D. Lechner GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Küchenmöbeln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andrea Jeannette Lechner-Meidel seit 14.7.2014 | Geschäftsführer |
Helmut Sagmeister seit 28.1.2004 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Lechner-Holding Aktiengesellschaft | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lechner-Holding AktiengesellschaftRothenburg ob der TauberKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019KonzernlageberichtI. Grundlagen des Konzerns1. Geschäftsmodell des Konzerns Den Unternehmen der Lechner-Gruppe liegen die Herstellung, sowie der Vertrieb von Arbeitsplatten für Küche und Bad als Gegenstand zu Grunde. Im Vordergrund stehen hierbei qualitativ hochwertige Arbeitsplatten, die unter den Eigenmarken Legranto by Lechner, elements by Lechner ®, Delian by Lechner ®, Abaro by Lechner, C+S by Lechner, silver line by Lechner, Ceramic by Lechner, Vitro by Lechner und LaVico by Lechner in Deutschland und angrenzenden europäischen Ländern vertrieben werden. Die Strategie der Lechner-Gruppe beinhaltet, den Kunden Produkte von bester Qualität und Innovation anzubieten. Für die Herstellung der Arbeitsplatten werden vor allem Spanplatten, Laminate, Gläser, Quarz- und Natursteine eingesetzt, die in Deutschland, dem europäischen Ausland und in Asien beschafft werden. Derzeit besteht die Lechner-Gruppe aus der Muttergesellschaft Lechner-Holding AG, den inländischen Tochtergesellschaften D. Lechner GmbH, Lechner Solar GmbH und Lechner Service GmbH in Rothenburg ob der Tauber, sowie zwei Auslandstochtergesellschaften. Die komplette Produktpalette wird im größtem Werk in Rothenburg ob der Tauber produziert. Dort befindet sich auch die Zentrale der Unternehmensgruppe. Der Absatzmarkt der skandinavischen Länder wird aus dem Produktionsstandort im schwedischen Markaryd bedient. Dort werden die Produkte aus der Palette der Holzwerkstoffe endveredelt. Das Gleiche gilt für das Werk im ungarischen Tat, welches Ungarn und die osteuropäischen Länder bedient. 2. Interne Organisation und Steuerung Der Konzern wird von Rothenburg ob der Tauber, dem Unternehmensstammsitz und wichtigsten Produktionsstandort der Lechner-Gruppe, von der Muttergesellschaft Lechner-Holding AG zentral geführt. Die Lechner-Holding AG übt wesentliche Holdingfunktionen für alle Gesellschaften der Lechner-Gruppe aus. Diese umfassen vor allem Personalverwaltung, Rechnungswesen, Einkauf, IT und Verwaltung der Managementsysteme. Die Lechner-Gruppe wird zentral durch den Vorstand der Lechner-Holding AG geführt und von diesem überwacht. Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2019 aus zwei Mitgliedern. Gemeinsam mit den Leitern zentraler Funktionsbereiche üben sie die Konzernleitung aus. Aufbauend auf der monatlich aktualisierten Berichterstattung über die Geschäftsentwicklung werden der Vorstand sowie der Aufsichtsrat der Lechner-Holding AG regelmäßig informiert. Die Statusberichte zeigen Abweichungen von den Plangrößen im Soll-Ist-Vergleich und dienen als Grundlage zur Lösungsfindung innerhalb der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen. Mögliche Abweichungen von den Zielvorgaben werden unverzüglich erkannt und entsprechende Maßnahmen zeitnah eingeleitet. In der Unternehmensgruppe sind sämtliche Strukturen und Instrumente vorhanden, um den Vorstand und den Aufsichtsrat der Muttergesellschaft jederzeit mit den erforderlichen Informationen zur Steuerung und Überwachung der Unternehmensgruppe sowie zum Erkennen von Risiken und Chancen zu versorgen. 3. Forschung und Entwicklung Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sind in einem fortlaufend veränderten Umfeld unerlässlich. Die Produkte der Lechner-Gruppe werden deshalb unablässig weiterentwickelt, um neue Trends, insbesondere im Bereich von qualitativ hochwertigen Materialien, frühzeitig zu nutzen. Parallel dazu steigern kontinuierliche Verbesserungen der Produktionsverfahren nachhaltig die Effizienz und bauen die Wettbewerbsfähigkeit der Lechner-Gruppe weiter aus. Die Marktkenntnis und die Kompetenz aller Mitarbeiter sind ein Garant für die Weiterentwicklung der Lechner-Gruppe. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen a) Im Jahr 2019 Das Wachstum der Weltwirtschaft hat sich in 2019 merklich verlangsamt. Dazu trägt insbesondere die Schwäche der Industrie bei. Gleichzeitig kam es zu einem Rückgang des Welthandelsvolumens. Die gestiegene Unsicherheit, nicht zuletzt ausgelöst durch Handelskonflikte, dämpfte das Investitionswachstum. Im Euro-Raum hat sich das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ebenfalls verlangsamt. Insbesondere Investitionen und Exporte entwickelten sich schwächer. Dabei zeigt sich eine heterogene Entwicklung in den Mitgliedstaaten. Für das Jahr 2019 erwartet der Sachverständigenrat Zuwachsraten des BIP im Euro-Raum von 1,2 %. Die Inflationsrate des harmonisierten Verbraucherpreisindex ist mit den gesunkenen Energiepreisen zurückgegangen. Dem gegenüber stehen die Meldungen der Branchenverbände (HDH / VDM/ VdDK e.V.) und des statistischen Bundesamtes, denen zufolge ein Umsatzplus in der deutschen Küchenmöbelindustrie in 2019, von insgesamt +2,8 % auf 5,013 Mrd. EUR, zu verzeichnen ist. Somit überschreitet die deutsche Küchenmöbelindustrie in 2019 erstmals die 5 Mrd. EUR Marke. Dabei leisten die Auslandsmärkte, vor allem in der Eurozone, mit einem Wachstum von 6,2 % einen wesentlich größeren Beitrag als der deutsche Markt mit lediglich 0,5 %. Letztlich konnte die deutsche Küchenmöbelindustrie ihre führende Rolle in Europa weiter ausbauen. Aufkommende Umsatzverluste im Export verzeichnete die Branche überwiegend in Belgien, der Schweiz, Großbritannien und China. Die Exportquote 2019 beträgt 41,8 %. Die Zahl der Beschäftigten stieg um 4,6 % auf 16.972 Mitarbeiter. Nach dem Auftragspanel des VdDK stiegen die Stückzahlen zum Ende des 4. Quartals um 4,9 % und der Wert je Stück um 5,1 %. b) Im Jahr 2020 Die Zuwachsraten des BIP 2020, die der Sachverständigenrat für den Euro-Raum und für Deutschland noch per Ende 2019 erwartete, sind infolge der COVID-19-Krise in drastische Rückgänge umgeschlagen. So schreibt der Sachverständigenrat in seiner Konjunkturprognose vom Juni 2020, dass die Wirtschaft in Deutschland und im Euroraum im Jahr 2020 wegen der Corona-Pandemie deutlich um 6,5 % beziehungsweise 8,5 % schrumpft. Dabei wird die wirtschaftliche Entwicklung zweigeteilt sein. Nach einem kräftigen Einbruch im ersten Halbjahr dürfte ab Sommer eine langsame Erholung einsetzen, sodass die Wirtschaft in Deutschland im Jahr 2021 wieder um 4,9 % wachsen wird. Allerdings ist die Weltwirtschaft stärker beeinträchtigt und die Corona-Eindämmungsmaßnahmen in Deutschland dauern länger an, als der Sachverständigenrat dies in seinen Szenarien im März 2020 zugrunde gelegt hatte. Daher können Branchenverbände zur Umsatzentwicklung der deutschen Küchenmöbelindustrie in 2020 zum Zeitpunkt dieses Lageberichts keine eindeutige Aussage treffen Beispielsweise haben sich nach Angaben des Branchenverbandes VdDK im ersten Quartal 2020 sowohl die Umsätze (+4,4 %), als auch die Auftragswerte (+13,4 %) überraschend positiv entwickelt. Dabei stieg im ersten Quartal 2020 der Auftragseingang aus dem Ausland mit +14,3 % stärker als der aus dem Inland mit +12,7 %. Allerdings waren dies nachgelagerte Umsätze, die im ersten Quartal 2020 noch nicht vom europaweiten Lock-Down beeinträchtigt waren. Dagegen ist der April 2020 auf Grund von Beschränkungen durch die Corona-Pandemie deutlich eingebrochen. Vor dem Hintergrund der geschlossenen Möbelhäuser waren die Auftragseingänge insgesamt um -31,2 % im Vergleich zum Vorjahresmonat rückläufig. Der Rückgang im Inland lag bei -26,3 % zum Vorjahresmonat. Der Auftragseingang aus dem Ausland hat sich um -37,49 % abgeschwächt. Nach einem guten März zeigte auch der April in dieser Sparte der Möbelindustrie deutliche Auswirkungen aufgrund der Corona-Pandemie. 