PRIMO Profile GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Prüfmaschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Miron Koseda seit 20.4.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
INTER PRIMO A/S | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Primo Property Germany GmbHBuxtehude (vormals: München)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Inhaltsverzeichnis 1. Prüfungsauftrag 2. Grundsätzliche Feststellungen 2.1. Lage des Unternehmens 2.1.1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 2.1.2. Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen 2.2. Unregelmäßigkeiten 2.2.1. Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung 2.2.2. Sonstige Unregelmäßigkeiten 2.3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 2.4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 2.4.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 2.4.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 2.4.1.2. Jahresabschluss 2.4.1.3. Lagebericht 2.4.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 2.4.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 2.4.2.2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen 2.4.2.3. Aufgliederungen und Erläuterungen 2.5. Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem 3. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 4. Anlagen zum Prüfungsbericht 1. Prüfungsauftrag Der Geschäftsführer der Firma Primo Property Germany GmbH- im Folgenden "Gesellschaft" genannt -hat mich zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 gewählt. Der Geschäftsführer der Gesellschaft, Herr Patrick Koseda, hat mir am 24.03.2023 den Auftrag erteilt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 unter Einbeziehung der zugrundeliegenden Buchhaltung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr der Gesellschaft zu prüfen sowie über das Ergebnis meiner Prüfung zu berichten. Für die Durchführung der Prüfung gelten die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB. Entsprechend § 43 Abs. 1 S. 1 WPO bestätige ich meine Unabhängigkeit gegenüber der Gesellschaft sowie gegenüber den Organen der Gesellschaft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss und den Lagebericht abzugeben. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft i.S.d. § 267 a HGB. Dem mir erteilten Auftrag sind die als Anlage 8 beigefügten Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zugrunde gelegt. Die Haftungshöchstsumme ergibt sich aus § 323 Abs. 2 HGB. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Auftragsbedingungen maßgebend. Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss sowie der Lagebericht frei von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und wesentlicher Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Im Rahmen des mir erteilten Auftrages habe ich die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung geprüft. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehörte nur insoweit zu den Aufgaben meiner Abschlussprüfung, als sich daraus üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. Die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Untreuehandlungen oder Unterschlagungen sowie die Feststellung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand meiner Abschlussprüfung. Meine Prüfung führte ich in der Zeit vom 24. März bis zum 06. April 2023 in meiner Kanzlei durch. Alle von mir erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden bereitwillig erteilt. Die Geschäftsführung hat mir die Vollständigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes schriftlich bestätigt. Art und Umfang meiner Prüfungshandlungen, die von mir nach den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und den vom IDW festgehaltenen deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen wurden, habe ich in meinen Arbeitspapieren festgehalten. Meine Berichterstattung erfolgt nach dem Prüfungsstandard 450 "Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen" des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf. 2. Grundsätzliche Feststellungen 2.1. Lage des Unternehmens 2.1.1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter Gemäß § 321 Abs. 1 S. 2 HGB nehme ich als Abschlussprüfer mit den anschließenden Ausführungen vorweg zur Darstellung der Lage des Unternehmens im Jahresabschluss und Lagebericht durch die gesetzlichen Vertreter Stellung. Dabei gehe ich insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens unter Berücksichtigung des Lageberichtes ein. Meine Stellungnahme gebe ich aufgrund meiner eigenen Beurteilung der Lage des Unternehmens ab, die ich im Rahmen meiner Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes gewonnen habe. Meine nachfolgende Stellungnahme ist so abgefasst, dass sie den Berichtsadressaten als Grundlage ihrer eigenen Einschätzung der Lagebeurteilung dienen kann. Die Geschäftsführung sieht aktuell keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Nach dem Ergebnis meiner Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage der Gesellschaft einschließlich der dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch die Geschäftsführung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Meine Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet wäre. 2.1.2. Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandgefährdende Tatsachen Als Abschlussprüfer habe ich gemäß § 321 Abs. 1 S. 3 HGB auch darüber zu berichten, ob ich bei der Durchführung meiner Abschlussprüfung Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen festgestellt habe, die den Bestand des Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder die Satzung erkennen lassen. Ich habe bei der Durchführung meiner Abschlussprüfung keine berichtspflichtigen Tatsachen nach § 321 Abs. 1 S. 3 HGB festgestellt, welche die Entwicklung des geprüften Unternehmens wesentlich beeinträchtigen oder seinen Bestand gefährden könnten. 2.2. Unregelmäßigkeiten 2.2.1. Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung Als Abschlussprüfer habe ich auch über die bei Durchführung meiner Prüfung festgestellten Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zu berichten. Gesetzliche Vorschriften i. S. d. § 321 Abs. 1 S. 3 HGB sind die für die Aufstellung des Jahresabschlusses oder Lageberichts geltenden Rechnungslegungsnormen i. S. d. § 317 Abs. 1 S. 2 HGB. Hierzu gehören die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften für den Jahresabschluss sowie Angabe- und Erläuterungspflichten im Anhang und Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichtes. Verstöße sind bewusste Abweichungen von diesen Rechnungslegungsnormen; Unrichtigkeiten resultieren aus unbewussten Fehlern in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. Sie entstehen durch Irrtümer, Unkenntnis sowie unbeabsichtigte falsche Anwendung von Rechnungslegungsvorschriften. 2.2.2. Sonstige Unregelmäßigkeiten Nach § 321 Abs. 1 S. 3 HGB habe ich auch über die bei Durchführung der Prüfung festgestellten Tatsachen zu berichten, die schwerwiegende Verstöße der Geschäftsführer oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Gesellschaftsvertrag erkennen lassen. Anlässlich meiner Prüfung habe ich keine derartigen Feststellungen treffen können. 2.3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand meiner Abschlussprüfung sind die Buchführung, der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 (Anlage 1) und der Lagebericht (Anlage 4) sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung. Als Abschlussprüfer habe ich zur Erläuterung von Art und Umfang der Prüfung die Grundsätze zu nennen, nach denen ich die Prüfung durchgeführt habe. Hierzu nehme ich auf §§ 316 ff. HGB und auf die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) feststellten "Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung" Bezug. Nachfolgend stelle ich die Grundzüge meines Prüfungsvorgehens dar, indem ich den Umfang meiner Prüfung so ausführlich beschreibe, dass es möglich ist, daraus Konsequenzen für die eigene Überwachungsaufgabe zu ziehen. Ich habe meine Prüfung problemorientiert - jedoch ohne spezielle Ausrichtung auf eine Unterschlagungsprüfung - so angelegt, dass ich Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken, hätte erkennen müssen. Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung meiner vorläufigen Lageeinschätzung der Gesellschaft und eine Einschätzung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) zugrunde (risikoorientierter Prüfungsansatz). Die Einschätzung basierte insbesondere auf Erkenntnissen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Branchenrisiken, Unternehmensstrategie und die daraus resultierenden Geschäftsrisiken). Meine Beurteilung des rechnungsrelevanten internen Kontrollsystems habe ich stichprobenweise durchgeführt. Die laufende Buchhaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgen durch die Berichtsfirma in eigener Verantwortung. Aus den im Rahmen der Prüfungsplanung festgestellten Risikobereichen ergaben sich folgende Prüfungsschwerpunkte:
Die Prüfung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen war nicht relevant, da der Saldo € 0,00 beträgt. Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen ca. T€ 133,0 und betreffen Umsatzsteuerforderungen (Vorsteuern) gegenüber der Finanzbehörde. Die Bankguthaben und Barmittel wurden durch Kontoauszüge / Kassenprotokolle und Saldenbestätigungen verifiziert. Rückstellungen sind im Berichtsjahr nicht erfolgt, obwohl für die Prüfungstätigkeit ein Betrag erforderlich gewesen wäre. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden mithilfe von Saldenlisten überprüft. Zahlungseingänge des Folgejahres wurden in die Abstimmung einbezogen. Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden anhand von Stichproben geprüft. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wurden in Stichproben geprüft. Die Prüfung des Anhangs wurde mit Hilfe von Checklisten geprüft, inwieweit die Angaben vollständig und richtig sind. Den Lagebericht habe ich auch daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei meiner Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft vermittelt; dabei habe ich auch geprüft, ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Der gesetzliche Vertreter hat alle von mir im Prüfungsverlauf erbetene Aufklärungen und Nachweise gemäß § 320 HGB erbracht, die ich als Abschlussprüfer nach pflichtgemäßem Ermessen zur ordnungsgemäßen Durchführung meiner Prüfung benötigte. Darüber hinaus habe ich von der Geschäftsführung eine Vollständigkeitserklärung eingeholt, in der mir dieser die Vollständigkeit des von mir geprüften Jahresabschlusses und Lageberichtes bestätigt. In der Erklärung wird auch versichert, dass der Lagebericht hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage der Gesellschaft wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach § 289 HGB erforderlichen Angaben enthält. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres haben sich nach der Vollständigkeitserklärung nicht ergeben und sind mir bei der Prüfung nicht bekannt geworden. Laut Auskunft der Geschäftsführung und der für die Gesellschaft tätigen Rechtsanwalts-Kanzlei liegen keine wesentlichen Rechtsstreitigkeiten vor. Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in meinen Arbeitspapieren festgehalten. 2.4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung Nachfolgend stelle ich gemäß § 321 Abs. 2 S. 1 HGB dar, ob die Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen, der Jahresabschluss sowie der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Geschäftsführung hat alle verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht. Meine Prüfung hat ergeben, dass der Abschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Die Bewertungsgrundlagen entsprechen denen des Vorjahres. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen, die wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, habe ich nicht festgestellt. 2.4.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 2.4.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Das Rechnungswesen (Finanz- und Anlagenbuchhaltung) der Gesellschaft erfolgt auf einer eigenen EDV-Anlage des IT-Buchführungssystem Oracle. Entsprechend den Anforderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GOBD) erfolgte die Protokollierung aller rechnungslegungsrelevanten Stamm- und Steuerungsdaten. Aus den Einzeltransaktionen konnte ich die für meine Prüfung erforderlichen Informationen ableiten. Eine gesonderte Überwachung der Benutzerkonten (Oracle-Benutzer, Berechtigungen etc.) habe ich nicht durchgeführt. Die Geschäftsführung hat mir glaubhaft versichert, dass importierte Daten nur geändert werden können, wenn hierzu entsprechende Autorisierungen vorliegen und vorherige Schwächen in den Einstellungen im Prüfungszeitraum behoben wurden. Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher sind insgesamt während des gesamten Geschäftsjahres (Rumpfgeschäftsjahr) ordnungsgemäß geführt. Bei der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems bin ich wie folgt vorgegangen: Ausgehend von den externen Faktoren, den Unternehmenszielen, der Geschäftsstrategie und den Steuerungs- und Überwachungsprozessen auf der Unternehmensebene habe ich anschließend die Geschäftsprozesse analysiert. In diesem zweiten Schritt der Prozessanalyse habe ich beurteilt, inwieweit die wesentlichen Geschäftsrisiken, die einen Einfluss auf mein Prüfungsrisiko haben, durch die Gestaltung der Betriebsabläufe und der Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen reduziert worden sind. Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen (einschließlich Belegwesen und internes Kontrollsystem) nach meinen Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. 2.4.1.2. Jahresabschluss Nach § 321 Abs. 2 S. 1 HGB stelle ich fest, dass der von mir geprüfte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Soweit in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben weitgehend im Anhang. In dem von der Gesellschaft aufgestellten Anhang (Anlage 3) sind die auf die Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Die Anhangsangaben sind vollständig. 2.4.1.3. Lagebericht Der Lagebericht (Anlage 4) steht mit dem Jahresabschluss und den im Verlauf meiner Prüfung gewonnenen Erkenntnisse im Einklang und vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens. Ferner hat die Prüfung ergeben, dass im Lagebericht die wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und im Einklang mit dem Jahresabschluss steht. 2.4.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 2.4.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Meine Prüfung hat ergeben, dass der Abschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen, die wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, habe ich nicht festgestellt. 2.4.2.2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Bewertung des Vermögens und der Schulden entspricht den gesetzlichen Vorschriften. 2.4.2.3. Aufgliederungen und Erläuterungen Vermögenslage (Bilanz)
