Cryonos GmbH
56mWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Lobitz seit 10.12.2024 | Geschäftsführer |
Sascha Gerster seit 21.4.2021 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DILO Getränke Center Hamme GmbHBochumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013AKTIVA
AnhangI. ALLGEMEINE ANGABENDie Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH im Sinne des § 267 (1) HGB auf. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wurde nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches (unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes / BilMoG) und des GmbH-Gesetzes in der derzeit gültigen Fassung aufgestellt. II. ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENAngabe der auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird mit den Anschaffungskosten bilanziert. Die Nutzungsdauer wird gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG mit 15 Jahren angesetzt. Gemäß den BilMoG-Übergangsvorschriften wird weiterhin nach der bisherigen Methode abgeschrieben. Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei den immateriellen sowie bei den beweglichen Anlagegütern wurde die lineare Abschreibung vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 € wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 (2a) EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungskosten von 150,00 € bis 1.000,00 € mit 20 %, abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war. Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wurde das Durchschnittsverfahren (§ 240 Abs. 4 HGB) angewandt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Einzelrisiken waren nicht zu erkennen. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen wurden ausgewiesen gegenüber einem Unternehmen, das zwar kein verbundenes Unternehmen gemäß § 271 Abs. 2 HGB darstellt aber als befreundetes Unternehmen anzusehen ist. Im Sinne der Klarheit und Übersichtlichkeit scheint der Ausweis hier als solcher plausibel. Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden u.a. im Voraus gezahlte Zinsen sowie die Bearbeitungsgebühr für diesen Darlehensvertrag ausgewiesen, beide Posten werden planmäßig über die Laufzeit der Verbindlichkeit abgeschrieben (§ 250 Abs. 3 HGB). Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konnten im Wesentlichen übernommen werden. III. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS1. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist aus Anlage 4 ersichtlich. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Forderungen gegen Gesellschafter bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von EUR 147.132,90. Passive latente Steuern ergaben sich nicht, temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlicher und steuerlicher Betrachtungsweise lagen nicht vor, sogenannte Einheitsbilanz. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Jahresabschluss- u. Archivierungskosten. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 7.771,67. Haftungsverhältnisse wie Wechselobligo, Bürgschaften sowie Verbindlichkeiten aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestanden nicht. Die sonstigen, nicht in der Bilanz erscheinenden finanziellen Verpflichtungen, erstrecken sich im Wesentlichen auf die üblichen Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen (Miet-, Leasing-, Versicherungsverträge). 2. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2 HGB). Die Position Außerordentliche Aufwendungen enthält Forderungsverluste eines befreundeten, in Insolvenz gefallenen, Unternehmens. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens dieses Unternehmens wurde mangels Masse im Berichtsjahr abgewiesen. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuß auf neue Rechnung vorzutragen und dem vorhandenen Gewinnvortrag hinzuzurechnen. IV. SONSTIGE ANGABENWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch:
Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Schutzklausel gem. § 286 (4) HGB wurde in Anspruch genommen. Der Jahresabschluß zum 31.12.2012 wurde am 08.08.2013 genehmigt und festgestellt. Der Jahresüberschuß wurde dem Posten Gewinnvortrag zugewiesen.
Bochum, im September 2014 DILO Getränke Center Hamme GmbH (Monika Lobitz) Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2013
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