2. Geschäftsverlauf, Lage sowie Leistungsindikatoren a) Geschäftsverlauf Obwohl 2018 ein schwieriges Jahr war, in dem die gesamte Küchenbranche ihre Umsatzziele nicht erreichen konnte, gelang es dem Lechner Konzern bereits 2019 wieder, den geplanten Umsatz zu erzielen und damit den negativen Trend der Umsatzentwicklung erstmals seit 2016 zu stoppen. Gegenüber dem Vorjahr konnte in 2019 ein Umsatzanstieg von 633 TEUR (0,9 %) erarbeitet werden. Dieser Erfolg beruht vor allem auf überplanmäßigen Umsätzen aus den Produktgruppen Holzwerkstoffe und Kundenservice bzw. aus den Kundengruppen Key Account und Industrie. Konzeptaktionen ("Easy Stone") sowie die hohe Neuzuschnittsquote belasteten jedoch den Rohertrag in der Produktgruppe Stein. In den Produktgruppen Glas und Holz wurden dafür überplanmäßige Roherträge erwirtschaftet. Die höheren Materialkosten, die den gestiegenen Rohstoffpreisen geschuldet sind, haben den Rohertrag belastet. Insgesamt ist der Konzernrohertrag um 95 TEUR auf 47.036 TEUR gestiegen, was einer Rohertragsquote (bezogen auf die Umsatzerlöse) von 63,4 % entspricht. Geplant war ein Rohertrag von 47.589 TEUR. Das Ergebnis nach Steuern des Lechner Konzerns ist im Geschäftsjahr 2019 deutlich schlechter als im Vorjahr: Es sank um 1.604 TEUR auf -4.347 TEUR, so dass unsere im Vorjahr abgegebene Prognose verfehlt wurde. Dafür maßgeblich sind insbesondere der um 745 TEUR verminderte Rohertrag, die um 1.812 TEUR höheren sonstigen betrieblichen Aufwendungen (erhöhte Instandhaltungskosten aufgrund Generalrevisionen älterer Maschinen sowie erhöhte Restrukturierungsaufwendungen) und die um 285 TEUR gestiegenen Zinsaufwendungen infolge weiterer Inanspruchnahmen von Kontokorrentlinien. Ergebnisverbessernd wirkten die um 1.145 TEUR gesenkten Personalkosten, die um 63 TEUR niedrigeren Steuern sowie die um 27 TEUR verminderten Abschreibungen. Dieses negative Ergebnis musste durch Gesellschafterbeiträge, weitere Ausschöpfung der Kontokorrentlinien sowie gezielt konservatives Investitionsverhalten finanziert werden. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 ist der Lechner Konzern mit einem bilanziellen Eigenkapital i. H. v. 13,3 Mio. EUR (23,1 %) ausgestattet. Gegenüber Vorjahr hat sich das Eigenkapital damit aufgrund der Verlustsituation um 4.703 TEUR vermindert. b) Finanzielle Leistungsindikatoren Zur Steuerung der Unternehmensgruppe werden die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz und Ergebnis vor Steuern verwendet. c) Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Bereiche Umweltmanagement (FSC/PEFC-Zertifizierung) und Energiemanagement (ISO 50001) sind zertifiziert und werden jährlich im Rahmen von in- und externen Überwachungsaudits überprüft. Der zukünftige Erfolg der Lechner-Gruppe hängt maßgeblich davon ab, die Innovationsfähigkeit und -bereitschaft im Unternehmen aufrechtzuerhalten bzw. zu steigern. Knowhow, Motivation sowie Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter werden daher mit externen und internen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen gesichert und ausgebaut. Diese Basis, die hochwertigen und innovativen Produkten sowie der klare Fokus auf Kundenzufriedenheit lassen erwarten, dass sich das Unternehmen nachhaltig von seinen Wettbewerbern absetzt und Umsatzsteigerungen erzielt. Darüber hinaus wurden im Jahr 2019 passgenaue Projekte aufgesetzt, um den Konzern zeitgemäß zu restrukturieren bzw. zu reorganisieren. Der Umsetzungsgrad dieser Projekte belegt den Fortschritt des Change-Management-Prozesses. d) Ertragslage Im Geschäftsjahr 2019 hat sich die Gesamtleistung der Lechner-Gruppe gegenüber dem Vorjahr (73.746 TEUR) auf 74.278 TEUR erhöht. Die Umsatzerlöse stiegen auf 74.159 TEUR (VJ 73.526 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken im Vergleich zum Vorjahr um 840 TEUR auf 910 TEUR (VJ 1.750 TEUR). Im Wesentlichen beruht dies auf geringeren Auflösungen von Rückstellungen für Instandhaltung und Abfindungen (406 TEUR) und geringeren Erträgen aus Anlagenabgängen (365 TEUR). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind auf 2.082 TEUR (VJ 2.065 TEUR) gestiegen. Aufgrund einer Produktmixverschiebung zu höherwertigen, steinartigen Materialien ist der Materialaufwand überproportional gestiegen und liegt mit 27.242 TEUR um 1,6 % über dem Vorjahr (26.805 TEUR). Damit ist in der Lechner-Gruppe ein Anstieg der Materialaufwandsquote von 36,5 % auf 36,7 % in 2019 zu verzeichnen. Dennoch gelang es, den Konzernrohertrag gegenüber Vorjahr (46.941 TEUR) um rund 0,2 % auf 47.036 TEUR zu erhöhen. Dies ist auf die beschriebene Produktmixverschiebung zurückzuführen, da sich das Preisgefüge entsprechend der höherwertigen Materialien verbessert hat. Der Personalaufwand ist vor allem aufgrund niedrigerer Mitarbeiterzahlen um -1.145 TEUR (-3,7 %) auf 29.667 TEUR (VJ 30.812 TEUR) gesunken. Die Abschreibungen konnten mit 4.084 TEUR stabilisiert werden, da notwendige Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen über Leasing von Maschinen, technischen Anlagen und Fuhrpark abgefedert wurden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 1.812 TEUR auf insgesamt 17.416 TEUR (VJ 15.604 TEUR) gestiegen. Verursacht wurde das von erhöhten Aufwendungen im Bereich der Anlagenabgänge, des Leasings und der Instandhaltung für Maschinen sowie den vermehrten Rechts- und Beratungsaufwendungen. Überplanmäßige Instandhaltungskosten sind mehrheitlich im 2. Halbjahr aufgrund von Maschinenstillständen entstanden. Hierzu zählen sowohl direkte Instandhaltungskosten als auch Kosten für externe Instandhaltungsdienstleister. Dies ist u. a. auf wesentliche Know-how Verluste in der Instandhaltung zurückzuführen. Zudem sind durch Lieferengpässe zusätzliche Frachtkosten im In und Ausland ebenfalls mehrheitlich im zweiten Halbjahr entstanden. Das Ergebnis vor Steuern hat sich auf -4.292 TEUR gegenüber dem Vorjahresergebnis (-2.624 TEUR) verschlechtert. Insgesamt ergibt sich ein gegenüber dem Vorjahresergebnis höherer Konzernjahresfehlbetrag von -4.625 TEUR (VJ -3.101 TEUR). e) Finanz- und Vermögenslage Die Vermögens- und Kapitalstruktur der Unternehmensgruppe zeigt eine Abnahme der Bilanzsumme um 0,7 % auf 57.546 TEUR (VJ 57.925 TEUR). Das Anlagevermögen verringerte sich um 1.190 TEUR auf 40.260 TEUR (VJ 41.450 TEUR). Die Sachanlagenintensität beträgt 68,3 % (Vorjahr 69,9 %). Die Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 3.680 TEUR (VJ 5.114 TEUR) liegen im Berichtsjahr um 404 TEUR unter den Abschreibungen, da Investitionen in technische Anlagen und Maschinen vorrangig durch Leasing erfolgten. In 2020 sind Investitionen im Wesentlichen für Maschinen mit einem Gesamtwert von rund 3.076 TEUR geplant. Diese werden insbesondere durch Leasing finanziert. Der Vorratsbestand stieg zum Bilanzstichtag der Jahresvergleiche um 124 TEUR auf 7.898 TEUR an, da wichtige Großaufträge in 2019 für die Auslieferung im Januar 2020 vorproduziert wurden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen um 636 TEUR gegenüber dem Vorjahr insbesondere aufgrund höherer Umsatzerlöse im letzten Quartal des Geschäftsjahrs. Die liquiden Mittel zeigen sich zum Bilanzstichtag mit 1.365 TEUR (VJ 1.404 TEUR) nahezu exakt auf Vorjahresniveau. Die Pensionsrückstellungen betreffen Zusagen an Anwärter und laufende Pensionen. Sie sind vor allem durch die weitere Aufzinsung der Verpflichtungen (152 TEUR) angestiegen. Für wesentliche Pensionsverpflichtungen bestehen Rückdeckungsversicherungen. Sonstige Rückstellungen betreffen hauptsächlich Rückstellungen für Personalverpflichtungen wie Urlaub, Prämien, Abfindungen, Gewährleistungsverpflichtungen und zum Stichtag offene Lieferantenrechnungen. Die Bankverbindlichkeiten bestehen aus drei Darlehen sowie zwei Betriebsmittelkreditlinien bei drei Kreditinstituten. Sie sind um 2.379 TEUR auf 28.904 TEUR gestiegen. Das resultiert hauptsächlich aus der weiteren Inanspruchnahme der Kontokorrentlinie, nachdem der weiterhin niedrige Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit den hohen Finanzbedarf (v.a. für Investitionen) nicht ausreichend deckte. Im April 2019 