Saal
GmbH
Siegen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
82.677.342,36 |
81.597.390,62 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,50 |
1.557,00 |
| II.
Sachanlagen |
62.186.801,36 |
61.182.129,65 |
| III.
Finanzanlagen |
20.490.538,50 |
20.413.703,97 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.935.416,36 |
2.944.752,49 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.928.225,41 |
2.927.754,80 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.190,95 |
16.997,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
85.612.758,72 |
84.542.143,11 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
59.618.667,80 |
59.287.570,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
1.525.500,00 |
1.525.500,00 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
-225.000,00 |
-225.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
1.300.500,00 |
1.300.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
657.919,81 |
657.919,81 |
| III.
Gewinnrücklagen |
3.000.000,00 |
2.900.000,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
54.660.247,99 |
54.429.150,53 |
| B.
Rückstellungen |
515.597,00 |
669.988,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.478.493,92 |
24.584.584,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
85.612.758,72 |
84.542.143,11 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Saal GmbH hat ihren Sitz in Siegen und wird im
Handelsregister vom Amtsgericht Siegen unter der
Registernummer HRB 3056 geführt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft umfasst den
Zeitraum vom 1. Januar bis 31.Dezember 2023.
Die Wertansätze aus der Bilanz vom 31. Dezember
2022 wurden unverändert übernommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
bewertet.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
abzüglich der bisher aufgelaufenen und im
Geschäftsjahr 2023 planmäßig
fortgeführten Abschreibungen bewertet. Bei der
Bemessung der Abschreibungen wird von einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 33,33 bis 50
Jahren für Wohn- und Geschäftsbauten, von 15
Jahren für Außenanlagen, von 2 bis 8 Jahren
für technische Anlagen und Maschinen und von 2 bis 15
Jahren für andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung ausgegangen. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Jahr
der Anschaffung gem. § 6 (2) EStG in vollem Umfang
abgeschrieben.
Die unter dem
Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Anteile und
Ausleihungen an verbundenen Unternehmen wurden zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips gemäß § 253 (4) HGB.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
gemäß § 253 (4) HGB bewertet.
Die
Pensionsrückstellung wurde mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
(1) S.2 HGB). Der Rechnungszins beruht auf den von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungssätzen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 (1) S.2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 (2) S.1 HGB).
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert (§ 253 (1) S.2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Zum Bilanzstichtag betrugen die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
TEuro 1.261 (Vorjahr: TEuro 1.216).
Die
Gewinnrücklagen haben sich im
Geschäftsjahr 2023 wie folgt entwickelt:
Vortrag 01.01.: TEUR 2.900; Einstellung in die
Gewinnrücklagen: TEUR 100; Stand zum 31.12.2023: TEUR
3.000. Im
Bilanzgewinn ist zum 31.12.2023 ein Gewinnvortrag in
Höhe von TEuro 54.429 enthalten.
Die
Pensionsrückstellung ist nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt,
wobei die "projected unit credit method" als
versicherungsmathematische Bewertungsmethode angewendet
wurde. Als Rechnungszins wurde der von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichte Abzinsungssatz angesetzt.
Demnach wurde im Berichtsjahr ein Rechnungszins in
Höhe von 1,82 % zugrunde gelegt. Als
Rechnungsgrundlagen dienten die "Richtlinien 2018 G" von
Prof. Dr. Klaus Heubeck.
Zum Bilanzstichtag bestanden
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über 5 Jahren in Höhe von TEUR 155.
Die durch
Grundpfandrechte gesicherten Verbindlichkeiten
betrugen zum 31.12.2023 TEUR 13.747.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden 12 Mitarbeiter
(Vorjahr: 9 Mitarbeiter) beschäftigt.
Zum alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023
Herr Reinhard Saal bestellt. Herr Saal ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Von dem Wahlrecht des § 286 (3) HGB, die in
§ 285 Nr. 9 a.) und b.) HGB verlangten Angaben
über die Gesamtbezüge der dort bezeichneten
Personen nicht anzugeben, wurde Gebrauch gemacht.
Der Jahresüberschuss in Höhe von TEuro 331
wird dem bestehenden Gewinnvortrag gutgeschrieben und zum
01.01.2024 auf neue Rechnung vorgetragen. Nach dieser
Gutschrift beträgt der Gewinnvortrag zum 01.01.2024
TEuro 54.660.
Siegen, den 05. Juni 2024
Saal GmbH
(Reinhard Saal)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
An die Saal GmbH
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Saal GmbH -
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem
Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses
geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter
- falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist bei Verstößen höher als bei
Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der
Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum
Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir die Gesamtdarstellung,
den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Köln, den 22. Juli 2024
DATA-TAX
Consulting GmbH
Buchprüfungsgesellschaft
(Hupertz)
vereidigter Buchprüfer
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