Finbridge GmbH & Co. KG
61348 Bad Homburg v. d. Höhe, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
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Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
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Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Finbridge GmbH & Co. KGBad Homburg v. d. HöheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2023
LAGEBERICHTFINBRIDGE GMBH & CO. KG, BAD HOMBURGI. Geschäftstätigkeit Die Finbridge GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Bad Homburg. Als fachlich kompetenter, umsetzungsorientierter Partner für die Lösung komplexer Aufgabenstellungen unterstützt die Finbridge GmbH & Co. KG ihre Kunden im Bereich Financial Services bei der Gestaltung und erfolgreichen Umsetzung ihres Veränderungsprozesses aufgrund neuer regulatorischer Anforderung-en, neuer innovativer Finanzprodukte, neuer Technologien oder Anpassungen an ein neues Geschäftsmodell. In zahlreichen Projekten gesetzte Schwerpunkte liegen dabei vor allem in den Bereichen Kredit, Kapitalmarkt, Treasury, Risikocontrolling, Accounting, Financial Controlling, Compliance, Meldewesen sowie digitaler Transformation. II. Wirtschaftliches Umfeld Die Finbridge GmbH & Co. KG berät Finanzdienstleister und andere Teilnehmer an Kapitalmärkten. Sie ist wirtschaftlich abhängig vom Beratungsbedarf ihrer Kunden. Als Beratungsunternehmen ist sie daher nicht primär von der finanziellen Entwicklung der Finanzbranche abhängig, sondern insbesondere von dem Beratungsbedarf, der sich aufgrund von Veränderungen der Rahmenbedingungen und der Regularien in der Finanzbranche ergibt. Die Gesellschaft ist somit gering abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. In den letzten Jahren haben sich die Regularien der Finanzbranche sowie deren Überwachung weiter verschärft was zu erhöhtem Beratungsbedarf geführt hat. Laut Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) wuchs der Consulting-Umsatz im Jahr 2023 in allen Kundenbranchen. Von den größten Branchen verzeichneten Energie- und Wasserversorgung (10,8%), Versicherungen (10,1%) und Fahrzeugbau (9,9%) überdurchschnittliches Wachstum. Lediglich die Branche Kreditinstitute wuchs mit 4,5 Prozent unter dem Durchschnitt. Die im BDU organisierten Consulting Unternehmen bewerten ihre Geschäftsaussichten für 2024 stabil. Der Geschäftsklimaindex bleibt laut Pressemitteilung des BDU vom 23. April 2024 mit 96,1 % auf gleichem Niveau. Rund 86 % der in dem Verband organisierten Unternehmen bewerten die aktuelle Geschäftslage und die Geschäftsaussichten als über Budget bzw. im Plan. Am positivstem bewerten demnach mittelgroße Beratungen ihre Geschäftsaussichten, gefolgt von kleinen Beratungen. Der BDU erwartet für 2024 einen Umsatzwachstum der Branche von 9,8 % auf 51,5 Milliarden Euro. Die Beratungsbranche bleibt demnach weiterhin dynamisch auf Wachstumskurs. III. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage a) Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf verlief insgesamt zufriedenstellend. Ziel für 2023 war eine konstante Umsatz- und Ertragslage. Dieses Ziel wurde zum Teil erreicht. Einer Umsatzsteigerung von 6,35 % steht ein um 6,5 % gesunkenes Jahresergebnis gegenüber. Grund hierfür sind u.a. die allgemeinen Preissteigerungen und die damit verbundenen Lohnsteigerungen. b) Ertragslage Die Gesellschaft erzielte 2023 einen Jahresüberschuss von TEUR 4.799. Die Aufwendungen sind im Wesentlichen von Personalaufwand und den damit zusammenhängenden Aufwendungen, wie z.B. Reisekosten, Personalbeschaffungskosten und Fortbildungskosten, geprägt. Die Reisekosten sind nach der Corona Pandemie wieder leicht gestiegen. Sie liegen aber immer noch unter dem Niveau vor der Corona Pandemie. c) Vermögens- und Kapitalstruktur Die Bilanzsumme der Gesellschaft beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 9.968 im Vergleich zu 9.232 TEUR im Vorjahr. Die Vermögenslage ist nahezu ausschließlich durch das kurzfristig gebundene Vermögen in Form der liquiden Mittel in Höhe von TEUR 6.767 (Vorjahr: TEUR 5.297) und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 2.965 (Vorjahr: TEUR 3.562) geprägt. Die Kapitalstruktur ist insbesondere durch die nach Gewinnfeststellung zu zahlenden Tantiemen (Sonstige Rückstellungen) geprägt. Das Jahresergebnis wurde bereits auf die variablen Gesellschafterkonten verteilt. d) Finanzlage Die Finanzlage der Gesellschaft ist geordnet. Die Gesellschaft verfügte zum 31. Dezember 2023 über liquide Mittel in Höhe von TEUR 6.767. Es bestanden keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Sämtlichen Zahlungsverpflichtungen konnte die Gesellschaft jederzeit uneingeschränkt nachkommen. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug TEUR 6.194. e) Beurteilung des Geschäftsverlaufes Das Geschäftsjahr 2023 hat sich zufriedenstellend entwickelt. IV. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt 125 Mitarbeiter. V. Risiko- und Chancenbericht Die Finbridge GmbH & Co. KG erbringt Beratungsdienstleistungen. Die im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen sich ergebenden Geschäftsrisiken bestehen im Wesentlichen aus Reputationsschäden und Personalrisiken. Um diese Risiken zu minimieren, erfolgt eine sorgfältige Auswahl der Mitarbeiter und Projektverantwortlichen. Die Rekrutierung von geeignetem Personal stellt eine der wesentlichen Herausforderungen der nächsten Jahre dar. Aufgrund der Nähe zum Finanzstandort Frankfurt, ein angenehmes Arbeitsumfeld und eine attraktive variable Vergütung wird dem Risiko des Personalmangels begegnet. Dennoch bleibt es auch weiterhin eine der wesentlichen Herausforderungen erfahrene Mitarbeiter und High Potentials zu gewinnen und zu halten. Die Gesellschaft ist von der Auslastung ihrer Kapazitäten abhängig. Aufgrund der Konzentration der Aufträge auf wenige Auftraggeber ist ein gewisses Abhängigkeitsrisiko und somit Absatzrisiko gegeben. Geschäftsrisiken ergeben sich darüber hinaus aus überwiegend kurzfristigen Beauftragungen für etwa 3-6 Monate. Finanzielle Risiken sind derzeit nicht erkennbar. Chancen ergeben sich aus der starken Spezialisierung der Finbridge GmbH & Co. KG und dem weiteren Handlungsdruck der Kunden aufgrund sich verschärfender Regularien. VI. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir eine im Vergleich zum Vorjahr konstante Umsatz und Ertragslage. Mit unseren Kunden konnten überwiegend Vereinbarungen über eine Fortsetzung bestehender Projekte über Remote Arbeit (Home Office) vereinbart werden, dadurch resultiert eine stabile Auslastung bei unseren Bestandskunden. Für 2024 steht die Entwicklung neuer Beratungsangebote und -konzepte im Vordergrund. Wir planen, unsere Beratungskapazitäten kontinuierlich auszubauen, um auch bei größeren Transformationsprojekten unserer Kunden unsere Lieferfähigkeit zu erhöhen. Aufgrund der anhaltend hohen Inflationsraten erwarten wir nachhaltig höhere Kosten (insbesondere Personalkosten), die die Ertragslage belasten. Durch die Wettbewerbssituation bei umsetzungsnaher Beratungsleistung und unverändert hohen Budgetdruck unserer Kunden sind wir aktuell nur sehr begrenzt in der Lage, unsere Beratungshonorare an die Inflationsentwicklung anzupassen. Insgesamt erwarten wir für 2024 einen Gesamtumsatz auf Vorjahresniveau.
Bad Homburg, im Juli 2024 Finbridge GmbH & Co. KG Geschäftsführung BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Finbridge GmbH & Co. KG, Bad Homburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresschluss der Finbridge GmbH & Co. KG, Bad Homburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Finbridge GmbH & Co. KG, Bad Homburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Osnabrück, 15. Juli 2024 ECOVIS
Audit AG
Hendrik Niehüser, Wirtschaftsprüfer Stephan Jäkel, Wirtschaftsprüfer" Anhang zum 31.12.2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Finbridge GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Bad Homburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg v.d. Höhe unter HRA 4840 eingetragen. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft und Co. KG gem. § 264a Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 2 HGB auf. Der Jahresabschluss ist gemäß § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert. Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Darüber hinaus wurden zwecks Erhöhung der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses alle weiteren Davon-Vermerke der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung in den Anhang übernommen. Von den größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften gem. § 288 Absatz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. Für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses werden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 252 - 256a HGB vorgenommen. Soweit möglich, wurden bilanzsteuerrechtliche Vorschriften berücksichtigt, um die weitgehende Einheit zwischen Handels- und Steuerbilanz zu erhalten. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag. Rückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der Risiken und möglichen Verpflichtungen zu deren Erfüllung erforderlich sein werden. Änderungen der ursprünglich angewandten Bewertungsmethoden wurden nicht vorgenommen. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Aktiva Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgten linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben. Die Entwicklung des Anlagevermögens, welche als Bestandteil des Anhangs auszuweisen ist, ist aus dem anliegenden Anlagenspiegel ersichtlich. Der Posten A III Finanzanlagen der Bilanz setzt sich wie folgt zusammen:
Die Gegenstände des Umlaufvermögens wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert in Ansatz gebracht. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Bei der Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden allen erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen Ausfallrisiko durch angemessene Abwertungen in Form von Wertberichtigungen oder Forderungsabschreibungen Rechnung getragen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268 Abs. 4 HGB wie folgt auf:
Vorjahreswerte in Klammern Passiva Das vollständig erhaltene Kommanditkapital beträgt 10.000,00 EUR und ist die Hafteinlage der Gesellschaft. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Sie wurden einzeln in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen zu deren vollständigen Erfüllung erforderlich sein wird. Genau bestimmbare Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268 Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB entsprechend nachstehendem Verbindlichkeitenspiegel auf. Verbindlichkeitenspiegel gem. § 268 Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB:
Vorjahreswerte in Klammern Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Grundstücksmietverträgen von 43 TEUR jährlich (Laufzeit befristet). III. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Auf die Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4 HGB) wird in Anwendung der größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Absatz 2 Satz 2 HGB n.F. verzichtet. Eine Aufschlüsselung des von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar (§ 285 Nr. 17 HGB) wird in Anwendung der größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Absatz 2 Satz 3 HGB n.F. nicht vorgenommen. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belaufen sich auf 841.791,72 EUR. IV. Weitere Angaben Die Gesellschaft ist am Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen mit mindestens 20 % beteiligt:
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 125 Festangestellte. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung durch die Komplementär GmbH, die Finbridge Beteiligungs GmbH. Diese wiederum wird vertreten durch die Geschäftsführer
Bezüglich der Angaben über Bezüge der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Bad Homburg, den 24. Juni 2024 Geschäftsführung |
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