S & S Bau GmbH
Selbe AdresseSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan-Michael Sieg seit 21.12.2010 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
INTERCOPY GmbHSchwalbach am TaunusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Bilanz zum 31. Dezember 2014AKTIVA
Anhang 2014A. ALLGEMEINE ANGABEN UND GRUNDSÄTZE DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der Intercopy GmbH, Schwalb ach am Taunus, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 264 ff. HGB) erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen für die Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die größenabhängigen Erleichterungen fair den Anhang gemäß § 288 Satz 1 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen, Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden grundsätzlich beibehalten. Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert um steuerlich zulässige Abschreibungen, ausgewiesen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind zum Nennbetrag, vermindert um Wertberichtigungen, angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag ausgewiesen. Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten im Rahmen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen bilanziert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Einzelheiten zu den Gegenständen des Anlagevermögens und deren Entwicklung im Geschäftsjahr 2014 ergeben sich aus Anlage 3/5 dieses Anhangs. Die Gesellschaft hält Gesellschaftsanteile an folgenden Unternehmen: Parts Depot GmbH, Schwalbach
Copymix SARL, Pontault Combault/Frankreich
Tekloq SARL, Creutzwald/Frankreich
Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig. Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen mit TEUR 76,3 Darlehen. Die ehemaligen Gesellschafter haben in früheren Jahren in Anbetracht der angespannten wirtschaftlichen Situation aus ihren der Gesellschaft gewährten Darlehen auf Teilbeträge gegen Besserungsschein verzichtet. Die jeweiligen Darlehensforderungen nebst Besserungsschein sind an die jetzige Alleingesellschafterin JC Holding GmbH abgetreten worden. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 besteht ein Besserungsschein aus Darlehensverzichten von insgesamt EUR 133.447,00. C. SONSTIGE ANGABEN Im Geschäftsjahr 2014 wurde die Geschäftsführung von Herrn Jan-Michael Sieg, Eggenfelden, wahrgenommen. Von den Angaben nach § 285 Nr. 9 HGB wird mit Hinweis auf § 286 Nr. 4 HGB abgesehen. Im Geschäftsjahr 2014 wurden wie im Vorjahr keine Mitarbeiter beschäftigt. Zwischen der Alleingesellschafterin Intercopy GmbH und der Parts Depot GmbH besteht ein Betriebsverpachtungsvertrag. Der Vertrag wurde am 18. Dezember 2001 geschlossen. Die Intercopy GmbH verpachtet den von der PD Verwaltungsgesellschaft mbH im Wege der Verschmelzung übernommenen Geschäftsbetrieb mit Wirkung vorn 1. Januar 2002 an die Parts Depot GmbH zu einer jährlichen Festpachtgebühr von EUR 12.000,00 zuzüglich einer variablen Komponente. Darüber hinaus besteht mit Wirkung ab 1. Januar 2002 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Intercopy GmbH und der Parts Depot GmbH, nach der die Intercopy GmbH auf die Parts Depot GmbH einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Gleichzeitig hat die Parts Depot GmbH ihr Jahresergebnis an die Intercopy GmbH abzuführen, bzw. die Intercopy GmbH ist verpflichtet, Jahresfehlbeträge der Parts Depot GmbH auszugleichen. Die vorstehend erwähnte Pachtgebühr wird betriebswirtschaftlich als Vorweg-Gewinnabführung auf die von der Parts Depot GmbH an die Intercopy GmbH zu zahlende Gewinnabführung betrachtet. Beide Verträge sind ungekündigt.
Geschäftsführung Jan-Michael Sieg Der Jahresabschluss wurde am 19. Februar 2016 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Gleichzeitig wurde das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorgetragen. |
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