FR-FRANKENSOLAR GmbH
Äußere Sulzbacher Straße 29, 90491 Nürnberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas, geb. Reyher Freiherr von Crailsheim seit 21.7.2015 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FR-FRANKENSOLAR GmbHNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2014 bis zum 31.08.2015Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014/2015FR-Frankensolar GmbH, NürnbergGliederung I. Vorbemerkung II. Entwicklung der Solarstrombranche III. Wirtschaftsbericht 1. Ertragslage 2. Vermögenslage 3. Finanzlage IV. Weitere Informationen 1. Mitarbeiter 2. Geschäftssitz und Räumlichkeiten V. Chancen- und Risikobericht VI. Prognosebericht VII. Nachtragsbericht I. Vorbemerkung Mit Gesellschafterbeschluss vom 6. August 2014 wurde entschieden, den Geschäftsbetrieb mit Ablauf zum 31. Oktober 2014 einzustellen. Die Hintergründe zu diesem Beschluss und die Auswirkungen daraus werden nachfolgend erläutert. II. Entwicklung der Solarstrombranche Die Branche der erneuerbaren Energien im Allgemeinen und der Bereich der Photovoltaik (PV) im Speziellen ist in den letzten vier Jahren einem grundlegenden Wandel unterlegen, der sich teilweise innerhalb kürzester Zeit vollzogen hat und mitunter grundsätzliche Änderungen zur Folge hatte. In diesem Zusammenhang zeigen sich vor allem die gesetzlichen Voraussetzungen für den Marktwandel verantwortlich. Gerade der Teilbereich der Photovoltaik war in den vergangenen Jahren ein staatlich geförderter Markt, welcher speziell durch die staatlich garantierte Einspeisevergütung zu einem Investorenmarkt herangewachsen ist, welcher im Schwerpunkt der Kapitalanlage diente. Hierdurch wurden zahlreiche Großprojekte im Geltungsbereich der Freifläche realisiert, welche das Ziel einer 100 Prozent Netzeinspeisung hatten. Im Zuge der massiven Zubauzahlen im Zeitraum von 2010 bis 2012 (durchschnittlich 7,5 GWp p.a.), welche weit über den Erwartungen lagen, wurde von gesetzgeberischer Seite versucht den Zubau zu regulieren. Diese Regulierung zeigte sich zunächst allerdings als nur mäßig erfolgreich (vgl. Zubau 2013 von 3,3 GWp p.a.), so dass mit der Reform des erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) 2014 ein zentraler Einschnitt in den Bestandsmarkt der erneuerbaren Energien, vor allem für den Geltungsbereich der Photovoltaik, erfolgte. Durch diesen Einschnitt ist einerseits der Markt für Investitionsprojekte nahezu zum Erliegen gekommen und andererseits die Attraktivität für eigenverbrauchsoptimierte PV-Anlagen oberhalb der Grenze von 10 kWp deutlich zurückgegangen. Die Zubauzahlen des Jahres 2014 lagen somit mit rund 1,9 GWp installierter Leistung deutlich unterhalb der Erwartungen. Berücksichtigt man hierbei, dass bei diesen Zahlen das erste Halbjahr 2014 noch unter deutlich besseren gesetzlichen Rahmenbedingungen stand, als nach der Einführung der Neuregelung, insbesondere im Hinblick auf die Abgabenvorschriften für den Bereich des Eigenverbrauchs, dann wirft dies nochmals ein etwas anderes Licht auf diese Zahlen. Für die Zukunft ist mit keinen Verbesserungen auf dem Markt der Photovoltaik zu rechnen. Für das Jahr 2015 wird derzeitig ein Zubau von rund 1,3 GWp in Deutschland erwartet. Bedingt durch die ehemals vorherrschende Ausrichtung der PV-Branche auf Zubauzahlen von 3-7 GWp pro Jahr herrscht trotz massiven insolvenzbedingten Schließungen noch immer eine namhafte Konkurrenzsituation im Großhandelssegment vor. Diese "alte" Struktur zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass es ein sehr preissensitiver Markt war. Verstärkt wird dieser Trend weiterhin von der geltenden Anti-Dumping-Regelung für Importe von chinesischen Photovoltaikmodulen, welche einen Mindestpreis vorschreiben. Hierdurch herrscht auf dem Markt der Photovoltaik bei deutlich geschrumpftem Marktvolumen und noch immer zahlreichen Wettbewerbern ein sehr großer Preis- und Margendruck. III. Wirtschaftsbericht 1. Ertragslage Die Ertragslage ist geprägt durch die Einstellung des Geschäftsbetriebs mit Ablauf zum 31. Oktober 2014. Die Umsatzerlöse im Berichtsjahr belaufen sich auf Euro 2,5 Mio., während im Vorjahr noch Umsatzerlöse in Höhe von EUR 33,7 Mio. erzielt