HBG
Pflasterbau GmbH
Feuchtwangen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
320.653,80 |
380.044,06 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
772,27 |
281,80 |
| II.
Sachanlagen |
319.881,53 |
379.762,26 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.229.837,71 |
1.328.850,81 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
364.908,76 |
321.389,45 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
864.928,95 |
1.007.461,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.459,67 |
1.817,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.552.951,18 |
1.710.712,30 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
309.662,50 |
292.715,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.193.288,68 |
1.367.997,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.552.951,18 |
1.710.712,30 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
der
HBG Pflasterbau GmbH,
Feuchtwangen
I. Allgemeine Angaben
Allgemeine Angaben und Gliederung
Die HBG Pflasterbau GmbH, Feuchtwangen, wird vom
Registergericht des Amtsgerichts Ansbach unter der Nummer
HRB 2656 geführt.
Bei der HBG Pflasterbau GmbH handelt es sich zum
Stichtag um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. §
267 HGB.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der Rechnungslegungsvorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den Bestimmungen des HGB gegliedert.
Abweichungen zum Vorjahr sind nicht gegeben;
Anpassungen im Ausweis waren daher nicht erforderlich.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden
Angaben gemäß § 253 Abs. 6 S. 3, § 268
Abs. 4 S. 1 und § 268 Abs. 5 S. 1 HGB
im Anhang dargestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert zum Vorjahr die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des deutschen
Handelsgesetzbuches maßgebend.
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden unter
Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
und der handelsrechtlichen Bestimmungen festgelegt. Die
Abschreibungen erfolgten nach der linearen Methode.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten über € 250,00 und bis zu
€ 800,00 wurden im Zugangsjahr in voller
Höhe abgeschrieben.
Vorratsvermögen
Die Vorräte wurden in Übereinstimmung mit
den handelsrechtlichen Vorschriften zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten oder zu einem niedrigeren Wert, der
den Gegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist,
bewertet.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden
grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet, es
wurden gewogene Durchschnittspreise zu Grunde gelegt.
Schwer verwertbare Rohstoffe wurden abgewertet.
Die unfertigen und fertigen Leistungen wurden
entsprechend ihres Fertigungsgrades mit
Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten
umfassen Fertigungs- und Materialeinzelkosten sowie
handelsrechtlich aktivierungspflichtige Gemeinkosten
entsprechend den Kalkulationsunterlagen für den
jeweiligen Artikel. Bewertungsabschläge wurden
für ungängige und nicht verwertbare Bestände
vorgenommen. Falls die Herstellungskosten über
dem Verkaufspreis lagen, erfolgten zur verlustfreien
Bewertung Abwertungen.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände,
flüssige Mittel
sind mit den Nennwerten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet worden. Zur Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos wird eine angemessene
Pauschalwertberichtigung auf den Bestand der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet.
Einzelwertberichtigungen auf Forderungen wurden
aktivisch abgesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
im Berichtsjahr ausgewiesen, soweit sie Aufwand der
Folgejahre darstellen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten
sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
II. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten
in der Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr waren nicht zu verzeichnen.
Verbindlichkeiten
Gesamtsumme der Verbindlichkeiten: €
1.193.288,68 (Vj. € 1.367.997,30)
davon bis 1 Jahr: € 1.193.288,68 (Vj. €
1.367.997,30)
davon über 1 Jahr: € 0,00 (Vj. € 0,00)
davon über 5 Jahre: € 0,00 (Vj. €
0,00)
davon gesichert durch Pfand- oder ähnliche
Rechte: € 0,00 (Vj. € 0,00)
Die Werte des Bilanzpostens "Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen" in Höhe von
€ 475.326,10 (Vj.: € 547.126,17) stellen in
Höhe von € 6.238,18 (Vj.: € 0,00)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in
Höhe von € 469.087,92 (Vj.: € 547.126,17)
sonstige Verbindlichkeiten dar.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
belaufen sich auf insgesamt € 475.326,10 (Vj.: €
547.126,17).
III. Ergänzende Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3a HGB
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen i.S.d.
§ 285 Nr. 3a HGB betragen zum Stichtag T€ 57 (Vj.
T€ 62). Diese resultieren aus Verpflichtungen aus
Miet- und Leasing-Verträgen: T€ 57 (Vj. T€
62).
Arbeitnehmer
Im Durchschnitt waren während des
Geschäftsjahres 27 (Vorjahr: 27) Arbeitnehmer
beschäftigt.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß
§ 245 HGB:
Feuchtwangen, 27. Februar
2024
HBG Pflasterbau GmbH
Feuchtwangen
- Geschäftsleitung -
gez.
Dipl.-Ing. Frank Hähnlein
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.02.2024
festgestellt.
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