Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 2656
Eingetragen
16.12.1997
Branche
Garten- und LandschaftsbauSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Gegenstand
Der Betrieb einer Pflasterei sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden Arbeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Riedmüller
seit 3.1.2024
Prokura
Fabian Ruppe
seit 3.1.2024
Prokura
Martin Gögelein
seit 19.11.2003
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ernst Hähnlein Bau-GmbH
Germany
31.000 €
62.00%
Ernst Hähnlein Bau-GmbH
Germany
19.000 €
38.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HBG Pflasterbau GmbH

Feuchtwangen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 320.653,80 380.044,06
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 772,27 281,80
II. Sachanlagen 319.881,53 379.762,26
B. Umlaufvermögen 1.229.837,71 1.328.850,81
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 364.908,76 321.389,45
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 864.928,95 1.007.461,36
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.459,67 1.817,43
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.552.951,18 1.710.712,30

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 50.000,00 50.000,00
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Jahresüberschuss 0,00 0,00
B. Rückstellungen 309.662,50 292.715,00
C. Verbindlichkeiten 1.193.288,68 1.367.997,30
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.552.951,18 1.710.712,30

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

der HBG Pflasterbau GmbH, Feuchtwangen

I. Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben und Gliederung

Die HBG Pflasterbau GmbH, Feuchtwangen, wird vom Registergericht des Amtsgerichts Ansbach unter der Nummer HRB 2656 geführt.

Bei der HBG Pflasterbau GmbH handelt es sich zum Stichtag um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen des HGB geglie­dert.

Abweichungen zum Vorjahr sind nicht gegeben; Anpassungen im Ausweis waren daher nicht erforder­lich.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden Angaben gemäß § 253 Abs. 6 S. 3, § 268 Abs. 4 S. 1 und § 268 Abs. 5 S. 1 HGB im Anhang dargestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert zum Vorjahr die nachfolgenden Bi­lanzierungs- und Bewertungsmethoden des deutschen Handelsgesetzbuches maßgebend.

Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden unter Beachtung der betriebsgewöhnli­chen Nutzungsdauer und der handelsrechtlichen Bestimmungen festgelegt. Die Abschreibungen erfolg­ten nach der linearen Methode.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über € 250,00 und bis zu € 800,00 wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Vorratsvermögen
Die Vorräte wurden in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften zu Anschaf­fungs- und Herstellungskosten oder zu einem niedrigeren Wert, der den Gegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, bewertet.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet, es wurden gewogene Durchschnittspreise zu Grunde gelegt. Schwer verwertbare Rohstoffe wurden abgewertet.

Die unfertigen und fertigen Leistungen wurden entsprechend ihres Fertigungsgrades mit Herstel­lungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungs- und Materialeinzelkosten sowie handelsrechtlich aktivierungspflichtige Gemeinkosten entsprechend den Kalkulationsunterlagen für den je­weiligen Artikel. Bewertungsabschläge wurden für ungängige und nicht verwertbare Bestände vorge­nommen. Falls die Herstellungskosten über dem Verkaufspreis lagen, erfolgten zur verlustfreien Be­wertung Abwertungen.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, flüssige Mittel
sind mit den Nennwerten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Ri­siken bewertet worden. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine angemessene Pau­schalwertberichtigung auf den Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ge­bildet. Einzelwert­berichtigun­gen auf Forderungen wurden aktivisch abgesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben im Berichtsjahr ausgewiesen, soweit sie Aufwand der Folgejahre darstellen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten
sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

II. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten in der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren nicht zu verzeichnen.

Verbindlichkeiten
Gesamtsumme der Verbindlichkeiten: € 1.193.288,68 (Vj. € 1.367.997,30)
davon bis 1 Jahr: € 1.193.288,68 (Vj. € 1.367.997,30)
davon über 1 Jahr: € 0,00 (Vj. € 0,00)
davon über 5 Jahre: € 0,00 (Vj. € 0,00)
davon gesichert durch Pfand- oder ähnliche Rechte: € 0,00 (Vj. € 0,00)

Die Werte des Bilanzpostens "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" in Höhe von € 475.326,10 (Vj.: € 547.126,17) stellen in Höhe von € 6.238,18 (Vj.: € 0,00) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von € 469.087,92 (Vj.: € 547.126,17) sonstige Verbindlichkeiten dar.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern belaufen sich auf insgesamt € 475.326,10 (Vj.: € 547.126,17).

III. Ergänzende Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3a HGB betragen zum Stichtag T€ 57 (Vj. T€ 62). Diese resultieren aus Verpflichtungen aus Miet- und Leasing-Verträgen: T€ 57 (Vj. T€ 62).

Arbeitnehmer

Im Durchschnitt waren während des Geschäftsjahres 27 (Vorjahr: 27) Arbeitnehmer beschäftigt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB:

 

Feuchtwangen, 27. Februar 2024


HBG Pflasterbau GmbH
Feuchtwangen
- Geschäftsleitung -

gez. Dipl.-Ing. Frank Hähnlein

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.02.2024 festgestellt.

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