werden konnten. Der Umsatzrückgang ist wie eingangs beschrieben auf den Beschluss zur Stilllegung der Gesellschaft zurückzuführen. Die im Geschäftsjahr erzielten Umsatzerlöse stellen größtenteils den Abverkauf des vorhandenen Vorrastvermögens dar. Die sich aus der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse ergebenden bilanziellen Risiken wurden durch außerplanmäßige Abschreibungen und Wertberichtigungen sowie durch die Bildung von Drohverlustrückstellungen bereits im Vorjahr berücksichtigt. Die Drohverlustrückstellungen betragen zum Bilanzstichtag 31.08.2015 insgesamt 250 TEUR (vgl. VJ 1.535 TEUR). Der Rückgang ist auf die fortgeschrittene Abwicklung des Unternehmens zurückzuführen. 2. Vermögenslage Die Verwertung des Sachanlagevermögens wurde durch Verkäufe oder Verschrottungen abgeschlossen. Das vorhandene Anlagevermögen wurde bereits zum Bilanzstichtag des Vorjahres zu fortgeführten Anschaffungskosten oder niedrigeren erwarteten Einzelveräußerungspreisen angesetzt. Der Warenlagerbestand wurde bereits vor Bilanzstichtag des Vorjahres kontinuierlich reduziert. Die Verwertung der Vorräte wurde ebenfalls bis Ende 2014 durch Abverkauf oder Verschrottung abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag des Vorjahres wurden die Vorratsbestände zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Veräußerungspreisen angesetzt. Dabei wurden wertaufhellende Erkenntnisse über die erzielbaren bzw. erzielten Veräußerungspreise berücksichtigt. Die Rückstellungen verminderten sich von 2.194 TEUR um 1.704 TEUR auf 490 TEUR. Diese Verminderung ist maßgeblich auf den Verbrauch der Drohverlustrückstellungen (-1.285 TEUR) und Personalrückstellungen (-339 TEUR) im Rahmen der Unternehmensabwicklung zurückzuführen. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Diese wurden zum 15.09.2015 vollumfänglich zurückgeführt. 3. Finanzlage Nachdem auch die ersten Restrukturierungsmaßnahmen im März 2014 nicht die erwünschten Verbesserungen in Bezug auf Verlustminderungen erbrachten, gestalteten sich die Verhandlungen mit den finanzierenden Banken als äußerst schwierig. Mit den aus dem Abverkauf des Lagerbestandes und der Liquidierung der sonstigen Vermögenswerte generierten flüssigen Mitteln konnten die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten daher planmäßig zum 15. September 2014 abgelöst werden. Darüber hinaus bestehen ausreichende liquide Mittel, um den sonstigen Verpflichtungen nachkommen zu können. IV. Weitere Informationen 1. Mitarbeiter Sämtlichen Mitarbeitern wurde im Hinblick auf die Einstellung des Geschäftsbetriebs unter Berücksichtigung ihrer individuellen Kündigungsfristen am 6. August 2014 gekündigt. Der letzte Mitarbeiter trat Ende März 2015 aus. Zum Bilanzstichtag wurden daher keine Mitarbeiter mehr beschäftigt. 2. Geschäftssitz und Räumlichkeiten Die Geschäfte der Gesellschaft wurden in angemieteten Büro- und Lagerflächen abgewickelt. Der Standort Edisonstraße wurde im April 2015 planmäßig aufgelöst. Der Mietvertrag für Lagerflächen in der Wittekindstraße läuft bis Ende Januar 2016. Teilweise konnte die Lagerfläche untervermietet werden. V. Chancen- und Risikobericht Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurden Aktivposten zu ihren Anschaffungskosten oder niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt und es wurden Rückstellungen für Verpflichtungen und drohende Verluste gebildet, die aus der Einstellung der Unternehmenstätigkeit resultieren. Aus der Verwertung der restlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden keine wesentlichen, nicht bereits berücksichtigten Werthaltigkeitsrisiken mehr erwartet. Auch bei den noch bestehenden Verpflichtungen, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen, ist nicht davon auszugehen, dass noch wesentliche Änderungen eintreten werden. VI. Prognosebericht Die Gesellschaft hat die jederzeitige Verfügbarkeit der erforderlichen liquiden Mittel, die für die Abwicklung der Gesellschaft noch benötigt werden, in einer integrierten Planungsrechnung überprüft. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sämtliche Verpflichtungen ohne Einschränkung bedient werden können. Nach derzeitiger Planung werden mit Ausnahme der Dokumentenaufbewahrung sämtliche Verpflichtungen bis November 2018 abgewickelt sein. VII. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
