Opticland Die Brille GmbH Neunkirchen
Selbe AdresseEinzelhandel mit Brillen und Kontaktlinsen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Susanne Meurer seit 23.4.2019 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Opticland Die Brille GmbH NeunkirchenNeunkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr erfolgte die erstmalige Anwendung des BilMoG. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Vorjahreszahlen wurden bei erstmaliger Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes nach Artikel 67 (8) Satz 2 EGHGB nicht angepasst. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden im Erwerbsjahr 2010 sofort abgeschrieben. FinanzanlagenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das Körperschaftsteuerguthaben wurde zum abgezinsten Barwert am Bilanzstichtag angesetzt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und SchecksDer Kassenbestand, die Bundesbankguthaben, die Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks wurden zum Nennwert angesetzt. RechnungsabgrenzungspostenDie aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Betrag ausgewiesen, der Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellt. EigenkapitalDas Eigenkapital wurde zum Nennwert bilanziert. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach § 249 (1) HGB gebildet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte gem. § 253 (1) Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Eine Abzinsung wurde gem. § 253 (2) Satz 1 HGB mit dem der Restlaufzeit der Rückstellung entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die nach den steuerrechtlichen Vorschriften ermittelten und bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Passive latente SteuernBezüglich des Unterschiedes aus den Bilanzansätzen von Handels- und Steuerbilanz wurde gem. § 274 HGB ein Posten für latente Steuern gebildet. Dabei wurde ein zu erwartender Ertragssteuersatz von 30% berücksichtigt. Somit wurden die Wahlrechte nach § 274a Nr. 5 sowie § 274 (1) Sätze 2 und 3 HGB nicht in Anspruch genommen. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDer entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurden 15 Jahre festgelegt. Der Wertansatz wurde beibehalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betragen € 1.801,44. Ergänzende AngabenGeschäftsführer
Es bestehen Verrechnungskonten mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Verzinsung beträgt 7,5%. BeteiligungsunternehmenDas Unternehmen ist mit 1/3 an der Opticland Die Brille GmbH Blieskastel, mit Sitz in Blieskastel beteiligt. Das gezeichnete Kapital der Opticland Die Brille GmbH Blieskastel beträgt € 25.200,00. Der Jahresüberschuss des Jahres 2010 beträgt € 13.872,03. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2010 gez. Rüdiger Meurer 01. Dezember 2011 Neunkirchen |
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