Hild
Polymertechnik GmbH
Bad
Soden-Salmünster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.243.774,14 |
944.057,14 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.231.272,14 |
931.555,14 |
| III.
Finanzanlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.170.321,11 |
1.181.864,32 |
| I.
Vorräte |
347.347,24 |
388.814,42 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
640.418,40 |
385.795,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
182.555,47 |
407.254,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.275,00 |
13.495,00 |
| Aktiva |
2.430.370,25 |
2.139.416,46 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.905.480,84 |
1.340.427,64 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.892.980,84 |
1.327.927,64 |
| III.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
207.562,44 |
126.047,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
317.326,97 |
672.941,82 |
| Summe
Passiva |
2.430.370,25 |
2.139.416,46 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Die Firma Hild Polymertechnik GmbH hat ihren Sitz in
Bad Soden-Salmünster. Sie ist unter der Nummer 94465
beim Handelsregister in Hanau eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine "kleine"
Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen
Gliederungsschema und unter grundsätzlicher
Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften
zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur
gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften
i. S. des § 267 Abs. 1 HGB vorgeschrieben sind und
nicht an anderer Stelle gemacht werden können.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
HGB i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilRUG) aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275
Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Aufstellung des Jahresabschlusses
Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz
und Bewertung nach handelsrechtlichen Vorschriften. Soweit
sich nach Steuerrecht zwingende oder freiwillige
Abweichungen ergeben, werden diese in einer steuerlichen
Überleitungsrechnung erfasst. Die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften konnten im
Wesentlichen übernommen werden.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen ausgewiesen (§ 253 Abs. 3 HGB).
Die Ermittlung der
Herstellungskosten erfolgt auf der Grundlage der
handelsrechtlich und steuerrechtlich einbeziehbaren
Vollkosten.
Die
planmäßigen Abschreibungen erfolgen bis
auf wenige Ausnahmen grundsätzlich linear entsprechend
der Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert
bis 800 Euro wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG sofort
abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen werden zu den Anschaffungskosten
bewertet.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Umlaufvermögen
Forderungen wurden gem. § 253 Abs. 4 HGB unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Hinsichtlich des allgemeinen Kreditrisikos ist eine
Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem
Liefer- und Leistungsverkehr mit 2 % gebildet
worden.
Die
Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Position umfasst auch teilfertige Erzeugnisse
ohne selbständig abrechenbare Teilleistungen. Die
Bewertung erfolgt zu den Herstellungskosten, die auf der
Grundlage der Vollkosten ermittelt wurden ohne Einbeziehung
von Fremdkapitalzinsen.
4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Rückstellungen
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen
erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf
der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
Rechnung getragen.
5. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
passiviert.
Die Verbindlichkeiten sind bezüglich Ihrer
Restlaufzeit wie folgt aufzuteilen:
Restlaufzeit bis 1 Jahr
|
Restlaufzeit 1 bis 5
Jahre
|
Restlaufzeit
größer 5 Jahre
|
317.326,97 Euro
|
0,00 €
|
0,00 €
|
Verbindlichkeiten i. S. des § 42 Abs. 3 GmbHG
gegenüber dem Gesellschafter bestanden in Höhe
von 215.597,23 Euro (Vorjahr 154.321,06 Euro)
C.
Sonstige Angaben
1. Die durchschnittliche Zahl der während
des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
betrug 4
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach
§ 285 Nr. 3a HGB, die für die Beurteilung der
Finanzlage von Bedeutung sind, bestanden
- aus Mieten und Pachten jährlich in
Höhe von 171.436,51 Euro.
- aus Leasing jährlich in Höhe von
12.601,07 Euro.
3. Vom Wahlrecht nach § 268 (1) HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Bad Soden-Salmünster,
29.01.2025
gez.
Joachim Hild, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.01.2025
festgestellt.
|