haben die Lechner-Holding AG, die D. Lechner GmbH sowie die Gesellschafter mit den finanzierenden Kreditinstituten eine Stillhalte- und Sanierungsvereinbarung geschlossen, mit der die bestehenden Darlehen und Betriebsmittelkreditlinien aufrechterhalten werden und damit die langfristige Finanzierung der Lechner-Gruppe sichergestellt ist. Im Fortsetzungsvertrag vom 07. Juli 2020 zu dieser Vereinbarung wurde die Aufrechterhaltung der Finanzierungsverträge während des verlängerten Sanierungszeitraumes bis 31. Dezember 2022, die Stundung sämtlicher im Sanierungszeitraum offener Tilgungsgraten sowie die Freigabe bestimmter Sicherheiten vereinbart, die die Voraussetzung der beiden weiteren Finanzierungsbausteine ist. Zur Abfederung der Umsatz- und Ergebnisrisiken wurden mit Finanzierungspartnern neben der genannten Stillhalte- und Sanierungsvereinbarung einschließlich der Tilgungsaussetzungen bestehender Darlehensverträge weitere tragfähige Bausteine zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit und weiteren Zukunftssicherung gefunden, die im Wesentlichen das Factoring von Kundenforderungen sowie das Sale & Lease back vorhandener Anlagen und Maschinen beinhaltet. Mit Vertrag vom 07. Juli 2020 wurde die Grundlage für den Verkauf sämtlicher Kundenforderungen der D. Lechner GmbH geschaffen, und mit Datum vom 22. Juli 2020 haben wir das uns vorliegende Sale & Lease Back Angebot angenommen. Hierbei wird ein Teil unseres Maschinenparks zur Freisetzung von Liquidität verkauft. Die Umsetzung des Angebots muss bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen. Wesentliche Finanzierungsmaßnahmen stellen ein ab 2018 gewährtes Gesellschafterdarlehen, das zum Stichtag in Höhe von 1.750 TEUR valutiert, in 2020 um weitere 250 TEUR erhöht wurde und damit in voller Höhe von 2.000 TEUR in Anspruch genommen wurde sowie die Stundung der Pensionsauszahlungen an die Gesellschafter dar. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen im Vergleich der Stichtage um 393 TEUR und ist durch Verschiebungen der Zahlungen in das Geschäftsjahr 2020 begründet. Die Konzerneigenkapitalquote verringerte sich aufgrund der Verlustsituation zum Bilanzstichtag auf 23,1 % nach 31,0 % im Vorjahr. Die Lechner-Gruppe konnte in 2019 aus der operativen Geschäftstätigkeit einen Zahlungsmittelüberschuss von 1.264 TEUR (VJ +1.381 TEUR) erzielen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit lag bei -3.491 TEUR (VJ -2.521 TEUR). Tilgungen von Bankkrediten (1.831 TEUR) und Zinsen (941 TEUR) sowie die Aufnahme von Darlehen (4.960 TEUR) führten zu einem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit von 2.188 TEUR. Insgesamt ist in 2019 der Finanzmittelfond um 39 TEUR auf 1.365 TEUR im Vorjahresvergleich gesunken. f) Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Trotz der positiven Signale in der Umsatz- und Rohertragsentwicklung ist in 2019 keine Trendwende erreicht worden. Die ergriffenen Sanierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Ertragslage zeigten nur erste Ansätze und wirkten sich noch nicht ergebnisverbessernd aus, so dass ein weiterer hoher Konzernverlust im abgelaufenen Geschäftsjahr verzeichnet werden musste. Die Verlustsituation erzeugte einen erhöhten Liquiditäts- und Finanzierungsbedarf und mündete in eine sehr angespannte Liquiditätssituation zu Beginn des neuen Geschäftsjahres. Insgesamt sehen wir auf eine nicht zufriedenstellende Ertrags- und Finanzlage 2019 zurück. Um das Unternehmen auf eine nachhaltig stabile und wachstumsorientierte Basis zu stellen, wurde das im April 2019 mit Unterstützung von Struktur Management Partner, Köln, erstellte Sanierungsgutachten im Juli 2020 aktualisiert und die positiven Fortführungsprognose bestätigt. Auf Basis dieses Gutachtens wurde mit Vertrag vom 07. Juli 2020 die Fortsetzung des Sanierungs- und Stillhalteabkommens über den verlängerten Sanierungszeitraum bis Dezember 2022 mit den Finanzierungspartnern vereinbart und die zuvor erwähnten Finanzierungsmaßnahmen festgelegt. Damit ist das Unternehmen für die Zukunft strategisch neu ausgerichtet und bis in das Jahr 2022 finanziert. Aufgrund der getroffenen Maßnahmen und nach einer Konsolidierungsphase erwarten wir, im nächsten Jahr die Ergebnissituation und den Geschäftsverlauf weiter zu verbessern. III. Chancen-, Risiko- und Prognosebericht1. Chancen und Risiken a) Markt und Branchenrisiken Unter Berücksichtigung der anhaltenden COVID-19-Krise und der damit verbundenen Entwicklungen im Euro-Raum besteht die Gefahr einer merklichen Abkühlung der Konjunktur, bis hin zu einer weltweiten Rezession, da weitere Regierungsmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie zu Ladenschließungen, Einschränkungen der Warenfreizügigkeit und weiteren Beeinträchtigungen der Lieferkette führen können, so dass entgegen der der Planung zugrunde liegenden Annahmen weitere Verschiebungen oder Ausfälle im Auftragseingang für das laufende oder kommende Jahr hingenommen werden müssten. Es besteht also das Risiko, dass die Lechner-Gruppe ihre Umsatz- und Profitabilitätsziele nicht erreicht. Da ein wesentlicher Finanzierungsbaustein das Factoring sämtlicher Kundenforderungen darstellt, würde ein erhebliches Unterschreiten des geplanten Umsatzes im Sanierungszeitraum bis 2022 zu einer Liquiditätslücke führen, die den Fortbestand der Lechner-Gruppe gefährden würde. Zwar wird in der Umsatzplanung das Risiko einer COVID-19 induzierten Rezession berücksichtigt, mit der jetzt entwickelten Dynamik kann die COVID-19 Pandemie aber erhebliche nicht abschließend vorhersehbare Effekte auf den Geschäftsverlauf der Lechner-Gruppe, insbesondere auf die Ergebnis- und Liquiditätsplanung, haben. Die Planung 2020 berücksichtigt die COVID-19 induzierten Veränderungen und aktualisierten Annahmen, die aus heutiger Sicht grundsätzlich valide und nach vollziehbar erscheinen. Wir gehen aufgrund unserer Marktstellung nicht von einem nachhaltigen negativen Einfluss der COVID-19 Krise auf das Lechner Geschäftsmodell über das Jahr 2020 hinaus aus. Diese Annahme wird auch dadurch gestützt, dass sich seit Mai, deutliche Zeichen der Besserung abzeichnen. Das zeigt sich im Auftragseingang, im Umsatz, im Ergebnis und in der Liquidität. Im Juni schreiben Teile der Lechner-Gruppe erstmals wieder eine "schwarze Null". Davon gehen wir für Juli und August auch aus, da wir dort voraussichtlich wieder einen Umsatz von je 6 Mio. EUR haben werden. Diese Annahmen müssen jedoch wegen der Imponderabilien des Pandemie-Verlaufs aufgrund des bisher einmaligen Charakters der COVID-19-Krise laufend überprüft und ggf. an die Entwicklungen angepasst werden ("COVID-19-Vorbehalt"). Weitere Risiken der Branche verbergen sich im unverändert hohen Preisdruck am Markt. Nach wie vor prägt der starke preisliche Verdrängungswettbewerb die Küchenmöbelbranche. b) Leistungswirtschaftliche Risiken Die anhaltende COVID-19 Pandemie und die einzuhaltenden Infektionsschutzverordnungen können zu Schließungen einzelner Betriebsteile führen und stellen damit ein bedeutsames leistungswirtschaftliches Risiko dar. Diesem wirken wir proaktiv mit hoher Aufmerksamkeit durch vorbeugende Hygieneschutzmaßnahmen entgegen. Auf Grund des Wartungsstaus beim Maschinenpark kann es zu Produktionsstillständen kommen und in der Folge Mehrkosten im Instandhaltungs- und Transportbereich verursachen. Auch die Mehrkosten bei Werksverträgen durch geänderte Sozialgesetzgebung in Ungarn stellen ein weiteres leistungswirtschaftliches Risiko für die Erreichung der Umsatz- und Renditeziele der Lechner-Gruppe dar. Im Geschäftsjahr 2019 hat der Lechner Konzern ein umfangreiches Turnaround-Programm unter Einbeziehung der Struktur Management Partner Unternehmensberatung eingeleitet. Vor allem bei den Top-Projekten gab es positive Entwicklungen. Der Konzern hat dadurch im Geschäftsjahr 2019 seinen Umsatz- und Rohertragsplan erreicht; jedoch aufgrund einer deutlich schlechteren "Struktur-Performance" das geplante Ergebnis vor Steuern verfehlt. Die gegenüber der Planung höheren Sachkosten sind