Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 21155
Eingetragen
31.3.2009
Branche
Herstellung von Maschinen für die additive FertigungHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Turbinen
Gegenstand
die Herstellung und der Vertrieb von Maschinenteilen, insbesondere im Rapid-Manufacturing-Verfahren, sowie die Beratung im Bereich des Rapid-Manufacturing.

Historie

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Management

NameRolle
Daniel Tolksdorf
seit 31.3.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Daniel Tolksdorf
Echazstraße 4, 70376 Stuttgart
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

TO·VISION GmbH

Mülheim an der Ruhr

(vormals: Stuttgart)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 7.044,33 9.244,33
B. Anlagevermögen 1.115,00 1.955,00
I. Sachanlagen 1.115,00 1.955,00
C. Umlaufvermögen 15.897,34 25.731,17
I. Vorräte 3.034,19 1.301,64
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 313,16 4.931,60
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.549,99 19.497,93
Bilanzsumme, Summe Aktiva 24.056,67 36.930,50

Passiva

   
  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 11.114,84 28.641,36
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 12.000,00 0,00
III. Gewinnvortrag 3.641,36 1.734,39
IV. Jahresfehlbetrag 29.526,52 -1.906,97
B. Rückstellungen 3.828,40 4.550,03
C. Verbindlichkeiten 9.113,43 3.739,11
Bilanzsumme, Summe Passiva 24.056,67 36.930,50

Anhang

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB und richtet sich bei der Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB und den Vorschriften des GmbHG.

Die Bilanz ist gem. § 266 Abs. 1 HGB in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 275 Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt, wobei die handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften, im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, beachtet wurden.

Zur Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erforderliche Angaben sind soweit wie möglich in den Anhang übernommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen angesetzt, wobei beim Sachanlagevermögen - soweit steuerlich zulässig - die degressive Abschreibungsmethode angewandt wurde. Erhaltene Zuschüsse wurden von den Anschaffungskosten abgesetzt.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen wurde ein Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Sie decken in diesem Rahmen alle Risiken aus zu erwartenden Inanspruchnahme ab.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen passiviert.

C. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Anlagevermögen

Gem. § 274 a Nr. 1 HGB wird diesem Anhang kein Anlagespiegel beigefügt. Die geltend gemachten Abschreibungen gliedern sich wie folgt:

  Berichtsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Abschreibungen für GWG 79,19 0,00
Abschreibungen für Sachanlagen 1.154,00 1.083,39

2. Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von EUR 1.884,69 (i. Vj. EUR 2.858,41).

D. Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch

Herrn Daniel Tolksdorf geführt.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

E. Ergebnisverwendungsvorschlag

Gem. § 326 HGB erfolgt keine Ergebnisverwendung im Anhang.

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