Wacker Construction Equipment AGLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Günther Binder seit 29.10.2007 | Vorstandsmitglied |
Martin Lehner seit 29.10.2007 | Vorstandsmitglied |
Flauzino Zanini seit 20.12.2005 | Prokura |
Helmut Bauer seit 15.2.2005 | Prokura |
Michael Koid seit 13.1.2003 | Prokura |
Werner Schwind seit 13.1.2003 | Vorstandsmitglied |
Thomas Dreier seit 13.1.2003 | Prokura |
Helmut Schaller seit 13.1.2003 | Prokura |
Leonhard Ried seit 13.1.2003 | Prokura |
Dieter Stelter seit 13.1.2003 | Prokura |
Georg Dr.-Ing. Sick seit 13.1.2003 | Vorstandsmitglied |
Richard Mayer seit 13.1.2003 | Vorstandsmitglied |
Andreas Franz Günter Krüger seit 13.1.2003 | Prokura |
Franz Beierlein seit 13.1.2003 | Prokura |
Otto Dr. Stenzel seit 13.1.2003 | Prokura |
Jürgen Gentz seit 13.1.2003 | Prokura |
Wolfgang Frick seit 13.1.2003 | Prokura |
Bernd Peiler seit 13.1.2003 | Prokura |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wacker Construction Equipment AGMünchenBericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2007 haben wir ein neues Kapitel der Unternehmensgeschichte aufgeschlagen: Zuerst ging das Unternehmen Wacker an die Börse, dann fusionierten die Wacker Construction Equipment AG und die NEUSON KRAMER Baumaschinen AG. Dies gelang, ohne dass es im operativen Geschäft der beiden Stammunternehmen zu irgendwelchen Stockungen kam. Dafür danken wir vor allem unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit großem Engagement und der Bereitschaft, selbst Verantwortung zu übernehmen, die Führungsspitzen beider Unternehmen wirkungsvoll entlastet haben. Dank dieser tatkräftigen Unterstützung konnte der Konzern trotz aller Belastungen das Wachstumstempo der vergangenen Jahre nicht nur halten, sondern nochmals deutlich steigern: Alle drei Weltregionen und alle Geschäftsbereiche verzeichneten beachtliche Zuwachsraten; und es wurden neben Fusion und Börsengang zahlreiche Projekte im Unternehmen umgesetzt. Zusammenwirken von Aufsichtsrat und VorstandDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt; er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung laufend überwacht. Er hat sich kontinuierlich mit dem Vorstand über die Geschäftsentwicklung und die weitere strategische Ausrichtung des Unternehmens ausgetauscht und war in Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. In zwölf Aufsichtsratssitzungen sowie einer Prüfungsausschuss- und zwei Präsidialausschuss-Sitzungen konnte sich der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2007 von der Arbeit des Vorstands überzeugen. Rechtzeitig zu und in diesen Sitzungen wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand über den Geschäftsverlauf, die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, die Unternehmensstrategie, sowie über wesentliche Maßnahmen schriftlich und mündlich detailliert unterrichtet. Die Berichte an den Aufsichtsrat wurden in den Aufsichtsratssitzungen ausführlich einerseits zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern untereinander und andererseits mit dem Vorstand diskutiert, insbesondere die strategische Ausrichtung des Unternehmens wurde mit dem Vorstand erörtert. An den Sitzungen haben die Vorstandsmitglieder regelmäßig teilgenommen; bei Bedarf tagte der Aufsichtsrat bzw. der Ausschuss aber auch während einer Sitzung zeitweise ohne den Vorstand. Auch im Geschäftsjahr 2007 haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats an mehr als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Außerdem informierte der Vorstand den Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen - durch schriftliche Berichte, aber auch in Einzelgesprächen - regelmäßig, umfassend und zeitnah über die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie über besondere und eilbedürftige Vorhaben und bat, soweit notwendig, um Zustimmung. Zustimmungspflichtige Maßnahmen hat der Aufsichtsrat vertieft mit dem Vorstand erörtert und geprüft. Diesbezügliche Beschlüsse hat der Aufsichtsrat im Umlaufverfahren oder im Rahmen bereits anberaumter Sitzungen gefasst. Der Vorstand legte dem Aufsichtsrat außerdem monatlich Berichte über die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Kennzahlen vor. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand darüber hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und ließ sich über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage der Gesellschaft und ihrer Beteiligungsunternehmen sowie über wesentliche Geschäftsvorfälle unterrichten; bzw. hat der Vorstand, insbesondere der Vorstandsvorsitzende, von sich aus den Aufsichtsratsvorsitzenden hierüber informiert. Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2007Auf dieser Grundlage umfassender Information war es dem Aufsichtsrat möglich, den Vorstand bei allen wichtigen Entscheidungen - im Vordergrund standen naturgemäß die Unternehmensstrategie, der Börsengang und die Fusion mit der NEUSON KRAMER Baumaschinen AG - fundiert zu beraten und zu unterstützen. Des Weiteren wurden Baumaßnahmen und die Unternehmensplanung bis 2009 verabschiedet und die Bilanzbesprechung zum geprüften Jahresabschluss und Konzernabschluss 2006 nach Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss sowie dessen Feststellung bzw. Billigung unter Anwesenheit der Abschlussprüfer vorgenommen und der Gewinnverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2006 verabschiedet. In zahlreichen Sitzungen fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse über zustimmungspflichtige Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Börsengang und der beabsichtigten Fusion. Im September 2007 erteilte der Aufsichtsrat nach eingehender Diskussion insbesondere seine endgültige Zustimmung zu der Fusion mit der NEUSON KRAMER Baumaschinen AG und der Vertragsunterzeichnung sowie zur damit zusammenhängenden teilweisen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II. Darüber hinaus stimmte der Aufsichtsrat der Mandats-/Vergütungsvereinbarung mit P+P Pöllath + Partners Attorneysat-Law and Tax Advisors zu. Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Matthias Bruse ist Mitglied dieser Gesellschaft und hat im Geschäftsjahr 2007 rechtliche Beratungsleistungen erbracht. Nach Befassung des Präsidialausschusses mit den Vorstandsanstellungsverträgen bestellte der Aufsichtsrat im Oktober 2007 Martin Lehner und Mag. Günther C. Binder zu weiteren Mitgliedern des Vorstands der Wacker Construction Equipment AG und ernannte Martin Lehner zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Des Weiteren verabschiedete der Aufsichtsrat den neu gefassten Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand. Außerdem wurde der weiteren teilweisen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II sowie dem Abschluss des Vertrages über den Zusammenschluss zwischen der Wacker Construction Equipment AG und der NEUSON KRAMER Baumaschinen AG mit den Kramer Gesellschaftern zugestimmt. Des Weiteren wurden die neu gefassten Geschäftsordnungen von Aufsichtsrat und Vorstand, worin unter anderem ein Katalog zustimmungspflichtiger Maßnahmen des Vorstands verankert ist, verabschiedet. Personelle Veränderungen im AufsichtsratIm April 2007 wählte der Aufsichtsrat nach erfolgter Wahl der Aktionärsvertreter in einer konstituierenden Sitzung Dr. Ulrich Wacker zum Vorsitzenden und Dr. Eberhard Kollmar zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie die Mitglieder und Vorsitzenden des Präsidial- und Prüfungsausschusses. In der Sitzung im Oktober 2007 wurden - nachdem Dr. Ulrich Wacker sein Amt als Vorsitzender und Dr. Eberhard Kollmar sein Amt als Stellvertreter als auch die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Dr. Matthias Bruse und Dietrich-Walrab von Buttlar ihre Ämter niedergelegt hatten - Hans Neunteufel zum Vorsitzenden und Dr. Ulrich Wacker zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Mag. Kurt Helletzgruber wurde Mitglied des Aufsichtsrats, nachdem er bereits auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 13. April 2007 zum Ersatzmitglied für Dietrich-Walrab von Buttlar gewählt worden war. Weiterhin gehören dem Gremium die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Dr. Eberhard Kollmar sowie die Arbeitnehmervertreter Elvis Schwarzmair und Herbert Santl an. Es erfolgte die Wahl von Mitgliedern des Präsidialausschusses und des Prüfungsausschusses sowie des Vorsitzenden des Präsidialausschusses. Der Aufsichtsrat dankt Dr. Matthias Bruse und Dietrich-Walrab von Buttlar für ihre konstruktive Mitwirkung. Besonderen Dank sprechen wir Dr. Ulrich Wacker aus: Er hat große und bleibende Verdienste für die positive Entwicklung des nunmehr 160-jährigen Unternehmens erworben und mit der Fusion die Grundlage für weiteres langfristiges Wachstum geschaffen. Beratungen in den Ausschüssen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2007Die Arbeit der beiden Ausschüsse des Aufsichtsrats, Präsidialausschuss und Prüfungsausschuss (Audit Commitee), wurde auch im vergangenen Geschäftsjahr fortgeführt und der Gesamtaufsichtsrat hierdurch in seiner Wirkungsweise effektiv unterstützt. Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) trat im Geschäftsjahr 2007 zu einer Sitzung zusammen. Die Ausschussvorsitzenden haben in den Aufsichtsratssitzungen jeweils über die Ausschussarbeit berichtet. Risikoprüfung und ComplianceDer Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass das Risikomanagement des Unternehmens den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) entspricht, dass die versicherbaren Risiken ausreichend versichert sind und die betrieblichen, finanziellen und vertraglichen Risiken einer ausreichenden Kontrolle innerhalb von Genehmigungsverfahren und organisatorischen Abläufen unterliegen. Im gesamten Konzern ist ein detailliertes Risikoberichtswesen installiert, das kontinuierlich gepflegt und weiter entwickelt wird. In den Aufsichtsratssitzungen und in Einzelgesprächen hat der Vorstand den Aufsichtsrat über die jeweils aktuelle Risikolage informiert. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat sich zudem auch mit Themen der Compliance befasst. Corporate GovernanceAufsichtsrat und Vorstand sind sich bewusst, dass eine gute Corporate Governance im Interesse der Aktionäre eine wichtige Basis für den Erfolg des Unternehmens ist. Der Aufsichtsrat hat die Weiterentwicklung des Corporate Governance Standards fortlaufend beobachtet und sich mit den kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen befasst. Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben am 4. März 2008 die neue gemeinsame Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Der vollständige Wortlaut der Entsprechenserklärung ist auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Jahres- und Konzernabschluss 2007Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft und der vom Vorstand nach den in der EU anzuwendenden IFRS und den ergänzend nach § 315 a HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Konzernabschluss der Gesellschaft jeweils zum 31. Dezember 2007 sind von der Rölfs WP Partner AG geprüft worden. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, so dass sowohl für den Jahres- als auch den Konzernabschluss ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Nachdem der Aufsichtsrat die Prüfungsunterlagen rechtzeitig zur Begutachtung erhalten hatte, haben sich Prüfungsausschuss und auch der Aufsichtsrat mit dem Einzel- und dem Konzernabschluss sowie den Lageberichten unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte gründlich auseinandergesetzt und kritisch geprüft. Die Unterlagen wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses im März und der Sitzung des Aufsichtsratsplenums am 7. April 2008 mit dem Vorstand eingehend besprochen. An den Beratungen des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsratsplenums hat der Abschlussprüfer teilgenommen und über wesentliche Ergebnisse der Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat nach eigener ein gehender Prüfung der Unterlagen keine Einwände erhoben und stimmt dem Prüfungsbericht zu. Auch mit den Lageberichten und insbesondere der Beurteilung der weiteren Entwicklung des Unternehmens ist der Aufsichtsrat einverstanden. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss nebst Lagebericht und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2007. Damit ist der Jahresabschluss 2007 festgestellt und der Konzernabschluss 2007 gebilligt. Der Aufsichtsrat hat ferner den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und hiergegen keine Einwände erhoben. Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht)Der Aufsichtsrat hat den - fristgerecht vorgelegten - Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2007 auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und sich vom Vorstand Einzelheiten erläutern lassen. Der Aufsichtsrat stimmt dem Bericht zu. Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben, sodass für den Abhängigkeitsbericht ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 313 Abs. 3 AktG erteilt wurde. " Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Auch hat der Aufsichtsrat sich in seiner Sitzung am 7. April 2008 den Prüfungsbericht des Prüfers erläutern lassen. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis des Abschlussprüfers zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat sind gegen die Schlusserklärung des Vorstands keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Arbeit und ihren hohen Einsatz. Dieses Engagement hat entscheidend zum Gelingen des Zusammenschlusses und zum sehr erfolgreichen Geschäftsjahr von Wacker Neuson beigetragen.
