ISBA Informatik Service GmbH

Frahmredder 14, 22393 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 19485
Vorher
ISBA Informatik Service- Gesellschaft mit beschränkter HaftungISBA Informatik Service-Gesellschaft mbH
Eingetragen
28.2.1977
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
die Durchführung von Beratungsprojekten, Analysen und Datenbearbeitungen unter Verwendung von mathematischen Verfahren und EDV-Programmen im Umfeld der Meinungs-, Markt- und Medienforschung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Jan Otto Buhr
seit 3.12.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Jan Otto Buhr
Hamburg
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ISBA Informatik Service GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

1,00

II. Sachanlagen

12.140,00

16.999,00

III. Finanzanlagen

35.017,25

140.650,93

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

409.647,15

315.373,60

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

937.550,70

875.445,62

Summe Aktiva

1.394.356,10

1.348.470,15



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

1.265.690,67

1.170.475,83

B. Rückstellungen

62.450,00

73.803,00

C. Verbindlichkeiten

66.215,43

104.191,32

Summe Passiva

1.394.356,10

1.348.470,15

ANHANG


Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage und unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Buchführungs-, Bilanzierungs-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften aufgestellt.


Hinsichtlich des Aufbaus und der Gliederung wurden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB zugrunde gelegt, die das Handelsgesetzbuch für Kapitalgesellschaften fordert.


Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.


Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten abzüglich von Anschaffungsminderungen und unter Beachtung von § 6 Abs. 1 EStG bewertet. Von der Erleichterungsvorschrift Abschn. 44 Abs. 2 EStR für Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen im ersten Halbjahr wurde in der Vergangenheit Gebrauch gemacht.


Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.


Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.


Das Vorratsvermögen wurde von der Berichtsfirma zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen (Stichtagsinventur). Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.


Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen sind aktivisch ausgewiesen. Das allgemeine Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf der Aktivseite berücksichtigt.


Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rentenverpflichtungen ohne Erwartung einer Gegenleistung werden mit dem versicherungsmathematischen Barwert und Rückstellungen in der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Höhe ausgewiesen.


Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Ansatz- oder Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.


Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.

 

Hamburg, den 24. August 2023

gez. Jan Otto Buhr

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11. August 2023

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