Klischan Consulting GmbHLiquidiert

40489 Düsseldorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 39611
Eingetragen
3.8.2001
Branche
Vermittlung von KreditenVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteUnternehmensberatung
Gegenstand
Die Unternehmensberatung sowie die Vermittlung von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen und Immobilien. Finanzdienstleistungen, der einer Erlaubnis nach dem KWG oder KAG bedürfen, werden nicht erbracht.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

KLISCHAN CONSULTING GMBH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum 31.12.2011

Bilanz zum 31.12.2011

AKTIVA

  31.12.2011
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen    
I. Sachanlagen 1.464,00 1.620,00
B. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 877,45 1.196,88
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 59.165,87 60.201,19
  61.507,32 63.018,07

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 35.916,80 33.220,28
III. Jahresfehlbetrag/-überschuss -1.494,18 2.696,52
B. Rückstellungen 1.920,00 2.062,00
C. Verbindlichkeiten 164,70 39,27
  61.507,32 63.018,07

Anhang zum 31.12.2011

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl nach der linearen als auch nach der degressiven Abschreibungsmethode vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00) wurde ein Sammelposten gebildet, der über 5 Jahre abgeschrieben wird (§ 6 Abs. 2 a EStG).

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.

3. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

4. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag zum Abschlussstichtag bilanziert.

IV. Währungsumrechnung

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem bei der Gesellschaft befindlichen Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 298,05 (Vorjahr: EUR 511,48).

Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 1.920,00 (Vorjahr: EUR 2.062,00) und berücksichtigen die externen Jahresabschluss- und Offenlegungskosten für das Kalenderjahr 2011 sowie Archivierungs- und Aufbewahrungskosten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 164,70 (Vorjahr: EUR 39,27).

davon entfallen auf:

a) Steuern EUR 0,00
b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde am 30.01.2012 festgestellt.

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