HEC GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan König seit 13.3.2008 | Geschäftsführer |
Ulrich Lückemeyer seit 7.8.2007 | Geschäftsführer |
Gregor Sanders seit 2.6.2006 | Prokura |
Ulrich Walter Reiner seit 29.1.2004 | Prokura |
Günther Wilhelm Fölting seit 29.1.2004 | Prokura |
Walter Hubert Hoff seit 29.1.2004 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
RWE Westfalen-Weser-Ems Energiedienstleistungen GmbH | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HEC GmbHDortmundJahresabschluss zum 31. Dezember 2006Bilanz für das Geschäftsjahr vom 01. Januar -31. Dezember 2006AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar -31. Dezember 2006
Geschäftsjahr vom 01. Januar-31. Dezember 2006Anlagenspiegel
Anhanga) Geschäftsführung
b) Angaben zum JahresabschlussAllgemeine Angaben Die Harpen Energie Contracting GmbH änderte zum 31.08.2006 ihren Namen. Die neue Firmenbezeichnung lautet HEC GmbH. Die alleinige Gesellschafterin der HEC GmbH, Dortmund die Harpen Dezentrale Energien GmbH Co. KG, Dortmund wurde im Zuge der Aufspaltung der Harpen AG an die RWE Key Account Contracting GmbH, Dortmund abgespalten und änderte ihren Name auf RKAC Dezentrale Energien GmbH Co. KG. Unsere Gesellschaft wird als verbundenes Unternehmen in den Konzernabschluss der RWE AG, Essen einbezogen. Die RWE AG stellt einen befreienden Konzernabschluss nach IFRS (International Financial Reporting Standards) auf, der im Bundesanzeiger veröffentlicht und beim Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter der Nr. HRB 14525 hinterlegt wird. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder steuerlich zulässigen Herstellungskosten abzüglich Investitionszuschüssen angesetzt. Immaterielle Vermögensgegenstände werden über die Vertragsdauer bzw. über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen sind bis zum 31.12.1994 nach der linearen Abschreibungsmethode errechnet. Zugänge ab dem 01.01.1995 werden zunächst degressiv, später linear abgeschrieben. Seit dem Geschäftsjahr 2004 werden die Abschreibungen auf Zugänge im Sachanlagevermögen entsprechend den steuerlichen Vorschriften zeitanteilig vorgenommen. Daneben wurden im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB auf Sachanlagevermögen in Höhe von T€ 4.053 vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten beziehungsweise mit dem niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 HBG Abs. 2 Satz 3 angesetzt. Ausleihungen sind zu Nennwerten bewertet. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen sind zum Nennwert, Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bilanziert. Forderungen sind einzeln im Umfang erkennbarer Risiken wertberichtigt. Den Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen liegen die Teilwerte gemäß § 6 a EStG zugrunde. Sie werden nach versicherungsmathematischen Methoden errechnet. Bei der Errechnung wurden die Sterbetafeln 2005 G von Prof. Heubeck berücksichtigt. Die Rückstellungen für Alterteilzeit wurden mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst. Biometrische Risiken wurden durch eine pauschale Kürzung von 2 % berücksichtigt. Etwaige Zuschüsse bei Ersatzleistungen wurden nicht angerechnet. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Rückstellung für drohende Verluste berücksichtigt Verluste, die sich aus einer Gegenüberstellung der zu erwartenden Erlöse und Kosten über die Laufzeit der Verträge ergeben. Die Abschlagszahlungen auf noch nicht abgerechnete Energielieferungen werden konzerneinheitlich mit den unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanzierten Abgrenzungen aus Energieverbrauch saldiert. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfassen nach § 250 Abs. 3 HGB aktiviertes Disagio und abgegrenzte Aufwendungen der Folgejahre. Die Auflösung des Disagios erfolgt planmäßig über die Laufzeit des jeweiligen Darlehens. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für im Voraus erhaltene Anschlusskostenbeiträge und für andere ab- gegrenzte Erträge der Folgejahre gebildet. Abgegrenzte Anschlusskostenbeiträge werden entsprechend der Laufzeit der Verträge aufgelöst. c) Erläuterungen zur Bilanz(1) Anlagevermögen Bei der Entwicklung des Anlagevermögens (s. Anlagenspiegel) wurde von den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgegangen. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind mit 2.093 T€ die Ergebnisabführung der SKW Steinkohlen-Wärme GmbH sowie mit 4.791 T€ die Verlustübernahme durch die RWE Key Account Contracting GmbH enthalten. (3) Flüssige Mittel
