Apium 3D Technologies GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Maschinen für die additive Fertigung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Schneiderat seit 20.11.2009 | Geschäftsführer |
Rainer Genschel seit 20.11.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Rainer Genschei | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ParkPod GmbHKarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ zum 31. Dezember 2010für die Offenlegung nach § 325 HGB i.V.m. § 326 HGB AKTIVA
ANHANGA. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAllgemeine Angaben Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2010 erstmaligen Anwendung sämtlicher durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Vorschriften aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, soweit durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nicht geändert, gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Bilanz wurde nach den Vorschriften des § 266 HGB gegliedert. Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 274a und § 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde nach § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet. Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter Beachtung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (going concern). Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände (Ladeinfrastruktur) werden zu den Herstellungskosten bewertet. Die Entwicklung dieses selbst geschaffenen Vermögensgegenstandes war zum Geschäftsjahresende noch nicht abgeschlossen. Die aktivierten Herstellungskosten in Höhe von TEUR 86 stellen die Gesamtkosten der Entwicklungskosten dar, Forschungskosten sind keine angefallen. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen wurden zu Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten wurden die Einzel- und Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen und die Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Die Umrechnung der Fremdwährungsbeträge erfolgte zum Devisenkassamittelkurs. Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und der zu erwartenden Inanspruchnahme, angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzgB.1 Bilanz B.1.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben bis auf TEUR 66 (Vj. TEUR 0) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. B.1.2 Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt Euro 25.000,00. B.1.3 Verbindlichkeitenspiegel
C. Sonstige AngabenC.1 ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag 2010 auf neue Rechnung vorzutragen. C.2 Ausschüttungssperre Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von Euro 86.605,89. Aus diesem Sachverhalt wurden passive latente Steuern (Steuersatz 34,85%) in Höhe von TEUR 26.134,00 gebildet. Die Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB beträgt 60.471,89. C.3 Unternehmensorgane Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2010 tätig:
Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. C.4 Überschuldung Die Gesellschaft ist zum Ende des Geschäftsjahrs bilanziell überschuldet. Sie weißt eine Unterbilanz von TEUR 175 (Vorjahr TEUR 0) aus. Eine materielle Überschuldung ist aufgrund der vorhandenen Rangrücktrittserklärungen (Gesellschafter und sonstiger Gläubiger) für Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 304 nicht gegeben. Die Darlehensgeber haben jeweils einen Rangrücktritt ausgesprochen und treten mit ihren Forderungen aus dem Gesellschafterdarlehen hinter sämtlichen anderen Gläubigern zurück. Die Gläubiger dürfen ihre Forderung solange und soweit nicht geltend machen, wie eine Befriedigung hierauf zu einer Überschuldung i.S.d. § 19 InsO führen würde. |
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