Hehl Verwaltungs-GmbHLiquidiert

88400 Biberach an der Riß, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 641533
Eingetragen
26.2.2001
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Übernahme von Vermögensverwaltungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung bei Kommanditgesellschaften, deren Unternehmensgegenstand die Verwaltung von Vermögen ist, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung in Kommanditgesellschaften, an denen alle oder einzelne Gesellschafter dieser GmbH beteiligt sind.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Hehl Verwaltungs-GmbH

Biberach an der Riß

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.500,00
B. Umlaufvermögen 10.000,00 9.000,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.000,00 9.000,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 10.000,00 21.500,00

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 841,89 13.476,84
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 11.523,16 11.415,80
B. Verbindlichkeiten 9.158,11 8.023,16
Bilanzsumme, Summe Passiva 10.000,00 21.500,00

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvor­schriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Rege­lungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.
Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktiv­seite und der Passivseite sowie Aufwendungen und Erträge sind nur insoweit miteinander verrechnet worden, als dies durch da BilMoG vorschrieben ist.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schluss­bilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Von dem Wahlrecht, die Bilanzpositionen fortzuführen, wurde Gebrauch gemacht. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögens­gegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Ab­schlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung be­rücksichtigt worden.

Die einzelnen Bilanzposten wurden wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungs­kosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden bei beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € wurden im Erwerbs­jahr voll abgeschrieben.

Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlusssichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Ab­schreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) berücksichtigt. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen.
Zum Abschlusszeitpunkt sind keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögengegenstände aktiviert. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet.
Zum Abschlusszeitpunkt sind keine erworbenen immateriellen Vermögengegenstände aktiviert.

UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzip bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungs­kosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Ab­schreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Für Bestandsrisiken werden ausreichend Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte verlustfrei.
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag ange­setzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.


RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Er­füllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.


VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern Die Tageswerte über den Erffüllungs-beträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt:

III.     Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einem Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Im Geschäftsjahr sind keine RAP gebildet worden.

4. Latente Steuern
Es sind keine latenten Steuern anzusetzen.


5. Sonstige Rückstellungen
Es wurden keine Rückstellungen gebildet.


6. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestanden nicht.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurden unter Bezug auf § 288, 2 HGB unterlassen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

V. Sonstige Pflichtangaben

Zum Stichtag unterliegen die nachfolgend dargestellten Beträge der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB:Kein Posten vorhanden

Zum Stichtag haben die folgenden Beschäftigungsverhältnisse bestanden:

2010 und 2009:
Gewerbliche Arbeitnehmer: 0
Angestellte: 0
Aushilfen: 0

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch:
Rosemarie Hehl
Andrea Jung
Jürgen Hehl

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.

VI. Beteiligungen an anderen Unternehmen

Es bestehen keine Beteiligungen an anderen Unternehmen.

VII. Angaben gemäß § 42 III GmbHG

Forderungen gegen Gesellschafter
Es bestanden am Abschlussstichtag keine.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
Es bestanden am Abschlussstichtag keine.



gez. Rosemarie Hehl            Andrea Jung             Jürgen Hehl

 
 


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.

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