Hermann Heinendirk Baugesellschaft mbHLiquidiert

48607 Ochtrup, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Steinfurt HRB 1587
Eingetragen
5.2.1982
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenMaurerarbeitenErrichtung von Fertigteilbauten
Gegenstand
Durchführung von Maurer- und Stahlbetonarbeiten. Die Gesellschaft ist zu artverwandten Geschäften berechtigt.

Historie

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Management

NameRolle
Georg Heinendirk
seit 2.1.2020
Liquidator
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

46.800 €
90.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hermann Heinendirk Baugesellschaft mbH

Ochtrup

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

1,00

II. Sachanlagen

28.298,00

39.098,00

III. Finanzanlagen

320,00

320,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

7.090,17

102.118,41

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

405.007,70

639.956,92

III. Wertpapiere

0,00

0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

357.951,32

63.581,03

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.370,00

1.390,00

D. Aktive latente Steuern

2.560,00

2.353,00

Summe Aktiva

802.598,19

848.818,36



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

52.000,00

52.000,00

II. Kapitalrücklage

0,00

0,00

III. Gewinnrücklagen

20.639,00

20.639,00

IV. Bilanzgewinn

465.043,83

534.344,32

B. Rückstellungen

188.195,29

191.884,01

C. Verbindlichkeiten

76.720,07

49.951,03

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

802.598,19

848.818,36

ANHANG

Angaben und Erläuterungen zu Besonderheiten der Form, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft ist unter der Firma Hermann Heinendirk Baugesellschaft mbH mit Sitz in Ochtrup im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter der Nummer HRB 1587 eingetragen.

Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2018 wird nach den Rechnungslegungs­vorschriften des HGB sowie den sie ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden die Erleichterungsvorschriften der §§ 274 a und 288 HGB in Anspruch genommen. Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wird zusätzlich von der Erleichterungsvorschrift des § 326 HGB Gebrauch gemacht.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Gegenüber dem Vorjahr werden keine Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen:
Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wird beachtet.

Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen.

Im Einzelnen sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Anlagevermögen:

Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungs­kosten aktiviert und, soweit abnutzbar, planmäßig linear über maximal fünf Jahre abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden, soweit erforderlich, vorgenommen.

Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das mit BilMoG neu geschaffene Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und Entwicklungskosten werden daher sofort in voller Höhe als Aufwand verbucht.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfas­sen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemein­kosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht aktiviert. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzie­rung der Herstellung verwendet wird, sind in den Herstellungskosten nicht enthalten. Die Ab­schreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungs­methode. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Ab­schreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorlie­gen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten An­schaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.

Nutzungsdauer der Sachanlagen

Technische Anlagen und Maschinen

3 bis 10 Jahre

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

3 bis 10 Jahre

Für selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von bis zu € 410,00 wird von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entneh­men. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der Börsenkurs permanent über sechs Monate hinweg 20% oder in den vergangenen zwölf Monaten im Monatsdurchschnitt 10% unter den Anschaffungskosten liegt. Diese Parameter stellen deutliche Indikatoren für eine signifikante oder länger anhaltende Abnahme des Börsenkurses als objektive Hinweise auf eine nachhaltige Wertminderung dar. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebotes werden bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.

Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst.

Umlaufvermögen:

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren beizule­genden Werten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anla­gevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht aktiviert. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung verwendet wird, sind in den Herstellungskosten nicht enthalten. Abwertungen werden für Bestandsrisiken vorgenommen, die sich aus geminderter Verwertbarkeit bzw. verminderten Marktpreisen ergeben, sowie im Rah­men der verlustfreien Bewertung von unfertigen Erzeugnissen und Leistungen in angemessenem und ausreichendem Umfang.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. zu Anschaffungs­kosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Abschreibungen auf Forderungen werden entspre­chend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet. Unverzinsliche oder unterhalb der markt­üblichen Verzinsung liegende Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr sind abgezinst.

Wertpapiere sind mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Rückstellungen:

Die Rückstellungen beinhalten in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen) angesetzt. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

Verbindlichkeiten:

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.

Latente Steuern:

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuer­lichen Wertansätzen von Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt.

Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuer­satzes sowie entsprechend des gewerbesteuerlichen Hebesatzes der Stadt Ochtrup. Unter Berück­sichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer ergibt sich für das Geschäftsjahr 2018 ein Steuersatz von 30,18%.

Währungsumrechnung:

Forderungen, Sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere, Flüssige Mittel, Rückstellungen, Finanzschulden und andere Verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz

Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben € 0,00
(i.Vj. € 112.319,90) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Vorsorgen für ausstehende Rechnungen, für Bauvorhaben, Gewährleistungsverpflichtungen und Personalaufwendungen enthalten.

Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Soweit die Restlaufzeit bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit von mehr als einem Jahr anhand der ver­traglichen Vereinbarungen nicht abschließend ermittelt werden kann, wird für die Restlaufzeit bis zu einem Jahr der Betrag der Tilgung bis zur Bilanzaufstellung angesetzt.

Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführer der Gesellschaft sind

Dipl.-Ing. Georg Heinendirk, Kreuzweg 66, 48607 Ochtrup,

Kauffrau Manuela Heinendirk, Kreuzweg 66, 48607 Ochtrup

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer wird mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die Gesellschaft beschäftigt neben den Geschäftsführern keine Mitarbeiter.

Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden nicht vorgenommen.

 

Ochtrup, den 23. Dezember 2019

gez. Georg Heinendirk

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. Dezember 2019

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