Biogaspartner Bitburg GmbH

Ostallee 7, 54290 Trier, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 44181
Eingetragen
6.3.2018
Branche
Speichern von Gas zu VersorgungszweckenTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernGashandel durch Rohrleitungen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist a) der Betrieb einer Biogasaufbereitungsanlage sowie von Rohrgasnetzen, b) die Errichtung und der Betrieb einer Power-to-Gas Anlage, c) der Einkauf von Rohbiogas und dessen Aufbereitung, d) die Aufbereitung des Rohbiogases auf Erdgasqualität, e) die Einspeisung des aufbereiteten Erdgases in Energieversorgungsnetze, f) die Vermarktung von Strom.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Balsam
seit 6.3.2018
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

34.00% identifiziert65.98% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
34.00%

Ungelöste Beteiligungen (14)

NameAnteil
27.04%
Encevo S.A.
12.41%
Eifelkreis Bitburg-Prüm – Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm
11.23%
9.54%
Stadtwerke Trier AöR
3.76%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH
Germany
12.750 €
51.00%
Entsorgungsbetrieb Luzia Francois GmbH
Germany
8.500 €
34.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Biogaspartner Bitburg GmbH

Bitburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 7.448.107,00 7.797.738,00
I. Sachanlagen 7.448.107,00 7.797.738,00
B. Umlaufvermögen 1.084.028,70 831.384,61
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 845.999,59 602.939,78
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 238.029,11 228.444,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.838,33 4.375,00
Summe Aktiva 8.535.974,03 8.633.497,61

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.023.498,09 1.661.506,13
I. Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto / Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 1.525.000,00 1.525.000,00
III. Gewinnvortrag 111.506,13 -32.223,94
IV. Jahresüberschuss 361.991,96 143.730,07
B. Rückstellungen 180.622,95 100.543,02
C. Verbindlichkeiten 6.331.852,99 6.871.448,46
Summe Passiva 8.535.974,03 8.633.497,61

Anhang

der Biogaspartner Bitburg GmbH, Bitburg, für das Geschäftsjahr 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Allgemeine Angaben

Die Biogaspartner Bitburg GmbH hat ihren Sitz in Bitburg und ist unter der Nummer
HRB 44181 im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich eingetragen. Der Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es wurden die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des HGB angewendet.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen, im Zugangsjahr ist die Abschreibung pro rata temporis ermittelt worden. Ein von der KfW genehmigter Tilgungszuschuss für die gebaute Rohbiogasleitung in Höhe von 1.736 T€ hat die Herstellungskosten des Leitungsnetzes im Jahr 2020 gemindert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken zum Bilanzstichtag wurden angemessen berücksichtigt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten und das Eigenkapital sind zum Nennwert bilanziert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken ausreichend und angemessen berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sofern anwendbar, wurde bei der Bewertung des Erfüllungsbetrags eine Kostensteigerung von 2,0 % p.a. sowie bei langfristigen Rückstellungen eine Abzinsung mit fristadäquaten Zinssätzen, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind, berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 Fremdkapitalzinsen zur Finanzierung der Herstellung der Biogasaufbereitungsanlage sowie des Leitungsnetzes in Höhe von 36 T€ aktiviert.

Forderungen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen ausschließlich gegenüber der Gesellschafterin der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH für die Einspeisung des aufbereiteten Biogases, für vermiedene Netznutzungsentgelte und für die Lieferung von Strom. Es handelt sich ausschließlich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Erstattungsansprüche aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember 2023 (136 T€) und Vorsteuererstattungsansprüche (53 T€), die erst im Folgejahr beim Finanzamt geltend gemacht werden können.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten die ermittelte Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer für das Jahr 2023.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen ausstehende Bezugsrechnungen für Rohbiogas (58 T€). Darüber hinaus sind noch Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses (4 T€) und eine Ansparrückstellung für die Rückbauverpflichtung der Anlage nach Beendigung des Nutzungsvertrages (18 T€) enthalten.