(1) Sachanlagen Das langfristig gebundene Vermögen (Anlagevermögen) in Höhe von T€ 7.031,1 hat sich um Abschreibungen i.H.v. T€ 70,5 vermindert und beträgt nahezu 100,0% der Bilanzsumme. Ausgewiesen wird die im Berichtsjahr erworbene Produktionsstätte in 21614 Buxtehude, Ostmoorweg 36-40 (Produktionshallen mit Bürogebäude). (2) Rückstellungen Rückstellungen hätten im Berichtsjahr 2022 für die Jahresabschlusstätigkeit gebildet werden sollen. Nach Rücksprache mit der Geschäftsführung werden diese Kosten periodenfremd in 2023 erfasst. (3) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen rd. T€ 1.206,7; diese betreffen überwiegend Verauslagungen der Primo Profile GmbH und sind durch eine Saldenliste nachgewiesen. Die Verbindlichkeiten werden zeitnah durch Zahlung/Verrechnung ausgeglichen. Ertragslage (Gewinn- und Verlustrechnung) Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnungen der Geschäftsjahre 2022 und 2021 zeigt nachstehendes Bild der Ertragslage und ihre Veränderungen:
(1) Rohergebnis Das Rohergebnis beträgt T€ 163,8 und betrifft die Mieteinnahmen für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2022. (2) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen betragen T€ 66,9 und betreffen im Wesentlichen die Darlehenszinsen für den Ankaufskredit bei der Volksbank Stade-Cuxhaven eG der Produktionshallen in 21614 Buxtehude, Ostmoorweg 36 - 40 (Produktionshallen mit Bürogebäude). 2.5. Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem In Anbetracht der Größe der Gesellschaft verfügt diese über Mittel, Risiken frühzeitig zu erkennen. 3. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersIch habe den beigefügten Jahresabschluss der Primo Property Germany GmbH - bestehend aus Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung und Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung der Primo Property Germany GmbH ist verantwortlich für die Buchführung und die Aufstellung dieses Jahresabschlusses. Diese Verantwortung umfasst, dass dieser Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt wird und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Die Geschäftsführung ist auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Verantwortung des Abschlussprüfers Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage meiner Prüfung ein Urteil zu diesem Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Ich habe meine Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Danach habe ich die Berufspflichten einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine Abschlussprüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung eines Jahresabschlusses, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit, der von der Geschäftsführung ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für mein Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung des Jahresabschlusses zu keinen Einwendungen geführt hat. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr. Vermerk zum Lagebericht Ich habe den beigefügten Lagebericht der Primo Property Germany GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften. Ich habe meine Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB und unter Beachtung der für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach ist die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung des Lageberichts zu keinen Einwendungen geführt hat. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts gewonnenen Erkenntnisse steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf meiner vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor meiner erneuten Stellungnahme, sofern hierbei mein Bestätigungsvermerk zitiert oder auf meine Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Berlin, 06. April 2023 Dipl.-Kfm. Michael Petersen, Wirtschaftsprüfer 4. Anlagen zum Prüfungsbericht Bilanz zum 31. Dezember 2022 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 Anhang für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 Rechtliche Verhältnisse Wirtschaftliche Verhältnisse Steuerliche Verhältnisse Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2017 Bilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022
