TESVOLT Energy GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philipp Dipl. Kfm. Koecke seit 2.6.2022 | Geschäftsführer |
Daniel Hannemann seit 6.8.2014 | Geschäftsführer |
Simon Schandert seit 6.8.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 40.25% | |
| 11.88% | |
| 6.86% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
5 von 10 Anteilseignern sichtbar
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TESVOLT GmbHLutherstadt WittenbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019A K T I V A
P A S S I V A
ANHANG FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2019
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen TESVOLT GmbH und ist beim Amtsgericht Stendal unter HRB 20947 eingetragen. B. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Grundsätzliche Angaben Die Bilanz zum 31. Dezember 2019 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahres 2019 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung ohne Vorjahresangaben aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des §267 Abs. 1 HGB Anwendung. Sie nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. C. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN 1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1.1 Bilanzierungsmethoden Die Bilanz wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 264, 265-266, 268-274, 276-278 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§252-256a HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 1.2 Bewertungsmethoden Die Bewertung wurde trotz einer bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§252 Abs.1 Nr.2 HGB) vorgenommen, da die durch die gesetzlichen Vertreter getroffenen Maßnahmen zur weiteren Wachstumsfinanzierung der Gesellschaft zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit führen. Darüber hinaus wurde für Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 1.190 ein Rangrücktritt in der Weise erklärt, dass der Gläubiger zur Abwendung einer möglichen Überschuldung hinter die Forderungen aller anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger zurücktritt, es sei denn, es handelt sich um solche Gläubiger, die ebenfalls einen Rangrücktritt erklärt haben. Die Erfüllung des nachrangigen Anspruchs kann nur aus einem etwaigen frei verfügbaren Jahres- oder Liquiditätsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten des Gläubigers übersteigenden frei verfügbaren Vermögens geltend gemacht werden, und zwar nur nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger im Sinne des § 39 Abs. 1 InsO und im Range vor den Einlagerückgewähransprüchen der Gesellschafter im Sinne des § 199 S.2 InsO. Bis zum Aufstellungszeitpunkt des Anhangs konnte durch eine Kapitalerhöhung die bilanzielle Überschuldung beseitigt werden. Folgende Ansatzwahlrechte wurden ausgeübt: - Unter den selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden die Aufwendungen für eigene Produktentwicklungsleistungen aktiviert, wobei keine latenten Steuern berücksichtigt wurden. - Die Investitionszuschüsse wurden in einen Sonderposten für Zuwendungen eingestellt und über die Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände unter Beachtung der Stellungnahme 1/1984 i. d. F. von 1990 des Hauptfachausschusses des Institutes der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) aufgelöst. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sind zu Herstellungskosten bewertet. Herstellungskosten umfassen die Materialkosten, die Fertigungskosten, die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst war. Gemäß § 255 Abs. 2a HGB wurden nur die Herstellungskosten der Entwicklung angesetzt, welche verlässlich ermittelt und von den Kosten der Forschung unterschieden werden konnten. Sofern die angefallenen Aufwendungen teilweise oder ganz gefördert worden sind, wurden diese nicht aktiviert und es wurde kein Sonderposten für Zuwendungen gebildet. Abgeschlossene Entwicklungsprojekte wurden als selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert und werden über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Andere in der Entwicklung befindliche selbst erstellte immateriellen Vermögensgegenstände wurden bisher nicht abgeschrieben und werden unter dem Posten geleistete Anzahlungen ausgewiesen. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten sind zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (1 bis 10 Jahre), bewertet. Geleistete Anzahlungen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (1-21 Jahre). Finanzanlagen Anteile an verbunden Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen angesetzt. UMLAUFVERMÖGEN Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen angesetzt. Die Anschaffungskosten wurden gemäß dem First In - First Out Prinzip ermittelt. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen wurden entsprechend ihres Fertigungsgrades mit anteiligen Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die Materialkosten, die Fertigungskosten, die Sonderkosten der Fertigung, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten, des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst war. Fertige Erzeugnisse sind mit Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die Materialkosten, die Fertigungskosten, die Sonderkosten der Fertigung, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten, des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst war. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und latente Risiken sind mit Einzelwertberichtigungen erfasst. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert bewertet. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN sind zu Nennwerten bewertet. SONDERPOSTEN FÜR ZUWENDUNGEN sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen in Höhe der bewilligten Zuwendung und Einhaltung der Förderbedingungen unter Berücksichtigung entsprechender planmäßiger ertragswirksamer Auflösung entsprechend der Abschreibung der bezuschussten Vermögensgegenstände angesetzt und bewertet. RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Erfüllungsbeträge nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden. VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, sonstige Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. 