Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 17492
Eingetragen
9.11.2004
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Die eigene Vermögensverwaltung, insbesondere die Verwaltung von Bankund Wertpapierdepots, Fonds und Beteiligungen oder sonstiger Vermögensanlagen sowie darüber hinaus der Erwerb von Grundbesitz, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Gewerbe- und Wohnbauten sowie sonstiger Gewerbeanlagen auf eigene Rechnung.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Erbengemeinschaft nach dem verstorbenen Antonio Galindo Cobo
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Erbengemeinschaft nach dem verstorbenen Antonio Galindo Cobo
Germany
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Killmer GmbH

Velbert

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 1.117,00 1.788,00
I. Sachanlagen 1.117,00 1.788,00
B. Umlaufvermögen 721.797,92 1.606.862,09
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.693,62 105.052,09
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 708.104,30 1.501.810,00
Summe Aktiva 722.914,92 1.608.650,09

Passiva

   
  31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 446.878,12 1.166.863,61
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 35.000,00 0,00
III. Gewinnvortrag 386.313,53 1.141.299,02
B. Rückstellungen 262.016,00 422.960,52
C. Verbindlichkeiten 14.020,80 18.825,96
Summe Passiva 722.914,92 1.608.650,09

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

I. Allgemeines

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 ist unter Beachtung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt worden.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Ansatzvorschriften sind gemäß den §§ 246 bis 251 HGB beachtet worden. Die Bewertungsmethoden entsprechen den §§ 252 ff HGB.

Die Entwicklung des Anlagevermögens gem. § 284 Abs. 3 HGB ist aus dem anhängenden Anlagenspiegel und der Anlagenentwicklung ersichtlich.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. dem Nominalwert bewertet.

Die Bilanz ist gem. § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der vollständigen bzw. teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden.

Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.

Für die Pensionszusage gegenüber dem Gesellschafter Herrn Antonio Galindo ist eine Pensionsrückstellung gebildet worden.

Bei der Ermittlung der Rückstellung ist von folgenden Rechnungsgrundlagen und Rechnungszins ausgegangen worden:

Rechungsgrundlagen

Die Berechnungssystematik folgt den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Rechnungsgrundlage für die versicherungsmathematischen Barwerte sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Auswahl des Bestandes und der Ausscheideordnung ergibt sich aus der Art der zugesagten Leistung und dem Status der versorgungsberechtigten Person. Herr Antonio Galindo ist Rentner. Bezüglich der Anwartschaften auf Hinterbliebenenleistungen wurde die individuelle Methode unter Berücksichtigung von Geburtsdatum und Geschlecht der versorgungsberechtigten Person angewandt.

Rechnungszins

Als Rechnungszins wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszinssatz für eine Versorgungsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Er beträgt zum 31.12.2017 3,68% p.a. Gemäß der Vereinfachungsregel darf dieser Rechnungszins pauschal verwendet werden.

Trendannahmen

Bei der Berechnung wurde keine Dynamik (Rententrend) berücksichtigt, weil weder eine vertraglich garantierte Anpassung in der Zusage existiert, noch eine arbeitsrechtliche oder in der Zusage vereinbarte Überprüfungspflichten zur Werteerhaltung der Betriebsrente zu beachten sind.

Bewertungsmethode

Ein nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 1 HGB wird als Barwert der am Bilanzstichtag laufenden Renten unter Berücksichtigung vereinbarter Trendannahmen berechnet.

Gewinnausschüttungssperre

Aufgrund der im Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.März 2016 beschlossenen Neufassung des § 253 HGB zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen, sind für Bilanzstichtage nach dem 31.12.2015 neue Bewertungsvorschriften zu beachten: Die Berechnung des Erfüllungsbetrags in der Handelsbilanz erfolgt weiterhin auf Basis eines Diskontierungszinses, der monatlich von der Deutschen Bundesbank ermittelt wird. Dabei wird jedoch die Breite des Zeitkorridors für die Durchschnittsbildung der Marktzinsen von sieben Jahren auf zehn Jahre erweitert.

Zusätzlich muss auf Basis des Diskontzinssatzes mit der bis zum Inkrafttreten des o.g. Gesetzes angewandten 7-Jahres-Durchschnittsbildung der entsprechende Erfüllungsbetrag ermittelt werden. In Höhe positiver Differenzbeträge gilt eine Gewinnausschüttungssperre.

Der ermittelte Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung ist gem. §§ 249 Abs. 1, 253 Abs. 2 HGB bei der Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG wie folgt ermittelt worden:

Erfüllungsbetrag ( 7 J. 2,80%) Pensionsrückstellung 31.12.2017 279.282,00 €
./. Erfüllungsbetrag (10J 3,68%) Pensionsrückstellung 31.12.2017 256.685,00 €
Gewinnausschüttungssperre 22.597,00 €

An Aufwendungen und Erträgen wurden verrechnet:

Erträge Aufzinsung Pensionsrückstellung 8.978,00 €
Zuführung Zinsaufwand Pensionsrückstellung -10.242,00 €
lfd. Pensionszahlungen - 18.406,56 €
Saldierter Aufwand / Ertrag -19.670,56 €

III. Sonstige Angaben

Geschäftsführer war im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 Herr Antonio Galindo, Velbert

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.7.2018.

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