(4) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
(5) Gezeichnetes Kapital Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt 6.400 T€. Alleinige Gesellschafterin ist die RKAC Dezentrale Energien GmbH Co. KG, Dortmund. (6) Rückstellungen für Pensionen
(7) Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen im Belegschaftsbereich beinhalten eine neu gebildete Rückstellung für Alterszeit in Höhe von 1.120 T€. (8) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 13.886 T€ sind durch Sicherungsabtretung der Forderungen abgesichert. Von den übrigen Verbindlichkeiten sind 434 T€ durch Grundpfandrechte gesichert. (9) Passive Rechnungsabgrenzungsposten
d) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(10). Umsatzerlöse
Die Erlöse aus Stromlieferung enthalten erstmalig ganzjährige Erlöse aus der Biomassekraftwerk Bergkamen. (11) andere aktivierte Eigenleistungen Die anderen aktivierten Eigenleistungen sind bei der Herstellung von Heizzentralen /Kraftwerke angefallen. (12) sonstige betriebliche Erträge Dieser Posten enthält unter anderem Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus dem Verkauf von Emissionsrechten, Erträge aus der Auflösung von Wirtschaftlichkeitszuschüssen und Erträge aus Steuerumlagen. (13) Personalaufwand
(14) Abschreibungen
(15) sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten unter anderem Aufwendungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen, Geschäftsbesorgungsentgelten, Nachrichtenübermittlung, Anwalts - und Gerichtskosten, Dienstreisen und Dienstfahrzeugen, Versicherungen, Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Sachanlagevermögens sowie Zuführung zu Einzelwertberichtigungen. (16) Zinsergebnis
(17) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag waren in 2006 erstmalig über eine Steuerumlage an die RWE Key Account Contracting GmbH zu entrichten. e) Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus folgenden Vertragsverhältnissen
Haftungsverhältnis / Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen Gemäß Patronatsvertrag mit dem Land Baden-Württemberg verpflichtet sich die HEC GmbH in die Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag der Heizkraftwerk Kehl GmbH (HKW) mit dem Land Baden Württemberg einzutreten. In dem gleichen Vertrag ver- pflichtet sich die HEC für eine ausreichende Eigenkapitalausstattung der HKW bzgl. der Rückbauverpflichtung zu gewährleisten. Die Höhe der Verpflichtung aus dem Patronatsvertrag beträgt 846 T€. Im Rahmen der Cash-Pool-Vereinbarungen mit der Westdeutschen Landesbank Girozentrale, Düsseldorf, ist für die in den Cash-Pool-Verband einbezogenen Unternehmen der RWE Energy Gruppe eine gesamtschuldnerische Haftung übernommen worden. Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung gemäß § 285 Nr. 9 Buchstabe a HGB wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung gebildeten Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen betragen insgesamt 242 T€. Beteiligungen
1)
Gewinnabführungsvertrag mit der HEC GmbH
Dortmund, 25. Januar 2007 HEC GmbH, Dortmund gez. Lohr gez. Tewes Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der HEC GmbH, Dortmund, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Nach § 10 Abs. 4 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags, die Inanspruchnahme der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB (Verzicht auf Lagebericht) sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 10 Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Geschäftsführer der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie über die interne Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten nach § 10 Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss sowie in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführer, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Prüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB (Verzicht auf Lagebericht) zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen der Nr. 3 (Einbeziehung in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens) und Nr. 4 (Angabe der Befreiung im Anhang des vom Mutterunternehmen aufgestellten und offengelegten Konzernabschlusses sowie Mitteilung der Befreiung im elektronischen Bundesanzeiger) ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG hat zu keinen Einwendungen geführt.
Essen, den 26. Januar 2007 PricewaterhouseCoopers
M. Dittmann, Wirtschaftsprüfer ppa. S. Meyer, Wirtschaftsprüfer |
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