinssatzes bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB verwendet. Es wurden im Berichtsjahr die US-Sterbetafeln 2012 (RP-2012 BlueCollar) angewandt. Pensionsverpflichtungen in Höhe des dazugehörigen Deckungsvermögens von 2,4 Mio. € (Vj. 3,0 Mio. €) aus der Ruth LEISTRITZ Mitarbeiterstiftung e.V. wurden in den Konzernabschluss einbezogen. Die Fehlbeträge aus Pensionsverpflichtungen des Ruth LEISTRITZ Mitarbeiterstiftung e.V., Nürnberg, sowie des UKW-Gruppenunterstützungskasse für mittelständische Unternehmen e.V., Wiesbaden, werden unter Inanspruchnahme von Art. 28 EGHGB nicht in der Bilanz ausgewiesen. Wertpapiergebundene Pensionszusagen sind nach § 298 Abs. 1 i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert der Wertpapiere bewertet, soweit dieser den garantierten Mindestbetrag (diskontierter Erfüllungsbetrag der Garantieleistung) übersteigt. Leistungskongruent rückgedeckte Altersversorgungszusagen, deren Höhe sich somit ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, sind mit diesem bewertet, soweit er den garantierten Mindestbetrag (diskontierter Erfüllungsbetrag der Garantieleistung) übersteigt. Eine Rückdeckungsversicherung ist als leistungskongruent zu bezeichnen, wenn die aus ihr resultierenden Zahlungen sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich der Zeitpunkte mit den Zahlungen an den Versorgungsberechtigten deckungsgleich sind. Der beizulegende Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs entspricht dem sog. geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zzgl. eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. Überschussbeteiligung). Die Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen und sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den korrespondierenden Rückstellungen verrechnet. Ebenfalls werden die darauf entfallenden Zinsaufwendungen und Erträge verrechnet. Soweit kein aktiver Markt besteht, anhand dessen sich der Marktpreis ermitteln lässt, wird für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Wertpapiere der Aktivwert der Steuerbilanz angesetzt. Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen der deutschen Konzerngesellschaften wurden die Grundsätze des Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 15. Mai 2012 (Az. 3 AZR 11/10) berücksichtigt. Mit dem Urteil hat das BAG entschieden, dass eine vor dem 1. Januar 2008 erteilte Versorgungszusage, die eine feste Altersgrenze von 65 Jahren festlegt, infolge der Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze dynamisch auszulegen ist. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen werden unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G ermittelt. Für die Abzinsung von Altersteilzeitverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mindestens einem Jahr wurde ein Rechnungszins von 0,34% (Vj. 0,47%) angewendet. Zu erwartende Gehaltssteigerungen wurden mit 1,0% (Vj. 1,00%) berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die "Einfrierungsmethode", bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die "Durchbuchungsmethode", wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden können, wird die Einfrierungsmethode angewandt. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich zum Umrechnungskurs zum Transaktionszeitpunkt erfasst und mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 298 Abs. 1 i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 298 Abs. 1 i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Für die Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen wurden die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten gemäß § 308a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag, das Eigenkapital zum historischen Kurs in Euro umgerechnet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird zum Durchschnittskurs umgerechnet. Die sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im Konzerneigenkapital unter dem Posten Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung ausgewiesen. Die im Anhang ausgewiesenen davon-Vermerke zur Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. Zur Währungsumrechnung wurden folgende Kurse verwendet:
5. Erläuterungen zur Konzernbilanz Anlagevermögen Eine Übersicht der Entwicklung des Anlagevermögens unter Angabe der Abschreibungen im Geschäftsjahr 2021 ist im Anlagenspiegel dargestellt. Entwicklungskosten selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände wurden in Höhe von TEUR 1.595 inklusive Anzahlungen in Höhe von TEUR 1.196 (Vj. TEUR 1.351 inklusive Anzahlungen in Höhe von TEUR 886) aktiviert. Insgesamt fielen im Geschäftsjahr Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 6.406 (Vj. TEUR 7.844) an. Bezüglich der Finanzanlagen verweisen wir auf die Erläuterungen zum Konsolidierungskreis. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Kundenforderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden in nominaler Höhe von insgesamt TEUR 2.441 (Vj. TEUR 6.523) über Factoring abgetreten. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 13.039 (Vj. TEUR 7.993) enthalten insbesondere Steuerforderungen aus Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 1.984 (Vj. TEUR 1.396), den Sperrbetrag für Factoring in Höhe von TEUR 254 (Vj. TEUR 483), geleistete Anzahlungen in Höhe von TEUR 823 (Vj. TEUR 1.032) und debitorische Kreditoren in Höhe von TEUR 819 (Vj. TEUR 225). Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen Vorauszahlungen für Aufwendungen des Folgejahres sowie abgegrenzte Finanzierungsaufwendungen. Latente Steuern Die aktiven und passiven latenten Steuern resultieren aus folgenden Sachverhalten und haben sich folgendermaßen entwickelt:
Auf Bilanzunterschiede wurde die Berechnung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen durchgeführt, welche im Durchschnitt 31,08% (Vj. 32,17%). Bei latenten Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen wurde ein Steuersatz von 30% (Vj. 30%) zugrunde gelegt. Überhänge aktiver latenter Steuern werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt, ebenso aktive latente Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen nach § 306 Satz 1 HGB. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Der aktive Unterschiedsbetrag resultiert wie im Vorjahr in voller Höhe aus der Verrechnung nach § 298 Abs. 1 i.V.m. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB von Altersversorgungsverpflichtungen aus individuellen Entgeltumwandlungen, bei denen der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens den korrespondierenden Rückstellungsbetrag übersteigt, mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich um Wertpapiere. Eigenkapital Zur Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf den Eigenkapitalspiegel. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital setzt sich aus 240.000 voll eingezahlten Stammaktien mit einem Nennwert von je EUR 26,00 Euro zusammen. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen enthalten wie im Vorjahr mit TEUR 614 die Rücklage der LEISTRITZ AG. Die anderen Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt:
Konzernbilanzgewinn Der Konzernbilanzgewinn, in voller Höhe bestehend aus Gewinnvorträgen, entwickelte sich wie folgt:
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre beträgt TEUR 972 (Vj. TEUR 1.198). In den Rückstellungen für Pensionen sind Altersversorgungsverpflichtungen der LEISTRITZ Advanced Technologies Corp. und der LEISTRITZ AG enthalten, welche mit zweckgebundenen Vermögenswerten mit einem dem Marktwert entsprechenden beizulegendem Zeitwert rückgedeckt und im Ausweis saldiert werden. Die Anschaffungskosten dieser zweckgebundenen Vermögenswerte betragen TEUR 18.872 (Vj. TEUR 17.069). Angaben zur Verrechnung nach § 298 Abs. 1 i.V.m. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
Die mittelbaren Pensionsverpflichtungen betragen in Summe TEUR 27.042 (Vj. TEUR 23.034). Davon betreffen TEUR 26.772 (Vj. TEUR 22.784) die Pensionsverpflichtungen des Ruth LEISTRITZ Mitarbeiterstiftung e.V., Nürnberg. Diesen Verpflichtungen steht ein Darlehen an die LEISTRITZ AG in Höhe von TEUR 2.416 (Vj. TEUR 2.969) und ein Kassenbestand in Höhe von TEUR 1 (Vj. TEUR 1) gegenüber. Zum 31. Dezember 2021 besteht noch ein zu deckender Wert in Höhe von TEUR 24.355 (Vj. TEUR 19.815), der unter Inanspruchnahme des Wahlrechts aus Art. 28 EGHGB nicht passiviert wird. Die Verpflichtung aus der mittelbaren Pensionsverpflichtung bei dem UKW-Gruppenunterstützungskasse für mittelständische Unternehmen e.V., Wiesbaden, beträgt TEUR 270 (Vj. TEUR 250). Unter Berücksichtigung der Barwerte der Rückdeckungsversicherungen ergibt sich hier eine Deckungslücke von TEUR 72 (Vj. TEUR 48). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Altersteilzeit, Urlaubsansprüche, Gleitzeitguthaben und Sondervergütungen, Gewährleistungsverpflichtungen und ausstehende Lieferantenrechnungen sowie Provisionen gebildet. Angaben zur Verrechnung nach § 298 Abs. 1 i.V.m. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB: Die Verpflichtungen aus den Altersteilzeitvereinbarungen in Höhe von TEUR 1.764 (Vj. TEUR 1.710) wurden mit dem Kautionsguthaben zwecks Absicherung von Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von TEUR 471 (Vj. TEUR 471) saldiert, welche den Anschaffungskosten entsprechen. Es wurden hieraus keine Erträge erzielt, sodass keine Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen vorzunehmen war. Verbindlichkeiten Die Aufgliederung sowie die Restlaufzeiten ergeben sich aus nachstehendem Verbindlichkeitenspiegel:
Die Schuldner der Konsortialfinanzierung (mit Ausnahme der LEISTRITZ AG, der Leistritz International GmbH und der Leistritz Turbine Technologies Holding GmbH & Co. KG) haben darüber hinaus zur vorrangigen Besicherung der neuen Tranche der Konsortialfinanzierung in Höhe von 19,0 Mio. Euro mittels Globalzession aller Forderungen, Ansprüche und Rechte aus Lieferung und Leistung (soweit diese nicht in Factoringverträgen abgetreten wurden) und ferner durch Sicherungsübereignung betreffend das Umlaufvermögen innerhalb Deutschlands (d. h. von Waren und halbfertigen Erzeugnissen an drei Produktionsstandorten) und durch Sicherungsübereignung betreffend das Anlagevermögen innerhalb Deutschland (Raumsicherungsübereignung) (sofern der Restbuchwert min. EUR 50.000 beträgt), gestellt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Gj. und Vj. betreffen in voller Höhe sonstige Verbindlichkeiten. Es bestehen in Höhe von TEUR 130 (Vj. TEUR 140) Darlehensverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die die LEISTRITZ Thommen GmbH, Möhlin, Schweiz, betreffen. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind EUR 1,4 Mio. (Vj. EUR 12,75 Mio.) Darlehensverbindlichkeiten gegenüber einer Gesellschafterin enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber stillen Gesellschaftern setzen sich aus stillen Einlagen in Höhe von TEUR 192 (Vj. TEUR 212) sowie den als Darlehen zur Verfügung gestellten Erträgen aus den stillen Einlagen in Höhe von TEUR 380 (Vj. TEUR 418) zusammen. 6. Erläuterung zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen
nach Regionen
Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind außergewöhnliche Erträge aus staatlichen Überbrückungshilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Höhe von TEUR 7.000 (davon betreffen TEUR 2.144 periodenfremde Erträge und TEUR 4.856 sonstige betriebliche Erträge) (Vj. TEUR 0), periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.078 (Vj. TEUR 1.700), aus der Auflösung von Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 46 (Vj. TEUR 319), Versicherungserstattungen TEUR 6 (Vj. TEUR 1) sowie sonstige periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 245 (Vj. TEUR 67) enthalten. Ferner sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 2.078 (Vj. TEUR 1.202) enthalten. Materialaufwand/Bestandsveränderung Im Materialaufwand sind außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 300) enthalten. Diese betreffen im Vorjahr die Rückabwicklung eines Kundenauftrages. Personalaufwand Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 654) enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen Hier sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.138 (Vj. TEUR 897) ausgewiesen. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung betragen TEUR 2.009 (Vj. TEUR 2.485). Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die Zinserträge enthalten im Gj. und Vj. nur Erträge von Dritten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen in Höhe von TEUR 4.826 (Vj. TEUR 3.555) beinhalten im Wesentlichen Zinsen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 2.651 (Vj. TEUR 2.078), Zinsen für Genussrechte in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 395) sowie Zinsen aus der Aufzinsung der langfristigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 913 (Vj. TEUR 318). Ferner sind Zinsaufwendungen an die Gesellschafterin AUTANIA Investment GmbH in Höhe von TEUR 116 (Vj. TEUR 529) enthalten sowie Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 4 (Vj. TEUR 5) an übrige verbundene Unternehmen, die ein gewährtes Darlehen durch die LEISTRITZ Thommen GmbH, Möhlin, Schweiz, betreffen. Ertragsteuern Die laufenden Ertragsteuern sowie die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
7. Sonstige Angaben Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Bei operativ tätigen Tochtergesellschaften wurden als Teil der Finanzierung Factoringverträge (echtes Factoring) abgeschlossen. Nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LEISTRITZ-Gruppe hieraus sehen wir nicht. Die Vorteile ergeben sich aus einer verbesserten Liquidität. Zum Stichtag war ein Forderungsbestand im Nominalwert von TEUR 2.548 (Vj. TEUR 6.523) verkauft, wovon TEUR 2.441 (Vj. TEUR 3.815) noch nicht fällig waren. Es bestehen die folgenden zukünftigen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen:
Die Leasingverträge haben eine Laufzeit von bis zu 59 Monaten, die Mietverträge laufen noch bis zu 36 Monate. Die bestehenden Miet- und Leasingverträge haben ebenfalls keinen nachteiligen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Sie ermöglichen der LEISTRITZ-Gruppe eine höhere Flexibilität hinsichtlich der Kapitalbindung bei gleichbleibenden Nutzungsmöglichkeiten. Ein weiterer Vorteil ist das fehlende Vermarktungsrisiko. Zusätzlich zu den Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen bestehen:
