Sebastian
Werner GmbH
Siegburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.620,00 |
11.036,00 |
| I.
Sachanlagen |
15.620,00 |
11.036,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
34.220,51 |
28.777,98 |
| I.
Vorräte |
17.634,08 |
16.014,24 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.462,16 |
12.138,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
124,27 |
624,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
763,53 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.100,04 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
53.704,08 |
39.813,98 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
10.297,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
28.664,63 |
15.266,84 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.100,04 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.779,39 |
4.192,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
49.924,69 |
25.324,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
53.704,08 |
39.813,98 |
Anhang
A.
ANGEWANDTE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
(Allgemein)
Die Bilanz wurde unter Beachtung der in
§ 246 ff. HGB vorgeschriebenen
allgemeinen Ansatz- und Bewertungsgrundsätze
aufgestellt. Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze des
§ 265 HGB wurden eingehalten.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266
Abs. 2 und 3 HGB.
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass der
Jahresabschluss der Gesellschaft ungeachtet der
bilanziellen Überschuldung in Höhe von Euro
3.100,04 unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr.: 2 HGB)
zu Buchwerten aufgestellt worden ist, da nach unserer
Auffassung die Fortführung des Unternehmens nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Die
insolvenzmäßige Überschuldung wurde
aufgrund der Rangrücktrittserklärung des
Gesellschafters Wolfgang Pletsch vom 10.12.2015 beseitigt.
1. Erläuterungen und Angaben zur Bilanzierung und
Bewertung
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
wurden eingehalten.
1.1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet.
Soweit in den Vorjahren die degressive
Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht worden ist, wurde
diese Methode gem. Art. 67 Abs.4 EGHGB fortgeführt.
Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, um die Vermögensgegenstände
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen
am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
anzusetzen.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Heranziehung der
amtlichen AfA-Tabellen.
Für Anschaffungen ab dem Wirtschaftsjahr 2010
wurde aus Vereinfachungsgründen bei selbständig
nutzbaren, beweglichen Gegenständen des
Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis Euro 410,00, die der Abnutzung
unterliegen, von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung gem.
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht, da diese
bezüglich ihrer Größenordnung unwesentlich
sind.
Selbständig nutzbare, bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens, die der
Abnutzung unterliegen, wurden bei Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis Euro 150,00 in den Zugangsjahren
2008 bis 2009 gem § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen Euro
150,00 und 1.000,00 wurde die lineare Abschreibungsmethode
über eine Abschreibungsdauer von fünf Jahren
(Abschreibungspool, § 6 Abs. 2a EStG) angewandt.
1.2 Umlaufvermögen
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungskosten einschließlich der Nebenkosten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch
angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern wurden
vertragsgemäß verzinst.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbare Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr wurden abgezinst.
Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu
ihrem Erfüllungsbetrag.
B.
ANGABEN ZUR BILANZ
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden zum Stichtag in Höhe von
Euro 49.924,69 (VJ Euro 25.324,00), mit
einer Restaufzeit über 5 Jahren Euro 0,00
(VJ Euro 0,00).
C.
DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
D.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Geschäftsführer der Sebastian Werner GmbH
ist Herr Wolfgang Pletsch, Kfz-Lackierer.
Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt
Siegburg, den 10.12.2015
gez. Wolfgang Pletsch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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