Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 188134
Eingetragen
5.10.2010
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Beratungsleistungen im IT-Umfeld, Beratung, Konzeption und Realisierung.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Klaus Denkl
seit 5.10.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Klaus Denkl
85452 Moosinning, OT Eichenried, Am Vierergraben 26a
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

it-consulting denkl GmbH

Moosinning

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 64.440,97 64.226,07
B. Umlaufvermögen 292.510,88 147.263,74
Bilanzsumme, Summe Aktiva 356.951,85 211.489,81

Passiva

   
  31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 291.180,00 105.334,39
B. Rückstellungen 4.000,00 42.591,27
C. Verbindlichkeiten 61.771,85 63.564,15
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 61.771,85 63.564,15
Bilanzsumme, Summe Passiva 356.951,85 211.489,81

sonstige Berichtsbestandteile

Anhang zum Geschäftsjahr 2016

IT CONSULTING DENKL GMBH

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Die it consulting denkl GmbH hat den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear verrechnet.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Bei selbst hergestellten Erzeugnissen enthalten die Herstellungskosten je nach Grad der Fertigstellung nur die direkt zurechenbaren Kosten. Zinsen für Fremdkapital werden generell nicht aktiviert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrige Forderungen werden zum Nennkapital angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von 12.500 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

Gezeichnetes Kapital 25.000 Euro
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 12.500 Euro
Eingefordertes Kapital 12.500 Euro

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 61.771 Euro
davon bei Bilanzerstellung bereits getilgt 61.771 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0 Euro

Ausschüttungssperre

Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0 Euro der Ausschüttungssperre.

Der Gesamtbetrag gliedert sich wie folgt auf:

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 0 Euro
Aktive latente Steuern, die die passiven latenten Steuern übersteigen 0 Euro
Aktivierung von Vermögensgegenständen zum Zeitwert (Betrag der die Anschaffungskosten übersteigt) abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern 0 Euro
Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre 0 Euro

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen 0 Euro
Forderungen 4.760 Euro
Verbindlichkeiten 0 Euro

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane:

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer

Herrn Denkl; Klaus; Geschäftsführer

geführt.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Vorschüsse oder Kredite an die Geschäftsführung wurden nicht gewährt.

Anteile an anderen Unternehmen (Anteil mehr als 1/5) besitzt die it consulting denkl GmbH nicht.

Ein abschreibungsfähiger Geschäfts- oder Firmenwert besteht nicht.

 

Moosinning, 5.12.2017

gez. Denkl Klaus, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2017 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.