Kielblock
GmbH
Gransee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.904,00 |
45.420,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
16.667,00 |
20.000,00 |
| II.
Sachanlagen |
15.237,00 |
25.420,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.513,11 |
28.641,95 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.978,94 |
26.168,93 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.534,17 |
2.473,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.086,02 |
2.056,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
64.503,13 |
76.118,36 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.656,73 |
5.116,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
19.883,51 |
-14.023,17 |
| III.
Jahresüberschuss |
17.540,24 |
-33.906,68 |
| B.
Rückstellungen |
9.838,53 |
7.378,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
32.007,87 |
63.266,32 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.265,80 |
21.585,94 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
357,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
64.503,13 |
76.118,36 |
Anhang
1. Erläuterung zu
den Bilanzierungs- ,Bewertungs- und
Umrechnungsmethoden
Die Gliederung von Bilanzen und GuV
(Gesamtkostenverfahren) wurde unter Beachtung der
handelsrechtlichen Ausweisvorschriften erstellt, wobei von
den Erleichterungsregeln für kleine
Kapitalgesellschaften kein Gebrauch gemacht wurde. Angaben
werden in dem für kleine Kapitalgesellschaften
vorgeschriebenen Umfang gegeben.
Aufstellung des Jahresabschlusses als Einheitsbilanz
:
Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz
und Bewertung als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz
Handelsbilanz = Steuerbilanz. Zwingende oder freiwillige
Abweichungen haben sich nicht ergeben.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden :
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibung,
ausgewiesen. Die planmäßige Abschreibung bei den
im Wirtschaftsjahr 2010 angeschafften Wirtschaftsgüter
wird ausgehend von den Bemessungsgrundlagen über die
jeweilige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
vorgenommen. Bei der Bilanzposition "andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäfts-ausstattung " sind keine
Sonderabschreibungen nach § 4
Fördergebietsgesetz getätigt worden.
Von der Bewertungsfreiheit für geringwertige
abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter im
Einzelwert bis € 150,00 gem. § 6 Abs. 2 EStG ist
Gebrauch gemacht worden. Im Anlagespiegel wird aus
Vereinfachungsgründen gleichzeitig der Abgang im
selben Jahr unterstellt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
bewertet.
Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten für transitorische
Ausgaben sind nach den handelsrechtlichen Vorschriften
gebildet worden.
Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist zum
Nennwert angesetzt.
Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet und unter
Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften angesetzt und
bewertet worden. Verluste aus schwebenden Geschäften,
Aufwendungen für innerhalb von 3 Monaten nachzuholende
Instandhaltung und Aufwendungen für
Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen waren
zum Bilanzstichtag nicht zu erwarten.
Rückstellungen für latente Steuern sind
nicht zu bilden gewesen, da sich keine Unterschiede
zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz ergeben haben.
Die Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag passiviert.
2. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
I. Bilanz
1. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres
belaufen sich auf €
22.341,17.
2. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren bestehen nicht. Sicherheiten für die
Verbindlichkeiten sind nicht gestellt worden.
II. Gewinn- und Verlustrechnung
1. Außerplanmäßige Abschreibungen
auf Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind nicht vorgenommen worden.
2. Außerplanmäßige Abschreibung auf
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens zur
Verhinderung von Änderungen des Wertansatzes in der
nächsten Zukunft aufgrund von Wertschwankungen sind
nicht vorgenommen worden.
3. Außerordentliche Erträge und
Aufwendungen sind nicht angefallen.
4. In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind
keine periodenfremden Aufwendungen und Erträge
enthalten.
3. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268
Abs. 7 i. V. § 251 HGB bestehen nicht.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erschienen und auch nicht nach § 251 HGB
oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind
und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage
von besonderer Bedeutung sind, bestehen nicht.
3. Zur Geschäftsführung bestellt in 2010:
- Herr Ralf Kielblock
4.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Jahresüberschuss
2010 beträgt € 17.540,24
der wie folgt verwendet
werden soll:
Ausgleich Verlustvortrag
2009
€ 17.540,24
Vortrag auf neue
Rechnung
€
0,00.
Berlin, den 07. September 2011
gez. Ralf Kielblock
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.09.2011 festgestellt.
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