Hans Weidinger e.Kfm., Inhaber Martin Weidinger
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Peter Weidinger seit 11.1.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Auto - Weidinger GmbHSchwaig, Ortsteil BehringersdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
ANHANG
Allgemeine Angaben
Die Auto-Weidinger GmbH ist unter der Nummer HRB 2985 im
Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg eingetragen.
Sitz der Gesellschaft ist Schwaig-Behringersdorf. Es wurden
durchschnittlich 9 Arbeitnehmer beschäftigt.
Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und Darstellung im
Jahresabschluß
Besondere Umstände, die dazu führen, daß
der Jahresabschluß kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage vermittelt (§ 264 Abs. 2 Satz
2 HGB) sind nicht vorhanden.
Die Angabe und Begründung von Abweichungen in der
Darstellung (insbesondere Gliederung der Bilanz
gegenüber dem Vorjahr (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB)
sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.
Begründende Angaben zu einer Gliederung der Bilanz
nach verschiedenen Vorschriften als Folge der Existenz
mehrerer Geschäftszweige (§ 265 Abs. 4 HGB) sind
nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.
Erläuternde Angaben, wenn in der Bilanz angegebene
Vorjahresbeträge mit den Werten für das aktuelle
Berichtsjahr nicht vergleichbar sind (§ 265 Abs. 2
Satz 2 HGB), sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt
nicht vorliegt.
Erläuternde Angaben, wenn in der Bilanz angegebene
Vorjahresbeträge an die Werte des aktuellen
Berichtsjahrs angepaßt wurden (§ 265 Abs. 2 Satz
3 HGB) sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht
vorliegt.
Angabe der angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB):
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung
des Niederstwertprinzips. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihren Nennwerten
ausgewiesen. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen
pauschalen Abschlag berücksichtigt. Die flüssigen
Mittel sind zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Der Ansatz
der Rückstellungen entspricht den absehbaren
Verpflichtungen. Pensionsrückstellungen in Höhe
v. € 141.692,00 wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und mit dem
vorhandenen Deckungsvermögen in Höhe v. €
72.606,00 verrechnet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag bewertet.
Die Angabe und Begründung von Abweichungen der
angewandten Bilanzierung und Bewertung gegenüber dem
Vorjahr und Darstellung des Einflusses auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 284 Abs. 2
Nr. 2 HGB) sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt
nicht vorliegt.
Die Angabe der Unterschiedsbeträge bei Anwendung
der Gruppenbewertung oder von Verbrauchsfolgeverfahren nach
§ 240 Abs. 4 HGB, § 256 Satz 1 HGB (§ 284
Abs. 2 Nr. 3 HGB) sind nicht erforderlich, da der
Sachverhalt nicht vorliegt.
Die Angabe, ob Fremdkapitalzinsen in die
Herstellungskosten einbezogen wurden (§ 284 Abs. 2 Nr.
4 HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht
vorliegt.
Angaben zur Bilanz und zu einzelnen Bilanzposten
Angaben zum Vermögen und zu aktivischen
Rechnungsabgrenzungsposten
Ein Hinweis auf einen in der Bilanz ausgewiesener
Vermögensgegenstand, der zu mehreren Bilanzposten
gehört (§ 265 Abs. 3 Satz 1 HGB), ist nicht
erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.
Die Angabe der Gründe für eine
planmäßige Abschreibung eines Geschäfts-
oder Firmenwerts (§ 285 Satz 1 Nr. 13 HGB) ist nicht
erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.
Der gesonderter Ausweis der Ausleihungen und Forderungen
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG,
§ 264c Abs. 1 Satz 1 HGB) ist nicht erforderlich, da
der Sachverhalt nicht vorliegt.
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) betragen €
0,00.
Die Erläuterung von unter dem Posten "sonstige
Vermögensgegenstände" ausgewiesenen Beträgen
für Vermögensgegenstände, die erst nach dem
Abschlußstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs.
4 Satz 2 HGB), ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt
nicht vorliegt.
Die Erläuterung eines aktivischen
Steuerabgrenzungspostens (§ 274 Abs. 2 HGB) ist nicht
erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.
Angaben zum Eigenkapital
Der Gewinn- und Verlustvortrag (§ 268 Abs. 1 Satz 2
HGB) zum 1.1.2021 beträgt € 283.946,44.
Angaben zum Fremdkapital und zu passivischen
Rechnungsabgrenzungsposten
Ein Hinweis auf eine in der Bilanz ausgewiesene Schuld,
die zu mehreren Bilanzposten gehört (§ 265 Abs. 3
Satz 1 HGB), ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt
nicht vorliegt.
Die Angabe der in der Bilanz nicht ausgewiesenen
Rückstellungen für vor dem 1.1.1987 entstandene
Pensionsansprüche und mittelbare und ähnliche
Verpflichtungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB) ist nicht
erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.
Die gesonderte Angabe einer Rückstellung für
latente Steuern (§ 274 Abs. 1 Satz 1 HGB) ist nicht
erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB) betragen: €
30.510,97, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
€ 50.854,32.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Satz
1 Nr. 1a HGB) beträgt € 0,00.
Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind € 0,00
durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert
(§ 285 Satz 1 Nr.1b HGB).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG § 264c Abs. 1 Satz 1 HGB)
betragen € 21.000,00.
Weitergehende Pflichtangaben
Angaben zu Haftungsverhältnissen und nicht
bilanzierten Verpflichtungen
Die gesonderte Angabe der Beträge der in § 251
HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse, der im
Zusammenhang mit diesen gewährten Pfandrechte und
sonstigen Sicherheiten sowie der unter den
Haftungsverhältnissen ausgewiesenen Verpflichtungen
gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7
HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht
vorliegt.
Angaben zu Organen
Die Angabe der an Mitglieder der
Geschäftsführung gewährten Vorschüsse
und Kredite sowie für diese Personen eingegangene
Haftungsverhältnisse (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB)
ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.
Angabe der Mitglieder der Geschäftsführung
(§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB):
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Martin Weidinger (KFZ-Meister).
Angaben zu Beteiligungsverhältnissen
Die Angabe von Namen, Sitz, Kapitalanteil, Eigenkapital
und Jahresergebnis von allen Unternehmen, an denen das
berichtende Unternehmen mindestens 20 % der Anteile besitzt
ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.
Ort: Schwaig-Behringersdorf Datum: 29.12.2022
Schwaig-Behringersdorf, den 29. Dezember 2022 Martin Weidinger Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. Dezember 2022 |
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