Bott Consulting GmbHLiquidiert
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Bott Consulting GmbHWeingartenJahresabschluss zum 31.12.2006Bilanz
AnhangAnhang für das Geschäftsjahr 31.12.2006Allgemeine Angaben Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze in der Bilanz der Bott Consulting GmbH zum 31.12.2005 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr. Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr : € 26.263,65 (i.Vj. € 24.606,64). Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Rita Bott, Geschäftsführerin. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer: Der an Geschäftsführer gewährte Kredit / Vorschuss zum 31.12. betrug € 54.731,94. Zinssatz: 3,5 % Im Geschäftsjahr wurden keine Rückzahlungen vorgenommen. Die Kredite an Geschäftsführer sind zugleich Kredite an Gesellschafter. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Die Geschäftsführung |
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