Stadtsparkasse SchmallenbergLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dietmar Bellinger seit 5.6.2014 | Vorstandsmitglied |
Marcus Wilhelm Arens seit 5.6.2014 | Vorstandsmitglied |
Peter Vogt seit 19.1.2011 | Vorstandsmitglied |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtsparkasse SchmallenbergSchmallenbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2017Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
AnhangA. ALLGEMEINE ANGABENDer Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Erstmals haben wir negative Zinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen. Durch die neue Darstellung wird die Übersichtlichkeit und Klarheit des Jahresabschlusses verbessert. Die Vorjahreszahlen wurden im Hinblick auf die Vergleichbarkeit i. S. v. § 265 Abs. 2 HGB an die Gliederung des aktuellen Jahresabschlusses angepasst. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENAllgemeinesDie auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen. Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen wurden demjenigen Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören. ForderungenForderungen an Kreditinstitute und Kunden einschließlich Schuldscheindarlehen mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt. Erkennbaren Risiken aus Forderungen und Schuldscheindarlehen wurde durch deren Bewertung nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Für latente Risiken im Forderungsbestand bestehen Pauschalwertberichtigungen und Vorsorgereserven. WertpapiereDie Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt. Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), werden nur dann auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben, wenn von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist (gemildertes Niederstwertprinzip). Angesichts der anhaltenden Diskussion über die Staatsverschuldung im Euro-Währungsraum haben wir nähere Erläuterungen zum Risiko von Emittenten aus wirtschaftsschwachen Staaten in den Lagebericht aufgenommen. Die entsprechenden Wertpapiere sind der Liquiditätsreserve zugeordnet. Sofern bei einzelnen Wertpapieren kein Börsen- oder Marktpreis (aktiver Markt) vorlag, wurde der beizulegende Wert durch allgemein anerkannte Bewertungsmethoden ermittelt. Dabei haben wir insbesondere die von unserem Dienstleister zur Verfügung gestellten indikativen Kurse plausibilisiert. Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert grundsätzlich den Rücknahmepreis angesetzt. Sofern darüber hinaus an eine Mindesthaltefrist gekoppelte Rücknahmeabschläge für Anteile an offenen Immobilienfonds vereinbart wurden, haben wir diese bei Investmentfonds der Liquiditätsreserve bei der Wertermittlung berücksichtigt. BeteiligungenAnteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagenDie immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 150 werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten von mehr als EUR 150 bis EUR 410 werden diese Vermögensgegenstände im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 410 bis EUR 1.000 werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Gebäude werden linear und teilweise degressiv abgeschrieben. Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden entsprechend dem tatsächlichen Werteverzehr linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet. Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt. RückstellungenDie Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode). Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei unbekannter Restlaufzeit haben wir den Abzinsungszeitraum geschätzt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position und für Pensionsrückstellungen im Zinsergebnis ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,0 % sowie Rentensteigerungen von 2,0 % unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen und der Rückstellungen für Beihilfeansprüche wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2017 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 3,68 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren. Altersteilzeitverträge wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,0 % angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 4 Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem der individuellen Restlaufzeit der einzelnen Verträge entsprechenden Zinssatz. Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)Zinsbezogene Finanzinstrumente unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 im Rahmen einer periodenorientierten Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands. Bei der Beurteilung werden alle Zinserträge aus zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs sowie die voraussichtlich noch zu deren Erwirtschaftung erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungskosten, Standard-Risikokosten, Verwaltungskosten) berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve am 30.09.2017, da keine wesentlichen Änderungen bis zum Abschlussstichtag erfolgten. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. WährungsumrechnungAuf Fremdwährung lautende Bargeldbestände wurden zum Kassakurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet. Aufwendungen bzw. Erträge aus der Währungsumrechnung sind nicht entstanden. Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände beträgt TEUR 6. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAktiva 3 - Forderungen an KreditinstituteIn diesem Posten sind enthalten:
Aktiva 4 - Forderungen an KundenIn diesem Posten sind enthalten:
Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereVon den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDie Sparkasse hält mehr als 10 % der Anteile an Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) bei dem "HI-Stadtsparkasse Schmallenberg 2014-Fonds". Die Anteile sind der Liquiditätsreserve zugeordnet. Zum 31.12.2017 betragen Buch- und Marktwert EUR 35,3 Mio. Im Jahr 2017 wurden Erträge von EUR 0,7 Mio ausgeschüttet. Eine tägliche Rückgabe ist möglich. Zweck dieser Anlage ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen Performance bei gleichzeitiger Risikostreuung. Der Investmentfonds investiert überwiegend in inländische oder staatlich garantierte Anleihen sowie Rentenfonds mit unterschiedlichen Ausrichtungen (Öffentliche Anleihen, Unternehmensanleihen, Renten aus Emerging Markets, High Yield Anleihen) und Aktienfonds. Anlagevermögen:
Wir haben auf eine Bewertung des Investmentfonds zum niedrigeren beizulegenden Wert verzichtet, weil die Wertminderung aufgrund von marktbedingte Wertminderungen voraussichtlich nicht von Dauer ist. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt. Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
Aktiva 7 - BeteiligungenAngaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt. Aktiva 9 - TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden. Aktiva 11 - Immaterielle AnlagewerteDie Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt. Aktiva 12 - SachanlagenIn diesem Posten sind enthalten:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt. Aktiva 14 - RechnungsabgrenzungspostenIn den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenFür die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 29.856 als Sicherheit übertragen worden. Passiva 4 - TreuhandverbindlichkeitenBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Passiva 6 - RechnungsabgrenzungspostenIn den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
Passiva 7 - RückstellungenDer Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31.12.2017 TEUR 470. Der Jahresüberschuss unterliegt in Höhe von TEUR 80 der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB, da im Vorjahr in diesem Zusammenhang bereits TEUR 390 der Sicherheitsrücklage zugeführt wurden. Erläuterungen zu den Posten unter dem BilanzstrichEventualverbindlichkeitenIn diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Andere VerpflichtungenDie unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGGewinn- und Verlustrechnung 2 - ZinsaufwendungenIn diesem Posten sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 233 enthalten, die aus der Aufzinsung der Rückstellungen für laufende Pensionen resultieren. Gewinn- und Verlustrechnung 12 - Sonstige betriebliche AufwendungenIn diesem Posten sind Spenden in Höhe von TEUR 201 enthalten. E. SONSTIGE ANGABENFristengliederung (in TEUR)
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen. Latente SteuernAus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,8 % und eines Gewerbesteuersatzes von 14,5 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet. Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzpositionen:
Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde. Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die Veränderung der Vorsorgereserven sowie des Fonds für allgemeine Bankrisiken zurückzuführen. Leistungszusage der ZusatzversorgungskasseDie Stadtsparkasse Schmallenberg ist aufgrund des Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes verpflichtet, für ihre Beschäftigten eine zu einer Betriebsrente führende Versicherung bei einer Zusatzversorgungskasse abzuschließen. Sie ist deshalb Mitglied der Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung). Trägerin der kvw-Zusatzversorgung sind die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Die kvw-Zusatzversorgung ist eine rechtlich unselbstständige aber finanziell eigenverantwortliche Sonderkasse der kvw. Aufgabe der kvw-Zusatzversorgung ist es, den Beschäftigten ihrer Mitglieder neben der gesetzlichen Rente eine zusätzliche Versorgung im Alter, bei Erwerbsminderung und für die Hinterbliebenen zu gewähren. Die gezahlten Renten werden jeweils am 01.07. eines Jahres um 1,0 % angepasst. Die Finanzierung der Leistungen der kvw-Zusatzversorgung erfolgt nach dem Abschnittsdeckungsverfahren. Die Höhe der Einzahlungen wird deshalb alle drei Jahre nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Dabei wird ein unendlicher Deckungsabschnitt in den Blick genommen, der es ermöglicht, die Entwicklung der Auszahlungsverpflichtungen langfristig abzuschätzen und die erforderlichen Umlage- und Sanierungsgeldeinnahmen zu ermitteln. Der Hebesatz beträgt im Jahr 2017 7,75 %. Die an die kvw-Zusatzversorgung geleisteten Zahlungen der Sparkasse betrugen im Jahr 2017 TEUR 299. Wenn ein Mitglied die kvw-Zusatzversorgung verlassen will, ist eine vom verantwortlichen Aktuar der Kasse nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Ausgleichszahlung für die bei der kvw-Zusatzversorgung verbleibenden Zahlungsverpflichtungen erforderlich. Im Falle des Austritts der Sparkasse zum 31.12.2016 hätte die Ausgleichszahlung EUR 12,5 Mio betragen. Nach § 15a der Satzung der kvw-Zusatzversorgung entspricht die Ausgleichszahlung dem Barwert der zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft bestehenden Verpflichtungen zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von 2 % des Barwerts. Der Barwert ist auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft gültigen Höchstrechnungszinses gemäß § 2 Abs. 1 der Deckungsrückstellungsverordnung zu ermitteln, höchstens mit einem Zinssatz von 2,75 %. Dieser beträgt derzeit 1,25 %. Weitere Einzelheiten zur Ermittlung des Ausgleichsbetrags (z. B. biometrische Grundlagen im Einzelnen, Berücksichtigung von Rentenanpassungen und Hinterbliebenenversorgung) regeln die "Durchführungsvorschriften zu §§ 15a und 15b kvw-Satzung". Eine Angabe zu einer möglichen Ausgleichszahlung zum 31.12.2017 kann von der kvw-Zusatzversorgung erst im dritten Quartal 2018 gemacht werden, da die entsprechenden versicherungsmathematischen Berechnungen zur Ermittlung des Ausgleichsbetrages erst durchgeführt werden können, wenn alle Jahresmeldungen der Mitglieder vorliegen und verarbeitet sind. Sicherungssystem der deutschen SparkassenorganisationDie Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus: 1. Freiwillige Institutssicherung Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden. 2. Gesetzliche Einlagensicherung Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu TEUR 100. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte. Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden. Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen EUR 1,0 Mio. Bis zum 31.12.2017 wurden EUR 0,4 Mio eingezahlt. Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von TEUR 45 Gebrauch gemacht. Die Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt. Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24.11.2009 wurde mit Statut vom 11.12.2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EaA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von EUR 2,25 Mrd. zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung. Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht hat die Sparkasse mit dem Jahr 2010 begonnen in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von EUR 7,8 Mio in den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB anzusparen. Nach Ablauf von 7 Jahren fand unter Einbeziehung aller Beteiligten eine Überprüfung des Vorsorgebedarfs statt. Danach liegen die in den Verträgen mit dem Land Nordrhein-Westfalen vereinbarten Voraussetzungen zur Aussetzung der weiteren Dotierung der Ansparrücklage vor. Die Sparkasse hat im Jahr 2017 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Dotierung der Ansparrücklage auszusetzen. Der Gesamtbetrag zum 31.12.2017 beträgt EUR 1,6 Mio. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden. Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag 0,36454 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbands eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken. AbschlussprüferhonorarIm Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
Berichterstattung über die Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des VorstandesFür die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter. Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Die Mitglieder des Vorstands erhalten ausschließlich feste Bezüge. Erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung werden nicht gewährt. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.