unter anderem auf Maschinenausfälle zurückzuführen, die insbesondere im 2. Halbjahr 2019 vom Verlust von Schlüsselmitarbeitern in der Instandhaltung einerseits sowie andererseits aufgrund des höheren Alters des Maschinenparks verursacht wurden. Trotz verbesserter Wartungszyklen und intensiver Revisionsarbeiten an den Maschinen können kostenintensive Maschinenstillstände und damit verbundene Produktions- und Lieferausfälle künftig nicht ausgeschlossen werden. Zur weiteren Restrukturierung des Lechner-Konzerns wurde das bestehende Turnaround-Programm in der ersten Jahreshälfte des Geschäftsjahres 2020 weiterentwickelt. Für die Turnaround-Projekte wurden Projektleiter definiert, Projektteams zusammengestellt und projektspezifische Ziele und Inhalte erarbeitet. So sind weitere Maßnahmen i. H. v. 1.500 TEUR für das Jahr 2020 identifiziert worden. Ziele sind die weitere Fokussierung der Kundengruppen Key Account und Handel, die Reduktion interner Komplexität sowie die Stabilisierung der Operations-Prozesse zur Wiedererreichung einer nachhaltigen Renditeperspektive. Das Management wurde mit einem restrukturierungserfahrenen CRO/ CFO verstärkt und man hat sich in diesem Zuge einvernehmlich von dem im September 2019 eingetretenen CEO getrennt. Mit der Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen wurde bereits begonnen. Die notwendige Restrukturierung benötigt im Schwerpunkt die Jahre 2020 und 2021. Nach erfolgreicher Umsetzung der operativen Restrukturierung soll der Konzern auf der dann erreichten stabilen Kostenbasis mit strategischen Kunden weiterwachsen und die Restrukturierung weiter umsetzen. c) Finanzwirtschaftliche Risiken i. Steuerung finanzwirtschaftlicher Risiken Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken wie Liquiditäts-, Währungs- und Zinsänderungsrisiken übernimmt zentral das Controlling sowie das Finanz- und Rechnungswesen. Die Steuerung der Holz-, Metall- und Steinpreisrisiken erfolgt ebenfalls zentral im Einkauf der Lechner-Gruppe für alle Unternehmensteile. Das Risikomanagement der Lechner-Gruppe umfasst insbesondere Bewertungs- und Handlungsmaßnahmen zur Eingrenzung von Forderungsausfallrisiken, Gewährleistungsrisiken und zur Vermeidung von Liquiditätsrisiken. ii. Währungsrisiken Die Lechner-Gruppe ist international tätig, wodurch Währungsrisiken auf der Beschaffungs- und der Absatzseite grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können. Chancen und Risiken bestehen gleichermaßen vor allem bei Kursschwankungen der Schwedischen Krone. Auf der Produktionsseite begegnen wir den Wechselkursrisiken mit unseren Produktionsstandorten in Schweden und Ungarn. Währungsrisiken resultieren aus der Umrechnung zum Stichtagskurs in die funktionale Währung des jeweiligen Tochterunternehmens. Zudem werden im Währungsrisikomanagement geplante Einkaufs- und Umsatztransaktionen in fremder Währung berücksichtigt. iii. Zinsänderungsrisiken Zinsänderungsrisiken bestehen aufgrund Änderungen des Marktzinses. Sie können bei variabel verzinslichen Verbindlichkeiten zu Zinszahlungsschwankungen führen und sich somit positiv oder negativ auf das Ergebnis auswirken. Zinsänderungsrisiken sind in der Lechner-Gruppe aufgrund der fest vereinbarten Zinssätze der langfristigen Bankverbindlichkeiten nur von geringer Bedeutung. iv. Ausfallrisiken Aus unseren Geschäftsbeziehungen mit Kunden ergeben sich Kreditrisiken (Ausfallrisiken). Die Entwicklung der Bonität unserer Geschäftspartner wird permanent überwacht. Für die deutschen Gesellschaften wurden wie in den vergangenen Jahren Warenkreditversicherungen abgeschlossen. Je Kunde wird im Zusammenspiel mit dem Kreditversicherer ein Kreditlimit eingerichtet, das vor Auftragsannahme festgelegt und bei Veränderungen der Bonität erforderlichenfalls angepasst wird. Hinsichtlich des Zahlungsausfallrisikos besteht eine Risikovorsorge in Form von umfangreichen Warenkreditversicherungen. Für die Gebäude, Maschinen und maschinellen Anlagen bestehen umfassende Sachversicherungen. v. Liquiditätsrisiken Aus Schwankungen von Zahlungsströmen im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit der Lechner-Gruppe können Liquiditätsrisiken resultieren. Die seit 2018 bekannte Ertragskrise der Lechner-Gruppe führte im Konzern und bei den Tochtergesellschaften zu Verlusten in 2018 und 2019, die einen erhöhten Finanzierungsbedarf erforderten. Die Finanzierungsquellen der Lechner-Gruppe mussten in Folge dessen nahezu vollständig ausgeschöpft werden. Durch die beschriebenen Finanzierungsmaßnahmen wurde bis zum ersten Halbjahr 2020 ein tragfähiges Finanzierungskonzept einschließlich der Verlängerung des Sanierungszeitraums bis Ende 2022 erarbeitet. Auf diesem Fundament wird das Turnaround-Programm umgesetzt und die Ertragskrise bewältigt. Sollten jedoch weitere externe Finanzierungen erforderlich werden, könnten diese kurzfristig in nicht ausreichendem Umfang beschafft werden. Zwar kann die Lechner-Gruppe die drei genannten wesentlichen Bausteine (Tilgungsaussetzung, Factoring, Sale & Lease back) zur Schließung der Liquiditätslücke prinzipiell nutzen. Dies ist aber vor allen abhängig davon, dass es gelingt, das Turnaround-Programm in allen wesentlichen Teilen umzusetzen. Ein Fehlschlagen wesentlicher Elemente des Turnaround-Programms einerseits, wie auch das Verfehlen des Umsatzplanes andererseits, vor allem im Hinblick auf die COVID-19-induzierten Risiken, hätten eine negative Auswirkung auf den der Lechner-Gruppe zur Verfügung stehenden Mindestbedarf an Liquiden Mitteln und auf den Fortbestand der Lechner-Gruppe. Bereits seit Mai können wir erste positive Auswirkungen der Anstrengungen rund um die Umsetzung des Turnaround-Programms verzeichnen, so dass wir die Wahrscheinlichkeit dieses Risikos aus heutiger Sicht als gering einschätzen und weiterhin positiv von der erfolgreichen Umsetzung des Turnaround-Konzepts und der Bewältigung der Krise ausgehen. Alle Liquiditätsrisiken werden zentral durch die Lechner-Holding AG mit Hilfe einer umfassenden Liquiditätsplanung und -kontrolle abgesichert. Durch eine vorausschauende Liquiditätsplanung wird sichergestellt, dass die Gesellschaften der Lechner-Gruppe jederzeit zahlungsfähig sind. Die Liquiditätsplanungen werden auf lang-, mittel- und kurzfristiger Basis erstellt. Darüber hinaus verfügt der Konzern über ein konsequentes zentrales Debitorenmanagement, um einen zeitnahen Mittelzufluss sicherzustellen. d) Informationstechnische Risiken Mit dem immer stärkeren Einsatz von Informationstechnologie in allen Bereichen der Lechner-Gruppe steigen die informationstechnischen Risiken, wie beispielsweise der Ausfall von Computern oder der unbefugte Zugriff auf Hard- und Software. Um mögliche Gefahren abzuwenden, hat die Lechner-Gruppe in Zusammenarbeit mit Dienstleistungsunternehmen moderne Sicherheitslösungen von der Prävention bis zur Intervention entwickelt und im Einsatz, die Daten und IT-Infrastruktur schützen. Zudem wird laufend in moderne Informationstechnologie investiert, so dass die Prozesse im Konzern noch stabiler werden. e) Chancen Chancen im Wettbewerb bieten sich weiterhin über die Differenzierung vom Wettbewerb aufgrund einer breiten Produktpalette und eines Servicepakets, dessen Attraktivität im Berichtsjahr noch weiter gesteigert wurde. Insbesondere die Umstellung der Preislogik von Laufmeter auf Quadratmeter und die damit einhergehende, deutliche Vereinfachung der Planung und Bestellung von Lechner Arbeitsplatten zu Ende 2019 lassen deutliche Impulse aus dem Handel erwarten. Der enorme Anstieg des Auftragseinganges aus dem Vertriebskanal Handel im ersten Quartal 2020 bekräftigt uns in dieser Einschätzung. Die Aufrechterhaltung der internen Innovationskraft und die Steigerung der Kundenzufriedenheit stehen dabei im Mittelpunkt. Gefördert wird dies von den beiden Projekten "Reduzierung Reklamationen" und "Kundenzufriedenheit", die in 2019 begonnen wurden und bereits im ersten Quartal 2020 zu deutlichen Effizienzsteigerungen führten. Die Konzerngesellschaften zeigen sich durch die