UNAS Medical Solutions GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen Artikeln, Krankenhaus-, Dental- und Altenpflegebedarf
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Zarbock seit 4.2.2020 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
I.R.F. Logistics GmbHViersenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.04.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeines Der beigefügte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der Firma I.R.F. Logistics GmbH mit Sitz Kränkelsweg 30, in 41748 Viersen wurde unter Berücksichtigung der nachfolgenden Angaben und Erläuterungen nach den handelsrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften erstellt. II. Gesellschaft, Gesellschafter und Gegenstand Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Viersen. Registergericht ist das Amtsgericht Mönchengladbach, eingetragen unter der Nummer B 16037. Das Stammkapital beträgt EUR 25.000,00 und wurde zum Bilanzstichtag gehalten von der I.R.F. Logistics Holding B.V. (NL). Gegenstand der Gesellschaft ist die Ausführung sämtlicher Dienstleistungen im Logistik- und Warehousebereich. Geschäftsführer im Geschäftsjahr 16.04.2014 bis 31.12.2014 waren Herr Ralf Nähle und Herr Wilhelmus Antonius Jans. Herr Nähle und Herr Jans sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. III. Jahresabschluss 1. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze: Die Berichtsfirma ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens nach § 275 Abs. 2 HGB angewandt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("going concern") ausgegangen. Das Vorliegen der Voraussetzungen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit wurde von der Geschäftsführung der Gesellschaft geprüft. Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze angewandt: a. Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige und evtl. - bei voraussichtlich dauernder Wertminderung - außerplanmäßige Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr 16.04.2014 bis 31.12.2014 nicht vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten unter EUR 150,00 netto wurden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung als Aufwand verbucht. Im Geschäftsjahr 16.04.2014 bis 31.12.2014 wurden selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten oder Herstellungskosten EUR 410,00 netto nicht übersteigen, im Geschäftsjahr in voller Höhe abgeschrieben. b.) Umlaufvermögen Unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bei erkennbaren Risiken angesetzt. Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr sowie liquide Mittel in Fremdwährungen wurden zum Tageskurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die übrigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert. c.) Schulden Der Teil der gebildeten Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus den Kontennachweisen der Bilanz. 2. Angaben/Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung: Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegen das Finanzamt. Die Rückstellungen betreffen die Abschlusskosten. IV. Sonstige Angaben: 1. Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten: Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB oder andere Eventualverbindlichkeiten sind nicht erhebbar und liegen laut Auskunft der Geschäftsführung auch nicht vor. 2. Geschäftsführung: Die Mitglieder der Geschäftsführungsorgane sowie Kredite gegen die Geschäftsführung ergeben sich aus dem Punkt "Allgemeines" sowie aus den Kontennachweisen zur Bilanz. Auf eine Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 3. Konzernabschluss: Die Berichtsfirma ist nicht in einen Konzernabschluss einzugliedern. 4. Angaben zum Anteilsbesitz: Anzugebende mindestens 20%ige Beteiligungen an anderen Unternehmen durch die Berichtsfirma liegen nach Auskunft der Geschäftsführung nicht vor. 5. Verwendung des Jahresergebnisses: Bei der Aufstellung der Bilanz wurde die Verwendung des Jahresergebnisses nicht berücksichtigt. Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. sonstige Berichtsbestandteile
Viersen, den 14.09.2015 gez. Herr Nähle Herr Jans Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.09.2015 festgestellt. |
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