mindbit
GmbH
Bielefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
109.549,56 |
32.655,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
78.300,56 |
|
| II.
Sachanlagen |
6.249,00 |
12.655,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
20.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
410.750,91 |
499.638,94 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
407.519,54 |
480.711,33 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
223.000,00 |
223.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.231,37 |
18.927,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.123,34 |
420,96 |
| Aktiva |
521.423,81 |
532.714,90 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
208.414,86 |
232.423,58 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
183.414,86 |
207.423,58 |
| davon
Gewinnvortrag |
207.423,58 |
100.380,21 |
| B.
Rückstellungen |
14.800,00 |
37.034,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
271.463,95 |
259.440,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
92.883,56 |
126.561,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
178.580,39 |
132.878,81 |
| D.
Passive latente Steuern |
26.745,00 |
3.817,00 |
| Passiva |
521.423,81 |
532.714,90 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die mindbit GmbH hat ihren Sitz in Bielefeld. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HR B
41373 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen gem. der §§ 264 ff.
HGB in der aktuellen Fassung sowie der Vorschriften des
GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Absatz 1, 267a, 276, 288
HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Absatz 1 Satz 2, 266 ff. HGB).
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Absatz 1 Satz 1 und
Absatz 3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear bzw.
degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 € wurden
aus Vereinfachungsgründen analog § 6 Abs. 2 EStG
im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 Absatz 1 Satz 1 HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Absatz 4 HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 Absatz 2 HGB).
Fremdkapitalzinsen wurden ausdrücklich nicht in die
Herstellungskosten mit einbezogen.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt.
Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel und
Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Absatz 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1
HGB).
Der
Gewinnvortrag des Vorjahres beträgt 207.423,58
€ (§ 268 Absatz 1 Satz 3 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).
IV. Angaben zur Bilanz
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Absatz 3
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Absatz 2 HGB)
aufgestellt.
VI. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 13
(Vorjahr: 12) Arbeitnehmer beschäftigt.
Geschäftsführer und Auszubildende wurden nicht
berücksichtigt
(§ 285 Nr. 7 HGB).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Michail Neumann, B. Sc. Wirtschaftsinformatik
Herrn Sebastian Ludwig, B. Sc. Informatik
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 Absatz 4 HGB wurde
in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 266,
267a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Geschäftsführer
Bielefeld, den 07. Mai
2024
gez.
mindbit GmbH, Michail Neumann
gez.
mindbit GmbH, Sebastian Ludwig
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.05.2024
festgestellt.
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