Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 708066
Eingetragen
20.11.2009
Branche
Betrieb von Parkhäusern und ParkplätzenElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungBetrieb von Verkehrswegen für Straßenfahrzeuge
Gegenstand
Die Konzeption, Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Betrieb, und Wartung von Infrastruktur zur Energieversorgung von Energieverbrauchern mittels alternativer Energieversorgungsansätze.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Schneiderat
seit 20.11.2009
Geschäftsführer
Rainer Genschel
seit 20.11.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Rainer Genschei
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ralf Schneiderat
Gernsbach
12.500 €
50.00%
Rainer Genschei
San Francisco/USA
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ParkPod GmbH

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ zum 31. Dezember 2010

für die Offenlegung nach § 325 HGB i.V.m. § 326 HGB

AKTIVA

Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 86.605,89 0,00
II. Finanzanlagen 0,00 0,00
86.605,89 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 60.837,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 89.496,93 3.213,33
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.909,24 5.134,23
155.243,17 8.347,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten 57,33 0,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 175.223,03 0,00
417.129,42 8.347,56

PASSIVA

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust - 200.223,03 - 18.530,14
- davon Verlustvortrag Euro -18.530,14 (Euro 0,00)
nicht gedeckter Fehlbetrag 175.223,03 0,00
buchmäßiges Eigenkapital 0,00 6.469,86
B. Rückstellungen 2.120,00 1.485,00
C. Verbindlichkeiten 388.875,42 392,70
D. Passive latente Steuern 26.134,00 0,00
417.129,42 8.347,56

ANHANG

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Angaben

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2010 erstmaligen Anwendung sämtlicher durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Vorschriften aufgestellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, soweit durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nicht geändert, gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften des § 266 HGB gegliedert. Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen.

Die größenabhängigen Erleichterungen des § 274a und § 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde nach § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter Beachtung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (going concern).

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände (Ladeinfrastruktur) werden zu den Herstellungskosten bewertet. Die Entwicklung dieses selbst geschaffenen Vermögensgegenstandes war zum Geschäftsjahresende noch nicht abgeschlossen. Die aktivierten Herstellungskosten in Höhe von TEUR 86 stellen die Gesamtkosten der Entwicklungskosten dar, Forschungskosten sind keine angefallen.

Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen wurden zu Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten wurden die Einzel- und Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen und die Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.

Die Umrechnung der Fremdwährungsbeträge erfolgte zum Devisenkassamittelkurs.

Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und der zu erwartenden Inanspruchnahme, angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanzg

B.1 Bilanz

B.1.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben bis auf TEUR 66 (Vj. TEUR 0) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

B.1.2 Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beträgt Euro 25.000,00.

B.1.3 Verbindlichkeitenspiegel

31.12.2010
Euro
Restlaufzeit bis 1 Jahr
Euro
Restlaufzeit über 5 Jahre
Euro
31.12.2009
Euro
Summe der Verbindlichkeiten 388.875,42 84.884,46 0,00 392,70
Davon gegenüber Gesellschaftern 103.990,96 0,00 0,00 0,00

C. Sonstige Angaben

C.1 Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag 2010 auf neue Rechnung vorzutragen.

C.2 Ausschüttungssperre

Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von Euro 86.605,89. Aus diesem Sachverhalt wurden passive latente Steuern (Steuersatz 34,85%) in Höhe von TEUR 26.134,00 gebildet. Die Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB beträgt 60.471,89.

C.3 Unternehmensorgane

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2010 tätig:

Ralf Schneiderat, Dipl.-Ing.

Rainer Genschel, Dipl.-Ing.

Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.

C.4 Überschuldung

Die Gesellschaft ist zum Ende des Geschäftsjahrs bilanziell überschuldet. Sie weißt eine Unterbilanz von TEUR 175 (Vorjahr TEUR 0) aus. Eine materielle Überschuldung ist aufgrund der vorhandenen Rangrücktrittserklärungen (Gesellschafter und sonstiger Gläubiger) für Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 304 nicht gegeben.

Die Darlehensgeber haben jeweils einen Rangrücktritt ausgesprochen und treten mit ihren Forderungen aus dem Gesellschafterdarlehen hinter sämtlichen anderen Gläubigern zurück. Die Gläubiger dürfen ihre Forderung solange und soweit nicht geltend machen, wie eine Befriedigung hierauf zu einer Überschuldung i.S.d. § 19 InsO führen würde.

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