catwalk
GmbH
Meerbusch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.161.974,65 |
941.626,99 |
| I.
Sachanlagen |
78.222,00 |
901,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.083.752,65 |
940.725,99 |
| B.
Umlaufvermögen |
460.386,99 |
227.018,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
236.655,13 |
174.207,91 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
223.731,86 |
52.810,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.059,58 |
3.379,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.624.421,22 |
1.172.024,45 |
Passiva
|
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31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.323.216,91 |
913.520,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.100,00 |
25.100,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
888.420,62 |
543.310,47 |
| III.
Jahresüberschuss |
409.696,29 |
345.110,15 |
| B.
Rückstellungen |
293.986,76 |
256.625,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.217,55 |
1.877,87 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.217,55 |
1.877,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.624.421,22 |
1.172.024,45 |
Anhang
zum Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr
2011
1.
Allgemeine Angaben
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
Maßgabe der Vorschriften für
Kapitalgesellschaften des HGB und des GmbHG sowie unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung.
Die catwalk GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs.
1 HGB. Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde
teilweise Gebrauch gemacht. Von der Erstellung eines
Lageberichts wurde abgesehen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
2.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach
Maßgabe der Vorschriften für
Kapitalgesellschaften des HGB und des GmbHG, insbesondere
§§ 266, 275 HGB. Von
größenabhängigen Erleichterungen des HGB
hinsichtlich Gliederung und Ausweis wurde teilweise
Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind
sämtliche Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet. Es ist
vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag
realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb auf Dauer zu
dienen.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten und ggf.
vermindert um Anschaffungspreisminderungen sowie vermindert
um planmäßige Abschreibungen bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf deren
zum Stichtag niedrigere beizulegende Werte werden
vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich von
Dauer ist.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten im Einzelfall unter EUR 410 liegen,
werden analog der steuerlichen Regelung des § 6 Abs. 2
S. 1 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- sonstige Wertpapiere zu
Anschaffungskosten
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt, sofern die
Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Forderungen,
sonstige Vermögensgegenstände und
Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Das
Guthaben bei Kreditinstituten sowie der
Kassenbestand wurden zum Nominalwert bilanziert.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Zahlungen
vor dem Stichtag, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, ausgewiesen.
Das
Gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag
bilanziert.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst. Bei der Bewertung wird von der
Vereinfachungsregel gem. § 253 Abs. 2 S. 2 HGB
Gebrauch gemacht, wonach als Rechnungszins der
durchschnittliche Marktzinssatz bei einer angenommenen
Restlaufzeit von fünfzehn Jahren zugrunde gelegt wird.
Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie sind so
bemessen, dass sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken
in ausreichendem Umfang Rechnung tragen.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
passiviert.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Die Währungsumrechnung von
Geschäftsvorfällen in Fremdwährung in EURO
erfolgt zum Tageskurs. Valutaverbindlichkeiten werden mit
dem am Bilanzstichtag geltenden Briefwechselkurs
(Mittelkurs) angesetzt, sofern er den Kurs am Tag der
Schuldaufnahme übersteigt.
Fremdwährungsforderungen werden mit dem am
Bilanzstichtag geltenden Geldwechselkurs (Mittelkurs)
angesetzt, sofern dieser unter dem Kurs am Tag der
Forderungsentstehung liegt. Aufwendungen und Erträge
aus Kursdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst.
Steuerbilanz und latente Steuern
Ausgangsgröße für die Berechnung der
Steuern bildet eine von dem handelsrechtlichen
Jahresabschluss abweichende Steuerbilanz. Die Abweichungen
resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen der
Pensionsrückstellung in Handels- und Steuerbilanz.
Die Gesellschaft macht von der
größenabhängigen Erleichterung
gemäß § 274 a HGB Gebrauch und verzichtet
auf den Ansatz und Ausweis aktiver und passiver latenter
Steuern aus vorstehend genannten Differenzen bei den
handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen sowie
aus steuerlichen Verlustvorträgen.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses konnten die
bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden. Die Bewertung der
Pensionsrückstellung erfolgte für das abgelaufene
Geschäftsjahr nach der Projected Unit Credit-Methode;
im Vorjahr wurde das Teilwertverfahren angewendet.
4.
Erläuterungen zur Bilanz
Die
Entwicklung des Anlagevermögens auf Grundlage
der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie
die kumulierten Abschreibungen sind im Anlagenspiegel
dargestellt.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die
sonstige Vermögensgegenstände haben
Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
Die Dotierung der
Pensionsrückstellungen erfolgte nach den
Bewertungsvorgaben des § 253 Abs. 1 und 2 HGB i.d.F.
des Gesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG), nach denen
Rückstellungen zu dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag anzusetzten sind und bei einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen sind. Die
Abzinsung erfolgte nach Maßgabe des § 253 Abs. 2
S. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich
bei einer angenommen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren
ergibt (Vereinfachungsregelung).
Folgende Bewertungsprämissen wurden
angewendet:
Biometrische Annahmen:
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Richttafeln 2005 G von
Klaus Heubeck
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Rechnungszins:
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5,14% (im Vj.: 5,15%)
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Bewertungsmethode:
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PUC-Methode (im
Vj.:Teilwertverfahren)
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Fluktuation:
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0% (im Vj.: 2%)
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Trend in der
Anwartschaftsphase:
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2,00% p.a.
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Trend in der
Rentenbezugsphase:
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2,00% p.a.
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Pensionierungsalter:
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65 Jahre (im Vj.: 67
Jahre)
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Die
sonstige Rückstellungen betreffen
Rückstellungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen (TEUR 4)
und für ausstehende Rechnungen (TEUR 1).
Sämtliche
Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von bis zu
einem Jahr.
5.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist
bzw. war bestellt:
Herr Roman Christoph Laure, Meerbusch
Der Geschäftsführer ist bzw. war
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2011 bestehen keine
Haftungsverhältnisse.
Meerbusch, den 12. September 2012
GEZ:
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Roman Laure
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2012 festgestellt.
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