Derivative Finanzinstrumente in Bewertungseinheiten Derivative Finanzinstrumente werden von der LEISTRITZ AG zur Begrenzung des Zinsänderungs- und des Währungsrisikos eingesetzt. Einerseits werden Zinsveränderungen von Finanzverbindlichkeiten abgesichert und andererseits Kurssicherungen von grundgeschäftsbedingten Fremdwährungscashflows durchgeführt. Die Wirksamkeit des Absicherungszusammenhangs wird fortlaufend überprüft. Oberster Grundsatz des Derivateeinsatzes ist die Absicherung von Risiken aus Grundgeschäften. Die derivativen Finanzinstrumente unterliegen internen Risikokontrollen. Bei der Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten, für die eine Bewertungseinheit mit dem Grundgeschäft gebildet wird, kommt die Einfrierungsmethode zur Anwendung. Folgende Bewertungseinheiten wurden gebildet:
Bewertungseinheiten Währungssicherungsgeschäfte Zur Reduzierung des Währungskursrisikos aus Verkaufsgeschäften in Fremdwährungen wurden Währungssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Hierdurch wird etwaigen finanziellen Risiken aus Währungskursschwankungen entgegengewirkt. Die Währungssicherungsgeschäfte haben einen Zeitwert von in Summe TEUR -435. Die beizulegenden Zeitwerte enthalten in Höhe von TEUR 440 negative Werte und TEUR 5 positive Werte. Die gegenläufigen Wertänderungen/Zahlungsströme von Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich im Umfang von TEUR 7.330 im Sicherungszeitraum 2022 voraussichtlich aus, weil die Absicherungspolitik im Konzern Sicherungskurse anwendet, die die Kalkulation der Aufträge absichert und Laufzeit sowie Nominalbeträge mit den erwarteten Zahlungsströmen kongruent sind. Die Sicherungen finden statt, sobald Aufträge zustande gekommen sind. Ein weiterer Teil findet in Höhe der voraussichtlichen Fremdwährungsgrundgeschäfte statt. Die Bewertung erfolgt Mark to Market. Bewertungseinheiten Zinssicherungsgeschäfte Zur Reduzierung des Marktpreisrisikos aus dem variablen Zinssatz der Konsortialfinanzierung wurden Zinsabsicherungen abgeschlossen. Hierdurch wird die Finanzierung auf eine fest kalkulierbare Basis gestellt und etwaigen Marktänderungen vorgebeugt. Es handelt sich um drei Zinssatz-Swap-Vereinbarungen für Kreditbeträge mit EUR 13 Mio. Die drei Zinssatz-Swap-Vereinbarungen weisen per 31. Dezember 2021 einen negativen Zeitwert von TEUR 292 aus. Der Marktwert (Bewertung Mark to Market) der Zinsderivate wurde als Barwert der erwarteten Zinszahlungsströme unter Berücksichtigung marktgerechter Zinsstrukturkurven ermittelt. Es wurden entsprechende Bewertungseinheiten gebildet, da Laufzeit, Nominalwert und Bezugsbeträge der Zinsabsicherungsinstrumente kongruent mit der Konsortialfinanzierung sind, sodass sich kein Rückstellungsbedarf ergab. Mitarbeiter der LEISTRITZ-Gruppe im Jahresdurchschnitt
Die Mitarbeiterzahl in der LEISTRITZ-Gruppe beträgt am 31. Dezember 2021 insgesamt 1.671 (Vj. 1.716) Mitarbeiter (einschließlich Auszubildende). Konzernverhältnisse Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif (Österreich), erstellt einen Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Kreis der Unternehmen. Dieser wird im Firmenbuch veröffentlicht. Mitglieder des Aufsichtsrates und deren Gesamtbezüge Dr. Helmut Rothenberger (Vorsitzender) (Unternehmer) Dr. Ingo Müller (stellvertretender Vorsitzender) (Vorstand der Autania Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen) Gerhard Glanz (Vorsitzender der Geschäftsführung der Röhm GmbH) Dr. Oliver Jung (Vorstandsvorsitzender FESTO Aktiengesellschaft) Tamer Turgut (Richter Metallbau), Arbeitnehmervertreter Peter Aßmann (Betriebsratsvorsitzender), Arbeitnehmervertreter Die Bezüge des Aufsichtsrats für die Wahrnehmung seiner Aufgaben beliefen sich auf TEUR 180 (Vj. TEUR 185). Von den vorgenannten Bezügen erhielten die Arbeitnehmervertreter TEUR 23 (Vj. TEUR 23). An ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats wurden keine Bezüge gewährt. Mitglieder des Vorstandes und deren Gesamtbezüge Dr. Ulrich Schwenken (Dipl.-Ing.), Vorstand Vertrieb/Marketing Michael Everts (Dipl-Kfm.), Vorstand Kaufmännisch Auf die Angabe der Vorstandsbezüge wird gem. § 314 Abs. 3 i. V. m. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen betrugen die Rentenbezüge TEUR 142 (Vj. TEUR 176). Die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis und deren Hinterbliebene sind in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum 31. Dezember 2021 auf TEUR 353 (Vj. TEUR 705). Nachtragsbericht Die volkswirtschaftlichen Effekte der andauernden CORONA-Pandemie sowie die Effekte aufgrund der Russland/Ukraine Krise könnten Auswirkungen auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LEISTRITZ AG haben. Nach aktueller Einschätzung werden keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen erwartet. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Ausführungen im zusammengefassten Lagebericht unter Abschnitt "7. Chancen- und Risikobericht" sowie Abschnitt "8. Prognosebericht". Prüfungs- und Beratungshonorare Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers (Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) einschließlich Auslagen setzt sich wie folgt zusammen:
Nürnberg, 3. Mai 2022 Dr. Ulrich Schwenken, Vorstand Michael Everts, Vorstand Konzern-Kapitalflussrechnung für 2021
Entwicklung des Konzerneigenkapitals für 2021
Der Muttergesellschaft LEISTRITZ Aktiengesellschaft stehen zum Stichtag TEUR 29.224 zur Gewinnausschüttung an die Gesellschafter zur Verfügung. TEUR 239 sind auschüttungsgesperrt. Zusammengefasster Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns 20211. Zusammengefasster Bericht Der Lagebericht der LEISTRITZ AG wird gemäß § 315 Abs. 5 HGB i.V.m. 298 Abs. 2 HGB mit dem des LEISTRITZ Konzerns (im Folgenden Leistritz Gruppe) zusammengefasst, da der Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage und die künftigen Chancen und Risiken der Muttergesellschaft eng mit dem Konzern verbunden sind. 2. Geschäftsmodell der LEISTRITZ Gruppe und der LEISTRITZ AG Angaben zur LEISTRITZ Gruppe Weltweit ist LEISTRITZ Gruppe einerseits mit eigenen Produktions-, Vertriebs- und Servicegesellschaften in Kernregionen und andererseits mit unabhängigen Vertretungen präsent. Fokus der Internationalisierungsstrategie sind die Vertriebs- und Serviceaktivitäten aber auch die schrittweise Steigerung der lokalen Wertschöpfung zur Verbesserung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit bzw. zur besseren Erfüllung lokaler Anforderungen seitens der Kunden. Geschäftsbereich Turbinentechnik Der Geschäftsbereich Turbinentechnik beinhaltet die Business Unit Turbinentechnik. Zu dieser Business Unit gehören die folgenden Produktionsgesellschaften:
Die Gesellschaften der Business Unit Turbinentechnik liefern ihre Produkte im Wesentlichen an die Hersteller von Flugtriebwerken sowie an die Hersteller von Dampf- und Gasturbinen zur Energieerzeugung und beschäftigten zum 31. Dezember 2021 insgesamt 656 (Vj. 702) Mitarbeiter. Geschäftsbereich Maschinenbau Der Geschäftsbereich Maschinenbau unterteilt sich weiter in die Business Units Pumpen-, Extrusions- und Produktionstechnik. Diese werden durch die nachfolgenden Produktionsgesellschaften geführt (jeweils Führungsgesellschaft der Business Unit):
