DREAM TOURS Touristic GmbHLiquidiert

63456 Hanau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 5072
Eingetragen
6.12.1993
Branche
ReiseveranstalterVermittlungstätigkeiten für die PersonenbeförderungErbringung sonstiger reisebezogener Dienstleistungen a. n. g.
Gegenstand
Veranstaltung von Pauschalreisen sowie Vermittlung von Reise- und Personenbeförderungsleistungen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Petra Weller
seit 29.12.2020
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

DREAM TOURS Touristic GmbH

Hanau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

Euro

1621,00

Euro

2821,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Euro

32818,01

Euro

57179,12

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Euro

66563,73

Euro

73896,94

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Euro


527,49


Euro


502,49

Summe Aktiva

Euro


101530,23


Euro


134399,55



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

Euro

25564,59

Euro

25564,59

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

Euro

- 34779,60

Euro

-26626,72

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag


Euro


- 7515,52


Euro


- 8152,88

B. Rückstellungen

Euro

2450,00

Euro

2250

C. Verbindlichkeiten

Euro

115810,76

Euro

141364,56

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

Euro

101530,23

Euro

134399,55

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung / Rangrücktrittserklärung

Der Jahresabschluss der GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden für alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt.

Petra Weller

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten.

Verbindlichkeiten EURO 25.000,00

Rangrücktrittserklärung

Zwischen:

Dream Tours Touristic GmbH

-nachfolgend Gesellschaft genannt-

und

Frau Petra Weller

-nachfolgend Gesellschafter genannt-

Der Gesellschafter hat gegen die Gesellschaft zum 31. Dezember 2010 eine Forderung (Gesellschfterdarlehen) in Höhe von insgesamt Euro 25.000,00. Zur Vermeidung einer Überschuldung bzw. drohenden Überschuldung und zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens tritt der Gesellschafter mit seinem vorstehend bezeichneten Gesellschafterdarlehen, und zwar mit seinem Ansprüchen auf Rückzahlung der Hauptforderung, Nebenforderungen, Zinsen und Tilgungen, gegen díe Gesellschaft im Rang hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der Gesellschaft zurück. Die Tilgung der Forderung ist im Insolvenzverfahren ausgeschlossen. Die Forderungen stehen während der Krise des Schuldners im gleichen Rang mit den Einlagerück- gewährungsansprüchen der Gesellschaft er des Schuldners. Die von diesem Rangrücktritt unfassten Gesellschafterdarlehn sind nur nach Beseitigung der Überschuldung und nur aus künftigen Gewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder einem die sonstigen Verbindlichenkeiten übersteigenden Vermögen der Gesellschaft zu bedienen. Für Zeiträume, in denen der Rangrücktritt besteht, wird das Darlehen weiterhin zum vereinbarten Zinssatz verzinst. Für die Zahlung der Zinsen gilt der Rangrücktritt entsprechend.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.10.2011

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