Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 854
Eingetragen
29.3.1977
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenHerstellung von Nutzkraftwagen und Nutzkraftwagenmotoren
Gegenstand
Bau von Fahrzeugen jeder Art, insbesondere der Kfz.-Karosseriebau, der Betrieb einer Autolackiererei und ähnliche Unternehmungen. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen - auch als deren Geschäftsführerin unter Übernahme der unbeschränkten Haftung - zu beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Pletsch
seit 14.1.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
W******* P******
0.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Wolfgang Pletsch
53547 Breitscheid, Finkenstraße 19
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sebastian Werner GmbH

Siegburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 15.620,00 11.036,00
I. Sachanlagen 15.620,00 11.036,00
B. Umlaufvermögen 34.220,51 28.777,98
I. Vorräte 17.634,08 16.014,24
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.462,16 12.138,86
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 124,27 624,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 763,53 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3.100,04 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 53.704,08 39.813,98

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 10.297,75
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzverlust 28.664,63 15.266,84
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 3.100,04 0,00
B. Rückstellungen 3.779,39 4.192,23
C. Verbindlichkeiten 49.924,69 25.324,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 53.704,08 39.813,98

Anhang


A. ANGEWANDTE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN (Allgemein)
 

Die Bilanz wurde unter Beachtung der in § 246 ff. HGB vorgeschriebenen allgemeinen Ansatz- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt. Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze des § 265  HGB wurden eingehalten.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass der Jahresabschluss der Gesellschaft ungeachtet der bilanziellen Überschuldung in Höhe von Euro 3.100,04 unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr.: 2 HGB) zu Buchwerten aufgestellt worden ist, da nach unserer Auffassung die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Die insolvenzmäßige Überschuldung wurde aufgrund der Rangrücktrittserklärung des Gesellschafters Wolfgang Pletsch vom 10.12.2015 beseitigt.

1. Erläuterungen und Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Realisations- und Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) wurden eingehalten.

1.1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Soweit in den Vorjahren die degressive Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht worden ist, wurde diese Methode gem. Art. 67 Abs.4 EGHGB fortgeführt.

Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um die Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen.

Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen bemessen sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände unter Heranziehung der amtlichen AfA-Tabellen.

Für Anschaffungen ab dem Wirtschaftsjahr 2010 wurde aus Vereinfachungsgründen bei selbständig nutzbaren, beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 410,00, die der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht, da diese bezüglich ihrer Größenordnung unwesentlich sind.

Selbständig nutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, wurden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 150,00 in den Zugangsjahren 2008 bis 2009 gem § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen Euro 150,00 und 1.000,00 wurde die lineare Abschreibungsmethode über eine Abschreibungsdauer von fünf Jahren (Abschreibungspool, § 6 Abs. 2a EStG) angewandt.

1.2 Umlaufvermögen

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten einschließlich der Nebenkosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern wurden vertragsgemäß verzinst.

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle Verpflichtungen und erkennbare Risiken ausreichend berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu ihrem Erfüllungsbetrag.

B. ANGABEN ZUR BILANZ

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro 49.924,69 (VJ Euro 25.324,00), mit einer Restaufzeit über 5 Jahren Euro 0,00 (VJ Euro 0,00).

C. DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG

Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

D. SONSTIGE PFLICHTANGABEN

Geschäftsführer der Sebastian Werner GmbH ist Herr Wolfgang Pletsch, Kfz-Lackierer.

Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt

Siegburg, den 10.12.2015

gez. Wolfgang Pletsch

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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