Hermann Heinendirk Baugesellschaft mbHLiquidiert
48607 Ochtrup, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Georg Heinendirk seit 2.1.2020 | Liquidator |
Manuela, geb. Schnarelt Heinendirk seit 2.1.2020 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hermann Heinendirk Baugesellschaft mbHOchtrupJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ
ANHANGAngaben und Erläuterungen zu Besonderheiten der Form, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses Die Gesellschaft ist unter der Firma Hermann Heinendirk Baugesellschaft mbH mit Sitz in Ochtrup im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter der Nummer HRB 1587 eingetragen. Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2018 wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften des HGB sowie den sie
ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. Gegenüber dem Vorjahr werden keine Änderungen
in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen:
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen. Im Einzelnen sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Anlagevermögen: Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und, soweit abnutzbar, planmäßig linear über maximal fünf Jahre abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden, soweit erforderlich, vorgenommen. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das mit BilMoG neu geschaffene Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und Entwicklungskosten werden daher sofort in voller Höhe als Aufwand verbucht. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfassen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht aktiviert. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung verwendet wird, sind in den Herstellungskosten nicht enthalten. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
Für selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von bis zu € 410,00 wird von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der Börsenkurs permanent über sechs Monate hinweg 20% oder in den vergangenen zwölf Monaten im Monatsdurchschnitt 10% unter den Anschaffungskosten liegt. Diese Parameter stellen deutliche Indikatoren für eine signifikante oder länger anhaltende Abnahme des Börsenkurses als objektive Hinweise auf eine nachhaltige Wertminderung dar. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebotes werden bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Umlaufvermögen: Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht aktiviert. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung verwendet wird, sind in den Herstellungskosten nicht enthalten. Abwertungen werden für Bestandsrisiken vorgenommen, die sich aus geminderter Verwertbarkeit bzw. verminderten Marktpreisen ergeben, sowie im Rahmen der verlustfreien Bewertung von unfertigen Erzeugnissen und Leistungen in angemessenem und ausreichendem Umfang. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Abschreibungen auf Forderungen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr sind abgezinst. Wertpapiere sind mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Rückstellungen: Die Rückstellungen beinhalten in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen) angesetzt. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Latente Steuern: Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie entsprechend des gewerbesteuerlichen Hebesatzes der Stadt Ochtrup. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer ergibt sich für das Geschäftsjahr 2018 ein Steuersatz von 30,18%. Währungsumrechnung: Forderungen, Sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere, Flüssige Mittel, Rückstellungen, Finanzschulden und andere Verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben € 0,00
In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Vorsorgen für ausstehende Rechnungen, für Bauvorhaben, Gewährleistungsverpflichtungen und Personalaufwendungen enthalten. Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Soweit die Restlaufzeit bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit von mehr als einem Jahr anhand der vertraglichen Vereinbarungen nicht abschließend ermittelt werden kann, wird für die Restlaufzeit bis zu einem Jahr der Betrag der Tilgung bis zur Bilanzaufstellung angesetzt. Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführer der Gesellschaft sind Dipl.-Ing. Georg Heinendirk, Kreuzweg 66, 48607 Ochtrup,
Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer wird mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesellschaft beschäftigt neben den Geschäftsführern keine Mitarbeiter. Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden nicht vorgenommen.
Ochtrup, den 23. Dezember 2019 gez. Georg Heinendirk Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. Dezember 2019 |
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