Investitions- und Modernisierungsmaßnahmen der letzten Jahre bestens aufgestellt. Weiterhin ist seit Anfang Juni zu beobachten, dass sowohl die Auftragseingänge als auch die Umsätze deutlich besser sind, als in der Anfang Mai verabschiedeten Planung unterstellt wurde. Damit besteht auch die Chance, dass sich die Liquiditätssituation schneller stabilisiert, als noch Anfang Mai planerisch angenommen. f) Gesamtrisikoposition der Lechner-Gruppe Aus Sicht des Unternehmens birgt die COVID-19-Krise ein gravierendes und schwer einzuschätzendes Risiko. Bei einem deutlichen Verfehlen der Umsatzplanung im Zuge einer sich weiter fortsetzenden COVID-19-Pandemie oder Verfehlen der eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen des Turnaround-Programms besteht eine wesentliche Unsicherheit, die Zweifel an der Fähigkeit der Lechner-Gruppe zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen könnte. Angesichts der sich abzeichnenden negativen Effekte aktualisierte Struktur Management Partner sein Sanierungsgutachten zum 07. Juli 2020. In Verbindung mit der Sanierungs- und Stillhaltevereinbarung vom 07. Juli 2020 sind dies die beiden Eckpunkte für die weitere Stabilisierung und die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Sämtliche weiteren operativen und strategischen Risiken werden frühzeitig identifiziert, analysiert und bewertet, so dass sie mit angemessenen Risikosteuerungsmaßnahmen für die Verantwortlichen auf allen Ebenen der Lechner-Gruppe - vor allem aber in der Lechner-Holding AG - beherrschbar sind. 2. Prognose Im Juni 2020 prognostizierte der IWF für 2020 durch die negativen Einflüsse der COVID-19-Krise, ein Schrumpfen der weltweiten Wirtschaftsleistung um etwa 4,9 %. Im April 2020 lag die Prognose des IWF noch bei 3,0 %. Die Prognosen des IWF wurden insbesondere für die Länder Frankreich, Italien und Spanien gekürzt, da diese besonders stark von der Pandemie betroffen waren. In diesen Ländern werden Rückgänge bis ca. 13 % erwartet. Der IWF geht für dieses Jahr von einem Einbruch des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 7,8 % aus. Die IWF-Vorausschau für 2021 stellt sich positiver dar. Sie berichtet von einem Wachstum in Deutschland von 5,4 %. Sehr starke Einbrüche werden für die USA und Großbritannien prognostiziert. Als weltgrößte Volkswirtschaft wird die USA mit einem Einbruch von 8 % rechnen müssen, Großbritannien mit einem Rückgang von 10,2 %. Auch Russland, Brasilien und Indien werden deutlich negative Entwicklungen haben. Die Schwierigkeit derartiger Prognosen in COVID-19-Zeiten zeigt sich beispielsweise anhand einer Umfrage des Verbands VHK für die Möbelindustrie: Demnach hatten bis April diesen Jahres 28 angefragte Küchenmöbelhersteller ihre Produktion zwar nicht gänzlich eingestellt, jedoch wurden Einschränkungen gemeldet, die auf fehlende Anlieferung zum Handel und ausbleibende Aufträge, Schutz der Beschäftigten, Unterbrechung der Lieferkette, geringe Lagerkapazitäten sowie Krankheit des Personals zurückzuführen waren. Bei 61 % der Küchenhersteller gab es einen mäßigen Rückgang und bei 32 % sogar einen starken Rückgang der Küchenaufträge. Dagegen wurde im März noch ein wertmäßiges Auftragsplus gegenüber dem Vorjahresmonat verzeichnet. Die Planung der Lechner-Gruppe von Anfang Mai 2020 geht grundsätzlich von einer mittelfristig stabilen Marktentwicklung aus. Das Planjahr 2020 ist jedoch bestimmt von den Auswirkungen der COVID-19- Pandemie, durch die einerseits die Kunden nicht das vorgesehene Auftragsniveau erreichen und andererseits Lieferengpässe auf der Materialseite entstehen können. Daher erwartet die aktualisierte Planung von Mai 2020 deutliche Umsatzeinbußen und weist für den Konzern einen Umsatz für das Gesamtjahr 2020 in Höhe von 67,5 Mio. EUR (2021: 85,0 Mio. EUR) auf, der gegenüber den im März unterstellten Werten um 12,1 Mio. EUR niedriger liegt. Bis Oktober wird in dieser Planung mit einer Normalisierung der Nachfragesituation gerechnet. In diese Planreduzierung inbegriffen sind, neben COVID-19-Effekten, insbesondere die Verschiebung eines Großkundenauftrags in das erste Quartal 2021 bei Lechner Schweden sowie aktuelle Erkenntnisse zu den Restrukturierungskosten. Die Umsatzplanung berücksichtigt Auswirkungen der COVID-19 Pandemie im aktuell abschätzbaren Maße (Ladenöffnungstermine, Anlieferung, Auftragsbestand etc.). Etwaige Negativeffekte durch eine generelle konjunkturelle Eintrübung im Nachgang der COVID-19 Situation sind nicht eingerechnet, ebenso wenig aber mögliche Aufholeffekte. Es wird von einer sukzessiven Lockerung der Beschränkungsmaßnahmen ausgegangen. Eventuelle erneute strengere Maßnahmen sind planerisch nicht unterstellt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernlageberichtes zeigt sich, dass die Planansätze der Monate Mai bis Juli 2020 deutlich übertroffen wurden. Damit ist der konservativ angesetzte Plan aus Mai 2020 übererfüllt. Der Rohertrag wird mit 44,6 Mio. EUR in 2020 und 55,0 Mio. EUR in 2021 geplant. Gegenüber der ursprünglichen Planung beträgt das Minus, 7,6 Mio. EUR (2020) und 0,6 Mio. EUR (2021). Es ergeben sich auf Konzernebene keine erheblichen Anpassungen in der aktualisierten Planung der Rohertragsquoten im Zuge der COVID-19 Effekte für die Planjahre. Die Vertriebsplanung für den Teilkonzern geht von einer gleichmäßigen Verteilung der Umsatzeinbußen über den Produktmix aus, da Kunden unterschiedlicher Vertriebskanäle in ähnlicher Weise durch die COVID-19 Pandemie betroffen sind. Baumärkte, die größtenteils durchgängig geöffnet waren, weisen zwar grundsätzlich ein schwächeres Rohertragsprofil auf, haben allerdings absolut nur einen sehr kleinen Anteil am Umsatzmix. Das geplante Ergebnis vor Steuern beträgt -5,7 Mio. EUR (2020) und 0,8 Mio. EUR (2021). Dieser Ergebniseffekt resultiert v. a. aus der umsatzgetriebenen Rohertragssteigerung, der Umsetzung identifizierter Personalpotenziale und der Projektarbeit zur Sach- und Materialkostensenkung.
Rothenburg ob der Tauber 07. August 2020 Andrea Lechner-Meidel, Vorstand Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVA
Konzern - Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2019 bis 31.12.2019
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019Lechner-Holding Aktiengesellschaft, Rothenburg ob der Tauber1 Allgemeine ErläuterungenDie Lechner-Holding Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Rothenburg ob der Tauber und wird unter HRB 2194 beim Amtsgericht Ansbach geführt. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach den generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften aufgestellt worden. Die Aufstellung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. An dieser Stelle verweisen wir ausdrücklich auf die Angaben im Nachtragsbericht im Abschnitt 7. Die Gliederung der Konzernbilanz wurde nach dem handelsrechtlichen Gliederungsschema gemäß § 266 HGB vorgenommen, die Konzerngewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Im Konzernanhang sind die nach den gesetzlichen Vorschriften anzubringenden Vermerke aufgeführt, soweit sie in Ausübung des Wahlrechts nicht bereits in der Konzernbilanz oder in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung gemacht wurden. Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Die Berichtsperiode der Lechner-Holding Aktiengesellschaft umfasst im vorliegenden Abschluss den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019. 2 Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden2.1 Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden neben der Lechner Holding Aktiengesellschaft zwei inländische und zwei ausländische Gesellschaften einbezogen, bei denen der Lechner Holding Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte gem. § 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB zusteht. Am 13. Februar 2019 wurde die Lechner Svenska AB, Markaryd, Schweden, mit der Lechner Svenska Holding AB, Markaryd, Schweden, mit Wirkung zum 1. Januar 2019 verschmolzen und ist damit aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden.