2. Grundlagen der Währungsumrechnung Kurzfristige Fremdwährungsposten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.1. Mitzugehörigkeit zu anderen Posten In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen (EUR 0,00, Vj.: EUR 137.407,34) sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 0,00 (Vj.: EUR 0,00) enthalten. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (EUR 4.459,12, Vj.: EUR 0,00) sind sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 4.459,12 (Vj.: EUR 0,00) enthalten. 1.2. Forderungen gegen Gesellschafter Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen insgesamt EUR 424,94 (Vj.: EUR 424,94). Diese sind unter dem Posten sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. 1.3. Restlaufzeiten Die Restlaufzeiten ergeben sich aus der Bilanz 1.4. Sonderposten für Investitionszuschüsse Der Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen wurde gemäß HFA 4/1996 gebildet. Seine Auflösung wird entsprechend zur Abschreibung der bezuschussten Anlagegegenstände vorgenommen werden. 1.5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 3.775.000,00 (Vj.: EUR 3.775.000,00). Diese werden unter dem Posten sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. 1.6. Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung Die Restlaufzeiten ergeben sich aus der Bilanz. Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten besteht in Höhe von ca. TEUR 496 Sicherungsübereignung des gesamten Vorratsvermögens. Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten. E. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen Im Geschäftsjahr sind folgende außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen entstanden: Erträge aus öffentlichen Fördermitteln in Höhe von TEUR 967 wurden als sonstiger betrieblicher Ertrag ausgewiesen F. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Corona-Pandemie (Auswirkungen und Maßnahmen) Zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 musste eine dynamische Entwicklung des Corona-Virus weltweit festgestellt werden. Im Laufe der Pandemie gab es in zahlreichen Ländern der Welt massive Einschnitte in das öffentliche, wirtschaftliche und letztendlich zivile Leben von Bürgern. Die daraus resultierenden gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen lassen sich derzeit nur unsicher prognostizieren. Der Auftragseingang von Tesvolt war in den ersten vier Monaten entgegen erster Befürchtungen positiv. Die Umsatzentwicklung lag sogar oberhalb der Businessplanung des Geschäftsjahres 2020. Jedoch erwartet auch Tesvolt erste wirtschaftliche Auswirkungen. Aufgrund des Lockdowns von Ländern, Regionen oder Branchen kann ein Umsatzrückgang bzw. eine Umsatzverschiebung im Geschäftsjahr 2020 nicht ausgeschlossen werden. Weiterhin kann ein angespannter Finanzmarkt die Liquidität sowohl auf Kunden- als auch auf Lieferantenseite einschränken. Mit Blick auf die Erfahrungen der Finanzkrise aus den Jahren 2008/2009 könnte das Vertrauen zwischen Wirtschaftspartnern schwinden, so dass mehr Liquidität durch Vorauszahlungen an Kreditoren bzw. die Stellung von barhinterlegten Bürgschaften oder späteren Zahlungszielen gegenüber Debitoren gebunden werden könnte. Die wichtigsten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Betriebes und zur Vermeidung von Ansteckungen unter den Mitarbeitern von Tesvolt waren bisher unter anderem ein sehr eingeschränkter Verkehr mit Kunden am Standort Wittenberg, die Einführung einer sehr flexiblen Homeoffice-Lösung sowie Separierung von lokalen und regionsfremden Mitarbeitern. Zur Aufrechterhaltung der Produktion wurde speziell während der Phase der nationalen Kontaktbeschränkungen eine räumliche Trennung von Produktion und allen anderen Teams eingeführt und vollzogen. Zur Sicherstellung des Materialflusses wurden Materiallieferungen vorgezogen und der Warenbestand erhöht. Finanzierungssituation Mit dem Blick auf die geschilderten Herausforderungen vollzieht Tesvolt eine nennenswerte Erhöhung der Liquidität. Auf Ebene des Fremdkapitals wurde ein Kreditantrag für die Abfederung der Corona-Pandemiefolgen erfolgreich über eine Finanzierungshöhe von TEUR 2.000 im Mai 2020 umgesetzt. Der erste Mittelabruf wurde bis zum Berichtsdatum schon ausgezahlt. Des Weiteren wurde Anfang Juni 2020 eine bedeutende Kapitalerhöhung vorgenommen. Im Zuge dieser Finanzierungsrunde soll ein Eigenkapital von TEUR 5.700 in drei Tranchen zufließen. Eine erste Einzahlung soll mit der Eintragung in das Handelsregister erfolgen. Die letzte Eigenkapitalzuführung ist bis zum Herbst 2021 vereinbart. Abschließend soll die Verlängerung der bestehenden stillen Beteiligung der IBG in Höhe von TEUR 3.775 nicht unerwähnt bleiben. Die Laufzeit wurde vom Februar 2022 auf April 2025 prolongiert. G. SONSTIGE ANGABEN 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
2. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 49 Arbeitnehmer 3. Ausschüttungssperre: Aufgrund der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen ist folgender Betrag zur Ausschüttung gesperrt: EUR 1.119.528,44 (Vj.: EUR 784.360,16) 4. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Der Verlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. 5. UNTERSCHRIFT GEMÄSS §245 HGB TESVOLT GmbH, Lutherstadt Wittenberg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 Lutherstadt Wittenberg, 30.06.2020 gez. Herr Daniel Hannemann, Geschäftsführer gez. Herr Simon Schandert, Geschäftsführer Der Jahresabschluss wurde am 17.07.2020 festgestellt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 241.810,15 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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