Hermann E. Sieger GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Günter Hermann Sieger seit 31.3.2026 | Geschäftsführer |
Ute Luckert seit 13.1.2009 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hermann E. Sieger GmbH i.L.LorchJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Bis zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung wurden Forderungsverzichte des Gesellschafters in Höhe von insgesamt T€ 609. sowie Rangrücktritte anderer Gläubiger in Höhe von insgesamt T€ 1.116 erklärt. Im Bereich der Grundstücke und Bauten ergeben sich Buchwerte von T€ 1.176 sowie Schätzwerte von T€ 3.275 und somit stille Reserven von rechnerisch T€ 2.099. Die Schätzwerte basieren auf zwischenzeitlich getätigten Verkäufen (T€ 790), Gutachten (T€ 1.985) bzw. Schätzungen (T€ 500) der Gesellschaft, die ich nicht geprüft habe. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Von der Gesellschafterversammlung wurde am 29.08.2023 beschlossen, die Geschäftstätigkeit aufgrund der unbefriedigenden Ergebnisentwicklung und weiterhin ungünstiger Zukunftsaussichten bis zum 31.12.2023 einzustellen. Darüber hinaus wurde in der Gesellschafterversammlung am 07.12.2023 die Auflösung der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2023 beschlossen. Eine Bilanzierung unter Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist unangemessen, wenn die Entscheidung getroffen wurde, die Geschäftstätigkeit einzustellen. Die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter über die Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit erfolgt bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Aufstellung des Abschlusses. Die Verhältnisse am Abschlussstichtag sind für die Beurteilung der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit daher nicht alleine ausschlaggebend, d.h. eine Unterscheidung nach wertaufhellenden oder wertbegründenden Ereignissen, die nach dem Abschlussstichtag eintreten, ist unerheblich. Der Jahresabschluss auf den 31.12.2023 wurde daher, wie auch im Vorjahr, unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert, da sie voraussichtlich über einen längeren Abwicklungszeitraum betrieblich genutzt werden. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert, da sie voraussichtlich über einen längeren Abwicklungszeitraum betrieblich genutzt werden. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu unter Liquidationsgesichtspunkten ermittelten Zeitwerten angesetzt, soweit sie die fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht überschreiten. Die erforderlichen Bewertungsabschläge basieren auf einem Sachverständigengutachten vom 09.03.2021 in analoger Anwendung. Die Bewertung von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgte zum Nennwert, soweit kein niedrigerer Zeitwert unter Liquidationsgesichtspunkten ermittelt wurde. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen 2.271.728,00 EUR. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken - auch unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einstellung der Unternehmenstätigkeit - berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Liquidationsgesichtspunkten im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Mitzugehörigkeitsvermerke Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben: Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten und Sachverhalte: Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in der Bilanz mit 1.138.141,49 EUR beinhalten solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 756.702,76 EUR. Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen: Zinssatz 1,74 % erwartete Rentensteigerung 1,75 % zugrundegelegte Sterbetafel Richttafeln 2018G Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 23.581,00 EUR. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 1.116.000,00 EUR (Vorjahr: 1.725.000,00 EUR) und betrifft Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit 0,00 EUR (Vorjahr: 609.000,00 EUR) und sonstige Verbindlichkeiten mit 1.116.000,00 EUR (Vorjahr: 1.116.000,00 EUR). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 300.000,00 EUR und betrifft ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden: Grundschulden Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 447.979,58 EUR bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Die Restlaufzeitvermerke nach § 268 Abs. 5 HGB ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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