Der Geschäftsbereich Maschinenbau beschäftigte Ende 2021 weltweit 896 Mitarbeiter (Vj. 887). Nähere Ausführungen zu den Business Units erfolgen im Abschnitt Geschäftsverlauf. Angaben zur LEISTRITZ AG Die LEISTRITZ AG ist das Mutterunternehmen mehrerer Produktions- und Vertriebsgesellschaften, die sich in die Business Units Turbinen-, Pumpen-, Extrusions- und Produktionstechnik unterteilen, dabei erbringt sie Finanzierungsleistungen und Dienstleistungen für den Konzern. 3. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Wirtschaftliches Umfeld Das weltweite wirtschaftliche Klima war auch in 2021 maßgeblich durch die CORONA-Pandemie geprägt. Nach dem Rückgang des Vorjahres (-3,4%) konnte laut OECD in 2021 eine Steigerung des weltweiten Bruttoinlandsproduktes von 5,5% und damit eine Erholung erreicht werden. Die US-Wirtschaft hatte in 2021 nach Berechnungen der OECD eine Steigerung des Bruttoinlandproduktes von 5,7% zu verzeichnen. Die Wirtschaft in der VR China wuchs laut OECD im Jahr 2021 um 8,1%. Die deutsche Wirtschaft wuchs laut OECD im Jahr 2021 um 2,8%. Den deutschen Maschinen- und Anlagenbauern ist im Jahr 2021 eine außerordentlich starke Aufholjagd gelungen. War das erste Corona-Jahr 2020 noch geprägt von deutlichen Rückgängen der Bestellungen, so konnten die Orderbücher im Jahr 2021 wieder kräftig gefüllt werden. Nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts konnte die deutsche Maschinenproduktion um 6,1 Prozent zulegen. Ein Wachstum, das auch höher hätte ausfallen können, wenn hartnäckige Materialengpässe den Erholungsprozess nicht so stark ausgebremst hätten. 4. Geschäftsverlauf der LEISTRITZ Gruppe und der LEISTRITZ AG Die Entwicklung des Konzerns und aller vier Business Units der LEISTRITZ Gruppe war im Jahr 2021 nach dem CORONA-Pandemie bedingten Rückgang aus dem Vorjahr durch eine Erholung geprägt. Bereits ab dem ersten Quartal 2021 konnte ein Anstieg des Auftragseingangs verzeichnet werden. Nachlaufend trat dieser Effekt im Umsatz und Ergebnis ab dem 2. Halbjahr ein. Das Ausmaß der Erholung war in den einzelnen Business Units stark unterschiedlich ausgeprägt. Die Business Unit Turbinentechnik ist stark durch die Entwicklung des Flugaufkommens beeinflusst. Der zivile Flugverkehr ist, durch die CORONA-Pandemie bedingten Veränderungen, von dem als "normal" zu bezeichnendem Wert von ca. 700 Milliarden RPKs (Revenue Passenger Kilometers) auf 50 Milliarden RPKs in 2020 gefallen. 2021 startete bei ca. 200 Milliarden RPKs. Im Laufe des Jahres wurden diverse Reisebeschränkungen aufgehoben und das Flugaufkommen erholte sich langsam. Die Erholung ist auf den Mittelstrecken, die durch Single-Aisle Flugzeuge bedient werden, schneller erfolgt als auf den Langstrecken, welche mit Wide-Body Flugzeugen bedient werden. Die Fluggesellschaften haben begonnen einige der temporär stillgelegten Flugzeuge wieder in Betrieb zu nehmen. Der Auftragsbestand in der zivilen Luftfahrtindustrie in Höhe von 12.745 Flugzeugen (Stand 31.10.2021) hat sich zum Vorjahr lediglich um -4,5% reduziert und ist somit auf einem weiterhin hohen Niveau. Bei einer Auslieferung von ca. 1.200 Flugzeugen im Jahr (Vorkrisenniveau) reicht der Bestand rechnerisch für einen Zeitraum von ca. 10 Jahren. Die Business Unit Turbinentechnik erzielte mit 64 Mio. € einen Auftragseingang über dem Vorjahresniveau von 60 Mio. €. Dabei werden bei Langfristaufträgen ausschließlich Auftragseingänge innerhalb der sogenannten "frozen zone", d.h. im Regelfall 3 Monate, berücksichtigt. Der Umsatz der Business Unit Turbinentechnik sank um 24 Mio. € auf einen Wert von 54 Mio. € (Vj. 78 Mio. €). Der Auftragsbestand liegt bei 33 Mio. € (Vj. 24 Mio. €). Im Ergebnis wird ein Jahresfehlbetrag von -5,7 Mio. € (Vj. -4,7 Mio. €) ausgewiesen. Die Business Unit Pumpentechnik konnte im Geschäftsjahr 2021 eine positive Entwicklung verzeichnen, die im Wesentlichen auf gewonnene Projekte im Segment Öl & Gas zurückzuführen ist. Zudem haben sich die Märkte für die Segmente Power/Energy und Marine/Ship wieder erholt. Vor allem im Bereich Marine/Ship konnte man stark in der Sparte Defense zulegen. Die Chemiebranche ist weiterhin stabil. Im Bereich der Kraftstoffpumpe und des Volumenzählers gibt es großes Interesse an unserer Technologie aus dem Bereich Elektromobilität. Der Auftragseingang der Business Unit lag mit 85 Mio. € um 35% über dem Vorjahr (63 Mio. €). Im Umsatz ist ein Wachstum um 3% auf 67 Mio. € (Vj. 65 Mio. €) zu verzeichnen. Im Ergebnis wird ein Jahresüberschuss von 5,6 Mio. € (Vj. Jahresfehlbetrag -0,6 Mio. €) ausgewiesen. Der Auftragsbestand der Business Unit zum 31. Dezember 2021 liegt bei 54 Mio. € (Vj. 38 Mio. €). Die Business Unit Extrusionstechnik setzte ihren positiven Trend in 2021 fort. Die Business Unit Extrusionstechnik konnte ihren Auftragseingang insbesondere aufgrund von Nachholeffekten aus nicht durchgeführten Investitionen aus 2020, der verstärkten Nachfrage nach Kunststoffverpackungen aufgrund von Covid19 und dem Ausbau der Sparten für Batterieseparatorfolien und Food um 33 Mio. € auf 118 Mio. € (Vj. 85 Mio. €) steigern. Der Umsatz der Business Unit stieg um 6% auf 83 Mio. € (Vj. 78 Mio. €). Die Business Unit Extrusionstechnik konnte mit 7,3 Mio. € ein Ergebnis über Vorjahr (4,1 Mio. €) realisieren. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2021 liegt bei einem Wert von 81 Mio. € (Vj. 46 Mio. €). Die Business Unit Produktionstechnik mit ihren vier Erzeugnisbereichen Rohrtechnik, Hartmetallwerkzeuge, Werkzeugmaschinen und Mechanische Fertigung konnte von einem Aufleben der Nachfrage profitieren. Die Business Unit Produktionstechnik konnte mit einem Umsatz von 43 Mio. € (inkl. Umsätze mit anderen Business Units) einen Anstieg von 19% gegenüber dem Vorjahr (Vj. 36 Mio. €) verzeichnen. Der Auftragseingang lag mit 51 Mio. € um 55% über dem Vorjahreswert (33 Mio. €). Die Business Unit Produktionstechnik konnte im Jahr 2021 ein Ergebnis in Höhe von 3,6 Mio. € (Vj. -1,2 Mio. €) erzielen. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2021 liegt mit 17 Mio. € um 6 Mio. € über dem Vorjahreswert (11 Mio. €). Für die LEISTRITZ Gruppe ergab sich damit ein konsolidierter Auftragseingang in Höhe von 303 Mio. € (Vj. 229 Mio. €). Der konsolidierte Umsatz lag mit 235 Mio. € um 5% unter dem Vorjahresniveau (Vj. 247 Mio. €). Die LEISTRITZ Gruppe konnte im Jahr 2021 ein konsolidiertes Ergebnis in Höhe von -0,8 Mio. € (Vj. -8,5 Mio. €) erzielen. Der konsolidierte Auftragsbestand zum 31. Dezember 2021 liegt mit 182 Mio. € um 55% über dem Vorjahresauftragsbestand (Vj. 118 Mio. €). Am 31. Dezember 2021 beschäftigte die LEISTRITZ Gruppe weltweit 1.671 Mitarbeiter (Vj. 1.716 Mitarbeiter). Der Abbau fand im Wesentlichen in der Business Unit Turbinentechnik statt. Der Geschäftsverlauf der LEISTRITZ AG hängt aufgrund ihrer Holding-Funktion stark mit dem Geschäftsverlauf der Konzerngesellschaften zusammen. Das Finanzergebnis hat sich aufgrund eines deutlich höheren Beteiligungsergebnisses und einem verbessertem Zinsergebnis im Vergleich zum Vorjahr um 8,7 Mio. € auf 8,5 Mio. € (Vj. -0,2 Mio. €) erhöht. Gleichzeitig sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen aufgrund von Forderungsverzichten mit Besserungsschein gegenüber Tochtergesellschaften i.H.v. 8,2 Mio. € deutlich angestiegen. Daher wurde ein Jahresfehlbetrag auf Vorjahresniveau erzielt. Vergleich