Die Lechner Service GmbH wurde gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen, weil deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist. Folgende in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaften nehmen die Befreiungsvorschriften nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch:
2.2 Stichtag für die Aufstellung Der Stichtag des Konzernabschlusses ist der 31. Dezember 2019 und entspricht dem Bilanzstichtag des Mutterunternehmens und aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. 2.3 Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Die Konsolidierungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. 2.4 Währungsumrechnung Gemäß § 256a HGB werden alle auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Schulden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei Vermögensgegenständen und Schulden mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr erfolgt die Umrechnung ohne Beachtung des Anschaffungskosten- bzw. Realisations- und Imparitätsprinzips. Die Differenzen aus dieser Umrechnung werden gesondert gem. § 277 Abs. 5 S. 2 HGB i. V. m. § 284 Abs. 1 HGB im Konzernanhang angegeben. Die Aktiv- und Passivposten der auf fremde Währung lautenden Bilanzen der Tochterunternehmen mit Sitz in Schweden und Ungarn werden mit Ausnahme des Eigenkapitals gem. § 308a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Das Eigenkapital wird zum historischen Kurs in Euro umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen werden mit den Jahres-Durchschnittskursen umgerechnet. Im vorliegenden Konzernabschluss wird die sich aus dieser Umrechnung ergebende Umrechnungsdifferenz gesondert unter dem Posten "Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung" innerhalb des Konzerneigenkapitals gem. § 308a S.3 HGB ausgewiesen. Aus der Währungsumrechnung gem. § 256a HGB resultierende Ergebniswirkungen, die in den Jahresabschlüssen der Tochterunternehmen enthalten sind, sowie die auf der Währungsumrechnung gem. § 308a HGB basierenden Aufrechnungsdifferenzen zwischen den auf fremde Währung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung erfolgswirksam behandelt. 2.5 Kapitalkonsolidierung Der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an einem in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen wird mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. Dabei wird das Eigenkapital mit dem Betrag angesetzt, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten entspricht, der diesen an dem für die Verrechnung maßgeblichen Zeitpunkt beizulegen ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB bewertet. Die aus der Kapitalkonsolidierung resultierenden aktiven Unterschiedsbeträge wurden entsprechend §§ 301 Abs. 3, 309 HGB behandelt. Diese sind bereits voll abgeschrieben. Die Kapitalkonsolidierung der bis zum 31. Dezember 2009 erworbenen Tochtergesellschaften erfolgte unter Anwendung der Vorschriften des § 301 HGB a. F. (vor BilMoG) nach der Buchwertmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des Tochterunternehmens in den Konzernabschluss bzw. zum Erwerbszeitpunkt der Anteile. Die nicht dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen sind innerhalb des Eigenkapitals im Posten "Nicht beherrschende Anteile" ausgewiesen. 2.6 Schuldenkonsolidierung Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gemäß § 303 Abs. 1 HGB gegenseitig aufgerechnet. Die sich hieraus ergebenden Aufrechnungsdifferenzen wurden ergebniswirksam behandelt. 2.7 Aufwands- und Ertragskonsolidierung Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung gemäß § 305 Abs. 1 HGB werden Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, Materialaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen, Zinsaufwendungen und Zinserträge verrechnet. 2.8 Zwischenergebniseliminierung In den Konzernabschluss übernommene Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen oder Leistungen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen beruhen, wurden in der Konzernbilanz mit den Konzernherstellungskosten bewertet. 2.9 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei den Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßige, nach der linearen ermittelte Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände werden in einen Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. In den Sachanlagen sind Festwerte für Muster sowie maschinengebundenes Instandhaltungsmaterial gebildet. 2.10 Finanzanlagevermögen Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit der niedrigere beizulegende Wert unter den Anschaffungskosten liegt, wird dieser angesetzt. 2.11 Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu Anschaffungskosten auf Basis des gewogenen Durchschnitts bewertet. Niedrigere Tagespreise des Bilanzstichtages unter Berücksichtigung von Preisnachlässen sowie unter Abzug branchenüblicher Abschläge, die die technische Überholung, Beschädigung und mangelnde Gängigkeit beinhalten, werden angesetzt, soweit diese unter den Anschaffungskosten liegen. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Herstellungskosten beinhalten die Material- und Fertigungskosten sowie die Sonderkosten der Fertigung. Daneben werden auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, eingerechnet. Die Kosten der allgemeinen Verwaltung, der Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Aufwendungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Vorräte sind verlustfrei bewertet. 2.12 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert unter Abzug der erforderlichen Wertberichtigungen ausgewiesen. Die sonstigen Vermögensgegenstände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert ausgewiesen. 2.13 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Der Posten beinhaltet den Kassenbestand und laufende Guthaben bei Kreditinstituten und ist zum Nennwert bilanziert. 2.14 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. 2.15 Latente Steuern 2.15.1 Latente Steuern gem. §§ 300, 308 i. V. m. § 274 HGB Latente Steuern werden nach § 274 HGB gemäß dem Konzept der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode ermittelt. Soweit hiernach temporäre Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen handelsrechtlichen Jahresabschluss und dem steuerlichen Jahresabschluss vorliegen, führen diese zu aktiven und passiven latenten Steuern (sog. "temporary concept"). Darüber hinaus können latente Steuern auf zukünftige Steuerminderungsansprüche gebildet werden. Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und Steuerminderungsansprüche können nur in dem Umfang aktiviert werden, wie damit gerechnet werden kann, dass diese in zukünftigen Perioden voraussichtlich durch ausreichend zur Verfügung stehende passive temporäre Differenzen gedeckt sind. Darüber hinaus bestehende aktive latente Steuern können nur aktiviert werden, wenn in den folgenden fünf Jahren ausreichend steuerliches Einkommen genutzt werden kann. Soweit sich auf Ebene der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, zum Bilanzstichtag insgesamt eine Steuerentlastung ergab (aktive latente Steuern), wurde das Wahlrecht zur Nichtaktivierung von aktiven latenten Steueransprüchen gemäß §§ 300, 308 i. V. m. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB in Anspruch genommen. Eine sich auf Ebene der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Konzernbilanz als passive latente Steuer angesetzt. 2.15.2 Latente Steuern gem. § 306 HGB Führen Konsolidierungsmaßnahmen zu Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden oder Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen und bauen sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder ab, so werden eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuer und eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuer in der Konzernbilanz angesetzt. Die sich ergebende Steuerbe- und die sich ergebende Steuerentlastung wird miteinander saldiert ausgewiesen. Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines nach § 301 Abs. 3 HGB verbleibenden Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung bleiben unberücksichtigt. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte zum 31. Dezember 2019 auf Basis kombinierter, unternehmensindividueller Ertragssteuersätze, die im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen voraussichtlich gelten. Latente Steuern, die aus Bewertungsunterschieden im Zusammenhang mit der Zwischenergebniseliminierung (§ 304 HGB) resultieren, werden mit dem kombinierten Ertragssteuersatz des die Lieferung empfangenden Tochterunternehmens bewertet. Der Bewertung liegen folgende kombinierte Ertragsteuersätze zugrunde:
2.16 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die zum Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2019 ausschließlich bei deutschen Gesellschaften bestehenden Verpflichtungen aus Pensionszusagen wurden auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) bewertet. Der Ermittlung liegen ein Rechnungszinsfuß von 2,71 % (Vorjahr: 3,21 %) sowie die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck zu Grunde. Der Rententrend wird mit 2 % p.a. angenommen. Gehaltssteigerungen waren nicht zu berücksichtigen, für die aktiven Anwärter wurde ein Rententrend von 0,0 % unterstellt. Der Übergangsbetrag der Pensionsrückstellung i. S. des Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde bei der D. Lechner GmbH zu 1/15 zugeführt. Der noch nicht berücksichtigte Zuführungsbetrag gemäß Art. 67 Abs. 2 EGHGB beträgt TEUR 30. Die Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen sind mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet. 2.17 Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. 2.18 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Künftige Preis- und Kostensteigerungen zum Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. 2.19 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Buchungstag oder dem jeweils höheren Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. 3 Erläuterungen zur Bilanz3.1 Anlagevermögen Die Umrechnung des Anlagevermögens der ausländischen Tochterunternehmen, die ihre Abschlüsse nicht in Euro aufstellen, erfolgt mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag. Die sich dabei ergebenden Kursdifferenzen zum Vorjahr werden im Anlagenspiegel separat ausgewiesen. Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist in dem in den Anlagen zum Konzernanhang beigefügten Konzernanlagenspiegel dargestellt. 3.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3.3 Sonstige Vermögensgegenstände Die in den sonstigen Vermögensgegenstände enthaltenen Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Es handelt sich im Wesentlichen um Steuererstattungsansprüche. 3.4 Eigenkapital 3.4.1 Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von TEUR 10.000 (Vorjahr: TEUR 10.000) entspricht dem gezeichneten Kapital der Lechner-Holding Aktiengesellschaft und ist eingeteilt in 2.000.000 (Vorjahr: 2.000.000) auf den Inhaber lautende Stückaktien. 3.4.2 Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen umfassen die gesetzliche Rücklage in Höhe von TEUR 1.000 (Vorjahr: TEUR 1.000) und die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 800 (Vorjahr: TEUR 800) der Lechner-Holding Aktiengesellschaft. 3.4.3 Konzernbilanzverlust/ -gewinn
Zur Ausschüttung an die Gesellschafter steht der Bilanzgewinn der Lechner-Holding Aktiengesellschaft in Höhe von TEUR 492 zur Verfügung. 3.5 Rückstellungen für Pensionen Die Pensionsrückstellungen enthalten Rückstellungen für laufende Leistungen sowie Anwartschaften in Höhe von TEUR 4.681 (Vorjahr: TEUR 4.328). Als Verpflichtung wurde zum Jahresende der Rückstellungsbetrag in Höhe von TEUR 6.271 (Vorjahr: TEUR 5.832) mit den verrechenbaren Vermögenswerten aus bestehenden Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen, deren Buchwert ihrem beizulegenden Zeitwert entsprechen, in Höhe von TEUR 1.590 (Vorjahr: TEUR 1.504) saldiert ausgewiesen. Aufwendungen aus der Abzinsung sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 164 (Vorjahr: TEUR 180) ausgewiesen. Diese wurden mit den Erträgen aus dem Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 12) gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldiert. Der Unterschiedsbetrag von Pensionsrückstellungen mittels 10-Jahres-Durchschnittszinssatz und den Pensionsrückstellungen mittels 7-Jahres-Durchschnittszinssatz in dessen Höhe eine Ausschüttungssperre besteht, beträgt TEUR 772 (Vorjahr: TEUR 852). 3.6 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Gutschriften, Gewährleistungsverpflichtungen sowie Personalverpflichtungen. 3.7 Verbindlichkeiten
Die Sicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute erfolgt über Grundschulden in Höhe von TEUR 23.648 und Abtretungen in Höhe von TEUR 1.750.
