Autohaus Brandt GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephanie von Ahsen seit 10.8.2005 | Geschäftsführer |
Günter von Ahsen seit 25.7.2005 | Geschäftsführer |
Ralf Heinrich August Lohmeier seit 25.7.2005 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ingenieurgesellschaft Herrig & Rüttiger mbHAachenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§ 265, § 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden soweit notwendig angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entspr. Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Bilanzierung der immateriellen Wirtschaftsgüter und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§253 I 1, III HGB). Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410€ wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in diesen Positionen enthaltenen Risikien wird durch Bildung angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist ( § 253 I. HGB). Sie werden pauschal mit einem der Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechendem durchschnittlichen Marktzins abgezinst ( § 253 II 2 HGB ). Die sonstigen Rückstellungen erfassen allle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet , der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist ( § 253 I 2 HGB ). Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr liegen keine vor. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von einem Jahr. Das im Vorjahr hier ausgewiesene Rückdeckungskapital (T€ 58,3) zu den Pensionsverpflichtungen wird zum Bilanzstichtag 31.12.2010 erstmals mit dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtung saldiert. Der Zeitwert des Vermögensgegenstandes T€ 61,8. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in H.v. T€ 2,5 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt ( § 285 Nr.24 HGB ) : - Sterbetafel nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G" - durchschnittlicher Marktzins von 5,25% für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde - Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0% Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses. Die Verbindlichkeiten weisen sämtlich eine Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr aus und sind nicht besichert. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ( § 285 Nr.6 HGB ).
Angaben nach § 285 Nr. 29 HGB Zum Bilanzstichtag bestehen keine Sachverhalte aus temporären Differenzen für latente Steuern i. S. des § 274 HGB. Es ergeben sich zum Bilanzstichtag aktive latente Steuern von insgesamt T€ 13,4. Es wurde vom Wahlrecht nach § 274 I Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Herrn Ing. Karlheinz Herrig, Aachen Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreterin eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Im abgelaufenen Wirtschaftsjahr waren neben dem Geschäftsführer im Durchschnitt fünf Arbeitnehmer beschäftigt. Von der Schutzklausel gem. § 286 IV HGB bezüglich der Angaben der Gesamtbezüge des gesetzlichen Vertreters wird Gebrauch gemacht. Aachen, den 22. November 2011 - Geschäftsführung -
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.11.2011 |
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