München, den 7. April 2008 Wacker Construction Equipment AG Hans Neunteufel, Vorsitzender des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat EntsprechenserklärungErklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG Der im Februar 2002 verabschiedete Deutsche Corporate Governance Kodex in der derzeit geltenden Fassung vom 14. Juni 2007 enthält Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften in Bezug auf Aktionäre und Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz, Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Das deutsche Aktienrecht verpflichtet den Vorstand und den Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft, jährlich zu erklären, welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Vorstand und Aufsichtsrat identifizieren sich mit den Zielen des Kodexes, eine verantwortungsvolle, transparente und auf nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes gerichtete Unternehmensführung und -kontrolle zu fördern. Wir folgen den Empfehlungen wie folgt: Vorstand und Aufsichtsrat der Wacker Construction Equipment AG erklären gem. § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 4. Juli 2003 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekanntgemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 12. Juni 2006 seit der Börsennotierung (15. Mai 2007) bis zum 20. Juli 2007 und ab dem 21. Juli 2007 den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 14. Juni 2007, bekanntgemacht am 20. Juli 2007 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers, entsprochen wurde und wird, mit Ausnahme folgender unten aufgeführter Punkte. In folgenden Fällen wurde und wird den Empfehlungen nicht entsprochen: 1. Ziff. 3.8 des Kodex: Die D&O-Versicherungen für Vorstand und Aufsichtsrat sind ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt nicht verbessert werden. Die D&O-Versicherung dient der Absicherung wesentlicher Eigenrisiken der Gesellschaft und allenfalls in zweiter Linie dem Vermögensschutz der Organmitglieder. 2. Ziff. 4.2.2 des Kodex: Die Beratung und regelmäßige Überprüfung der Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand erfolgt durch den Präsidialausschuss. Über die Tätigkeit der Ausschüsse des Aufsichtsrats - und damit auch des Präsidialausschusses - wird im Plenum des Aufsichtsrats regelmäßig berichtet. Einer darüber hinausgehenden Beratung und Überprüfung der Vergütungsstruktur im Aufsichtsratsplenum bedarf es aus Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht. 3. Ziff. 4.2.3 Abs. 6 des Kodex: Die Hauptversammlung wird über die Grundzüge des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder und deren Veränderung nicht informiert. 4. Ziff. 4.2.4, 4.2.5, 5.4.7 Abs. 3, 7.1.3 des Kodex: Die Hauptversammlung hat beschlossen, dass die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds im Anhang der Einzel- und Konzernabschlüsse nicht offen gelegt werden. Daher wird auch ein Vergütungsbericht als Teil des Corporate Governance Berichts nicht erstellt. Neben einer individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge unterbleibt auch eine individualisierte Offenlegung der Vergütung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährleisten die gesetzlichen Pflichtangaben eine ausreichende Information der Anleger und der Öffentlichkeit. 5. Ziff. 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 des Kodex: Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist durch den Aufsichtsrat nicht festgelegt worden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind davon überzeugt, dass die Eignung zur Unternehmensleitung maßgeblich von der individuellen Leistungsfähigkeit abhängt. 6. Ziff. 5.3.3 des Kodex: Der Aufsichtsrat hat keinen Nominierungsausschuss gebildet. Die Größe des Aufsichtsrats (4 Anteilseignervertreter) rechtfertigt keinen besonderen Ausschuss zum Vorschlag von Aufsichtsratskandidaten. 7. Ziff. 5.4.3. Satz 1 und 3 des Kodex: Die Aufsichtsratswahl wurde in der ordentlichen Hauptversammlung 2007 in Übereinstimmung mit den in der Rechtsprechung gesetzten Anforderungen als Blockbeziehungsweise Listenwahl durchgeführt. Auch künftig wird die Aufsichtsratswahl aus Effizienzgründen grundsätzlich als Blockwahl durchgeführt werden. Damit der Aufsichtsrat auch weiterhin unvoreingenommen den Vorsitzenden wählen kann, wird von einer Bekanntgabe der Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz abgesehen. 