des Geschäftsverlaufs mit den Prognosen aus dem Vorjahr sowie Gesamtaussage Der Vorstand hatte für 2021 ein ausgeglichenes Konzernergebnis für die LEISTRITZ Gruppe sowie deutlich unter dem Niveau von 2020 liegende Konzernumsatzerlöse erwartet. Die Erwartungen für die Konzernumsatzerlöse wurden aufgrund sich belebender Absatzmärkte übertroffen, liegen aber erwartungsgemäß unter Vorjahresniveau. Die Prognose für den Konzernjahresüberschuss wurde annähernd erreicht. Der Geschäftsverlauf 2021 der LEISTRITZ Gruppe stellte sich insgesamt annähernd wie erwartet und damit günstig dar. Der Vorstand hatte für 2021 für die LEISTRITZ AG ein deutlich über dem Jahr 2020 liegendes Finanzergebnis prognostiziert. Die Erwartungen für das Finanzergebnis der LEISTRITZ AG wurden aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung ausgewählter Tochtergesellschaften erreicht. Der Geschäftsverlauf 2021 der LEISTRITZ AG stellte sich bezogen auf das Finanzergebnis wie erwartet und damit günstig dar, die das Betriebsergebnis negativ beeinflussenden Aufwendungen für Forderungsverzichte mit Besserungsschein gegenüber Tochtergesellschaften waren nicht geplant. 5. Forschung und Entwicklung Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden in allen Produktionsgesellschaften im Rahmen der kontinuierlichen Produkt- und Technologieentwicklung und in enger Zusammenarbeit mit universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen durchgeführt. Diese Aktivitäten führen auch zu eigenen Schutzrechten im Sinne der Absicherung der Wettbewerbsposition. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich in der LEISTRITZ-Gruppe in 2021 auf 6,4 Mio. € (2,7% vom Umsatz) nach 7,8 Mio. € (3,2% vom Umsatz) im Vorjahr. Entwicklungsleistungen in Höhe von 1,4 Mio. € sind im Sachanlagevermögen (Vj. 2,4 Mio. €) und in Höhe von 1,6 Mio. € als selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände (Vj. 1,4 Mio. €) aktiviert. Zertifikate Die Zertifikate für das Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 bzw. AS/EN 9100 und für das luftfahrtspezifische Qualitätsmanagementsystem NADCAP unterliegen regelmäßigen Audits und werden in den betreffenden Gesellschaften laufend aktualisiert. Zusätzlich besteht ein integriertes Arbeitsschutz- und Umweltmanagementsystem nach ISO 45001 und nach DIN EN ISO 14001. Ferner sind die Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 für die Standorte Nürnberg, Pleystein und Remscheid zertifiziert. Die aufgeführten Zertifikate haben sich wie geplant im Vergleich zum Vorjahr nicht grundsätzlich verändert und sollen auch künftig beibehalten werden. 6. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der LEISTRITZ AG und des Konzerns wird durch die wirtschaftliche Entwicklung der operativ tätigen Tochtergesellschaften geprägt. Inländische Gesellschaften sind teilweise über Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsverträge mit der LEISTRITZ AG verbunden. Neben den Ergebnisabführungsverträgen wird die Ertragslage der LEISTRITZ AG durch Ausschüttungen bzw. über die Bewertung der Beteiligungen und Finanzierungsforderungen beeinflusst. Die Finanzierung der Tochtergesellschaften erfolgt überwiegend direkt oder indirekt über die LEISTRITZ AG.
*) bereinigt um die neutralen Erträge
Die LEISTRITZ Gruppe erreichte einen Umsatz in Höhe von 235 Mio. € (Vj. 247 Mio. €). Der Rückgang ist insbesondere auf die pandemiebedingte Situation in der Business Unit Turbinentechnik zurückzuführen. Der Umsatzanteil außerhalb Deutschlands lag bei 74,6% und damit um 2,1%-Punkte über dem des Vorjahres. Mit dem größten Kunden wurde ein Konzernumsatzanteil von 11,5% generiert. Bei einer um 3,6 Mio. € höheren Gesamtleistung einschließlich sonstiger betrieblicher Erträge konnte ein betriebliches Ergebnis in Höhe von 10,0 Mio. € (Vj. 1,2 Mio. €) erreicht werden. Das betriebliche Ergebnis enthält 4,5 Mio. € Erstattung im Rahmen von Überbrückungshilfe III/Überbrückungshilfe III Plus. Trotz rückläufigem Finanzergebnis konnte ein deutlich besseres operatives Ergebnis in Höhe von 5,7 Mio. € (Vj. -1,8 Mio. €) erreicht werden. Das Finanzergebnis enthält unter anderem Bankzinsen in Höhe von -2,7 Mio. € (Vj. -2,5 Mio. €) und sonstige Zinsaufwendungen (u.a. Aufzinsung von Rückstellungen) in Höhe von -2,2 Mio. € (Vj. -1,1 Mio. €). Des Weiteren enthält das Finanzergebnis in 2021 Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen in den USA in Höhe von -0,9 Mio. € (Vj. Ertrag +0,5 Mio. €). Das Finanzergebnis enthält 0,3 Mio. € Erstattung von Zinsaufwendungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III/Überbrückungshilfe III Plus. Das neutrale Ergebnis in Höhe von -5,2 Mio. € (Vj. -5,9 Mio. €) enthält insbesondere Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen, Fremdwährungseffekte, Erträge aus einem Immobilienverkauf sowie Überbrückungshilfe III (in Höhe von 2,2 Mio. €) für periodenfremde/neutrale Aufwendungen aus 2020/21. Der Steueraufwand in Höhe von -1,3 Mio. € (Vj. -0,8 Mio. €) führt zu einem Konzernjahresfehlbetrag von -0,8 Mio. € (Vj. Konzernjahresfehlbetrag -8,5 Mio. €). Ertragslage der LEISTRITZ AG Der Jahresabschluss der LEISTRITZ AG wird wesentlich durch das Finanzergebnis beeinflusst. Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte eine Gewinnausschüttung der Tochtergesellschaft in den USA i.H.v. 0,9 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €). Die Summe der Erträge aus Gewinnabführungsverträgen und der Aufwendungen aus Verlustübernahmen hat sich aufgrund besserer Ergebnisse der Maschinenbaugesellschaften von 0,0 Mio. € auf 6,9 Mio. € verbessert. Das Zinsergebnis beträgt in 2021 0,7 Mio. € (Vj. -0,2 Mio. €). Weitere wesentliche Effekte für das Ergebnis der LEISTRITZ AG sind der Ertrag aus Immobilienverkauf i.H.v. 1,5 Mio. € sowie Aufwendungen aus Forderungsverzichten mit Besserungsschein gegenüber Tochtergesellschaften i.H.v. 8 Mio. €. Die für den Betrieb der LEISTRITZ AG selbst getragenen Aufwendungen betrugen in 2021 5 Mio. € (Vj. 4 Mio. €). Die Überbrückungshilfe III/Überbrückungshilfe III Plus wurde vollständig an die betroffenen Tochtergesellschaften weitergegeben und hat daher keinen Effekt auf das Ergebnis. Das Jahresergebnis im Jahresabschluss der LEISTRITZ AG lag bei -3,9 Mio. € (Vj. -3,9 Mio. €). Finanzlage LEISTRITZ Gruppe Der Finanzmittelfonds im Konzern am Ende der Periode hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 12,6 Mio. € auf -9,2 Mio. € erhöht. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit reduzierte sich um 2,6 Mio. € auf 0,4 Mio. €. Hierbei steht einem deutlich verbesserten Periodenergebnis ein höherer Bestandsaufbau insbesondere bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen gegenüber. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit veränderte sich um -0,6 Mio. € auf -7,3 Mio. €. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus erhöhten Investitionen in das Sachanlagevermögen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit veränderte sich um +24,2 Mio. € auf 19,0 Mio. €. Die Einzahlung aus Eigenkapitalzuführung resultiert i.H.v. 5 Mio. € aus einer Bareinlage. Die Einzahlungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit Finanzschulden haben den Finanzmittelfond im Konzern um 12,7 Mio. € erhöht. Im Wesentlichen resultiert dies aus der Aufnahme einer weiteren Tranche i.H.v. 20 Mio. € im Rahmen der Konsortialfinanzierung, welche über eine öffentliche Bürgschaft abgesichert ist. Gegenläufig wirkten Tilgungen und Zinszahlungen. Die Finanzierungs-, Fälligkeits- und Zinsstruktur für den Betriebsmittelbereich, den Avalbedarf sowie die Langfristfinanzierung ist durch einen Ende März 2018 abgeschlossenen Konsortialdarlehensvertrag geregelt. Die Laufzeit für alle Tranchen beträgt fünf Jahre mit einer Verlängerungsoption um ein Jahr. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Unternehmensfinanzierung wurde, unter Einbeziehung der Anteilseigner, mit den Konsortialbanken im März 2021 eine neue Tranche mit einer Laufzeit von sechs Jahren im bestehenden Konsortialdarlehensvertrag abgeschlossen. Weiterhin wird die Finanzierung der Gruppe durch Factoring bzw. Forfaitierung, Leasing sowie kurzfristige DEG-Darlehen in den Gesellschaften ergänzt. Zum Stichtag lagen in der Gruppe nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von 29,2 Mio. € (Vj. 16,9 Mio. €) vor. Die Aktionäre haben im März 2021 das Eigenkapital durch eine Erhöhung der Kapitalrücklage i.H.v. 17,8 Mio. € gestärkt und damit einen weiteren Beitrag zur langfristigen Finanzierung der LEISTRITZ Gruppe geleistet. Dabei wurden 12,8 Mio. € Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital umgewandelt. Die Eigenkapitalquote liegt im Konzern bei 33% (Vj. 24%). Im GJ 2021 wurde als Liquiditätsstützung ein weiteres Gesellschafterdarlehen in Höhe von 1,4 Mio. € aufgenommen. Dieses Gesellschafterdarlehen ist im Jahr 2026 fällig. Finanzlage LEISTRITZ AG Die Eigenkapitalquote der LEISTRITZ AG erhöhte sich aufgrund der Erhöhung der Kapitalrücklage i.H.v. 17,8 Mio. € von 29% auf 38%. Die Ausführungen zur Konsortialfinanzierung in der Finanzlage der LEISTRITZ Gruppe treffen auch auf die LEISTRITZ AG zu. Die LEISTRITZ AG gibt diese Mittel im Rahmen des Konzernliquiditätsmanagements an die Tochtergesellschaften weiter.
Die Gesamtinvestitionen lagen bei 10,7 Mio. € (Vj. 10,7 Mio. €). Im Jahr 2021 wurde auf dem Niveau der Konzernabschreibungen investiert. Über Leasing wurden 1,2 Mio. € finanziert (Vj. 1,8 Mio. €). Die Investitionen wurden im Wesentlichen für Rationalisierung, Kapazitätserweiterungen und für neue Fertigungsverfahren getätigt. In Folge des erhöhten Auftragseinganges und im Bestreben Rohstoffengpässen, aufgrund der aktuellen Entwicklung bei Lieferanten, zu begegnen, stiegen die Bruttovorräte von 61,8 Mio. €. auf 75,2 Mio. €. Die Vorräte konnten nach Verrechnung mit Anzahlungen in Höhe von 30,0 Mio. € (Vj. 15,7 Mio. €) leicht reduziert werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind aufgrund der sehr hohen Umsätze im 4. Quartal um 7,2 Mio. € angestiegen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind im Wesentlichen aufgrund Forderungen aus der Überbrückungshilfe III/Überbrückungshilfe III Plus gestiegen. Die liquiden Mittel sind mit 9,5 Mio. € um 4,6 Mio. € höher als im Vorjahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lagen vornehmlich aufgrund der höheren Bevorratung um 1,0 Mio. € über Vorjahr. Bei den Pensionsrückstellungen wurde zweckgebundenes Vermögen von 19,4 Mio. € (Vj. 18,1 Mio. €) mit den Pensionsverpflichtungen in Höhe von 22,2 Mio. € (Vj. 20,7 Mio. €) verrechnet. Pensionsverpflichtungen in Höhe des dazugehörigen Deckungsvermögens von 2,4 Mio. € (Vj. 3,0 Mio. €) aus der Ruth LEISTRITZ Mitarbeiterstiftung e.V. wurden in den Konzernabschluss einbezogen. Die Eigenkapital- und Verbindlichkeitenentwicklung gegenüber verbundenen Unternehmen ergibt sich im Wesentlichen aus der in der Finanzlage dargestellten Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital und der zusätzlichen Erhöhung der Kapitalrücklage in bar. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich insbesondere aufgrund einer stärkeren Inanspruchnahme des Konsortialdarlehensvertrags um 7,7 Mio. € von 50,6 Mio. € auf 58,3 Mio. € erhöht. Vermögenlage der LEISTRITZ AG Die Forderungen der LEISTRITZ AG gegen verbundene Unternehmen erhöhten sich im Rahmen der kurzfristigen Gruppenfinanzierung von 36,1 Mio. € auf 48,4 Mio. €, während die sonstigen Vermögensgegenstände, wie auch im Konzern, im Wesentlichen aufgrund Forderungen aus der Überbrückungshilfe III/Überbrückungshilfe III Plus insgesamt auf 8,5 Mio. € (Vj. 2,7 Mio. €) gestiegen sind. Die Eigenkapital- und Verbindlichkeitenentwicklung gegenüber verbundenen Unternehmen ergibt sich im Wesentlichen aus der in der Finanzlage der LEISTRITZ Gruppe dargestellten Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital und der zusätzlichen Erhöhung der Kapitalrücklage in bar. Im Gegenzug erhöhen sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aufgrund der Weitergabe der Überbrückungshilfe III/Überbrückungshilfe III Plus (7 Mio. €) an die betroffenen Gesellschaften und der Aufnahme eines zusätzlichen Gesellschafterdarlehens (1,4 Mio. €). Die Ausführungen zur Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in der Vermögenlage der LEISTRITZ Gruppe treffen auch auf die LEISTRITZ AG zu. 7. Chancen- und Risikobericht Bei der LEISTRITZ AG und deren Gesellschaften ist das Risikomanagement Bestandteil der regelmäßigen Führungsbesprechungen. Wesentlichen Einfluss auf die Ertragskraft der LEISTRITZ AG und der LEISTRITZ Gruppe hat die weitere konjunkturelle Entwicklung sowie die branchenspezifische Entwicklung der einzelnen Business Units. Moderate Risiken ergeben sich, trotz der realisierten verbesserten Auftragseingangssituation, aus dem weiterhin unsicheren Verlauf der CORONA-Pandemie. Die Verunsicherungen aufgrund von bestehenden politischen Risiken und aufgrund von Handelskonflikten zwischen einzelnen Ländern bleiben bestehen. Der geplante Finanzmittelbedarf wird durch verschiedene Finanzierungsmaßnahmen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten abgedeckt. Insoweit besteht das Risiko, dass bei Auslauf oder Kündigung keine Anschluss- oder Ersatzfinanzierung abgeschlossen werden kann. Darlehen sind teils durch Grundschulden sowie Sicherungsübereignungen gesichert. Damit besteht das Risiko der Verwertung durch die Gläubiger, soweit die Darlehnsbedingungen nicht eingehalten werden. Die Konsortialfinanzierung ist mit der Einhaltung von Finanzkennzahlen verknüpft. Folglich besteht das Risiko der Kündigung bei Nichteinhaltung dieser Finanzkennzahlen. Soweit wesentliche Preisänderungsrisiken im Einkauf bestehen, sind in der Regel Materialpreisgleitklauseln und ähnliche Vereinbarungen in den Lieferverträgen mit Kunden vorhanden. Auf der Beschaffungsseite besteht das Risiko, dass Lieferketten nicht in vollem Umfang intakt sind und es daher zu Lieferverzögerungen oder -ausfällen kommen kann. Mitarbeiterausfälle sowie staatliche Einschränkungen können zu Produktionsrückgängen oder -ausfällen führen. Es besteht das Risiko, dass Kunden ihre Aufträge verschieben oder stornieren. Des Weiteren existiert das Risiko, dass Kundenforderungen mit zeitlicher Verzögerung bezahlt werden oder ausfallen. Zur Begrenzung des Zinsänderungs- und des Währungsrisikos werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Es werden Zinsveränderungen der Verbindlichkeiten aus der Konsortialfinanzierung abgesichert. Das günstige Zinsniveau