Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 2985
Eingetragen
11.7.1977
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstatt mit Tankstelle und der Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Martin Weidinger
91338 Igensdorf, Gartenstr. 15
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Auto - Weidinger GmbH

Schwaig, Ortsteil Behringersdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

14112,00

26893,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

46297,70

46428,26

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

384954,76

360885,78

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

109488,83

90291,64

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

554853,29

524498,68



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25564,59

25564,59

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Bilanzgewinn

328230,17

283946,44

B. Rückstellungen

119693,24

105734,64

C. Verbindlichkeiten

81365,29

109253,01

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

554853,29

524498,68

ANHANG

Allgemeine Angaben

Die Auto-Weidinger GmbH ist unter der Nummer HRB 2985 im Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Schwaig-Behringersdorf. Es wurden durchschnittlich 9 Arbeitnehmer beschäftigt.

Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und Darstellung im Jahresabschluß

Besondere Umstände, die dazu führen, daß der Jahresabschluß kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB) sind nicht vorhanden.

Die Angabe und Begründung von Abweichungen in der Darstellung (insbesondere Gliederung der Bilanz gegenüber dem Vorjahr (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB) sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Begründende Angaben zu einer Gliederung der Bilanz nach verschiedenen Vorschriften als Folge der Existenz mehrerer Geschäftszweige (§ 265 Abs. 4 HGB) sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Erläuternde Angaben, wenn in der Bilanz angegebene Vorjahresbeträge mit den Werten für das aktuelle Berichtsjahr nicht vergleichbar sind (§ 265 Abs. 2 Satz 2 HGB), sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Erläuternde Angaben, wenn in der Bilanz angegebene Vorjahresbeträge an die Werte des aktuellen Berichtsjahrs angepaßt wurden (§ 265 Abs. 2 Satz 3 HGB) sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Angabe der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB):

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihren Nennwerten ausgewiesen. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Der Ansatz der Rückstellungen entspricht den absehbaren Verpflichtungen. Pensionsrückstellungen in Höhe v. € 141.692,00 wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und mit dem vorhandenen Deckungsvermögen in Höhe v. € 72.606,00 verrechnet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bewertet.

Die Angabe und Begründung von Abweichungen der angewandten Bilanzierung und Bewertung gegenüber dem Vorjahr und Darstellung des Einflusses auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB) sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Angabe der Unterschiedsbeträge bei Anwendung der Gruppenbewertung oder von Verbrauchsfolgeverfahren nach § 240 Abs. 4 HGB, § 256 Satz 1 HGB (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Angabe, ob Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen wurden (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Angaben zur Bilanz und zu einzelnen Bilanzposten

Angaben zum Vermögen und zu aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten

Ein Hinweis auf einen in der Bilanz ausgewiesener Vermögensgegenstand, der zu mehreren Bilanzposten gehört (§ 265 Abs. 3 Satz 1 HGB), ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Angabe der Gründe für eine planmäßige Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts (§ 285 Satz 1 Nr. 13 HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Der gesonderter Ausweis der Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG, § 264c Abs. 1 Satz 1 HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) betragen € 0,00.

Die Erläuterung von unter dem Posten "sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesenen Beträgen für Vermögensgegenstände, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB), ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Erläuterung eines aktivischen Steuerabgrenzungspostens (§ 274 Abs. 2 HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Angaben zum Eigenkapital

Der Gewinn- und Verlustvortrag (§ 268 Abs. 1 Satz 2 HGB) zum 1.1.2021 beträgt € 283.946,44.

Angaben zum Fremdkapital und zu passivischen Rechnungsabgrenzungsposten

Ein Hinweis auf eine in der Bilanz ausgewiesene Schuld, die zu mehreren Bilanzposten gehört (§ 265 Abs. 3 Satz 1 HGB), ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Angabe der in der Bilanz nicht ausgewiesenen Rückstellungen für vor dem 1.1.1987 entstandene Pensionsansprüche und mittelbare und ähnliche Verpflichtungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die gesonderte Angabe einer Rückstellung für latente Steuern (§ 274 Abs. 1 Satz 1 HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB) betragen: € 30.510,97, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 50.854,32.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Satz 1 Nr. 1a HGB) beträgt € 0,00.

Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind € 0,00 durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert (§ 285 Satz 1 Nr.1b HGB).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG § 264c Abs. 1 Satz 1 HGB) betragen € 21.000,00.

Weitergehende Pflichtangaben

Angaben zu Haftungsverhältnissen und nicht bilanzierten Verpflichtungen

Die gesonderte Angabe der Beträge der in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse, der im Zusammenhang mit diesen gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten sowie der unter den Haftungsverhältnissen ausgewiesenen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7 HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Angaben zu Organen

Die Angabe der an Mitglieder der Geschäftsführung gewährten Vorschüsse und Kredite sowie für diese Personen eingegangene Haftungsverhältnisse (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Angabe der Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB):

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Martin Weidinger (KFZ-Meister).

Angaben zu Beteiligungsverhältnissen

Die Angabe von Namen, Sitz, Kapitalanteil, Eigenkapital und Jahresergebnis von allen Unternehmen, an denen das berichtende Unternehmen mindestens 20 % der Anteile besitzt ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Ort: Schwaig-Behringersdorf

Datum: 29.12.2022

 

Schwaig-Behringersdorf, den 29. Dezember 2022

Martin Weidinger

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. Dezember 2022

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