Anhang für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Primo Property Germany GmbH ist nach den in § 267 a HGB angegebenen Größenklassen eine Kleinstkapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss der Primo Property Germany GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB. Von den eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 HGB, der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB und des Anhangs gemäß §§ 284 ff i.V.m. § 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. Soweit handelsrechtliche und steuerliche Bewertungswahlrechte übereinstimmend angesetzt werden konnten, wurde davon Gebrauch gemacht. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst, wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die Abschreibungen erfolgten nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer und auf Grundlage steuerlich anerkannter Sätze. Es wurde nur die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert ausgewiesen. Flüssige Mittel sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge wurden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagespiegel (Anlage 3 / 6) zu entnehmen. Weitere Angaben zu den Bilanzposten Forderungen: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen T€ 0,0. Gezeichnetes Kapital: Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 € und ist voll eingezahlt. Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten betragen insgesamt T€ 7.138,2. Hierin enthalten sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 5.926,0 und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 1.206,7. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Haftungsverhältnisse: Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Periodenfremde Erträge und Aufwendungen: Es sind keine nennenswerten periodenfremde Erträge oder periodenfremde Aufwendungen in der Erfolgsrechnung enthalten. Sonstige Pflichtangaben Anteilsbesitz: Bezüglich des Anteilsbesitzes wird von der Ausnahmeregelung des § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB Gebrauch gemacht. Arbeitnehmer: Im Jahr 2022 war als Geschäftsführer Herr Patrick Koseda angestellt. Nachtragsbericht: Vorgänge von besonderer operativer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Keine. Geschäftsführer: Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer, Herrn Patrick Koseda, geführt. Bezüglich der Bezüge wird von der Ausnahmeregelung des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Unterschrift der Geschäftsführung
Blankenfelde-Mahlow, im April 2023 Unterschrift Entwicklung des Anlagevermögens der Primo Property Germany GmbH
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022Primo Property Germany GmbHGeschäftsverlauf und Lage des Unternehmens Die Primo Property Germany GmbH (in der Folge "PPG" genannt) vermietet und verpachtet Grundstücke im eigenen Bestand. Branche und gesamtwirtschaftliche Entwicklung Der Geschäftsverlauf der PPG im Wirtschaftsjahr 2022 war geprägt durch die Vermietung ihres Grundstückes in 21614 Buxtehude, Ostmoorweg 36-40 (Produktionsstätte und Verwaltungsgebäude) für die Monate Oktober bis Dezember 2022 an die Primo Profile GmbH in 15831 Blankenfelde- Mahlow. Außerdem wurden Investitionen zur Instandhaltung und Modernisierung im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung und der Maschinen und technischen Anlagen in Höhe von rd. € 265.000 getätigt. Umsatz-, Auftrags- und Ertragsentwicklung Ein Vergleich der Umsätze zum Vorjahr erübrigt sich, da mit der Vermietung erst nach Anschaffung im Oktober 2022 begonnen wurde. Das gewerbliche Mietverhältnis für eine Mietfläche von 9.384 m 2 mit der Produktionsfirma Primo Profile GmbH in Blankenfelde-Mahlow begann am 01.10.2022, die Miete beträgt monatlich netto € 54.600,00. Die vertragliche Mietzeit ist von unbestimmter Dauer. Laut Sachverständigengutachten vom 29. September 2021 der Dipl. Geogr. Gisela Menke wird u.a. eine durchschnittliche Miete für Lagerhallen und Werkstattgebäude (Industrieimmobilien) eine Bandbreite zwischen 2,50 EUR/m 2 bis 7,00 EUR/m 2 Nfl. genannt. Finanzlage Das gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00. Investitionen Die Investitionstätigkeit im Jahr 2022 erstreckte sich im Wesentlichen auf die Instandhaltung und Modernisierung des Gebäudes, um das Gewerbeobjekt entsprechend zur Vermietung bereit zu stellen. Personalbereich Gemäß aktueller Einschätzung bleibt die Mitarbeiterzahl in 2023 unverändert. Zurzeit ist lediglich Herr Patrick Koseda als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer bestellt. Dieser ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Chancen- und Risikobericht Die Höhe der Mieteinnahmen der Primo Property Germany GmbH wird in den Jahren 2023 ff. beständig eine Umsatzhöhe von netto rd. € 655.000,00 p.a. erreichen. Der Mietvertrag ist indexiert. Sofern keine außerordentlichen Instandhaltungen/Modernisierungen etc. erforderlich werden, wird mit einem Jahresüberschuss und einem positiven Cashflow gerechnet. Prognosebericht Aufgrund der im Berichtsjahr 2022 durchgeführten Investitionen (Modernisierung und Instandhaltung) wird auch in 2023 ein positiver Effekt (verstärkte Mieterbindung) erwartet. Vorbehaltlich etwaiger, derzeit nicht abschätzbarer Auswirkungen durch die anhaltende Ukraine- Krise rechnet die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 mit konstanten Umsätzen und einem erhöhten EBIT gegenüber dem Berichtsjahr.
Blankenfelde-Mahlow, den 03. April 2023. Patrick Koseda, Geschäftsführer Rechtliche Verhältnisse
Wirtschaftliche Verhältnisse
Steuerliche Verhältnisse
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