wurde durch Zinssicherungsgeschäfte für die Zukunft nutzbar gemacht. Kurssicherungen für Transaktionen in Fremdwährungen werden durchgeführt. Die Wirksamkeit des Absicherungszusammenhangs wird fortlaufend überprüft. Währungsrisiken begegnen wir mit der fortlaufenden Absicherung bei Angebotsabgabe bzw. Auftragsannahme. Bei langfristigen Rahmenverträgen kommen je nach Volatilität der Währungen unterschiedliche, teils pauschale Absicherungen von Nettopositionen nach systematischen Verfahren zur Anwendung. Zusätzlich werden Währungsanpassungsklauseln in Beschaffungs- und Lieferverträgen vereinbart. Etwaige Verschiebungen in Folge veränderter Währungsrelationen in Zusammenhang mit dem Produktmix bzw. den vertraglichen Regelungen sind im Rahmen des Natural Hedging über die gesamte Wertschöpfungskette, insbesondere im Geschäftsbereich Turbinentechnik, schwierig zu antizipieren. Hier wird versucht, kommunizierende Relationen zwischen Beschaffungs- und Absatzgeschäften herzustellen. Die Neuproduktanläufe in der Business Unit Turbinentechnik sowie der Eintritt in neue Märkte in den Business Units Pumpen- und Extrusionstechnik werden auch in den Folgejahren weiterhin mit Risiken bezüglich Volumen- und Kostenentwicklung einhergehen. Den weiterhin bestehenden Risiken aufgrund der CORONA-Pandemie (insbesondere Mitarbeiterverfügbarkeit und Stabilität der Lieferketten) begegnen wir durch Hygienekonzepte und einem entsprechenden Management der Lieferanten. Der seit Februar 2022 andauernde Krieg zwischen der Ukraine und Russland bedeutet für die LEISTRITZ Gruppe ein zusätzliches Risiko. Für Vorräte und bestehende Forderungen mit Bezug zu Kunden in der Ukraine und im geringeren Maße in Weißrussland und Russland bestehen erhöhte Ausfallrisiken. Aus dem aktuellen Auftragsbestand ergeben sich geringe zusätzliche Risiken, da für die betroffenen Länder kein größeres Auftragsvolumen enthalten ist und derzeit keine neuen Aufträge angenommen werden. Indirekt führt der Konflikt derzeit zu ansteigenden Energiekosten, Rohstoffpreisen (hier vor allem Stahl und andere Vorprodukte) und Störungen der vorgelagerten Lieferketten. Es besteht das Risiko, dass Energiekosten und Rohstoffpreise stärker ansteigen, als erwartet. Die Einkaufsabteilungen der Leistritz Gesellschaften begegnen diesen Herausforderungen mit einem engmaschigen Tracking der Lieferketten und der Suche nach alternativen Lieferanten bzw. technischen Alternativen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass Risiken auf dem Absatz- und Beschaffungsmarkt sowie für Produktionskapazitäten und die Liquiditätslage bestehen. Die Risiken werden als beherrschbar angesehen. Chancen für die positive Entwicklung der LEISTRITZ Gruppe ergeben sich in einer stärker als erwartet ausfallenden Erholung der Märkte nach der CORONA-Pandemie. Die Digitalisierung und damit verbundene Veränderungen werden aktiv angegangen und als Chance betrachtet. Die Auswirkungen von Produkt- und Prozessverbesserungen sind in der Planung berücksichtigt. Zur Verifizierung geplanter Ergebnisse angesichts sich laufend verändernder volatiler Umfeldbedingungen, werden Vorschauaktualisierungen anhand vorhandener Auftragsbestände und erzielbarer künftiger Auftragseingänge regelmäßig durchgeführt. Bei Bedarf werden Maßnahmen entwickelt, die im Rahmen turnusmäßiger und außerordentlicher Besprechungen zwischen der jeweiligen Geschäftsführung und dem Vorstand sowie mit dem Aufsichtsrat hinsichtlich ihrer Wirksamkeit ausgewählt, verfolgt und gesteuert werden. 8. Prognosebericht Aktuell wird von einer Fortsetzung der Erholung des globalen Aufschwungs in 2022 ausgegangen. Die Einschätzungen der verschiedenen Institute über die Höhe des Wachstums für Deutschland schwanken stark. Insbesondere der Ukrainekonflikt führt zu einer erhöhten Verunsicherung und lässt eine Einschätzung für Deutschland im Augenblick noch nicht verlässlich zu, allerdings wird weiterhin von einem Wachstum ausgegangen. Für die wichtigsten Absatzregionen der LEISTRITZ Gruppe (Europa, China und USA) wird ebenfalls mit einem Wachstum gerechnet. Nachfolgend ist die Auftragseingangs- und Umsatzprognose für die Business Units des Geschäftsbereiches Maschinenbau dargestellt. Für das Jahr 2022 rechnet die LEISTRITZ Gruppe für die Business Unit Pumpentechnik mit einer Steigerung des Auftragseingangs und Umsatzes. In der Öl- und Gasindustrie wird davon ausgegangen, dass sich der durch den sehr volatilen Ölpreis gebildete Investitionsstau weiterhin auflösen wird. Zudem erwarten wir steigende Auftragseingänge und Umsätze aus dem Markteintritt mit neuen Produkten in den Bereichen Chemie und Hygiene (einschließlich des Bereichs Food/Lebensmittel). Unterstützen wird dabei auch die verstärkte und neu aufgestellte Vertriebsorganisation für die asiatischen und afrikanischen Märkte. Die LEISTRITZ Gruppe rechnet auch im Jahr 2022 mit einer Umsatzsteigerung sowie einem gleichbleibenden Auftragseingang in der Business Unit Extrusionstechnik. Diese Entwicklung wird durch den Ausbau der Branchen Recycling und Food sowie durch den Fokus auf das Service- und Ersatzteilgeschäft gestützt. Die LEISTRITZ Gruppe rechnet für die Business Unit Produktionstechnik für das Jahr 2022 mit einer Umsatzsteigerung sowie einem annähernd gleichbleibenden Auftragseingang. Das Umsatzwachstum wird durch neue, innovative und kundenspezifische Produkte sowie eine weitere Verstärkung der Vertriebsorganisation unterstützt. Zusammenfassend wird für den Geschäftsbereich Maschinenbau ein steigender Auftragseingang im Geschäftsjahr 2022 erwartet. Gestützt auf den hohen Auftragsbestand per 31. Dezember 2021 von 152 Mio. € (Vj. 95 Mio. €) wird im Jahr 2022 ebenfalls ein steigender Umsatz erwartet. Aufgrund der weiterhin verfolgten Effizienzmaßnahmen und den höheren erwarteten Umsatzwerten in allen Business Units wird für den Geschäftsbereich Maschinenbau ein deutlich positives Ergebnis erwartet. Das sich dynamisch verändernde Geschäft des Geschäftsbereichs Turbinentechnik ist weiterhin stark geprägt durch die Auswirkungen der CORONA-Pandemie auf die Luftfahrtindustrie. Trotzdem rechnet die LEISTRITZ Gruppe für den Geschäftsbereich Turbinentechnik im Jahr 2022 mit einer Steigerung des Auftragseingangs. Die erwartete Steigerung wird getragen durch die seit 2020 in der Entwicklung befindlichen Aufträge. Für dieses Geschäftsvolumen wurde ein 10-Jahresvertrag geschlossen. Dieser erlaubt bei überzeugender Industrialisierung und Liefertreue ein weiteres Wachstumspotential durch Shareerhöhungen. Des Weiteren konnten mit neuen Kunden Aufträge gewonnen werden, welche in ein eigenes Marktsegment für stationäre Gasturbinen gehen. Gestützt auf den im Vergleich zum Vorjahr höheren Auftragsbestand per 31. Dezember 2021 von 33 Mio. € (Vj. 24 Mio. €) sowie dem erwarteten Auftragseingang wird im Jahr 2022 ebenfalls ein steigender Umsatz erwartet. Aufgrund der weiterhin verfolgten Effizienzmaßnahmen und den höheren erwarteten Umsatzwerten wird für den Geschäftsbereich Turbinentechnik ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet. Basierend auf der obigen Einschätzung für die Geschäftsbereiche Maschinenbau und Turbinentechnik wird auch für die LEISTRITZ Gruppe ein deutlicher Anstieg bei Auftragseingang, Umsatz und Ergebnis erwartet. Dies stützt sich insbesondere auf den hohen konsolidierten Auftragsbestand der LEISTRITZ Gruppe per 31. Dezember 2021 i.H.v. 182 Mio. € (Vj. 118 Mio. €). Insgesamt wird nach dem noch leicht negativen Ergebnis 2021, bei anhaltender Volatilität der Chancen und Risiken, ein positives Konzernergebnis für die LEISTRITZ Gruppe erwartet. Basierend auf den Einschätzungen für die deutschen Leistritz-Gesellschaften wird ein deutlich gestiegenes Finanzergebnis für die LEISTRITZ AG im Geschäftsjahr 2022 erwartet. 9. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Die LEISTRITZ AG hat im Abhängigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen folgendes erklärt: Die Gesellschaft hat bei den aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen bzw. unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen bzw. unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden. 10. Erklärung zur Unternehmensführung Zum 30. Juni 2022 wurde als Zielgröße für den Aufsichtsrat bzw. Vorstand ein Anteil von Frauen im Aufsichtsrat bzw. Vorstand von 16,6% bzw. 0% angestrebt. Derzeit liegt die Quote für den Aufsichtsrat bzw. Vorstand bei 0%. Für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands wurden für den 30. Juni 2022 eine Zielgröße von 0% bzw. 11% festgesetzt. Derzeit liegt die Quote für diese beiden Führungsebenen bei jeweils 7,1%. Da die Quoten bis zum 30. Juni 2022 voraussichtlich nicht erreicht werden können, wird eine Erfüllung bis zum 30. Juni 2023 angestrebt. Eine Zunahme der Frauenquote soll langfristig erreicht werden.
Nürnberg, 3. Mai 2022 Dr. Ulrich Schwenken Michael Everts Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands sorgfältig überprüft und überwacht und ihn bei der Leitung des Unternehmens beratend begleitet. Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand Aufsichtsrat und Vorstand haben im Berichtsjahr eng und vertrauensvoll zusammen gearbeitet und wesentliche Geschäftsvorfälle eingehend erörtert. Die Berichtserstattung des Vorstandes an den Aufsichtsrat erfolgte über das gesamte Jahr in schriftlicher und mündlicher Form über Lage und Entwicklung der Gesellschaft, der Tochtergesellschaften sowie des Konzerns. Für die Leistritz AG ist das Risikomanagement fester Bestandteil im Rahmen der Führung der Unternehmensgruppe. Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über das Risikomanagement informieren lassen. Die kurz- und mittelfristige Unternehmensplanung einschließlich Finanz-, Investitions- und Personalplanung wurde vom Vorstand vorgelegt und nach eingehender Besprechung vom Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. In enger Abstimmung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat wurden alle Geschäftsbereiche, insbesondere die Maßnahmen zur Neuausrichtung des Geschäftsbereichs Turbinentechnik intensiv begleitet. Die Kompetenzen und Ressourcen des Geschäftsbereiches Turbinentechnik werden darauf fokussiert, als Full-Scope-Anbieter das Marktsegment der Flugtriebwerke zu bearbeiten. Auf der Grundlage liquiditäts- und profitabilitätsverbessernder Maßnahmen wird die Leistritz-Gruppe mit ihren vier Geschäftsbereichen Turbinen-, Pumpen-, Extrusions- und Produktionstechnik weiter an einer erfolgreichen Zukunft arbeiten. Neben innovativen und wettbewerbs-fähigen Produkten sowie engen Kundenbeziehungen standen vor allem Prozess- verbesserungen und Kostenoptimierungen im Fokus. Sitzungen des Aufsichtsrates Es wurden im Jahr 2021 vier (4) Aufsichtsratssitzungen durchgeführt, zudem wurden wesentliche Themen zwischen dem Vorstand der Gesellschaft und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern in regelmäßigen Gesprächen behandelt. Über eilbedürftige Angelegenheiten wurde schriftlich bzw. unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel beraten und entschieden. Der Aufsichtsrat war stets über den aktuellen Geschäftsverlauf informiert. Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Berichts zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns und des Abhängigkeitsberichts Der Jahres- und Konzernabschluss der Leistritz AG zum 31.12.2021 sowie der zusammen-gefasste Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zum 31.12.2021 wurden durch die DELOITTE GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Abschlussunterlagen und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und die Abschlussunterlagen wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 12.04.2022 in Gegenwart des Abschlussprüfers und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates am 06.05.2022 ausführlich erörtert und geprüft. Der Abschlussprüfer erläuterte in der Sitzung des Prüfungsausschusses die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Prüfungsausschuss nahm das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat hat sich auf Grund des abschließenden Ergebnisses seiner eigenen Prüfung den Prüfungsergebnissen des Abschlussprüfers und des Prüfungsausschusses angeschlossen, keine Einwendungen erhoben und dem Ergebnis der Prüfung zugestimmt. Der vom Vorstand aufgestellte Jahres- und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Bericht zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns wurde entsprechend heute vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss der Leistritz AG ist damit gem. § 172 AktG festgestellt. Der Bilanzverlust der Leistritz AG soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Vorstand hat ferner für das Geschäftsjahr 2021 einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) gemäß § 312 AktG aufgestellt und diesen dem Aufsichtsrat und dem Abschlussprüfer vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden uneingeschränkten Vermerk erteilt: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Der Abhängigkeitsbericht wurde dem Aufsichtsrat zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers unverzüglich vorgelegt und in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 12.04.2022 in Gegenwart des Abschlussprüfers und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates am 06.05.2022 erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete in der Prüfungsausschusssitzung über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für Rückfragen zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung sind vom Aufsichtsrat gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands keine Einwendungen zu erheben. Die eigene Überprüfung durch den Aufsichtsrat führte zu keinerlei Beanstandungen. Der Aufsichtsrat schließt sich deshalb dem Ergebnis des Abschlussprüfers an. Personelle Veränderungen in Aufsichtsrat, Vorstand und Prüfungsausschuss Es gab im Jahr 2021 keine Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses. Es gab im Jahr 2021 keine Veränderungen in der Besetzung des Vorstands. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Geschäftsführern, den Führungskräften, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen für die bewältigten Herausforderungen und die engagierte Arbeit für das vergangene Jahres und spricht dafür seine Anerkennung und auch Ansporn für die Fortsetzung der Weiterentwicklung der Unternehmensgruppe aus.
Nürnberg, 06.05.2022 Dr. Helmut Rothenberger, Vorsitzender des Aufsichtsrates |
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