4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung4.1 Umsatzerlöse Der Konzernumsatz gliedert sich nach Regionen wie folgt:
Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen entfällt, da sich diese untereinander nicht erheblich unterscheiden. 4.2 Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 20) und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus Währungsumrechnung mit TEUR 223 (Vorjahr: TEUR 287) enthalten. 4.3 Periodenfremde Aufwendungen und Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 400 (Vorjahr: TEUR 1.230) und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 650 (Vorjahr: TEUR 214) enthalten. 4.4 Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung Im Geschäftsjahr sind im Konzern im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Finanzierung außergewöhnliche Aufwendungen von insgesamt TEUR 906 (Vorjahr: TEUR 465) angefallen. 5 Angaben zur Kapitalflussrechnung5.1 Finanzmittelfonds Die Konzernkapitalflussrechnung ist angelehnt an den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 21 des Deutschen Rechnungslegung Standards Committee (DRSC) und dient der Darstellung der Entwicklung der Liquidität und der Finanzkraft des Konzerns. Dabei werden die Zahlungsströme nach den Cashflows der laufenden Geschäftstätigkeit sowie aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit gesondert dargestellt. In den Finanzmittelfonds werden Zahlungsmittel einbezogen. Jederzeit fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie andere kurzfristige Kreditaufnahmen, die zur Disposition der liquiden Mittel gehören, werden ebenfalls in den Finanzmittelfonds einbezogen und offen abgesetzt. Der Finanzmittelfonds der Konzernkapitalflussrechnung entspricht dem Bilanzposten "Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten" abzüglich der jederzeit fälligen Bankverbindlichkeiten. 5.2 Auszahlungen an nicht beherrschende Gesellschafter An nichtbeherrschende Gesellschafter sind im Geschäftsjahr Gewinnanteile (gesetzliche Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit dem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Lechner-Holding Aktiengesellschaft und der D. Lechner GmbH) in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 1) angefallen, davon sind in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) ausgezahlt worden. 6 Sonstige Angaben6.1 Organe der Muttergesellschaft 6.1.1 Gesetzliche Vertreter Mitglieder des Vorstands der Lechner-Holding Aktiengesellschaft waren im Geschäftsjahr:
Auf die Angabe der Gesamtbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 6.1.2 Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern:
Für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Lechner-Holding Aktiengesellschaft Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 74 gewährt. 6.2 Mitarbeiter Die Zahl der durchschnittlich im Konzern Beschäftigten stellt sich wie folgt dar:
6.3 Honorar des Abschlussprüfers
6.4 Außerbilanzielle Geschäfte Die Tochtergesellschaft D. Lechner GmbH hat eine Produktionsmaschine im Rahmen einer sale-and-lease back-Transaktion in 2015 veräußert. Der Verkauf führte zu einem Aufbau der liquiden Mittel zum 31. Dezember 2015 und somit zu einer Reduzierung der Nettofinanzverschuldung. Über die Dauer des Leasingvertrags bis Mai 2020 ist eine monatliche Leasingrate in Höhe von TEUR 62 zu entrichten. In 2018 wurden von der Tochtergesellschaft D. Lechner GmbH folgende Maschinen im Rahmen von sales-and-lease back Transaktionen veräußert: 6-Farben-Drucker, 2 Kantenschleifmaschinen KSL 80, CNC Bearbeitungszentrum, 2 5-Achs CNC Wasserstrahlmaschinen, Produktionslinie Förderrollenbahn. Die Verkäufe führten zu einem Aufbau der liquiden Mittel zum 31. Dezember 2018 und somit zu einer Reduzierung der Nettofinanzverschuldung. Über die Dauer der Leasingverträge, deren Laufzeit im Juli 2022 endet, sind insgesamt monatliche Leasingraten in Höhe von TEUR 15 zu entrichten, über die, deren Laufzeit in 2023 endet, monatliche Leasingraten in Höhe von TEUR 23. In 2020 ergeben sich daraus Verpflichtungen in Höhe von TEUR 455 und für die Jahre 2021 bis 2023 in Höhe von TEUR 1.018 Zum Bilanzstichtag hatte der Konzern offene Verpflichtungen aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen (siehe sonstige finanziellen Verpflichtungen). Wesentliche Operating-Leasing-Vereinbarungen bestehen für Miete von Immobilien und Leasing von Maschinen und Technischen Anlagen sowie Kraftfahrzeugen. Verträge über Kraftfahrzeug-Leasing haben in der Regel eine Laufzeit zwischen 24 und 48 Monaten, über Maschinen und Technische Anlagen zwischen 48 und 72 Monaten. Geleaste Kraftfahrzeuge werden nach Vertragsende wieder an den Leasinggeber zurückgegeben. Maschinen und technische Anlagen werden übernommen. Änderungen in der Höhe der monatlichen Leasingraten sind während der Vertragslaufzeit nicht vorgesehen. Operating-Leasing für Kraftfahrzeuge, technische Anlagen und Maschinen hat für den Konzern Vorteile, insbesondere hinsichtlich der Liquiditätsbelastung, der Eigenkapitalquote in Folge der Bilanzneutralität und der Planungs- und Kalkulationssicherheit durch feste Leasingvertragsparameter. Wesentliche Risiken aus den genannten Operating-Leasing-Verträgen bestehen nicht. 6.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus den bis zum 31. Dezember 2019 abgeschlossenen Miet- und Leasingverträgen bestehen Verpflichtungen für 2020 in Höhe von TEUR 1.854. Die Verpflichtungen mit einer Fälligkeit in den Jahren 2021-2024 betragen TEUR 1.773 und ab dem Jahr 2025 TEUR 0. 7 Nachtragsbericht7.1 Finanzierungsvereinbarungen Zur Abfederung der Umsatz- und Ergebnisrisiken wurden mit den Finanzierungspartnern tragfähige Lösungen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit und weiteren Zukunftssicherung gefunden, die im Wesentlichen die Fortsetzung zur Stillhalte- und Sanierungsvereinbarung vom 30. April 2019 einschließlich der Tilgungsaussetzungen bestehender Darlehensverträge, das Factoring von Kundenforderungen sowie das Sale & Lease back vorhandener Anlagen und Maschinen beinhaltet. Im Fortsetzungsvertrag vom 07. Juli 2020 zur Stillhalte- und Sanierungsvereinbarung vom 30. April 2019 wurde die Aufrechterhaltung der bestehenden Darlehensverträge während des Sanierungszeitraumes bis 31. Dezember 2022, die Stundung sämtlicher im Sanierungszeitraum offener Tilgungsgraten dem Grunde nach sowie die Freigabe bestimmter Sicherheiten vereinbart, die die Voraussetzung der beiden weiteren notwendigen Finanzierungsbausteine ist. Die Tilgungsstundungen bis Ende 2022 aller finanzierenden Kreditinstitute erfolgten im Anschluss durch separate Vereinbarungen. Mit Vertrag vom 07. Juli 2020 wurde die Grundlage für den Verkauf sämtlicher Kundenforderungen der D. Lechner GmbH geschaffen und mit Datum vom 22. Juli 2020 haben wir das uns vorliegende Sale & Lease Back Angebot angenommen. Hierbei wird ein Teil unseres Maschinenparks zur Freisetzung von Liquidität verkauft. Die Umsetzung des Angebots muss bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen. 7.2 COVID-19 Pandemie Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 (sog. "Corona-Virus") wurde am 11. März 2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt. Der Vorstand der Lechner Holding Aktiengesellschaft erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Mitarbeiter und den laufenden Geschäftsbetrieb ein. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses handelt es sich weltweit, in Deutschland und für die Lechner-Gruppe um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Im Zeitraum bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses erforderte die Entwicklung der Pandemie in Deutschland wie auch in anderen Ländern der Welt zu drastischen Maßnahmen der Regierungen, die eine zeitweise Stilllegung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens - "Lockdown" - zur Folge hatte. Die Lechner Gruppe bekam den Lockdown ab April 2020 in Folge der zeitweiligen Schließung von Kunden des Einzelhandels in Deutschland am deutlichsten zu spüren. Folge war der Wegfall von Aufträgen und Umsatz im ersten Halbjahr 2020, so dass die ursprüngliche Umsatz- und Ergebnisplanung für 2020 nicht aufrechterhalten werden konnte. Der Umsatzrückgang hat erhebliche Auswirkungen auf die Liquidität der Lechner-Gruppe in 2020. Die aktualisierte Planung geht von einer grundsätzlich mittelfristig stabilen Marktentwicklung aus. Das Planjahr 2020 ist jedoch geprägt durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, durch die einerseits die Kunden nicht das vorgesehene Auftragsniveau erreichen und andererseits stellenweise ggf. Lieferengpässe auf der Materialseite entstehen können. Die aktualisierte Planung von Mai 2020 geht von deutlichen Umsatzeinbußen aus und weist für den Konzern einen um 12,1 Mio. EUR niedrigeren Netto-Umsatz aus, als in der ursprünglichen Planung aus März 2020 unterstellt wurde. Hierin inbegriffen sind, neben COVID-19-Effekten, insbesondere die Verschiebung eines Großkundenauftrags in das erste Quartal 2021 sowie aktuelle Erkenntnisse bezüglich der Restrukturierungskosten. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernlageberichtes zeigt sich, dass die Planansätze der Monate Mai bis Juli 2020 deutlich übertroffen wurden. Damit ist der konservativ angesetzte Plan aus Mai 2020 übererfüllt. Das Management wurde durch einen restrukturierungserfahrenen CRO/ CFO verstärkt und man hat sich in diesem Zuge einvernehmlich von dem im September 2019 eingetretenen CEO getrennt. Die Lechner-Gruppe arbeitet darüber hinaus im ersten Quartal 2020 daran, alle im Zusammenhang mit der COVID-19 Krise ins Leben gerufenen Unterstützungsangebote der öffentlichen Hand (Kurzarbeit sowie Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsstundungen) zu nutzen. Mit der Umsetzung folgender liquiditätsschonender Maßnahmen wurde begonnen:
7.3 Entwicklung der Lechner-Gruppe Der Vorstand der Lechner-Holding Aktiengesellschaft hat alle im Zusammenhang mit der Ausbreitung des COVID-19 stehenden absehbaren rechnungslegungsbezogenen Risiken und eingeleiteten Gegenmaßnahmen für den vorliegenden Konzernabschluss beurteilt. Hieraus ergaben sich jedoch nach aktuellem Kenntnisstand keine rechnungslegungsrelevanten Konsequenzen. Zu den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Entwicklung sowie Finanzlage der Lechner-Gruppe einschließlich der zugrundeliegenden Planung für die Folgejahre und der damit im Zusammenhang stehenden Risiken wurde ausführlich im Konzernlagebericht Stellung genommen. 8 Ergebnisverwendungsvorschlag des MutterunternehmensAuf der Grundlage des Bilanzgewinns der Lechner-Holding Aktiengesellschaft schlägt der Vorstand vor, diesen auf neue Rechnung vorzutragen.
