Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 422050
Vorher
Moll Holzhandel GmbH
Eingetragen
2.2.2000
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Bau und Vermietung von Gewerbeobjekten sowie Verwaltung eigenen Vermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Celine Moll
seit 31.8.2021
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Gerald Moll
seit 1.12.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
40.00%
30.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Gerald Moll
Schwetzingen
10.000 €
40.00%
Christiane Moll
Schwetzingen
7.500 €
30.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Moll Holzhandel GmbH

Schwetzingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  31.12.2010
Euro
31.12.2009
Euro
A. Anlagevermögen    
I. Sachanlagen 3,00 106,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 28.019,00 45.679,67
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 207.460,71 131.159,83
III. Guthaben bei Kreditinstituten 25.423,76 43.044,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.570,00 3.604,16
Summe Aktiva 264.476,47 223.593,88

PASSIVA

   
  31.12.2010
Euro
31.12.2009
Euro
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 148.362,91 87.320,61
III. Jahresüberschuss 57.265,69 61.042,30
B. Rückstellungen 29.438,00 21.756,00
C. Verbindlichkeiten 4.409,87 28.474,97
Summe Passiva 264.476,47 223.593,88

Anhang

A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

I. Angaben zur Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Allgemeines zur Gliederung (§ 265 Abs. 1 HGB)

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die formale Darstellung des Jahresabschlusses hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

2. Vergleichbarkeit von Vorjahresbeträgen (§ 265 Abs. 2 HGB)

Die Abschlussposten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind mit den entsprechenden Vorjahresbeträgen vergleichbar.

II. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

B. Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten - vermindert um planmäßige Abschreibungen - entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer angesetzt. Daneben waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorzunehmen.

2. Umlaufvermögen

Die bezogenen Waren wurden zu Anschaffungskosten bewertet oder zu ihrem niedrigeren beizulegenden Wert im Rahmen einer verlustfreien Bewertung angesetzt.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt.

Bankguthaben werden zu Nominalwerten angesetzt.

3. Rechnungsabgrenzungsposten

Die ausgewiesenen Beträge betreffen vorausbezahlte Mieten.

4. Rückstellungen

Die "sonstigen Rückstellungen" berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, soweit hierfür Rückstellungen nach den handelsrechtlichen Vorschriften dotierbar sind.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit Rückzahlungsbeträgen in Höhe von € 4.409,87 (Vj. € 28.474,97) angesetzt worden, davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 4.409,87 (Vj. € 28.474,97).

C. Sonstige Angaben

1. Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 HGB) und Gesamtbezüge der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9 HGB)

Geschäftsführer war im Berichtsjahr:

- Herr Dipl.-Betriebswirt Gerald Moll, Schwetzingen

2. Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Vorschriften des § 326 HGB nicht zu machen.

D. Ergebnisverwendung (§ 325 HGB)

Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

Schwetzingen, den 31. Juli 2011

 

Dipl.-Betriebswirt (BA) Gerald Moll

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.08.2011

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