Actus
Finanz-Service GmbH i.L.
Memmingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.791,00 |
1,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.790,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.047,69 |
9.428,21 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.630,03 |
1.552,41 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
417,66 |
7.875,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
7.838,69 |
9.429,21 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.678,69 |
8.429,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
18.321,31 |
16.570,79 |
| B.
Rückstellungen |
1.160,00 |
1.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
7.838,69 |
9.429,21 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches i.d.F. des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267
HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind im Anhang diejenigen
Angaben zu machen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder im
Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines
Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder in der Gewinn- und
Verlustrechnung aufgenommen wurden. Nachfolgend ist
berichtet, wenn Angaben zu folgenden
Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind.
Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden
Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung gemacht.
Von der den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die
Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Da für eine klare und übersichtliche
Darstellung aller geforderten Informationen der Raum in der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend
ist, werden die Ausweiswahlrechte überwiegend im
Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten
sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren betragen 0 €.
Weitere
Pflichtangaben nach § 285 HGB
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen:
Mit einer Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Frau Eveline Klötzner
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Zwischen der Gesellschaft und der Gesellschafterin
Frau Eveline Klötzner besteht zum Bilanzstichtag ein
Verrechnungskonto in Form einer Forderung der Gesellschaft
in Höhe von 1.630,03 €.
Angaben zu Investmentvermögen
Die Gesellschaft hält keine Anteile oder
Anlageaktien eines inländischen Investvermögens
i.S. des § 1 InvG.
Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 und 11a HGB
Angaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11a sind nicht
zu machen.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Der Jahresabschluss wurde nach Gewinnverwendung
aufgestellt. Der enthaltene Verlustvortrag beträgt
€ 16.570,79.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 1.750,52
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Memmingen, 20. Dezember 2012
Actus Finanz-Service GmbH i.L.
gez. Eveline Klötzner, Liquidatorin
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde durch die
Gesellschafterversammlung am 21.12.2012 festgestellt.
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