Rothenburg ob der Tauber, den 07. August 2020 Lechner-Holding Aktiengesellschaft Andrea Lechner-Meidel, Vorstand Konzernanlagespiegel
Kapitalflussrechnung
Eigenkapitalspiegel
Eigenkapitalspiegel
"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers"An die Lechner Holding AG, Rothenburg ob der Tauber PrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Lechner Holding AG, Rothenburg ob der Tauber, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Lechner Holding AG, Rothenburg ob der Tauber, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 7. August 2020 Rödl
& Partner GmbH
Prof Dr. Bömelburg, Wirtschaftsprüfer Freytag, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019an die Hauptversammlung gem. § 171 AktGSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben aufgrund der Herausforderungen, denen sich die Gesellschaft gegenübersah, mit besonderer Intensität wahrgenommen und die damit in Zusammenhang stehenden Entscheidungen getroffen. Neben den Entwicklungen auf den heimischen wurden auch die Entwicklungen im Hinblick auf unsere Exportmärkte, die Entwicklungen unserer Tochtergesellschaften in Schweden und Ungarn, der Investitionsplan, der allgemeine Geschäftsverlauf und sonstige unternehmensstrategische Fragen zu zukünftigen Zielen und zur allgemeinen Ausrichtung des Unternehmens behandelt. Alle erörterten Thematiken sind in den jeweiligen monatlichen Finanzberichten und den Quartalsberichten zusammengefasst, die jedem Mitglied der Geschäftsleitung, des Vorstandes und des Aufsichtsrats zur Verfügung gestellt wurden. Das Geschäftsjahr 2019 war geprägt von einem zunehmend schwieriger werdenden Geschäftsumfeld, von Maßnahmen zur Sicherung der kurz- und mittelfristigen Liquidität und der Umsetzung eines Turnaround-Programms zur nachhaltigen Rückkehr in die Gewinnzone. Wegen dieser Herausforderungen hat sich der Aufsichtsrat 2019 häufiger als sonst üblich abgestimmt. Er konnte für seine Analysen in vollem Umfang auf das interne Kontrollsystem des Unternehmens und auf die Berichte der jeweiligen Funktionsträger zurückgreifen. Regelmäßig und ausführlich haben wir uns mit der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage und mit dem Risikomanagement unserer Gesellschaft befasst. Wir ließen uns alle wesentlichen Einflussgrößen für das Geschäft und die wesentlichen Geschäftsvorfälle berichten. Darüber hinaus fand ein reger Informations- und Gedankenaustausch über aktuelle Vorkommnisse und Entwicklungen zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand statt, insbesondere auch durch regelmäßige Telefonate zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern und einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats. Insbesondere über bedeutsame Entwicklungen bei den Gesprächen mit den kreditgebenden Banken und beim Turnaround-Konzept wurden wir stets zeitnah und ausführlich durch den Vorstand informiert. Wir standen den Mitgliedern des Vorstands auch außerhalb der Sitzungen stets beratend zur Seite. Eilbedürftige Entscheidungen haben wir im schriftlichen Verfahren getroffen. Alle Beschlüsse wurden im Berichtszeitraum einstimmig, bzw. mit einer Enthaltung im Falle der Beauftragung der Kanzlei ELSÄSSER Rechtsanwälte PartG mbB gefasst. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr teilgenommen. Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtszeitraum Herr Manfred Liegl, Frau Doris Lechner, Herr Dr. jur. Rolf Kraemer, Frau Daniela Gunreben und Herr Dr. Harald Blania an. Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse im Sinne des § 107 Abs. 3 AktG eingerichtet, weil er dies bei einem Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern nicht für sinnvoll erachtet. Wesentliche Themen im AufsichtsratSchwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrats waren die Fortschritte im Restrukturierungsprozess, die strategische Ausrichtung des Unternehmens und die Sicherung der kurz- und mittelfristigen Liquidität. Im Hinblick auf letzteres stand der Aufsichtsrat dem Vorstand bei der erfolgreichen Verhandlung einer Sanierungsvereinbarung mit den kreditgebenden Banken, durch welche die Finanzierung der Gesellschaft bis Ende 2021 gesichert werden konnte, mit Rat und Tat zur Seite. Angesichts eines zunehmend schwieriger werdenden Geschäftsumfeldes hat der Vorstand ferner mit spezialisierten Beratern ein umfassendes Turnaround-Konzept zur nachhaltigen Rückkehr in die Gewinnzone und Steigerung der Profitabilität erarbeitet und nachhaltige Umsetzungsmaßnahmen ergriffen. Auch hierbei hat der Aufsichtsrat den Vorstand begleitet und trägt die im Turnaround-Konzept vorgesehenen Maßnahmen vollumfänglich mit. Sitzungen und schriftliche Beschlussfassungen des AufsichtsratsUm der Tragweite der anstehenden Themen gerecht zu werden, hat der Aufsichtsrat im Jahre 2019, ergänzend zu den vier ordentlichen Sitzungen, Telefonkonferenzen und Treffen mit dem Vorstand abgehalten. Ziel dieses Austausches war die fortlaufende Überwachung und Informierung über die aktuelle Geschäfts- und Liquiditätsentwicklung der Gesellschaft sowie deren Maßnahmenumsetzung im Hinblick auf das Ergebnisverbesserungskonzept. In der letzten ordentlichen Sitzung am 12.12.2019 hat uns der Vorstand über den Gang der Geschäfte berichtet. Ferner haben wir über die Mittelfrist-, -Investitions und die vorgelegte Liquiditätsplanung des Vorstands für die Lechner Holding AG beraten. Es wurde entschieden das diese mit externer Unterstützung zu validieren ist. Prüfung von Jahres- und KonzernabschlussDer Aufsichtsrat hat sich im Beisein des Abschlussprüfers intensiv mit den Jahresabschlussunterlagen und Prüfungsberichten für das Geschäftsjahr beschäftigt, insbesondere dem Jahresabschluss der Lechner Holding AG und dem Konzernabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, jeweils zum 31.12.2019, sowie dem Lagebericht des Konzerns 2019. Vertreter des Abschlussprüfers berichteten über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und standen dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die Berichte des Abschlussprüfers, der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der Lechner Holding AG und des Konzerns, der Bericht über die Lage des Konzerns jeweils für das Geschäftsjahr 2019, wurden uns rechtzeitig vorgelegt, sodass ausreichend Gelegenheit zur Prüfung bestand. Der Abschlussprüfer Rödl &Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, hatte die Abschlüsse zuvor geprüft. An der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bestehen keine Zweifel. Nach Überzeugung des Abschlussprüfers vermitteln der Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Zahlungsströme der Gesellschaft und des Konzerns. Der Abschlussprüfer hat seine Bestätigungsvermerke jeweils in uneingeschränkter Form erteilt. Dem Bericht des Abschlussprüfers haben wir uns nach eigener Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss, und Konzernlagebericht, jeweils für das Geschäftsjahr 2019, vollumfänglich angeschlossen. Der Aufsichtsrat hat am 07.08.2020 den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss der Lechner Holding ist damit festgestellt. Auch haben wir den Vorschlag zur Gewinnverwendung geprüft. Dem Verzicht auf eine Ausschüttung gemäß dem Gewinnverwendungsvorschlag stimmen wir zu. Personelle Veränderungen in Aufsichtsrat und Vorstand Im Aufsichtsrat gab es 2019 zwei personelle Veränderungen: Zum 30.09.2019 hat Herr Manfred Liegl, bis dahin Vorsitzender des Aufsichtsrats, aus persönlichen Gründen sein Amt als Vorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrats der Lechner Holding AG niedergelegt. Ebenfalls zum 30.09.2019 hat auch Herr Dr. jur. Rolf Kraemer aus persönlichen Gründen sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. In der Hauptversammlung am 25.07.2019 wurden Frau Daniela Gunreben und Herr Dr. Harald Blania als Mitglieder des Aufsichtsrats und zwar für eine Amtsperiode von drei Jahren gewählt. Ab dem 01.10.2019 waren Frau Doris Lechner, Frau Daniela Gunreben und Herr Dr. Harald Blania Mitglieder des Aufsichtsrats. In seiner ersten Sitzung am 07.10.2019 wählte der Aufsichtsrat Herrn Dr. Harald Blania zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre hervorragende Arbeit im vergangenen Jahr. In einem schwierigen Marktumfeld haben sie die Herausforderungen bravurös angenommen, die Profitabilität der Gesellschaft zu steigern und die Lechner Holding AG und den Konzern wieder nachhaltig in die Gewinnzone zu führen. Wir sind zuversichtlich, dass wir dies gemeinsam meistern werden.
Rothenburg, den 24.08.2020 Dr. Harald Blania Billigung des KonzernabschlussesDer Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde am 7. August 2020 gebilligt. |
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