Nürnberg, den 6. April 2016 gez. Die Geschäftsführung BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Vorbemerkung Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Abkehr der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Mit Gesellschafterbeschluss vom 6. August 2014 wurde beschlossen den Geschäftsbetrieb mit Ablauf des 31. Oktober 2014 einzustellen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 bis 288 HGB) und den allgemeinen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt. Bei der Bewertung wurde nicht mehr von der Fortführung der Unternehmestätigkeit ausgegangen. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Der Ausweis erfolgt unter Anwendung der Gliederungsschemata der §§ 266 (Bilanz) und 275 Abs. 2 (Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren) HGB. Grundsätzliche Änderungen in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir Angaben zur Mitzugehörigkeit bei einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 2 HGB. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Immaterielle Vermögensgegenstände Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden ausschließlich linear und auch bei unterjährigen Zugängen stets zeitanteilig vorgenommen. Zuschüsse werden von den Anschaffungskosten abgesetzt. Liegt der am Bilanzstichtag beizulegende Wert dauerhaft niedriger, so wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf diesen Wert vorgenommen. Durch Wegfall der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erfolgten im Geschäftsjahr 2013/2014 außerplanmäßige Abschreibungen auf die niedrigeren beizulegenden Werte (Veräußerungspreise). Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer wurde aufgrund der betrieblichen Erfahrungen ermittelt, die sich weitgehend mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken. Der Wertansatz der bislang degressiv abgeschriebenen Vermögensgegenstände wurde gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB beibehalten und in entsprechender Anwendung der für sie geltenden Vorschriften bis zum Inkrafttreten des BilMoG fortgeführt. Der Übergang zur linearen Methode erfolgt in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, d. h. bewegliche Anlagegegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten Euro 150,00 (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigen, werden im Jahr des Zugangs als Aufwand behandelt. Bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-/ Herstellungskosten bis zu Euro 410,00 betragen, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Zugänge beweglicher abnutzbarer Wirtschaftsgüter aus den Geschäftsjahren 2008/2009 und 2009/2010, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten mehr als Euro 150,00 betragen und Euro 1.000,00 (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigen, werden gemäß § 6 Abs. 2 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben. Durch Wegfall der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erfolgten im Geschäftsjahr 2013/2014 außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert (Veräußerungspreis). Vorräte Die Handelswaren werden mit einem gleitenden Durchschnittswert angesetzt. Anschaffungskostenminderungen (Skonti, Rabatte) werden entsprechend abgesetzt. Bei der Bewertung der Handelswaren wurde das Niederstwertprinzip beachtet und niedrigere Marktpreise gegebenenfalls angesetzt sowie angemessene Abwertungen für geminderte Verwertbarkeit berücksichtigt. Durch Wegfall der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erfolgten im Geschäftsjahr 2013/2014 außerplanmäßige Abwertungen auf die niedrigeren beizulegenden Werte (Veräußerungspreise). