SABU -
Rohstoffhandel GmbH
Filderstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
402.575,40 |
428.320,40 |
| I.
Sachanlagen |
402.075,40 |
427.820,40 |
| II.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
265.141,55 |
239.988,95 |
| I.
Vorräte |
12.419,32 |
7.306,42 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
52.410,99 |
37.673,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
200.311,24 |
195.009,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
238,00 |
238,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
667.954,95 |
668.547,35 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
304.370,86 |
328.282,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
302.717,72 |
276.247,16 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
23.911,45 |
-26.470,56 |
| B.
Rückstellungen |
346.869,17 |
322.722,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.714,92 |
17.542,95 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
16.714,92 |
17.542,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
667.954,95 |
668.547,35 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018
der SABU Rohstoffhandel GmbH, 70771 Leinfelden -
Echterdingen
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der Sabu
Rohstoffhandel GmbH, Leinfelden- Echterdingen, wurde auf
der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
( §§ 238 ff. HGB ), insbesondere der §§
264 ff. HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH - Gesetzes und
des Gesellschaftsvertrags zu beachten.
Grundlage für die Erstellung des
Jahresabschlusses bildete die Buchhaltung des
Geschäftsjahres 2018 und die Eröffnungsbilanz zum
1. Januar 2018.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren.
Nach den in § 267 und § 267 a HGB
angegebenen Größenmerkmalen ist die Gesellschaft
eine kleine Kapitalgesellschaft.
Der Vorjahresabschluss wurde im elektronischen
Bundesanzeiger offengelegt.
Gemäß § 316 besteht keine
Prüfungspflicht. Eine freiwillige Prüfung
erfolgte nicht.
2. Gliederungsgrundsätze
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz gemäß § 265 Abs. 3 HGB
bestand nicht.
3. Angaben zu den Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB
gebildet.
4. Angaben zu den Bewertungsmethoden
a) Allgemeines
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Änderungen der Bewertungsmethoden gegenüber
dem Vorjahr wurden nicht vorgenommen.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
b) Anlagevermögen
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibung bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Im Jahr 2018
angeschaffte Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis € 800,00 wurden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe
als Betriebsausgaben abgezogen.
c) Umlaufvermögen
Die Vorräte (div. Altmetalle) wurden
gemäß § 253 Abs. 4 HGB zu den Preisen
bewertet, die sich am Bilanzstichtag aufgrund den Angaben
einer Fachzeitschrift ergaben, wobei entsprechende
Handlingkosten (Lohnkosten) für die Aufarbeitung der
Rohstoffe berücksichtigt wurden.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken zum
Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu
Nennwerten bewertet.
d) Rückstellungen
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet worden.
Sie umfassen alle Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten, die erkennbar waren.
e) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten lagen nicht vor. Die
Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem
Vorjahr unverändert.
5. Angaben und Erläuterungen zu Bilanzposten
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu 1 Jahr.
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich
um Rückstellungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses und dem Beitrag der Berufsgenossenschaft
für das Geschäftsjahres 2018.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine
durchschnittliche Laufzeit bis zu 1 Jahr.
Verbindlichkeitsspiegel
Art der Verbindlichkeit
|
Betrag €
|
< 1 Jahr €
|
1 - 5 Jahre €
|
>5 Jahre €
|
1. gegenüber
Kreditinstituten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
2. aus Lieferungen und
Leistungen
|
0.00
|
0.00
|
0,00
|
0,00
|
3. sonstige
Verbindlichkeiten
|
16.714,92
|
16.714,92
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
16.714,92
|
16.714,92
|
0,00
|
0,00
|
Eine Besicherung der Verbindlichkeiten erfolgte
nicht.
6. Angaben zu den Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Sämtliche Umsätze wurden im Inland erzielt.
Steuerliche Sonderabschreibungen wurden nicht
vorgenommen.
7. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt hat die Gesellschaft 11
Mitarbeiter ( Vorjahr: 14 Mitarbeiter ) beschäftigt.
Der Personalaufwand im Jahr 2018 betrug wie
folgt:
|
€
|
- Löhne und
Gehälter
|
317.178,65
|
- soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung
|
82.228,63
|
( - davon für
Altersversorgung € 17.031,00 )
|
|
Die Geschäftsführung erfolgte durch Herrn
Bernd Schlinker.
Der Geschäftsführer ist allein
vertretungsberechtigt.
Die Pensionsrückstellung zum 31.12.2018 in
Höhe von € 336.045 wurde unter Anwendung des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren durch ein
versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt.
Rechnungsgrundlagen waren die Richttafeln 2005 G von Prof.
Dr. Klaus Heubeck.
Berechnungsgrundlagen:
- Rechnungszins
|
3,21 %
|
(Vorjahr 3,68 %)
|
- Einkommenstrend
|
0,00 %
|
|
- Rententrend
|
2,00 %
|
|
- Fluktuation
|
0,00 %
|
|
Unter Verwendung des durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren würde sich eine Rückstellung
von € 388.217 (Rechnungszins 2,32 %) ergeben. Der
Unterschiedsbetrag zur gebildeten Rückstellung
beträgt € 52.172.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von € 23.911,45 auf neue
Rechnung vorzutragen.
8. Unterzeichnung des Jahresabschlusses nach §
245 HGB
Leinfelden - Echterdingen, den 27.1
1
.2019
sonstige Berichtsbestandteile
Leinfelden - Echterdingen,
den 27.11.2019
gez.
Bernd Schlinker
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2019
festgestellt.
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