Biogaspartner Bitburg GmbH
Ostallee 7, 54290 Trier, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Balsam seit 6.3.2018 | Geschäftsführer |
Wolfgang Heinrich Francois seit 6.3.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 34.00% |
Ungelöste Beteiligungen (14)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 27.04% | |
Encevo S.A. | 12.41% |
Eifelkreis Bitburg-Prüm – Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm | 11.23% |
| 9.54% | |
Stadtwerke Trier AöR | 3.76% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Biogaspartner Bitburg GmbHBitburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhangder Biogaspartner Bitburg GmbH, Bitburg, für das Geschäftsjahr 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Allgemeine Angaben Die Biogaspartner Bitburg GmbH hat ihren Sitz in Bitburg
und ist unter der Nummer
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen, im Zugangsjahr ist die Abschreibung pro rata temporis ermittelt worden. Ein von der KfW genehmigter Tilgungszuschuss für die gebaute Rohbiogasleitung in Höhe von 1.736 T€ hat die Herstellungskosten des Leitungsnetzes im Jahr 2020 gemindert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken zum Bilanzstichtag wurden angemessen berücksichtigt. Die Guthaben bei Kreditinstituten und das Eigenkapital sind zum Nennwert bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken ausreichend und angemessen berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sofern anwendbar, wurde bei der Bewertung des Erfüllungsbetrags eine Kostensteigerung von 2,0 % p.a. sowie bei langfristigen Rückstellungen eine Abzinsung mit fristadäquaten Zinssätzen, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind, berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu Posten der Bilanz Anlagevermögen Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 Fremdkapitalzinsen zur Finanzierung der Herstellung der Biogasaufbereitungsanlage sowie des Leitungsnetzes in Höhe von 36 T€ aktiviert. Forderungen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen ausschließlich gegenüber der Gesellschafterin der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH für die Einspeisung des aufbereiteten Biogases, für vermiedene Netznutzungsentgelte und für die Lieferung von Strom. Es handelt sich ausschließlich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Erstattungsansprüche aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember 2023 (136 T€) und Vorsteuererstattungsansprüche (53 T€), die erst im Folgejahr beim Finanzamt geltend gemacht werden können. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten die ermittelte Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer für das Jahr 2023. Die sonstigen Rückstellungen betreffen ausstehende Bezugsrechnungen für Rohbiogas (58 T€). Darüber hinaus sind noch Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses (4 T€) und eine Ansparrückstellung für die Rückbauverpflichtung der Anlage nach Beendigung des Nutzungsvertrages (18 T€) enthalten. Verbindlichkeiten
Die Sicherheiten betreffen Höchstbetragsbürgschaften, die die Gesellschafter, SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH und KNE Kommunale Netze Eifel AöR, übernommen haben. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit einem Betrag von 203 T€ Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH (davon 29 T€ aus Lieferungen und Leistungen und 174 T€ für sonstige Verbindlichkeiten). Weitere 201 T€ betreffen die SWT-AöR (davon 1 T€ aus Lieferungen und Leistungen und 200 T€ für sonstige Verbindlichkeiten). Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Berichtsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt. Die gesamte kaufmännische und technische Betriebsführung wird aufgrund von Geschäftsbesorgungs- bzw. Betriebsführungsverträgen durch Mitarbeiter der SWT-AöR, der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH und durch die Mitarbeiter der Firma Entsorgungsbetriebe Lucia Francois GmbH wahrgenommen. Geschäftsführer Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Wolfgang Francois, Betriebswirt, Rittersdorf, und Herr Andreas Balsam, Volljurist, Gondorf. Die Geschäftsführer erhalten keine Bezüge von der Gesellschaft. Konzernbeziehungen Die Biogaspartner Bitburg GmbH wird als verbundenes Unternehmen in den Konzernabschluss der SWT-AöR, Trier, einbezogen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Nutzungsvertrag über die Teilfläche des Grundstücks, auf der die Biogasaufbereitungsanlage errichtet wurde, sieht ab Baubeginn bis zum 31.12.2034 jährlich 5 T€ zzgl. anteiliger Nebenkosten als Nutzungsentgelt vor. Hierbei ist alle 5 Jahre über eine angemessene Anpassung des Nutzungsentgelts in Verhandlung zu treten, wobei eine Anpassung von max. 5 % in Betracht gezogen werden soll. Zudem besteht die Verpflichtung, die Biogasaufbereitungsanlage nach Beendigung der Nutzung zurückzubauen. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der SWT-AöR in Höhe von 9 T€ p.a. ab dem Jahr 2018 zzgl. einer jährlichen Erhöhung von 2,5 % und aufgrund des Betriebsführungsvertrages mit der Entsorgungsbetrieb Lucia Francois GmbH in Höhe von zunächst jährlich 66 T€ ab 01.04.2020. Nach Ablauf von zwei Jahren wurde die Vergütung gemäß Vertrag neu verhandelt und es wurden 84 T€ jährlich ab dem Jahr 2023 bei einer Erweiterung der Leistungen vereinbart. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 3 Jahren und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien gekündigt wird. Darüber hinaus besteht für die technische Betriebsführung der Rohbiogasleitung mit der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH ab dem 01.01.2021 eine Verpflichtung in Höhe von 16 T€ jährlich zzgl. einer jährlichen Anpassung entsprechend der Tarifvertragsentwicklung. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 2 Jahren und verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien gekündigt wird. Prüfungs- und Beratungsgebühren Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt 5 T€. Davon entfallen 4 T€ auf Abschlussprüfungsleistungen und 1 T€ auf Steuerberatungsleistungen. Andere Bestätigungsleistungen oder sonstige Leistungen wurden nicht erbracht. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, sind bis heute nicht eingetreten. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführer schlagen vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Trier, 09. Juli 2024 gez. Andreas Balsam gez. Wolfgang Francois Geschäftsführung BestätigungsvermerkDer zur Offenlegung bestimmte Jahresabschluss wurde nach § 326 HGB verkürzt. Dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht hat der unabhängige Abschlussprüfer folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers" An die Biogaspartner Bitburg GmbH, Trier Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Biogaspartner Bitburg GmbH, Bitburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Biogaspartner Bitburg GmbH, Bitburg, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebricht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtürmern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtürmern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Trier, 18. Juli 2024 gez. Ralf Adams Dr. Widdau & Partner
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.10.2024 |
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