Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jonas Hummel seit 31.7.2025 | Prokura |
Dorothe Höfer seit 25.7.2023 | Prokura |
Roland Höfer seit 18.5.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Höfer GmbHZell unter AichelbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
1.
Allgemeine Angaben
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden aus Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbare Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet: Das Anlagevermögen weist nur Vermögensgegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Abschreibung für Neuzugänge erfolgt linear. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von zwischen EUR 250,01 und EUR 800,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und sofort abgeschrieben. Im Berichtsjahr war keine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich. Die Bewertung der Vorräte erfolgt entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften. Käuflich erworbene Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bewertet (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 255 Abs. 1 HGB); bei selbst erstellten Gütern sind die Herstellungskosten angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 255 Abs. 2 HGB). Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert sind vorgenommen, soweit dies aufgrund fallender Rohstoffpreise oder fehlender Gängigkeit erforderlich war. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind mit den Herstellungskosten (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB, § 255 Abs. 2 HGB) bewertet. Für mangelhafte oder ungängige Artikel sind Bewertungsabschläge vorgenommen worden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken, die durch Abschreibungen auf diese Forderungen zu berücksichtigen wären, sind nicht vorhanden. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von gerundet 1 % auf die Nettoforderungen ausreichend Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Die Rückstellungenberücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angaben zur Bilanz Erläuterungen zur Bilanz 3.1 Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten: Forderungen in Höhe von 74.178,27EUR (Vorjahr: 77.339,24 EUR). Verbindlichkeiten in Höhe von 22.584,00 EUR (Vorjahr: 8.359,00 EUR). 3.2 Aufgliederung der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr bestehen in Höhe von 280.097,07 EUR (Vorjahr: 340.488,72 EUR). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stehen unter dem allgemein üblichen Eigentumsvorbehalt. 3.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. 5. Sonstige Angaben 5.1 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Während des Geschäftsjahres waren im Unternehmen 6 Arbeitnehmer beschäftigt. 5.2 Angaben nach § 285 Nr. 9c HGB Das Kontokorrentkonto (siehe Punkt 3.1) des Geschäftsführers wird jährlich mit 1,5 % verzinst. Im laufenden Geschäftsjahr wurden 9.077,34 EUR getilgt. 5.3 Unterschrift der Geschäftsführung
Zell u.A., den 21. November 2024
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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