Beteiligungsgesellschaften
Reitsport Exterieur GmbH
Emsteker Straße 67, 49661 Cloppenburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Blömer seit 16.5.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Reitsport Exterieur GmbHCloppenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BILANZ
ANHANG- Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß §§ 16 - 18 UStG. - Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 (1) GewStG. -Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen. - Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Diese Verpflichtung gilt nach § 140 AO auch für steuerliche Zwecke. - Der Gewinn wird gem. § 5 EStG ermittelt. - Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt. - Die Erstellung der vorliegenden Bilanz erfolgte unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 4 (1) i.V.m. § 5 (1) EStG. - Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: - immaterielle Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibung auf die voraussichtliche Nutzungsdauer bewertet. - Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Vorschrift des § 8 KStG i. V. mit § 6 Abs. 2 EStG (Bildung eines Sammelpostens) kommt zur Anwendung. - Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. - Rückstellungen für Steuern und ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe des Betrages gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtungen notwendig sind. - Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. - Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden werden grundsätzlich beibehalten ( § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Die Bilanzkontinuität ist somit gewahrt. - Die Unterdeckung des Eigenkapitals wird durch persönliche Grundschuldeintragungen eines Gesellschafters abgesichert. |
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