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen aus Lieferung und Leistung gegen zum Unternehmenskreis gehörende ausländische Gesellschaften wurden mit TEuro 1.246 einzelwertberichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt. Das Steuerguthaben gem. § 37 KStG wurde mit dem Barwert angesetzt. Kassenbestände und Bankguthaben Kassenbestände und Bankguthaben wurden zu Nominalwerten angesetzt. Die in US-Dollar geführten Bankkonten werden nach den vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Umrechnungskursen in Euro ausgewiesen. Rechnungsabgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzungen werden mit dem Nennwert angesetzt. Die Vorauszahlungen für künftige Zeiträume wurden zeitanteilig abgegrenzt. Rechnungsabgrenzungsposten, die wegen Einstellung des Geschäftsbetriebs nicht mehr erfüllt werden, wurden nicht gebildet. Steuer- und sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Durch Wegfall der Fortführung der Unternehmenstätigkeit wurden alle Verpflichtungen passiviert, die sich aus der Einstellung der Unternehmenstätigkeit ergeben. Dies betrifft auch Verpflichtungen, die rechtlich noch nicht entstanden sind. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Eine Aufgliederung der Verbindlichkeiten bezüglich Fälligkeit sowie Art und Form der Sicherheiten ist aus nachstehender Anlage zum Anhang ersichtlich. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 HGB) beachtet. 3. Erläuterungen zur Bilanz Einzelposten des Anlagevermögens Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von Euro 274,11 (Vj. Euro 405,21). Die übrigen Forderungen haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Steuern- und Sonstige Rückstellungen Die Steuererstattungsansprüche werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Posten für ausstehende Nebenkostenabrechnungen, noch nicht abgerechnete Beratungsleistugen, Rückbauverpflichtungen, Prozeß- und Jahresabschlusskosten sowie drohender Verluste aus zu erfüllenden Verträgen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegeübe Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von Euro 0,00 (Vj. Euro 1.003.423,25). Sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von Euro 256.489,58 (Vj. Euro 815.284,02). 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Außerordentliche Aufwendungen Die außerordentlichen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2013/2014 beinhalten außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen, außerplanmäßige Abwertungen des Vorratsvermögens und Zuführung zu Rückstellungen für drohende Verluste aus zu erfüllenden Verträgen. Die außerordentlichen Aufwendungen sind im Zusammenhang mit dem Wegfall der Unternehmenstätigkeit entstanden. 5. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in einer Gesamthöhe von TEuro 352. Diese Zahlungsverpflichtung betrifft Mietvertrag für Gebäude. Der Mietvertag endet innerhalb eines Jahres. Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigt im Geschäftsjahr durchschnittlich 18 Arbeitnehmer (Vj. 67 Arbeitnehmer). Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch: Herr Helmut ZELTNER (Geschäftsführer Strategie, bis 1. Juli 2015) Herr Albert ENGELBRECHT (Geschäftsführer Finanzen und operatives Geschäft bis 31. Dezember 2014) Herr Thomas FREIHERR VON CRAILSHEIM (seit 1. Juli 2015) Haftungsverhältnisse Hinsichtlich der mittelbaren Altersversorgungsverpflichtung besteht eine Subsidiärhaftung der Gesellschaft nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG. Von einer Inanspruchnahme der Subsidiärhaftung ist derzeit nicht auszugehen.
Nürnberg, den 06. April 2016 FR-Frankensolar GmbH gez. Thomas Freiherr von Crailsheim, Geschäftsführer Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.07.2016 festgestellt. BestätigungsvermerkDer Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. BestätigungsvermerkWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der FR-Frankensolar GmbH, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. September 2014 bis 31. August 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Erläuterungen im Anhang und Lagebericht hin, wonach die Gesellschaft aufgrund des Gesellschafterbeschlusses vom 6. August 2014 den Geschäftsbetrieb mit Ablauf des 31. Oktober 2014 eingestellt hat. Entsprechend wurde der Jahresabschluss zum 31. August 2015 unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.
Nürnberg, 7. April 2016 Ernst
& Young GmbH
Collie, Wirtschaftsprüfer Roksvaag, Wirtschaftsprüferin |
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