Aug. Winkhaus SE
Selbe AdresseHerstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Niehues seit 11.8.2011 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Winkhaus Data GmbHTelgteJahresabschluss zum 31. Dezember 2010BilanzAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine HinweiseDer vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB wird Gebrauch gemacht. Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 angewendet worden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG hat in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres geführt. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um plan-mäßige Abschreibungen vermindert. Gemäß der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Software beim Anwender (IDW RS HFA 11) und dem BMF Schreiben IV B 2 S 2172 37/05 vom 17. Oktober 2005 wurden Aufwendungen zur Einführung der SAP-Software aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihm am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck berechnet. Sie wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 5,15 %. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen von jährlich 2,0 % zugrunde gelegt, sowie eine Fluktuation bis zu 5% p.a. unterstellt. Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden teilweise mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens und der dazugehörigen Rückstellung für die wertpapiergebundenen Pensionszusagen erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Auf die Aufstellung eines Anlagengitters wurde gemäß § 274a HGB verzichtet. Forderungen gegen Gesellschafter Die Forderungen gegenüber dem Gesellschafter beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 454. Im Vorjahr enthielten die Verbindlichkeiten gegen den Gesellschafter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe T€ 27. Forderungen im Verbundbereich Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 41 (Vorjahr T€ 129). Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 4 (Vorjahr T€ 14). Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen sind in Höhe von T€ 10 in der Bilanz enthalten, zusätzlich gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet wurde ein aus verpfändeten Rückdeckungsversicherungen bestehendes Deckungsvermögen in Höhe von T€ 34. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen (T€ 1) wurden mit den Zinszuführungen (T€ 2) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Saldo von T€ 1 ist im Finanzergebnis unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände wurde anhand von Marktpreisen auf einem aktiven Markt bzw. mit Hilfe anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt. Aus der Umstellung der langfristigen Rückstellungen im Rahmen des BilMoG zum 1. Januar 2010 (BilMoG-Eröffnungsbilanz) ergab sich ein Zuführungsbetrag im Vergleich zum alten Ansatz zum 31. Dezember 2009 von T€ 12. Dieser wurde im außerordentlichen Aufwand ausgewiesen. Im Gegenzug ergab sich aus der Neubewertung des zuvor unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Deckungsvermögens (verpfändete Rückdeckungsversicherungen) zum beizulegenden Zeitwert einen außerordentlichen Ertrag von T€ 9. 3. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse Es bestehen Haftungsverhältnisse für Bürgschaften und Avale in Höhe von T€ 32.222. Mit einer Inanspruchnahme wird aufgrund der Bonität der Schuldner nicht gerechnet. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2010:
Angaben zum Mutterunternehmen Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Aug. Winkhaus GmbH & Co. KG, Telgte, einbezogen. Der Konzernabschluss der Aug. Winkhaus GmbH & Co. KG, Telgte, wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Telgte, den 29. März 2011 Winkhaus Data GmbH, Telgte Josef Brösterhaus |
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