O-Lab Audio GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ute Liane Elisabeth Galindo Cobo seit 21.3.2025 | Geschäftsführer |
Elena Galindo y Killmer seit 21.3.2025 | Geschäftsführer |
Bettina Galindo-Matzner seit 21.3.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Erbengemeinschaft nach dem verstorbenen Antonio Galindo Cobo | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Killmer GmbHVelbertJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2017I. AllgemeinesDer Jahresabschluss zum 31.12.2017 ist unter Beachtung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt worden. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Ansatzvorschriften sind gemäß den §§ 246 bis 251 HGB beachtet worden. Die Bewertungsmethoden entsprechen den §§ 252 ff HGB. Die Entwicklung des Anlagevermögens gem. § 284 Abs. 3 HGB ist aus dem anhängenden Anlagenspiegel und der Anlagenentwicklung ersichtlich. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. dem Nominalwert bewertet. Die Bilanz ist gem. § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der vollständigen bzw. teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden. Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Für die Pensionszusage gegenüber dem Gesellschafter Herrn Antonio Galindo ist eine Pensionsrückstellung gebildet worden. Bei der Ermittlung der Rückstellung ist von folgenden Rechnungsgrundlagen und Rechnungszins ausgegangen worden: Rechungsgrundlagen Die Berechnungssystematik folgt den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Rechnungsgrundlage für die versicherungsmathematischen Barwerte sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Auswahl des Bestandes und der Ausscheideordnung ergibt sich aus der Art der zugesagten Leistung und dem Status der versorgungsberechtigten Person. Herr Antonio Galindo ist Rentner. Bezüglich der Anwartschaften auf Hinterbliebenenleistungen wurde die individuelle Methode unter Berücksichtigung von Geburtsdatum und Geschlecht der versorgungsberechtigten Person angewandt. Rechnungszins Als Rechnungszins wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszinssatz für eine Versorgungsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Er beträgt zum 31.12.2017 3,68% p.a. Gemäß der Vereinfachungsregel darf dieser Rechnungszins pauschal verwendet werden. Trendannahmen Bei der Berechnung wurde keine Dynamik (Rententrend) berücksichtigt, weil weder eine vertraglich garantierte Anpassung in der Zusage existiert, noch eine arbeitsrechtliche oder in der Zusage vereinbarte Überprüfungspflichten zur Werteerhaltung der Betriebsrente zu beachten sind. Bewertungsmethode Ein nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 1 HGB wird als Barwert der am Bilanzstichtag laufenden Renten unter Berücksichtigung vereinbarter Trendannahmen berechnet. Gewinnausschüttungssperre Aufgrund der im Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.März 2016 beschlossenen Neufassung des § 253 HGB zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen, sind für Bilanzstichtage nach dem 31.12.2015 neue Bewertungsvorschriften zu beachten: Die Berechnung des Erfüllungsbetrags in der Handelsbilanz erfolgt weiterhin auf Basis eines Diskontierungszinses, der monatlich von der Deutschen Bundesbank ermittelt wird. Dabei wird jedoch die Breite des Zeitkorridors für die Durchschnittsbildung der Marktzinsen von sieben Jahren auf zehn Jahre erweitert. Zusätzlich muss auf Basis des Diskontzinssatzes mit der bis zum Inkrafttreten des o.g. Gesetzes angewandten 7-Jahres-Durchschnittsbildung der entsprechende Erfüllungsbetrag ermittelt werden. In Höhe positiver Differenzbeträge gilt eine Gewinnausschüttungssperre. Der ermittelte Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung ist gem. §§ 249 Abs. 1, 253 Abs. 2 HGB bei der Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG wie folgt ermittelt worden:
An Aufwendungen und Erträgen wurden verrechnet:
III. Sonstige AngabenGeschäftsführer war im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 Herr Antonio Galindo, Velbert Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.7.2018. |
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