Verbindlichkeiten

Gesamt Restlaufzeiten Restlaufzeiten Restlaufzeiten davon 
Bilanzposition 31.12.2023 kleinergleich 1 Jahr größer 1 Jahr davon größer 5 Jahre besichert
(31.12.2022)
  T€ T€ T€ T€ T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.601 811 4.790 2.304 5.411
(6.226) (815) (5.411) (2.925) (6.032)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 327 327 0 0 0
(226) (226) (0) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 404 404 0 0 0
(407) (407) (0) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0 0 0 0 0
(12) (12) (0) (0) (0)
Gesamt 6.332 1.542 4.790 2.304 5.411
(6.871) (1.460) (5.411) (2.925) (6.032)

Die Sicherheiten betreffen Höchstbetragsbürgschaften, die die Gesellschafter, SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH und KNE Kommunale Netze Eifel AöR, übernommen haben. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit einem Betrag von 203 T€ Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH (davon 29 T€ aus Lieferungen und Leistungen und 174 T€ für sonstige Verbindlichkeiten). Weitere 201 T€ betreffen die SWT-AöR (davon 1 T€ aus Lieferungen und Leistungen und 200 T€ für sonstige Verbindlichkeiten).

Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Im Berichtsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt. Die gesamte kaufmännische und technische Betriebsführung wird aufgrund von Geschäftsbesorgungs- bzw. Betriebsführungsverträgen durch Mitarbeiter der SWT-AöR, der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH und durch die Mitarbeiter der Firma Entsorgungsbetriebe Lucia Francois GmbH wahrgenommen.

Geschäftsführer

Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Wolfgang Francois, Betriebswirt, Rittersdorf, und Herr Andreas Balsam, Volljurist, Gondorf. Die Geschäftsführer erhalten keine Bezüge von der Gesellschaft.

Konzernbeziehungen

Die Biogaspartner Bitburg GmbH wird als verbundenes Unternehmen in den Konzernabschluss der SWT-AöR, Trier, einbezogen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Nutzungsvertrag über die Teilfläche des Grundstücks, auf der die Biogasaufbereitungsanlage errichtet wurde, sieht ab Baubeginn bis zum 31.12.2034 jährlich 5 T€ zzgl. anteiliger Nebenkosten als Nutzungsentgelt vor. Hierbei ist alle 5 Jahre über eine angemessene Anpassung des Nutzungsentgelts in Verhandlung zu treten, wobei eine Anpassung von max. 5 % in Betracht gezogen werden soll. Zudem besteht die Verpflichtung, die Biogasaufbereitungsanlage nach Beendigung der Nutzung zurückzubauen. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der SWT-AöR in Höhe von 9 T€ p.a. ab dem Jahr 2018 zzgl. einer jährlichen Erhöhung von 2,5 % und aufgrund des Betriebsführungsvertrages mit der Entsorgungsbetrieb Lucia Francois GmbH in Höhe von zunächst jährlich 66 T€ ab 01.04.2020. Nach Ablauf von zwei Jahren wurde die Vergütung gemäß Vertrag neu verhandelt und es wurden 84 T€ jährlich ab dem Jahr 2023 bei einer Erweiterung der Leistungen vereinbart. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 3 Jahren und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien gekündigt wird. Darüber hinaus besteht für die technische Betriebsführung der Rohbiogasleitung mit der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH ab dem 01.01.2021 eine Verpflichtung in Höhe von 16 T€ jährlich zzgl. einer jährlichen Anpassung entsprechend der Tarifvertragsentwicklung. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 2 Jahren und verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien gekündigt wird.

Prüfungs- und Beratungsgebühren

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt 5 T€. Davon entfallen 4 T€ auf Abschlussprüfungsleistungen und 1 T€ auf Steuerberatungsleistungen. Andere Bestätigungsleistungen oder sonstige Leistungen wurden nicht erbracht.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, sind bis heute nicht eingetreten.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführer schlagen vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Trier, 09. Juli 2024

gez. Andreas Balsam

gez. Wolfgang Francois

Geschäftsführung

Bestätigungsvermerk

Der zur Offenlegung bestimmte Jahresabschluss wurde nach § 326 HGB verkürzt. Dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht hat der unabhängige Abschlussprüfer folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers"

An die Biogaspartner Bitburg GmbH, Trier

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Biogaspartner Bitburg GmbH, Bitburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Biogaspartner Bitburg GmbH, Bitburg, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebricht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtürmern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtürmern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

Trier, 18. Juli 2024

gez. Ralf Adams

Dr. Widdau & Partner


Wirtschaftsprüfer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.10.2024

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