Die sonstigen Vergütungen betreffen bei Herrn Vogt im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung eines Dienstfahrzeuges sowie bei Herrn Arens eine weitere Zulage. Im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit hat der Vorsitzende des Vorstands Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Der Anspruch von Herrn Vogt beträgt dann 55 % der festen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet.
Bezüge der Mitglieder der AufsichtsgremienDen Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Bilanzprüfungsausschusses, des Hauptausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse wird ein Sitzungsgeld von EUR 150 je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht. In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2017 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:
Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren HinterbliebeneAn frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden TEUR 190 gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31.12.2017 TEUR 2.804. Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den VerwaltungsratDie Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31.12.2017 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und Avale in Höhe von zusammen TEUR 230 und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von TEUR 1.020 gewährt. Mitarbeiter/innenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. Verwaltungsrat
Beanstandungsbeamter gemäß § 11 Abs. 3 SpkGBernhard Halbe Bürgermeister Vorstand
Schmallenberg, 25.04.2018 Stadtsparkasse Schmallenberg Der Vorstand Vogt Arens Anlage Anlagenspiegel
* Es wurde von der
Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3
RechKredV Gebrauch gemacht.
Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2017("Länderspezifische Berichterstattung")Die Stadtsparkasse Schmallenberg hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Stadtsparkasse Schmallenberg besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Stadtsparkasse Schmallenberg definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017 TEUR 11.047. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt zum Jahresende 77. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 1.176. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 671. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Stadtsparkasse Schmallenberg hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Lagebericht zum 31.12.2017Stadtsparkasse SchmallenbergA. Grundlagen der Stadtsparkasse SchmallenbergDie Sparkasse ist gemäß § 1 SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V., Berlin und Bonn, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Arnsberg unter der Nummer A 3181 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse ist die Stadt Schmallenberg. Satzungsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet des Trägers, des Hochsauerlandkreises und des Kreises Olpe. Die Sparkasse ist Mitglied im bundesweiten Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe, der aus Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen besteht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Es besteht aus einer freiwilligen Institutssicherung und einer gesetzlichen Einlagensicherung. Die Sparkasse ist ein regionales Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere im satzungsrechtlichen Geschäftsgebiet sicherzustellen. Daneben ist das soziale und kulturelle Engagement der Sparkasse zu nennen. Im Rahmen der Geschäftsstrategie sind die Grundsätze unserer geschäftspolitischen Ausrichtung zusammengefasst und in die operativen Planungen eingearbeitet. Die übergeordneten Ziele werden im Lagebericht im Folgenden dargestellt. Durch die zielorientierte Bearbeitung der strategischen Geschäftsfelder soll die Aufgabenerfüllung der Sparkasse über die Ausschöpfung von Ertragspotenzialen sowie Kostensenkungen sichergestellt werden. Darüber hinaus hat der Vorstand die Risikostrategie überprüft und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Die Strategien wurden mit dem Verwaltungsrat der Sparkasse erörtert und innerhalb des Hauses kommuniziert. B. Wirtschaftsbericht1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2017Das Wachstum der Weltwirtschaft hat seit Ende des Jahres 2016 deutlich angezogen. Ausschlaggebend dürfte der Rückgang von bedeutenden Risiken gewesen sein. So gelang es beispielsweise der chinesischen Regierung, einen scharfen Wachstumseinbruch zu verhindern. In den USA blieben die von Präsident Trump angekündigten protektionistischen Maßnahmen bislang aus. Das Brexit-Votum und die anschließenden Austrittsverhandlungen haben nicht zu einem Wirtschaftseinbruch im Vereinigten Königreich geführt. Zudem konnten sich pro-europäische Parteien bei den Wahlen in zentralen Mitgliedsländern der Europäischen Währungsunion durchsetzen. Diese Entwicklungen dürften das Vertrauen von Unternehmen und Haushalten in den Aufschwung gestärkt haben. Die gestiegene Zuversicht und die vielerorts bereits gut ausgelasteten Produktionskapazitäten haben wiederum zur dynamischen Entwicklung der Investitionen und der damit einhergehenden Belebung des Welthandels beigetragen. Außerdem stärkte die expansive Geld- und Fiskalpolitik die globale Nachfrage. Der Aufschwung im Euro-Raum geht inzwischen ins fünfte Jahr und verlief zuletzt dynamischer als erwartet. Den größten Wachstumsbeitrag lieferten die Konsumausgaben. Zudem zogen die Ausfuhren an, was die Investitionsdynamik gesteigert hat. Darüber hinaus blieben Geld- und Fiskalpolitik weiter expansiv. Insgesamt ist der Aufschwung breit aufgestellt; die Wirtschaft expandiert in nahezu allen Mitgliedsländern der Währungsunion. Die deutsche Wirtschaft ist auch im Jahr 2017 kräftig gewachsen. Insgesamt stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt merklich stärker als im Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Der seit zwölf Jahren anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit setzte sich auch im abgelaufenen Jahr fort. Auf der Entstehungsseite des Bruttoinlandsprodukts konnten nahezu alle Wirtschaftsbereiche positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2017 beitragen. Wachstumsimpulse kamen primär aus dem Inland: Die privaten Konsumausgaben waren ebenso wie die staatlichen Konsumausgaben preisbereinigt höher als ein Jahr zuvor. Die staatlichen Haushalte erzielten einen Rekordüberschuss. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes lag die Wachstumsrate des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes bei 2,2%. Nach der Konjunkturumfrage der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland im Herbst 2017 bleibt das Konjunkturklima freundlich. Die Unternehmen geben ihrer wirtschaftlichen Lage auf die nächsten Monate mehrheitlich gute Noten. 94 % der Befragten melden eine mindestens befriedigende Geschäftslage. Der IHK-Konjunkturklimaindikator liegt bei 126 Punkten und damit leicht über dem Wert des Herbstes 2016. Die Arbeitslosenquote im Hochsauerlandkreis lag im Jahr 2017 bei durchschnittlich 4,5 %. Damit konnte das gute Niveau aus dem Vorjahr nochmals leicht verbessert werden. Die expansive Geldpolitik der EZB sorgt weiterhin für außergewöhnlich günstige Finanzierungsbedingungen im Euro-Raum. Angesichts der verbesserten konjunkturellen Lage im Euro-Raum wirkt die fortdauernde Nullzinspolitik der EZB jedoch zunehmend expansiv. Die Raten des Wirtschaftswachstums und der Verbraucherpreisinflation legen bereits seit längerem eine straffere Zinspolitik nahe. Nicht zuletzt befördert die lockere Geldpolitik den Anstieg der Risiken im Finanzsystem. 2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2017Am 27. Oktober 2017 wurde die 5. MaRisk-Novelle durch die BaFin in ihrer finalen Fassung als Rundschreiben 09/2017 (BA) veröffentlicht. Sie bildet den Schlusspunkt des im Februar 2016 begonnenen Konsultationsverfahrens zu den MaRisk. Haupttreiber der Überarbeitung waren vor allem die "Grundsätze für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung" (BCBS 239) sowie die internationalen Diskussionen rund um das Thema Risikokultur in Banken, das in prominentester Form in dem im Jahr 2014 veröffentlichten Papier "Guidance on Supervisory Interaction with financial institutions on Risk Culture" des Financial Stability Boards (FSB) seinen Niederschlag gefunden hat. Weiterhin sind die Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis in die Überarbeitung eingeflossen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Anpassungen im Modul AT 9 (Auslagerungen) zu nennen, die neben den oben genannten Themen den dritten großen Baustein der Überarbeitung darstellen. Die neue Fassung der MaRisk ist mit der Veröffentlichung in Kraft getreten. Um den Instituten ausreichende Umsetzungszeiträume für Änderungen einzuräumen, die im MaRisk-Kontext neu sind und nicht lediglich Klarstellungen ohnehin schon vorhandener Anforderungen sind, gilt für diese Anforderungen eine Umsetzungsfrist bis zum 31. Oktober 2018. Um den Geschäftsleitungen der Institute die Erwartungshaltung der Bankenaufsicht hinsichtlich der sicheren Ausgestaltung der IT-Systeme sowie zugehörigen IT-Prozesse (Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität sowie Vertraulichkeit der Daten) sowie die diesbezüglichen Anforderungen an die IT-Governance transparent zu machen, wurden die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) am 03. November 2017 durch die BaFin in ihrer finalen Fassung als Rundschreiben 10/2017 (BA) veröffentlicht. Die BAIT konkretisieren die MaRisk mit Bezug zur IT. Die Aufsicht erläutert darin, was sie unter einer angemessenen technisch-organisatorischen Ausstattung der IT-Systeme, unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an die Informationssicherheit sowie eines angemessenen Notfallkonzepts, versteht. Insoweit sind die BAIT nunmehr der zentrale Baustein für die IT-Aufsicht im Bankensektor in Deutschland. Da die BAIT nach Meinung der Aufsicht keine neuen Anforderungen an die Institute bzw. ihre IT-Dienstleister kodifizieren, sondern lediglich Klarstellungen ohnehin schon vorhandener Anforderungen darstellen, bestehen keine Umsetzungsfristen. Die BAIT sind damit mit Veröffentlichung in Kraft getreten. Durch die am 01. April 2015 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2015/534 der EZB über die Meldung aufsichtsrechtlicher Finanzinformationen (EZB/2015/13) werden die Kreditinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht seit dem Meldestichtag 30. Juni 2017 vierteljährlich detaillierte Meldungen über finanzielle Informationen zukommen zu lassen. Neben Angaben zur Bilanzstruktur sowie der Gewinn- und Verlustrechnung sind notleidende und gestundete Darlehen oder Kunden zu melden. Die Meldeanforderungen umfassen größenabhängige und größenunabhängige Meldeinhalte. Am 06. Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz) in Kraft getreten. Mit dem Inkrafttreten ist eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts im Hinblick auf sämtliche Entgeltbestandteile und Entgeltbedingungen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit verboten. Zudem darf für gleiche oder gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden als bei einer oder einem Beschäftigten des anderen Geschlechts. In Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten haben Beschäftige einen Auskunftsanspruch, der sich auf Angaben zu den Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung sowie Angaben zu Vergleichsentgelten erstreckt. Bei in der Regel mehr als 500 Beschäftigten ist ein Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu erstellen. Am 19. Dezember 2014 hat die European Banking Authority (EBA) die "Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess" (SREP) veröffentlicht. Die Anforderungen richten sich an die EZB sowie die nationalen Aufsichtsbehörden und werden seit dem 01. Januar 2016 angewendet. Schwerpunkt der nationalen Umsetzung sind zunächst die aufsichtlichen Kapitalfestsetzungen. Die Bewertung und Festsetzung der SREP-Kapitalanforderungen erfolgt bis zum Jahr 2018. Die Stadtsparkasse Schmallenberg hat im Jahr 2017 erstmals einen Bescheid-Entwurf erhalten. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs3.1.Bilanzsumme und GeschäftsvolumenDie Bilanzsumme verringerte sich im Jahr 2017 um 12,6 Mio. EUR bzw. 3,1 % auf 392,0 Mio. EUR bei einem Planansatz von 372 Mio. EUR. Das aus Kundenaktiva, Kundenpassiva, Eventualverbindlichkeiten, unwiderruflichen Kreditzusagen und den Kundenbeständen im Wertpapiergeschäft bestehende Geschäftsvolumen erhöhte sich um 47,3 Mio. EUR oder 7,7 % auf 663,0 Mio. EUR. 3.2. KreditgeschäftInsgesamt verlief die Entwicklung der Forderungen an Kunden gemessen an bilanziellen Werten mit einem Zugang von 3,6 % oberhalb der Planung von 1,6 %. Die Darlehenszusagen beliefen sich im Jahr 2017 auf 53,1 Mio. EUR. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus verringerten sich im Gesamtjahr um 11,4 % auf 27,9 Mio. EUR. Der Strukturanteil der Kundenforderungen an der Stichtagsbilanzsumme erhöhte sich auf 61,2 % (Vorjahr 57,2 %). Bei Privatpersonen stiegen die Forderungen um 12,4 Mio. EUR. Das zugesagte Kreditvolumen an private Haushalte weist einen Rückgang von 6,3 % auf 25,2 Mio. EUR auf. Im Kreditgeschäft mit Unternehmen und Selbstständigen reduzierte sich das Kreditvolumen um 7,7 Mio. EUR. Die Darlehenszusagen verringerten sich um 5,5 % auf 27,5 Mio. EUR. Bei den vorgenannten Bestandsentwicklungen ist zu beachten, dass es im Jahresverlauf aufgrund einer geänderten Verschlüsselung zu einer Bestandsverschiebung zu Lasten der Forderungen gegen Unternehmen und Selbständige und zu Gunsten der Forderungen gegen Privatpersonen von 8,8 Mio. EUR gekommen ist. 3.3. WertpapiereigenanlagenZum Bilanzstichtag verringerte sich der Bestand an Wertpapiereigenanlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 22,3 Mio. EUR auf 85,8 Mio. EUR. Die Bestände der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere wurden aufgrund von Fälligkeiten um 15,9 Mio. EUR abgebaut. Die Bestände von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren wurden insbesondere durch eine Reduzierung des Volumens des Spezialfonds um 6,3 Mio. EUR verringert. Ursächlich für den Rückgang des Gesamtbestandes war eine geplante Reduzierung in Verbindung mit fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. 3.4. Beteiligungen/AnteilsbesitzDer Anteilsbesitz der Sparkasse per 31.12.2017 von unverändert 6,7 Mio. EUR besteht im Wesentlichen aus der Beteiligung am Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL). 3.5. Geldanlagen von KundenDie Sparkasse hatte für 2017 ein Wachstum bei den Geldanlagen (einschließlich Wertpapieren) von 1,1 % erwartet. Dieses Ziel konnte mit einer Erhöhung von 9,0 % deutlich übertroffen werden. Sowohl die Kundenwertpapierbestände als auch die Kundeneinlagen wurden stärker als ursprünglich erwartet ausgebaut. Insgesamt konnten die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 13,8 Mio. EUR oder 4,8 % gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Die von Kunden unterhaltenen Wertpapierbestände erhöhten sich um 19,9 Mio. EUR oder 23,9 %. Aktuell verfügt die Sparkasse über einen bilanziellen Einlagenbestand von 304,3 Mio. EUR. Der Bestand an Spareinlagen wies einen Rückgang von 2,7 Mio. EUR und an Sparkassenbriefen von 3,7 Mio. EUR auf. Die Sicht- und Termineinlagen stiegen um 20,1 Mio. EUR an. Die Privatkunden reduzierten ihre bilanziellen Einlagenbestände um 3,8 Mio. EUR und die Unternehmen erhöhten sie um 2,9 Mio. EUR. 3.6. InterbankengeschäftDie Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich durch die kurzfristige Anlage freier liquider Mittel um 5,7 Mio. EUR oder 15,8 % auf 41,7 Mio. EUR. Der Bestand setzt sich aus bei Kreditinstituten gehaltenen Liquiditätsreserven und Schuldscheindarlehen zusammen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich insbesondere aufgrund von Fälligkeiten längerfristiger Refinanzierungen um 28,8 Mio. EUR auf 52,4 Mio. EUR. Bei diesen Beständen handelt es sich um Weiterleitungsdarlehen, langfristige Sparkassenbriefe, die zur Refinanzierung aufgenommen wurden, und sonstige aufgenommene Gelder. 3.7. DienstleistungsgeschäftDas Wertpapiergeschäft wurde im Jahr 2017 maßgeblich von der weiteren Erholung der Kapital- und Aktienmärkte geprägt. Der Absatzschwerpunkt lag im Jahr 2017 im Bereich der festverzinslichen Wertpapiere (u.a. Zuwachs- und Zinsmarktanleihen). Der erwartete Bestandszuwachs konnte bei einer Erhöhung um 23,9 % übertroffen werden. Beeinflusst wurde das Wertpapiergeschäft durch größere Umsätze mit zwei Großkunden. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 191 Bausparverträge mit einem Vertragsvolumen von 8,9 Mio. EUR abgeschlossen. Mit diesem Vertriebsergebnis lagen wir deutlich über dem Niveau von 2016. Der Absatz von Sach- und Lebensversicherungen verlief im Jahr 2017 rückläufig. Diese Absatzentwicklung spiegelt sich insbesondere in einem Rückgang des Verkaufs von fondsgebundenen und klassischen Rentenversicherungen wider. Das Volumen der Immobilienvermittlungen konnte gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Das Dienstleistungsgeschäft entwickelte sich - abgesehen vom Absatz von Sach- und Lebensversicherungen - über den Erwartungen. 3.8. InvestitionenIm Jahr 2017 wurden insbesondere Investitionen zur weiteren Verbesserung unseres Serviceangebotes sowie der technischen Ausstattung vorgenommen. 3.9. PersonalberichtIm Jahr 2017 beschäftigte die Sparkasse im Jahresdurchschnitt 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr 81), davon 19 Teilzeitkräfte und 5 Auszubildende. Die Ausbildungsquote der Sparkasse liegt bei 6,3 %. Durch diese überdurchschnittliche Ausbildungsquote soll sichergestellt werden, dass die Sparkasse auch in den kommenden Jahren auf gut qualifizierte Nachwuchskräfte zurückgreifen kann. Auch im Jahr 2017 war es Ziel der Sparkasse, das bestehende hohe Qualifikationsniveau in allen Unternehmensbereichen zu sichern und weiter auszubauen. So wurden 46 TEUR (Vorjahr 57 TEUR) in Aus- und Fortbildungsmaßnahmen investiert. Schwerpunkte bildeten neben hausinternen Nachwuchs- und Förderprogrammen zahlreiche Schulungen und Trainings zur weiteren Stärkung der Beratungs- und Betreuungskompetenz sowie einer ziel- und leistungsorientierten Führungsarbeit. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements angeboten. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage4.1. VermögenslageDie zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2016. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2017 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 22,0 Mio. EUR (Vorjahr 21,5 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse mit Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB über weitere Eigenkapitalbestandteile. Hierin enthalten ist eine zusätzliche Vorsorge zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt. Zudem wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB von 5,5 Mio. EUR auf 7,5 Mio. EUR erhöht. Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Das Verhältnis der angerechneten Eigenmittel, bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken), übertrifft am 31.12.2017 mit 14,88 % den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich des Kapitalerhaltungspuffers und des Kapitalzuschlags für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch gemäß der Allgemeinverfügung der BaFin sowie den als Mindestgröße festgelegten Zielwert von 9,4 % deutlich. Die Sparkasse weist damit eine ausreichende Kapitalbasis auf. 4.2. FinanzlageDie Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätskennziffer der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde stets eingehalten. Die Liquiditätskennziffer (31.12.2017: 3,35) lag im Berichtsjahr durchgängig über dem in der Risikostrategie festgelegten Mindestwert von 1,15. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) weist einen Wert von 146 % aus. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Die Dispositionslinien bei der Deutschen Bundesbank und der Helaba wurden teilweise in Anspruch genommen. Ein Spitzenausgleich erfolgte durch Tagesgeldaufnahmen. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2017 nicht genutzt. 4.3. ErtragslageDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Auf Basis des Betriebsvergleiches entwickelten sich die wesentlichen Erfolgskomponenten wie folgt: Der Zinsüberschuss erhöhte sich um 21,5 % auf 7,9 Mio. EUR und lag damit über den Erwartungen. Entlastungen ergaben sich durch das allgemein niedrige Zinsniveau und dem damit verbundenen geringeren Zinsaufwand sowie aufgrund fällig gewordener langfristiger Refinanzierungen. Belastungen entstanden aus geringeren Erträgen für die Wertpapiereigenanlagen sowie aus Anschlusszinsvereinbarungen im Kreditgeschäft. Der Provisionsüberschuss hat die Planungen übertroffen. Er lag insbesondere aufgrund höherer Erträge aus dem Wertpapiergeschäft im Kundenauftrag und dem Vermittlungsgeschäft um 7,1 % über dem Vorjahreswert. Der Provisionsertrag aus der Vermittlung von Sach- und Lebensversicherungen lag unter den Erwartungen. Die Personalaufwendungen lagen mit unverändert 5,1 Mio. EUR unter unseren Erwartungen von 5.2 Mio. EUR. Ebenso auf Vorjahreshöhe lagen die anderen Verwaltungsaufwendungen bei 2.3 Mio. EUR. Sie lagen moderat unter unseren Planungen. Das Betriebsergebnis vor Bewertung beträgt 0,90 % (Vorjahr 0,47 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2017. Der Planwert wurde damit übertroffen. Im Vergleich mit den Sparkassen im SVWL wurde ein unterdurchschnittlicher Wert erzielt. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) lagen unter unseren Planungen. Während im Jahr 2017 keine Abschreibung auf die Beteiligung am Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL) notwendig war, hat sich der Wertberichtigungsbedarf im Kreditgeschäft entsprechend unserer Erwartung erhöht. Im Wertpapiergeschäft waren Wertberichtigungen aufgrund des unverändert niedrigen Zinsniveaus nicht im geplanten Umfang erforderlich. Der Jahresüberschuss belief sich auf 0,5 Mio. EUR (Vorjahr 0,5 Mio. EUR). Zur Unternehmenssteuerung werden die bilanzielle Eigenkapitalrentabilität und die Cost-Income-Ratio (Verhältnis von Aufwendungen und Erträgen) auf Basis der Betriebsvergleichswerte als Zielgrößen eingesetzt. Im Jahr 2017 haben sich diese wie folgt entwickelt: Die bilanzielle Eigenkapitalrentabilität vor Steuern (bezogen auf das offen ausgewiesene Kapital zum Jahresbeginn) lag mit 5,44 % über dem Vorjahreswert von 3,92 % und dem Zielwert von 4,9 %. Das Verhältnis von Aufwendungen und Erträgen verringerte sich von 79,3 % auf 67,1 %. Damit wurde der erwartete Wert für 2017 von 72,8 % unterschritten. Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2017 0,13 %. Insgesamt sind der Geschäftsverlauf im Jahr 2017, die Lage sowie die Geschäftsentwicklung der Sparkasse im Geschäftsjahr als sehr zufriedenstellend zu beurteilen. C. NachtragsberichtDie Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang. D. Prognose-, Chancen- und Risikobericht1. Ziele und Strategien des RisikomanagementsRisiken werden eingegangen, wenn Chancen und Risiken in einem angemessenen Verhältnis stehen. Dies geschieht nach geschäftspolitischen und betriebswirtschaftlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit der Sparkasse. Zur Risikosteuerung besteht ein umfassendes Risikomanagementsystem. Der Vorstand hat in der Risikostrategie die Rahmengrundsätze des Risikomanagements und die risikopolitische Ausrichtung der Sparkasse im Rahmen eines festgelegten Strategieprozesses überprüft und den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Für die bedeutendsten Risikokategorien der Sparkasse, Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, operationelle Risiken und Liquiditätsrisiko, wurde die Risikostrategie aktualisiert. Alle Geschäftsbereiche verfolgen die Zielsetzung, bei den eingegangenen Risiken die Wahrscheinlichkeit der Realisation eines Vermögensverlustes zu minimieren. Dies wird durch frühzeitiges Erkennen von Gefahrensituationen und rechtzeitige Gegenmaßnahmen sichergestellt. Das Risikomanagementsystem wird laufend weiterentwickelt. Aus der Risikodeckungsmasse wird ein Risikobudget zur Abdeckung der potenziellen Risiken bereitgestellt. Die eingegangenen Einzelrisiken werden im Rahmen der GuV-orientierten Risikotragfähigkeitsrechnung dem Risikobudget gegenübergestellt und eine Auslastungsquote ermittelt. Die Gesamtsumme der Einzelrisiken ist auf die Höhe des Risikobudgets limitiert und wird ebenso wie die Risikodeckungsmasse laufend überprüft. Begrenzt werden die eingegangenen Risiken durch den Umfang des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials und des hieraus abgeleiteten gesamten Risikolimits. Darüber hinaus werden aus dem Risikobudget Einzellimite für einzelne Risikoarten bzw. -gruppen in der Risikotragfähigkeit abgeleitet. Daneben existieren für einzelne Risiken ergänzende Risiko- und Volumenlimite. Der Risikoausschuss der Sparkasse nimmt die Entwicklung der Risikolage regelmäßig zur Kenntnis. Gemäß den Anforderungen der MaRisk wird das Risikotragfähigkeitskonzept um einen zukunftsgerichteten Kapitalplanungsprozess ergänzt. Damit ist die frühzeitige Identifikation eines zusätzlichen Kapitalbedarfs (im Sinne des Risikodeckungspotenzials) möglich, der sich über den Risikobetrachtungshorizont hinaus zur Deckung künftiger Risiken ergeben könnte. Die frühzeitige Einleitung eventuell erforderlicher Maßnahmen wäre damit möglich. Beim Kapitalplanungsprozess handelt es sich nicht um eine erweiterte Risikotragfähigkeitsberechnung im engeren Sinne. 2. RisikomanagementsystemZur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der Risiken hat der Vorstand ein Risikomanagement- und -überwachungssystem eingerichtet. Das vorrangige Ziel des Risikomanagementprozesses besteht darin, mögliche Risiken transparent und damit steuerbar zu machen. Das Risikomanagement umfasst die Verfahren zur Identifizierung und Bewertung der Risiken, die Festlegung von geeigneten Steuerungsmaßnahmen sowie die notwendigen Kontrollprozesse. Unter dem Begriff "Risiko" wird dabei eine Verlust- oder Schadensgefahr für die Sparkasse verstanden, die entsteht, wenn eine erwartete künftige Entwicklung ungünstiger verläuft als geplant oder sogar existenzbedrohend wird. Die Verringerung oder das vollständige Ausbleiben einer Chance zur Erhöhung der Erträge oder des Sparkassenvermögens wird nicht als Risiko angesehen. Bei der Betrachtung der Risiken nimmt die Sparkasse eine Nettobetrachtung vor. Das Risikomanagement ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 KWG und dient dem Vorstand, Verwaltungsrat sowie dem Risikoausschuss zur Überwachung der Risiken aus der geschäftlichen Tätigkeit der Sparkasse. Für alle risikorelevanten Geschäfte ist die in den MaRisk geforderte Funktionstrennung bis in die Ebene des Vorstands zwischen Handel/Markt einerseits und Abwicklung, Kontrolle und Risikocontrolling/ Marktfolge andererseits festgelegt. Risikobehaftete Geschäfte werden nur getätigt, sofern deren Risikogehalt von allen damit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beurteilt werden kann. Bevor Geschäfte mit neuen Produkten oder auf neuen Märkten regelmäßig abgeschlossen werden, ist im Rahmen einer Testphase das Risikopotenzial dieser Geschäfte zu bewerten und sind die für die Abwicklung notwendigen Prozesse in Arbeitsanweisungen festzulegen. Die Interne Revision prüft in regelmäßigen Abständen das Risikomanagementsystem. Zielsetzung der Prüfungen ist insbesondere die ordnungsgemäße Handhabung der festgelegten Regelungen sowie die Feststellung von Schwachstellen im Risikomanagementsystem und die Überwachung der Umsetzung notwendiger Anpassungen. Gemäß den MaRisk hat jedes Institut über eine Risikocontrolling-Funktion zu verfügen, die für die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken zuständig ist. Der Vorstand der Stadtsparkasse Schmallenberg hat die Risikocontrolling-Funktion dem Abteilungsleiter Steuerung übertragen. Der Risikocontrolling-Funktion wurden die in den MaRisk geforderten Befugnisse eingeräumt und Aufgaben übertragen. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates kann unmittelbar beim Leiter des Risikocontrollings Auskünfte einholen. Der Leiter des Risikocontrollings muss den Vorstand hierüber unterrichten. 3. RisikomanagementprozessAus dem Gesamtsystem hat unser Haus einen Managementprozess zur Erkennung und Bewertung von Risiken (strategische, jährliche Risikoinventur) sowie zur Messung, Steuerung und Kontrolle von Risiken (operative, dauerhafte Tätigkeiten) abgeleitet. Anhand von Risikoindikatoren erfolgen eine systematische Ermittlung der Risiken sowie deren Einordnung in einen Risikokatalog. Die Risikomessung erfolgt für die in die Risikotragfähigkeitsrechnung einbezogenen wesentlichen Risiken in der handelsrechtlichen Sichtweise. Die Risiken werden danach gemessen, ob und in welcher Höhe ihr Eintritt Auswirkungen auf den Jahresüberschuss der Sparkasse hat. Die Ermittlung der Risiken in der periodischen Sichtweise erfolgt auf den Planungshorizont von jeweils einem Jahr. Als Risiko wird in dieser Sichtweise eine negative Abweichung von den Planwerten verstanden. Daneben werden die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Relationen als strenge Nebenbedingung regelmäßig ermittelt und überwacht. Unter Berücksichtigung der laufenden Ergebnisprognose sowie der vorhandenen Reserven wird ein Risikobudget festgelegt. Auf das Risikobudget werden alle wesentlichen Risiken der Sparkasse angerechnet. Mit Hilfe der handelsrechtlichen Betrachtung wird gewährleistet, dass die Auslastung des Risikobudgets jederzeit sowohl aus dem handelsrechtlichen Ergebnis als auch aus vorhandenem Vermögen der Sparkasse getragen werden kann. Die Sparkasse führt eine rollierende Risikotragfähigkeitsrechnung mit der Betrachtung der kommenden zwölf Monate durch. Neben der Risikotragfähigkeitsrechnung werden regelmäßig Stressszenarien berechnet, bei denen die Anfälligkeit der Sparkasse gegenüber unwahrscheinlichen, aber plausiblen Ereignissen analysiert wird. Dabei wird auch das Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs analysiert sowie ein inverser Stresstest durchgeführt. Die Stresstests