8. Ziff. 5.4.4 des Kodex: Nach Auffassung des Vorstands und des Aufsichtsrats kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, dass ehemalige Mitglieder des Vorstands in den Aufsichtsrat wechseln und dort auch den Aufsichtsratsvorsitz oder den Vorsitz in bestimmten Ausschüssen übernehmen. Die internen Kenntnisse der ehemaligen Vorstandsmitglieder über das Unternehmen steigern die Effizienz der Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Bei einem in Übereinstimmung mit dem Kodex ausgeglichen besetzten Aufsichtsrat sehen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats hierin keine Nachteile. 9. Ziff. 6.6 des Kodex: Der Aktienbesitz einzelner Organmitglieder über 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien wurde und wird im Corporate Governance Bericht nicht angegeben; insoweit geht nach Auffassung des Vorstands der Schutz der Person und der Familie vor. Angaben zum Erwerb oder der Veräußerung von Aktien der Gesellschaft durch Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder oder ihnen nahe stehende Personen werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht (§ 15a WpHG). Auf eine zusätzliche Darstellung im Corporate Governance Bericht wird verzichtet. 10. Ziff. 7.1.2 Satz 3 des Kodex: Der Konzernabschluss (Jahresfinanzbericht) wird innerhalb der gesetzlichen Fristen aufgestellt werden und öffentlich zugänglich gemacht werden (am 10. April 2008). Der 90-Tage-Zeitraum kann für den Konzernabschluss 2007 wegen des Mehraufwands im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss der Gesellschaft mit der Neuson Kramer Baumaschinen AG nicht eingehalten werden. Die Gesellschaft wird sich aber bemühen, künftig den 90-Tage-Zeitraum einzuhalten. Allen übrigen Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 14. Juni 2007, bekanntgemacht am 20. Juli 2007, im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers veröffentlicht, wurde und wird in vollem Umfang entsprochen.
München im März 2008 Wacker Construction Equipment AG Dr. Georg Sick Hans Neunteufel Vorstand und Aufsichtsrat Nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen wird die Wacker Construction Equipment AG für die Dauer von mindestens fünf Jahren auf ihrer Internetseite zugänglich halten. GewinnverwendungsvorschlagAus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2007 der Wacker Construction Equipment AG in Höhe von 99.528.329,74 Euro soll eine Dividende in Höhe von insgesamt 35.070.000,00 Euro an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Der Jahresüberschuss der Wacker Construction Equipment AG betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 62.836.916,52 Euro. Da die Wacker Construction Equipment AG im Rahmen des Zusammenschlusses mit der Neuson Kramer Baumaschinen AG sämtliche eigenen Aktien veräußert hat und infolgedessen die Rücklage für eigene Anteile zwingend aufzulösen war, beträgt der Bilanzgewinn 99.528.329,74 Euro. Vorstand und Aufsichtsrat der Wacker Construction Equipment AG haben beschlossen, der Hauptversammlung im Hinblick auf die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2007 folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten: Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2007 in Höhe von 99.528.329,74 Euro soll zur Ausschüttung einer Dividende von 0,27 Euro zuzüglich eines Bonus von 0,23 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet werden, insgesamt somit 0,50 Euro je dividenberechtigter Stückaktie. In die Gewinnrücklage wird ein Betrag in Höhe von 64.458.329,74 Euro eingestellt. Unter Zugrundelegung dieses Ausschüttungsvorschlags entfällt auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 70.140.000,00 Euro eine Dividendensumme einschließlich Boni von 35.070.000,00 Euro (Vorjahr: 0,62 Euro, bezogen auf 39,15 Mio. dividendenberechtigte Stückaktien; Dividendensumme insgesamt 24.273 Mio. Euro und Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen 949.441,91 Euro).
München, 10. April 2008 Wacker Construction Equipment AG |
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