berücksichtigen dabei auch Risikokonzentrationen innerhalb (Intra-Risikokonzentrationen) und zwischen einzelnen Risikoarten (Inter-Risikokonzentrationen). Diversifikationseffekte, die das Gesamtrisiko mindern würden, werden - mit Ausnahme vom Spezialfonds - nicht berücksichtigt. Die zur Steuerung bzw. Verringerung von Risiken einzusetzenden Instrumente sind vom Vorstand festgelegt worden. Die Bearbeitungs- und Kontrollprozesse sind umfassend in Arbeitsanweisungen beschrieben. Die durchgeführten Maßnahmen zur Steuerung bzw. Verringerung der Risiken werden regelmäßig überprüft. Verbesserungsmöglichkeiten fließen in den Risikomanagementprozess ein. Die Interne Revision gewährleistet die unabhängige Prüfung und Beurteilung sämtlicher Aktivitäten und Prozesse der Sparkasse sowie von ihr ausgelagerter Bereiche. Sie achtet dabei insbesondere auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und berichtet unmittelbar dem Vorstand. Über die eingegangenen Risiken wird dem Gesamtvorstand und dem Verwaltungsrat bzw. dem Risikoausschuss der Sparkasse regelmäßig schriftlich im Rahmen eines vierteljährlichen Gesamtrisikoberichts und unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben durch die MaRisk berichtet. Der Gesamtrisikobericht enthält neben einer zusammenfassenden Beurteilung der Risiko- und Ertragssituation sowie der Limitauslastungen über ein Ampelsystem auch Handlungsempfehlungen zur Steuerung und Verringerung der Risiken, über die die Geschäftsleitung entscheidet. Dadurch kann zeitnah die Einhaltung der durch die Risikostrategie vorgegebenen Regelungen überprüft werden. Die Berichterstattung enthält auch die Auswirkungen von Stresseinflüssen auf die Risikosituation der Sparkasse. Dadurch soll die Wirkung von unwahrscheinlichen, aber plausibel möglichen Ereignissen auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse analysiert, transparent und steuerbar gemacht werden. Dabei wird auch das Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs analysiert sowie ein inverser Stresstest durchgeführt. Die dargestellten Stresstests berücksichtigen auch Risikokonzentrationen innerhalb (Intra-Risikokonzentrationen) und zwischen einzelnen Risikoarten (Inter-Risikokonzentrationen). Ferner wird über erkannte Risikokonzentrationen berichtet. Die Berichterstattung über die wesentlichen Risikoarten wird durch regelmäßige Reporte (wöchentlich, monatlich und quartalsweise) zeitnah und umfänglich sichergestellt. Zusätzlich sind Regeln für Ad-hoc-Berichterstattungen bei dem Eintritt von Risikoereignissen mit wesentlicher Bedeutung vorgesehen. 4. Aufgabenzuordnung im Rahmen des RisikomanagementsystemsFür alle Teilschritte des Risikomanagements sind Verantwortlichkeiten festgelegt worden. Die Ergebnisse der Risikoinventur werden zentral vom Risikomanager überprüft. Zu seinen Aufgaben gehören die Analyse und Quantifizierung der Risiken, die Überwachung der Einhaltung der vom Vorstand festgelegten Limite und die Risikoberichterstattung. Der Risikomanager ist auch für die Fortentwicklung des Risikomanagementsystems und die Abstimmung der gesamten Aktivitäten im Risikomanagement verantwortlich. Das Risikomanagementsystem ist in einem Risikohandbuch dokumentiert. Die folgende Übersicht zeigt die im Risikohandbuch der Sparkasse beschriebenen wesentlichen Risikokategorien:
Aufbauend auf der GuV-orientierten Risikotragfähigkeitsrechnung werden im Rahmen der Gesamtbanksteuerung die wesentlichen Risiken limitiert. Ferner ist der Umgang mit wesentlichen Risiken sowie Risikokonzentrationen in der Risikostrategie beschrieben. 5. Strukturierte Darstellung der wesentlichen Risikoarten5.1. Adressenausfallrisiken im KreditgeschäftUnter dem Adressenausfallrisiko im Kreditgeschäft verstehen wir die Gefahr, dass ein Kreditnehmer die ihm gewährten Kredite nicht bzw. nur eingeschränkt oder nicht vollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann oder will. Zur Steuerung der Adressenausfallrisiken hat der Vorstand der Sparkasse im Rahmen der Risikostrategie Ziele zur Verbesserung der Risikoposition festgelegt, die schwerpunktmäßig Bonitätsbegrenzungen und Strukturvorgaben für das Kreditneugeschäft betreffen. Grundlage jeder Kreditentscheidung ist eine detaillierte Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer. Im risiko relevanten Kreditgeschäft gemäß MaRisk ist ein zweites Kreditvotum durch den vom Markt unabhängigen Marktfolgebereich notwendig. Zum 31.12.2017 wurden etwa 45,3 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 52,4 % an wirtschaftlich Unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Diese Werte repräsentieren weitestgehend die im Verbandsdurchschnitt ermittelten Verhältnisse. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Die branchenmäßige Struktur der Ausleihungen weist gegenüber vergleichbaren Instituten eine starke Ausprägung des Dienstleistungsgewerbes auf. Dies ist in erster Linie in der ländlichen, touristisch geprägten Wirtschaftsstruktur der Region begründet. Die nachfolgende Darstellung enthält den Gesamtbetrag der Forderungen zum Bilanzstichtag, verteilt auf geografische Hauptgebiete, Hauptbranchen und vertragliche Restlaufzeiten. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung ausgewiesen. Die Ermittlung der Zahlen wird gemäß den Vorgaben der CRR (gegliedert nach Forderungsarten) vorgenommen.
Die Größenklassenstruktur der Kredite an Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Haushalte zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 10,6 % dieses Kreditvolumens entfallen auf Kredite unter 50 TEUR. 34,5 % betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen zwischen 50 TEUR und 250 TEUR. 52,9 % der Kredite bilden die Größenklassen von 250 TEUR bis unter 5 Mio. 2,0 % weisen ein Volumen über 5 Mio. EUR aus. Die Grenze nach Artikel 395 Absatz 1 CRR (Großkredit-Obergrenze) wurde im gesamten Berichtsjahr 2017 nicht überschritten. Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31.12.2017 0,8 % des Gesamtkreditvolumens. Für die Risikoklassifizierung setzen wir die von der Sparkassen-Finanzgruppe entwickelten Rating- und Scoringverfahren ein. Mit diesen Verfahren werden die einzelnen Kreditnehmer zur Preisfindung und zur Steuerung des Gesamtkreditportfolios entsprechend ihren individuellen Ausfallwahrscheinlichkeiten einzelnen Risikoklassen zugeordnet. Auf dieser Basis ermittelt die Sparkasse die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft. Die Abschirmung der Adressenausfallrisiken ist im Rahmen unserer Risikotragfähigkeitsrechnung durch das zugewiesene Risikodeckungspotenzial sichergestellt. Zur Steuerung des Gesamtkreditportfolios werden die gerateten Kreditnehmer einzelnen Risikoklassen zugeordnet. Das Gesamtrisiko unseres Kreditportfolios wird auf der Grundlage der Risikoklassifizierungsverfahren ermittelt. Den einzelnen Risikoklassen werden jeweils vom DSGV validierte Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet. Die Verlustverteilung des Kreditportfolios wird in einen "erwarteten Verlust" und einen "unerwarteten Verlust" unterteilt. Der "erwartete Verlust" als statistischer Erwartungswert wird im Rahmen der Kalkulation als Risikoprämie in Abhängigkeit von der ermittelten Ratingstufe und den Sicherheiten berücksichtigt. Der "unerwartete Verlust" (ausgedrückt als Value-at-Risk) spiegelt die möglichen Verluste wider, die unter Berücksichtigung eines Konfidenzniveaus von 99 % innerhalb der nächsten zwölf Monate voraussichtlich nicht überschritten werden. Mit Hilfe dieser Informationen werden auch die Veränderungen des Kreditportfolios analysiert. Zum 31.12.2017 weisen 58,3 % des gerateten Kundenkreditvolumens ein Rating (Standard & Poor's) aus dem Investmentgradebereich auf, 26,6 % haben eine Ratingnote zwischen BB+ bis BB-, 10,1 % zwischen B+ bis B-, 1,4 % zwischen CCC+ bis C und 3,6 % von D. Zur frühzeitigen Identifizierung der Kreditnehmer, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, setzen wir das "OSPlus-Frühwarnsystem" ein. Im Rahmen dieses Verfahrens sind quantitative und qualitative Indikatoren festgelegt worden, die eine Früherkennung von Kreditrisiken ermöglichen. Soweit einzelne Kreditengagements festgelegte Kriterien aufweisen, die auf erhöhte Risiken hindeuten, werden diese Kreditengagements einer gesonderten Beobachtung unterzogen (Intensivbetreuung). Kritische Kreditengagements werden von spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Grundlage eines Sanierungs- bzw. Abwicklungskonzeptes betreut (Problemkredite). Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Die Kreditstruktur und ihre Entwicklung im Jahr 2017 entsprechen der vom Vorstand vorgegebenen neutralen Risikoeinstellung. Von dem Gesamtbetrag an Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen entfällt der überwiegende Teil auf Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Personen. Die Direktabschreibungen, Eingänge auf abgeschriebene Forderungen, Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) und Nettozuführungen/Auflösungen von EWB entfallen nahezu ausschließlich auf im Inland ansässige Privatpersonen und Unternehmen. Der Anteil von Forderungen in Verzug (ohne Wertberichtigungen) außerhalb Deutschlands ist von untergeordneter Bedeutung. Wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen lagen zum Berichtsstichtag nicht vor. Entwicklung der Risikovorsorge:
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgendem Bereich: Bei den Kreditsicherheiten haben wir eine Konzentration im Bereich der Grundschulden auf Objekte im Ausleihbezirk. Bei der Bewertung legen wir vorsichtige Maßstäbe an, sodass sich in Verbindung mit der guten Ortskenntnis nur überschaubare Bewertungsrisiken ergeben. Diese Konzentration ist systembedingt und damit strategiekonform. Insgesamt ist unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen hinreichend diversifiziert. Die Adressenausfallrisiken entwickelten sich in 2017 nahezu konstant. Das Bewertungsergebnis Kreditgeschäft hat sich in 2017 verschlechtert. Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft bewegten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr innerhalb der vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Grenzen. 5.2. Adressenausfallrisiken der BeteiligungenUnter dem Adressenausfallrisiko aus Beteiligungen verstehen wir die Gefahr einer bonitätsbedingten Wertminderung des Unternehmenswertes. Die Adressenausfallrisiken der Beteiligungen werden gesondert untersucht. Die Risiken aus Beteiligungen beziehen wir in unser Risikomanagement ein. Aus der Beteiligung am SVWL resultieren Risiken hinsichtlich der weiteren Wertentwicklungen der Beteiligungen des SVWL, die wir in unser Risikomanagement einbeziehen. Zum 31.12.2017 bestätigten die eingeholten Unternehmensbewertungsgutachten für die einzelnen Beteiligungen des SVWL den handelsrechtlichen Wertansatz. Außerdem haftet die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Stammkapital des SVWL für unerwartete Risiken aus dem Auslagerungsportfolio "Erste Abwicklungsanstalt" (EAA), in das strategisch nicht notwendige Vermögenswerte der ehemaligen WestLB AG zwecks Abwicklung übertragen wurden und hat dazu in Vorjahren Teile ihres Jahresüberschusses in eine zweckgebundene Ansparrücklage eingestellt. Zum 31.12.2017 lag der Buchwert der Beteiligungen bei 6,7 Mio. EUR und entspricht dem beizulegendem Wert. 5.3. Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken aus HandelsgeschäftenZu den Handelsgeschäften zählen wir alle in den MaRisk festgelegten Geschäftsarten. 5.3.1. Adressenausfallrisiken aus HandelsgeschäftenUnter dem Adressenausfallrisiko aus Handelsgeschäften verstehen wir die Gefahr von Bonitätsverschlechterungen oder dem Ausfall eines Emittenten, Kontrahenten oder eines Referenzschuldners. Für die Limitierung des Adressenausfallrisikos aus Eigenanlagegeschäften setzt die Sparkasse individuelle Emittenten- und Kontrahentenlimite fest. Darüber hinaus existiert ein übergreifendes Limit für die Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften und auch für nicht bilanzwirksame Zahlungsansprüche (z. B. derivative Finanzinstrumente). Hierbei werden externe Ratings und die damit verbundenen Ausfallwahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Der Bestand der Wertpapiere entfällt auf Schuldverschreibungen und Anleihen (42,3 Mio. EUR), den Wertpapierspezialfonds (35,3 Mio. EUR) sowie sonstige Investmentfonds (8,3 Mio. EUR). Die von uns direkt gehaltenen und von Kreditinstituten emittierten Wertpapiere weisen nahezu vollständig ein Rating aus dem Investment Grade-Bereich auf oder sind nicht geratet. Bei den Wertpapieren ohne Rating handelt es sich überwiegend um Anteile an Investmentfonds. Für die im Wertpapierspezialfonds gehaltenen Anlagen bestehen Anlagerichtlinien, die die zulässigen Anlagen in Schuldverschreibungen, in bestimmte Renten- und Aktienfonds mit unterschiedlichen Ausrichtungen sowie die Maximalanteile für die jeweiligen Assetklassen definieren. Darüber hinaus wird der Geschäftsumfang durch die vom Vorstand vorgegebene Risikostrategie und durch Rahmengrundsätze begrenzt. Das Adressenausfallrisiko aus Handelsgeschäften wird über Mindestratings und Limite für einzelne Emittenten begrenzt. Das Limitsystem dient u. a. der Steuerung von Konzentrationsrisiken. In der internen Steuerung werden zur Berechnung des Adressenausfallrisikos die historischen Ausfallwahrscheinlichkeiten von S&P zugrunde gelegt. Falls einzelne Papiere über kein Rating von S&P verfügen, greifen definierte Regeln, um das Adressenausfallrisiko abzubilden. Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an und Wertpapiere von Landesbanken, die sich zum Jahresende auf 47,6 Mio. EUR beliefen. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie unsere Beteiligungen, die nahezu ausschließlich auf Gesellschaften der Sparkassenorganisation entfallen. Der Bestand an Wertpapieren ausländischer Emittenten liegt zum Stichtag 31.12.2017 bei 14,1 Mio. EUR. 6,8 Mio. EUR entfallen auf Schuldverschreibungen von Kreditinstituten, die ihren Sitz in europäischen Staaten haben. Hiervon weisen 4,8 Mio. EUR ein Länderrating von AAA (Standard & Poor's) sowie 2,0 Mio. EUR ein Länderrating von AA+ bis AA- (Standard & Poor's) auf. 7,3 Mio. EUR entfallen auf Staatsanleihen von EU-Mitgliedsstaaten, die ein Länderrating von BBB+ bis BBB- (Standard & Poor's) aufweisen. Zum Stichtag 31.12.2017 beträgt der Buchwert unserer Finanzanlagen in Staatsanleihen der PIIGS-Staaten insgesamt 4,2 Mio. EUR. Davon entfallen jeweils 1,0 Mio. EUR auf Italien und Spanien und 2,2 Mio. EUR auf Portugal. Von griechischen Unternehmen und Kreditinstituten emittierte Anleihen befanden sich zum Stichtag nicht im Bestand der Wertpapiereigenanlagen der Sparkasse. Der Anteil von Staats-, Unternehmens- und Bankanleihen aus den PIIGS-Staaten, die indirekt über Investmentfonds gehalten werden, liegt im Verhältnis zum gesamten Marktwert des Bestandes der Eigenanlagen bei rund 7,0 %. Die Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften bewegten sich in Summe im abgelaufenen Geschäftsjahr innerhalb der vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Grenzen. Im Hinblick auf den relativ geringen Umfang und die breite Diversifikation der Wertpapiere von Emittenten mit Sitz im Ausland ist das Länderrisiko aus dem Handelsgeschäft vertretbar. 5.3.2. Marktpreisrisiken aus HandelsgeschäftenMarktpreisrisiken beschreiben die Gefahren negativer Entwicklungen der Geld- und Kapitalmärkte für die Sparkasse. Diese ergeben sich aus Veränderungen der Marktpreise von z. B. Wertpapieren, Immobilien und aus Schwankungen der Zinssätze. In der Risikostrategie hat der Vorstand die grundlegende Anlagestrategie festgelegt. Der Bestand der bilanzwirksamen Handelsgeschäfte hat sich zum Bilanzstichtag wie folgt entwickelt:
Die Ermittlung der Marktpreisrisiken der bewertungsrelevanten Handelsgeschäfte (Position 3 bis 6) erfolgt anhand von Overnight- und Value-at-Risk-Szenarien, letztere mit einer fest vorgegebenen Haltedauer von 63 Tagen. Darüber hinaus wird eine laufend aktualisierte Bewertung zu Marktpreisen (Mark-to-Market) durchgeführt. Durch die Vorgabe verschiedener Parameter ist es auch in einer Phase nicht funktionierender Märkte möglich, realistische Kurse zu ermitteln. Der Risikoermittlung liegt eine historische Simulation zugrunde, die es erlaubt, den Wert des Portfolios mit unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten zu berechnen. Im Normalfall werden die Risiken mit einer 99 %igen Eintrittswahrscheinlichkeit berechnet. Die historische Simulation stützt sich jeweils auf die vergangenen 500 Handelstage. Es wird eine 63-tägige Haltedauer unterstellt. Diese Simulation zeigt mögliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Sparkasse, so dass ggf. Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden können. Die Überwachung des Marktpreisrisikos wird im Controlling mit Hilfe des Systems SimCorp Dimension unter strenger Beachtung der Funktionstrennung zum Handel wahrgenommen. Es wird wöchentlich berechnet, ob sich die Adressenausfall- und Marktpreisrisiken innerhalb der vorgegebenen handelsrechtlichen Limite bewegen. Darüber hinaus werden in der Risikotragfähigkeitsrechnung Einzellimite als Teilbeträge des Risikobudgets vergeben. Bei Überschreitung von Limiten bzw. der vordefinierten Frühwarngrenzen ist vorgesehen, dass der Gesamtvorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Marktpreisrisiken entscheidet. Der Vorstand wird wöchentlich über die Ergebnisse und die Risikosituation informiert. Die Wertveränderungen aus Marktpreisrisiken an den Kapitalmärkten bewegten sich unter den von uns vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Limiten. 5.3.3. AktienkursrisikenAktienkursrisiken beschreiben die Gefahr, dass durch Preisveränderungen auf den Aktienmärkten die jeweiligen Bestände bzw. offenen Positionen an Wert verlieren und dadurch Verlust entsteht. Aktien werden in einem begrenzten Umfang ausschließlich über Investmentfonds im Wertpapier-Spezialfonds gehalten. 5.4. ZinsänderungsrisikenUnter dem Zinsänderungsrisiko wird in der periodisch orientierten Sichtweise die negative Abweichung des Zinsüberschusses von einem zuvor erwarteten Wert verstanden. Die Abschreibungsrisiken für festverzinsliche Wertpapiere berücksichtigen wir in den Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften. Die Messung und Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt auf periodenorientierter Basis. Dieser Steuerungsansatz wird eingesetzt, um Erträge zu optimieren und Risiken aus der Fristentransformation zu begrenzen. Das Zinsüberschussrisiko wird mit unterschiedlichen Anpassungsgeschwindigkeiten variabel verzinslicher Aktiv- und Passivposten sowie unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien berechnet. Der ermittelte Risikobetrag wird im Rahmen der handelsrechtlichen Risikotragfähigkeitsbetrachtung berücksichtigt. Die handelsrechtlichen Ergebnisgrößen werden mittels einer quartalsweisen Simulationsrechnung unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien einander gegenübergestellt. Anhand dieser Berechnungen werden für die Sparkasse besonders belastende bzw. günstige Konstellationen ermittelt. Die Ergebnisse fließen parallel in die Überlegungen zur Disposition des Zinsbuches ein. Über die Entwicklung der Zinsänderungsrisiken wird der Gesamtvorstand mindestens vierteljährlich unterrichtet. Auf Basis des Rundschreibens 11/2011 der BaFin vom 09.11.2011 (Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch; Ermittlung der Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung) haben wir zum Stichtag 31.12.2017 die barwertige Auswirkung einer Ad-hoc-Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um + bzw. - 200 Basispunkte errechnet. Die Verminderung des Barwertes gemessen an den regulatorischen Eigenmitteln betrug 20,5 % und lag damit über der Schwelle von 20 %. Vor dem Hintergrund der angemessenen Kapitalausstattung und der damit verbundenen Risikotragfähigkeit sowie der entspannten Risikolage halten wir das Zinsänderungsrisiko für vertretbar. Das Zinsänderungsrisiko der Sparkasse lag im Jahr 2017 innerhalb der vorgegebenen Limite. 5.5. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können (Liquiditätsrisiko im engeren Sinne), zusätzliche Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktzinsen beschafft werden können (Refinanzierungsrisiko) oder vorhandene Vermögenswerte nur mit Preisabschlägen verwertet werden können (Marktliquiditätsrisiko). Das Liquiditätsrisiko wird durch eine angemessene Liquiditätsvorsorge und eine ausgewogene Strukturierung der Fälligkeiten der Aktiva und Passiva gesteuert. Zur regelmäßigen Überwachung der Liquidität werden monatlich die Zahlungsmittel und Zahlungsverpflichtungen der Sparkasse mit Fälligkeit innerhalb des nächsten Jahres in der Liquiditätsübersicht gegenübergestellt. Zusätzlich werden die Liquiditätsressourcen der Sparkasse in der Liquiditätsliste erfasst. Die durch § 11 KWG in Verbindung mit der Liquiditätsverordnung und den MaRisk vorgegebenen Anforderungen über eine ausreichende Liquidität wurden zu jedem Zeitpunkt eingehalten. Im Hinblick auf die Ausstattung mit liquiden Mitteln, die erwarteten Liquiditätszuflüsse sowie die Kredit- und Refinanzierungsmöglichkeiten ist dies auch für die Zukunft gewährleistet. Die Liquiditätskennzahl (Quotient aus den liquiden Aktiva und den Liquiditätsabflüssen für den folgenden Monat) lag stets deutlich über dem erforderlichen Mindestwert von 1,0. Sie bewegte sich im Betrachtungszeitraum zwischen einem Wert von 1,90 und 3,57. Ferner werden zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Infolge der Finanzkrise führt die Aufsicht neue Liquiditätskennzahlen für Kreditinstitute ein. Während mit der Liquidity Coverage Ratio (LCR) das kurzfristige Liquiditätsrisiko bewertet werden soll, dient die Net Stable Funding Ratio (NSFR) dazu, das strukturelle Liquiditätsrisiko zu messen. Die LCR wird stufenweise eingeführt. Ab dem 1. Oktober 2015 muss der Bestand an hochliquiden Aktiva den Nettomittelabfluss unter Stress zu 60 % abdecken, ab 2016 zu 70 % und 2017 zu 80 %. Ab 2018 gilt die LCR vollumfänglich, die hochliquiden Aktiva müssen dann 100 % der Nettomittelabflüsse im Stressszenario abdecken. Im laufenden Jahr hat die Sparkasse zu jedem Meldestichtag die geforderte Mindestquote übertroffen. Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR beträgt zum Bilanzstichtag 146 %; sie lag im Jahr 2017 zwischen 96 % und 378 %. Die NSFR befindet sich noch in der Beobachtungsphase. Erste Testrechnungen zeigen jedoch, dass die Sparkasse diese Quote bereits heute erfüllt. Die Sparkasse hat ein "einfaches Kostenverrechnungssystem" (BTR 3.1 TZ 5, Erläuterung) implementiert. Die Vorgaben zur Steuerung der Liquiditätsrisiken hat der Vorstand in der Risikostrategie und internen Organisationsrichtlinien festgelegt. Neben einer täglichen Disposition wird auf eine ausgewogene Strukturierung der Fälligkeiten der eigengemanagten Wertpapiere geachtet. Darüber hinaus bestehen zur Abdeckung eines kurzfristig auftretenden Liquiditätsbedarfs umfangreiche Refinanzierungsmöglichkeiten bei der Deutschen Bundesbank und anderen Kreditinstituten. Zu diesem Zweck führt die Sparkasse eine interne Liquiditätsliste. Um mögliche Liquiditätsengpässe frühzeitig erkennen zu können, hat die Sparkasse ein Frühwarnsystem eingerichtet, welches Gefahrenquellen identifiziert und das Einleiten entsprechender Gegensteuerungsmaßnahmen ermöglicht. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 5.6. Operationelle RisikenOperationelle Risiken werden als Gefahr von Schäden verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Zur Steuerung der betrieblichen Risiken dienen Arbeitsanweisungen, Kontrollen und automatisierte Sicherheitsmaßnahmen. Eventuelle Schadensfälle sind zum Teil durch Versicherungen gedeckt. Rechtliche Risiken werden durch die sorgfältige Prüfung der Vertragsgrundlagen und den Einsatz von Standardverträgen reduziert. Verhaltensrisiken, die durch Betrug, Irrtum oder Fahrlässigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Dritten hervorgerufen werden, begegnet die Sparkasse mit angemessenen Kontrollsystemen, deren Funktionsfähigkeit laufend von den Führungskräften der jeweiligen Betriebsstellen überwacht und von der Internen Revision geprüft wird. Für technische Risiken hat die Sparkasse Notfallkonzepte entwickelt, die die Funktionsfähigkeit des Betriebsablaufs auch bei unvorhersehbaren Ereignissen sicherstellen. Die Sparkasse setzt zudem eine vom DSGV empfohlene Schadensfalldatenbank ein, in der Schadensfälle systematisch erfasst und regelmäßig ausgewertet werden. Der Vorstand wird jährlich über Art und Umfang eingetretener Schadensfälle und die eingeleiteten Maßnahmen unterrichtet. Es ist geregelt, dass bedeutende Schadensfälle im Sinne der MaRisk ad-hoc berichtet und unverzüglich analysiert werden. Die operationellen Risiken sind nach unserer derzeitigen Einschätzung für die künftige Entwicklung der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das vorgegebene Risikolimit von 0,1 Mio. EUR wurde jederzeit eingehalten. 6. Gesamtbeurteilung der RisikolageDie Risikotragfähigkeitsberechnungen zeigen ein angemessenes Verhältnis zwischen eingegangenen Risiken und vorhandener Risikodeckungsmasse. Die Risikotragfähigkeit war und ist gegeben. Die aus der Risikotragfähigkeit abgeleiteten Limite für die wesentlichen Risiken wurden im Jahr 2017 in Summe eingehalten. Die Risikotragfähigkeit war und ist auch in den von der Sparkasse simulierten Stresstests gegeben. Die Sparkasse ist somit in der Lage, die simulierten Krisenszenarien zu verkraften. Risiken der künftigen Entwicklung, die für die Sparkasse bestandsgefährdend sein können, sind nach der Risikoinventur nicht erkennbar. Die zur Deckung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen vorhandenen Eigenmittel übertreffen die Anforderungen. Die Gesamtkapitalquote gemäß Artikel 92 CRR beträgt zum Bilanzstichtag 14,9 %. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Würdigung und Abschirmung aller Risiken als ausgewogen. 7. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Prognosebericht)Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Insofern können die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. 7.1. GeschäftsentwicklungDer Konjunkturaufschwung in Deutschland wird sich im Jahr 2018 aller Voraussicht nach fortsetzen. Der Sachverständigenrat rechnet mit einem Wirtschaftswachstum von 2,2 %. Die Wirtschaft wächst erneut stärker als ihr Potenzial und kommt demnach allmählich in eine Boomphase. Aufgrund der zunehmenden Kapazitätsauslastung dürfte die Investitionsneigung der privaten Unternehmen weiter steigen. Positive Impulse gehen von den weiterhin günstigen Finanzierungsbedingungen aus, an denen sich aufgrund der kaum veränderten Geldpolitik im kommenden Jahr wenig ändern dürfte. Für das kommende Jahr rechnet der Sachverständigenrat mit einem Anstieg des Verbraucherpreisniveaus um 1,8 %. Dafür sprechen der erwartete Auftrieb der Erzeugerpreise und die mehrheitlich aufwärts gerichteten Preiserwartungen der Unternehmen. Darüber hinaus wird der mit der zunehmenden Knappheit am Arbeitsmarkt etwas höhere Lohnkostendruck wohl nach und nach an die Verbraucher weitergereicht. Auch die Konjunkturaussichten in Westfalen-Lippe sind weiter recht günstig. Ein Ende des langanhaltenden Aufschwungs ist derzeit nicht in Sicht. Triebkraft der Expansion ist und bleibt die inländische Verwendung. Die Privathaushalte sind aufgrund der positiven Einkommens- und Beschäftigungsaussichten weiter in ausgesprochen guter Konsumlaune. Bedingt durch niedrige Finanzierungskosten und die geringen Renditen alternativer Kapitalanlagen bleiben auch die Bauinvestitionen eine Hauptstütze des Aufschwungs. Darüber hinaus zeichnet sich nach einer langen Durststrecke eine Ausweitung der Ausrüstungsinvestitionen durch die privaten Unternehmen ab. Die Auslastung der Produktionskapazitäten hatte bereits durch die dauerhaft hohe Binnennachfrage zugenommen. Ein zusätzlicher Schub kam zuletzt von spürbar verbesserten Exporten. Stimulierend wirkte insbesondere der fortgesetzte Konjunkturaufschwung im Euro-Raum, dem für Westfalen-Lippe wichtigsten Absatzmarkt. Vor diesem Hintergrund rechnen wir für 2018 mit einem Anstieg im Kreditgeschäft von 1,9 %. Im langfristigen Geschäft wird mit einem Zuwachs von 2,2 % gerechnet, während wir im kurz- und mittelfristigen Geschäft um 0,9 % rückläufige Bestände erwarten. Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Die Sparquote wird vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung konstant bleiben. In Anbetracht dieses Umfelds wollen wir mit der an den Kundenbedürfnissen ausgerichteten ganzheitlichen Beratung sowie dem umfassenden Produktangebot und der fortwährenden Marktbeobachtung Kundengelder halten und hinzugewinnen. Insgesamt erwarten wir für 2018 ein Wachstum der Kundengeldanlagen (inklusive Wertpapieren) von 1,0 %. Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund fälliger Wertpapiereigenanlagen bis zum Jahresende 2018 einen Rückgang auf ca. 385 Mio. EUR. Im Dienstleistungsgeschäft erwarten wir in Folge der guten Ergebnisse 2017 für 2018 bei Bausparverträgen Vermittlungen auf dem Niveau des Vorjahres und bei Immobilienvermittlungen ein rückläufiges Volumen. Bei den Wertpapierumsätzen rechnen wir mit rückläufigen Umsätzen, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Inkrafttreten der Finanzmarktrichtlinie MiFID II und der Finanzmarktverordnung MiFIR zum 03.01.2018 geändert haben. Bei der Vermittlung von Lebens- und Sachversicherungen gehen wir aufgrund des ganzheitlichen Beratungsansatzes von einem Anstieg der Vermittlungen aus. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die Risiken liegen - neben den in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmerischen und banküblichen Gefahren - hauptsächlich in einem Nachlassen der weltwirtschaftlichen Dynamik aufgrund der Wirtschaftslage in den Schwellenländern, insbesondere China oder eines deutlichen Anstiegs der Inflation. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Eskalation des NordkoreaKonfliktes oder ein ungeordneter EU-Austritts-Prozess Großbritanniens die realwirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen können. Des Weiteren könnten massive Handelsbeschränkungen der US-Regierung sowie Gegenmaßnahmen betroffener Staaten zu einem Handelskrieg eskalieren. Dies könnte zu einem weltweiten Konjunktureinbruch mit negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität führen. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur, falls die Niedrigzinsen, ein gestiegenes Vertrauen und deutliche Produktivitätszuwächse trotz hoher Kapazitätsauslastungen zu überraschend starkem Wachstum ohne nennenswert steigende Inflationsraten führen. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen. Weiterhin sehen wir Chancen im Zinsbuch bei einer steileren Zinsstrukturkurve und einem anhaltenden relativ geringen Zinsniveau des Geldmarktes. Weitere Chancen versprechen wir uns auf dem Weg zur Multikanalsparkasse. Mit den begonnenen Maßnahmen erzielt die Sparkasse über ein wettbewerbsfähiges Multikanalangebot eine bessere bedürfnisorientierte Kundenfokussierung. Neukundengewinnung und Steigerung der Produktnutzung in allen Kundensegmenten könnten schneller vorangehen als geplant. Im Ergebnis könnten die Provisionseinnahmen stärker steigen. 7.2. FinanzlageFür das Jahr 2018 sind derzeit keine größeren Investitionen geplant. Nach unseren Planungen wird die Liquiditätsdeckungsquote LCR durchgängig über dem in der Risikostrategie festgelegten Mindestwert von 102,5 % liegen. 7.3. ErtragslageDie Entwicklung des Betriebsergebnisses vor Bewertung wird maßgeblich durch den Zinsüberschuss geprägt. Der Zinsüberschuss wird durch die Zinsentwicklung und die Zinsstruktur am Geld- und Kapitalmarkt maßgeblich beeinflusst. Die Europäische Zentralbank hat angekündigt, zur Erhöhung der Inflationsrate das Zinsniveau weiterhin auf dem niedrigen Niveau zu belassen. Insofern ist die weiterhin flache Zinsstrukturkurve mit der damit verbundenen begrenzten Möglichkeit der Fristentransformation von maßgeblicher Bedeutung. Chancen bestehen insbesondere in einer steileren Zinsstrukturkurve. Eine stärkere Verflachung der Zinsstrukturkurve hätte dagegen schmälernde Auswirkungen auf den Zinsüberschuss der Sparkasse. Aufgrund des intensiven Wettbewerbs im Kreditgewerbe erwarten wir rückläufige Konditionsbeiträge aus dem Kundengeschäft. Zudem wird der durchschnittliche Zinssatz der Kundenforderungen stärker sinken als der der Kundenverbindlichkeiten. Aus den vorgenannten Effekten resultiert für das kommende Jahr per Saldo voraussichtlich ein unter dem Jahr 2017 liegender Zinsüberschuss auf Basis von Betriebsvergleichszahlen von insgesamt 7,6 Mio. EUR. Im Provisionsüberschuss erwarten wir für das nächste Jahr einen leichten Rückgang der Erträge um 0,1 Mio. EUR. Insbesondere aus dem Wertpapiergeschäft im Kundenauftrag planen wir geringere Erträge ein. Die Verwaltungsaufwendungen auf Basis des Betriebsvergleichs werden sich nach unseren Planungen im Jahr 2018 um 4,3 % gegenüber 2017 erhöhen. Insbesondere aufgrund der kalkulierten Tarifabschlüsse sowie eines leicht erhöhten Personalbestandes wird sich ein Personalmehraufwand auf Basis von Betriebsvergleichszahlen von 4,2 % ergeben. Der Sachaufwand wird sich gegenüber 2017 um 4,6 % erhöhen. Insbesondere sollen höhere Ausgaben für Marketing und Fortbildung erfolgen. Zudem werden sich die Kosten für Kunden- und Kreditkarten erhöhen. Auf Basis des SparkassenBetriebsvergleichs planen wir unter den vorgestellten Annahmen für das Jahr 2018 mit einem Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 0,75 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von 386,4 Mio. EUR. Für das Jahr 2018 ist das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft und im Kreditgeschäft nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. In den Planungen für 2018 gehen wir von einem gegenüber 2017 negativeren Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft aus. Im Kreditgeschäft rechnen wir für 2018 mit einem auf dem Niveau des Vorjahres liegenden negativen Bewertungsergebnis. In der Unternehmensplanung berücksichtigen wir die erwarteten Verluste aus dem Kreditrisikomodell. Den Risiken steht ein ausreichendes Risikodeckungspotenzial gegenüber. Mittels aktiven Kreditrisikomanagements sind wir bestrebt, erkannte Risiken zu mindern und neue Risiken zu vermeiden. Den Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge erwarten wir im Jahr 2018 bei 1,0 Mio. EUR. Aufgrund der regulatorischen Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen) können sich Belastungen auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse ergeben. Die Sparkasse richtet sich an den in der "Geschäftsstrategie der Sparkassen" des DSGV definierten Zielgrößen (u. a. bilanzielle Eigenkapitalrentabilität und Cost-Income-Ratio) aus. Für 2018 erwarten wir gemäß dieser Definition eine bilanzielle Eigenkapitalrentabilität von 4,7 %. Bei der Cost-Income-Ratio erwarten wir für 2018 ein Verhältnis von 72,4 %. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine angemessene Eigenkapitalzuführung gesichert sein. Das geplante Wachstum kann mit einer weiterhin soliden Eigenkapitalausstattung dargestellt werden. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtsparkasse Schmallenberg Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Stadtsparkasse Schmallenberg bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtsparkasse Schmallenberg für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung von Beteiligungen 2. Bewertung der Forderungen an Kunden Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt aufgebaut: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen 1. Bewertung von Beteiligungena) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2017 Beteiligungen unter der Bilanzposition Aktiva 7 ausgewiesen. Nach den Angaben im Anhang gemäß § 285 Nr. 11 HGB (Abschnitt C.) entfallen sie nahezu ausschließlich auf die Anteile am Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL). Der SVWL hält seinerseits Beteiligungen im Wesentlichen an Unternehmen der Sparkassen Finanzgruppe. Da weder für die unmittelbaren noch für die mittelbaren Beteiligungen regelmäßig beobachtbare Marktpreise vorliegen, ist es für die Bewertung des Anteilsbesitzes notwendig, auf Bewertungsmodelle bzw. Wertgutachten zurückzugreifen. Da die in die Bewertung einfließenden Parameter wesentlich die Wertermittlung beeinflussen, war dieser Sachverhalt angesichts der Höhe der Beteiligungsbuchwerte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorgehensweise der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) nachvollzogen sowie das Interne Kontrollsystem der Sparkasse zur Bewertung der Beteiligungen beurteilt. Die für die Bestimmung des Wertansatzes herangezogenen Unterlagen haben wir in Bezug auf deren Eignung, Aktualität, Methodik sowie die Nachvollziehbarkeit der Wertermittlung gewürdigt. Damit einhergehend haben wir uns ein Verständnis über die den Wertermittlungen zugrunde liegenden Ausgangsdaten, Wertparameter und getroffenen Annahmen verschafft, diese kritisch gewürdigt und beurteilt, ob sie in vertretbaren Bandbreiten liegen. Die vom Vorstand zur Bewertung der Beteiligungen angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind hinreichend dokumentiert und begründet. Sie konnten von uns nachvollzogen werden und liegen innerhalb vertretbarer Bandbreiten. c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Angaben zu Aktiva 7 (Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte B.3.4 und D.5.2). 2. Bewertung der Forderungen an Kundena) Die Forderungen an Kunden werden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen und machen rund 61,2 % der Bilanzsumme aus. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Für die Rechnungslegung sind zur Bewertung der Forderungen die Kreditprozesse von besonderer Bedeutung. b) Im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- und Funktionsprüfungen. Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Als Auswahlkriterien haben wir unter anderem Erhöhungen der Kredit- und Blankokreditvolumina, Verschlechterungen der Ratingnoten und Hinweise aus dem Frühwarnverfahren eingesetzt. Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt. c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte B.3.2 und D.5.1). Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten und unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Ralf Thiemann.
Münster, 11.05.2018 Sparkassenverband
Westfalen-Lippe
Thiemann, Wirtschaftsprüfer Bericht des VerwaltungsratesDer Vorstand hat den Verwaltungsrat in sechs Sitzungen über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadtsparkasse Schmallenberg unterrichtet. Der Verwaltungsrat hat in geeigneter Weise die Geschäftsführung überwacht. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe hat den Jahresabschluss 2017 sowie den Lagebericht für das Jahr 2017 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Gem. § 15 Abs. 2d SpkG NW hat der Verwaltungsrat den Jahresabschluss 2017 in geprüfter Fassung festgestellt und den Lagebericht des Vorstandes gebilligt. Er hat der Vertretung des Trägers vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in die Sicherheitsrücklage einzustellen. Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Schmallenberg, den 29.05.2018 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Halbe, Bürgermeister Beschluss des TrägersDie Stadtvertretung fasst in gemeinsamer Abstimmung der Punkte 1, 2 und 4 und separater Abstimmung des Punktes 3 jeweils einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Der Lagebericht und der Jahresabschluss der Stadtsparkasse Schmallenberg für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bestätigungsvermerk des Sparkassenverbandes WestfalenLippe werden in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis genommen. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 495.692,41 € ist wie folgt zu verwenden:
3. Den Organen der Stadtsparkasse wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. 4. Der Jahresabschluss ist entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu veröffentlichen.
Schmallenberg, den 12.07.2018 Der Bürgermeister |
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